Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 24. August 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapselfabrik“ nach § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapselfabrik“ ist die Umwandlung der ehemaligen Fabrikgebäude in Wohnungen, nicht störende Gewerbeeinheiten und sonstigen Nutzungseinheiten. Ferner sind Neubauten geplant.
Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Bebauungsplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kapselfabrik“ einschließlich der Begründung und den Anlagen wird daher in der Zeit vom Montag, dem 01. Juli 2024 bis einschließlich Freitag, dem 02. August 2024 zu jedermanns Einsichtnahme auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles - Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Nackenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Nackenheim“) zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt.
Bitte beachten Sie, eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt und ein Umweltbericht wird nicht erstellt, da durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.