Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:33 Uhr bis 22:23 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 22:24 Uhr bis 22:51 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 22:51 Uhr bis 22:51 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Thomas Becker-Theilig
Erster Beigeordneter
Thomas Glück
Beigeordnete
Andreas Kappel
Jens Mutzke
Die Ratsmitglieder
Martin Acker
Peter Acker
Ellen Arnold
Stefan Both
Uwe Breivogel
Harald Feck
Michelle Glück
Heike Hermes
Markus Kirch
Wolfgang Kirch
Peter Kirchner
Jan Kissau
Michael Leber
Markus Liebig
Annette Marbs
Heidi Veit-Gönner
Christa Werner
Schriftführerin
Vanessa Taner
Außerdem anwesend
Presse: Gregor Staroscyk-Gerlach Journal Lokal, Alexander Schlögel AZ
Wolfgang Böttger, Beigeordneter der Verbandsgemeinde
Bürgerinnen und Bürger, 7
Dipl.-Ing Günter Beckermann, Isu, zu TOP 2.1 und 2.2
Dipl.-Ing.Dirk Helfrich, IP-Konzept, zu TOP 2.3
Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder
Sara Janina Kamp
Michael Kasper
Hans Löffert
Agnes Meller
Peter Ranzenberger
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 11.03.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Frau Taner bestimmt. Der Vorsitzende gibt folgende Änderungen / Ergänzungen der Tagesordnung bekannt: TOP 2.2 wird zu TOP 2.1. Die Tagesordnung verschiebt sich entsprechend. Im nichtöffentlichen Teil wird TOP 14 auf 14.2 erweitert. Die Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung werden einstimmig angenommen.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | Vorlage |
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| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 2. | Bauleitplanung | 2024/006/042 |
| 2.1. | Bebauungsplan "Eichweg-Süd", 8. Änderung |
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| a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB |
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| b) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
|
| c) Satzungsbeschluss |
|
| 2.2. | Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung einschließlich "Eichweg-Süd", 9. Änderung | 2024/006/043 |
| a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
|
| b) Satzungsbeschluss |
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| 2.3. | Bebauungsplan "Burgweg" | 2024/006/039/1 |
| a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen |
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| b) Änderung des Geltungsbereichs und Durchführung einer erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB |
|
| c) Namensänderung des Bebauungsplanverfahrens |
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| 2.4. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rheinallee - Östlich der Bahnüberführung" | 2023/006/310 |
| a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen |
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| b) Satzungsbeschluss |
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| 3. | Einführung einer Nutzungs- und Gebührenordnung für die Sport- und Kulturhalle "Bürgel"; | 2024/006/063 |
| hier: Beratung und Beschlussfassung |
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| 4. | Vollzug der Gemeindeordnung; HH-Mittelübertrag nach § 17 GemO | 2024/006/032 |
| 5. | Haushaltsplan 2024; Schreiben der Kommunalaufsicht zur Haushaltsverfügung |
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| -Haushaltsgenehmigung- |
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| 6. | Jahresabschluss 2020 | 2024/006/064 |
| A: Ergebnis der Rechnungsprüfung |
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| B: Entlastung der Verwaltung |
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| 7. | Bauantrag Nutzungsänderung einer Hausmeisterwohnung in eine Praxis für Physiotherapie, Am Kuemmerling | 2024/006/040 |
| 8. | Vergaben |
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| 9. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 9.1. | Radweg entlang der Ortsrandstraße - Ingenieurleistungen Leistungsphasen 5 bis 9 | 2024/006/030 |
| 9.2. | Sanierungsgebiet 3. BA – Straßenausbau Gaustraße - Vergabe der Beweissicherung - | 2024/006/045 |
| 10. | Anträge/Anfragen der Ratsfraktionen |
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| 10.1. | Anfrage der FWG-Fraktion vom 5.3.2024 zum Sachstand "Restaurierung der Grabsteine auf dem Jüdischen Friedhof" |
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| 10.2. | Anfrage der FWG-Fraktion vom 5.3.2024 zum Sachstand "LKW-Durchfahrtsverbot" |
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| 11. | Annahme von Spenden |
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| 12. | Informationen |
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| 13. | Anträge/Anfragen |
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| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 14. | Grundstücksangelegenheiten |
| 15. | Informationen |
| 16. | Anträge/Anfragen |
| Öffentlicher Teil: | ||
| 17. | Bauvoranfrage Neubau Mehrfamilienhaus, Umplanung eines genehmigten Bauvorhabens, Konzeptvorstellung, Sachsenstraße | 2024/006/052 |
| 18. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Seitens der anwesenden Bürgerschaft liegen keine Eingaben vor.
Zu TOP 2: Bauleitplanung
Zu TOP 2.1: Bebauungsplan "Eichweg-Süd", 8. Änderung
| a) | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB |
| b) | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
| c) | Satzungsbeschluss |
Vorlage: 2024/006/042
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichweg-Süd“; 8. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Eine Vorprüfung des Einzelfalls nach den in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien wurde durchgeführt. Die betroffenen Behörden wurden mit Schreiben vom 14.01.2022 um Stellungnahme gebeten. Das beauftragte Planungsbüro isu aus Kaiserslautern hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Eichweg-Süd“, 8. Änderung erfolgte in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro isu aus Kaiserslautern hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Beckermann vom Planungsbüro isu aus Kaiserslautern das Wort. Er stellt die eingegangenen Stellungnahmen vor. Sofern erforderlich werden Einzelbeschlüsse gefasst.
Beteiligung Stufe 2 – Offenlage sowie förmliche Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger Öffentlicher Belange
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Ingelheim am Rhein vom 25.10.2023
Stellungnahme 1.1
Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Unteren Landesplanungsbehörde keine Stellungnahme abgegeben wird. Kein Beschluss erforderlich.
Stellungnahme 1.2
Beschluss:
Die Anmerkungen zum Ziel der Planaufstellung und zur Grünordnung werden zur Kenntnis genommen. (I., II., IV.)
Die Untere Naturschutzbehörde stimmt dem Verfahren nach § 13a BauGB zu. (III.)
Der Bebauungsplan stimmt mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans überein. (III.)
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken gegen die Planung. (3.)
Planänderungen oder -ergänzungen sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 1.3
Beschluss:
Die Anmerkungen zu den Bodenschutzflächen, zur Erlaubnispflicht einer bauzeitlichen Wasserhaltung und den erhöhten Anforderungen bei der Ableitung des Grundwassers werden zur Kenntnis genommen. (I., II.)
Die Begründung wird um die Hinweise zu Heizölverbrauchsanlagen in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten ergänzt. (III.)
Die Hinweise zum hochwasserangepassten Bauen innerhalb des HQExtrem sollten als Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden. (IV.)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 1.4
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken bestehen. Kein Beschluss erforderlich.
2. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Mainz vom 22.09.2023
Beschluss:
Die textlichen Festsetzungen enthalten bereits einen Hinweis zum Umgang mit archäologischen Funden und auf die zugehörigen gesetzlichen Vorgaben. Die aufgeführten Auflagen werden in den textlichen Festsetzungen unter ‚Hinweise auf sonstige geltende Vorschriften‘ ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
3. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz vom 24.10.2023
Stellungnahme 3.1
Beschluss:
Der genannte Hinweis zur potenziellen Überflutungshöhe von bis zu 3 Metern wird im Bebauungsplan ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 3.2
Beschluss:
Die genannten Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung werden im Bebauungsplan ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 3.3
Beschluss:
Die Stellungnahmen vom 19.09.2023 der SGD Süd wurde im Rahmen des Bebauungsplans abgearbeitet. Auf der Ebene des Bebauungsplans sind keine Regelungen erforderlich. Die genannten Hinweise zu ‚Schädliche Bodenveränderung oder Altlasten, Herstellen von durchwurzelbaren Bodenschichten und zu Baugrunduntersuchungen und Umgang mit Bodenmassen‘ werden im Bebauungsplan entsprechend aktualisiert bzw. ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
4. Verbandsgemeinde Bodenheim, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen vom 24.10.2023
Beschluss:
Der Hinweis zur Grundwasserbrunnen wird im Bebauungsplan entsprechend geändert bzw. ergänzt. Der genannte Satz in den textlichen Festsetzungen wird grammatikalisch richtiggestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
5. EWR Netz GmbH, Alzey vom 16.10.2023
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Die Hinweise zur Transformatorenstation werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird um einen Hinweis auf die bestehenden Leitungen der EWR Netz GmbH ergänzt. Die Begründung wird um die vorgetragenen Hinweise zur Bauausführung ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
6. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bad Kreuznach vom 18.10.2023
Beschluss:
Die Begründung wird um einen Hinweis auf die bestehenden Leitungen der Deutschen Telekom ergänzt. Die Begründung wird um die vorgetragenen Hinweise zur Bauausführung ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
7. Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH, Bodenheim vom 08.11.2023
Stellungnahme 7.1
Die Darlegungen werden zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich.
Stellungnahme 7.2
Beschluss:
Die Begründung wird um Hinweise auf die aktive ‚Gewinnung Wasserwerk Bodenheim‘, die Grundwasserbrunnen 15 und 16 und das Wasserschutzgebiet ‚UF Bodenheim‘ ergänzt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Regionalen Raumordnungsplan keine Signatur für das Plangebiet hinterlegt ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 7.3
Beschluss:
Gemäß der voranstehenden Kommentierung durch den Fachgutachter ist in naher Zukunft keine Öffnung der Versiegelung vorgesehen. Im Falle einer Öffnung der Versiegelung sind ergänzende Untersuchungen der unterlagernden Auffüllungen und ggf. ein Bodenaustausch durchzuführen. Die Öffnung der Versiegelung bedarf auch der Zustimmung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Bodenschutzbehörde.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 7.4
Beschluss:
Die Begründung wird um die Hinweise zur Löschwasserbereitstellung und den Abstand von Baumpflanzungen zu Leitungstrassen ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der Zeiten der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgetragen. Ein Beschluss entfällt damit.
Beteiligung Stufe 1 – Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Ingelheim am Rhein vom 22.02.2024
Stellungnahme 1.1
Die Behörde hat keine Bedenken, ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Stellungnahme 1.2
Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Kein Beschluss erforderlich.
Stellungnahme 1.3
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich.
2. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz vom 28.01.2024
Stellungnahme 2.1
Das hochwassergefährdete Gebiet wird auf der nachfolgenden Ebene der Bebauungsplanung im Bebauungsplan vermerkt. Hinweis: Im Entwurf zum Bebauungsplan wurde das hochwassergefährdete Gebiet vermerkt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 2.2
Der Hinweis auf die Entfernung des Wasserschutzgebietes zum Plangebiet wird zur Kenntnis genommen. (2.1)
Im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplanung wird die Begründung zum Bebauungsplan Hinweise zu Brunnen, dem Verbot der Errichtung von Brunnenanlagen und der Grundwassermessstelle enthalten. (2.2)
Die Anregungen der Behörde sind im Zuge der Erschließungs- und Entwässerungsplanung abzuarbeiten. Die Begründung der nachfolgenden Bebauungsplanung wird um die notwendigen Hinweise ergänzt. (2.3, 2.4)
Hinweis: Im Entwurf zum Bebauungsplan wurden die Hinweise eingearbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 2.3
Eine historische Erkundung der ehemaligen Nutzung des Kuemmerlinggeländes wird erstellt. Hierbei werden die im Bodenschutzkataster des Landes Rheinland-Pfalz erfassten Altstandorte und Altablagerungen berücksichtigt. Hinweis: Eine historische Erkundung wurde erstellt. Auf Grundlage der Ergebnisse der historischen Erkundung wurden weiterführende geotechnische Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden bereits in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Auf der nachfolgenden Ebene der Bebauungsplanung wird in den textlichen Festsetzungen unter ‚Hinweise auf sonstigen geltende Vorschriften‘ auf die Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 LBodSchG hingewiesen. Hinweis: Im Entwurf zum Bebauungsplan wurde der Hinweis eingearbeitet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 2.4
Eine historische Erkundung der ehemaligen Nutzung des Kuemmerlinggeländes wird erstellt. Hinweis: Eine historische Erkundung wurde erstellt. Auf Grundlage der Ergebnisse der historischen Erkundung wurden weiterführende geotechnische Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden bereits in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Nach erfolgter Einzelabwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
a) Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
b) Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
c) Der Bebauungsplan „Eichweg-Süd“, 8. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Zu TOP 2.2: Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung einschließlich "Eichweg-Süd", 9. Änderung
| a) | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
| b) | Satzungsbeschluss |
Vorlage: 2024/006/043
Sachverhalt:
Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Eichweg-Nord“, 4. Änderung einschließlich „Eichweg-Süd“, 9. Änderung erfolgte in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023. Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro isu aus Kaiserslautern hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Beckermann vom Planungsbüro isu aus Kaiserslautern das Wort. Er stellt die eingegangen Stellungnahmen vor. Sofern erforderlich werden Einzelbeschlüsse gefasst.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
1. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Ingelheim am Rhein vom 26.10.2023
Stellungnahme 1.1
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Unteren Landesplanungsbehörde keine Stellungnahme abgegeben wird. Raumordnerische Belange werden gemäß der Kommentierung hinreichend beachtet. Die Verkaufsflächenzahlen wurden in einem früheren raumordnerischen Entscheid begrenzt und festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 1.2
Die Anmerkungen der Unteren Naturschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen Planänderungen oder -ergänzungen sind nicht erforderlich. Kein Beschluss erforderlich.
Stellungnahme 1.3
Beschluss:
Soweit eine Abgrenzung der Bodenschutzfläche zu erzielen ist, werden Planzeichnung und textliche Festsetzungen um die Kennzeichnung ergänzt. (I.)
Die textlichen Festsetzungen werden um einen Hinweis ergänzt, dass Nutzungsänderungen bei altlastverdächtig eingestuften Flächen grundsätzlich der Zustimmung durch die SGD Süd bedürfen. (II.)
Die Begründung wird um die Hinweise zu Heizölverbrauchsanlagen in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten ergänzt. (III.)
Die Hinweise zum hochwasserangepassten Bauen innerhalb des HQExtrem sollten als Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden. (IV.)
Die Begründung wird um die Hinweise auf das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren und die möglicherweise erhöhten Anforderungen zur Ableitung des Grundwassers aufgrund eventuell vorhandener Grundwasserbelastungen ergänzt. (V.)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 1.4
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen oder –ergänzungen sind nicht erforderlich. Kein Beschluss erforderlich.
Stellungnahme 1.5
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken bestehen. Kein Beschluss erforderlich.
Stellungnahme 1.6
Beschluss:
Der Bebauungsplan stimmt mit den Darstellungen der im Verfahren befindlichen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035 der Verbandsgemeinde Bodenheim überein. Sollte das Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan 2035 nach dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren zum Abschluss kommen, wäre ggf. der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bodenheim zu berichtigen. (I.)
An der Ausweisung eines urbanen Gebietes wird als für die gewollte Siedlungsentwicklung an dieser Stelle geeignete Gebietsart festgehalten. (II.)
Tiefgaragen sind innerhalb der dafür festgesetzten Flächen sowie unter den überbaubaren Flächen zulässig. (III.)
Der generelle Ausschluss von Fremdwerbeanlagen ergibt sich für das sonstige Sondergebiet bereits aus der abschließenden Festsetzung der zulässigen Nutzungsarten. Auf den Passus ‚Nicht zulässig sind Anlagen der Fremdwerdung‘ wird verzichtet. (IV.)
Die Rechtsgrundlagen sind auf der Planzeichnung des Entwurfsfassung bereits aufgelistet. (V.)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
2. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Mainz vom 22.09.2023
Beschluss:
Die textlichen Festsetzungen enthalten bereits einen Hinweis zum Umgang mit archäologischen Funden und auf die zugehörigen gesetzlichen Vorgaben. Die aufgeführten Auflagen werden in den textlichen Festsetzungen unter ‚Hinweise auf sonstige geltende Vorschriften‘ ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
3. Handelsverband Südwest e.V., Geschäftsstelle Kaiserslautern vom 23.10.2023
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen werden, dass seitens des Handelsverbandes keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Der Getränkemarkt wird gemäß der erstellten Auswirkungsanalyse als städtebaulich verträglich eingeschätzt. In den Teilgebieten MU 1a, MU 1b und MU 2 sind gemäß dem Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde alle nahversorgungsrelevanten Sortimentsgruppen, alle zentrenrelevanten und alle nicht-zentrenrelevanten Sortimente möglich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
4. Verbandsgemeinde Bodenheim, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen vom 24.10.2023
Beschluss:
Die Begründung wird um die Hinweise zur verkehrlichen Anbindung redaktionell klargestellt. Die Hinweise zur angepassten Bauweise der Tiefgaragen werden in den Bebauungsplan an prominenter Stelle aufgenommen. Die Begründung wird um einen Hinweis ergänzt, dass der Eichweg auch künftig angemessen von großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
5. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz vom 08.11.2023
Stellungnahme 5.1
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf die Hochwassergefährdung des Plangebietes mehrfach im Bebauungsplan hingewiesen wird. Die Begründung wird um einen Hinweis auf die ungefähre Überflutungshöhe von bis zu 4 m im Falle eines Extrem-Hochwassers ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 5.2
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich das Plangebiet nicht mehr in einem Wasserschutzgebiet befindet. (2.1)
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für das Plangebiet keine Grundwassernutzungen bekannt sind und dass die Errichtung von Brunnenanlagen nicht erlaubt ist. (2.2)
An der festgesetzten GRZ im Sondergebiet und urbanen Gebiet wird festgehalten. (2.2)
Die Anregungen der Behörde sind im Zuge der Erschließungs- und Entwässerungsplanung abzuarbeiten Die Begründung wird um die notwendigen Hinweise zu Grundwasserständen, zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung, zur Niederschlagswassernutzung, zur Nutzung von Erdwärme sowie zu wassergefährdenden Stoffen ergänzt. (2.3, 2.4, 2.5, 2.6)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 5.3
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen werden, dass das Gebiet abwassertechnisch erschlossen ist. Auf eine Versickerung des Niederschlagswassers wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 5.4
Beschluss:
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplan. Die Begründung wird um einen Hinweis ergänzt, dass die Baugenehmigung nicht im Freistellungsverfahren erteilt werden soll. Soweit eine Abgrenzung der Bodenschutzfläche zu erzielen ist, werden Planzeichnung und textliche Festsetzungen um die Kennzeichnung ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
6. Verbandsgemeinde Bodenheim, Öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 08.11.2023
Stellungnahme 6.1
Beschluss:
Der Eichweg weist gemäß der aktuellen Planung durchgehend eine Gesamtbreite von 9,5 m auf. Die genaue Flächenaufteilung ist flexibel und wird im weiteren Planungsverlauf unter Berücksichtigung des Rad- und Fußgängerverkehrs abgestimmt. Auf die bislang vorgeschlagene Straßenraumaufteilung des Eichweges wird verzichtet. Planzeichnung und Begründung werden gemäß der Kommentierung redaktionell angepasst. Die Querungsstelle für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Straße ‚Am Kuemmerling/Hilgestraße‘ auf Höhe der Einmündung ‚Eichweg‘ liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Geeignete Maßnahmen werden im weiteren Planungsprozess außerhalb des Bebauungsplanes betrachtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 6.2
Beschluss:
Die das Plangebiet betreffende straßenbauliche Erschließung wird nach städtebaulichem Vertrag abgestimmt und umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 6.3
Der Landesbetrieb Mobilität wurde beteiligt. Auf die Abwägung ab Seite 25 wird verwiesen. Kein Beschluss erforderlich.
7. Landesbetrieb Mobilität Worms, Worms vom 25.01.2024
Stellungnahme 7.1
Beschluss:
Der Bebauungsplan ist gemäß den in der Kommentierung genannten Ausführungen nicht ursächlich für etwaige Probleme verantwortlich und sieht daher von einer weitergehenden Klärung der Thematik ab. Eine Verbesserung der Verkehrssituation wird gemeinsam mit dem LBM angestrebt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 11; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 1
Stellungnahme 7.2
Das Plangebiet liegt erkennbar nicht im Einwirkungsbereich der Landesstraße. Die aufgeführten Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen oder -ergänzungen sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
8. EWR Netz GmbH, Alzey vom 16.10.2023
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Die Hinweise zur Transformatorenstation werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird um einen Hinweis auf die bestehenden Leitungen der EWR Netz GmbH ergänzt. Die Begründung wird um die vorgetragenen Hinweise zur Bauausführung ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
9. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bad Kreuznach vom 18.10.2023
Beschluss:
Die Begründung wird um einen Hinweis auf die bestehenden Leitungen der Deutschen Telekom ergänzt. Die Begründung wird um die vorgetragenen Hinweise zur Bauausführung ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
10. Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH, Bodenheim vom 08.11.2023
Stellungnahme 10.1
Die Darlegungen werden zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich.
Stellungnahme 10.2
Beschluss:
Die Begründung wird um Hinweise auf die aktive ‚Gewinnung Wasserwerk Bodenheim‘, die Grundwasserbrunnen 15 und 16 und das Wasserschutzgebiet ‚UF Bodenheim‘ ergänzt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Regionalen Raumordnungsplan keine Signatur für das Plangebiet hinterlegt ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 10.3
Beschluss:
Gemäß den in der Kommentierung genannten Ausführungen lassen sich eventuelle Gefährdungsmomente für das Grundwasser durch geeignetes Vorgehen vermeiden. Die Begründung wird um die genannten vorbeugenden Maßnahmen und Empfehlungen ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Stellungnahme 10.4
Die Begründung wird um die Aussagen zur Löschwasserversorgung ergänzt. Die genannten Regelwerke sind bereits in den textlichen Festsetzungen unter ‚Hinweise auf sonstige geltende Vorschriften‘ genannt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Beteiligung der Öffentlichkeit
Stellungnahme 1 vom 05.10.2023
Beschluss:
An der Erschließung des Gebietes über den Eichweg wird festgehalten. Gemäß der gutachterlichen Kommentierung ist eine Unterführung von der Gutenbergstraße ist gemäß der voranstehenden Kommentierung nicht sinnvoll. Der Eichweg weist gemäß der aktuellen Planung durchgehend eine Gesamtbreite von 9,5 m auf. Die genaue Flächenaufteilung ist flexibel und wird im weiteren Planungsverlauf abgestimmt. Die Querungsstelle für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Straße ‚Am Kuemmerling/Hilgestraße‘ auf Höhe der Einmündung ‚Eichweg‘ liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Geeignete Maßnahmen werden im weiteren Planungsprozess außerhalb des Bebauungsplanes betrachtet. Mit Verweis auf die voranstehende Kommentierung wird an den gewählten Bauformen festgehalten. Der Bebauungsplan enthält bereits Pflanzgebote für private Grundstücksflächen und Empfehlungen zu klimaangepassten Arten. Aufgrund der angestrebten Baustruktur mit der darunter liegenden erforderlichen Tiefgarage ist der Bau von Swimming-Pools unwahrscheinlich. An dem städtebaulichen Konzept mit bis zu 20 bezahlbaren Kommunalwohnungen wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Nach erfolgter Einzelabwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
a) Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
b) Der Bebauungsplan „Eichweg-Nord“, 4. Änderung einschließlich „Eichweg-Süd“, 9. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 12; Nein-Stimmen 8; Enthaltungen 0
Zu TOP 2.3: Bebauungsplan "Burgweg"
| a) | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen |
| b) | Änderung des Geltungsbereichs und Durchführung einer erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB |
| c) | Namensänderung des Bebauungsplanverfahrens |
Vorlage: 2024/006/039/1
Sachverhalt:
a) Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Burgweg“ erfolgte in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024. Von Seiten der Öffentlichkeit sind drei Stellungnahmen eingegangen. Diese und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der vorliegenden Auswertung aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro IP-Konzept aus Lautertal hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
b) Bereits aus der Stellungnahme des Bürgers 3 und zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 26.02.2024 wurde deutlich, dass von Seiten der Grundstückseigentümer offenbar keine Verkaufsbereitschaft für die Grundstücke (Nr. 60/1, 60/2, 60/3, 61) an die Gemeinde besteht. Dies hat der Ortsbürgermeister in seiner Ansprache in der Ausschusssitzung auch nochmals öffentlich thematisiert und bekräftigt, dass es in den vergangenen Verhandlungen keinen Konsens hinsichtlich des Kaufpreises gab und die Verkaufsverhandlungen zumindest solange gescheitert sind. Damit ist faktisch die Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Tourismus / Festplatz“ in Frage zu stellen, da die Gemeinde nicht Eigentümerin der Grundstücke werden kann und somit auch die Umsetzung der Festsetzung nicht selbst steuern kann.
Aus ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ergibt sich eindeutig, dass eine Bauleitplanung stets von positiven planerischen Zielsetzungen geprägt sein muss. Der Umstand, dass Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans u. a. auch die Festsetzung einer „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Tourismus / Festplatz“ war, die von den Grundstückseigentümern der betroffenen Grundstücke jedoch zu keiner Zeit gewünscht war, macht den Bebauungsplan noch nicht zu einem Verhinderungsplan (der unzulässig wäre), denn im Laufe des Aufstellungsverfahrens bestand grundsätzlich die Möglichkeit, eine Einigkeit zum Erwerb der Grundstücke zu erlangen und somit auch zu einem positiven Planungsziel zu gelangen.
Hingegen ist ein Bebauungsplan, der zum Zeitpunkt seines Vollzuges (das wäre mit Erlangen der Rechtskraft der Fall) ganz oder teilweise von vornherein aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit nicht vollziehbar ist, nicht geeignet, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken. Dies könnte beim Bebauungsplan „Burgweg“ unterstellt werden, da die Verhandlungen zwischen der Gemeinde und den Grundstückseigentümern über den Verkauf der Grundstücke für auf nicht absehbare Zeit als gescheitert anzusehen und somit die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen für den Bereich der „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Tourismus / Festplatz“ auf Dauer oder jedenfalls auf unabsehbare Zeit nicht vollziehbar sind. Der Bebauungsplan entbehrt in diesem Bereich daher der städtebaulichen Erforderlichkeit, denn im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung durch den Gemeinderat wäre ersichtlich anzunehmen, dass eine eigentumsrechtliche Regelung für die öffentliche Nutzung der Grundstücke der Erzeugergemeinschaft nicht zustande gekommen war und dies auf absehbare Zeit auch so bleiben würde.
In diesem Sinne könnten Zweifel angestellt werden, ob im Hinblick auf die Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7 BauGB das zu beachtende Gebot der Konfliktbewältigung hinreichend berücksichtigt worden ist. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei der Aufstellung eines Bebauungsplans alle betroffenen und schutzwürdigen privaten Interessen, insbesondere soweit sie sich aus dem Eigentum und seiner Nutzung herleiten lassen, zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, B.v. 21.2.1991 - 4 NB 16.90 - NVwZ 1991, 873). Auch wenn die bei der Durchführung eines Bebauungsplans absehbar verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Folgeprobleme nicht bereits im Bebauungsplan selbst oder in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem verbindlich und abschließend geregelt werden müssen (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.1997 - 4 BN 4.97 - NVwZ 1998, 953) würden Zweifel entstehen können, ob die Abwägungsentscheidung diesen Anforderungen genügt. Im Falle eines Normenkontrollverfahrens könnte der Bebauungsplan aus den vorgenannten Gründen für rechtsfehlerhaft beurteilt werden und somit in seiner Gesamtheit für nichtig erklärt werden.
Um dieser Fragestellung nicht zu begegnen, liegt ein möglicher Ausweg darin vor, den Satzungsbeschluss, wie er noch für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgeschlagen wurde, noch nicht zu fassen, sondern zunächst im Rahmen einer erneuten Offenlage des Bebauungsplanes nach § 4a Abs. 3 BauGB den Geltungsbereich auf den Grillplatz sowie den Reisemobilstellplatz einschließlich der dort hinführenden Verkehrsfläche (Plattenhohl) zu reduzieren, damit die für diese Nutzungen erforderlichen Festsetzungen in Kraft treten und somit zu entsprechendem Baurecht führen können.
Die Dauer der Veröffentlichung im Internet und der Frist zur Stellungnahme soll dabei angemessen auf zwei Wochen verkürzt werden. Weiter reicht es aus, neben der üblichen Veröffentlichung ausschließlich die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern.
c) Da durch die Reduzierung des Geltungsbereichs der Bebauungsplan mit dem Burgweg nicht mehr in Verbindung steht, sollte er umbenannt werden. Die Verwaltung schlägt vor, das weitere Verfahren unter der Bezeichnung „Grillplatz und Reisemobilstellplatz“ weiter zu führen und zu beenden.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Helferich vom Planungsbüro IP-Konzept aus Lauertal das Wort. Er stellt die eingegangen Stellungnahmen vor. Sofern erforderlich werden Einzelbeschlüsse gefasst.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Stellungnahme A1 vom 10.01.2024
Beschluss:
Die in der Stellungnahme des Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß städtebaulicher Stellungnahme im Abwägungsergebnis nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahme A2 vom 22.01.2024
Beschluss:
Die in der Stellungnahme des Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß städtebaulicher Stellungnahme im Abwägungsergebnis nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahme A3 vom 07.02.2024
Beschluss:
Die in der Stellungnahme des Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß städtebaulicher Stellungnahme im Abwägungsergebnis nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Stellungnahme B2.1
Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 08.02.2024
Beschluss:
Die in der Stellungnahme des Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß städtebaulicher Stellungnahme im Abwägungsergebnis in die weitere Planung teilweise einbezogen, sofern sie nicht bereits zuvor angemessen berücksichtigt worden sind. Vorgetragene Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahme B2.2
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 08.02.2024
Da keine Anregungen vorgetragen wurden, können eine städtebauliche Stellungnahme sowie ein darauf abgestellter Beschluss entfallen.
Stellungnahme B2.3
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie Mainz vom 09.01.2024
Beschluss:
Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweise werden gemäß der städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahme B2.4
Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH vom 31.01.2024
Beschluss:
Da keine Anregungen vorgetragen werden, können eine städtebauliche Stellungnahme sowie ein darauf abgestellter Beschluss entfallen. Am vorliegenden Abwägungsergebnis zu der Stellungnahme der Beteiligten, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegeben wurde, ergeben sich keine Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahme B2.5
EWR Netz GmbH vom 08.02.2024
Beschluss:
Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweise werden gemäß der städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahme B2.6
PLEdoc GmbH vom 15.01.2024
Beschluss:
Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweise werden gemäß der städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahme B2.7
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 12.01.2024
Auswirkungen auf den Bebauungsplan:
Der Textteil ist in Teil A wie folgt zu ergänzen:
Führung von Versorgungsanlagen/-leitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB)
Strom-, Telekommunikations- und sonstige Versorgungsleitungen sind ausschließlich unterirdisch zu führen.
Der Textteil ist in Teil C. Nr. 1 um den Link zu Bestandsplänen zu ergänzen.
Beschluss:
Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweise werden gemäß der städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahme B2.8
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 02.02.2024
Beschluss:
Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt. Gemäß städtebaulicher Stellungnahme wird als Abwägungsergebnis festgestellt, dass den Anregungen nicht gefolgt wird oder diese bereits angemessen berücksichtigt wurden. Vorgetragene Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahme B2.9
Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR vom 08.02.2024
Beschluss:
Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweise werden gemäß der städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Stellungnahme B2.10
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abt. 21 – Bauen und Umwelt, Untere Naturschutzbehörde vom 23.02.2024
Beschluss:
Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt. Gemäß städtebaulicher Stellungnahme wird als Abwägungsergebnis festgestellt, dass den Anregungen nicht gefolgt wird oder diese bereits angemessen berücksichtigt wurden. Vorgetragene Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
Nach erfolgter Einzelabwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
a) Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 4
b) Der Bebauungsplan wird erneut nach § 4a Abs.3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen veröffentlicht. Neben der Öffentlichkeit soll die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als betroffener Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
c) Das Bebauungsplanverfahren „Burgweg“ wird unter der neuen Bezeichnung „Auf der Hayer“ weitergeführt. Der Bebauungsplan trägt künftig diesen Namen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Zu TOP 2.4: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rheinallee - Östlich der Bahnüberführung"
| a) | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen |
| b) | Satzungsbeschluss |
Vorlage: 2023/006/310
Sachverhalt:
Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rheinallee – Östlich der Bahnüberführung“, erfolgte in der Zeit vom 14. August 2023 bis einschließlich 15. September 2023.
Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Diese Stellungnahme sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in den vorliegenden Dokumenten aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Büro Enviro-Plan aus Odernheim hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die in den vorliegenden Dokumenten formulierten Abwägungsvorschläge ergeben.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Gründonner vom Büro Enviro-Plan.
Stellungnahme 1
Wirtschaftsbetrieb Mainz vom 15.08.2023
Beschluss:
Der Abwägung wird zugestimmt, die Erstellung des Entwässerungskonzeptes erfolgt auf Ebene des Bauantrages.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Stellungnahme 2
GDKE Direktion Landesarchäologie vom 31.08.2023
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Stellungnahme 3
WVR Rheinhessen-Pfalz vom 11.09.2023
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Stellungnahme 4
VG Bodenheim Umwelt vom 13.09.2023
Beschluss:
Der Abwägung wird zugestimmt und die Unterlagen wie beschrieben angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Stellungnahme 5
Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 14.09.2023
Beschluss:
Der Abwägung wird zugestimmt und die Unterlagen wie beschrieben angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Stellungnahme 6
SGD Süd vom 14.09.2023
Beschluss:
Der Abwägung wird zugestimmt und die Unterlagen wie beschrieben angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Einwender 1 vom 07.09.2023
Beschluss:
Der Abwägung wird zugestimmt und die Planung wird wie vorliegend weitergeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Nach erfolgter Abwägung kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan wurde bereits unterzeichnet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| a) | die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen. |
| b) | den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rheinallee – Östlich der Bahnüberführung“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3: Einführung einer Nutzungs- und Gebührenordnung für die Sport- und Kulturhalle "Bürgel";
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage: 2024/006/063
Sachverhalt:
Mit der Fertigstellung der neuen Sport- und Kulturhalle „Bürgel“ erfolgte gleichzeitig die Inbetriebnahme der Hallennutzung sowohl für den täglichen Trainings- und Wettkampfbetrieb als auch zur Nutzung für Kultur-, Versammlungs- und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen u.a. für Vereine. Der Sportbetrieb findet dort bereits umfänglich statt und konzentriert sich derzeit noch auf die Wochentage von Montag bis Freitag. Gelegentlich fanden auch am Wochenende bereits sportliche Wettkampfveranstaltungen statt. Diese Nutzung der Mehrzweckhalle für sportliche Zwecke wurde im Einvernehmen mit den örtlichen Sportvereinen bzw. mit den jeweiligen Sportabteilungen und der Ortsgemeinde geregelt und bildet sich in einem dezidierten Nutzungsplan wider. Die beabsichtigte Nutzung der Mehrzweckhalle für kulturelle und sonstige Zwecke soll sich künftig vor allem auf das Wochenende konzentrieren. Die zurückliegenden Wochen zeigen, dass neben bereits jetzt vorliegenden Buchungsanfragen bzw. mit bereits acht stattgefundenen Großveranstaltungen künftig mit einer Vielzahl weiterer Buchungsanfragen zu rechnen ist.
Bereits frühzeitig war sich der Gemeinderat darin einig, dass die künftige Nutzung der Sport- und Kulturhalle durch die Erstellung einer möglichst allumfassenden Nutzungs- und Entgeltordnung geregelt werden muss. Ziel sollte es sein ein für beide Seiten (Ortsgemeinde als Eigentümerin und Nutzer) transparentes und rechtssicheres und hinsichtlich Rechten und Pflichten verbindliches Vertragswerk zu erstellen.
Unter fachlicher Begleitung der Kommunalberatung RLP wurde auf der Grundlage eines seitens der Gemeindeverwaltung erstellten Anforderungsprofils und nach gemeinsam erfolgten Ortsbesichtigungen ein erstes wichtiges und substanziell gehaltvolles Vertragswerk bestehend aus einer Nutzungsordnung, einer Entgeltordnung und eines Vertragsmusters erarbeitet. Dies diente im weiteren Beratungsverlauf als entscheidende Beratungs- und Entscheidungsgrundlage.
Der Gemeinderat delegierte die Fortsetzung der weiteren Bearbeitung, Ausarbeitung und Verfeinerung der Vertragswerke an einen Arbeitskreis. Dieser tagte am 8.2. und am 28.2.2024. Die hierbei erarbeiteten Ergebnisse wurden in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 4.3.2024 vorgestellt, weitere Änderungen und Ergänzungen vorgenommen und dann einstimmig als Beschluss-Empfehlung an den Gemeinderat zur Beratung und zur Beschlussfassung für die Sitzung am 18.3.2024 beschlossen.
Im Groben sieht die vorliegende Nutzungs- und Gebührenordnung vor:
| 1. | Gemäß des Sportfördergesetzes RLP die kostenfreie Nutzung der Halle für alle sportlichen Aktivitäten (Ausnahme: gewinnorientierte Sportgroßveranstaltungen) |
| 2. | Die Entgeltordnung unterteilt die Nutzer in vier unterschiedliche Nutzergruppen mit entsprechend unterschiedlich eingestuften Nutzungsentgelten. Private Buchungsnutzungen sind ausgeschlossen. |
| 3. | Insbesondere Großveranstaltungen mit absehbaren Gefährdungspotenzialen sind ab 250 Besuchern durch zertifizierte Security-Unternehmen zu begleiten und erfordern die Vorlage einer Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. € |
| 4. | Seitens der Ortsgemeinde besteht keine Pflicht zur Annahme einer Buchung und die Gemeinde behält sich Einzelfallentscheidungen in begründeten Einzelfällen und unter Einbindung der Gemeindegremien vor. |
| 5. | Die Gemeinde ermöglicht den örtlichen Vereinen für die erstmalige Nutzung jeden Jahres den Erlass der Nutzungsgebühr unter Beibehalt der Nebenkostenpauschale. Gewinnorientierte Veranstaltungen sind von dieser vereinsbezogenen Förderung ausgenommen. |
Beschluss:
Im Zusammenhang mit der Fertigstellung bzw. der Inbetriebnahme der Sport- und Kulturhalle Bürgel beschließt der Gemeinderat die Verabschiedung der vorliegenden Nutzungsordnung und Entgeltordnung sowie des Nutzungsvertrages. Diese treten somit ab dem 1.4.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4: Vollzug der Gemeindeordnung; HH-Mittelübertrag nach § 17 GemO
Vorlage: 2024/006/032
Sachverhalt:
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.
Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.
Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen zu Veränderungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2023.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5: Haushaltsplan 2024; Schreiben der Kommunalaufsicht zur Haushaltsverfügung -Haushaltsgenehmigung-
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Schreiben der Kommunalaufsicht zur Kenntnis genommen wurde.
Zu TOP 6: Jahresabschluss 2020
A: Ergebnis der Rechnungsprüfung
B: Entlastung der Verwaltung
Vorlage: 2024/006/064
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende dem diesjährigen Vorsitzenden des Rechnungs- und Prüfungsausschusses, Ratsmitglied Wolfgang Kirch, die Sitzungsleitung. Gleichzeitig rückt die Verwaltung - Ortsbürgermeister und die Beigeordneten - vom Beratungstisch ab.
Sachverhalt:
Am 07.02.2024 fand die Sitzung des Rechnungs- und Prüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2020 statt. Den Vorsitz des Rechnungs- und Prüfungsausschusses übernahm Herr Wolfgang Kirch.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ergab, dass im Jahr 2020 in der Ergebnisrechnung ein Jahresüberschuss von 858.247,85 € erwirtschaftet werden konnte (gemäß Haushaltsplan war ein Überschuss von 60.351 € geplant). Die Finanzrechnung schloss mit einem Finanzmittelüberschuss von 1.255.131,78 € ab. Geplant war ein Fehlbetrag von 4.602.070 €. Diese große Differenz ist damit zu erklären, dass durch Eintreten der Coronapandemie geplante Bauvorhaben nicht umgesetzt werden konnten.
Die Bilanzsumme belief sich auf 80.045.164,48 €, was eine Steigerung um 2.106.621,86 € gegenüber dem Vorjahr bedeutete.
Die anschließende Belegprüfung verlief problemlos. Aufgekommene Fragen konnten umgehend beantwortet werden, sodass keine Beanstandungen erhoben werden mussten.
Es wurde einstimmig empfohlen den Jahresabschluss 2020 zu beschließen und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung für das Jahr 2020 zu erteilen.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschließt den Jahresabschluss 2020 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Beschluss 2:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Beschluss 3:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2020 die Entlastung zu erteilen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7: Bauantrag
Nutzungsänderung einer Hausmeisterwohnung in eine Praxis für Physiotherapie, Am Kuemmerling
Vorlage: 2024/006/040
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Eichweg Süd“ in der Fassung der 5. Änderung.
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet. Ein Gewerbegebiet dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung können Anlagen für gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden. Bei der Praxis für Physiotherapie handelt es sich um eine Anlage für gesundheitliche Zwecke. Somit wird die Ortsgemeinde Bodenheim angehört und um ihre Zustimmung gebeten.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Bodenheim stimmt der Zulassung einer Anlage für gesundheitliche Zwecke im Gewerbegebiet „Eichweg Süd“ zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8: Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 9: Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 9.1: Radweg entlang der Ortsrandstraße - Ingenieurleistungen Leistungsphasen 5 bis 9
Vorlage: 2024/006/030
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 04.12.2023 erteilte der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister die Vollmacht zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen. Nach Bewilligung der für diese Maßnahme beantragten Förderung können nun die Leistungsphasen 5 bis 9 vergeben werden.
Hierzu wurden drei Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Ein Büro hat nicht geantwortet, ein anderes hat mitgeteilt, kein Angebot wegen Auslastung abgeben zu wollen. Somit verbleibt das Angebot des Ingenieurbüros Seiler – Ingenieure & Architekten (SIA) aus Alzey, welches bereits mit der Durchführung der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt war. Die Verwaltung empfiehlt, dem Ingenieurbüro SIA den Auftrag zu erteilen.
Entscheidung:
Das Ingenieurbüro SIA aus Alzey wird mit der Durchführung der weiteren Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt.
Zu TOP 9.2: Sanierungsgebiet 3. BA – Straßenausbau Gaustraße
- Vergabe der Beweissicherung -
Vorlage: 2024/006/045
Sachverhalt:
Im Zuge der Straßenbaumaßnahme Sanierungsgebiet 3. BA – Gaustraße ist eine Beweissicherung der angrenzenden Anwesen erforderlich. Hierzu wurde beim von der Handwerkskammer der Pfalz öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Prof.-Dr. Axel Poweleit, der bereits den 1. und 2. BA betreute, ein Angebot eingeholt.
Dieses schließt mit der geprüften Brutto-Angebotssumme von 4.974,20 € ab. Das Angebot ist wirtschaftlich. Herr Prof.-Dr. Axel Poweleit ist fachlich in der Lage, die Beweissicherung durchzuführen.
Es wird empfohlen die Beweissicherung im Zuge der Straßenausbaumaßnahme Sanierungsgebiet 3. BA – Gaustraße an den Sachverständigen Prof.-Dr. Axel Poweleit zur geprüften Bruttoangebotssumme von 4.974,20 € zu vergeben.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.02.2024 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Ausführungsarbeiten zum Straßenausbau im Sanierungsgebiet 3. BA erteilt.
Entscheidung:
Die Beweissicherung im Zuge der Straßenausbaumaßnahme Sanierungsgebiet 3. BA – Gaustraße wird an den Sachverständigen Prof.-Dr. Axel Poweleit zur geprüften Bruttoangebotssumme von 4.974,20 € vergeben.
Zu TOP 10: Anträge/Anfragen der Ratsfraktionen
Zu TOP 10.1:
Anfrage der FWG-Fraktion vom 5.3.2024 zum Sachstand "Restaurierung der Grabsteine auf dem Jüdischen Friedhof"
Der Vorsitzende weist zur Information auf die hier aufgeführten Schriftstücke hin.
Antrag der FWG-Fraktion vom 05.03.2024 - Sachstand Sanierung Jüdischer Friedhof
„Sehr geehrter Herr Becker-Theilig,
hiermit beantragt die FWG-Fraktion fristgerecht die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sachstand Sanierung Jüdischer Friedhof“ auf die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung der OG Bodenheim, die für den 18.03.2024 terminiert ist.
Hintergrund:
Vor Kurzem hat der Gemeinderat die Sanierung der Einfriedung des alten Friedhofs beschlossen; eine Erweiterung des neuen Friedhofs ist bereits vorgesehen. In diesem Zuge bietet es sich an, endlich die Sanierungsarbeiten am Jüdischen Friedhof aufzunehmen.
Im Haushalt 2023 wurden zu diesem Zweck Mittel eingestellt, die bis heute nicht abgerufen wurden. Zudem steht seit November 2021 eine zweckgebundene Summe in Höhe von 2840 Euro für die Neueinfärbung von Inschriften auf den Grabsteinen des Jüdischen Friedhofs zur Verfügung. Horst Kasper, der sich seit Jahren ehrenamtlich um die Bewahrung der jüdischen Geschichte Bodenheims verdient macht, hat diese Spende getätigt.
Ein Gutachten über den Zustand, sowie Art und Umfang der erforderlichen Arbeiten liegt bereits vor, ebenso die Genehmigung durch den Beauftragten für Friedhöfe der Jüdischen Gemeinde Mainz, Herr Benrizi.
Auf Nachfrage der Allgemeinen Zeitung Mainz in ihrem Bericht vom 04.04.2023 mit der Überschrift „Wann werden Inschriften saniert“ nahm der erste Beigeordnete Thomas Glück wie folgt Stellung: „Ein Restaurationsbetrieb arbeitet momentan ein Angebot aus und dokumentiert den Zustand der Steine. Danach kontaktiere ich die Denkmalbehörde und die Jüdische Gemeinde Mainz“.
Nachdem nun fast ein Jahr nach dieser Berichterstattung vergangen ist, stellen wir nun die Frage nach dem Bearbeitungsstatus.
Wir bitten um einen ausführlichen Sachstandsbericht mit Beantwortung der folgenden Fragen:
Wo stehen wir aktuell?
Wie sehen die nächsten geplanten Schritte aus?
Sollte seit April 2023 nichts mehr passiert sein – was sind die Gründe für den Stillstand?
Welche Unternehmen wurden kontaktiert?
Wann wurde dort letztmalig proaktiv nachgehakt?
Vielen Dank im Voraus.
Im Namen der FWG-Fraktion
Michael Leber“
Stellungnahme der Ortsgemeinde Bodenheim vom 18.03.2024 zum Antrag der FWG-Fraktion vom 05.03.2024 - Sachstand Sanierung Jüdischer Friedhof
„Sehr geehrter Herr Leber, hiermit nehmen wir wie folgt Stellung zu Ihrer Anfrage:
1. Wo stehen wir aktuell?
| a) | Auf der Grundlage einer erstellten Ausschreibung liegt der Verwaltung seitens eines Steinmetzbetriebes für die Restaurierung/Sanierung für die drei in Frage kommenden Grabsteine ein Angebot vor. |
| b) | Gemäß Ankündigung des Ortsbürgermeisters hat er sich gemäß Ankündigung in der letzten Gemeinderatssitzung (5.3.2024) der persönlichen Bearbeitung mit dem Ziel einer möglichst zeitnahen Erledigung des Vorgangs angenommen. Gemäß fachlicher Vorgabe der Landesdenkmalpflegebehörde (Gutachterliche Stellungnahme vom 26.5.2019) muss die Gemeinde als zuständige Ausführungsstelle die im vorgesehenen Leistungsumfang vorgesehenen Leistungsspezifikationen enthaltenen Arbeiten mit den zuständigen Stellen abstimmen. |
| c) | Mit Schreiben vom 6.3.2024 wurde die zuständige Landesdenkmalpflegebehörde entsprechend über die vorgesehenen Restaurierungsarbeiten informiert und um zeitnahe fachliche Freigabe dieser Arbeiten gebeten.Parallel hierzu wurden gemäß vorheriger Vereinbarung neben der Landesdenkmalpflegebehörde zeitgleich mit gleichlautendem Inhalt noch die eigentlich hierfür zuständige Untere Denkmalbehörde in der Kreisverwaltung sowie die Jüdische Kulturgemeinde Mainz-Rheinhessen um Freigabe gebeten. |
| d) | Mit email-Schreiben vom 7.3.2024 liegt seitens der Jüdischen Kulturgemeinde bzw. durch den zuständigen Rabbiner Vernikovsky die gewünschte Freigabe vor. |
| e) | Die Freigaben seitens der Unteren Denkmalpflegebehörde sowie der Landesdenkmalpflegebehörde stehen leider noch aus; eine Antwort dererseits dürfte jedoch in Kürze zu erwarten sein. |
2. Wie sehen die nächsten geplanten Schritte aus?
| a) | Sobald diese Freigaben vorliegen, wird die Auftragsvergabe für die vorgesehenen Grabstein-Restaurierungsarbeiten erfolgen. |
| b) | Sobald die Auftragsvergabe vorliegt, erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Initiator des Restaurierungsvorhabens, Herrn Horst Kasper, zwecks erforderlicher Einbindung. |
| c) | Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung, sodass im Falle der Ausführungsarbeiten und damit eingehender Rechnungsstellungen die Forderungen beglichen werden können. |
3. Sollte seit April 2023 nicht mehr passiert sein — was sind die Gründe für den Stillstand?
Wie zu ersehen ist, wurden seit der Anfrage aus der letzten Ratssitzung vom 5.2.2024 seitens der Gemeindeverwaltung ziel- und ergebnisorientierte Arbeitsschritte eingeleitet!
4. Welche Unternehmen wurden kontaktiert?
Der Gemeindeverwaltung liegt des Steinmetzbetriebes Sauer, Budenheim, das maßgebliche Angebot vor.
5. Wann wurde dort letztmalige proaktiv nachgehakt?
Derzeit mangelt es nicht an der Beauftragung des unter 4. genannten Unternehmens Sauer, sondern an der fachlichen Freigabe der vorgesehenen Ausführungsleistungen durch die Landesdenkmalpflegebehörde sowie der Unteren Denkmalpflegebehörde.
Ich hoffe, dass mit der vorliegenden schriftlichen Beantwortung die Anfrage zur Zufriedenheit der Antragstellerin beantwortet werden konnte.
Thomas Becker-Theilig
Ortsbürgermeister“
Zu TOP 10.2: Anfrage der FWG-Fraktion vom 5.3.2024 zum Sachstand "LKW-Durchfahrtsverbot"
Der Vorsitzende weist zur Information auf die hier aufgeführten Schriftstücke hin.
Antrag der FWG-Fraktion vom 05.03.2024 - Sachstand LKW-Durchfahrtsverbot
„Sehr geehrter Herr Becker-Theilig,
hiermit beantragt die FWG-Fraktion fristgerecht die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sachstand LKW-Durchfahrtsverbot" auf die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatssitzung der OG Bodenheim, die für den 18.03.2024 terminiert ist.
Hintergrund:
In einem Artikel des Journal Lokal vom 28.02.2024 wurde über ein mögliches Durchfahrverbot für LKW berichtet.
Zitat (Auszug):
Seit vielen Jahren fordert der Laubenheimer Ortsbeirat ein Lkw-Durchfahrtsverbot für den Ort und hat dazu etliche Anträge und Anfragen auf den Weg gebracht - bisher ohne Erfolg. Nun machen zwei Antwortschreiben von Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) auf Anfragen von CDU und FDP leichte Hoffnung.
Auf Bitte des Verkehrsdezernates habe im Dezember 2023 ein erneutes Treffen mit dem Bodenheimer Ortsbürgermeister, dem 1. Beigeordneten der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim und dem Laubenheimer Ortsvorsteher stattgefunden, teilt Steinkrüger mit. Leider habe der Landesbetrieb Mobilität (LBM) an diesem Termin nicht teilnehmen können. „Nach Auffassung der Teilnehmenden liegen die Voraussetzungen für ein Lkw-Durchfahrtsverbot vor", schreibt Steinkrüger. „Daher wurde beschlossen, dass die Verbandsgemeinde Bodenheim, die Ortsgemeinde Bodenheim sowie die Stadt Mainz an den LBM herantreten, um ein Lkw-Durchfahrtsverbot einzuführen."
Wir bitten um einen ausführlichen Sachstandsbericht mit Beantwortung der folgenden Fragen:
Wann wurde der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zuletzt in Bezug auf das LKW-Durchfahrtsverbot kontaktiert?
Liegt der Verwaltung bereits eine Antwort vom LBM zu der Auffassung, dass die Voraussetzungen für ein LKW-Durchfahrtsverbot gegeben sind, vor?
Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, bis wann wird eine Antwort erwartet?
Wie sehen die nächsten geplanten Schritte aus?
Vielen Dank im Voraus.
Im Namen der FWG-Fraktion
Michael Leber
Stellungnahme der Ortsgemeinde Bodenheim vom 18.03.2024 zum Antrag der FWG-Fraktion vom 05.03.2024 - Sachstand LKW-Durchfahrtsverbot
„Sehr geehrter Herr Leber, hiermit nehmen wir wie folgt Stellung zu Ihrer Anfrage:
1. Allgemeine Sachstandsdarstellung
| a) | Die Thematik zur Frage eines möglichen Lkw-Durchfahrtsverbot insbesondere auf der Durchfahrtsstrecke der L 431 (Laubenheim-Bodenheim-Nackenheim) beschäftigt den Gemeinderat, die Gemeindeverwaltung seit mehreren Jahren. Weiterhin liegen dem Sachverhalt mehrere Anträge und Initiativen der Bodenheimer Ratsfraktionen, interne Verwaltungsaktivitäten, jedoch auch des Laubenheimer Ortsbeirates zu Grunde. |
| b) | Auf gemeinsame Initiative der Ortsgemeinden Bodenheim, Nackenheim und der Ortsteilverwaltung Laubenheim fand mit Unterstützung der VG-Verwaltung Bodenheim, dem Mainzer Verkehrsdezernat ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem LBM Worms zwecks Durchsetzung eines angeordneten Lkw-Durchfahrtverbotes am 21.5.2019 statt. Teilnehmer hierzu waren die Ortsbürgermeister Margit Grub, Patric Müller und Becker-Theilig, Ortsvorsteher Gerhard Strotkötter, Bgm. Robert Scheurer, Verkehrsdezernentin Kathrin Eder, Herrn Dr. Udo Beck (Stadt Mainz) sowie verschiedenen Vertretern vom LBM. |
| c) | Mit Hinweis des LBM, der auf die hohe anordnungsrechtlichen Hürden einer solcher Regelung hinwies, einigten sich die anwesenden Teilnehmer auf die Durchführung einer notwendige Verkehrserhebung als zwingend erforderliche Entscheidungsgrundlage. Hierbei wurde festgelegt, dass eine groß und sorgfältig vorbereitete Zählungs- und Befragungserhebung durchgeführt werden soll. |
| d) | Die für diese umfängliche Verkehrserhebungsmaßnahme zuständigen Behörden von Polizei und LBM bereiteten in der Folge die Maßnahme vor. Als Folge dessen wurde die Frage nach der Kostenträgerschaft kontrovers diskutiert. Im Raume stand ein höherer fünfstelliger Betrag. |
| e) | Die Aktivitäten hierzu wurden jäh durch das Corona-Pandemiegeschehen unterbrochen. Im weiteren Zeitverlauf gab es beim LBM aber auch bei den verantwortlichen Personen der Stadt Mainz gravierende Personalwechsel (u.a. Verkehrsdezernentin Eder/Steinkrüger). |
| f) | Auf Druck der oben ehrenamtlich geführten Kommunen Nackenheim, Bodenheim und Nackenheim wurde mit Verweis auf die immer noch ungelöste Kostenträgerschaft der umfänglichen Lkw-Erhebung eine Lkw-Verkehrserhebung ohne Befragung durchgeführt. |
| g) | Die Ergebnisse der durchgeführten Lkw-Verkehrserhebung erfüllten keineswegs die erwarteten Lkw-Verkehrsbelastungen. Dies führte zur vorübergehenden Einstellung aller weiteren Aktivitäten. |
2. Durch nochmalige Initiative seitens des Ortsvorstehers Strotkötter und des Ortsbürgermeister Becker-Theilig erfolgte am 18.12.2023 die Anberaumung einer nochmaligen Zusammenkunft mit dem Verkehrsdezernat der Stadt Mainz (Dezernentin Frau Steinkrüger, Ortsvorsteher Strotkötter, Herr Dr. Udo Beck), OBgm. Becker-Theilig sowie dem 1. VG-Beigeordneten Nauheimer. Der LBM war unentschuldigt nicht vertreten. Als Gesprächsergebnis wurde festgehalten, dass den Wünschen der Stadt Mainz sowie der VG Bodenheim/OG Bodenheim entsprochen werden soll. Trotz diverser Nachfragen seitens der VG Bodenheim nach dem weiteren Vorgehen liegen der VG Bodenheim bislang keine weiteren Informationen weder vom LBM noch seitens der Stadt Mainz vor.
Thomas Becker-Theilig
Ortsbürgermeister“
Zu TOP 11: Annahme von Spenden
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 12: Informationen
Der erste Beigeordnete Thomas Glück klärt den Gemeinderat über das aktuell in Anspruch genommene Darlehen bei der ISB Bank, mit einem 2,9 % Zinssatz pro Jahr, auf.
Beigeordneter Andreas Kappel informiert über den aktuellen Sachstand bzgl. der Beschilderung des Themenwanderweges mit voraussichtlicher Fertigstellung kurz vor dem 28.04.2024, dem Termin der öffentlichen Einweihung.
Zu TOP 13: Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 17: Bauvoranfrage
Neubau Mehrfamilienhaus, Umplanung eines genehmigten Bauvorhabens, Konzeptvorstellung, Sachsenstraße
Vorlage: 2024/006/052
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Es laufen keine Fristen, da es hier um Besprechung von Planvarianten geht.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Der Planer stellt zwei Planvarianten vor, die jeweils den Ankauf der gemeindeeigenen Grünfläche bedingen. Der Planer hat auch eine Planvariante (1), die schon mit der Kreisverwaltung besprochen und als genehmigungsfähig beurteilt wurde.
Anhand der Darstellung im sogenannten Schwarzplan zeigt sich die Planvariante 3 als städtebaulich sinnvoll. Hier werden die Fluchten der Gebäude sowohl in der Berliner Straße als auch in der Rheinallee aufgenommen.
Der Fachbereich 2 empfiehlt, der Planvariante 3 zuzustimmen.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich für Planvariante 1 aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 18: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Beschluss getroffen wurde, eine gemeindeeigene Grünfläche nicht zu veräußern.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:51 Uhr.
Thomas Becker-Theilig | Wolfgang Kirch | Vanessa Taner |
Vorsitzender(außer zu TOP 6) | Vorsitzenderzu TOP 6 | Schriftführerin |