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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 24/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates

der Ortsgemeinde Nackenheim am Montag, dem 27.04.2026 um 19:30 Uhr im Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle, Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 20:40 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:40 Uhr bis 20:50 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 20:50 Uhr bis 20:50 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

René Adler

Erster Beigeordneter

Jean-Christophe Cossutta

Beigeordnete

Hans-Peter Müller

Die Ratsmitglieder

Max Adler

Emilia Maria Lotte Barbaro

Willi Bauer

Alfred Feist

Andreas Fery

Klaus Freidel

Margit Grub

Olaf Kimmes

Günter Kullmann

Sarah Mauerer

Konstantinos Michailidis

Dr. med. Rudolf Peter

Oliver Reinbott

Berthold Schmitz

Bernd Zerbe

Vera Zerbe

Ute Zimmermann

Schriftführerin

Julia Stauder

Von der Verwaltung

Claudia Deubel

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger

Presse

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Jan Heckelsmüller

Die Ratsmitglieder

Reinhard Noll-Schreiner

Achim Ramler

Andreas Schauer

Bernold Zimmermann

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler, eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr. Er stellt fest, dass mit Datum vom 22.04.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Anträge/Anfragen

2.

1. Nachtragshaushalt 2026

2026/039/065

3.

Jahresabschluss 2022

2026/039/049

4.

Jahresabschluss 2023

2026/039/067

5.

3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

2026/039/064

6.

Bauleitplanung

6.1. 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035

Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO

2026/039/051

6.2. Bebauungsplan "Am Wäldchen", 2. Änderung und Ergänzunga)

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

2026/039/068

7.

Vergaben

7.1. Ausbau Flieder- und Holunderweg sowie teilweise Linden- und Platanenweg

- Vergabe der Ingenieurleistungen sowie der örtlichen Bauüberwachung -

2026/039/054

7.2. Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo;

hier: Beauftragung eines Planungsbüros

2026/039/066

8.

Bekanntgabe von Vergaben

8.1. Neubau Bauhof - Beauftragung WC Trennwände

2026/039/059

8.2. CZH Vergabe der Fundamentarbeiten für die Heizzentrale

2026/039/060

8.3. CZH Vergabe Erd- und Kanalarbeiten für die Heizzentrale

2026/039/061

8.4. Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachträge 1 und 2 zu Malerarbeiten

2026/039/062

8.5. Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachtrag 1 zu Bodenbelagsarbeiten

2026/039/063

8.6. Verbesserung der Ausleuchtung von dem Schul- und Radweg an der Querung der L413

2026/039/069

8.7. Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Möbel und Einrichtung

2026/039/081

9.

Annahme von Spenden

10.

Grundstücksangelegenheiten

10.1. Inanspruchnahme von Gehwegfläche zur Fassadendämmung

hier: Mainzer Straße im Bereich des Ortskerns

2026/039/077

11.

Informationen

11.1. Zuwendung für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung - ZEIS

2026/039/072

12.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

13.

Anträge/Anfragen

14.

Grundstücksangelegenheiten

15.

Rechtsangelegenheiten

16.

Informationen

Öffentlicher Teil:

17.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Anträge/Anfragen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest die vorliegenden Anträge der CDU Fraktion und erläutert die weiteren Vorgehensweisen hierzu.

Zu Antrag 1: Errichtung und Bereitstellung einer weiteren Hundekotstation vom 22.04.2026

Eine Dog Station in diesem Bereich ist bereits vorgesehen und wurde bestellt, ebenso für einen weiteren Standort. Sobald diese eintreffen, werden sie installiert.

Zu Antrag 2: Errichtung einer oder mehrerer Holzkugelbahnen als familienfreundliche Attraktion und touristische Aufwertung in den Weinbergen vom 22.04.2026

Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuss für Touristik und Kultur weitergegeben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme, somit in den Ausschuss verwiesen.

Zu TOP 2:

1. Nachtragshaushalt 2026; Vorlage: 2026/039/065

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verweist auf den vorliegenden Antrag der SPD Fraktion „Haushaltsmittel für die Jugendvertretung“.

Hierzu erläutert der Ortsbürgermeister René Adler nachstehendes:

Der Jugendvertretung stehen ausreichend Sachmittel für die Büro- und Verwaltungsarbeit zur Verfügung. Für Jugendprojekte von Vereinen/Initiativen stellt die Ortsgemeinde Nackenheim jährlich bis zu 2.000,--€ zur Verfügung. Hiervon kann auch die Jugendvertretung profitieren und eigene Projekte vorschlagen. Ohne die Benennung eines konkreten Projektes können keine Haushaltsmittel „pauschal“ zur Verfügung gestellt werden. Die Vereine werden zu Jahresanfang schriftlich aufgerufen konkrete Projekte zu benennen. Je nach Projektvorschlag der Jugendvertretung und Kostenrahmen ist zudem der Fachausschuss bzw. der Gemeinderat zu beteiligen.

Der Antrag der SPD Fraktion wird somit zurückgenommen.

Sodann verliest der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler nachstehenden

Sachverhalt:

Im Ergebnishaushalt 2026 ist ein Jahresüberschuss von 137.424 € auszuweisen, der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 574.143 € reicht aus um die Tilgung von 360.980 € zu finanzieren. Der Haushaltsausgleich konnte somit im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt erreicht werden. Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2026 liegt vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Jahresabschluss 2022; Vorlage: 2026/039/049

Der Tagesordnungspunkt 3 Beschlussvorlage 2026/039/049 Jahresabschluss 2022 wird zurückgestellt, da die Beschlussvorlage zur Sitzung nicht zur Verfügung stand. Der Beschluss wird in der Sitzung des Gemeinderates am 01.06.2026 zur Abstimmung gebracht werden.

Zu TOP 4:

Jahresabschluss 2023; Vorlage: 2026/039/067

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.

In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 3.660.342,40 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (5.009.167,63 €) reichte aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 467.964,01 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden.

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 19.995.518,58€. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 12.331.687,53 € auszuweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2023 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung; Vorlage: 2026/039/064

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die Friedhofsgebührensatzung enthält derzeit noch als Anhang die Kosten des gewerblichen Unternehmens, welches für das Öffnen und Schließen der Gräber zuständig ist. Die der Ortsgemeinde dafür entstehenden Kosten werden 1 zu 1 an den Gebührenzahler weitergegeben. Durch die nun erfolgte Ausschreibung zur Vergabe des Grabaushubs an ein gewerbliches Unternehmen sind hierfür neue Preise entstanden, die ab dem 01.04.2026 umzulegen sind. Die Fremdkosten sind zukünftig nicht mehr Bestandteil der Friedhofsgebührensatzung, sodass es bei Preisanpassungen keiner Satzungsänderung mehr bedarf. Hierfür wurde die Formulierung in der Satzung entsprechend angepasst.

Die Kosten der Fremdfirma sind jederzeit für den Bürger bei der Friedhofsverwaltung einsehbar und werden auch gesondert auf der Homepage veröffentlicht.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderungsatzung Friedhofsgebühren in der vorliegenden Form. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Bauleitplanung

Zu TOP 6.1:

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035; Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO; Vorlage: 2026/039/051

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 befasst sich mit nachfolgenden Änderungen:

-

Redaktionelle Änderung „Bestandsanpassung Wohnbaufläche“ in der Ortsgemeinde Bodenheim

-

Bebauungsplan „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

-

Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ der FFW Gau-Bischofsheim/ Harxheim in der Ortsgemeinde Lörzweiler

-

Redaktionelle Ergänzung Signatur „Aussiedlerhof mit Gutsausschank“ in der Gemarkung Lörzweiler

-

Bebauungsplan „Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein“ der Ortsgemeinde Nackenheim

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die aus der förmlichen Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen aus der förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen.

Bevor der Verbandsgemeinderat eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes nach § 67 Abs. 2 GemO treffen kann, bedarf es der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Nach der Zustimmung durch die Ortsgemeinde Nackenheim sowie der anderen Ortsgemeinden kann der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss nach § 67 Abs. 2 GemO fassen und bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Genehmigung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 beantragen.

Die Zustimmung der Ortsgemeinde sowie der anschließende Feststellungsbeschluss der Verbandsgemeinde werden auf Grundlage der sich aus der Abwägung ergebenden Fassung der Planzeichnung mit Begründung gefasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat Nackenheim stimmt der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 auf der Grundlage der sich aus der Abwägung des Verbandsgemeinderates vom 19.03.2026 ergebenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6.2:

Bebauungsplan "Am Wäldchen", 2. Änderung und Ergänzung

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Vorlage: 2026/039/068

Vor Eintritt der Tagesordnung nimmt das Ratsmitglied Alfred Freist um 20:00 Uhr auf Grund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31. März 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, 2. Änderung und Ergänzung nach §2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans wird der Geltungsbereich um den dritten Bauabschnitt ergänzt, um die weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich zu ermöglichen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22.12.2025 bis 31.01.2026. Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in den vorliegenden Unterlagen aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro Dörhöfer und Partner aus Engelstadt hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die in den vorliegenden Unterlagen formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die im Sachverhalt bezeichnete und dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und nach Einzelaufruf der Stellungnahmen entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Um 20:21 Uhr nimmt das Ratsmitglied Alfred Feist wieder am Sitzungstisch Platz und an der Sitzung teil.

Zu TOP 7:

Vergaben

Zu TOP 7.1:

Ausbau Flieder- und Holunderweg sowie teilweise Linden- und Platanenweg - Vergabe der Ingenieurleistungen sowie der örtlichen Bauüberwachung - Vorlage: 2026/039/054

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die Straßen „Flieder- und Holunderweg“ sowie „Linden- und Platanenweg“ in dem Bereich zwischen den zuerst genannten Straßen sollen grundsaniert werden. Da diese Straßen als Schulwege zu Grundschule und Gymnasium Nackenheim stark von Schülern frequentiert werden soll eine Förderung auf Grundlage des Programms „Förderung des Fußverkehrs“ (Bundesamt für Logistik und Mobilität) beantragt werden.

Für die Verkehrsanlagenplanung wurden für die Leistungsphasen 1 bis 9 inklusive Örtliche Bauüberwachung drei Ingenieurbüros, die bereits in Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim tätig sind bzw. waren zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Alle Ingenieurbüros haben ein Angebot abgegeben. Die Angebote sind vergleichbar. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

Bieter

Bruttopreis

Seiler - Ingenieure & Architekten GmbH (SIA), Alzey

176.811,79 €

Bieter 2

183.673,14 €

Bieter 3

186.590,93 €

Seiler - Ingenieure & Architekten GmbH (SIA); Alzey haben mit der geprüften Bruttosumme von 176.811,78 € das wirtschaftlichste Angebot für die Lph 1 - 9 einschließlich Örtliche Bauleitung abgegeben und sind in der Lage die entsprechenden Leistungen fachgerecht durchzuführen.

Es wird empfohlen, die Ingenieurleistungen LPh 1 - 9 einschließlich Örtliche Bauüberwachung zum Ausbau von Flieder- und Holunderweg sowie Linden- und Platanenweg zwischen Flieder-und Holunderweg an den wirtschaftlichsten Bieter, Seiler - Ingenieure & Architekten GmbH (SIA); Alzey zu vergeben.

Um einen möglichst reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten, sollte der Ortsbürgermeister zudem eine Vollmacht zur Auftragserteilung von weiteren erforderlichen Leistungen für Planungen und begleitende Gutachten erhalten. Der Gemeinderat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.

Es wird vorgeschlagen, dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht zur Beauftragung des jeweils wirtschaftlichsten Anbieters für erforderliche weitere Leistungen für Planungen und begleitende Gutachten zu erteilen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

-

die Ingenieurleistungen LPh 1 - 9 sowie die örtliche Bauüberwachung zum Ausbau von Flieder- und Holunderweg sowie Linden- und Platanenweg zwischen Flieder- und Holunderweg an den wirtschaftlichsten Bieter, Seiler - Ingenieure & Architekten GmbH (SIA); Alzey zu einem Bruttopreis von 176.811,79 € zu vergeben;

-

dem Ortsbürgermeister die Vollmacht zu erteilen, den wirtschaftlichsten Bieter für erforderliche weitere Leistungen für Planungen und begleitende Gutachten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7.2:

Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo; hier: Beauftragung eines Planungsbüros; Vorlage: 2026/039/066

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Zur Beschleunigung der Schaffung von Wohnraum hat der Bund mit dem sogenannten „Bauturbo“ neue bzw. erweiterte planungsrechtliche Instrumente eingeführt. Ziel dieser Regelungen ist es, Bauvorhaben schneller umzusetzen, indem Genehmigungs- und Planungsverfahren vereinfacht oder verkürzt werden können.

Der „Bauturbo“ ermöglicht es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, Wohnbauvorhaben auch außerhalb bestehender Bebauungspläne oder mit vereinfachten planungsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Dadurch können insbesondere Nachverdichtungen, Umnutzungen oder die kurzfristige Schaffung zusätzlichen Wohnraums erleichtert werden. Gleichzeitig verbleibt die Entscheidung über die Anwendung dieser Instrumente bei der jeweiligen Kommune.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, Leitlinien für die Anwendung des „Bauturbos“ im Gemeindegebiet zu erarbeiten. Ziel dieser Leitlinien ist es, klare fachliche und rechtliche Kriterien zu definieren, wann und in welcher Form die entsprechenden planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden sollen. Dadurch soll einerseits eine beschleunigte Wohnraumentwicklung ermöglicht und andererseits eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Auch wird damit eine gleichbehandelnde Bewertung von Bauanträgen gewährleistet.

Die Erstellung solcher Leitlinien erfordert eine vertiefte planungsrechtliche Analyse sowie die Bewertung städtebaulicher Rahmenbedingungen im Gemeindegebiet. Hierfür ist die Beauftragung eines externen Fachbüros mit entsprechender Expertise im Bauplanungsrecht und in der Stadtentwicklung vorgesehen.

Zur Erarbeitung dieser Leitlinien empfiehlt die VG Verwaltung, das Büro BBP aus Kaiserslautern zu beauftragen. Das Büro wird mit der Ortsgemeinde mittels Workshops Leitlinien erarbeiten und finalisieren.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern mit der Erarbeitung von Leitlinien zur rechtssicheren und gleichbehandelnden Prüfung von Bauanträgen nach § 36 a Baugesetzbuch zum Angebotspreis von 11.500,- € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 8.1:

Neubau Bauhof - Beauftragung WC Trennwände; Vorlage: 2026/039/059

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Für die notwendigen Trennwände in den Damen- und Herrenumkleiden zu Dusche und WC wurde im Rahmen eines Direktauftrages bei Firma meta ein Angebot eingeholt. Firma meta wurde ausgewählt, weil bei der freihändigen Vergabe in der Kita Blumenwiese meta mit Abstand der wirtschaftlichste Bieter war und daher ein guter Preis zu erwarten war. Das Angebot schließt nach Prüfung durch das Architekturbüro mit rund 5.900 € brutto.

Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für die Trennwände an Firma meta Privacy Solutions aus Rengsdorf zu erteilen.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Trennwände an Firma meta Privacy Solutions aus Rengsdorf gemäß dem Angebot vom 26.03.2026.

Zu TOP 8.2:

CZH Vergabe der Fundamentarbeiten für die Heizzentrale; Vorlage: 2026/039/060

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler informiert zu nachstehendem

Sachverhalt:

Für die Fundamentierung der neuen Heizzentrale der Carl-Zuckmayer-Halle wurde ein Angebot bei der ortsansässigen Firma Planbau Heckelsmüller eingeholt. Das Angebot schließt mit 10.619,80 € brutto und liegt dadurch im Rahmen der Direktvergabe. Die Preise sind marktüblich und angemessen.

Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma Planbau Heckelsmüller zu erteilen.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt den Auftrag für die Fundamentierungsarbeiten an Firma Planbau Heckelsmüller aus Nackenheim gemäß dem Angebot vom 27.03.2026.

Zu TOP 8.3:

CZH Vergabe Erd- und Kanalarbeiten für die Heizzentrale; Vorlage: 2026/039/061

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler informiert zu nachstehendem

Sachverhalt:

Für den Anschlussgraben von der neuen Heizzentrale zur Carl-Zuckmayer-Halle wurden Angebote abgefragt, die ortsansässige Firma Planbau Heckelsmüller hat das einzige Angebot abgegeben. Dieses schließt mit 8.936,07 € brutto und liegt dadurch im Rahmen der Direktvergabe. Die Preise sind marktüblich und angemessen.

Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma Planbau Heckelsmüller zu erteilen.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt den Auftrag für die Erd- und Kanalarbeiten an Firma Planbau Heckelsmüller aus Nackenheim gemäß dem Angebot vom 27.03.2026.

Zu TOP 8.4:

Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachträge 1 und 2 zu Malerarbeiten; Vorlage: 2026/039/062

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler informiert zu nachstehendem

Sachverhalt:

Im Rahmen der Erweiterung der KiTa Blumenwiese ist Firma Zucale GmbH aus Wörrstadt mit den Malerarbeiten beauftragt. Im Laufe der Baumaßnahme zeigte sich, dass einige notwendige, zu vergütende Leistungen vom Planer in der Ausschreibung vergessen worden waren. Von Firma Zucale GmbH wurden zwei Angebote vorgelegt, welche diese Positionen auflisten. Das ausschreibende Büro hat nach Rücksprache mit der VOB Stelle diese Positionen geprüft, die Preise sind marktüblich und angemessen. Es besteht ein Anspruch auf Vergütung, da es sich nicht um Nebenleistungen handelt. Nach Prüfung und Kürzung enden die beiden Angebote in Summe mit rund 5.400 € brutto. Die Auftragssumme liegt inclusive Nachträgen immer noch unter der Kostenschätzung des Architekten. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für den Nachtrag an Firma Zucale GmbH zu erteilen. Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für den Nachtrag zu den Malerarbeiten an Firma Zucale GmbH aus Wörrstadt gemäß den Angeboten vom 04.03.26 und dem 11.03.26 in der durch die Bauleitung reduzierten Form.

Zu TOP 8.5:

Erweiterung KiTa Blumenwiese - Nachtrag 1 zu Bodenbelagsarbeiten; Vorlage: 2026/039/063

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler informiert zu nachstehendem

Sachverhalt:

Im Rahmen der Erweiterung der KiTa Blumenwiese ist Firma K.-H. Rohrwick GmbH aus Westhofen mit den Bodenbelagsarbeiten beauftragt. Im Laufe der Baumaßnahme zeigte sich, dass einige notwendige, zu vergütende Leistungen vom Planer in der Ausschreibung vergessen worden waren. Von Firma K.-H. Rohrwick GmbH wurde ein Angebot vorgelegt, welches diese Positionen beinhaltet. Es handelt sich zum einen um die Fußleisten und zum anderen um die Entfernung von vorhandenem, beschädigtem Bodenbelag im ehemaligen Teamzimmer, welches nun dem Erweiterungsbau angehört, in dem der Bodenbelag einheitlich durchgezogen ist. Die Preise sind marktüblich und angemessen. Es besteht ein Anspruch auf Vergütung, da es sich nicht um Nebenleistungen handelt. Nach Prüfung und Kürzung endet das Angebot mit rund 3.800 € brutto. Die Auftragssumme erhöht sich aufgrund anderer entfallener Leistungen nur um rund 400 €. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für den Nachtrag an Firma K.-H. Rohrwick GmbH zu erteilen. Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für den Nachtrag zu den Bodenbelagsarbeiten an Firma K.-H. Rohrwick GmbH aus Westhofen gemäß dem Angebot vom 25.03.26 in der durch die Bauleitung reduzierten Form.

Zu TOP 8.6:

Verbesserung der Ausleuchtung von dem Schul- und Radweg an der Querung der L413; Vorlage: 2026/039/069

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler informiert zu nachstehendem

Sachverhalt:

Die Ausleuchtung der Straßenbeleuchtung der Überleitung von der „Langen Rute“ zur Querung der L413 ist unzureichend. Dieser Weg muss von Radfahrern benutzt werden, da die Durchfahrt durch den KVP mit Zeichen 254 verboten ist. Die Querung wird sowohl vom Rad- und Fußverkehr sehr häufig, gerade von einer großen Anzahl von den aus Bodenheim stammenden Schülern zum Besuch des Gymnasiums in Nackenheim sowie Bürgern aus Nackenheim zu Einkäufen, genutzt. Deshalb wollen die Ortsgemeinden Bodenheim und Nackenheim, gemeinschaftlich die Verkehrssituation mit einer 3 flammigen Straßenleuchte auf dem Kreisel und einer zusätzlichen Straßenleuchte im Querungsweg verbessern. Die Kosten für die Straßenleuchte im Wegeverlauf betragen 4.437,87€ brutto. Die Kosten für die Straßenleuchte auf dem Kreisel belaufen sich auf 14.425,62€ brutto. Die Ortsgemeinde Nackenheim hat sich bereit erklärt, 50% der Kosten von der Straßenleuchte auf dem Kreisel zu übernehmen.

Entscheidung:

Die Ortsgemeinde Nackenheim unterstützt mit 7.212,81€ die Ortsgemeinde Bodenheim, bei den entstehenden Kosten, für die Verbesserung der Ausleuchtung der Querung L413.

Zu TOP 8.7:

Erweiterung KiTa Blumenwiese - Vergabe der Möbel und Einrichtung; Vorlage: 2026/039/081

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler informiert zu nachstehendem

Sachverhalt:

Für die Erweiterung der KiTa Blumenwiese wurden im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote für die Möbel und Einrichtungsgegenstände eingeholt. Drei geeignete Firmen wurden angefragt. Das Angebot der Firma Resch Möbelwerkstätten GES. M. B. H. aus Aigen-Schlägl ist das wirtschaftlichste Angebot, es schließt nach Nachverhandlung mit 48.367,40 € brutto. Das Angebot von Bieter 2 endete mit 49.181,06 €, das Angebot von Bieter 3 mit 50.780,83 €. Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an Firma Resch Möbelwerkstätten zu erteilen. Die Firma ist der Verwaltung bereits von der Ausstattung anderer Kindertagesstätten bekannt, die Möbel sind nachhaltig und stabil.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 29.01.2024 Top 2 eine Vergabevollmacht erteilt.

Beschluss:

Der Ortsbürgermeister erteilt auf Grund seiner Vergabevollmacht den Auftrag für die Möbel und Einrichtungsgegenstände an Firma Resch aus Aigen-Schlägl gemäß dem Angebot vom 18.03.2026.

Zu TOP 9:

Annahme von Spenden

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 10:

Grundstücksangelegenheiten

Zu TOP 10.1:

Inanspruchnahme von Gehwegfläche zur Fassadendämmung; hier: Mainzer Straße im Bereich des Ortskerns; Vorlage: 2026/039/077

Um 20:30 Uhr nimmt das Ratsmitglied Ute Zimmermann auf Grund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Das Bestandsgebäude in der Mainzer Straße 22 wird saniert; eine Baugenehmigung liegt vor. In diesem Zuge soll außen eine Dämmung von ca. 10 cm aufgebracht werden. Der Gehweg ist an dieser Stelle inklusive Rundbord ca. 90 cm breit.

Der Gebäudeeigentümer beantragt, den Gehweg mit ca. 10 cm Dämmung zu überbauen und bittet die Ortsgemeinde Nackenheim um Zustimmung.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, der Überbauung des Gehweges um ca. 10 cm wegen einer Dämmung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Um 20:33 Uhr nimmt das Ratsmitglied Ute Zimmermann wieder an der Sitzung teil und am Sitzungstisch Platz

Zu TOP 11:

Informationen

Generalsanierung Unterführung Bellenäcker

-

Aktuell Einbau UHFB Fahrbahn Bodenplatte

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Einbau UHFB Fahrbahn in mehreren Abschnitten aufgrund des Gefälles

-

Arbeiten gehen derzeit zügig voran (wetterabhängig), Bodenplatte ist voraussichtlich bis 05. Mai hergestellt. Anschl. Gehwegaufbau.

-

Fertigstellung Fahrbahn voraussichtlich bis Mitte Juni 2026

-

Anschl. Straßenbauarbeiten für den Anschluss an Bestand Fahrbahn und Gehweg

-

Geländerarbeiten werden zeitnah vergeben ausgeschrieben

Erweiterung KiTa Blumenwiese

-

Bodenbelagsarbeiten abgeschlossen

-

Küche wird eingebaut

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Fliesenarbeiten Küchenbereich fertig gestellt, aktuell Sanitärbereiche

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Innentüren Anbau werden in dieser Woche eingebaut

-

Fertigstellung Mai 2026

Neubau Bauhof

-

Elektroinstallation wurde fertig gestellt

-

aktuell Restarbeiten

-

Einweihung am 08. Mai

Ausbau Henri-Dunant-Straße und Umgestaltung Vorzone Verbandsgemeinde

-

helle Beschichtung Fahrbahnbelag wurde am Freitag, 17.04. durchgeführt

-

neue Bäume wurden gepflanzt

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neue Sitzmöbel werden voraussichtlich im Mai geliefert und montiert

-

Fassadenarbeiten an der alten Feuerwehr laufen

Ausbau Neugasse/Jahnstraße

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Pflastereinbau ist erfolgt, aktuell Restarbeiten

-

Abnahme am 04. Mai

-

Fertigstellung bis Ende April (Restarbeiten),

Beseitigung Straßenschäden

Aktuell:

-

Rheinradweg „Bohnestück“, Sperrung bis 30.04.

-

St.-Gereon-Straße

-

Autalstraße

-

Pommardstraße

-

Lindenweg

Veranstaltungen

-

Weinwanderung 01. Mai ab 11 Uhr

-

Bürgerfest am 31.05.

Zu TOP 11.1:

Zuwendung für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung - ZEIS; Vorlage: 2026/039/072

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehendes zu Kenntnis:

Information:

Für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung wurden Zuschüsse im Rahmen des Programms ZEIS-Beleuchtung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität beantragt. Das Vorhaben wird mit einer Zuwendung in Höhe von 29.754,08€ gefördert, die im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung gestellt wird. Der Bewilligung sind zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 148.770,42€ zugrunde gelegt.

Zu TOP 12:

Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

Zu TOP 17:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse zu nachstehenden Beschlussvorlagen bekannt:

Beschlussvorlage: 2026/039/055 Grundstücksangelegenheiten

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Beschlussvorlage: 2026/039/070 Grundstücksangelegenheiten

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 20:50 Uhr.

René Adler Vorsitzender,
Ortsbürgermeister Schriftführerin,
Julia Stauder 
Verwaltungsangestellte