Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 26/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die Friedhofsverwaltung informiert

Information zur veröffentlichten Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Nackenheim

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung setzt unter V. „Ausheben und Schließen von Grabstätten“ fest, dass die Kosten der gewerblichen Dienstleistungen durch den Gebührenschuldner als Auslagenersatz an die Ortsgemeinde zu erstatten sind.

Mit der folgenden Übersicht informieren wir über die einzelnen, je nach Bedarf, anfallenden Kostenpositionen.

Verbandsgemeinde Bodenheim
Fachbereich III -Bürgerdienste-
Friedhofswesen

Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhof Nackenheim

1.

Ausheben (Öffnen) und Schließen einer Grabstätte inkl. Kondukt

1.1

Normale Tiefe (maschinell)

1.2

Normale Tiefe (manuell)

1.3

Vertieft (maschinell)

1.4

Vertieft (manuell)

1.5

Kindergrab normale Tiefe (maschinell)

1.6

Kindergrab normale Tiefe (manuell)

1.7

Kindergrab vertieft (maschinell)

1.8

Kindergrab vertieft (manuell)

1.9

Öffnen und Schließen, Urnengrab

(Grabfeld U und UA3 und FW normale Tiefe)

1.10

Öffnen und Schließen, Urnengrab

(Grabfeld FW), vertieft

1.11

Öffnen und Schließen, Urnengrab

(Grabfeld AN und UA1 und UA2)

1.12

Zwei zusätzliche Sargträger

2.

Umbettungen

2.1

Umbettung Sarg Kind, normale Tiefe

2.2

Umbettung Sarg Kind, vertieft

2.3

Umbettung Sarg Erwachsene/r, normale Tiefe

2.4

Umbettung Sarg Erwachsene/r, vertieft

2.5

Umbettung Urne (Grabfeld U und UA2)

2.6

Umbettung Urne (Grabfeld UA1 und UA3)

Je nach Inhalt des Umbettungsauftrags sind zusätzlich Gebühren nach 1. und 3. abzurechnen. Die Gesamtabrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

3.

Unvorhergesehene Arbeiten

3.1

Entsorgung von Material

(z. B. verbaute Bauteile/Altmaterialien)

3.2

LKW (inkl. FahrerIn)

3.3

Grabbagger (inkl. FahrerIn)

3.4

Kompressor (inkl. BedienerIn)

3.5

Lichtquelle (Bestattungsarbeiten in Dunkelheit)

3.6

Zuschlag außerhalb regelmäßiger Arbeitszeit ab 15.30 Uhr

3.7

Bestattungsarbeiter Samstagszuschlag

3.8

Zwei zusätzliche Sargträger Zuschlag

(außerhalb regelmäßiger Arbeitszeit ab 15.30 Uhr oder samstags)

3.9

Vorarbeiter Samstagszuschlag