Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in letzter Zeit erreichen uns verstärkt Beschwerden darüber, dass Mülltonnen auch außerhalb der Abfuhrtage im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass Mülltonnen nur an den Abfuhrtagen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen. Jeder weitere Verbleib über diesen Tag hinaus bedeutet eine unerlaubte Sondernutzung nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Darüber hinaus stellen die Abfallgefäße immer auch eine Behinderung von Fußgängern oder fließendem Verkehr dar und können, wenn sie bei stärkerem Wind umfallen, zu einer Gefahr werden. Wir bitten daher um Beachtung.