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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 25/2026
Amtlicher Teil
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Die Friedhofsverwaltung informiert

Information zur veröffentlichten Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Harxheim

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung setzt unter V. „Erwerb von Gedenktafeln“, und unter VII. „Ausheben und Schließen von Grabstätten“, Punkt 1, fest, dass die Kosten der gewerblichen Dienstleistungen durch den Gebührenschuldner als Auslagenersatz an die Ortsgemeinde zu erstatten sind.

Mit der folgenden Übersicht informieren wir über die einzelnen, je nach Bedarf, anfallenden Kostenpositionen.

Verbandsgemeinde Bodenheim
Fachbereich III -Bürgerdienste-
Friedhofswesen

Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhof Harxheim

1. Ausheben (Öffnen) und Schließen einer Grabstätte inkl. Kondukt (s. Ziffer VI.)

1.1

Normale Tiefe (maschinell)

1.130,50 €

1.2

Normale Tiefe (manuell)

1.249,50 €

1.3

Vertieft (maschinell)

1.190,00 €

1.4

Vertieft (manuell)

1.309,00 €

1.5

Setzungsfreies Tiefengrab (Erstbelegung)

892,50 €

1.6

Setzungsfreies Tiefengrab (Zweitbelegung)

833,00 €

1.7

Kindergrab normale Tiefe (maschinell)

553,35 €

1.8

Kindergrab normale Tiefe (manuell)

600,95 €

1.9

Kindergrab vertieft (maschinell)

672,35 €

1.10

Kindergrab vertieft (manuell)

719,95 €

1.11

Öffnen und Schließen, Urnengrab (Erde)

297,50 €

1.12

Zwei zusätzliche Sargträger

178,50 € psch.

2. Umbettungen (s. Ziffer VII.)

2.1

Umbettung Sarg Kind, normale Tiefe

654,50 €

2.2

Umbettung Sarg Kind, vertieft

749,70 €

2.3

Umbettung Sarg Erwachsene/r, normale Tiefe

952,00 €

2.4

Umbettung Sarg Erwachsene/r, vertieft

1.047,20 €

2.5

Umbettung Urne (Urnen-Erdgrab)

238,00 €

Je nach Inhalt des Umbettungsauftrags sind zusätzlich Gebühren nach 1. und 3. abzurechnen. Die Gesamtabrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

3. Unvorhergesehene Arbeiten

3.1

Entsorgung von Material (z.B. verbaute Bauteile/Altmaterialien)

17,85 € / 0,1 t

3.2

LKW (inkl. FahrerIn)

29,75 € / h

3.3

Grabbagger (inkl. FahrerIn)

29,75 € / h

3.4

Kompressor (inkl. BedienerIn)

17,85 € / h

3.5

Lichtquelle (Bestattungsarbeiten in Dunkelheit)

5,95 € psch.

3.6

Zuschlag außerhalb regelmäßiger Arbeitszeit ab 15.30 Uhr

35,70 € / h

3.7

Bestattungsarbeiter Samstagszuschlag

17,26 € / h

3.8

Zwei zusätzliche Sargträger Zuschlag (außerhalb regelmäßiger Arbeitszeit ab 15.30 Uhr oder samstags)

17,26 € / h

3.9

Vorarbeiter Samstagszuschlag

18,45 € / h

4. Kosten für den Erwerb von Gedenktafeln für die Baumgräber (BGU) und das Rebenfeld (RF)

4.1

Gedenktafel Standard (Rebenfeld) inkl. Beschriftung Personenstandsdaten

68,75 € / Stck.

4.2

Gedenktafel (Baumgräber)

Die Kosten werden nach Bestellung zu 100% auf den Gebührenzahler umgelegt.