hier: Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 09. Mai 2023 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgewogen und der sich daraus ergebenden Entwurfsfassung zugestimmt.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung ist die Ausweisung von Gewerbeflächen, um einerseits den zusätzlichen Flächenbedarf des bereits dort angesiedelten Gewerbebetriebs zur Verfügung stellen zu können und um den Bedarf der Grundstückseigentümer an gewerblichen Flächen decken zu können.
Im beiliegenden nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Damit soll eine Anstoßwirkung entfaltet und interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu ermuntert werden, sich über die gemeindlichen Planungsabsichten zu informieren und gegebenenfalls mit Anregungen und Bedenken zur Planung beizutragen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit von
Montag, dem 03. Juli 2023 bis einschließlich
Freitag, dem 04. August 2023.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus:
| • | Artenschutzrechtliche Voreinschätzung |
| • | Schalltechnisches Gutachten |
| • | Geotechnisches Bodengutachten |
| • | Orientierende Kampfmittelvorerkundung |
| • | Fachbeitrag Naturschutz |
| • | Erschließungs- und Entwässerungskonzept |
| • | Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern |
| • | Mensch, Gesundheit und Bevölkerung |
| • | Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
| • | Boden und Fläche |
| • | Wasser |
| • | Klima und Luft |
| • | Landschaft |
| • | Kultur- und sonstige Sachgüter |
| • | weitere wesentliche, bereits vorliegende Hinweise von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen |
| • | Hochwasserschutz bzw. Hochwasservorsorge |
| • | Starkregen |
| • | Gewässer |
| • | Grundwasser |
| • | Bodenschutz |
Der Planentwurf einschließlich Begründung steht Ihnen während der Auslegungsfrist auch auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles - Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Bodenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Bodenheim“) zur Verfügung.