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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Vorzeitige Bekanntmachung über die Festsetzung von Hebesätzen

Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 09.05.2023 eine Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen. Diese wurde bislang noch nicht vollumfänglich durch die Aufsichtsbehörde genehmigt.

In seiner Sitzung vom 05.12.2022 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim mehrheitlich die Anpassung der Hebesätze von Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer beschlossen. Im Vorgriff auf die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 gibt die Ortsgemeinde Bodenheim hiermit folgendes bekannt:

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  — 345 v.H.

b.

für Grundstücke (Grundsteuer B)  —  465 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

Bodenheim, den 09.06.2023
Ortsgemeinde Bodenheim
Thomas Becker-Theilig
Ortsbürgermeister