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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim am Dienstag, dem 09.05.2023 um 19:00 Uhrim Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles, Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

am Dienstag, dem 09.05.2023 um 19:00 Uhr im Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles, Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:00 Uhr bis 22:08 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 22:08 Uhr bis 22:16 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 22:16 Uhr bis 22:17 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Thomas Becker-Theilig

Erster Beigeordneter

Thomas Glück

bis 21:23 Uhr (TOP 13.2.4)

Beigeordnete

Andreas Kappel

Jens Mutzke

Die Ratsmitglieder

Martin Acker

Peter Acker

Ellen Arnold

Uwe Breivogel

Harald Feck

Michelle Glück

bis 22:02 Uhr (TOP 19.1)

Heike Hermes

Michael Kasper

Markus Kirch

Peter Kirchner

Jan Kissau

ab 20:54 Uhr (TOP 13.1.2)

Michael Leber

Markus Liebig

zu TOP 14 nicht anwesend

Hans Löffert

Maike Malzahn

Annette Marbs

Peter Ranzenberger

ab 19:20 Uhr (TOP 2 - B2.1)

Heidi Veit-Gönner

Christa Werner

Schriftführerin

Birgitt Maurus

Von der Verwaltung

Stefan Kern

Außerdem anwesend

Paul Birkner

Allgemeine Zeitung

Bürgerinnen und Bürger

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Sara Janina Gardt

Wolfgang Kirch

Agnes Meller

Der Vorsitzende, Bürgermeister Thomas Becker-Theilig, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 28.04.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Birgitt Maurus bestimmt.

Der Vorsitzende beantragt die Ergänzung der Tagesordnung wie folgt:

TOP 7 Durchführung der Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028, TOP 8 Neuberechnung der Verpflegungskosten der gemeindeeigenen Kindertagesstätten Bodenheim, TOP 11 Neugestaltung der Außenanlagen der KiTa Wühlmäuse und Teilsanierung des Dollesparks hier: Zustimmung zur Ausschreibung und Auftragsvergabe der Bauleistungen, TOP 23 im nicht öffentlichen Teil bzgl. einer Grundstücksangelegenheit.

Der ursprüngliche TOP 12.5 Bebauungsplan Burgweg soll vorgezogen werden, da hierzu Herr Dipl.-Ing. Dirk Helferich anwesend ist.

Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend. Die Änderungen werden einstimmig angenommen.

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bebauungsplan "Burgweg"

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

2023/006/077

3.

Haushalt 2023

2023/006/115

4.

Förderprogramm Photovoltaik-Plugin-Anlagen; hier: Beratung und Beschluss zur Förderrichtlinie

2023/006/114

5.

1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 04. April 2022

2023/006/073

6.

Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Pkw-Stellplätze

2023/006/093

7.

Durchführung der Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 – 2028

2023/006/111

8.

Neuberechnung der Verpflegungskosten der gemeindeeigenen Kindertagesstätten Bodenheim

2023/006/113

9.

Ausweitung verkehrsberuhigter Bereich um Zwerchgasse und Mainzer-Pfort-Straße

2023/006/098

10.

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Fichtenweg

2023/006/099

11.

Neugestaltung der Außenanlagen der KiTa Wühlmäuse und Teilsanierung des Dollesparks hier: Zustimmung zur Ausschreibung und Auftragsvergabe der Bauleistungen

2023/006/117

12.

Innerörtliche Ölspurbeseitigung

2023/006/101

13.

Bauleitplanung

13.1.

Anträge von Ratsfraktionen zum Bebauungsplan "Eichweg-Nord",

4. Änderung

13.1.1.

Anträge der CDU-Fraktion vom 7.3.2023

13.1.2.

Anträge der FWG-Fraktion vom 8.3.2023

13.1.3.

CDU Antrag 1 vom 24.04.2023

13.1.4.

CDU Antrag 2 vom 24.04.2023

13.2.

Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung

13.2.1.

Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung;

Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf zur Offenlage

2023/006/104

13.2.2.

Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung - Kostenübernahmevertrag

2023/006/024

13.2.3.

Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung - Planverwirklichungsvertrag

2023/006/025

13.2.4.

Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung - Erschließungsvertrag

2023/006/026

13.3.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rheinallee - Östlich der Bahnüberführung"

13.3.1.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rheinallee - Östlich der Bahnüberführung"; Beschluss über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

2023/006/088

13.3.2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rheinallee - Östlich der Bahnüberführung"; Abschluss eines Durchführungsvertrages

2023/006/084

13.4.

Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung und Erweiterung

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

2023/006/078

14.

Ortskernsanierung Bodenheim/Förderprogramm "Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung"; verkehrsgerechter Umbau der Ortskernstraßen; 3. Bauabschnitt "Gaustraße"; hier: Zustimmung zur Ausführungsplanung

2023/006/107

15.

Bauanträge

15.1.

Bauantrag

Neubau Mehrfamilienhaus, Sachsenstraße

2023/006/096

16.

Mitteilungen von Eilentscheiden

16.1.

Kauf eines Aufsitzrasenmähers

2023/006/086

17.

Vergaben

17.1.

Neubaugebiet Leidheckenweg - Außengebietswasser-Wirtschaftswegeumbau - Vergabeermächtigung -

2023/006/105

18.

Bekanntgabe von Vergaben

18.1.

Neubau 2. BA Sportzentrum Bürgel; Lieferung von Verstärkern für die Lautsprecheranlage

2023/006/074

18.2.

Neubau 2. BA Sportzentrum Bürgel; Ausbesserung Sportboden

2023/006/075

18.3.

Neubau 2. BA Sportzentrum Bürgel; Nachträge Elektroinstallation

2023/006/085

18.4.

Neubau 2. BA Sportzentrum Bürgel; Nachträge Außenanlagenarbeiten

2023/006/091

18.5.

Neubau 2. BA Sportzentrum Bürgel; Lieferung und Einbau von Teeküchen

2023/006/092

18.6.

Vergabe der Tischlerarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2023/006/094

18.7.

Vergabe des Wärmedämmverbundsystems im Rahmen der energetischen Sanierung Kita Wühlmäuse

2023/006/100

18.8.

Vergabe der Verkehrswegebauarbeiten im Rahmen der Stellplätze an der Sporthalle Am Guckenberg

2023/006/081

18.9.

Vergabe von Dämmarbeiten an der obersten Geschossdecke im Historischen Rathaus Bodenheim

2023/006/076

18.10.

Sanierungsgebiet 2. BA - Tiefbauarbeiten - Vergabe des Nachtrages 04 an Firma Gerharz

2023/006/095

18.11.

Vergabe der Außenanlagenarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2023/006/037/1

18.12.

Vergabe von Parkettarbeiten im Historischen Rathaus Bodenheim

2023/006/102

18.13.

Vergabe Nachtrag 11 zu Rohbauarbeiten für den Neubau Kita Leidheckenweg Abrechnung Stoffpreisgleitklausel

2023/006/103

18.14.

Vergabe Nachtrag 2 zu Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau Kita Leidheckenweg zusätzliche Dachdämmung

2023/006/106

18.15.

Vergabe der Malerarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2023/006/108

18.16.

Sanierungsgebiet 2. BA - Tiefbauarbeiten – Mehrkostenanzeige 01 an Firma Gerharz

2023/006/109

18.17.

Vergabe der Natursteinarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2023/006/112

19.

Anträge von Ratsfraktionen

19.1.

FWG Antrag Freiflächen-Photovoltaik-Anlage

20.

Informationen

20.1.

Sanierungsgenehmigung: Abriss des Bestandsgebäudes Untergäßchen 8

2023/006/097

21.

Anträge/ Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

22.

Vertragsangelegenheiten

23.

Anmietung Wohnhaus

2023/006/116

24.

Anträge/Anfragen

25.

Informationen

Öffentlicher Teil:

26.

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner stellt eine allgemeine Frage zum Verkehr auf dem Wirtschaftsweg im Bereich des „Eichweges“ ausgehend vom Gesundheitszentrum VITANUM in Richtung Polder.

Zu TOP 2:

Bebauungsplan "Burgweg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Vorlage: 2023/006/077

Sachverhalt:

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Dirk Helferich.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat in seiner Sitzung am 23. Juni 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Burgweg“ beschlossen.

Am 05. Juli 2021 wurde der Aufstellungsbeschluss letztmalig geändert. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines Reisemobilstellplatzes, die planungsrechtliche Sicherung des Grillplatzes als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Grillplatz“, die Ausweisung der Parzellen 61, 60/3, 60/2 sowie einer Teilfläche der Parzelle 60/1 als Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Tourismus/Festplatz“, sowie die Ermöglichung einer für das Gebiet verträglichen wohnbaulichen Nachverdichtung auf den Parzellen 57 und einer Teilfläche der Parzelle 60/1.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 10.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022. Von Seiten der Öffentlichkeit sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in den vorliegenden Unterlagen aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro IP-Konzept (ehemalig: InfraPro) aus Lautertal hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die im Dokument formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.

Herr Helferich erläutert die Anlage. Hier waren 29 Behörden beteiligt. Es gab 3 Bürger die Hinweise oder Anregungen hierzu abgegeben haben. Die Namen der Bürger wurden anonymisiert.

Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.

Diese sind wie folgt:

Stellungnahme A 1: Bürger 1, Stellungnahme vom 10.11.2022:

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme im Abwägungsergebnis nicht berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 15; Nein-Stimme(n) 3; Enthaltung(en) 2

Stellungnahme A 2: Bürger 2, Stellungnahme vom 07.11.2022:

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme im Abwägungsergebnis nicht berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 15; Nein-Stimme(n) 3; Enthaltung(en) 2

Stellungnahme A 3: Bürger 3, Stellungnahme vom 10.11.2022:

Beschluss:

Die Stellungnahme der Beteiligten wird gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 15; Nein-Stimme(n) 3; Enthaltung(en) 2

Stellungnahme B 2.1: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Stellungnahme vom 08.11.2022:

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme als Abwägungsergebnis in die weitere Planung teilweise einbezogen, sofern sie nicht bereits zuvor angemessen berücksichtigt worden sind. Die zudem vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.2: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stellungnahme vom 09.11.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme als Abwägungsergebnis in die weitere Planung einbezogen, sofern sie nicht bereits zuvor angemessen berücksichtigt worden sind. Die zudem vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.3: Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH, Stellungnahme vom 10.11.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme als Abwägungsergebnis in die weitere Planung einbezogen, sofern sie nicht bereits zuvor angemessen berücksichtigt worden sind. Die zudem vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.4: Wirtschaftsbetrieb Mainz, Stellungnahme vom 08.11.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme als Abwägungsergebnis in die weitere Planung einbezogen, sofern sie nicht bereits zuvor angemessen berücksichtigt worden sind. Die zudem vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.5: EWR Netz GmbH, Stellungnahme vom 13.10.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweise werden gemäß der obenstehenden städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen, betreffen den Festsetzungsgehalt des Bebauungsplanes jedoch nicht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.6: PLEdoc GmbH, Stellungnahme vom 14.10.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweise werden gemäß der obenstehenden städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen, betreffen den Festsetzungsgehalt des Bebauungsplanes jedoch nicht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.7: Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Stellungnahme vom 27.10.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweise werden gemäß der obenstehenden städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen, betreffen den Festsetzungsgehalt des Bebauungsplanes jedoch nicht.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.8: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Stellungnahme vom 15.11.2022

Hierzu herrscht eine rege Diskussion bzgl. der Gehölze und dem Nachbarschaftsrecht. Die CDU regt an, dass ein Abstand von 10 m bei der Bepflanzung eingehalten werden soll. Hierüber wird abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 8; Nein-Stimme(n) 9; Enthaltung(en) 4

Über den Beschluss der Stellungnahme B2.8 wird abgestimmt:

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme als Abwägungsergebnis in die weitere Planung einbezogen, sofern sie nicht bereits zuvor angemessen berücksichtigt worden sind. Die zudem vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 13; Nein-Stimme(n) 7; Sonderinteresse 1

Stellungnahme B 2.9: Bauern- und Winzerverein Bodenheim, Stellungnahme vom 11.11.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme als Abwägungsergebnis in die weitere Planung einbezogen, sofern sie nicht bereits zuvor angemessen berücksichtigt worden sind. Die zudem vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 13; Nein-Stimme(n) 7; Sonderinteresse 1

Stellungnahme B 2.10: Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie Mainz, Stellungnahme vom 27.10.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweis werden gemäß der obenstehenden städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.11: Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Abteilung Erdgeschichte, Stellungnahme vom 17.10.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweise werden gemäß der obenstehenden städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.12: Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, Geschäftsstelle Praktische Denkmalpflege, Stellungnahme vom 17.10.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Hinweise werden gemäß der obenstehenden städtebaulichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.13: Verbandsgemeinde Bodenheim, FB 2, Stellungnahme vom 18.10.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme als Abwägungsergebnis in die weitere Planung einbezogen, sofern sie nicht bereits zuvor angemessen berücksichtigt worden sind. Die zudem vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Stellungnahme B 2.14: Verbandsgemeinde Bodenheim, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen - Umwelt, Stellungnahme vom 17.10.2022

Beschluss:

Die in der Stellungnahme der Beteiligten vorgetragenen Anregungen werden in die Abwägung eingestellt und gemäß obenstehender städtebaulicher Stellungnahme als Abwägungsergebnis in die weitere Planung einbezogen, sofern sie nicht bereits zuvor angemessen berücksichtigt worden sind. Die zudem vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Die Ergebnisse werden in den Plan eingearbeitet und danach erneut zur Abstimmung gebracht. Der Bebauungsplan wird aufgestellt.

Der Vorsitzende verliest den Beschluss aus der Beschlussvorlage wie folgt:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 16; Nein-Stimme(n) 0; Enthaltung(en) 4; Sonderinteresse 1

Zu TOP 3:

Haushalt 2023

Vorlage: 2023/006/115

Sachverhalt:

Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt.

Mit Schreiben vom 06.04.2023 wurde durch die Kommunalaufsicht Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen den Entwurf des Haushaltes des Jahres 2023 erhoben. Gem. § 93 Abs. 4 GemO i.V.m. § 18 Abs. 1 GemHVO ist der Ergebnishaushalt des Haushaltsplans in der Planung auszugleichen. Dies ist der Ortsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2023 nicht gelungen. Gem. Beschluss des Gemeinderates zum Entwurf des Haushaltes vom 06.02.2023 beträgt der Fehlbedarf 446.800 Euro.

Der Ausgleich gem. § 18 Abs. 1 GemHVO konnte somit für den Ergebnishaushalt nicht erreicht werden. Die übrigen Kriterien des § 18 Abs. 1 GemHVO (Ausgleich des Finanzhaushaltes und planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten) werden erfüllt.

Die Kommunalaufsicht forderte die Ortsgemeinde Bodenheim auf, bis zum 17.05.2023 eine durch den Gemeinderat beschlossene Aufstellung mit den vorgesehenen Änderungen, die zur Erreichung der Fehlbetragsreduzierung bzw. zur Reduzierung der festgesetzten Investitionskredite geeignet sind, vorzulegen. Dabei wurden insbesondere Steuererhöhungen oder Kürzung von freiwilligen Leistungen zum Haushaltsausgleich vorgeschlagen. Alternativ könne auch eine erneute Beschlussfassung über die Haushaltssatzung incl. Haushaltsplan 2023 unter Einbeziehung von Einsparmaßnahmen, Ausschöpfung der Einnahmequellen in Betracht gezogen werden.

Die Verwaltung der OG Bodenheim hat sich für den zweiten Weg entschieden und legt dem Gemeinderat einen überarbeiteten Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 vor. Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Beschlusses zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung von 10.02.2023 in mehr als 80 Haushaltskonten Änderungen zur Haushaltskonsolidierung vorgenommen. Dabei wird ausdrücklich auf Erhöhungen der Steuern verzichtet. Ebenso wurden keine Kürzungen im Sozialhaushalt, wie den Kindertagesstätten, dem Jugendtreff und Zuschüssen an Wohlfahrtsträger vorgenommen. Kürzungen und Einsparungen konnten bei entbehrlichen freiwilligen Leistungen, dem Verzicht auf Anschaffungen für die Verwaltung, Kürzung bei der Unterhaltung von öffentlichen Straßen, Wegen und Grünanlagen, der Neukalkulation von Nutzungsgebühren (Friedhof, Öffentliche Einrichtungen) und einer Neukalkulation der Energiekosten vorgenommen werden.

Neu aufgenommen wurde die Maßnahme 124 - Starkregenvorsorgemaßnahme in das Investitionsprogramm in Höhe von 40 Tsd. Euro. Damit soll noch in diesem Jahr die Starkregenproblematik oberhalb des Baugebiets „Flur 37 – Leidheckenweg“ entschärft werden. Ebenso wird zusätzlich eine Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme 120 – Sanierung Dollespark aufgenommen, um den Teilausbau des Dollesparks im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Außenbereichs der Kindertagestätte Wühlmäuse umsetzen zu können.

Der vorgelegte Entwurf des Haushaltes und der Haushaltssatzung weist nun einen Fehlbedarf von 154.140 Euro im Ergebnishaushalt auf. Durch Erhöhung des Übertrags aus dem Finanzhaushalt zur Finanzierung der Investitionen reduziert sich die Kreditaufnahme um 213.660 Euro auf nunmehr 2.974.009 Euro.

Die Fraktionsvorsitzende Heike Hermes verliest hierzu einen Kommentar zum überarbeiteten Haushalt vom 09.05.2023:

„Wir sehen uns mit der Situation konfrontiert, dass der bisherige Haushalt nicht genehmigungsfähig ist!

Weitere Einsparungen sind von der Kommunalaufsicht gefordert und müssen umgesetzt werden. Freiwillige Leistungen sind nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Die bereits im Haupt- und Finanzausschuss am 25.04.23 von der Verwaltung geäußerte Kritik an dem scharfen Vorgehen der übergeordneten Behörden lenkt von den Versäumnissen der letzten guten Jahre ab. In Zeiten voller Haushaltskassen wurde das Geld von der SPD-Verwaltung mit vollen Händen ausgegeben.

Es ist zwar richtig, in guten Jahren mit Investitionen in die Infrastruktur vorzusorgen, aber bei fast jedem größeren Projekt wurde immer bis zum Anschlag kalkuliert. Sei es der Rathausplatz, das Haus Friesenäcker, die Straßenbaumaßnahmen im Sanierungsgebiet oder das Festhalten am Sportstandort Guckenberg. Stattdessen wurde dort teuer saniert und die neuen Flächen im Bürgel zum Teil verkauft und versilbert, um die Haushalte auszugleichen.

Wir sehen trotzdem das Bemühen der Verwaltung, im jetzt vorgelegten Haushalt den Gürtel enger zu schnallen, auch wenn es durch äußeren Druck erfolgt.

Wir können jedoch die Versäumnisse der letzten Jahre nicht unterstützen und lehnen den jetzt vorgelegten und überarbeiteten Haushalt ab.

Heike Hermes

Fraktionsvorsitzende“

Der Vorsitzende verliest die Beschlussvorlage.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem überarbeiteten und ergänzten Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 zu.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 12; Nein-Stimme(n) 9

Zu TOP 4:

Förderprogramm Photovoltaik-Plugin-Anlagen; hier: Beratung und Beschluss zur Förderrichtlinie; Vorlage: 2023/006/114

Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des 1. Nachtragshaushaltes 2022 wurde im Rahmen des sogenannten Bürger-Haushaltes (Bürgerbeteiligung an den kommunalen Haushaltsplanungen) von einem Bürger der Vorschlag eingebracht, Haushaltsmittel zur Förderung von sogenannten PV-Plugin-Anlagen einzustellen bzw. diese Anlagen mit einem eigenen kommunalen Förderprogramm als kommunalen Beitrag zur Klimawende zu unterstützen. Dem schloss sich der Gemeinderat grundsätzlich an, verwies jedoch auf die notwendige Erstellung einer Förderrichtlinie und verwies die notwendige Einstellung von Haushaltsmitteln auf die Haushaltsberatungen 2023. Der Gemeinderat hatte daraufhin in den Haushaltsberatungen des Jahres 2023 im Finanzhaushalt einen investiven Haushaltsansatz in Höhe von 40.000 € unter der Maßnahmen-Nr. 121 eingestellt, der bislang auch nicht von der Kommunalaufsicht beanstandet wurde. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Erstellung einer Förderrichtlinie beauftragt. Nunmehr liegt die ausgearbeitete Förderrichtlinie vor. Diese sieht die Förderung der Bodenheimer Bürgerinnen und Bürger für den Fall des Kaufes dieser Anlagen in Höhe von bis zu 20% der Anschaffungs- und Errichtungskosten – jedoch max. 250 € - vor. Der Förderrichtlinie wurde in der vorliegenden Fassung vom Fachausschuss am 25.4.2023 einstimmig als Beschlussempfehlung an den Rat zugestimmt.

Ausgaben/Finanzierung:

Die Finanzierung in Höhe von 40.000 € ist bei der Buchungsstelle 5610-781900 unter der Maßnahmen-Nr. 121 gesichert. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe seitens der Kommunalaufsicht.

Der Vorsitzende stellt die Förderrichtlinie vor.

Beschluss:

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten gemeindeeigenen Förderung der Bodenheimer Bürgerinnen und Bürger beim Kauf von sogenannten PV-Plugin-Anlagen (Balkon-PV-Module) beschließt der Gemeinderat die mit dieser Beschlussvorlage vorliegende Förderrichtlinie.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 04. April 2022

Vorlage: 2023/006/073

Sachverhalt:

Nach Neufassung der Friedhofssatzung am 04.04.2022 kam es wiederholt bei der Antragstellung zur „Errichtung von Grabmalen“ und „Gestalten von Verschlussplatten“ zu Beanstandungen der Antragsteller zu den Gestaltungsvorschriften für die Verschlussplatten der Kolumbarien und zu Grabeinfassungen und Grababdeckungen in den Grabfeldern H-S und U-U4. Während einer Ortsbegehung am 25.02.2023 mit dem Ortsanierungs-, Verkehrs- und Friedhofsausschuss wurden in diesem Zusammenhang einige Satzungsanpassungen angesprochen, die sich im vorliegenden Entwurf einer Änderungssatzung zur Friedhofssatzung wiederfinden. Ebenso ist der Anhang 1, Seite 1, der Friedhofssatzung anzupassen, da ein weiterer Baum zur Nutzung als Reihengrabstätte benötigt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 04. April 2022 zu zustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Pkw-Stellplätze

Vorlage: 2023/006/093

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Bodenheim plant die Inkraftsetzung einer Satzung über die Festlegung der Zahl notwendiger Pkw-Stellplätze im Zusammenhang mit dem Neubau von Wohngebäuden. Rechtsgrundlage dieser Satzung ist § 88 Abs. 1 Nr. 8 Landesbauordnung. Die Zahl notwendiger Pkw-Stellplätze für gewerbliche Vorhaben oder Sonderbauten (Schule, Kindertagesstätte, Friedhof etc.) wird sich weiterhin nach der Verwaltungsvorschrift zu § 47 Landesbauordnung richten. Hauptziel der geplanten Satzung ist die Regelung bei öffentlich gefördertem Sozialwohnungsbau mit Mietpreisbindung über 20 Jahre. Hier sollen weniger Pkw-Stellplätze herzustellen sein, als in der vorgenannten Verwaltungsvorschrift beinhaltet ist.

Es fanden in der Bauausschusssitzung vom 14.11.2022 und in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 22.11.2022 schon Vorberatungen statt.

Es herrscht eine rege Diskussion bezüglich des Schlüssels 1 von 0,8 Stellplätzen für geförderten Wohnungsbau.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschließt, die Satzung über die Zahl der notwendigen Pkw-Stellplätze in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Durchführung der Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 – 2028

Vorlage: 2023/006/111

Sachverhalt:

Im Rahmen der Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 – 2028 veröffentlichte die Verbandsgemeinde Bodenheim im Nachrichtenblatt vom 21.04.2023 und 28.04.2023, Ausgaben 16/2023 und 17/2023, einen Aufruf zur Bewerbung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen.

Für die Ortsgemeinde Bodenheim sind 12 Vertreter/innen aufzunehmen. In der Regel sollen doppelt so viele und somit 24 Kandidaten vorgeschlagen werden, wie an Schöffen benötigt werden.

Folgende Bewerbungen (Auflistung nach Eingang) lagen bis zum 03.05.2023 vor und stehen zur Wahl für die Vorschlagsliste, die bis zum 30.06.2023 an das Amtsgericht und Landgericht Mainz übersandt werden muss:

  1. Nagel, Reimer, geboren im Jahr 1966, 55294 Bodenheim, Manager Digital Sales
  2. Lukas, Knut Ulrich, geboren im Jahr 1969, 55294 Bodenheim, Prokurist
  3. Kettenbach, Ingolf, geboren im Jahr 1959, 55294 Bodenheim, Rentner
  4. Hofmann, Peter Wolfgang, geboren im Jahr 1966, 55294 Bodenheim, Speditionskaufmann
  5. Müller, Daniel Jason Milo, geboren im Jahr 1986, 55294 Bodenheim, Sachbearbeiter Krankenversicherung
  6. Dang, Müller Irene, geboren im Jahr 1957, 55294 Bodenheim, Referentin
  7. Funiok, Stephan, geboren im Jahr 1976, 55294 Bodenheim, kaufm. Angestellter
  8. Birkner, Matthias, geboren im Jahr 1964, 55294 Bodenheim, Hausmann
  9. Marbs, Volker Walter, geboren im Jahr 1962, 55294 Bodenheim, selbst. Finanzberater
  10. Schöller, Stephan, geboren im Jahr 1958, 55294 Bodenheim, Selbständig
  11. Vogt, Helge, geboren im Jahr 1960, 55294 Bodenheim, Geschäftsführer
  12. Spey, Wolfgang, geboren im Jahr 1969, 55294 Bodenheim, kaufm. Angestellter
  13. Latz, Heinz-Ludwig, geboren im Jahr 1957, 55294 Bodenheim, Rentner
  14. Beckerle, Sylvia, geboren im Jahr 1956, 55294 Bodenheim, Rentnerin
  15. Gardt, Stefan, Josef, geboren im Jahr 1955, 55294 Bodenheim, Rentner
  16. Weyerhäuser, Petra, geboren im Jahr 1959, 55294 Bodenheim, Friseurmeisterin im Ruhestand
  17. Schultz, Philipp Andreas, geboren im Jahr 1975, 55294 Bodenheim, Diplom-Geograf
  18. Darmstadt, Thomas, geboren im Jahr 1966, 55294 Bodenheim, Winzer
  19. Schaumlöffel, Markus, geboren im Jahr 1971, 55294 Bodenheim, Selbständig im IT-Bereich
  20. Krebs, Nicole, geboren im Jahr 1969, 55294 Bodenheim, Dipl. Ing. Chemie
  21. Krizaj, Jennifer, geboren im Jahr 1976, 55294 Bodenheim, Bereichsleiterin
  22. Lapsit, Andrea Elisabeth, geboren im Jahr 1961, 55294 Bodenheim, Fremdsprachenkorrespondentin
  23. Kellner, Paul, geboren im Jahr 1986, 55294 Bodenheim, Softwareingenieur
  24. Drescher, Stefanie, geboren im Jahr 1982, 55294 Bodenheim, Key Account Managerin (Dipl. Betriebswirtin)
  25. Schmidt-Machinek, Ulrike, Eleonore, Christa, geboren im Jahr 1968, 55294 Bodenheim, Dipl. Betriebswirtin
  26. Kirchner, Peter, geboren im Jahr 1964, 55294 Bodenheim, Bilanzbuchhalter
  27. Hoffmann, Elisabeth, geboren im Jahr 1964, 55294 Bodenheim, MTA-Labor
  28. Johst, Roland Rüdiger, geboren im Jahr 1970, 55294 Bodenheim, Ministerialrat

Herr Stefan Kern von der VG Verwaltung gibt zur Schöffenwahl Auskunft.

Beschluss:

Im Zusammenhang mit der anstehenden Schöffenwahl 2023 benennt der Ortsgemeinderat Bodenheim alle Personen aus der oben genannten Vorschlagsliste.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Neuberechnung der Verpflegungskosten der gemeindeeigenen Kindertagesstätten Bodenheim; Vorlage: 2023/006/113

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Beigeordneten Jens Mutzke. Dieser erläutert den Sachverhalt.

Die Berechnung der Verpflegungskosten (Monatspauschale) für die Bodenheimer Kitas soll neu vorgenommen werden, da die Kosten ständig steigen und die letzte Berechnung schon einige Jahre zurückliegt. Eine Anpassung erfolgte zuletzt in 2008.

Die Kosten für Lebensmittel, Sachaufwendungen und Personal sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Diese Steigerungen wirken sich auch direkt auf die Verpflegungskosten in den gemeindlichen Kitas aus. Allein im Vergleich von 2021 auf 2022 sind die reinen Essenskosten (ohne anteilige Personalkosten) um 39% gestiegen. Im Gegensatz dazu wurden die Verpflegungskosten in den gemeindeeigenen Kitas das letzte Mal im Jahr 2008 angehoben, während seit 2009 die (bereinigten) Essenskosten um mehr als 200% gestiegen sind.

Der Fachbereich „Bürgerdienste“ hat auf Basis der realen Kosten eine Neuberechnung der Verpflegungskosten für die gemeindlichen Kitas in Bodenheim durchgeführt. Neben den Lebensmittelkosten wurden auch die Kosten für Küchen- und Reinigungspersonal sowie Energiekosten mitberücksichtigt.

Nach der Berechnung kommt der Fachbereich auf einen Preis von 3,80 EUR pro Essen und eine Monatspauschale von 65 EUR. Dies entspricht einer Erhöhung von 20 EUR im Monat (44%) im Vergleich zum bisherigen monatlichen Beitrag von 45 EUR (2,55 EUR pro Essen). Für Kinder von Familien mit geringen Einkommen werden die Essenskosten durch die Kreisverwaltung vollständig übernommen. Hierfür stehen Mittel aus dem „Bildung und Teilhabe Leistungspaket“ zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag kann über die Kita bezogen oder direkt über die Homepage der Kreisverwaltung gestellt werden (https://www.mainz-bingen.de/de/Jobcenter/Bildung-und-Teilhabe-Leistungen.php).

Die Berechnung erfolgte in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Preise für das Mittagessen der gemeindeeigenen Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Bodenheim ab dem Kita-Jahr 2023/2024 (ab dem 01.08.2023) wie folgt festzulegen:

5 Tage: 65,00 €

3 Tage: 39,00 €

2 Tage: 26,00 €

Sollten die berechneten Aufwendungen für das Mittagessen die vorgenannten Preise um 10 % übersteigen, erfolgt eine Angleichung der Preise für das Essen. Eine Prüfung erfolgt alle drei Jahre, jeweils zum 01. März.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Ausweitung verkehrsberuhigter Bereich um Zwerchgasse und Mainzer-Pfort-Straße

Vorlage: 2023/006/098

Sachverhalt:

Aufgrund des erfolgten verkehrsberuhigten Ausbaus der o.g. Straßenabschnitte sind die Tatbestandsvoraussetzungen zur Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs (gem. vorliegender Vergleichsübersicht Tempo 30-Zone / verkehrsberuhigter Bereich) erfüllt. Mit Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens ist in diesem straßenverkehrsrechtlichen Sonderfall die Straßenverkehrsbehörde angehalten, die Umsetzung der Maßnahme mittels straßenverkehrsrechtlicher Anordnung zu verfügen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 45 Absatz 1b Satz 2 StVO zur Ausweisung des verkehrsberuhigten Bereichs um die Zwerchgasse sowie die Mainzer-Pfort-Straße zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 19; Enthaltung(en) 2

Zu TOP 10:

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Fichtenweg

Vorlage: 2023/006/099

Sachverhalt:

Aufgrund des Prüfauftrages des Ortsbürgermeisters war festzustellen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (gem. vorliegender Vergleichsübersicht Tempo 30-Zone / verkehrsberuhigter Bereich) mit Abschluss der Ausbauarbeiten erfüllt sind. Lediglich die Ausweisung gekennzeichneter Parkflächen scheidet aufgrund der örtlichen Gegebenheiten aus. Somit besteht im gesamten Straßenzug Parkverbot. Mit Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens ist in diesem straßenverkehrsrechtlichen Sonderfall die Straßenverkehrsbehörde angehalten, die Umsetzung der Maßnahme mittels straßenverkehrsrechtlicher Anordnung zu verfügen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen gem. § 45 Absatz 1b Satz 2 StVO zur Ausweisung des verkehrsberuhigten Bereiches im Fichtenweg herzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 11:

Neugestaltung der Außenanlagen der KiTa Wühlmäuse und Teilsanierung des Dollesparks hier: Zustimmung zur Ausschreibung und Auftragsvergabe der Bauleistungen

Vorlage: 2023/006/117

Sachverhalt:

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 15.02.2022 wurde das Landschaftsarchitekturbüro Scholtissek aus Eltville mit der Überplanung der Außenanlage der generalsanierten und erweiterten Kindertagesstätte Wühlmäuse beauftragt.

Die Aufgabenstellung umfasst einerseits die Neugestaltung der unmittelbar an der Kindertagesstätte liegenden Spiel- und Funktionsflächen und anderseits die Neugestaltung einer Kinderspielfläche im Dollespark für die durch die Erweiterung der Kindertagesstätte im Baugebiet „Im Westrum“ weggefallene Spielfläche. Gemäß dem Abwägungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes „Im Westrum“ vom 03.09.2018 verpflichtete sich die Gemeinde Bodenheim für einen Ersatz für diese entfallene Spielplatzfläche zu sorgen.

Die Planung wurde am 03.05.2023 dem Sozial-, Kita- und Jugendausschuss vorgetragen und fand einmütige Zustimmung unter den anwesenden Ausschussmitgliedern.

Die Umsetzung der Baumaßnahme soll in zwei Losen ausgeschrieben werden und wie folgt zur Ausführung kommen: Im August bis Oktober soll in diesem Jahr der unmittelbare Bereich um die Kindertagesstätte neugestaltet werden. Über den Winter soll die Errichtung eines Spielplatzes im Dollespark umgesetzt werden. Hierzu muss bis spätestens 15.06.2023 die Ausschreibung veröffentlicht werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Neugestaltung der Außenanlage KiTa Wühlmäuse i.V. mit der Teilsanierung bzw. Neugestaltung des Dollesparks zur Errichtung eines neuen Kinderspielplatzes gemäß der vorliegenden Planung des Landschaftsarchitekturbüros Scholtissek aus Eltville zu. Die Verwaltung wird ermächtigt die Bauleistung in zwei Losen öffentlich auszuschreiben und dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zur Ausführung zu erteilen. Der Gemeinderat ist in seiner jeweils nächsten Sitzung von diesen Maßnahmen zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 12:

Innerörtliche Ölspurbeseitigung

Vorlage: 2023/006/101

Sachverhalt:

Die Feuerwehr bat, ob der hohen Einsatzbelastung im Rahmen feuerwehrspezifischer Aufgaben, um Entbindung von den Ölspureinsätzen außerhalb der täglichen Dienstzeiten der örtlichen Bauhöfe.

In diesem Zusammenhang erging der Vorschlag, einen Rahmenvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen. Dieser könnte, auch zur Entlastung der gemeindlichen Bauhöfe, für 24/7 geschlossen werden.

Das beauftragte Unternehmen könnte mithin direkt über die Feuerwehrleitstelle Mainz über eine gemeldete Ölspur in Kenntnis gesetzt und entsprechend in den Einsatz gebracht werden.

Die Ortsbürgermeister haben sich im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung am 11.04.2023 einvernehmlich für eine solche Lösung ausgesprochen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim wird ermächtigt, zwecks beabsichtigtem Abschluss eines Rahmenvertrages zur Ölspurbeseitigung, Angebote bei den in Frage kommenden Fachunternehmen einzuholen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 20; Enthaltung(en) 1

Zu TOP 13:

Bauleitplanung

Zu TOP 13.1:

Anträge von Ratsfraktionen zum Bebauungsplan "Eichweg-Nord",

4. Änderung

Die Fraktionsvorsitzende Heike Hermes verliest die mündliche Stellungnahme „Eichweg Nord“, wie bereits in der gemeinsamen Ausschusssitzung des Bau- und Planungs- und Haupt- und Finanzausschusses vom 02.05.2023 Stellung vorgetragen:

„Sowohl in den Ausschuss- und Ratssitzungen als auch in den sozialen Medien wird, im Zusammenhang mit dem Bauantrag „Eichweg Nord“, wiederholt kolportiert, die Bodenheimer CDU wäre gegen Wohnungsbau und investorenfeindlich.

Das ist ganz und gar nicht der Fall! Wir sehen den Bedarf von bezahlbarem Wohnraum und unterstützen das Engagement von Investoren, diesen zu schaffen!

Ein großes Entwicklungsprojekt wie „Eichweg Nord“ hat allerdings starke Auswirkungen auf die Entwicklung von Bodenheim und beeinflusst die weitere Infrastruktur. Die Ortsgemeinde muss deswegen genau abwägen, was sie zulässt und welche Rahmenbedingen durch Städtebauliche Verträge umgesetzt werden können. Die Interessen aller Bodenheimer Bürgerinnen und Bürger müssen dabei berücksichtigt und abgewogen werden. Dafür sind wir als Gemeinderatsmitglieder gewählt und schauen deshalb genau hin und hinterfragen die vorgelegten Vertragsentwürfe sachlich und fair.

Eine Verhinderung durch die Fraktion der CDU wäre durch die aktuellen Mehrheitsverhältnisse auch gar nicht möglich. Die Ergebnisse und Hinweise der durchgeführten Expertenanhörung haben allerdings offengelegt, dass die Verwaltung bisher unter Wert verhandelt hat.

Inzwischen wurde in einigen Punkten nachgebessert. Das zeigt uns, dass wir richtig liegen und den Job, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, gut machen.

Heike Hermes

Fraktionsvorsitzende“

Der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion, Markus Liebig, verliest:

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Becker-Theilig,

sehr geehrte Damen und Herren,

zum Bebauungsplan Eichweg Nord gibt die Fraktion der FWG folgende Stellungnahme ab:

Der Geschoßwohnungsbau wird dringend benötigt. Bodenheim hat zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Flächen für Wohnbebauung sollen zukünftig weniger versiegelt werden. Die Aufstellung des B-Plans und der Abschuss der Verträge mit dem Investor sind darum zu begrüßen.

-

Wir haben Iange um das Thema diskutiert, gestritten und sachlich beraten. Am Ende steht nun ein ausgewogenes Vertragswerk in dem die meisten Forderungen und Anregungen von CDU und FWG als Oppositionsparteien eingearbeitet wurden.

-

Es war richtig über die Expertenanhörung und die im Nachgang gestellten Anträge auf Verbesserungen im Vertrag hinzuweisen. Obwohl die Ausgangslage eine gute Basis darstellte, konnte die Opposition wichtige Punkte klarstellen und einbringen.

-

Bezahlbarer Wohnraum ist gerade in der aktuellen Situation mit hoher Inflation eine extreme Herausforderung und Iässt sich nur durch günstige Grundstückspreise realisieren. Diese entstehen an den Nahtstellen zwischen Wohnbebauungen und Gewerbe. Der Standort Eichweg Nord eignet sich hierzu ideal.

-

Der Investor will im Eichweg Nord 120WE + 20 Sozialwohnungen errichten. Sozialwohnungen, welche die Gemeinde zum EK kaufen und vermieten will. Die Erweiterung des REWE Marktes und des Gesundheitszentrum Vitanum runden das Portfolio ab und stärken Bodenheim.

-

Durch die Realisierung erreichen wir einen zusätzlichen Effekt der Entsiegelung von nicht mehr genutzten Gewerbeflächen, bei denen der Investor auch die innere Erschließung inkl. Zufahrtsstraßen und Freiflächen übernimmt.

-

Der Investor hat in mehreren Projekten in Bodenheim bewiesen, dass er zu seiner Verantwortung steht und hat bezahlbaren Wohnraum mit attraktiven Wohnanlagen geschaffen. Die Wohnungen wurden und werden darüber hinaus selbst vermakelt, um Wohnungsspekulationen zu vermeiden.

-

Die jetzige Infrastruktur muss in den nächsten Jahren erweitert und ggf. angepasst werden. Hierzu gehören Sanierung der Hilgestrasse mit mehr Parkplätzen, Anpassung der KiTa- und Grundschulplätze wie auch die Verbreiterung der Langen Ruthe.

-

Das moderate Wachstum tut Bodenheim gut, bringt Einkommensteuer und Menschen, die sich in das Gemeindeleben einbringen werden.

Liebe Ratsmitglieder, bitte reflektieren sie all diese Punkte und das, was wir am Ende für die Gemeinde Bodenheim in Zukunft damit erreichen werden. Lassen Sie uns mit großer Mehrheit dieses Vorhaben auf den Weg bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Liebig

Fraktionsvorsitzender der FWG Bodenheim e.V.“

Zu TOP 13.1.1:

Anträge der CDU-Fraktion vom 7.3.2023

Gemeinderatsfraktion CDU aus der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2023 – Vorwort zu den Anträgen 1-4, Eichweg Nord; GR-Sitzung 09.05.2023

Verlesen von Martin Acker, Stellv. Fraktionsvorsitzender:

„Am 12.10.2022 wurde eine, von der CDU-Fraktion und Teilen der FWG beantragte, Sachverständigenanhörung zum Thema Städtebauliche Verträge durchgeführt. Der unterschriftsreife Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Bodenheim und den Investoren für den Bereich Eichweg Nord zeigte erhebliche Defizite auf!

Die Beantwortung des, von der Opposition eingereichten, Fragenkataloges durch die beiden Rechtsanwälte Dr. Schmitt und Prof. Dr. Kerkmann zeigten eine äußerst schwache Verhandlungsführung der Ortsgemeinde auf. Dank der von uns beantragten Anhörung erkannte auch die Verwaltung, dass dieser Vertrag völlig überarbeitet werden muss! Die wichtigste Erkenntnis der Anhörung bestand in der Tatsache, dass durch die Aufwertung des Bereiches Eichweg Nord von Gewerbegebiet in Wohngebiet ein gewaltiger finanzieller Gewinn entsteht. Dieser ermöglicht es uns, wichtige gesellschaftliche Erfordernisse zu verwirklichen. Sozialer Wohnungsbau, Einheimischenmodell, um jungen Bodenheimer Familien bezahlbares Wohneigentum zu ermöglichen, und die Tragung von Folgekosten des Projekts können über das in vielen Städten und Kommunen angewandte „Münchner Model“ umgesetzt werden. Dieses besagt, dass 66 % der planbedingten Werterhöhung für diese Ziele rechtsicher eingesetzt werden darf.

Beflügelt von diesen positiven Erkenntnissen haben wir, die CDU-Fraktion Bodenheim, am 31.10.2022 in einem „offenen Brief“ an die Mitglieder der absoluten Mehrheitsfraktion der SPD angeboten, gemeinsam vernünftige Ziele für den neu zu erstellenden Städtebaulichen Vertrag Eichweg Nord zu formulieren.

Leider wurde der Brief weder von der AZ-Mainz veröffentlicht noch kam irgendeine Reaktion der SPD-Fraktion Bodenheim!

Zum besseren Verständnis werde ich (Martin Acker) den „offenen Brief“ nun verlesen und unsere eigenen Anträge zum Städtebaulichen Vertrag „Eichweg Nord“ vortragen. Damit wollen wir proaktiv an der Gestaltung von „Eichweg Nord“ mitwirken:

Bodenheim, 31.10.2022

Offener Brief an die SPD-Fraktion im Gemeinderat Bodenheim

z.K. an die Fraktionsvorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen

Sehr geehrter Herr Löffert,

sehr geehrte Mitglieder der SPD-Fraktion des Gemeinderats Bodenheim,

wir schreiben Ihnen heute in der Sache Eichweg Nord. Der Gemeinderat wird mit diesem Projekt zeitnah über etwas abstimmen, was nachhaltig die gemeindliche Entwicklung unseres Dorfes beeinflussen wird. Die SPD-Fraktion trägt mit ihrer absoluten Mehrheit hier eine große Verantwortung.

Wir haben in der Vergangenheit bereits deutlich unsere Sorgen und Fragen dieses Projekt betreffend geäußert und mit dem Kollegen Leber von der FWG eine Anhörung dazu beantragt. Auch wir sind uns unserer Verantwortung als Ratsmitglieder für Bodenheim bewusst: Das Bestmögliche im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinde, nicht eines einzelnen Investors im Blick zu halten.

Gerade nach der öffentlichen Anhörung und den Antworten, die wir hier erhalten haben, kommen wir zu dem Schluss, dass die Verwaltung, bestehend aus unserem Ortsbürgermeister Herrn Becker-Theilig und seinem 1. Beigeordneten, Herr Glück, zuständig für Finanzen und Liegenschaften, die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag zu Gunsten des Investors weit unter Wert bzw. unter den Möglichkeiten, die die Gemeinde hätte, geführt hat.

Wir müssen uns fragen, ob dieses Projekt für unsere Gemeinde das Richtige ist, um unsere Ziele wie z. B. die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und eine geordnete Gemeindeentwicklung durchzusetzen. Im Rahmen der Sachverständigenanhörung am 12. Oktober 2022 wurde uns allen eindeutig von der anwaltlichen Seite kommuniziert, dass der städtebauliche Vertrag zu wenig die Interessen unserer Gemeinde berücksichtigen würde – im Übrigen alles Dinge, die wir im Gemeinderat anders regeln könnten.

So sind folgende Kritikpunkte geäußert worden:

-

Im Entwurf werden viele Möglichkeiten vereinbart, unter denen der Investor zurücktreten kann, die Gemeinde lediglich bei formalen Genehmigungsfragen.

-

Die Kostenrisiken für zusätzliche spätere Infrastrukturmaßnahmen (Kitas, Schulen, Straßenverkehr für Zubringerstraßen usw.) müssen von der Gemeinde getragen werden.

-

Bei Fertigstellungsproblemen, z. B. wenn der Investor insolvent werden sollte oder vereinbarte Leistungen nicht finanzieren könnte, stehen lediglich 100 T€ als Bankbürgschaft zur Verfügung.

-

Zur Optimierung von Erlösen wurde eine maximale Bebauung von 0,8 der Fläche vereinbart.

Laut des aktuellen Entwurfs des städtebaulichen Vertrags bietet der Investor der Gemeinde die Möglichkeit, zu einem indexierten Baupreis pro qm bis zu 20 Wohnungen zu erwerben, um selbst diese Wohnungen sozialverträglich zu vermieten.

Der Gemeinde muss klar sein, dass sie vertrauensvoll mit den ihr vorhandenen Steuergeldern umgehen muss. Es zeigt sich schon heute, dass nach Ausschöpfung der Fördergelder aufgrund der Indexierung des Kaufpreises die Gemeinde diesen Betrag zum Ankauf der Wohnungen nicht aus eigener Tasche leisten kann, sondern sich dafür verschulden muss. Das Risiko für eine zunehmende Verschuldung des Gemeindehaushalts ist erheblich. Wir müssen uns alle die Frage stellen, ob wir dieses Risiko verantworten können.

Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit, dass schlussendlich gar keine Wohnungen preisgünstig am Markt vermietet werden können, wenn die Gemeinde aus finanzpolitischen Gründen zum Datum des möglichen Kauferwerbs diese Option nicht oder nicht vollumfänglich nutzen kann. Dann könnte der Investor diese Wohnungen frei am Markt verkaufen. In diesem Fall stünden der Gemeinde gar keine Sozialwohnungen zur Verfügung.

Die vorgesehenen, von der Gemeinde zu kaufenden, Wohnungen über einem Getränkemarkt sind als Schallschutzriegel geplant, der die frei verkäuflichen Eigentumswohnungen vor Lärm schützen soll. Der Blick aus einer nicht zu öffnenden Fensterfront auf den Einkaufsmarkt und auf der anderen Seite auf Häuser, die bewusst höher gebaut werden, führt zu einer Stigmatisierung von denjenigen, die dort wohnen. Es muss unser Antrieb sein, jedem Bürger und jeder Bürgerin geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir sind ganz klar für eine Durchmischung der Wohnungstypen, um einer Stigmatisierung vorzubeugen.

Diese sozialen Aspekte sind für uns entscheidend und führen unweigerlich zu unserem eingangs umrissenen Gedanken: Ist das Projekt das Richtige für uns?

Es ist uns durchaus klar, dass Investoren einen Gewinn erwarten, der ihnen auch zusteht, aber wir erwarten auch einen kleinen sozialen Beitrag, wenn die Entscheidungen des Gemeinderates zu größeren Erlösen von Investoren beitragen. Wir bitten Sie, Herr Löffert, sowie Ihre Fraktion, doch noch einmal über die von uns aufgeworfenen Fragen und geschilderten Probleme nachzudenken, bevor eine Entscheidung im Gemeinderat erfolgt.

Wir schlagen außerdem als Alternative zu dem aktuellen Entwurf des städtebaulichen Vertrags folgendes vor:

-

eine rechtssichere Berechnung der Folgekosten in Bezug auf unsere Infrastruktur

-

eine deutlich höhere Bürgschaft, die über den zu erwartenden Herstellungskosten liegen sollte

-

Eine höhere Sanktionierung bei Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten des Investors.

-

Keine Einräumung einer Option für die Gemeinde zum Kauf der Wohnungen, sondern, dass dem Investor analog zum Nieder-Olmer Modell (Siehe Zeitung vom 29.9.2022) eine Quote von z.B. 25% für Sozialen Wohnungsbau mit einer Mietpreisbindung von z.B. 30 Jahren vorgegeben wird, nach der er preiswerte Wohnungen errichtet, die er selbst zu einem festgelegten Mietpreis von z.B. 6,40 € vermietet

-

Evaluierung weiterer Konzepte von sozialem Wohnungsbau

-

Mietbindung auch nach Tilgung aufrechterhalten, um sozialen Wohnraum langfristig zu gewährleisten

-

dass diese Wohnungen von außen nicht als preisermäßigte Wohnungen erkennbar sind

-

Zudem weisen wir darauf hin, dass der Investor die Möglichkeit hätte, bei der ISB dafür ein zinsgünstiges Darlehen zu beantragen (https://isb.rlp.de/foerderung/751-752.html) - bis zu 10 Jahren zinslos, 1 % Mindesttilgung p.a., bis zu 35 % Tilgungszuschuss, Sondertilgungen jederzeit möglich

Der beste soziale Wohnungsbau ist der, an dem man nicht auf den ersten Blick erkennt, wo die Wohnungen sozial gefördert genau gelegen sind. Weiter sind die Vorteile der Gemeinde keine finanzielle Belastung des Haushalts sowie die Garantie für den Bau von preisgünstigen Mietwohnungen.

Wir sind als Gemeinderat die Instanz, die letztendlich die Entscheidungen trifft, wie dieser Städtebauliche Vertrag ausgestaltet wird. Lassen Sie uns gemeinsam eine innovative Zukunftsperspektive für Bodenheim und alle Bürgerinnen und Bürger erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Hermes

Fraktionsvorsitzende CDU Bodenheim“

Siehe: Artikel AZ vom 29. September 2022

https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/vg-nieder-olm/nieder-olm/neubau-mit-sozialwohnungen-in-nieder-olm-fast-fertig_25741973”

Es herrscht eine sehr rege Diskussion, der Vorsitzende verweist hierzu auf die Geschäftsordnung, die ihm in diesem Zuge vom Büroleiter der VG Bodenheim vorgelegt wird.

Es geht weiter mit den Anträgen 1 bis 4.

Der CDU Antrag 1 vom 07.03.2023 wird verlesen:

„Die Fraktion der CDU Bodenheim beantragt zu prüfen, welche Quote zur Erstellung von Sozialwohnungen mit dem Investor unter Beachtung des Angemessenheitsgrundsatzes in Bezug auf das betreffende Projekt vereinbart werden kann.

Ziel ist es, eine angemessene Verpflichtung, die Anzahl der durch den Investor zu schaffenden Wohnungen zu ermitteln, die dieser dann zur Vermietung zur Verfügung stellt.

Somit wird von einer nicht nachvollziehbaren Schätzung zur Erstellung von Sozialwohnungen der Verwaltung Abstand genommen und in Folge die Allgemeinheit nicht mit dem potenziellen Kauf und dem Unterhalt von Sozialwohnungen belastet - weder die Gemeinde noch eine potenzielle Wohnungsbaugesellschaft des Kreises. Dieses Vorgehen ist zulässig und durch die enormen planbedingten Werterhöhungen des Bodenwertes abgedeckt.

Die Angemessenheit soll nach den Kriterien der in der Sachverständigenanhörung und im Protokoll zur Anhörung, Seite 18, Punkt 9, ermittelt werden:

-

Gesamtumfang der vom Bauwilligen getätigten Investitionen im Verhältnis zu der vereinbarten Kostenübernahme,

-

Rentabilität des Vorhabens auf der Grundlage der vom Bauwilligen getätigten Investitionen,

-

Ausmaß der planbedingten Werterhöhung der Grundstücke des Bauwilligen.

Die festgestellte Anzahl soll im Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor vereinbart werden.

Die getroffene Aussage der Verwaltung, dass der Investor nicht bereit ist, eine solche Verpflichtung zu übernehmen, liegt in der Natur der Sache und ist zur Kenntnis genommen.

Die Interessen der Allgemeinheit wiegen hier schwerer. Die durch den Antrag festgestellten Fakten bieten auch die Möglichkeit eines nicht wie bisher einseitig negativen Kompromisses für die Gemeinde Bodenheim.

Fraktionsvorsitzende

Heike Hermes“

Es wird darüber abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 7; Nein-Stimme(n) 14

Der CDU Antrag 2 vom 07.03.2023 wird verlesen:

„Die Fraktion der CDU beantragt, mit dem Investor Veräußerungsbeschränkungen mittels des Städtebaulichen Vertrages zu vereinbaren. Auch hierzu dient die Prüfung der Angemessenheit nach dem im Protokoll (Seite 18, Punkt 9) genannten Kriterien. Die Sachverständigenanhörung ergab, dass zweifelsfrei solche Vereinbarungen getroffen werden können und dürfen. Die Vereinbarungen sollen in ein sog. „Einheimischenmodell “ münden, dessen Beschaffung so gestaltet wird, dass es geltendem Recht entspricht und die bereits in anderen Gemeinden beispielhaft, rechtsicher etabliert wurden. Dieses Modell ermöglicht es, nach bestimmten Kriterien auch jungen Familien Eigentum in der Gemeinde Bodenheim zu erwerben.

Fraktionsvorsitzende

Heike Hermes“

Es wird darüber abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 6; Nein-Stimme(n) 15

Anträge 3 und 4 verlesen von Martin Acker, Stellv. Fraktionsvorsitzender:

Der CDU Antrag 3: (zurückgezogen, siehe Begründung Peter Acker, Fraktion, 09.05.2023)

„Die Fraktion der CDU Bodenheim beantragt die Vereinbarung einer Vertragserfüllungsbürgschaft, die sich auf alle vertraglichen Pflichten des Investors erstreckt und von einem deutschen Kreditinstitut vorzulegen ist. Der Hinweis der Verwaltung, dass der Investor der Verwaltung bekannt ist und deshalb kein finanzielles Risiko für die Gemeinde zu erkennen ist, ist höchst ungewöhnlich und im Sinne des Allgemeinwohls nicht tragbar. Rücktrittsmöglichkeiten sind nicht ausreichend, um die Risiken zu deckeln. Die Struktur und Aufstellung der GmbH als Vertragspartner ist nicht bekannt.

Dass der Investor eine Vertragserfüllungsbürgschaft für alle vertraglichen Pflichten möglicherweise ebenfalls mit dem Hinweis auf die Bekanntschaft mit der Verwaltung ablehnte, liegt in der Natur der Sache und ist zur Kenntnis genommen. Das Interesse der Allgemeinheit zur Risikominimierung wiegt schwerer.

Es steht dem Investor alternativ frei, sein Projekt zu verkleinern und die Bürgschaftshöhe somit zu reduzieren.

Die Bürgschaft im Sinne des Antrags soll Niederschlag im Städtebaulichen Vertrag mit dem Vertragspartner WM Projektgesellschaft mbH finden.“

Der CDU Antrag 4: (zurückgezogen, siehe Begründung Peter Acker, Fraktion, 09.05.2023)

„Die Fraktion der CDU Bodenheim beantragt, dass im Falle einer Normenkontrolle der Investor 90% der Kosten des Verfahrens trägt bzw. sich zur Tragung der Kosten in dieser Höhe verpflichtet.

Die Angemessenheit ist hier zu berücksichtigen. Der Investor soll nicht ohne Kappungsgrenze verpflichtet werden.

Bei Projekten dieser Größenordnung ist es nicht selten, dass Normenkontrollverfahren angestrengt werden. Dass der Investor WM Projektgesellschaft mbH die Kostenübernahme auch für solche Fälle auf 3.000 Euro (netto) begrenzen möchte und nicht zu weiteren Verpflichtungen bereit ist, steht dem Interesse der Allgemeinheit entgegen, die das Kostenrisiko trägt. Kosmetische Korrekturen der Kostenübernahme reichen hier für die gerechte Gewichtung des Interesses der Allgemeinheit nicht aus. Sollte durch den Investor als Übernehmer der Verpflichtung eine absolute Zahl, ein Wert in Euro, für die Vertragsgestaltung verlangt werden, sind diese Kosten festzustellen bzw. fundiert zu schätzen.“

Begründung Peter Acker, Fraktion, 09.05.23, zurückgezogene Anträge 3 und 4:

„In der Sachverständigenanhörung vom 12.10.2022 zeigten sich große Defizite in dem von der Gemeindeverwaltung vorgelegten Städtebaulichen Vertrag zum Eichweg Nord.

In der Vereinbarung zur Vertragserfüllungsbürgschaft und der Kostenübernahme im Fall einer Normenkontrolle wurde mit viel zu geringen Werten kalkuliert. Da uns die Verwaltung völlig im Unklaren ließ, stellten wir die entsprechenden Anträge.

Wir freuen uns, dass durch die von uns beantragte Sachverständigenanhörung zumindest in diesen beiden Punkten die Ortsgemeindeverwaltung die Vertragserfüllungsbürgschaft um mehr als das Fünffache und die Kostenübernahme im Falle einer Normenkontrolle um mehr als das Dreifache aufgestockt wurde und ziehen deshalb unsere beiden entsprechenden Anträge zurück.

Besonders gefreut hat uns, dass der die Ortsverwaltung beratende Rechtsanwalt Dr. Schmitt angeboten hat, im Falle einer Normenkontrolle deren Kostendeckelung auf 10.000.-€ netto vom Investor festgelegt wurde, die Ortsgemeinde im Fall der Inanspruchnahme seiner Kanzlei für diesen Betrag vollumfänglich zu vertreten.“

Zu TOP 13.1.2:

Anträge der FWG-Fraktion vom 8.3.2023

Das Gemeinderatsmitglied Michael Leber verliest:

„FWG-Antrag zur Ermittlung der Folgekosten in Verbindung mit dem Bauvorhaben der WM Projektgesellschaft mbH (Städtebaulichen Vertrag i.V.m. dem B-Plan Eichweg-Nord, 4te Änderung)

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Becker-Theilig,

durch die Umsetzung des Projekts der WM Projektgesellschaft mbH sehen wir die sehr wahrscheinlich anfallenden Folgekosten für öffentliche Infrastruktur als nicht ausreichend analysiert und gewürdigt. Eine fundierte, nachvollziehbare, transparente Analyse von Folgekosten des Projekts fand aus unserer Sicht bisher nicht statt. Die infrastrukturellen Folgekosten finden somit keinen Niederschlag in den städtebaulichen Verträgen mit dem Investor und müssten bei Entstehung von den Bürgerinnen und Bürgern Bodenheims geschultert werden. Grundsätzlich und auch hier gilt es zu vermeiden, dass Kosten sozialisiert und Gewinne privatisiert werden. Die Verwaltung behauptet, ohne nachvollziehbare Analyse, es würden keine Folgekosen für die Gemeinde durch infrastrukturelle Maßnahmen durch das Projekt des Investors entstehen. Die Sachverständigenanhörung zum städtebaulichen Vertrag ergab, dass die Aufnahme über die Tragung von Folgekosten in einen städtebaulichen Vertrag nicht nach subjektivem Empfinden festgestellt werden kann.

Zitat des RA Herr Dr. Schmitt aus dem Protokoll der Sachverständigenanhörung vom 12.10.2022:

„In jedem Fall muss anhand nachvollziehbarer und realistischer Prognosen dargelegt werden, mit welcher Zunahme der Bevölkerung gerechnet wird; daraus ist abzuleiten und anhand von Erfahrungswerten zu belegen, welcher Bedarf an öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen, dadurch hervorgerufen wird und welche Kosten in dessen Folge (nach Abzug von Zuschüssen etc.) auf die Gemeinde zukommen.“

Die FWG stellt hierzu folgende Anträge:

  1. Ermittlung der objektiven Bodenwertsteigerung (in Form der Differenz des unbebauten und unbelasteten Bodenwerts vor und nach Aufstellung eines neuen Bebauungsplans bzw. einer sonstigen städtebaulichen Satzung) durch ein Sachverständigen-Gutachten. Es soll die komplette Grundstücksfläche, die Inhalt des städtebaulichen Vertrages in Verbindung mit dem B-Plan Eichweg-Nord 4. Änderung ist, betrachtet werden.
  2. Ermittlung der Folgekosten für öffentliche Infrastruktur Prognosen durch ein Sachverständigen-Gutachten, die durch die Umsetzung des o.g. Projektes anhand nachvollziehbarer und realistischer Prognosen hervorgerufen werden.
  3. Der Kostenbeitrag des Investors an dem von ihm durch das o.g. Projekt verursachten Folgekosten soll anteilig nach dem Münchner Modell (bis zu 66% der durch die Gemeinde bedingten Werterhöhung, die unter Punkt 1 ermittelt wird) berechnet und im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Leber“

Über die Anträge wird abgestimmt:

Punkt 1.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 6; Nein-Stimme(n) 14; Enthaltung(en) 2

Punkt 2.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 6; Nein-Stimme(n) 14; Enthaltung(en) 2

Punkt 3.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 6; Nein-Stimme(n) 15; Enthaltung(en) 1

Der FWG-Antrag vom 08.03.2023 wird zurückgezogen:

FWG-Antrag zur Beauftragung eines hydrologischen Gutachtens in Verbindung mit dem Bauvorhaben der WM Projektgesellschaft mbH (Städtebaulichen Vertrag i.V.m. dem B-Plan Eichweg-Nord, 4te Änderung)

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Becker-Theilig,

das o.g. Bauvorhaben des Investors am Eichweg Nord wird die Tiefgarage in ihrer Dimension massiv in Grund und Boden eingreifen. Es ist zu befürchten, dass dieses Bauvorhaben auch negative Auswirkungen auf das Grundwasser haben könnte. Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat bereits die WVR ihre Bedenken angemeldet, dass die Umwandlung der aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche in gewerbliche Baufläche (Bürgel III) einen Einfluss auf die Trinkwasserversorgung haben könnte.

Zitat aus der Stellungnahme der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der VG Bodenheim in 2022 zur gewerblichen Baufläche Bo-05:

„Die Planfläche Bo-05 befindet sich in unmittelbaren Umfeld von aktiven Brunnen der WVR (Brunnen 15, ca. 10m nördlich und Brunnen 16, ca. 200m nördlich der Planfläche Bo-05). Für den Bewirtschaftungsraum der Brunnen besteht keine Besicherung durch ein Trinkwasserschutzgebiet. Aufgrund der Klimawandelfolgen und der aktuellen wasserwirtschaftlichen Konfiguration der Gewinnungsanlagen Bodenheim werden diese Brunnen nicht stillgelegt, sondern auch zukünftig weiter in Betrieb gehalten (Notbrunnen/Reserveanlage). Die Planfläche liegt mit einem geringsten Abstand von ca. 270 m im Zustrombereich zum Trinkwasserschutzgebiet UF Bodenheim. Aus den Hinweisen für die verbindliche Bauleitplanung (Begründung, S. 61) geht hervor, dass die Altlastensituation in diesem Geländebereich bekannt ist und ggf. eine Altlastenrelevanz entstehen kann. In Verbindung mit den zeitweise sehr hoch anstehenden Grundwasserständen und einem sehr geringmächtigen Grundwasserleiter (ca. 10 m) wird hier durch mögliche Schadstoffmobilisierung und-einträge ein Gefährdungspotenzial für den Grundwasserkörper gesehen. Auch ist u. E. nach die Ausweisung eines Gewerbegebietes und die damit verbundene Ansiedlung von Gewerbebetrieben nicht mit der vorrangigen Funktion des Vorranggebietes Grundwasserschutz vereinbar. Eine Aufhebung des Vorranggebietes Grundwasserschutz sehen wir grundsätzlich kritisch. Fazit: Zur Ausweisung und Entwicklung der gewerblichen Baufläche Bo-05 melden wir Bedenken an und lehnen diese ab.“

Das geplante Bauvorhaben im Eichweg Nord befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Brunnen der WVR, der der Trinkwasserversorgung der Ortsgemeinde dient. Außerdem liegt das Bauvorhaben ungefähr auf halber Strecke zwischen dem Ort, an dem eine Altlastensituation (Intercol-Gelände) bekannt ist und dem geplanten Gewerbegebiet Bürgel III. Somit könnte durch das Bauvorhaben des Investors eine Schadstoffmobilisierung und -eintrag aus den Altlasten ins Grundwasser hervorgerufen werden.

Um dieses Szenario zu verhindern, dass ein Schadstoffeintrag in unser Grundwasser hervorruft, stellt die FWG folgenden Antrag:

Antrag auf ein hygrologisches Gutachten, dass die Auswirkungen des o.g. Bauvorhabens der WM Projektgesellschaft mbH (Städtebaulichen Vertrag i.V.m. dem B-Plan Eichweg-Nord, 4te Änderung) auf das Grundwasser untersuchen soll. In diesem Zuge soll auch eine mögliche Schadstoffmobilisierung und Schadstoffeintrag aus der bekannten Altlastensituation untersucht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Leber“

Das GR-Mitglied Michael Leber verliest:

Persönliche Stellungnahme zum städtebaulichen Vertrag Eichweg Nord:

„Die Schaffung von neuem Wohnraum ist wichtig und in einem Ort wie Bodenheim, wo Bauland sehr teuer ist, muss auch Platz für Einkommensschwächere sein.

Das kann allerdings nicht als Begründung herhalten, um diesen Vertrag, mit so einem schlechten Verhandlungsergebnis, abzuschließen. Die sogenannten Sozialwohnungen entstehen auf dem Getränkemarkt und dienen als Schallschutz für die dahinter entstehenden Gebäude. Somit haben die Sozialwohnungen die schlechteste Lage auf dem Grundstück und die Gemeinde hat die Option, sie zum regulären Preis kaufen. Ich sehe hier die Belange der Ortsgemeinde Bodenheim nicht ausreichend gewürdigt. Aus meiner Sicht ist die Verwaltung in vielen Punkten den Wünschen des Investors entgegengekommen und hat leider zu wenig die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde vertreten. Durch die Umwandlung des Gebietes Eichweg Nord erfährt das Grundstück des Investors eine deutliche Wertsteigerung, alleine durch den Gemeinderatsbeschluss, ohne Flächenabzug oder sonstige Kompensation. In dem kleinen Baugebiet am Leidheckenweg zum Beispiel wurde bei der Umwandlung in Bauland so viel Fläche abgezogen, dass dort ein neuer Kindergarten errichtet werden konnte. Das man noch nicht einmal bereit ist, die Wertsteigerung und die entstehenden Folgekosten zu ermitteln, kann ich nicht nachvollziehen. Auch der Hinweis, es wären genügend Kita-Plätze vorhanden und es müssten keine neuen Plätze geschaffen werden, überzeugen mich nicht. Die neu entstandenen Kita-Plätze sind teilweise mit Krediten finanziert, für die die Gemeinde noch sehr lange Zins und Tilgung zahlen muss. Die Höhe der Verbindlichkeiten der OG Bodenheim aus der Aufnahme von Investitionskrediten wird mit Stand vom 01.01.2023 mit knapp 10 Mio. Euro ausgewiesen, Tendenz steigend.

Die Kommunalaufsicht hat deswegen bereits Bedenken gegen den Haushalt geäußert, weswegen wir bereits den 2ten Nachtragshaushalt vorgelegt bekommen. Ein Hinweis der Kommunalaufsicht lautet – Zitat: „Im Rahmen eines strikten Haushaltskonsolidierungskurses sind alle gestaltbaren Möglichkeiten vorrangig zur Ausgabenreduzierung sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen, um das oberste Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt, zu erreichen.“

Bei den Ausgaben hat man zum Beispiel die Zuschüsse für die Bodenheimer Vereine um 50% gekürzt, bei den Einnahmequellen drückt man dagegen im Eichweg ein Auge zu.

Alle Verbesserungen zu dem im Oktober 2022 vorgelegten Entwurf des städtebaulichen Vertrages stammen ausschließlich aus den Anfragen und Anträgen der beiden Oppositionsfraktionen der CDU und FWG. Von Seiten der SPD-Fraktion wurde zu der Sachverständigenanhörung am 12.10.2022 keine Frage eingereicht, es wurde bis heute auch kein Antrag zu dem Städtebaulichen Vertrag gestellt.

Fazit: Dem Investor kann man zu diesem Vertragsabschluss nur gratulieren.

Den städtebaulichen Vertrag lehne ich in seiner jetzigen Form aus den oben genannten Gründen ab.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Leber“

Zu TOP 13.1.3:

CDU Antrag 1 vom 24.04.2023

Gemeinderatssitzung 09.05.2023, Antrag 1 vom 24.04.2023 – wird zurückgezogen:

„Am 21.03.2023 wurde durch den Gemeinderat beschlossen, dem Kommunalen Klimapakt KKP des Landes Rheinland-Pfalz beizutreten.

Mit dem Beitritt verpflichtet sich die Gemeinde, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes zu intensivieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu wurden ausdrücklich Ziele und Maßnahmen, u.a. auch eine klimafreundliche Bauleitplanung durch die Verwaltung, vorgeschlagen. Alle im Rat vertretenen Parteien stimmten dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Aufgrund der breiten Zustimmung und der damit einhergehenden Einigkeit aller Parteien, die Ziele auch wirklich zu erreichen, beantragt die Fraktion der CDU Bodenheim die Festschreibung zur Errichtung eines Blockheizkraftwerkes im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Eichweg Nord 4. Änderung“, flankiert von einer entsprechenden Regelung im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor. Die Regelungen müssen zur Sicherstellung der Zielerreichung auch für potenzielle Rechtsnachfolger festgeschrieben werden.

Durch die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes und der möglichen Kombination mit regenerativen Energieträgern werden neben vielen weiteren Vorteilen die Treibhausgasemissionen reduziert und Energiekosten für die späteren Bewohner eingespart.

Dies trägt zur Zielerreichung von Land und Kommune bei, gleichzeitig wird die durch den Rat bereits beschlossenen Maßnahme einer Klimafreundlichen Bauleitplanung umgesetzt.

Die Wohnungen werden attraktiver für zukünftige Bewohner und mögliche Zuschüsse zur Errichtung können vom Investor beantragt werden.

Die Fraktion der CDU Bodenheim schätzt sich glücklich, dem breiten Konsens im Gemeinderat mit diesem Antrag Rechnung zu tragen und bittet um Zustimmung als konsequente Umsetzung der mit dem Beitritt zum Klimapakt bereits getroffenen Entscheidung.

Vielen Dank!

Heike Hermes

Fraktionsvorsitzende“

Zu TOP 13.1.4:

CDU Antrag 2 vom 24.04.2023

Die Fraktionsvorsitzende Heike Hermes verliest den Antrag:

Gemeinderatssitzung 09.05.2023, Antrag 2 vom 24.04.2023

„Der von der CDU Bodenheim festgestellte Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und dessen Erstellung muss nicht nur in der tatsächlich möglichen Quantität entsprechenden Niederschlag im städtebaulichen Vertrag zum Projekt Eichweg Nord finden, sondern auch der Zeitpunkt der Erstellung.

Dies gilt selbstverständlich generell für zu schaffenden Wohnraum, insbesondere für Sozialwohnungen. So werden Bedarfe auch an bezahlbarem Wohnraum schnell gedeckt, Brachen verhindert und weitere Vernichtung von Ackerland eingedämmt.

Die von der Verwaltung und der diese tragende Fraktion der SPD gewünschte Abspaltung und Separierung einkommensschwacher Haushalte von einkommensstarken Haushalten durch Ausweisung extra gekennzeichneter Bereiche für entsprechenden Wohnraum mittels Bebauungsplanes schafft die Möglichkeit, günstigen Wohnraum mit zeitlich gestaffelter Bauverpflichtung noch schneller entstehen zu lassen.

Die CDU Bodenheim beantragt die Aufnahme einer generellen und/oder abschnittsweisen Bauverpflichtung in den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor und seinen potenziellen Rechtsnachfolgern.

Generell soll der Baubeginn spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplans und des Abschlusses des entsprechenden städtebaulichen Vertrages stattfinden. Sollte die von der Verwaltung gewünschte Aufteilung mittels Bebauungsplans in Wohnbereiche für einkommensschwache Haushalte und einkommensstarke Haushalte tatsächlich beibehalten werden, schafft dies die Möglichkeit, den Bau der Sozialwohnungen vorzuziehen und für diesen Abschnitt die Bauverpflichtung auf spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplans und des Abschlusses des städtebaulichen Vertrages festzusetzen.

Nach getroffener Grundsatzentscheidung zur Aufnahme der beantragten Punkte, kann die Ausgestaltung im Rat oder den Ausschüssen stattfinden. Dies scheint bei der Wichtigkeit der zeitnahen Erstellung von bezahlbarem Wohnraum absolut geboten.

Heike Hermes

Fraktionsvorsitzende“

Es wird über den Antrag abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 6; Nein-Stimme(n) 16

Zu TOP 13.2:

Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung

Zu TOP 13.2.1:

Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung;

Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf zur Offenlage

Vorlage: 2023/006/104

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichweg-Nord“, 4. Änderung nach § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 18.10.2022 wurde die Entwurfsplanung von dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro isu aus Kaiserslautern vorgestellt und der Inhalt beschlossen.

In heutiger Sitzung soll nun auch der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplanes zur Offenlage zustimmen.

Das GR-Mitglied Peter Acker verliest den Antrag auf Zurückstellung der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs und der Zustimmung von Kostenübernahmevertrag, Planverwirklichungsvertrag und Erschließungsvertrag

Wir sollen heute dem Bebauungsplanentwurf und den städtebaulichen Verträgen zustimmen, obwohl wir wissen, dass der Investor nicht über alle Grundstücke verfügt, die heute überplant und vertraglich geregelt werden sollen. In der Sachverständigenanhörung vom 12.10.2022 erklärte man uns, dass der Erwerb der Grundstücke bis spätestens zum 31.03.2023 vollzogen ist. Dieser Versuch kann nach nunmehr 7 Monaten als gescheitert angesehen werden. Da der Investor nun auch eindeutig erklärt hat, in den nächsten 2-3 Jahren nicht zu bauen, sollten wir ihm Gelegenheit geben, die Grundstücke erst zu erwerben und danach die Verträge auf Augenhöhe im Sinne aller unserer Mitbürger mit den dann vorliegenden Gegebenheiten zu verhandeln! Es gibt keinen erkennbaren Grund, vorschnell einseitige Verträge zu Lasten der Ortsgemeinde abzuschließen. Selbst die schnelle Bereitstellung von Wohnraum ist aus zweierlei Gründen nicht möglich. Erstens will der Investor in der momentan schwierigen Phase sowieso nicht bauen und zweitens kann er es auch nicht, solange er die Grundstücke nicht erworben hat.

Warten wir ab, bis ihm alle Grundstücke gehören und nutzen wir die Zeit, um unsere klaren Gemeindeziele zu formulieren. Die bisherige Ablehnung unserer Vorschläge durch den Investor wurden von dem Sachverständigen Prof. Kerkmann bei der Sachverständigenanhörung im Oktober 2022 eindeutig kommentiert: „Die Gemeinde hat die Planungshoheit, ohne die Gemeinde kann der Investor nicht bauen. Ermitteln Sie die Aufwertungsgewinne durch die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnbebauung und regeln Sie die Gemeindebelange in den Verträgen mit dem Investor.“ Nach dem „Münchner Modell“ wäre vieles rechtsicher möglich und auch der Investor wäre an den planungsbedingten Aufwertungen entsprechend beteiligt.

Ich stelle den Antrag, die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs und die Zustimmung zum Kostenübernahmevertrag, Planverwirklichungsvertrag und Erschließungsvertrag im Eichweg Nord zurück zu stellen, bis der Investor alle überplanten Grundstücke besitzt.

Vielen Dank, Peter Acker, CDU-Fraktion“

Es herrscht eine rege Diskussion.

Es wird über den gestellten Antrag auf Zurückstellung abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimme(n) 6; Nein-Stimme(n) 16

Der Vorsitzende verliest den Beschluss.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

dem Entwurf des Bebauungsplanes „Eichweg-Nord“, 4. Änderung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 16; Nein-Stimme(n) 6

Zu TOP 13.2.2:

Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung - Kostenübernahmevertrag

Vorlage: 2023/006/024

Sachverhalt:

Im Rahmen bzw. als ein Ergebnis der am 12.10.2022 durchgeführten Sachverständigen-Anhörung hatte der seitens der Ortsgemeinde beauftragte Rechtsanwalt Dr. Schmitt empfohlen, den bisher von der Verwaltung und dem vom Investor beauftragten Notar entwickelten städtebaulichen Vertrag in drei Einzelverträge aufzuteilen. Herr Dr. Schmitt hat in Abstimmung mit der Verwaltung den Entwurf eines Kostenübernahmevertrages vorgelegt, welcher auch seitens des Investors, der WM-Projektgesellschaft mbH, mitgetragen wird.

Der Kostenübernahmevertrag beinhaltet im Wesentlichen die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes und die Regelung der Kostentragung durch den Investor. Der nun vorgelegte Vertragsentwurf ist aus Sicht der Verwaltung beschlussreif.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Dem mit dieser Beschlussvorlage vorliegenden Entwurf des Kostenübernahmevertrages wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 16; Nein-Stimme(n) 6

Zu TOP 13.2.3:

Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung - Planverwirklichungsvertrag

Vorlage: 2023/006/025

Sachverhalt:

Im Rahmen bzw. als ein Ergebnis der am 12.10.2022 durchgeführten Sachverständigen-Anhörung hatte der seitens der Ortsgemeinde beauftragte Rechtsanwalt Dr. Schmitt empfohlen, den bisher von der Verwaltung und dem vom Investor beauftragten Notar entwickelten städtebaulichen Vertrag in drei Einzelverträge aufzuteilen. Herr Dr. Schmitt hat in Abstimmung mit der Verwaltung den Entwurf eines Planverwirklichungsvertrages vorgelegt, welcher auch seitens des Investors, der WM-Projektgesellschaft mbH, mitgetragen wird.

Der Planverwirklichungsvertrag beinhaltet im Wesentlichen die Verpflichtungen des Investors im Hinblick auf die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes und seiner späteren Ausführung. Der nun vorgelegte Vertragsentwurf ist aus Sicht der Verwaltung beschlussreif.

Das GR-Mitglied Peter Acker verliest seine Anmerkung hierzu:

Bebauungsplan Eichweg Nord 4. Änderung, Planverwirklichungsvertrag war: In § 2 Abs. 2 steht: Der Investor ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bodenheim, Flur 17, Flurstück 116/4. Darüber hinaus soll er Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Bodenheim, Flur 17, Flurstücke 105 und 116/1 werden. Die notarielle Beurkundung der Kaufverträge über den in Satz 2 bezeichneten Grundbesitz soll jeweils zeitnah nach Abschluss der in dieser heutigen notariellen Urkunde geschlossenen Verträge erfolgen. In § 5 Abs. 7 steht des Weiteren verpflichtet sich der Investor, auf seine Kosten auf den in seinem Eigentum stehenden Grundstücken Gemarkung Bodenheim, Flur 17, Nummer 105, 116/1…

Auf die Anmerkung des offensichtlichen Fehlers im Vertrag antwortete der Vorsitzende Herr Becker-Theilig: Dann ist es eben so, und ließ über den Vertrag abstimmen.“

Der Vorsitzende verliest den Beschluss aus der Beschlussvorlage.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Dem mit dieser Beschlussvorlage vorliegenden Entwurf des Planverwirklichungsvertrages wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 16; Nein-Stimme(n) 6

Zu TOP 13.2.4:

Bebauungsplan "Eichweg-Nord", 4. Änderung - Erschließungsvertrag

Vorlage: 2023/006/026

Sachverhalt:

Im Rahmen bzw. als ein Ergebnis der am 12.10.2022 durchgeführten Sachverständigen-Anhörung hatte der seitens der Ortsgemeinde beauftragte Rechtsanwalt Dr. Schmitt empfohlen, den bisher von der Verwaltung und dem vom Investor beauftragten Notar entwickelten städtebaulichen Vertrag in drei Einzelverträge aufzuteilen. Herr Dr. Schmitt hat in Abstimmung mit der Verwaltung den Entwurf eines Erschließungsvertrages vorgelegt, welcher auch seitens des Investors, der WM-Projektgesellschaft mbH, mitgetragen wird.

Der Erschließungsvertrag beinhaltet im Wesentlichen die Festlegungen zur Planung, Ausschreibung, Vergabe und Herstellung der Erschließungsanlagen und deren kostenfreien Übertragung auf die Ortsgemeinde, der Gewährleistung und Haftung sowie die Festlegungen zur Errichtung der im Zusammenhang mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft geplanten Wohnungen im geförderten Wohnungsbau. Der nun vorgelegte Vertragsentwurf ist aus Sicht der Verwaltung beschlussreif.

Ausgaben/Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Dem mit dieser Beschlussvorlage vorliegenden Entwurf des Erschließungsvertrages wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 16; Nein-Stimme(n) 6

Zu TOP 13.3:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rheinallee - Östlich der Bahnüberführung"

Zu TOP 13.3.1:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rheinallee - Östlich der Bahnüberführung"; Beschluss über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Vorlage: 2023/006/088

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung 05.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Rheinallee – Östlich der Bahnüberführung“ beschlossen.

Das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro Enviro-Plan GmbH (ehem. Gutschker-Dongus) hat zwischenzeitlich die Planunterlagen erstellt.

In heutiger Sitzung soll dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rheinallee – Östlich der Bahnüberführung“ zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 (2) BauGB zugestimmt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Rheinallee – Östlich der Bahnüberführung“ zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 13.3.2:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rheinallee - Östlich der Bahnüberführung"; Abschluss eines Durchführungsvertrages

Vorlage: 2023/006/084

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Bodenheim hat in ihrer Sitzung am 05.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Rheinallee – Östlich der Bahnüberführung“ beschlossen.

Daher ist ein Durchführungsvertrag zwischen Investor und Gemeinde zu schließen, mit dem sich der Investor zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hat in Absprache mit dem Investor einen ersten Entwurf des Durchführungsvertrages erstellt, über welchen hiermit beraten werden soll. Eventuelle Änderungen und Anmerkungen können somit noch eingearbeitet werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem vorgelegten Entwurf des Durchführungsvertrages mit den Eheleuten Dorbert zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 13.4:

Bebauungsplan "Bürgel 3", 2. Änderung und Erweiterung

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Vorlage: 2023/006/078

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat in seiner Sitzung am 05. Juli 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung beschlossen. Am 05. Dezember 2022 wurde der Geltungsbereich letztmalig aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Erschließungsplanung erweitert. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von Gewerbeflächen, um einerseits den zusätzlichen Flächenbedarf des bereits dort angesiedelten Gewerbebetriebs zur Verfügung stellen zu können und um den Bedarf der Grundstückseigentümer an gewerblichen Flächen decken zu können.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 19.12.2022 bis 30.01.2023. Von Seiten der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in den vorliegenden Unterlagen aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung aus Kaiserslautern hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die in den vorliegenden Unterlagen formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.

Die Ergebnisse aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Das Ratsmitglied Peter Acker beantragt die Abgabe einer Stellungnahme. Der Vorsitzende lehnt dies mit Verweis auf das bestehende Sonderinteresse des Ratsmitgliedes Peter Acker gemäß GemO § 22 ab und fordert das Ratsmitglied Peter Acker um sichtbares Abrücken vom Ratstisch auf. Selbiges treffe auch auf das Ratsmitglied Martin Acker zu. Zudem verweist der Vorsitzende darauf, dass es von den Ratsmitgliedern erwartet werden muss, dass diese die Sitzungsführung aktiv auf ihr bestehendes Sonderinteresse hinweisen.

Somit nehmen die Ratsmitglieder Peter Acker und Martin Acker aus Sonderinteresse nicht am nachfolgenden Abstimmungsprozedere teil.

Nach Einzelaufruf der Stellungnahmen ist entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.

Diese sind wie folgt:

Stellungnahme der Öffentlichkeit

Stellungnahme 1, Stellungnahme vom 27.01.2023

Beschluss:

Zu 1. & 3.: An der Planung wird festgehalten.

Zu 2. & 3.: Im Rahmen der Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Handwerkskammer Rheinhessen als Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 17; Nein-Stimme(n) 1; Enthaltung(en) 3

Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 05.01.2023

Beschluss:

Die Textfestsetzungen des Bebauungsplans werden in Kapitel C um die nebenstehenden Hinweise der Deutschen Telekom sowie den Hinweis auf die Kabelschutzanweisung der Telekom ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 20; Nein-Stimme(n) 0; Enthaltung(en) 1

EWR Netz GmbH, Stellungnahme vom 05.12.2022

Beschluss:

Der südliche Teilbereich des östlichen Wirtschaftsweges (Flurstück Nr. 144/3) wird wieder als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung Wirtschaftsweg festgesetzt.

Die Leitungen der EWR GmbH werden informativ in die Planzeichnung aufgenommen.

Die Textfestsetzungen werden in Kapitel C um die Hinweise der EWR Netz GmbH ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Mainz, Stellungnahme vom 20.12.2022

Beschluss:

Die Hinweise der Textfestsetzungen werden, wie vorstehend ausgeführt, um die Rechtsgrundlage des Denkmalschutzgesetzes ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Handelsverband Südwest e.V., Stellungnahme vom 06.01.2023

Beschluss:

An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Stellungnahme vom 24.01.2023

Beschluss:

Zu 2.: Der Punkt 9 in Kapitel A der Textfestsetzungen des Bebauungsplanes wird um den § 9 (1) 25b BauGB ergänzt.

Zu 3.1.: Die Textfestsetzungen des Bebauungsplans werden in den Hinweisen (Kapitel C) unter Punkt 4 um die Ausführungen zum vorsorgenden Bodenschutz ergänzt.

Zu 3.2: Die Ausführungen zum geplanten Brückenbauwerk werden als neuer Hinweis in die Textfestsetzungen des Bebauungsplans (Kapitel C) aufgenommen. Der Vorhabenträger sowie der Erschließungsplaner werden in Kenntnis gesetzt.

Zu 3.3: In die Textfestsetzungen (Kapitel C) wird der Hinweis der Fachbehörde zur Hochwasservorsorge sowie zum Verbot von Heizölverbraucheranlagen nach dem WHG.

Die Bebauungsplanbegründung (Kapitel E) wird um die Ausführungen der Fachbehörde fortgeschrieben.

In die Planzeichnung wird das hochwassergefährdete Gebiet nachrichtlich übernommen.

Zu 3.4: Die Textfestsetzungen des Bebauungsplans werden in den Hinweisen (Kapitel C) um die Ausführungen zum Grundwasserschutz ergänzt. Der Vorhabenträger sowie der Erschließungsplaner werden in Kenntnis gesetzt.

Zu 3.5: In den Textfestsetzungen werden die Ausführungen zu wassergefährdenden Stoffen als neuer Hinweis (Kapitel C) aufgenommen.

Zu 5.1.: An der Bezeichnung des Bebauungsplans wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Landeswirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Alzey, Stellungnahme vom 30.01.2023

Beschluss:

Die Bedenken der Landwirtschaftskammer werden nicht geteilt. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Stellungnahme vom 17.01.2023

Beschluss:

Die Textfestsetzungen werden in Kapitel C um den Hinweis der Fachbehörde zum Bergbau / Altbergbau ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stellungnahme vom 27.01.2023

Beschluss:

Zu 1 – Allgemein: Die Begründung des Bebauungsplans wird in Kapitel F Punkt 5 Unterpunkt 5.2 um die Ausführungen der Fachbehörde zur Hochwasservorsorge ergänzt.

Zu 1 – Punkt 5.2 Hochwasservorsorge: Die Begründung des Bebauungsplans wird, wie vorstehend ausgeführt, um die Erläuterungen der Fachbehörde zur Hochwasservorsorge (Kapitel F Punkt 5 Unterpunkt 5.2) korrigiert und ergänzt.

Zu 1 – Verschiedenes – Starkregengefährdung: Die Begründung des Bebauungsplans wird unter dem Punkt „Starkregen“ (Kapitel F Punkt 5 Unterpunkt 5.3) entsprechend der vorstehenden Ausführungen ausgearbeitet.

Zu 1.1.3. - Umweltbericht: In sämtlichen Bebauungsplanunterlagen sollten die Aussagen zum Vorhandensein von Überschwemmungsgebieten korrigiert und einheitlich dargestellt werden.

Zu 1.2.3. - Umweltbericht: In sämtlichen Bebauungsplanunterlagen sollte einheitlich auf die nächstgelegenen Gewässer hingewiesen werden.

Zu 2 - Vorbemerkung: In der Begründung wird auf Seite 31 die fehlerhafte Benennung der Maßnahmen zur Dachbegrünung korrigiert.

Zu 2.3 Grundwasserhaltungen: Die Textfestsetzungen des Bebauungsplans (Kapitel C) werden um den Hinweis zu den Grundwasserhaltungen und notwendige Genehmigungen ergänzt.

Zu 2.4 Versickerung von Niederschlagswasser: Die Textfestsetzungen des Bebauungsplans (Kapitel A Punkt 2.1) werden dahingehend ergänzt, dass eine Überschreitung der GRZ von 0,8 unzulässig ist.

Ferner wird eine Dachbegrünung als zwingend festgesetzt.

Hinsichtlich der Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie wird auf die Vorgaben des Landessolargesetzes verwiesen.

Zu 2.5 Regenerative Energien:

Die Textfestsetzungen des Bebauungsplans werden in den Hinweisen (Kapitel C) um die Ausführungen zur Nutzung regenerativer Energien ergänzt.

Zu 3. Abwasserbeseitigung: Die Begründung des Bebauungsplans (Kapitel E Punkt 6) um den Hinweis der Fachbehörde zum Entwässerungskonzept ergänzt.

Zu 4. Bodenschutz: Die Textfestsetzungen des Bebauungsplans werden in Kapitel C unter Punkt 7 um die Ausführungen der SGD zu Altablagerungen um den Hinweis zur südwestlich des Plangebietes registrierten Altlastenfläche, um den Hinweis zu Eingriffen in das Grundwasser sowie um die Anzeigepflicht nach dem Landesbodenschutzgesetz ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH, Stellungnahme vom 06.02.2023

Beschluss:

  1. In sämtlichen Bebauungsplanunterlagen werden die entsprechenden Kapitel zum Thema Wasser durch die neuen Hinweise / Informationen ergänzt.
  2. Die Textfestsetzungen zur Art der baulichen Nutzung werden dahingehend modifiziert, dass in den Teilflächen des Gewerbegebietes, die sich innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes befinden, nur Betriebe und Anlagen zulässig sind, in denen keine grundwassergefährdenden Stoffe in erheblichem Umfang hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.
  3. Die Textfestsetzungen werden in Kapitel C um die Hinweise zum Entwässerungskonzept ergänzt.
  4. Die Textfestsetzungen werden in Kapitel C um die Hinweise der WVR zum Leitungsbestand ergänzt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Der Fraktionsvorsitzende Markus Liebig verliest hierzu eine Stellungnahme:

„Wir sind mit der Gesamtgröße der Erweiterung von Bürgel 3 nicht einverstanden. Gerne hätten wir eine Trennung der Erweiterungen gesehen, zwischen den benötigten 30.000m² für das iC-Haus und den durch die Verwaltung unnötig und zusätzlich ausgewiesenen 20.000m² Gewerbefläche.

Um hier ein deutliches Zeichen in Richtung iC-Haus für deren notwendige Erweiterung zu senden, stimmen wir der Änderung des B-Plans jedoch zu.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Liebig

Fraktionsvorsitzender der FWG Bodenheim e.V.“

Der Vorsitzende verliest den Beschluss aus der Beschlussvorlage wie folgt:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt bezeichnete und mit dieser Beschlussvorlage vorliegende Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und nach Einzelaufruf der Stellungnahmen entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 16; Nein-Stimme(n) 0; Enthaltung(en) 3; Sonderinteresse (2)

Zu TOP 14:

Ortskernsanierung Bodenheim/Förderprogramm "Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung"; verkehrsgerechter Umbau der Ortskernstraßen; 3. Bauabschnitt "Gaustraße"; hier: Zustimmung zur Ausführungsplanung

Vorlage: 2023/006/107

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Bodenheim plant im Sanierungsgebiet Bodenheim im Rahmen des verkehrsberuhigten Umbaus der innerörtlichen Verkehrsachsen als dritten Bauabschnitt den Ausbau der Gaustraße (ab Einmündung Obergasse bis Einmündung Langgasse). Die bisher vorliegende Entwurfsplanung wurde aktuell konkretisierend nunmehr als Ausführungsplanung durch das Ingenieurbüro SIA, Alzey, fortentwickelt und bereits im zuständigen Ausschuss für Sanierung, Friedhof- und Verkehrsangelegenheiten am 18.04.2023 vorgestellt und diesem mehrheitlich als Beschlussempfehlung für den Gemeinderat zugestimmt.

Die Kostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von ca. 905 Tsd. € aus. Die vorgestellte Präsentation liegt vor.

Auf der Grundlage der zu beschließenden Ausführungsplanung erfolgen die nächsten Verfahrensschritte (Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibungsunterlagen, öffentliche Ausschreibung, abschließende Vergabe der Bauleistungen). Die Ausschreibung ist für Ende 2023 vorgesehen.

Allerdings müssen vor dem Ausführungsbeginn der Straßenbaumaßnahme im benachbarten Baustellenumfeld vorab das frühere VG-Feuerwehrgerätehaus durch die Verbandsgemeinde abgerissen und die hierbei vorgesehenen umfänglichen Grabungsarbeiten für die Ver- und Entsorgungsleitungen im Umfeld des VG-Verwaltungsbauvorhabens abgeschlossen sein. Aus diesem Grunde ist zwecks „Entkopplung“ beider Großbaumaßnahmen und im Sinne eines ungestörten Bau- und Verkehrsablaufes vorgesehen die vorgenannte Straßenbaumaßnahme erst im Frühjahr 2024 zu starten.

Beschluss:

Gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sanierung, Friedhofs- und Verkehrsangelegenheit vom 18.04.2023 stimmt der Gemeinderat der vorgelegten Ausführungsplanung zu und beauftragt das Planungsbüro SIA, Alzey, mit der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 12; Nein-Stimme(n) 6; Enthaltung(en) 2

Zu TOP 15:

Bauanträge

Zu TOP 15.1:

Bauantrag

Neubau Mehrfamilienhaus, Sachsenstraße; Vorlage: 2023/006/096

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 07.06.2023 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Die Kubatur des Gebäudes wurde umgeplant. Das Gebäude weist nun zwei Vollgeschosse auf, was der Umgebungsbebauung entspricht. Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 16:

Mitteilungen von Eilentscheiden

Zu TOP 16.1:

Kauf eines Aufsitzrasenmähers

Vorlage: 2023/006/086

Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt.

Mit Mitteilung vom 14.02.2023 teilt die Fa. Weimer, Dietzenbach, mit, dass bei der jährlichen Inspektion des Aufsitzrasenmähers des Typs Grillo 1500 erhebliche Mängel (Motorschaden, defekter Luftkühler) festgestellt wurden. Die Reparaturkosten würden sich auf min. 15.000,00 € (netto) belaufen. Das Serviceunternehmen Weimer machte ein Angebot über die Lieferung eines neuen Aufsitzrasenmähers in der Höhe von 69 Tsd. € oder alternativ die Miete eines Mähers in der Höhe von 2.400,00 €/Monat bei einer Laufzeit von min. 6 Monaten.

Eine Recherche im Internet ergab, dass die Fa. Orth, Odenthal (bei Bergisch-Gladbach), einen jungen gebrauchten Aufsitzrasenmäher des Herstellers Grillo, Typ 2200 TS (Nachfolgetyp des Typs Grillo 1500) mit 210 Betriebsstunden zu einem Kaufpreis von 34.850,00 € (netto) anbietet.

Eine Rückfrage bei RA Dausner (Berater der Vergabestelle der VG-Verwaltung) ergab, dass bei gebrauchten Maschinen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden kann, wenn der Kaufpreis ca. 30 bis 35 % unter dem Neupreis liegt. Siehe hierzu die Bestimmung des § 8 Abs. 4 Satz 14 der UVgO (Unterschwellenvergabeverordnung), nachdem eine vorteilhafte Gelegenheit zu einer wirtschaftlicheren Beschaffung führen könnte, als dies bei Durchführung einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung bezogen werden könnte.

Auf der Grundlage dieser Rechtsauskunft wurde bei der Fa. Orth, Odenthal ein Aufsitzrasenmäher der Herstellers Grillo vom Typ 2200 TS zum Wert von 34.850,00 € (netto) bzw. 41.471,50 € (brutto) zzgl. 500,00 € (netto) Transportkosten erworben. Vor Auslieferung des Aufsitzrasenmähers wird durch die Fa. Orth eine Inspektion durchgeführt.

Eilentscheidung:

Der Ortsbürgermeister stimmt im Benehmen mit den Beigeordneten der Beschaffung des im Sachverhalt genannten Rasenmähers des Typs Grillo 2200 TS zu.

Zu TOP 17:

Vergaben

Zu TOP 17.1:

Neubaugebiet Leidheckenweg - Außengebietswasser-Wirtschaftswegeumbau - Vergabeermächtigung -

Vorlage: 2023/006/105

Sachverhalt:

Das zwischenzeitlich vorliegende Starkregen-/Hochwasserschutzkonzept sieht als eine notwendige Aufgabe den Schutz des Neubaugebietes Leidheckenweg vor Außengebietswasser vor. Hierzu ist es erforderlich, das sich auf dem Richtung Ortsrandstraße führenden, betonierten Wirtschaftsweg sammelnde und Richtung Leidheckenweg fließende Niederschlagswasser oberhalb des Baugebietes abzufangen und schadlos um das Baugebiet in Richtung Kapellengraben abzuleiten. Erreicht werden soll dies durch Anlegen einer Vermuldung im Wirtschaftsweg. Diese Lösung wurde bei einem Ortstermin mit Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Erschließungsträger des Baugebietes und dem Planer des Hochwasserschutzkonzeptes vorabgestimmt.

Das Planungsbüro Dörhöfer, das als Erschließungsträger des Neubaugebietes Leidheckenweg bereits mit der Materie vertraut ist, ist mit den Planungsleistungen (Lph 1-9) in Höhe von brutto 7.420,08 € sowie den Vermessungsleistungen in Höhe von brutto 862,16 € beauftragt. Die Kostenschätzung geht von Baukosten in Höhe von etwa 30.000 € brutto aus.

Nach Ausarbeitung der Ausführungsplanung einschl. Erstellen des Leistungsverzeichnisses und Vorbereitung der Vergabe werden die Bauleistungen ausgeschrieben.

Es wird vorgeschlagen, der Verwaltung die Vergabevollmacht zu erteilen, den wirtschaftlichsten Bieter für den Umbau des Wirtschaftsweges zur Herstellung einer Vermuldung zu beauftragen.

Ausgaben/Finanzierung:

Die Finanzierung ist unter Maßnahme 124 gesichert.

Der Fraktionsvorsitzende Markus Liebig verliest seine Stellungnahme:

FWG Antrag und Stellungnahme TOP 17.1 Neubaugebiet Leitheckenweg - Außengebietswasser - Wirtschaftswegeumbau

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Becker-Theilig,

sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem erstellten und nun vorliegenden Starkregen/Hochwasserschutz Konzept von 2022 sind drei Bereiche im oberen westlichen Teil von Bodenheim extrem durch Starkregen und Überflutung gefährdet. Durch die westliche Hanglage und den topologischen Gegebenheiten sind die am stärksten gefährdeten Bereiche entlang des Kapellengrabens vom RHB In der Hüttstädt bis zum Neubaugebiet Leidheckeweg, bzw. im Bereich Dollespark.

Diese Areale wurden identifiziert und entsprechend simuliert. Beim Neubaugebiet Leidheckeweg soll nun eine Vermuldung entstehen, welche das bei Starkregen entstehende Niederschlagswasser auffangen und umleiten soll, um eine Überflutung des Baugebietes zu verhindern. Eine Maßnahme mit Kosten von 30.000€, die nun erforderlich wird und schon mit der Ausweisung des B-Plans eigentlich offensichtlich war.

Wir sind der Meinung, dass auch die beiden anderen Bereiche Dollespark und Im Langreh entsprechend geprüft werden sollten, um geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Baugebiete gegen Starkregen und Überflutung zu treffen. Erst in 2021 wurde die 3. Änderung des B-Plans „Im Langreh“ beschlossen und die in 2022 erstellte Studie sollte nun ebenfalls berücksichtigt werden. Wir sind diese Vorgehensweise nicht nur den Neubürgern im Baugebiet Leitheckenweg, sondern auch den Anliegern in den alten Baugebieten schuldig.

Wir stellen hiermit den erweiterten Antrag: Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, die beiden Bereiche Dollespark und Im Langreh, gemäß Starkregen/Hochwasserschutz Konzept entsprechend zu prüfen, um geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Baugebiete gegen Starkregen und Überflutung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Liebig

Fraktionsvorsitzender der FWG Bodenheim e.V.“

Von Seiten der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass die Landwirtschaft nicht eingebunden war. Der Vorsitzende erklärt, dass die Planungen hierzu nicht final abgeschlossen sind.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Der Vorsitzende verliest den Beschluss.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat erteilt der Verwaltung die Vergabevollmacht, den wirtschaftlichsten Bieter für den Umbau des Wirtschaftsweges zur Herstellung einer Vermuldung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 18:

Bekanntgabe von Vergaben

Der Vorsitzende gibt die nachfolgend aufgeführten Vergaben bekannt.

Zu TOP 18.1:

Neubau 2. BA Sportzentrum Bürgel; Lieferung von Verstärkern für die Lautsprecheranlage

Vorlage: 2023/006/074

Entscheidung:

Die Fa. Rheinhessen Sound aus Bodenheim wird mit der Lieferung von drei Verstärkern gem. vorliegendem Angebot über brutto 20.706,00 € beauftragt.

Zu TOP 18.2:

Neubau 2. BA Sportzentrum Bürgel; Ausbesserung Sportboden

Vorlage: 2023/006/075

Entscheidung:

Die Fa. Zimmerei Gill aus Bodenheim wird mit der Ausbesserung des Sportbodens gem. vorliegendem Angebot über brutto 2.742,53 € beauftragt.

Zu TOP 18.3:

Neubau 2. BA Sportzentrum Bürgel; Nachträge Elektroinstallation

Vorlage: 2023/006/085

Entscheidung:

Die Fa. Elektro-Adam aus Idar-Oberstein wird mit der Ausführung der zusätzlichen Leistungen für die Elektroinstallation gem. den vorliegenden Nachtragsangeboten über insgesamt brutto 96.691,27 € beauftragt.

Zu TOP 18.4:

Neubau 2. BA Sportzentrum Bürgel; Nachträge Außenanlagenarbeiten

Vorlage: 2023/006/091

Entscheidung:

Die Fa. Eiffage aus Alzey wird mit der Ausführung der zusätzlichen Leistungen für die Außenanlagenarbeiten gem. den vorliegenden Nachtragsangeboten über insgesamt brutto 111.928,13 € beauftragt.

Zu TOP 18.5:

Neubau 2. BA Sportzentrum Bürgel; Lieferung und Einbau von Teeküchen

Vorlage: 2023/006/092

Entscheidung:

Die Fa. Mathea Küchen aus Bodenheim wird mit der Lieferung und dem Einbau von zwei Teeküchen gem. vorliegendem Angebot über brutto 30.000,00 € beauftragt.

Zu TOP 18.6:

Vergabe der Tischlerarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2023/006/094

Entscheidung:

Die Firma Holz nach Maß, Sven Denefleh wird mit Tischlerarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 184.262,58 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 18.7:

Vergabe des Wärmedämmverbundsystems im Rahmen der energetischen Sanierung Kita Wühlmäuse; Vorlage: 2023/006/100

Entscheidung:

Die Firma P&B UGH Baudekoration wird mit dem Wärmedämmverbundsystem gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 76.338,50 €, im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 18.8:

Vergabe der Verkehrswegebauarbeiten im Rahmen der Stellplätze an der Sporthalle Am Guckenberg; Vorlage: 2023/006/081

Entscheidung:

Die Firma Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH wird mit Verkehrswegebauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Zu TOP 18.9:

Vergabe von Dämmarbeiten an der obersten Geschossdecke im Historischen Rathaus Bodenheim; Vorlage: 2023/006/076

Entscheidung:

Die Firma Frau Holle Wärmedämmtechnik wird mit den Arbeiten gem. ihrem Angebot in Höhe von 6.120,17 € brutto beauftragt.

Zu TOP 18.10:

Sanierungsgebiet 2. BA - Tiefbauarbeiten - Vergabe des Nachtrages 04 an Firma Gerharz

Vorlage: 2023/006/095

Entscheidung:

Die Firma Gerharz wird im Zusammenhang mit dem Straßenausbau im Sanierungsgebiet – 2. BA mit der Durchführung der im geprüften Nachtragsangebot Nr. 04 angebotenen Bauleistungen zu folgender Bruttosumme beauftragt:

Nachtrag Nr. 04  —  6.574,75 €

Zu TOP 18.11:

Vergabe der Außenanlagenarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2023/006/037/1

Entscheidung:

Die Firma Milli Bau Garten- und Landschaftsbau wird mit Außenanlagenarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 392.037,85 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 18.12:

Vergabe von Parkettarbeiten im Historischen Rathaus Bodenheim

Vorlage: 2023/006/102

Entscheidung:

Die Firma Jörg Sander aus Schwabsburg wird mit den Arbeiten gem. ihrem Angebot in Höhe von 9.862,26 € brutto beauftragt.

Zu TOP 18.13:

Vergabe Nachtrag 11 zu Rohbauarbeiten für den Neubau Kita Leidheckenweg Abrechnung Stoffpreisgleitklausel; Vorlage: 2023/006/103

Entscheidung:

Firma Gemünden wird mit dem Nachtrag 11 gemäß dem Angebot vom 21.03.2023 beauftragt.

Zu TOP 18.14:

Vergabe Nachtrag 2 zu Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau Kita Leidheckenweg zusätzliche Dachdämmung; Vorlage: 2023/006/106

Entscheidung:

Firma Holzbau Lehmann wird mit dem Nachtrag 2 gemäß dem Angebot vom 14.04.2023 beauftragt.

Zu TOP 18.15:

Vergabe der Malerarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2023/006/108

Entscheidung:

Die Firma Laetus GmbH wird mit Malerarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 21.799,78 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 18.16:

Sanierungsgebiet 2. BA - Tiefbauarbeiten – Mehrkostenanzeige 01 an Firma Gerharz

Vorlage: 2023/006/109

Entscheidung:

Die Fa. Gerharz wird im Zusammenhang mit dem Straßenausbau im Sanierungsgebiet -2. BA mit der Durchführung der in den geprüften Nachtragsangeboten 01 bis 03 angebotenen Bauleistungen zu folgenden Bruttosummen beauftragt:

00

Angebotssumme Fa. Gerharz, Hauptleistungsverzeichnis

1.318.732,20 €

einschl. Nachträge 01 bis 04

01

Nachtrag Nr. 01

21.328,47 €

02

Nachtrag Nr. 02

11.127,69 €

03

Nachtrag Nr. 03

12.315,25 €

05

Mehrkosten (rechnerisch) gemäß geprüfter Mehrkostenanzeige 01

66.234,69 €

Gesamtauftragssumme Fa. Gerharz

1.384.966,80 €

Zu TOP 18.17:

Vergabe der Natursteinarbeiten im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2023/006/112

Entscheidung:

Die Firma Fliesen Neumann GmbH wird mit Natursteinarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 46.581,72 €, im Rahmen der Öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 19:

Anträge von Ratsfraktionen

Zu TOP 19.1:

FWG Antrag Freiflächen-Photovoltaik-Anlage

Der Fraktionsvorsitzende Markus Liebig verliest den FWG Antrag Freiflächen-Photovoltaik-Anlage:

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Becker-Theilig,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Energiewende und der Klimaschutz sind die größten Herausforderungen unserer Zeit. Aus Sicht der FWG haben Kommunen die Aufgabe, aktiv zum Gelingen der Energiewende und des Klimaschutzes ihren Beitrag zu leisten. Der Ausbau der Stromproduktion mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist ein zentraler Baustein, um den Umbau des bisherigen Energiesystems aus fossilen und atomaren Quellen zu einer Versorgung aus 100%erneuerbarer Energien zu erreichen. Es geht darum, das Stromnetz zu dezentralisieren und die Anlieger so gut wie möglich lokal unabhängig zu machen, damit die Netze nicht kollabieren bei dem enormen Bedarf an Energie, den wir in Zukunft benötigen werden. Gleichzeitig wird damit auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Einen ersten Schritt hat die FWG bereits mit dem Antrag „Photovoltaik (PV) Initiative der Ortsgemeinde Bodenheim“ im September 2021 in den Gemeinderat eingebracht.

Als weiteren Schritt, auf dem Weg der Energiewende in der Ortsgemeinde Bodenheim, sehen wir die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik in unserer Gemeinde.

Freiflächenanlagen erzielen aufgrund ihrer optimalen Ausrichtung einen um bis zu 30% höheren Ertrag als Dachanlagen. Bei der Auswahl geeigneter Flächen ist allerdings darauf zu achten, dass diese nicht zu einer Verknappung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen im Gemeindegebiet führen. Auf der Suche nach einer geeigneten Fläche sind wir auf das Grundstück am Reichsritterstift gestoßen. Es hat eine optimale Südausrichtung, wird landwirtschaftlich nicht genutzt, befindet sich bereits im Besitz der Gemeinde und es gibt keine Ertragsverluste durch Verschattung. Auch ist die Anbindung an einem nahegelegenen HVS-Verteiler im Dolles möglich. Auf der Fläche mit ca. 4000 m2 kann, vorsichtig kalkuliert und unter Abzug von Flächen für Infrastruktur, netto eine Anlage mit ca. 600 - 800 KWP realisiert werden. Zum Vergleich haben private PV-Anlagen heute in der Regel im Schnitt 10KWP, was also eine Versorgung mit PV von ca. 60-80 Häusern entsprechen würde.

Gleichzeitig sollte dies als Startschuss für den Einstieg in eine kommunale Bürgerbeteiligung für erneuerbare Energie dienen. Bei diesen Investitionen sollten alle Bürger von günstigeren Strompreisen profitieren, welche in Form von solchen Beteiligungen und Kooperationen realisiert werden können.

Die Fraktion der FWG stellt hierzu folgende Anträge:

  1. Machbarkeit und Planung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf dem Grundstück am Reichsritterstift (Flur 65/4) zur Versorgung der Anlieger in Bodenheim
  2. Gründung oder Beitritt zu einer Genossenschaft mit kommunaler Bürgerbeteiligung für den Bau, Betrieb und Vermarktung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für die Anlieger in Bodenheim. Siehe auch VGB-Energiegenossenschaft oder andere Anbieter wie Urstrom etc.
  3. Prüfung weiterer zusätzlicher und ggf. Alternativer Standorte und Periodisierung dieser.

Für weitere Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Liebig

Fraktionsvorsitzender der FWG Bodenheim e.V.“

Der Vorsitzende formuliert den Beschluss.

Beschluss:

Der Antrag soll in den entsprechenden Ausschüssen in der nächsten Sitzungsrunde behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 20:

Informationen

Der Vorsitzende gibt Auskunft über die Baumaßnahmen Fichtenweg und Schönbornplatz in der Ortsgemeinde Bodenheim.

Der Beigeordnete Andreas Kappel unterrichtet über die Bodenheimer Kerb.

Der Beigeordnete Jens Mutzke informiert über die Spielleitplanung, die Spielplatzsatzung und das Jugendparlament.

Das GR-Mitglied Hans Löffert verliest einen Antrag zur Einrichtung eines privaten Flohmarkts in der Ortsgemeinde Bodenheim von allen und für alle Bürger Bodenheims:

„Sehr geehrter Herr Becker-Theilig,

ich beantrage die Einrichtung eines jährlichen Flohmarkts in der Gemeinde Bodenheim von allen und für alle Bürger. An einem bestimmten Termin können alle interessierten Bürger auf ihrem Grundstück einen privaten Flohmarkt aufbauen. Dies sollte an einem Sonntag sein, sodass alle Bürger die Gelegenheit haben die privaten Flohmärkte zu besuchen. Es können alle vernünftigen Gegenstände zum Kauf oder zur Mitnahme angeboten werden. Ein Tausch ist ebenso möglich.

Eventuelle Einnahmen können zu einem gemeinnützigen Zweck in der Gemeinde gesendet werden.

Diese Aktivität beruht auf Freiwilligkeit und dient unter anderem auch zum Kennenlernen von Nachbarn und Bürgern*innen der Gemeinde. Die Verwaltung sollte einen Termin festlegen und eine Ausschreibung veranlassen. Zum besseren Erkennen kann die Verwaltung Luftballons in einer auffälligen Farbe vergeben, sodass die Teilnehmer gut erkannt werden. Dies bedeutet aber auch ein einfaches Anmeldesystem bei der Verwaltung.

Vereine und Organisationen können auch an der Aktion auf ihrem Gelände teilnehmen und aktiv sein.

Der Antrag sollte an die Ausschüsse verwiesen werden.

Mit besten Grüßen

Hans Löffert“

Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag aufgenommen wird und in den Ausschüssen diskutiert werden soll. Außerdem müssten die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Dazu sind Rücksprachen mit der VG-Verwaltung notwendig.

Zu TOP 20.1:

Sanierungsgenehmigung: Abriss des Bestandsgebäudes Untergäßchen 8

Vorlage: 2023/006/097

Information:

Das Bestandsgebäude und die Nebengebäude im Untergäßchen 7 in Bodenheim wurden bereits zurückgebaut. Das Bestandsgebäude im Untergäßchen 8 (Flur 15/Flurstück 391) befindet sich in einem desolaten Zustand, aus fachlicher Sicht ist von einer Modernisierung bzw. Instandsetzung abzusehen. Das Gebäude soll abgerissen und das Grundstück neu bebaut werden.

Das neu zu errichtende Wohngebäude soll auf drei Geschossen (zwei Vollgeschosse plus Satteldach) insgesamt sechs Sozialwohnungen zwischen 45 m² und 64 m² unterbringen.

Der lokale Wohnungsmarkt sieht sich einer gestiegenen Nachfrage gegenüber, dementsprechend sehen sich ansässige sowie ansiedlungswillige Haushalte gestiegenen (finanziellen) Anforderungen bei der Versorgung mit Wohnraum gegenüber. Insbesondere einkommensschwachen Haushalten werden der Zugang zum lokalen Mietwohnungsmarkt sowie die Bildung von Wohneigentum erschwert.

Durch den Abbruch des Bestandsgebäudes und der Neubebauung des Grundstückes mit insgesamt sechs Wohneinheiten des Sozialwohnungsbaus würde die Ortsgemeinde Bodenheim in Zusammenarbeit mit der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen einen bedeutenden Beitrag zur Versorgung der sozial schwächer gestellten Bevölkerung leisten, so dass eine Abweichung vom Rahmenplan sowohl aus städtebaulicher Sicht als auch aus gesellschaftlicher Sozialverantwortung heraus befürwortet wird. Das Vorhaben entspricht der Zielsetzung der Sanierungsplanung im Ortskern von Bodenheim Wohnraum zu schaffen und die städtebauliche Situation zu verbessern.

Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB für den Abbruch des Bestandsgebäudes im Untergäßchen 8 wird erteilt.

Zu TOP 21:

Anträge/ Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 26:

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende informiert darüber, dass im nicht öffentlichen Teil ein Pachtvertrag sowie eine Anmietung beschlossen wurden.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:17 Uhr.

Thomas Becker-Theilig  —  Birgitt Maurus
Vorsitzender  — Schriftführerin