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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 23/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim

am Montag, dem 27.04.2026 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Ortsgemeinde Bodenheim, Rathausstr. 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Jens Mutzke

Erster Beigeordneter

Martin Acker

Beigeordnete

Heidi Veit-Gönner

Diana Vogler

Die Ratsmitglieder

Peter Acker

Martina Biennek

Stefan Both

Nicole Dittmann

Jonas Gauer

Thomas Glück

Daniel Göttert

Heike Hermes

Michael Jo

Michael Kasper

Markus Kirch

Wolfgang Kirch

Jan Kissau

Björn Leber

Michael Leber

Hans Löffert

Roland Martinez

Jonathan Maskos

Jens Richterich

Mareike Birgit Strampe

Marco Vollrath

Schriftführerin

Vanessa Taner

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger 4

René Nauheimer - Erster Beigeordneter der VG

Von der Verwaltung

Jonathan Essner zu TOP 7.1

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Uwe Breivogel

Sara Jamina Kamp

Andrea Sucker

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Jens Mutzke, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 20.04.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Frau Vanessa Taner ernannt. Thomas Glück beantragt den Tagesordnungspunkt 7.2 - Verbesserung der Ausleuchtung von dem Schul- Radweg an der Querung der L413 - nicht mit in die Tagesordnung aufzunehmen und in den Bauausschuss zu verweisen, da er hier keine Eilbedürftigkeit oder Bedenken sieht. Die Ratsmitglieder stimmen einstimmig dafür. Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bestätigung des Jugendrates durch den Gemeinderat nach § 5 der Satzung über die Einrichtung einer Jugendvertretung in der Ortsgemeinde Bodenheim

2026/006/069

3.

Jahresabschluss 2022

2026/006/048

4.

Jahresabschluss 2023

2026/006/064

5.

5. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

2026/006/058

6.

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

6.1. Bauantrag

Errichtung einer Pergola mit Lamellendach auf vorhandener Dachterrasse, Rüsselsheimer Straße

2026/006/066

6.2. Bauantrag; Erweiterung Mehrfamilienhaus um eine Wohneinheit, Rheinstraße

2025/006/064/1

6.3. Bauantrag, Befreiungsanträge

Errichtung Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Rheinallee

2026/006/068

6.4. Bauantrag

Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum, Schillerstraße

2026/006/067

7.

Vergaben

7.1. Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo;

hier: Beauftragung eines Planungsbüros

2026/006/050

8.

Bekanntgabe von Vergaben

8.1. Erschließung Gewerbegebiet Bürgel 3

- Vergabe der Straßenbeleuchtung an EWR -

2026/006/040

8.2. Vergabe der Wegebauarbeiten im Rahmen des NBG Leidheckenweg - Außengebietswasser

2026/006/052

9.

Annahme von Spenden

9.1. Annahme von Spenden, Aktion Bäume für Bodenheim

2026/006/062

9.2. Annahme von Spenden; Weinbergschaukel

2026/006/063

10.

Anträge der Ratsfraktionen

10.1. Einbindung des Umweltausschusses und des Ortsgemeinderates in die Unterhaltung und Pflege der künstlichen Gewässer, der Ausgleichsflächen und der Bäume der Ortsgemeinde; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.04.2026

10.2. Baumschutzsatzung; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.04.2026

11.

Anträge/Anfragen

12.

Informationen

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Sachverhalt:

Der Ortsbürgermeister geht auf alle Wortmeldungen und Fragen der Bürger ein und erläutert diese entsprechend aus Sicht der Verwaltung.

Zu TOP 2:

Bestätigung des Jugendrates durch den Gemeinderat nach § 5 der Satzung über die Einrichtung einer Jugendvertretung in der Ortsgemeinde Bodenheim; Vorlage: 2026/006/069

Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung des Jugendrates der OG Bodenheim am 13.04.2026 fanden sich die Mitglieder des Jugendrates zusammen. Der Jugendrat besteht aus 12 Mitgliedern.

Lena Decker, 19 Jahre

Ahmad Al Douidi, 18 Jahre

Yasmin Singer, 16 Jahre

Musa Al Hamish, 15 Jahre

Paul Dellee, 11 Jahre

Moritz Klaus, 11 Jahre

Julia Niesner, 11 Jahre

Paul Bombis, 11 Jahre

Charlotte Bombis, 11 Jahre

Samuel Both, 11 Jahre

Helena Bouchet, 11 Jahre

Leo Jarleborg, 11 Jahre

Aus Ihrer Mitte wurde gemäß Satzung der Vorstand des Jugendrates der OG Bodenheim gewählt. Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

1. Sprecherin: Charlotte Bombis

2. Sprecherin: Jasmin Singer

Kasse: Leo Jarleborg

Schriftführer: Moritz Klaus

Öffentlichkeitsarbeit: Paul Bombis

Gem. § 5 Abs. 5 der Satzung über die Einrichtung einer Jugendvertretung in der Ortsgemeinde Bodenheim sind die Bewerber und Bewerberinnen durch einen Beschluss des Ortsgemeinderates als Mitglieder des Jugendrates zu bestätigen, sollten sich weniger als 13 Bewerber und Bewerberinnen melden. Eine Wahl wird entbehrlich.

Beschluss:

Der Gemeinderat bestätigt die Bewerber und Bewerberinnen als Mitglieder des Jugendrates der OG Bodenheim.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Jahresabschluss 2022; Vorlage: 2026/006/048

Sachverhalt:

Der Vorsitzende gibt das Wort an Ratsmitglied Michael Leber weiter.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Bodenheim wurde in der Sitzung am 02.02.2026 vom Gemeinderat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt.

Der Haushaltsausgleich konnte für das Jahr 2022 erreicht werden. In der Ergebnisrechnung ist ein positives Jahresergebnis i.H.v. 85.687,44 € auszuweisen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (1.450.361,49 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 377.293,24 € zu decken. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 44.627.154,96 € und ist somit positiv.

Rechnungsprüfungsbericht

Die Prüfung des Jahresabschlusses fand an 10.03.2026 statt:

Angaben zu Art und Umfang der Prüfung:

Die Prüfung umfasste eine stichprobenartige Durchsicht der Buchhaltungsbelege.

Beanstandungen: Keine

Es wurde die Verwaltung unabhängig von der Feststellung und Entlastung um ergänzende Stellungnahme gebeten:

-

4242-096100-16-2, Beleg 63: Hier steht als Vermerk „laut Angebot O22/000089“. Die Frage war, ob dieses Angebot vorliegt? An der Anordnung hing es nicht.

Das Angebot liegt dem Fachbereich vor. Ein Angebot an eine Anordnung zu hängen ist eher unüblich. Bei der Rechnung handelt es sich um eine Anzahlungs- bzw. Abschlagsrechnung, welche oft nur pauschaliert gestellt wird. Spätestens mit der Schlussrechnung wird dann genau nach Angebot abrechnet.

-

3657-096100-90-2, Beleg 14: Vermerk „Angebot lag nicht vor“. Hierbei handelte es sich um eine Rechnung von Herrn Glück (bzw. über ihn beauftragt), Die Frage lautete, lag das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt vor?

Das Angebot lag auch später nicht vor. Jedoch wurde eine sachlich-rechnerisch Zeichnung seitens der Ortsgemeinde vorgenommen, sodass eine Auszahlung möglich war. Dies stellt zudem eine gängige Praxis dar.

-

5411-096100-100-9, Beleg 2: Was steckt hinter dem „Fachbeitrag Natur“?

Mit dem Fachbeitrag Natur ist das Umwelt- und Artenschutzgutachten für den Radweg an der Ortsrandstraße gemeint. Ähnlich wie in der Bauleitplanung ist bei Maßnahmen, welche einen Eingriff in die Natur darstellen, ein solches Gutachten notwendig. Dieses beinhaltet die rechtlichen Grundlagen der Planung, eine Beschreibung des Eingriffs, die Bilanzierung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet nach dem rheinland-pfälzischen Praxisleitfaden, die daraus resultierende Ermittlung des Kompensationsbedarfs mit Betrachtung der einzelnen Schutzgüter (z.B. Ausgleich für das Schutzgut Boden aufgrund von Versieglung), die Betrachtung des Artenschutzes und die faunistische Untersuchung des Planungsgebiets, Beschreibung der notwendigen und geplanten Ausgleichsmaßnahmen und die Absprache dessen mit den entsprechenden Behörden (UNB, SGD Süd etc.).

Abschließende Bewertung des Prüfungsergebnisses:

Es wurde festgestellt, dass die Erstellung des Jahresabschlusses verspätet stattgefunden hat. Zusammenfassend ergaben sich jedoch keine Erkenntnisse, die ein Versagen der Entlastung zur Folge hätten.

Bodenheim, den 22.04.2026

Michael Leber

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Ortsbürgermeister Jens Mutzke als damaliger Beigeordneter und Ratsmitglied Thomas Glück als damaliger Erster Beigeordneter nehmen gemäß § 22 GemO nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Bodenheim in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2022 die Entlastung zu erteilen

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Beschluss 3:

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Jahresabschluss 2023; Vorlage: 2026/006/064

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.872.966,26 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (7.612.885,17 €) reichte aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 388.268,52 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 47.500.121,22 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 11.681.202,93 € auszuweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2023 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

5. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung; Vorlage: 2026/006/058

Sachverhalt:

Die Friedhofsgebührensatzung enthält derzeit noch als Anhang die Kosten des gewerblichen Unternehmens, welches für das Öffnen und Schließen der Gräber zuständig ist. Die der Ortsgemeinde dafür entstehenden Kosten werden 1 zu 1 an den Gebührenzahler weitergegeben. Durch die nun erfolgte Ausschreibung zur Vergabe des Grabaushubs an ein gewerbliches Unternehmen sind hierfür neue Preise entstanden, die ab dem 01.04.2026 umzulegen sind. Die Fremdkosten sind zukünftig nicht mehr Bestandteil der Friedhofsgebührensatzung, sodass es bei Preisanpassungen keiner Satzungsänderung mehr bedarf. Hierfür wurde die Formulierung in der Satzung entsprechend angepasst. Die Kosten der Fremdfirma sind jederzeit für den Bürger bei der Friedhofsverwaltung einsehbar und werden auch gesondert auf der Homepage veröffentlicht. Gleiches gilt für das Ausgraben und Umbetten von Leichen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung in der vorliegenden Form. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

Zu TOP 6.1:

Bauantrag; Errichtung einer Pergola mit Lamellendach auf vorhandener Dachterrasse, Rüsselsheimer Straße; Vorlage: 2026/006/066

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 13.05.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6.2:

Bauantrag; Erweiterung Mehrfamilienhaus um eine Wohneinheit, Rheinstraße; Vorlage: 2025/006/064/1

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 13.05.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) im Sanierungsgebiet und somit im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Die Stellungnahme des Sanierungsbüros BBP wurde eingeholt. Es wird auf die ursprüngliche Planung aus März 2025 Bezug genommen, in der noch vier Pkw-Stellplätze im Bauantrag dargestellt waren. Die Baugenehmigung hierzu erging im Juni 2025, jedoch kam es davor auf Veranlassung der Kreisverwaltung zu geänderten Plänen, es wurden Tekturpläne eingereicht, die der VG Bodenheim nicht vor Erteilung der Baugenehmigung weitergeleitet wurden und die somit auch dem Büro BBP nicht bekannt sind. Es wurden schlussendlich drei Pkw-Stellplätze im Hof nachgewiesen, von denen einer 3,50 m breit und somit barrierefrei ist. Zwei Pkw-Stellplätze wurden im Jahr 1999 abgelöst, im Rahmen des damaligen Bauantrages, dessen Inhalt jedoch nie umgesetzt wurde. Und hierauf nehmen wir Bezug, wenn der Bauherr nun für die fünfte Wohneinheit sich auf § 47 Abs. 2 Satz 2 Landesbauordnung bezieht. Hierzu muss ein Gebäude mindestens zwei Jahre schon fertiggestellt sein. Nur dann kann für weiteren Wohnraum, der durch Aufstockung oder Dachgeschossausbau entsteht, auf die Herstellung von Pkw-Stellplätzen verzichtet werden. Das trifft hier nicht zu. Es fehlt für dieses Vorhaben ein notwendiger Pkw-Stellplatz. Wir teilen dies der Kreisverwaltung entsprechend mit. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 20; Nein-Stimme 1; Enthaltung 1

Zu TOP 6.3:

Bauantrag, Befreiungsanträge; Errichtung Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Rheinallee; Vorlage: 2026/006/068

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 20.05.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rheinallee - östlich der Bahnüberführung“. Es werden oberirdisch zwei Baukörper errichtet, die hinsichtlich absoluter Höhe, Anzahl der Vollgeschosse (max. II) und Dachform dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechen. Da die Baukörper mit der Tiefgarage verbunden sind, wird korrekterweise von einem Baukörper, somit einem Mehrfamilienhaus gesprochen. Die im Antrag formulierten Abweichungen sind soweit nachvollziehbar und akzeptabel; hier empfehlen wir grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Insbesondere wird die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit 700 m² benannte überbaubare Fläche überschritten. Allerdings sollte hier weiterhin eine Überdeckung der Tiefgarage mit mindestens 0,50 m Erdschicht plus intensiver Begrünung gefordert werden. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben. Es entsteht eine rege Diskussion.

Es wird beantragt, in den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen und darüber abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen, somit in den Ausschuss verwiesen.

Ja-Stimmen 15; Nein-Stimmen 6; Enthaltung 1

Zu TOP 6.4:

Bauantrag; Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum, Schillerstraße; Vorlage: 2026/006/067

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 15.05.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Das Gebäude ändert sich nicht von der äußeren Gestalt, Pkw-Stellplätze sind ausreichend vorhanden. Über den Antrag auf Nichtherstellung einer barrierefreien Wohneinheit entscheidet die Kreisverwaltung. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Vergaben

Zu TOP 7.1:

Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo; hier: Beauftragung eines Planungsbüros; Vorlage: 2026/006/050

Sachverhalt:

Der Vorsitzende gibt das Wort an Jonathan Essner aus der Bauabteilung der Verbandsgemeinde weiter.

Zur Beschleunigung der Schaffung von Wohnraum hat der Bund mit dem sogenannten „Bauturbo“ neue bzw. erweiterte planungsrechtliche Instrumente eingeführt. Ziel dieser Regelungen ist es, Bauvorhaben schneller umzusetzen, indem Genehmigungs- und Planungsverfahren vereinfacht oder verkürzt werden können. Der „Bauturbo“ ermöglicht es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, Wohnbauvorhaben auch außerhalb bestehender Bebauungspläne oder mit vereinfachten planungsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Dadurch können insbesondere Nachverdichtungen, Umnutzungen oder die kurzfristige Schaffung zusätzlichen Wohnraums erleichtert werden. Gleichzeitig verbleibt die Entscheidung über die Anwendung dieser Instrumente bei der jeweiligen Kommune. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, Leitlinien für die Anwendung des „Bauturbos“ im Gemeindegebiet zu erarbeiten. Ziel dieser Leitlinien ist es, klare fachliche und rechtliche Kriterien zu definieren, wann und in welcher Form die entsprechenden planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden sollen. Dadurch soll einerseits eine beschleunigte Wohnraumentwicklung ermöglicht und andererseits eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Auch wird damit eine gleichbehandelnde Bewertung von Bauanträgen gewährleistet. Die Erstellung solcher Leitlinien erfordert eine vertiefte planungsrechtliche Analyse sowie die Bewertung städtebaulicher Rahmenbedingungen im Gemeindegebiet. Hierfür ist die Beauftragung eines externen Fachbüros mit entsprechender Expertise im Bauplanungsrecht und in der Stadtentwicklung vorgesehen. Zur Erarbeitung dieser Leitlinien empfiehlt die VG Verwaltung, das Büro BBP aus Kaiserslautern zu beauftragen. Das Büro wird mit der Ortsgemeinde mittels Workshops Leitlinien erarbeiten und finalisieren.

Es entsteht ein reger Meinungsaustausch.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschließt, das Büro BBP aus Kaiserslautern mit der Erarbeitung von Leitlinien zur rechtssicheren und gleichbehandelnden Prüfung von Bauanträgen nach § 36 a Baugesetzbuch zum Angebotspreis von 11.500,- € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Ablehnung

Zu TOP 8:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 8.1:

Erschließung Gewerbegebiet Bürgel 3 - Vergabe der Straßenbeleuchtung an EWR - Vorlage: 2026/006/040

Sachverhalt:

Im Zuge der der Erschließung des Gewerbegebietes Bürgel 3 ist auch die Herstellung der Straßenbeleuchtung erforderlich und vorgesehen. Die Tiefbauarbeiten sollen im Mitlauf mit der Erschließung erfolgen. Hierzu liegt ein Angebot der EWR vor, das Prüfung mit der Bruttosumme von 72.047,49 € abschließt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.11.2025 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Vergabe der Bau-, Liefer- und sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes Bürgel 3 erteilt.

Entscheidung:

EWR wurde mit der Herstellung der Straßenbeleuchtung im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes Bürgel 3 mit der geprüften Bruttosumme von 72.047,49 € beauftragt.

Zu TOP 8.2:

Vergabe der Wegebauarbeiten im Rahmen des NBG Leidheckenweg - Außengebietswasser; Vorlage: 2026/006/052

Sachverhalt:

Für Wegebauarbeiten im Rahmen des Neubaugebiets Leidheckenweg - Außengebietswasser fand am 11.03.2026 die Submission zur beschränkten Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 5 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma WÖBAU GmbH & Co. KG aus Wörrstadt.

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 unter TOP 2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma WÖBAU GmbH & Co. KG wurde mit Wegebauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 9:

Annahme von Spenden

Zu TOP 9.1:

Annahme von Spenden, Aktion Bäume für Bodenheim; Vorlage: 2026/006/062

Sachverhalt:

Für die Aktion Bäume für Bodenheim gingen nachfolgende Spenden ein:

100,00 €

Diehl, Dagmar

100,00 €

Wolters, Jürgen

150,00 €

Stahl, Susanne

10,00 €

Pfaff, Eva

100,00 €

Familie Blanke

100,00 €

Schäfer, Ines

50,00 €

Friemert, Kirsten

30,00 €

Dr. Zeh, Barbara

100,00 €

Ipser, Björn

100,00 €

Hennig, Jutta + Frank, James

100,00 €

Hennig, Jennifer + Udo

50,00 €

Emmel, Annette

55,00 €

Kielkowski, Louisa

50,00 €

Schweitzer, Ruth

50,00 €

Binz, Susanne

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9.2:

Annahme von Spenden; Weinbergschaukel; Vorlage: 2026/006/063

Sachverhalt:

Für die Anschaffung einer Weinbergschaukel sind bislang 2.725,00 € eingegangen. Diese Summe setzt sich aus folgenden Spenden zusammen:

2.000,00 €

FWG Bodenheim

150,00 €

Achatz, Udo

125,00 €

BCV Bodenheim

Hinzu kommt eine anonyme Spende über 500,00 €. Der Spender ist der Ortsgemeinde bekannt.

Die Ratsmitglieder Thomas Glück, Hans Löffert und Michael Kasper rücken als Betroffene ab und enthalten sich.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spenden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10:

Anträge der Ratsfraktionen

Zu TOP 10.1:

Einbindung des Umweltausschusses und des Ortsgemeinderates in die Unterhaltung und Pflege der künstlichen Gewässer, der Ausgleichsflächen und der Bäume der Ortsgemeinde; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.04.2026

Sachverhalt:

Antrag auf Einbindung des Umweltausschusses und des Ortsgemeinderates in die Unterhaltung und Pflege der künstlichen Gewässer, der Ausgleichsflächen und der Bäume der Ortsgemeinde; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.04.2026

Antragstext:

Betreff: Einbindung des Umweltausschusses und des Ortsgemeinderates in die Unterhaltung und Pflege der künstlichen Gewässer, der Ausgleichsflächen und der Bäume der Ortsgemeinde

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass der Ortsgemeinderat beschließt:

1)

Die Pflege und Unterhaltung der künstlichen Gewässer, der Ausgleichsflächen und der Bäume der Ortsgemeinde werden künftig nicht mehr ausschließlich als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt.

2)

Dem zuständigen Ausschuss sind im Rahmen der Haushaltsberatungen die geplanten Maßnahmen für das jeweilige Haushaltsjahr darzustellen.

3)

Der Ausschuss führt einmal jährlich Begehungen der künstlichen Gewässer und der Ausgleichsflächen durch.

4)

Dem Ausschuss sind einmal jährlich die durchgeführten sowie die für das laufende Jahr noch vorgesehenen Maßnahmen vorzulegen.

Begründung

Die Pflege der künstlichen Gewässer, der Ausgleichsflächen und der öffentlichen Bäume ist eine dauerhafte kommunale Pflichtaufgabe mit erheblicher ökologischer und naturschutzfachlicher Bedeutung. Bei Gewässerunterhaltung stellt die Starkregenvorsorge einen weiteren wichtigen Aspekt dar.

Seit Jahren werden diese Aufgaben organisatorisch als Geschäft der laufenden Verwaltung von der Verbandsgemeinde übernommen, ohne dass der Ortsgemeinderat oder die zuständigen Ausschüsse regelmäßig eingebunden werden. Eine strukturelle Beratung im Ausschuss findet nicht statt, Berichte über geplante, laufende oder anstehende Maßnahmen liegen dem Rat nicht vor.

Diese fehlende Einbindung des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse wird der Bedeutung der Aufgaben nicht gerecht. Eine regelmäßige fachliche Beratung, transparente Prioritätensetzung und nachvollziehbare Maßnahmenplanung sind notwendig, um die Pflege ökologisch sinnvoll, nachhaltig und ressourcenschonend zu steuern.

Ziel des Antrags ist nicht die operative Durchführung einzelner Maßnahmen zu übernehmen, sondern die dauerhafte strategische und fachliche Einbindung der Aufgaben in die politische Beratung der Ausschüsse und des Ortsgemeinderates sicherzustellen.

Gerade bei ökologisch sensiblen Maßnahmen wie der Pflege der Ausgleichsflächen, der Bäume und der künstlichen Gewässer ist eine transparente Priorisierung und Nachvollziehbarkeit entscheidend. Damit wird die fachliche Qualität gesichert und gleichzeitig die politische Verantwortung der Ortsgemeinde wahrgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Richterich

Fraktionsvorsitzender

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OG Bodenheim“

Beschluss:

Zur weiteren Empfehlung und Beratung wird an den Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit an den Fachausschuss verwiesen.

Zu TOP 10.2:

Baumschutzsatzung; Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.04.2026

Sachverhalt:

Antrag auf eine Baumschutzsatzung; Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.04.2026

Antragstext:

Betreff: Baumschutzsatzung

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass für die Ortsgemeinde Bodenheim eine Baumschutzsatzung erstellt und verabschiedet wird.

Der Baumbestand in Bodenheim - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum - ist durch zunehmende Fällungen, Verdichtung und Bautätigkeit gefährdet. Eine Baumschutzsatzung fehlt bislang. Die bestehenden rechtlichen Instrumente reichen nicht aus, um den Verlust wertvoller Bäume zu verhindern oder auszugleichen.

Gerade im Kontext des Klimawandels sind Bäume unerlässlich. Sie:

verbessern die Luftqualität durch Filterung von Schadstoffen und Feinstaub,

spenden Schatten und kühlen das Mikroklima spürbar,

binden Kohlendioxid und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz,

reduzieren Lärm und Wind,

erhöhen die Aufenthaltsqualität in Quartieren und auf Straßen,

bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Tiere,

und fördern nachweislich das Wohlbefinden der Menschen.

Die zunehmenden Hitzeperioden in den Sommermonaten machen die Erhaltung und Pflege des städtischen Grüns zur kommunalen Pflichtaufgabe. Eine Baumschutzsatzung ist ein erprobtes Instrument, um:

Fällungen durch einen Sachverständigen genehmigungspflichtig zu machen,

Ersatzpflanzungen verbindlich vorzuschreiben,

wichtige Bäume zu erhalten,

Bürger*innen zum Erhalt von Bäumen auf Privatgrundstücken anzuhalten.

Viele Städte - darunter Mainz, Bad Kreuznach- verfügen bereits über wirksame Baumschutzverordnungen. Es ist Zeit, dass auch Bodenheim einen solchen Schutz vorsieht. Gerade in innerörtlichen Lagen ist die Gefahr groß, dass durch Nachverdichtung und private Bauprojekte alte Bäume ohne ausreichend schützende Regelung gefällt werden.

Der Verlust an alten, ortsbildprägenden Bäumen kann selbst durch Ersatzpflanzungen nur wenn überhaupt langfristig kompensiert werden. Der Erhalt der bestehenden Bäume sollte somit Priorität haben. Es ist somit unser Ziel, diesen Verlust gar nicht erst eintreten zu lassen. Wir fordern deshalb die Verwaltung auf, eine wirksame und ausgewogene Baumschutzsatzung zu erarbeiten, die die berechtigten Interessen von Eigentümer*innen, Naturschutz und Stadtentwicklung in Einklang bringt.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Richterich

Fraktionsvorsitzender

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OG Bodenheim“

Beschluss:

Zur weiteren Empfehlung und Beratung wird an den Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit in den Fachausschuss verwiesen.

Zu TOP 11:

Anträge/Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 12:

Informationen

Die 2. Beigeordnete Heidi-Veit-Gönner berichtet über das Erste Treffen des Energiebeirates. Es gab hohes Engagement. Zukünftig soll der Energiebeirat losgelöst von der Verwaltung arbeiten und den Gremien Leitlinien in Form eines Zielkataloges „Klima und Energie“ geben.

Der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Bodenheim informiert über die Entscheidung des Schulträgerausschusses und des Kreisausschusses des Landkreises Mainz-Bingen für den Standort der neuen IGS in Mommenheim.

Abschließend teilt der Vorsitzende Ortsbürgermeister Jens Mutzke mit, dass die Ortsgemeinde Bodenheim nicht bei der Verteilung des Sportstättenzuschusses vom Bund berücksichtigt worden ist.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:00 Uhr.

Jens Mutzke, Vorsitzender  —  VanessaTaner, Schriftführerin