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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim am Dienstag, dem 21.03.2023 um 19:30 Uhr im Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles, Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim am Dienstag, dem 21.03.2023 um 19:30 Uhr im Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles, Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:18 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:18 Uhr bis 21:55 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:55 Uhr bis 21:56 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Thomas Becker-Theilig

Erster Beigeordneter

Thomas Glück

Beigeordnete

Andreas Kappel

Jens Mutzke

Die Ratsmitglieder

Martin Acker

Peter Acker

Ellen Arnold

Uwe Breivogel

bis 20:19 Uhr

Harald Feck

Michelle Glück

Heike Hermes

Michael Kasper

Markus Kirch

Peter Kirchner

Jan Kissau

ab 20:36 Uhr

Michael Leber

Markus Liebig

Maike Malzahn

Peter Ranzenberger

Heidi Veit-Gönner

Christa Werner

Schriftführerin

Simone Migotsch

Von der Verwaltung

Stefan Kern

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger

2

Margit Dörr

Presse

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Wolfgang Kirch

Hans Löffert

Annette Marbs

Agnes Meller

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 13.03.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Simone Migotsch.

Der Vorsitzende beantragt die Ergänzung der Tagesordnung wie folgt:

-

9.3. – Anschaffung eines Sonnensegels für die KiTa Mühlbachstörche

-

10.13. und 10.14. – Bekanntgabe von Vergaben

-

11. – Antrag auf Förderung im Rahmen des Pilot-Sportförderprogramms „Land in Bewegung“ – Sanierung/Erweiterung des Skaterparks der Ortsgemeinde Bodenheim

Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich in Folge.

Die Änderungen werden einstimmig angenommen.

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Nachwahlen in Ausschüsse

2023/006/062

3.

Vollzug der Gemeindeordnung; HH-Mittelübertrag nach § 17 GemO

2023/006/039

4.

Antrag auf sanierungsrechtliche GenehmigungAussetzung des Beschlusses vom 06.02.2023

2023/006/058

5.

Beitritt zur Resolution "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr" (SPD-Antrag vom 13.02.2023)

2023/006/063

6.

Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP

2023/006/031

7.

Nutzungsordnung zur Verleihung des "Mobilen Weinstandes"

2023/006/067

8.

Neufassung des Vertrages mit der EWR über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung

2023/006/021

9.

Vergaben

9.1.

Neubau eines Umkleidegebäudes für den Sportplatz;Vergabe von Planungsleistungen

2023/006/064

9.2.

Entfernung von überschüssigem Granulat auf dem Kunstrasenplatz"Am Guckenberg"

2023/006/051

9.3.

Anschaffung eines Sonnensegels für die Kita Mühlbachstörche

2023/006/071

10.

Bekanntgabe von Vergaben

10.1.

Bauhof Bodenheim, Beauftragung von Planungsleistungen für die Sanierung der elektrischen Anlage

2023/006/038

10.2.

Vergabe der Außenanlagenarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2023/006/037

10.3.

Vergabe der Fliesenarbeiten im Rahmen des Neubaus der Kita Leidheckenweg

2023/006/034

10.4.

Vergabe der Bodenbelagsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Kita Leidheckenweg

2023/006/036

10.5.

Vergabe der Metallbauarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2023/006/033

10.6.

Vergabe der Lieferung von Stapelstühlen und Klapptischen im Rahmen des Neubaus der Sportanlage Bürgel, 2. BA

2023/006/042

10.7.

Notwendige Reinigung der Außenanlagen 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

2023/006/041

10.8.

Nachtrag im Bereich WDVS für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

2023/006/053

10.9.

Nachtrag im Bereich Sporthallen-Türen-Tore für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

2023/006/054

10.10.

Sanierungsgebiet 2. BA - Tiefbauarbeiten - Vergabe der Nachträge 01 bis 03 an Fa. Gerharz

2023/006/055

10.11.

Nachtrag im Bereich Trennvorhang/-netze für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

2023/006/056

10.12.

Anbindung gemeindlicher Liegenschaften an die Gebäudeautomation

2023/006/057

10.13.

Nachtrag Anpassungen im Bereich Sportboden für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

2023/006/069

10.14.

Nachtrag für Maler und Innenputz, hier begehbare Zwischendecke Zusatzanforderungen Brandschutz, für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

2023/006/070

11.

Antrag auf Förderung im Rahmen des Pilot-Sportförderprogramms „Land in Bewegung“ – Sanierung/Erweiterung des Skaterparks der Ortsgemeinde Bodenheim

2023/006/068

12.

Annahme von Spenden

2023/006/040

13.

Informationen

14.

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

15.

Bauanträge

16.

Grundstücksangelegenheiten

17.

Anträge von Ratsfraktionen

18.

Informationen

19.

Anfragen

Öffentlicher Teil:

20.

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Gegenstandslos

Zu TOP 2:

Nachwahlen in Ausschüsse

Vorlage: 2023/006/062

Sachverhalt:

Zur Ergänzung des Stellvertreterpools im Wirtschaftsförderungs-, Kultur- und Tourismusausschuss der OG Bodenheim schlägt die CDU-Fraktion (Schreiben vom 03.03.2023) Herrn Max Nacke als stellvertretendes Ausschussmitglied vor.

Somit ist eine Wahl in den entsprechenden Ausschuss notwendig.

Nach § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung werden die Mitglieder des Rechnungs- und Prüfungsausschusses aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Die übrigen Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gebildet.

Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder nach Satz 2 soll Mitglied des Gemeinderats sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Ausschussmitglieder.

Zur Durchführung geheimer Wahlen sind eine Wahlkabine, eine Wahlurne und Abstimmungszettel bereitzuhalten. Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann der Gemeinderat die Durchführung einer Wahl auch in offener Abstimmung beschließen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Bodenheim beschließt die Durchführung der Wahl von Personen in den vorgenannten Ausschuss gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Es folgt die Durchführung der Wahl.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Bodenheim beschließt die Wahl in den oben genannten Ausschuss wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Vollzug der Gemeindeordnung; HH-Mittelübertrag nach § 17 GemO

Vorlage: 2023/006/039

Sachverhalt:

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.

Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.

Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen zu Veränderungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2022.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung

Aussetzung des Beschlusses vom 06.02.2023

Vorlage: 2023/006/058

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 das Einvernehmen zu einer Sanierungsgenehmigung nach § 145 Abs. 1 BauGB versagt. Danach wird die (Sanierungs-) Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt, wenn im Rahmen der Sanierungsgenehmigung auch eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Mit Schreiben vom 22.02.2023 hat der Ortsbürgermeister diesen Ratsbeschluss gemäß § 42 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ausgesetzt. Demnach hat der Ortsbürgermeister die Ausführung eines Beschlusses auszusetzen, wenn der Gemeinderat einen Beschluss gefasst hat, der nach seiner Ansicht gesetz- oder rechtswidrig ist. Die Gründe hierfür sind dem Gemeinderat spätestens in der nächsten Sitzung mitzuteilen, welche spätestens innerhalb eines Monats nach der Aussetzung stattfinden muss.

Zur Begründung hat der Ortsbürgermeister angegeben, dass die Sanierungsgenehmigung nach § 145 Abs. 2 BauGB nur versagt werden darf, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben – hier die Bebauung eines Grundstücks im Bereich „Im Wickengarten“ – die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.

Solche Gründe sind nicht ersichtlich. Bereits in der Beschlussvorlage zu Top 6.2 wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass durch die Aufgabe der gemeindlichen Planung eines Quartiers-parkplatzes kein Grund zur Verweigerung des Einvernehmens vorliegt. Die Ziele der Ortssanierung werden durch dieses private Bauvorhaben weder wesentlich erschwert, noch würde das Bauvorhaben den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen. Weiter ist die Baugenehmigungsbehörde, anders als im Bauantragsverfahren nach der Landesbauordnung, aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage nicht befugt, das Einvernehmen hinsichtlich der Sanierungsgenehmigung zu ersetzen.

Mit dieser Beschlussvorlage wird der Gemeinderat nach § 42 Abs. 1 GemO über die Aussetzung des Beschlusses informiert. Der Gemeinderat hat nun erneut die Möglichkeit, über das Einvernehmen zur Sanierungsgenehmigung zu entscheiden. Verbleibt er bei seinem Beschluss, so hat der Ortsbürgermeister gemäß § 42 Abs. 2 GemO die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde kann der Gemeinderat durch einen von ihm Bevollmächtigten Klage beim Verwaltungsgericht erheben, wobei das Vorverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung entfällt.

Persönliche Stellungnahme, vorgetragen durch Fraktionsmitglied Herrn Michael Leber, FWG Fraktion:

Leider wurde durch das Vorantreiben der Planungen für den Quartiersparkplatz Wickengarten durch die Verwaltung und die SPD-Fraktion, eine Tür geöffnet, die jetzt zu dem Bauvorhaben eines Wohnhauses führt, für das die sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt werden soll.

Die von der FWG beantragte Alternative Parkdeck Bahnhof fand erst Beachtung, als die Umsetzung Quartiersparkplatz Wickengarten krachend scheiterte.

Da ich für den Erhalt der Grünfläche Wickengarten war und bin und deswegen die Errichtung des Quartiersparkplatzes Wickengarten abgelehnt habe, wurde von mir auch das jetzt geplante Bauvorhaben abgelehnt. Durch die mittlerweile erteilte Genehmigung werden mit Sicherheit weitere Begehrlichkeiten geweckt, die dieses Idyll verschwinden•lassen.

Da ich aus den o.g. Gründen nicht zustimmen kann und möchte, aber eine Ablehnung der sanierungsrechtlichen Genehmigung einen finanziellen Schaden durch einen Rechtsstreit für die Gemeinde nach sich ziehen könnte, sehe ich mich dazu gezwungen, aus Protest für den Erhalt der Grünfläche mitten in Bodenheim, nicht an dieser Abstimmung teilzunehmen.

Michael Leber

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Das Einvernehmen zur Sanierungsgenehmigung für das Bauvorhaben „Wohnhausneubau Gartenstraße“ wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 13; Enthaltungen 6

Zu TOP 5:

Beitritt zur Resolution "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr" (SPD-Antrag vom 13.02.2023)

Vorlage: 2023/006/063

Sachverhalt:

Mit Verweis auf den Beitrag der hiesigen AZ-Tagepresse vom 01.02.2023 (liegt vor) wurde diese Thematik seitens der SPD-Fraktion in die aktuelle Sitzungsrunde aufgenommen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.03.2023 wurde die Thematik und insbesondere die Resolution vom 06.07.2021 (liegt vor) der Erstunterzeichnenden (Städte Freiburg, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster und Ulm) mit dem Titel „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ behandelt und über den Beitritt zur Resolution beraten und abgestimmt.

Die Resolution nimmt sich den Themen Mobilität und Verkehr als große gesamtgesellschaftliche Herausforderung an, bei der das Ziel einer stadt- und umweltverträglichen Gestaltung der Mobilität als entscheidende Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden betrachtet wird. Zu Beginn der schriftlich verfassten Resolution steht folgendes Leitbild:

„Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte (und Gemeinden). Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.“

Im weiteren Resolutions-Verlauf wird als wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels die Einführung eines stadtverträglichen Geschwindigkeitsniveaus des Kfz-Verkehrs auch auf den Hauptverkehrsstraßen betrachtet. So ist anerkannt, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit (insbesondere für den Fuß- und Radverkehr), auf die Lärmbelastung (zum Vorteil der Straßenanlieger), auf die Luftreinhaltung (im Falle eines guten Verkehrsflusses) und auf die Rückgewinnung der Straßen als multifunktionale Aufenthaltsbereiche (statt monofunktionaler Verbindungsfunktion von A nach B) haben würde.

Im weiteren Resolutionswortlaut wird folgendes Leitziel als zentrale Aussage vorab begründet und danach folgendermaßen final formuliert:

„Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.“

Hauptziel der Resolution ist das Erwirken einer größeren Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der gewünschten Anordnung von Tempolimits auch auf den innerörtlichen Straßenabschnitten der sogenannten klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen). Inzwischen haben sich seit dem Erstaufruf bis zum aktuellen Zeitpunkt 517 deutsche Kommunen dieser Resolution angeschlossen.

Der Resolutionstext verweist auf verschiedenste staatliche Einrichtungen, die in thematisch verwandten Positionierungen ähnliche Veränderungen fordern und damit die Dringlichkeit des Handlungsdruckes bzw. den gesellschaftlichen Stellenwert dieser Thematik unterstreichen:

1.

Beschluss des Deutschen Bundestages (17.02.2020) mit der Forderung, von der Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf den Hauptverkehrsstraßen in stadtpolitisch begründbaren Fällen zu Gunsten eines sicheren Radverkehrs abweichen zu können.

2.

Forderung der Verkehrsministerkonferenz (16.04.2021) zur Umkehrung der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit auf innerörtlichen Hauptstraßen von 50 km/h auf 30 km/h zugunsten der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Attraktivität für Fußgänger.

3.

Beschluss des Bundeskabinetts (23.04.2021) zum Nationalen Radverkehrsplan mit dem Ziel zur Reduzierung des Geschwindigkeitsunterschiedes zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern mit Hilfe der Tempo 30-Regel auf Hauptverkehrsstraßen.

4.

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz (29.04.2021) mit klarem Handlungsauftrag an den Bund alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zugunsten der Mobilitäts- und Verkehrswende und zum Vorteil öffentlicher Verkehrsmittel.

Final erfolgt eine Erklärung der Erstunterzeichnenden wonach

1.

man sich zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende zur Erhöhung der innerstädtischen Lebensqualität bekennt.

2.

man Tempo 30 für den Kfz-Verkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes und als Strategie zur Aufwertung des öffentlichen Raumes sieht.

3.

man fordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit in den Bereichen anordnen können, an denen die Kommunen dies für notwendig halten.

4.

man geförderte begleitende Modellvorhaben begrüßt, die wichtige Einzelaspekte zu der vorgenannten Neuregelung vertiefend - zwecks etwaiger Nachsteuerung - untersuchen können.

Inzwischen hat sich der Deutsche Städtetag auf der Grundlage der vorliegenden Resolution diesen Forderungen angeschlossen und den Deutschen Bundestag zu entsprechenden bundesweit einheitlichen Anpassungen des Straßenverkehrsgesetzes aufgefordert.

Im Rahmen der gemeindeinternen Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss wurde nochmals darauf hingewiesen, dass:

-

auf allen innerörtlichen und bewohnten Gemeindestraßen bereits seit etlichen Jahren flächendeckend Tempo 30 eingeführt ist.

-

davon lediglich die Hauptdurchgangsstraßen (Landesstraßen L 413 und L 431) sowie die gemeindeeigenen Gewerbestraßen auf Grund straßenverkehrsrechtlicher Vorgaben davon ausgenommen sind.

-

man sich hierdurch als gewünschten Nebeneffekt auch eine Reduzierung des B9- bzw. Maut-umfahrenden Lkw-Durchgangsverkehrs auf den Hauptverkehrstraßenachsen erhofft.

-

die tatsächliche und dauerhafte Wirksamkeit einer flächendeckenden Tempo 30-Regelung künftig stark von Geschwindigkeitskontrollen und im Falle von Verstößen durch entsprechende Ahndung abhängen wird.

Es bestand im Haupt- und Finanzausschuss darin Einigkeit, dass im Falle einer im Sinne der Resolution möglichen Einführung einer flächendeckenden Tempo 30-Regelung auch auf Hauptverkehrsstraßen diese nicht zwingend auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten angewandt werden muss, sondern nur dort wo es sinnvoll und vertretbar erscheint.

Am Ende der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmten alle anwesenden Ausschussmitglieder der vorgelegten Resolution zu und empfehlen dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.03.2023 der Resolution ebenso zuzustimmen.

Beschluss:

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Resolutionstext „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ stimmt der Gemeinderat den Inhalten des Resolutionstextes zu bzw. schließt sich der Resolution in seiner Gesamtheit an.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Beitritt zum Kommunalen Klimapakt KKP

Vorlage: 2023/006/031

Sachverhalt:

1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses

Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.

2. Allgemeiner Hintergrund

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.

Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien, sowie Mobilität / ÖPNV.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022.

3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

4. Bisherige Aktivitäten

Die Ortsgemeinde Bodenheim hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere

-

Energieeffizienzmaßnahmen (wie z.B. Einführung einer Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring und Energetische Gebäudesanierung)

-

Eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. PV-Anlagen und Wärmepumpen mit Geothermie in allen neuen Liegenschaften)

5. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt.

Nach Auswertung der dieser Beschlussvorlage beigefügten Orientierungshilfe des Landes kommen für unsere Kommune insbesondere in Betracht:

-

Energetische Sanierung bzw. Optimierung der Liegenschaften

o

Energetische Grundsanierung kommunaler Liegenschaften;

o

Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten (z.B. Heizungsoptimierung, Dichtigkeit von Türen und Fenstern u.ä.)

o

Umstellung der Gebäudebeheizung / Warmwasserbereitung auf Erneuerbare Energien in einzelnen kommunalen Liegenschaften;

-

Optimierung eines systematischen Energiemanagements

o

Ausweitung der bereits vorhandenen Gebäudeleittechnik mit Energiemonitoring

-

Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen

o

Forcierte schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf allen geeigneten kommunalen Dachflächen;

o

Kommunale Beteiligung an einem WEA- oder PV-Projekt im Stadt-/Gemeindegebiet;

o

Analyse der Potenziale für Biomasse-Energieerzeugung mit Wald(rest)holz aus dem eigenen Gemeindewald; ggf. in Kooperation mit privaten Unternehmen oder einer Bürgergenossenschaft;

-

Klimafreundliche Bauleitplanung

o

Konsequente Priorisierung der Planungsleitsätze (§ 1 und § 1a BauGB) zum Themenfeld Klimaschutz;

o

Künftig entsprechende Festsetzungen in den B-Plänen (z.B. Pflicht zur Solarnutzung, Kompakte Bauweisen; THG-minimierte Wärmeerzeugung usw.);

o

Verstärkte Integration klimaschutzrelevanter Maßnahmen in die städtebaulichen Verträge bzw. Erschließungsverträge;

o

Verstärkte Innenbereichsentwicklung anstelle von Neubaugebieten;

-

Kommunale Wärmeleitplanung in Angriff nehmen; Wärmewende

o

Einarbeitung der Verwaltung in die Ziele, Konzepte und Instrumente für eine kommunale Wärmeleitplanung (durch Schulungen usw.);

o

Einstieg in die Erstellung einer kommunalen Wärmeleitplanung unter Nutzung der (neuen) Fördermöglichkeiten;

o

Systematische Prüfung auf Potentiale für kalte Nahwärmenetze in Rahmen einer Wärmeleitplanung; Mitverlegung zukunftsfähiger Infrastruktur bei Straßenbauvorhaben (z.B. Leitungen / Leerrohre für Nahwärmenetze);

Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.

Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Bodenheim tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

-

Energetische Sanierung bzw. Optimierung

-

Optimierung eines systematischen Energiemanagements

-

Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen

-

Klimafreundliche Bauleitplanung

-

Kommunale Wärmeleitplanung in Angriffe nehmen; Wärmewende

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,

-

die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,

-

zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Nutzungsordnung zur Verleihung des "Mobilen Weinstandes"

Vorlage: 2023/006/067

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Überlassung des im Frühjahr 2022 angeschafften „Mobilen Weinstandes“ bedarf es hinsichtlich einer geordneten Überlassung an die in Frage kommenden Nutzer der Aufstellung sowie der Verabschiedung einer anwendungsfähigen Nutzungs- und Überlassungsordnung.

In der Vorberatung im hierzu zuständigen Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 07.03.2023 wurde der vorliegenden Nutzungs- und Überlassungsordnung einstimmig als Beschlussempfehlung für den heutigen Gemeinderat zugestimmt.

Beschluss:

Im Zusammenhang mit der Nutzung und der Überlassung des gemeindeeigenen „Mobilen Weinstandes“ an nutzungsberechtigte „Dritte“ stimmt der Gemeinderat der vorliegenden Nutzungs- und Überlassungsordnung in der vorliegenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Neufassung des Vertrages mit der EWR über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung

Vorlage: 2023/006/021

Sachverhalt:

Der bezüglich der Straßenbeleuchtung bestehende Vertrag über die Nutzung der Anlagen der EWR Netz GmbH für die Straßenbeleuchtung (sogenannte gemeinsam genutzte Anlagen) muss angepasst werden. Zum einen sind konkrete Regelungen bezüglich des Zuganges erforderlich, zum anderen müssen bezüglich der Schaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen separate Verträge abgeschlossen werden. Im Wesentlichen wurde folgendes angepasst:

  • Aktualisierung der Präambel
  • zukünftig werden für die gemeinsam genutzten Anlagen keine laufenden Nutzungskosten mehr angefordert; EWR stellt die Anlagen zukünftig kostenfrei zur Verfügung; Anpassungen der Regelungen in den §§ 3 und 4 sowie den Anlagen
  • Anpassung der Zutrittsregelungen in § 5
  • Anpassung der Laufzeit in § 7; der Vertrag ist zukünftig abhängig davon, ob die EWR Netz GmbH Netzbetreiber ist (solange EWR Konzessionsinhaber ist); das war bisher bereits so vereinbart, aber nicht deutlich formuliert
  • Regelung zum Schlüsselverlust; entsprechende Regelung in § 9 des Vertrages;
  • Regelung für Freileitungen nach § 10; diese Regelung erfolgt nur noch in den Gemeinden, bei den noch Freileitungen bestehen
  • eigenständiger Vertrag bezüglich der Schaltung der Straßenbeleuchtung inkl. Kostenregelung (§ 2 Abs. 2 alt) Die Anlagen der Schaltung sind nicht Bestandteil der Anlagen, die über den Stromkonzessionsvertrag geregelt sind. Vielmehr sind und bleiben diese Anlagen im Eigentum von EWR – unabhängig von der Stromkonzession. Zudem kann die Schaltung Bestandteil der Betriebsführung sein. Diese wird in der Regel ausgeschrieben.

Grundsätzlich soll mit dem neuen Vertrag eine Konkretisierung der Regelungen erfolgen, was jedoch keine Änderung der bisherigen Vorgehensweise bedeutet. Zudem verzichtet EWR aufgrund der bereits bisherigen langen Zusammenarbeit zukünftig auf eine Kostenanforderung für die Nutzung der gemeinsam genutzten Anlagen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der seitens der EWR Netz GmbH vorgeschlagenen Neufassung des Vertrages über Betrieb und Nutzung gemeinsam genutzter Anlagen sowie der Vereinbarung über die Schaltung der Straßenbeleuchtung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Vergaben

Zu TOP 9.1:

Neubau eines Umkleidegebäudes für den Sportplatz;

Vergabe von Planungsleistungen

Vorlage: 2023/006/064

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Bodenheim plant die Sanitär- und Umkleideräume am Sportplatz vom jetzigen Standort in der Mainzer Straße an die Guckenberghalle zu verlagern. Für diese Maßnahme wurde ein Fördermittelantrag im Rahmen der Sportstättenförderung gestellt, welcher im Dezember 2022 bewilligt wurde. Die geplanten Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich derzeit auf 1,521 Mio. € brutto. Die Höhe der Zuwendung beträgt 1,363 Mio. €. Die Maßnahme muss bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.

Im nächsten Schritt sollen jetzt entsprechende Fachplaner (Architekt, TGA-Planer, Statiker etc.) beauftragt werden. Durch die Verwaltung werden aktuell Angebote bei geeigneten Fachplanern eingeholt, welche nach Auswertung der Angebote zeitnah beauftragt werden sollen. Hierzu ist es notwendig, der Verwaltung eine Vergabevollmacht für Planungsleistungen zu erteilen.

Es kommt zu verschiedenen Wortmeldungen und Diskussion. Der Vorsitzende gibt weitere Erläuterungen zum Sachverhalt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Verwaltung eine Vergabevollmacht zur Beauftragung von notwendigen Planungsleistungen für den Neubau eines Umkleidegebäudes am Sportplatz zu erteilen. Der Gemeinderat ist in seiner nächsten Sitzung über die erfolgten Auftragsvergaben zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 11; Nein-Stimmen 8

Zu TOP 9.2:

Entfernung von überschüssigem Granulat auf dem Kunstrasenplatz "Am Guckenberg"

Vorlage: 2023/006/051

Sachverhalt:

Im Rahmen der turnusmäßigen Pflege des Kunstrasenplatzes „Am Guckenberg“ wurde festgestellt, dass der Platz mit schwarzem SBR Granulat überfüllt ist und das Granulat schon fast flächendeckend auf dem Kunstrasen liegt. Laut der ausführenden Firma P&T Sportplatzsysteme besteht die Möglichkeit das überschüssige Granulat mit einer Spezialmaschine abzukehren und zu entsorgen, um die sportfunktionellen Eigenschaften des Kunstrasenplatzes zu erhalten. Die Fa. P&T Sportplatzsysteme hat für diese Arbeiten ein Angebot über brutto 8.095,33 € vorgelegt.

Beschluss:

Die Fa. P&T Sportplatzsysteme wird mit der Entfernung des überschüssigen Granulates auf dem Kunstrasenplatz „Am Guckenberg“ gem. vorliegendem Angebot über 8.095,33 € beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9.3:

Anschaffung eines Sonnensegels für die Kita Mühlbachstörche

Vorlage: 2023/006/071

Sachverhalt:

Im Außengelände der Kita Mühlbachstörche soll ein zweites Sonnensegel errichtet werden. Hierzu wurden drei Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Weinmann Sonnenschutz aus Wöllstein mit 10.154,27 € brutto vorgelegt. Die Fa. Weinmann gewährt zudem innerhalb von 7 Tagen ein Skonto von 2 %, damit lägen die Kosten dann bei 9.951,18 € und somit im Haushaltsansatz von 10.000 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Fa. Weinmann Sonnenschutz aus Wöllstein mit der Lieferung und Montage des Sonnensegels in Höhe von brutto 10.154,27 € (ohne Skonto) zu beauftragen.

Die Beauftragung kann erst nach Genehmigung des Haushaltsplanes 2023 erfolgen. Vorher befindet sich die Ortsgemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 10.1:

Bauhof Bodenheim, Beauftragung von Planungsleistungen für die Sanierung der elektrischen Anlage; Vorlage: 2023/006/038

Sachverhalt:

Im Rahmen der Sanierung des Bauhofes Bodenheim soll auch die elektrische Anlage erneuert und das Dach des Bauhofes mit einer Photovoltaikanlage versehen werden.

Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurden beim Ingenieurbüro Hauptmann aus Ingelheim angefragt. Das vorliegende Honorarangebot endet mit brutto 12.055,93 €. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2022, TOP 10 der Verwaltung eine Vollmacht zur Vergabe von Planungsleistungen erteilt.

Entscheidung:

Das Ingenieurbüro Werner Hauptmann aus Ingelheim wird mit den Planungsleistungen für die Sanierung der elektrischen Anlage im Bauhof gem. vorliegendem Angebot über brutto 12.055,93 € beauftragt.

Zu TOP 10.2:

Vergabe der Außenanlagenarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2023/006/037

Sachverhalt:

Für Außenanlagenarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg fand am 25.01.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 9 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Scholtissek Landschaftsarchitekten, Eltville.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Gramenz die Garten GmbH aus Wiesbaden.

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 unter TOP Ö3 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Gramenz die Garten GmbH wird mit Außenanlagenarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 412.762,11 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 10.3:

Vergabe der Fliesenarbeiten im Rahmen des Neubaus der Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2023/006/034

Sachverhalt:

Für Fliesenarbeiten im Rahmen des Neubaus der Kita Leidheckenweg fand am 25.01.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 7 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro DBN Architekten, Darmstadt.

Das Ergebnis der Hauptangebote stellt sich wie folgt dar:

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Fliesen Röhlich GmbH aus Wendelstein.

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 unter TOP Ö 3 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Fliesen Röhlich GmbH wird mit Fliesenarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 68.076,79 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 10.4:

Vergabe der Bodenbelagsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2023/006/036

Sachverhalt:

Für Bodenbelagsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Kita Leidheckenweg fand am 25.01.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 10 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro DBN Architekten, Darmstadt.

Das Ergebnis der Hauptangebote stellt sich wie folgt dar:

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Werner Becker GmbH aus Oestrich-Winkel.

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 unter TOP Ö3 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Werner Becker GmbH wird mit Bodenbelagsarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 20.403,15 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 10.5:

Vergabe der Metallbauarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2023/006/033

Sachverhalt:

Für Metallbauarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg fand am 01.02.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro DBN Architekten, Darmstadt.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma SW Metallbau GmbH aus Limburg-Offheim

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 unter TOP Ö3 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma SW Metallbau GmbH wird mit Metallbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 22.537,41 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 10.6:

Vergabe der Lieferung von Stapelstühlen und Klapptischen im Rahmen des Neubaus der Sportanlage Bürgel, 2. BA; Vorlage: 2023/006/042

Sachverhalt:

Für die Lieferung von Stapelstühlen und Klapptischen im Rahmen des Neubaus der Sportanlage Bürgel, 2. BA, fand am 11.01.2023 die Submission zur europaweiten Ausschreibung nach VgV statt. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote, nach der Best-Angebots-Quotient Methode, erfolgte durch den Ersten Beigeordneten Thomas Glück.

Die höchste Wertung (98 %) erreichte der wirtschaftlichste Bieter:

Firma Braun GmbH & Co. KG Stuhlfabrik aus Bad Rappenau.

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 19.05.2020 unter TOP 10.2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Braun GmbH & Co. KG Stuhlfabrik wird mit der Lieferung von Stapelstühlen und Klapptischen gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen des europaweiten Ausschreibungsverfahrens beauftragt.

Zu TOP 10.7:

Notwendige Reinigung der Außenanlagen 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

Vorlage: 2023/006/041

Sachverhalt:

Für den verzögerungsfreien Beginn der Arbeiten für die Außenanlagen durch die Fa. Eiffage, mussten diese im Vorfeld gereinigt werden. Die Notwendigkeit bestand, da die Baustelle um die Halle herum mit Baustellenabfällen übersäht war. Der Auftrag wurde durch Herrn Glück an die Firma BOB Service GmbH aus Simmern auf Stundennachweis vergeben. Die Rechnung wurde durch das Architekturbüro Dillig Architekten aus Simmern und den Fachbereich 2 sachlich und rechnerisch geprüft. Die Bedingungen des Auftrages wurden eingehalten. Die Rechnung schließt mit 1.541,31 € brutto ab und liegt im Rahmen eines Direktauftrages.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 19.05.2020 TOP 10.3 eine Vergabevollmacht erteilt.

Zu TOP 10.8:

Nachtrag im Bereich WDVS für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

Vorlage: 2023/006/053

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurde die Firma Gebr. Hübner GmbH, Rheinallee 65, 55118 Mainz mit der Durchführung des Gewerks Sportboden beauftragt. In der Bauphase machte der Auftragnehmer eine Preisanpassung aufgrund von Materialpreissteigerungen sowie der derzeitigen Lieferengpässe und damit verbundener Stoffpreisänderungen geltend, da er mit der Ausführung erst verspätet beginnen konnte. Mit der E-Mail vom 09.06.2022 wurde durch Firma Hübner eine Materialpreissteigerung angemeldet. Vertraglich sind die Arbeiten vom 07.04.2022 bis 03.06.2022 eingeplant gewesen, tatsächlich ausgeführt wurden diese 25.08.2022 bis 30.11.2022. Die Verzögerung bis Mitte Juli ist dem allgemeinen Bauablauf geschuldet, die Verspätung bis zum tatsächlichen Beginn der Ausführung gehen zu Lasten des Unternehmers. Die obere Putzschicht und erste Anstrich waren Ende September fertig, die abschließende Beschichtung Ende November. Die geforderten Preissteigerungen wurden durch den Auftragnehmer gemäß den Vorgaben der Erlasse des Bundes vom 25.03. und 22.06.2022 durch Vorlage entsprechender Einkaufspreislisten nachgewiesen. Das Nachtragsangebot der Firma Gebr. Hübner GmbH vom 09.06.2022 wurde insbesondere im Hinblick auf die vorgelegten Nettopreislisten sowie des durch das statistische Bundesamt veröffentlichten Preisindexes von uns geprüft. Die Einheitspreise der angebotenen Positionen sind aus unserer Sicht marktüblich und annehmbar. Die Bedingungen des Hauptauftrages wurden eingehalten. Das Angebot schließt mit 15.843,41 € brutto ab.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 19.05.2020 TOP 10.3 eine Vergabevollmacht erteilt.

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister bauauftragt auf Grundlage seiner Vergabevollmacht das Nachtragsangebot vom 09.06.2022 der Firma Gebr. Hübner GmbH aus Mainz. Dieses schließt nach Prüfung mit 15.843,41 € brutto ab.

Zu TOP 10.9:

Nachtrag im Bereich Sporthallen-Türen-Tore für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim; Vorlage: 2023/006/054

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurde die Firma VHB W.Pfälzer und H.Vogt GmbH & Co.KG, Grüntenstraße 5, 87789 Worringen mit der Durchführung des Gewerks Sporthallen-Türen-Tore und Prallwand beauftragt.

In der Ausführung wurde die Durchführung der angebotenen Leistungen erforderlich. Diese müssen gem. § 2 (6) VOB/B als zusätzliche Leistung beauftragt werden. Bei der Konstruktion der Klappbühne handelt es sich um eine individuelle Sonderkonstruktion die speziell für dieses Projekt entworfen wurde. Die Beplankung der Bühnenseite konnte aus diesem Grund nicht funktional geplant werden und es musste die Montage vor Ort abgewartet werden. Die hier angebotene Konstruktion wurde zwischen den Gewerken Prallwand, Bühnenbau und Sportboden abgestimmt, was zur Umsetzung notwendig ist. Das Nachtragsangebot der Firma VHB W.Pfälzer und H.Vogt GmbH & Co.KG vom 15.02.2023 wurde durch das Architekturbüro Dillig Architekten aus Simmern und den Fachbereich 2 sachlich und rechnerisch geprüft. Die Einheitspreise sind marktüblich. Die Bedingungen des Hauptauftrages wurden eingehalten. Das Angebot schließt mit 8.647,05 € brutto ab.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 19.05.2020 TOP 10.3 eine Vergabevollmacht erteilt.

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister bauauftragt auf Grundlage seiner Vergabevollmacht das Nachtragsangebot vom 15.02.2023 der Firma VHB W.Pfälzer und H.Vogt GmbH & Co.KG. aus Worringen. Dieses schließt nach Prüfung mit 8.647,05 € brutto ab.

Zu TOP 10.10:

Sanierungsgebiet 2. BA - Tiefbauarbeiten - Vergabe der Nachträge 01 bis 03 an Fa. Gerharz

Vorlage: 2023/006/055

Sachverhalt:

Im Zuge des Straßenausbaus Sanierungsgebiet 2. BA (Schönbornplatz – Mainzer-Pfort-Straße – Zwerchgasse) hat sich während der Bauphase das Erfordernis von zusätzlichen Baumaßnahmen ergeben. Diese sind von der bauausführenden Firma Gerharz in den Nachträgen 01 bis 03 angeboten. Die Angebote wurden vom beauftragten Ingenieurbüro SIA GmbH, Alzey, geprüft.

Die Beauftragung der im Zuge der Baumaßnahmen bereits erfolgten Bauleistungen ist erforderlich. Zugrunde gelegt werden die geprüften Nachtragsangebote 01 bis 03 der Fa. Gerharz.

Geprüfte Angebotssummen (brutto) Auftrags-LV inkl. Nachträge 01 – 08:

00

Angebotssumme Fa. Gerharz,

Hauptleistungsverzeichnis  —  1.267.386,33 €

01

Nachtrag Nr. 01  —  21.328,47 €

02

Nachtrag Nr. 02  — 11.127,69 €

03

Nachtrag Nr. 03  —  12.315,25 €

Gesamtauftragssumme Fa. Gerharz  — 1.312.157,74 €

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.02.2022 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Ausführungsarbeiten zu den Straßenbauarbeiten im Sanierungsgebiet – 2. BA erteilt.

Entscheidung:

Die Fa. Gerharz wird im Zusammenhang mit dem Straßenausbau im Sanierungsgebiet -2. BA mit der Durchführung der in den geprüften Nachtragsangeboten 01 bis 03 angebotenen Bauleistungen zu folgenden Bruttosummen beauftragt:

00

Angebotssumme Fa. Gerharz,

Hauptleistungsverzeichnis  —  1.267.386,33 €

01

Nachtrag Nr. 01 —  21.328,47 €

02

Nachtrag Nr. 02  —  11.127,69 €

03

Nachtrag Nr. 03  —  12.315,25 €

Gesamtauftragssumme Fa. Gerharz —  1.312.157,74 €

Zu TOP 10.11:

Nachtrag im Bereich Trennvorhang/-netze für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

Vorlage: 2023/006/056

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurde die Firma RaBe Trenn- und Verdunklungssysteme GmbH, Markgrafenstraße 6, 58332 Schwelm mit der Durchführung des Gewerks Trennvorhang beauftragt. In der Bauleitungsphase wurde die Durchführung der angebotenen Leistungen erforderlich. Diese müssen gem. § 2 (6) VOB/B als zusätzliche Leistung beauftragt werden. Im Zuge von Abstimmungen mit Nutzergruppen sollen in der Halle auch Handballspiele stattfinden. Da hieraus ein starker mechanischer Einfluss auf die Stirnseiten der Halle ausgeht, sollen die Wände und Bühne mittels Ballfangnetzen geschützt werden. Das Nachtragsangebot ist in einem Ortstermin am 08.02.23 mit Herr Benner der Firma Rabe, Herr Glück von der Ortsgemeinde Bodenheim und Herrn Klein von Dillig Architekten definiert worden. Auf Grund des strammen Zeitplans bis zur Fertigstellung könnte die Firma Rabe die Montage mit der Endmontage des Trennvorhang erledigen. Zusätzlich wäre bei Vergabe an Rabe das Material in der gleichen Qualität wie die übrigen Netze. Das Nachtragsangebot vom 10.02.2023 wurde vom Architekturbüro und dem FB2 geprüft. Die Einheitspreise der angebotenen Positionen sind marktüblich. Die Bedingungen des Hauptauftrages wurden eingehalten. Das Angebot schließt mit 15.419,78 € brutto ab.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 19.05.2020 TOP 10.3 eine Vergabevollmacht erteilt.

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister bauauftragt auf Grundlage seiner Vergabevollmacht das Nachtragsangebot vom 10.02.2023 der Firma RaBe Trenn- und Verdunklungssysteme GmbH aus Schwelm. Dieses schließt nach Prüfung mit 15.419,78 € brutto ab.

Zu TOP 10.12:

Anbindung gemeindlicher Liegenschaften an die Gebäudeautomation

Vorlage: 2023/006/057

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 12.09.2022 hatte der Gemeinderat den in der dazu erstellten Beschlussvorlage umfangreich vorgetragenen Energieeinsparmaßnahmen zugestimmt und die Verwaltung zur Auftragsvergabe bevollmächtigt.

Zwischenzeitlich wurden, basierend auf diesem Beschluss, Angebote bei der Fa. Maurus Automatisierungstechnik aus Bodenheim über die Anbindung verschiedener Liegenschaften eingeholt. Hiernach sind folgende Aufträge zu erteilen:

  • Kindertagesstätte Spatzennest  —  40.115,33 €
  • Trauerhalle  — 17.196,55 €
  • Haus Friesenecker  —  22.099,11 €
  • Sporthalle Guckenberg  —  37.629,45 €
  • Altes Rathaus  —  24.193,82 €

gesamt somit 141.234,26 €.

Es wird empfohlen, die Aufträge zu erteilen. Auf die Vorschriften des § 8 Abs. 4 Satz 9 der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgVO) zur Dringlichkeitsvergabe als Verhandlungs-vergabe ohne Teilnahmewettbewerb wurde bereits in der o.g. Sitzung hingewiesen.

Entscheidung:

Der Erste Beigeordnete beschließt:

Der Fa. Maurus Automationstechnik aus Bodenheim werden die fünf im Sachverhalt bezeichneten Verträge erteilt.

Zu TOP 10.13:

Nachtrag Anpassungen im Bereich Sportboden für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim; Vorlage: 2023/006/069

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurde die Firma Europ Sportboden GmbH aus 49492 Westerkappeln mit der Durchführung des Gewerks Sportboden beauftragt.

In der Ausführung wurde die Durchführung der angebotenen Leistungen erforderlich. Diese müssen gem. § 2 (6) VOB/B als zusätzliche Leistung beauftragt werden. Nach Öffnung des Durchgangs zwischen dem 1. und 2. Bauabschnitt und Einbau der Brandschutztüren wurde ein Schleifen der Türen am Boden des Bestands festgestellt. Dies ist den zulässigen Ebenheitstoleranzen der Ausführenden Gewerke geschuldet und konnte nicht über die Feineinstellung der Türen kompensiert werden. Die Türen sind als Fluchtwege ausgelegt, weshalb die Funktion einwandfrei gegeben sein muss. Dies kann nur durch die Anpassung des Sportbodens erfolgen. Die Vorgehensweise wurde vor Ort zwischen Firma Europ, Herr Glück und dem Architekten abgestimmt, das vorgelegte Angebot ist angemessen und entspricht der Notwendigkeit. Zusätzlich wird im Zuge der Arbeiten die textile Prallwand durch Europ wieder angearbeitet. Da der Aufwand nicht genau definiert werden kann, erfolgt die Abrechnung auf Nachweis. Das Nachtragsangebot der Firma Europ Sportboden GmbH vom 10.03.2023 wurde durch das Architekturbüro Dillig Architekten aus Simmern und den Fachbereich 2 sachlich und rechnerisch geprüft. Die Bedingungen des Hauptauftrages wurden eingehalten. Das Angebot schließt mit 7.271,50 € brutto ab.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 19.05.2020 TOP 10.3 eine Vergabevollmacht erteilt.

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister bauauftragt auf Grundlage seiner Vergabevollmacht das Nachtragsangebot vom 10.03.2023 der Firma Europ Sportboden GmbH aus Westerkappeln. Dieses schließt nach Prüfung mit 7.271,50 € brutto ab.

Zu TOP 10.14:

Nachtrag für Maler und Innenputz, hier begehbare Zwischendecke Zusatzanforderungen Brandschutz, für den 2. BA der Sporthalle Bürgel in Bodenheim

Vorlage: 2023/006/070

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurde die Firma Norbert Theis aus Pfaffen-Schwabenheim mit der Durchführung des Gewerks Trockenbauarbeiten beauftragt.

In der Ausführung wurde die Durchführung der angebotenen Leistungen erforderlich. Diese müssen gem. § 2 (6) VOB/B als zusätzliche Leistung beauftragt werden.

Im Zuge der Ausführung der begehbaren Decke wurde die Anforderung an die Brandschutzeigenschaft geprüft. Durch den Sachverständigen für die Lüftungsanlage wurde auf die Notwendigkeit der Abtrennung zur Lüftungszentrale in F30 aufgezeigt. Auf dieser Basis wurde durch Herrn Dausner die Anforderung F30 von oben an die Decke ergänzt. Um diese einzuhalten ist gemäß der Zulassung des Herstellers eine zusätzliche Gipsplatte aufzubauen. Diese Leistung ist Gegenstand des vorliegenden Angebots. Das Nachtragsangebot der Firma Norbert Theis vom 10.03.2023 wurde durch das Architekturbüro Dillig Architekten aus Simmern und den Fachbereich 2 sachlich und rechnerisch geprüft. Die Preise der angebotenen Positionen sind marktüblich und annehmbar. Die Bedingungen des Hauptauftrages wurden eingehalten. Das Angebot schließt mit 5.000,98 € brutto ab.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 19.05.2020 TOP 10.3 eine Vergabevollmacht erteilt.

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister bauauftragt auf Grundlage seiner Vergabevollmacht das Nachtragsangebot vom 10.03.2023 der Firma Norbert Theis aus Pfaffen-Schwabenheim. Dieses schließt nach Prüfung mit 5.000,98 € brutto ab.

Zu TOP 11:

Antrag auf Förderung im Rahmen des Pilot-Sportförderprogramms „Land in Bewegung“ – Sanierung/Erweiterung des Skaterparks der Ortsgemeinde Bodenheim

Vorlage: 2023/006/068

Sachverhalt:

Das Ministerium des Innern und für Sport fördert Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien, die überwiegend für die sportliche Nutzung bestimmt sind. Hierzu können beispielsweise zählen: Kleinspielfelder wie Bolz-, Basketball- oder Volleyballplätze, Skateranlagen oder auch Bouleplätze.

Auf Grundlage dieses Programms beantragt die Ortsgemeinde Bodenheim eine Zuwendung für die Sanierung/Erweiterung des Skaterparks. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich dabei auf ca. 75.000,00 €. Es wird eine Zuwendung in Höhe von 37.500,00 € beantragt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Antrag auf Förderung im Rahmen des Programms „Land in Bewegung“ beim Ministerium des Innern und für Sport zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 12:

Annahme von Spenden

Vorlage: 2023/006/040

Sachverhalt:

Herr Henning Müller-Rößle von der Marien-Apotheke Bodenheim hat der Ortsgemeinde eine Spende über 500 € zugunsten eines Bücherschranks am Minrathsplatz zukommen lassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Annahme der Geldspende in Höhe von 500 € durch die Marien-Apotheke Bodenheim wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 13:

Informationen

Sachverhalt:

Der Vorsitzende teilt mit, dass aufgrund des Straßenausbau am Schönbornplatz keine Verkehrsbeeinträchtigung am Albansfest stattfinden wird.

Die Abnahme des neuen Bauabschnittes der Sporthalle wird am 14.04.2023 erfolgen.

Beigeordneter J. Mutzke teilt mit, dass bei den Streiks der Kitas eine Schließung sowie eine Notöffnung der Kitas erfolgt. Es kommt die Frage auf inwieweit die Betreuungsgebühren erstattet werden können. Die Kreisverwaltung ist in diesem Fall der Ermessensträger.

RM M. Liebig, FWG-Fraktion, schlägt vor, das Vorhaben über die Erstattung der Betreuungsgebühren an den Fachausschuss zu übergeben. Die Mitteilung wird per E-Mail durch den Beigeordneten J. Mutzke vorab per E-Mail an die Fraktionen gesandt.

Zu TOP 14:

Anfragen

Sachverhalt:

RM Frau H. Hermes, CDU-Fraktion verliest eine persönliche Stellungnahme zum WiB-Projekt „Aktiv für ein Miteinander der Generationen“:

Es ist mir eine Herzensangelegenheit, auch auf diesem Weg nochmal mein großes Bedauern auszusprechen, dass das WiB-Projekt in Bodenheim Mitte des Jahres sein Ende nimmt sozusagen "zu Grabe getragen wird"! Bereits in meiner Haushaltsrede vom 6. Februar haben wir seitens der gesamten CDU Fraktion dazu Stellung genommen. Hier ein Auszug:

"Leider läuft das Projekt WiB - Wir in Bodenheim - (seit 8 Jahren in Bodenheim etabliert) Mitte des Jahres 2023 aus und wird von der Ortsgemeinde nicht weiter getragen. Obwohl schon Mitte 2022 der Verwaltung bekannt, wurden die Oppositionsfraktionen nicht eingebunden, um hier andere Lösungsansätze zu finden. Wir bzw. die Verwaltung gründen so viele Arbeitskreise, warum nicht zu diesem sehr wichtigen Thema? Solch ein Thema hat kein Parteibuch!"

Hier ist seitens der SPD-geführten Verwaltung intransparent agiert worden! Ich selbst bin seit Beginn im Arbeitskreis WiB tätig und wurde in dieser Funktion nie informiert oder um Hilfe gebeten. Vielleicht hätte es alternative Lösungen gegeben, um das Projekt fortzuführen. Man kann der Verwaltung zur Bereitstellung von Geldern in den Haushalt nur einen indirekten Vorwurf machen, denn wo kein Geld da ist, kann man auch nicht budgetieren...

Und, wo bleibt denn bitte sehr die Caritas als kirchliche Institution in diesem verfahrenen Konstrukt?! Viele Stimmen aus der Bodenheimer Bevölkerung haben sich zum Thema "Auslaufen des WiB-Projektes" an die Verwaltung gewendet und ihre Stimme erhoben. Ich nenne hier beispielhaft Torsten Jäger von der Naturschutzgruppe Bodenheim. Nicht desto dennoch bedanke ich mich bei Kerstin Thieme-Jäger und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern, die das Projekt bisher gestemmt haben.

RM Herr M. Liebig, FWG-Fraktion verliest eine Anfrage, was passiert nach dem Auflösen vom WiB-Büro.

Mit großem Bedauern haben wir erfahren, dass keine Zukunft mehr für das "WiB- Büro" in Bodenheim besteht. Sogar wurde der Name "WIB", bereits anderweitig in der Ortspolitik eingesetzt. Einfach ausgetauscht, in Wohnen in Bodenheim. Das Büro, was viele Menschen glücklich macht, wird unserer Meinung nach dadurch respektlos behandelt! Wir finden es außerordentlich traurig, dass für Planungsprojekte sehr viel Geld ausgegeben wird, aber für leise, schwache Stimmen kein Geld mehr vorhanden ist.

Unsere Anfrage darum an die Verwaltung. Was wird nach dem Auflösen von dem "WIB - Büro I Wir in Bodenheim" auf der Bodenheimer Homepage unter der Rubrik Senioren stehen? Die Seite www.bodenheim.de/leben-in-bodenheim/senioren/ wurde bis heute noch nicht mal aktualisiert.

Wird es einen zukünftigen Ansprechpartner/in geben, für Demenzberatung, für Sozialpraktikums-Anfragen oder einen Organisator für "Alt triff Jung"? Aus unseren Gesprächen wäre gerade die Realschule Plus Nierstein sehr an einer neuen Zusammenarbeit interessiert. Der Katholische Kindergarten,sowie die Grundschule Bodenheim sind bereits in sehr guter Zusammenarbeit.

Wir finden es sehr sehr wichtig, dass unsere Generation die Generation unterstützt und auffängt, die zum Teil hilfsbedürftig sind und evtl. auch keinen familiären Ansprechpartner mehr haben. Bitte denken Sie dran, dass wir ALLE in diese Situation kommen könnten, dass unsere Eltern oder gar Ehepartner krank und pflegebedürftig werden. Wie groß wäre die Dankbarkeit, wenn jemand mit Herz und Freude sich um den Familienangehörigen kümmert und ihn in der Phase des Lebens abholt.

Von vielen Bürgern werden wir bezüglich der Schließung von wiB angesprochen. Wir wissen, dass es sich um ein zeitlich begrenztes Objekt handelt. Die Resonanz auf die Schließung und die Erfahrung mit der Leistung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und von Frau Thieme bestärken uns darin, dass dieses Projekt weitergeführt werden soll. Die demographische Entwicklung weist uns den Weg, dass sich gesellschaftlich intensiver um Alte und Pflegebedürftige gekümmert werden muss. ln Anbetracht der Lage bitten wir um das Engagement der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde, des Kreises, damit weitergearbeitet werden kann. Wir hoffen, dass sich die Verwaltung in den entsprechenden Gremien dafür einsetzt.

Wir bitten um schriftliche Stellungnahme, bzw. stehen auch gerne für Gespräche zur Verfügung.

Der Beigeordnete J. Mutzke gibt weitere erläuternde Informationen zum WiB-Projekt. Es handelt sich dabei um ein von der Caritas getragenes Projekt. Die hierfür insbesondere seitens der Caritas aufzubringenden Personalkosten für die Projektleiterstelle wurden durch Drittmittel gesichert. Diese stehen ab Mitte 2023 nicht mehr zur Verfügung. Seitens Caritas besteht keine weitere Bereitschaft zur Fortsetzung des Projektes. Eine Weiterfinanzierung des Projektes zu Lasten der Ortsgemeinde Bodenheim verbietet sich wegen der hoheitlichen Zuständigkeit der Seniorenarbeit durch Kreis und Land. Zudem lässt die aktuelle negative Haushaltssituation keine finanzielle Handlungsspielräume zu.

Gespräche mit Frau Thieme-Jäger sollen dennoch geführt werden, um eine Fortsetzung einzelner Projektsegmente durch ehrenamtliche Betreuung und projektbezogene Sachmittelunterstützung durch die Gemeinde möglich erscheinen. Am 13.04.2023 findet eine auf Einladung der Caritas eine Abschluss-Veranstaltung statt, bei der auch über derartige Optionen gesprochen werden soll.

RM Herr M. Liebig, FWG-Fraktion verliest eine weitere Anfrage zu einem Blumenprojekt mit den Vorschulkindern.

Wir haben eine Idee, um gemeinsam mit Vorschulkindern in der OGB ein Blumenprojekt zu initiieren. Hierfür benötigen wir aber noch Spenden von Blumensamen. Jedes Vorschulkind soll ein Päckchen Blumensamen erhalten; welches in Bodenheim ersichtlich gesät werden soll. Wir planen Blumensamen Spenden bei den entsprechenden Gewerbebetrieben anzufragen, freuen uns aber auch über jeder weitere Spende. Zur Planung wäre aber wichtig zu wissen, wie viele Vorschulkinder wir aktuell in Bodenheim haben.

Wir bitten kurz um schriftliche Stellungnahme, bezüglich der Vorschulkinder Zahlen und ob auch die Gemeinde sich an dem Projekt beteiligen will. Für weitere Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

Der Beigeordnete J. Mutzke begrüßt das Projekt positiv und stellt sich als Ansprechpartner zur Verfügung.

RM M. Leber, FWG-Fraktion, fragt an

wie lange denn noch der Bauzaun an dem Wingertshäuschen, welches die Pitschedabscher gestaltet haben, befestigt sein soll. Der Erste Beigeordnete Herr T. Glück erläutert den Sachverhalt. Der Bauzaun wurde aufgrund eines Obdachlosen welcher seit 2022 in den Weinbergen unterwegs ist, angebracht, da der Obdachlose sich in dem Wingertshäuschen häuslich einrichten wollte. Der Erste Beigeordnete hält Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, inwieweit der Bauzaun noch benötigt wird.

Zu TOP 20:

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten BeschlüsseDer Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil in einer Bauantragsangelegenheit und zu 3 Grundstücksangelegenheiten abgestimmt wurde.

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil in einer Bauantragsangelegenheit und zu 3 Grundstücksangelegenheiten abgestimmt wurde.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:56 Uhr.

Thomas Becker-Theilig
Simone Migotsch
Vorsitzender
Schriftführerin