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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 22/2026
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nackenheim für das Jahr 2026 vom 20.05.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 27.04.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

11.657.882 €

882.860 €

12.540.742 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

11.612.445 €

790.873 €

12.403.318 €

der Jahresüberschuss - / fehlbetrag

45.437 €

91.987 €

137.424 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlung

392.237 €

181.897 €

574.134 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.289.583 €

740.077 €

4.029.660 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

203.000 €

1.167.900 €

1.370.900 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.086.583 €

-427.823 €

2.658.760 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-3.478.820 €

245.926 €

-3.232.894 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von bisher 5.780.000 auf nunmehr 5.880.000 € festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 18.135.506 €.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 19.577.789 € und zum 31.12.2026 19.715.213 €

Im Übrigen erfolgen keine Änderungen an den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 5, 7 und 8 der Satzung.

Nackenheim, den 20.05.2026
Ortsgemeinde Nackenheim
René Adler
Ortsbürgermeister