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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 26/2026
Amtlicher Teil
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Information zur veröffentlichten Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung setzt unter V. „Ausheben und Schließen von Grabstätten“, Punkt 2, fest, dass die Kosten der gewerblichen Dienstleistungen durch den Gebührenschuldner als Auslagenersatz an die Ortsgemeinde zu erstatten sind.

Mit der folgenden Übersicht informieren wir über die einzelnen, je nach Bedarf, anfallenden Kostenpositionen.

Verbandsgemeinde Bodenheim
Fachbereich III -Bürgerdienste-
Friedhofswesen

Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhof Gau-Bischofsheim

1. Ausheben (Öffnen) und Schließen einer Grabstätte inkl. Kondukt

1.1

Normale Tiefe (maschinell)

1.219,75 €

1.2

Normale Tiefe (manuell)

1.338,75 €

1.3

Vertieft (maschinell)

1.279,25 €

1.4

Vertieft (manuell)

1.398,25 €

1.5

Kindergrab normale Tiefe (maschinell)

642,60 €

1.6

Kindergrab normale Tiefe (manuell)

690,20 €

1.7

Kindergrab vertieft (maschinell)

761,60 €

1.8

Kindergrab vertieft (manuell)

809,20 €

1.9

Urnengrab (Erde)

297,50 €

1.10

Zwei zusätzliche Sargträger

178,50 € psch

2. Umbettungen

2.1

Sarg Kind, normale Tiefe

654,50 €

2.2

Sarg Kind, vertieft

749,70 €

2.3

Sarg Erwachsene/r, normale Tiefe

952,00 €

2.4

Sarg Erwachsene/r, vertieft

1.047,20 €

2.5

Urne (Urnen-Erdgrab)

297,50 €

Je nach Inhalt des Umbettungsauftrags sind zusätzlich Gebühren nach 1. und 3. abzurechnen. Die Gesamtabrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

3. Unvorhergesehene Arbeiten

3.1

Entsorgung von Material (z. B. verbaute Bauteile/Altmaterialien)

17,85 € / 0,1 t

3.2

LKW (inkl. FahrerIn)

29,75 € / h

3.3

Grabbagger (inkl. FahrerIn)

29,75 € / h

3.4

Kompressor (inkl. BedienerIn)

17,85 € / h

3.5

Lichtquelle (Bestattungsarbeiten in Dunkelheit)

5,95 € psch.

3.6

Zuschlag außerhalb regelmäßiger Arbeitszeit ab 15.30 Uhr

35,70 € / h

3.7

Bestattungsarbeiter Samstagszuschlag

17,26 € / h

3.8

Zwei zusätzliche Sargträger Zuschlag(außerhalb regelmäßiger Arbeitszeit ab 15.30 Uhr oder samstags)

17,26 € / h

3.9

Vorarbeiter Samstagszuschlag

18,45 € / h