Sitzungszeiten
Öffentlicher Teil: von 20:05 Uhr bis 21:28 Uhr
| Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend: |
| Der Vorsitzende |
| Steffan Haub |
| Erster Beigeordneter |
| Dietmar Muscheid |
| Beigeordnete |
| Michaela Nagel |
| Die Ratsmitglieder |
| Dr. Klaus Altenbach |
| Oliver Balmes |
| Ute Beye-Mundt |
| Heribert Breivogel |
| Michael Christ |
| Ralf Hermann-Josef Jakobs |
| Ralf Kranz |
| Bruno Maria Lang |
| Christoph Lang |
| Gila Meierhans |
| Andrea Metelmann-Lotz |
| Eva Natzi |
| Eric Schaefer |
| Schriftführerin |
| Birgit Schmidmeier |
| Von der Verwaltung |
| Erster Beigeordneter René Nauheimer |
| Außerdem anwesend |
| eine Bürgerin (bis 20.30 Uhr), ein Bürger |
| Presse: Herr Gerlach von Journal Lokal |
| Entschuldigt fehlen: |
| Die Ratsmitglieder |
| Diethelm Faust |
| Dietmar Sommer |
| Thomas Zinndorf |
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet um 20:05 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 15.05.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Birgit Schmidmeier bestimmt.
Die Tagesordnung wurde mit dem Unterpunkt
TO-Punkt 2.1. Bauvoranfrage; Neubau Einfamilienhaus in zweiter Reihe, Mainzer Straße ergänzt.
Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung einstimmig zu und tagt somit zu folgender
| Öffentlicher Teil: | ||
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| Vorlage |
| 1. | Bauleitplanungen |
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| 1.1. | Bebauungsplan "Feuerwehr Dreiländereck" |
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| a) Beschluss über die Namensgebung des Bebauungsplanes |
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| b) Aufstellungsbeschluss |
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| c) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte |
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| d) Vergabevollmacht Ortsbürgermeister | 2024/034/012 |
| 1.2. | Bebauungsplan "Apfelgasse", 2. Änderung und Ergänzung |
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| a) Information über den aktuellen Verfahrensstand |
|
| b) Durchführung einer erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB | 2024/034/029 |
| 2. | Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge |
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| 2.1. | BauvoranfrageNeubau Einfamilienhaus in zweiter Reihe, Mainzer Straße | 2024/034/045 |
| 3. | Vergaben |
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| 3.1. | E-Carsharing für die Ortsgemeinde Lörzweiler | 2024/034/032 |
| 4. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 4.1. | Vergabe Nachtrag zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination SiGeKo Neubau Mehrzweckhalle | 2024/034/018 |
| 4.2. | Vergabe Nachtrag 2 zu Gebäudeautomation für den Neubau Mehrzweckhalle Kombifühler | 2024/034/019 |
| 4.3. | Vergabe Nachtrag 10 zu Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau Mehrzweckhalle Schaltschrank E-Heizstäbe | 2024/034/022 |
| 4.4. | Vergabe Nachtrag 1 zu Innenputzarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Armierungsgewebe | 2024/034/023 |
| 4.5. | Vergabe Nachtrag 4 Außenanlagenarbeiten Material Dammschüttungen | 2024/034/024 |
| 4.6. | Vergabe Nachtrag 5 Außenanlagenarbeiten Fundamente Garagen | 2024/034/025 |
| 4.7. | Vergabe Nachtrag 2 zu Innenputzarbeiten/Malerarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Fahrgerüst | 2024/034/026 |
| 4.8. | Vergabe Nachtrag 1 Abrissarbeiten Königstuhlstraße 2 | 2024/034/028 |
| 4.9. | Vergabe Nachtrag 3 zu Innenputzarbeiten/Malerarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Zulage Wandanstrich | 2024/034/030 |
| 4.10. | Vergabe Nachtrag 1 zu Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Blitzschutz | 2024/034/031 |
| 4.11. | Vergabe Nachtrag 8 zu Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau Mehrzweckhalle Zusatzmaterial | 2024/034/033 |
| 4.12. | Vergabe Nachtrag 9 zu Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau Mehrzweckhalle Minderkosten | 2024/034/034 |
| 5. | Neufassung der Hauptsatzung | 2024/034/027 |
| 6. | Annahme von Spenden |
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| 6.1. | Annahme von Spenden | 2024/034/035 |
| 7. | Hutlohn 2024 |
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| 8. | Sachstand Neubau Mehrzweckhalle |
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| 9. | Anträge/Anfragen |
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| 10. | Informationen |
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Zu TOP 1:
Bauleitplanungen
Zu TOP 1.1:
Bebauungsplan "Feuerwehr Dreiländereck"
a) Beschluss über die Namensgebung des Bebauungsplanes
b) Aufstellungsbeschluss
c) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte
d) Vergabevollmacht Ortsbürgermeister
Vorlage: 2024/034/012
RM Bruno Lang rückt vom Ratstisch ab, da er in den nachfolgendem Sachverhalt involviert ist.
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Bodenheim beabsichtigt die Ausweisung eines neuen Standortes für eine gemeinsame Feuerwehr der beiden Ortsgemeinden Gau-Bischofsheim und Harxheim. Dafür ist neben der Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bodenheim auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Lörzweiler erforderlich.
Die Verwaltung unterbreitet den Vorschlag, den anstehenden Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ zu nennen.
Da sich der Geltungsbereich zurzeit im nach § 35 BauGB zu bewertenden Außenbereich befindet, ist die Aufstellung im Vollverfahren durchzuführen. Der Geltungsbereich ist dem mit dieser Vorlage vorliegenden Lageplan zu entnehmen. Der zurzeit gültige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bodenheim weist für das betroffene Areal landwirtschaftliche Flächen aus. Da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, ist deshalb der Flächennutzungsplan zu ändern. Da es sich bei dem Vorhaben um eines der Verbandsgemeinde Bodenheim handelt, ist kein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Ortsgemeinde Lörzweiler notwendig.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll parallel mit dem Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchgeführt werden.
Der Vorsitzende teilt mit, dass nach Rücksprache mit Herrn Frey von der Fachabteilung keine Kosten auf die Ortsgemeinde Lörzweiler zukommen. Die entstehenden Kosten werden von der VG-Bodenheim getragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
a) den Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ zu nennen.
b) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Dreiländereck“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
c) die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB.
d) dem Ortsbürgermeister die Vollmacht für die Vergabe der erforderlichen Aufträge zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Auftragsvergaben sind dem Gemeinderat in seiner jeweils nächsten Sitzung mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
RM Bruno Lang nimmt wieder am Ratstisch Platz.
Zu TOP 1.2:
Bebauungsplan "Apfelgasse", 2. Änderung und Ergänzung
a) Information über den aktuellen Verfahrensstand
b) Durchführung einer erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Vorlage: 2024/034/029
Der Erste Beigeordnete erhält das Wort und erläutert den folgenden
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler hat am 08.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Apfelgasse“, 2. Änderung und Ergänzung beschlossen. Am 06.02.2024 hat der Gemeinderat die Änderung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen, da der Geltungsbereich verringert wurde. Die förmliche Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 26.02.2024 bis 02.04.2024.
Im Rahmen der förmlichen Unterrichtung hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen eine Stellungnahme abgegeben. In dieser äußert sie Bedenken hinsichtlich des Artenschutzes sowie der ungenehmigten Umnutzung der festgesetzten Ausgleichsfläche und empfiehlt zur weiteren Abstimmung des Vorhabens eine Begehung vor Ort mit dem beauftragten Planungsbüro, Vertretern der Ortsgemeinde und der Bauleitplanung (VG). Sollten die Forderungen der Kreisverwaltung nach dem Ortstermin bestehen bleiben, hat dies zur Folge, dass eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB notwendig wird. Um zeitliche Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden, soll daher durch den Gemeinderat ein „Vorratsbeschluss“ gefasst werden, um die erneute Offenlage -sofern notwendig- zeitnah durchführen zu können.
Abschließend teilt der Erste Beigeordnete mit, dass heute eine Begehung stattgefunden hat, eine Entscheidung jedoch noch nicht getroffen wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Apfelgasse“, 2. Änderung und Ergänzung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut offenzulegen, falls dies nach dem Ortstermin erforderlich wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2:
Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge
Zu TOP 2.1:
Bauvoranfrage
Neubau Einfamilienhaus in zweiter Reihe, Mainzer Straße
Vorlage: 2024/034/045
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 03.07.2024 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Die innerörtliche Versiegelung ist der Ausweisung neuer Baugebiete vorzuziehen. Ein Bauen in zweiter Reihe ist schon in der näheren Umgebung vorhanden, damit würde sich das Vorhaben nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen.
Die Variante B, welche über die neu geschaffene barrierefreie Bushaltestelle führt, ist ausgeschlossen. Die Bushaltestelle ist mit Fördergeldern neu entstanden, der hohe Bord ist zwingend. Es kann keinesfalls zugelassen werden, dass eine neue Grundstückszufahrt hierüber geführt wird.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen zu Variante A wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimme(n) 12 Enthaltung(en) 2
Zu TOP 3:
Vergaben
Zu TOP 3.1:
E-Carsharing für die Ortsgemeinde Lörzweiler
Vorlage: 2024/034/032
Sachverhalt:
Im Rahmen des Ausbaues des Quartiersplatzes in der Königstuhlstraße entstand die Idee sich dem bisherigen E-Carsharing in der VG Bodenheim anzuschließen.
Hierfür fand am 17.04.2024 ein Ortstermin mit der Firma Deer aus Calw statt, hierbei wurden drei mögliche Standorte besprochen. Zwei der möglichen Standorte liegen in der Königstuhlstraße und ein Standort auf dem Parkplatz am Fieser Stiel. Derzeit warten wir noch auf Rückmeldung der Mainzer Netze, an welchen der Standorte diese uns am besten die notwendigen Anschlussleistungen zur Verfügung stellen können.
Der Ortsgemeinde liegt nun ein Angebot zum Anschluss an den bestehenden E-Carsharing-Verbund inklusive der Errichtung von E-Ladestationen vor.
Das Angebot beinhaltet die Errichtung einer Ladestation mit 2x22 kW auf zwei öffentlich zugänglichen Parkplätzen. Es umfasst hierbei die Errichtung und Installation der Ladestation mit allen notwendigen Arbeiten: Tiefbau, Netzanschluss, Terminkoordination, Anmeldung beim Energieversorger, notwendigen Markierungsarbeiten, Abrechnung, Wartung und die Bereitstellung der Station im Ladeverband.
An diesem Standort wird der Bevölkerung dann ebenfalls ein E-Carsharing-Fahrzeug der Mittelklasse zur Verfügung gestellt, z.B. ein VW iD.3. Die Tarife unterscheiden sich hierbei in Stunden-, Tages- und Wochenendtarife, bei denen jeweils die Kilometer unbegrenzt enthalten sind.
Dieses Fahrzeug kann dann z.B. in Bodenheim ausgeliehen werden und in Lörzweiler an der Station des Anbieters abgegeben werden oder in Lörzweiler ausgeliehen werden und am Frankfurter Flughafen zurückgegeben werden.
Es befindet sich in der VG Bodenheim bereits ein Standort am Marktplatz der Ortsgemeinde Nackenheim und ab dem 05.05.2024 auch auf dem Parkplatz „Am Dollesplatz“ in Bodenheim.
Die Kosten für die Errichtung der Ladesäule sind hierbei gestaffelt. Aktuell erwarten wir einen Zusammenschluss mehrerer Kommunen in Rheinhessen, sodass für Lörzweiler der Mindestpreis anfallen würde. Dieser Beträgt dann 7.082,88€ zzgl. der Kosten für Tiefbau, Netzanschluss und Beschilderung. Wir erwarten aufgrund der Erfahrung des letzten Jahres daher Gesamtkosten für die Ladesäule in Höhe von ca. 10.000 €, welche über die Dorfentwicklung gedeckt sind.
Nach kurzer Beratung und Beantwortung einiger Fragen ergeht folgender
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt die Nutzung von zwei Parkplätzen für die Ladestation mit E-Carsharing.
Der Ortsgemeinderat Lörzweiler erteilt dem Ortsbürgermeister die Vollmacht zum Abschluss des Gestattungsvertrages für die Parkplätze und für die Vergabe der Leistungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Bekanntgabe von Vergaben
RM Dr. Altenbach erhält das Wort und begründet kurz die Anzahl der nachfolgenden Nachtragsvergaben. Hierzu betont er, dass in den Monaten Februar und März keine Nachträge vorlagen und eine sehr sorgfältige Überprüfung der Fachabteilung erfolgt. Die Gesamtsumme der in der heutigen Sitzung zu informierenden Vergaben beläuft sich auf rund 67.000,- €, was weniger als 1% in Relation zum Bauprojekt ausmacht. Weiterhin merkt RM Dr. Altenbach an, dass alle Folgekosten, die durch die Verzögerung des Metallbauers entstanden sind, diesem in Rechnung gestellt werden.
Zu TOP 4.1:
Vergabe Nachtrag zur Sicherheits- und Gesundheitskoordination SiGeKo Neubau Mehrzweckhalle
Vorlage: 2024/034/018
Sachverhalt:
Für die Durchführung des Neubaus der Mehrzweckhalle ist gemäß Baustellenverordnung die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) erforderlich. Die Aufgabe des SiGeKo besteht darin, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan entsprechend den Erfordernissen der Baustellenverordnung aufzustellen und dessen Einhaltung während der Bauphase zu überwachen. Hierfür wurde die Beratungsgesellschaft mbH asg bauconsult Arbeitssicherheit – Gesundheitsschutz aus Gau-Algesheim für eine Bauzeit von 12 Monaten verpflichtet. Mittlerweile ist die Bauzeit durch den Verzug des Stahlbauers stark verzögert und die Beratungsgesellschaft hat für die zusätzlich notwendigen Überwachungstermine ein Nachtragsangebot vorgelegt. Dieses Nachtragsangebot schließt nach Prüfung mit 1.428 € brutto. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma asg bauconsult wird beauftragt mit dem Nachtrag zu den Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß dem Angebot vom 12.03.2024.
Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.2:
Vergabe Nachtrag 2 zu Gebäudeautomation für den Neubau Mehrzweckhalle Kombifühler
Vorlage: 2024/034/019
Sachverhalt:
Für die Installation der Gebäudeautomationstechnik ist Firma Maurus Automatisierungssysteme aus Bodenheim beauftragt. Im Rahmen des Bauablaufs wurde festgelegt, dass als Raumfühler Kombifühler mit den Kriterien Temperatur, relative Feuchte und CO² eingesetzt werden. Der Typ des Wärmemengenzählers wurde auf Kompaktzähler DN 80 geändert. Mit der Bauleitung Raumlufttechnik wurden weitere Details abgestimmt und nicht benötigte Komponenten des Hauptauftrages wurden gemindert. Der Nachtrag wurde vom Planungsbüro geprüft, er ist wirtschaftlich und schließt mit 11.055,60 € brutto. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Maurus Automatisierungssysteme aus Bodenheim wird mit dem Nachtrag 2 gemäß dem Angebot vom 05.12.2023 beauftragt.
Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.3:
Vergabe Nachtrag 10 zu Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau Mehrzweckhalle Schaltschrank E-Heizstäbe
Vorlage: 2024/034/022
Sachverhalt:
Für die Erstellung der Wärmeversorgungsanlagen wurde die Firma Herbert Reibstein GmbH aus Nauheim beauftragt. Während der Ausführung wurde festgestellt, dass die beiden Heizstäbe nicht mehr direkt von der Heizungssteuerung angefahren werden können, sondern deren Steuerung über einen vorgeschalteten Schaltschrank erfolgen muss. Die Aussage der ausführenden Firma wurde durch die Planer beim Hersteller verifiziert. Der Schaltschrank hat eine Lieferzeit von drei Monaten, wenn er noch im März beauftragt wird. Die Lieferzeit beträgt anderenfalls fünf Monate. Die Leistung ist notwendig und zu vergüten. Die Kalkulation ist wirtschaftlich und die Preise sind marktüblich. Das Nachtragsangebot schließt nach Prüfung mit 8.867,88 € brutto. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Herbert Reibstein GmbH aus Nauheim wird mit dem Nachtrag 10 gemäß dem Angebot vom 06.03.2024 beauftragt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verbauten Schellen.
Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.4:
Vergabe Nachtrag 1 zu Innenputzarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Armierungsgewebe
Vorlage: 2024/034/023
Sachverhalt:
Für die Innenputzarbeiten ist Firma Baudekoration Steigerwald aus Mainz beauftragt. Im Rahmen des Bauablaufs wurden von Firma Steigerwald zusätzliche, notwendige Leistungen angezeigt, die nicht im Auftrag enthalten waren. Zur Vermeidung von Rissen im Putz an Materialübergängen zwischen Beton und Wärmedämmziegeln in der Sporthalle sind Armierungsgewebe einzuarbeiten. Diese Position hatten die Planer im Leistungsverzeichnis vergessen. Von Firma Steigerwald wurde ein Nachtrag vorgelegt, der mit 2.208,94 € brutto schließt. Vor Beginn der Verputzarbeiten in der Halle hatte Firma Steigerwald eine doppellagige Putzausführung angeboten, dieser Vorschlag wurde nach Prüfung abgelehnt. Der Preis ist marktüblich und angemessen, die Leistung ist notwendig und zu vergüten. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Baudekoration Steigerwald wird mit dem Nachtrag 1 gemäß dem Angebot vom 19.03.2024 beauftragt.
Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.5:
Vergabe Nachtrag 4 Außenanlagenarbeiten Material Dammschüttungen
Vorlage: 2024/034/024
Sachverhalt:
Firma Hebau ist mit der Erstellung der Außenanlagen rund um den Neubau der Mehrzweckhalle beauftragt. Laut Baugrundgutachten wurde der Planung zugrunde gelegt, dass für die Anschüttung eines Walls zur Ableitung von Starkregen das Aushubmaterial der Baustelle benutzt werden kann. Während der Arbeiten zeigte sich, dass das Material nicht geeignet ist. Es wurde notwendig, verdichtungsfähiges Dammschüttmaterial anliefern zu lassen, es einzubauen und zu verdichten. Für diese Arbeiten hat Firma Hebau ein Nachtragsangebot vorgelegt, welches nach Prüfung mit brutto 20.696,60 € schließt. Im Auftrag entfällt dadurch die Position 01.02.0020 in Höhe von brutto 3.766,35 € komplett. Die Preise sind laut Planungsbüro IGW marktüblich und angemessen. Die Gesamtkostenverfolgung der Außenanlagenarbeiten liegt laut Auskunft des Planungsbüros IGW trotz beauftragter Nachträge im Rahmen des Ursprungsauftrags. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Hebau wird mit ihrem Nachtrag 4, der mit 16.930,25 € brutto schließt, beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung darüber informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.6:
Vergabe Nachtrag 5 Außenanlagenarbeiten Fundamente Garagen
Vorlage: 2024/034/025
Sachverhalt:
Firma Hebau ist mit der Erstellung der Außenanlagen rund um den Neubau der Mehrzweckhalle beauftragt. Für die Aufstellung von Garagen als Lager für die Vereine soll Firma Hebau die Fundamente errichten. Diese Leistungen wurden bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses vergessen. Für diese Arbeiten hat Firma Hebau ein Nachtragsangebot vorgelegt, welches nach Prüfung mit brutto 16.118,30 € brutto schließt. Die Preise sind laut Planungsbüro IGW marktüblich und angemessen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Hebau wird mit ihrem Nachtrag 5, der mit 16.118,30 € brutto schließt, beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung darüber informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.7:
Vergabe Nachtrag 2 zu Innenputzarbeiten/Malerarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Fahrgerüst
Vorlage: 2024/034/026
Sachverhalt:
Für die Innenputz- und Malerarbeiten ist Firma Baudekoration Steigerwald aus Mainz beauftragt. Im Rahmen des Bauablaufs wurden von Firma Steigerwald zusätzliche, notwendige Leistungen angezeigt, die nicht im Auftrag enthalten waren. Für die Malerarbeiten an der Hallendecke und im Foyer wird ein fahrbares Gerüst benötigt, da ein Flächengerüst den Bauablauf der parallel arbeitenden Gewerke behindern würde. Die Position „Malerarbeiten Decke im Foyer“ hatten die Planer im Hauptauftrag vergessen. Von Firma Steigerwald wurde ein Nachtrag vorgelegt, der mit 14.957,58 € brutto schließt. Im Hauptauftrag entfallen Positionen in Höhe von brutto 3.517,74 €. Der Auftrag erhöht sich um 11.439,84 € brutto. Der Preis ist marktüblich und angemessen, die Leistung ist notwendig und zu vergüten. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Baudekoration Steigerwald wird mit dem Nachtrag 2 gemäß dem Angebot vom 03.04.2024 beauftragt.
Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.8:
Vergabe Nachtrag 1 Abrissarbeiten Königstuhlstraße 2
Vorlage: 2024/034/028
Der Erste Beigeordnete informiert über den folgenden
Sachverhalt:
Mit dem Abriss des Anwesens Königstuhlstraße 2 ist Firma M. Korz Baggerbetrieb GmbH aus Enkenbach-Alsenborn beauftragt. Während des Abrisses wurde erkannt, dass die anfallenden Holzteile nicht von der Gemeinde sinnvoll genutzt werden können und fachgerecht als Altholz der Kategorie 4 entsorgt werden müssen. Die im Hof befindliche Zisterne war weit größer als bei der Vorerkundung sichtbar und musste mit Recyclingmaterial sicher verfüllt werden. Der Nachtrag für diese Leistungen endet nach Prüfung mit 4.324,88 € brutto. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt.
Anschließend sagt der Erste Beigeordnete zu, dass die Abrisskosten über den Gesamtbetrag in Höhe von 51.724,18 €, Stand 14.05.2024, im Protokoll wie folgt aufgeführt werden:
Beschluss:
Firma M. Korz Baggerbetrieb GmbH aus Enkenbach-Alsenborn wird mit Nachtrag 1 vom 15.04.2024 beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.9:
Vergabe Nachtrag 3 zu Innenputzarbeiten/Malerarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Zulage Wandanstrich
Vorlage: 2024/034/030
Sachverhalt:
Für die Innenputz- und Malerarbeiten ist Firma Baudekoration Steigerwald aus Mainz beauftragt. Im Farbkonzept wurde für die Wandflächen der Halle, um Blendung zu vermeiden, der Farbton cremeweiß RAL 9001 festgelegt. Dies wurde im Leistungsverzeichnis vergessen. Firma Steigerwald hat auf Grundlage Standardfarbton weiß kalkuliert, die Herstellung des RAL Farbtons ist aufwendiger, es entstehen Mehrkosten. Von Firma Steigerwald wurde ein Nachtrag vorgelegt, der mit 2.217,86 € brutto schließt. Der Preis ist marktüblich und unter Berücksichtigung der Mengenansätze angemessen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Baudekoration Steigerwald wird mit dem Nachtrag 3 gemäß dem Angebot vom 16.04.2024 beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.10:
Vergabe Nachtrag 1 zu Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Blitzschutz
Vorlage: 2024/034/031
Sachverhalt:
Für die Elektroinstallationsarbeiten ist Firma Reiner Volz Elektro aus Nieder-Hilbersheim beauftragt. Im Rahmen des Bauablaufs wurden von Firma Volz zusätzliche, notwendige Leistungen angezeigt, die nicht im Auftrag enthalten waren. Zur Einbindung des bauseits, mit vermindertem Trennungsabstand ausgeführten Dach-Seilsicherungssystems an den Blitzschutz mussten Anschluss-Sets montiert werden. Von Firma Reiner Volz Elektro wurde ein Nachtrag vorgelegt, der mit 1.795,14 € brutto schließt. Der Preis ist marktüblich und angemessen, die Leistung ist notwendig und zu vergüten. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Reiner Volz Elektro wird mit dem Nachtrag 1 gemäß dem Angebot vom 15.08.2023 beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.11:
Vergabe Nachtrag 8 zu Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau Mehrzweckhalle Zusatzmaterial
Vorlage: 2024/034/033
Sachverhalt:
Für die Erstellung der Wärmeversorgungsanlagen wurde die Firma Herbert Reibstein GmbH aus Nauheim beauftragt. Während der Ausführung wurde festgestellt, dass zum ordnungsgemäßen Betrieb und Wartung Zusatzmaterialien, wie Schmutzfänger, Thermometer etc., notwendig sind. Ein Nachtragsangebot für diese Materialien wurde vorgelegt, welches mit 14.883,83 € brutto schließt. Nach Prüfung und Nachverhandlung durch das Planungsbüro wurde ein neues Nachtragsangebot vorgelegt; dieses schließt mit 13.395,45 € brutto. Die Kalkulation ist wirtschaftlich und die Preise sind marktüblich. An anderer Stelle entfallen Materialien, die diese Kosten mehr als ausgleichen. Diese Minderungen werden im folgenden Nachtrag 9 erfasst. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Herbert Reibstein GmbH aus Nauheim wird mit dem Nachtrag 8 gemäß dem Angebot vom 27.02.2024 beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 4.12:
Vergabe Nachtrag 9 zu Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau Mehrzweckhalle Minderkosten
Vorlage: 2024/034/034
Sachverhalt:
Für die Erstellung der Wärmeversorgungsanlagen wurde die Firma Herbert Reibstein GmbH aus Nauheim beauftragt. Durch eine Optimierung der Ausführungsplanung im Zug der Werk- und Montageplanung von Firma Reibstein ergaben sich Mindermengen, welche im Nachtrag 9 dargestellt wurden. Dieses Nachtragsangebot schließt mit minus 19.465,96 € brutto. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Herbert Reibstein GmbH aus Nauheim wird mit dem Nachtrag 9 gemäß dem Angebot vom 06.03.2024 beauftragt. Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 5:
Neufassung der Hauptsatzung
Vorlage: 2024/034/027
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.03.2024 den gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 09.01.2024 sowie den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.03.2024 zur Anpassung der Aufwandsentschädigung der Rats- und Ausschussmitglieder angenommen positiv beschlossen.
Hierzu bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung (14. Änderungssatzung).
Die Verwaltung empfiehlt die Satzung komplett zu aktualisieren und eine „neue“ Hauptsatzung zu beschließen, welche sich an der aktuellen Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz orientiert.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.
Es wurden überwiegend redaktionelle Änderungen vorgenommen, wie z.B. Anpassung der Überschriften, Vereinheitlichung von Bezeichnungen, Gendering etc..
Zur besseren Vergleichbarkeit ist die derzeit gültige Fassung der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich u.a. auf folgende Punkte der Satzung:
„alte“ Satzung:
Entfällt, da in § 45 GemO abschließend geregelt.
Entfällt, da diese hier nicht mehr im Einsatz sind.
„neue“ Satzung:
Abs. 4: Erweiterung um dringende öffentliche Bekanntmachungen sowie Bestimmung der Allgemeinen Zeitung Ausgabe Rheinhessen als Bekanntmachungsform
Abs. 5: Erläuterung öffentlicher Ausruf
Einarbeitung der beschlossenen Anträge
Anpassung an Mustersatzung
- Anpassung an Mustersatzung
- Erweitert um Absatz 5
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lörzweiler in der vorgelegten Form. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 05. September 1979, in der Fassung der 13. Änderungssatzung vom 27. Juni 2019 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Annahme von Spenden
Zu TOP 6.1:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2024/034/035
Sachverhalt:
Die Volksbank Darmstadt Mainz eG hat der Ortsgemeinde Lörzweiler am 23.04.2024 eine Spende in Höhe von 750 € zugunsten eines Klettergerüstes des Spielplatzes Saugewann zukommen lassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Hutlohn 2024
Sachverhalt:
Auch in diesem Jahr ist geplant, wieder eine Weinbergshut durch Weinbergschützen durchführen zu lassen. Der Hutlohn soll nach dem gesetzlichen Mindestlohn, seit dem 01.01.2024 in Höhe von 12,41 € pro Stunde bezahlt werden. Weiterhin sollen die Weinbergschützen zusätzlich eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 24,- € pro Tag erhalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat Lörzweiler beschließt den Weinbergschützen einen Hutlohn in Höhe von 12,41 € pro Stunde und eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 24,00 € pro Tag zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Sachstand Neubau Mehrzweckhalle
RM Dr. Altenbach berichtet über den Fortschritt folgender Arbeiten:
Große Fortschritte im Außenbereich:
E-Ladesäule wurde installiert und in Betrieb genommen
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 9:
Anträge/Anfragen
Die Anfrage der Fraktion der FWG vom 19.03.2024 über die bisherigen Kosten der Maßnahme Königstuhlstraße 2 wurde unter TOP 4.8. beantwortet.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 10:
Informationen
Der Vorsitzende informiert erneut über die Seniorenfahrt am nächsten Donnerstag, 23. Mai nach Mendig zum Lava-Dome Vulkanmuseum, zu welcher sich wieder einige Senioren-/innen angemeldet haben.
Für den Feldweg „An der Kehr“ steht noch immer die Kostenschätzung durch die IGW, Herrn Hoffmann, aus. Daher soll kurzfristig nachgefragt werden, damit schnellstmöglich nach Freigabe der Gelder durch den Kreis ein Antrag von der Fachabteilung für Zuschüsse erstellt werden kann.
Der Erste Beigeordnete erläutert anhand einer Tischvorlage die eingegangenen Vorschläge für neue Sitzgelegenheiten in der Gemarkung und welche hiervon bereits umgesetzt werden können. Teilweise sind die Vorschläge nicht realisierbar, bzw. bei manchen werden noch die Grundstückseigentümer angesprochen. Am neuen Sitzplatz oberhalb der Raiffeisenstraße wird noch ein Baum gepflanzt und an die Spitze des Platzes eine Waldliege aufgestellt.
Die nächsten Schritte des Projektes Kö2 sind das Errichten einer Stützmauer zum Nachbargrundstück, das Öffnen des Hofes Rheinstraße 3 und die Ausschreibung für die geplanten Anschlüsse im Platz.
RM Ute Beye-Mundt merkt an, dass aufgrund der weiträumigen Werbung für das Konrad-Fest mit einer hohen Besucherzahl gerechnet werden muss. Daher wäre es von Vorteil, wenn der Platz zu diesem Zeitpunkt keine Großbaustelle wäre, sondern für das Aufstellen von Sitzgelegenheiten genutzt werden könnte.
Für die barrierefreien Bushaltestellen An der Au und an der Kirche werden vom Planungsbüro erneut Pläne erstellt, welche nach benötigter Zustimmung von der kath. Kirche möglicherweise in der konstituierenden Sitzung präsentiert werden können.
Die Beigeordnete Michaela Nagel teilt mit, dass das Geld für das Spielgerät in der Saugewann durch Spenden zusammengekommen ist. Das ausgesuchte Spielgerät ist größer und günstiger, als ursprünglich geplant. Nach Überprüfung durch einen Spielplatzgutachter müssen ein paar Auflagen berücksichtigt werden, die dem Hersteller mitgeteilt wurden. Sobald eine Rückmeldung vom Hersteller vorliegt, kann das Spielgerät bestellt werden.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:28 Uhr.