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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Satzung der Ortsgemeinde Bodenheimüber die Festlegung der Zahl der notwendigen Pkw-Stellplätze

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat am 09.05.2023 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 in der aktuellen Fassung in Verbindung mit § 2 GemO und § 88 Abs. 1 Nr. 8 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 in der derzeit gültigen Fassung die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Bei Wohngebäuden, die nicht Wohnheime darstellen, bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach der Anlage, die Bestandteil der Satzung ist. Auch für gemischt genutzte Gebäude, die Wohnungen beinhalten, gilt diese Satzung. Im Übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 24.07.2000 (MinBl. 2000, S. 231) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung. Hauptziel dieser Satzung ist ein reduzierter Stellplatzschlüssel für sozialen Wohnungsraum mit Mietpreisbindung.

§ 2

(1) Den Nachweis, dass Wohnungen in Wohngebäuden bzw. in gemischt genutzten Gebäuden gefördert im Sinne des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 02.04.2020 (5114-0001#2020/0002-0401-4515), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 10.06.2022 (5114-0001#2022/0004-0401-4515) sind, hat der jeweilige Eigentümer im Abstand von jeweils einem Jahr, beginnend mit der Nutzungsaufnahme (der Vermietung der Wohnung, Wohnungen), in geeigneter Weise zu belegen. Nach insgesamt 20 Jahren nachgewiesener Mietpreisbindung entfällt die Nachweiserbringung und die Anzahl der Pkw-Stellplätze gilt auch bei Vermietung außerhalb einer Mietpreisbindung als dauerhaft erfüllt.

(2) Verstößt der Eigentümer innerhalb der ersten 20 Jahre gegen die vorgenannte Nachweispflicht, entfällt für die betreffende Wohnung der reduzierte Stellplatzschlüssel. Der Eigentümer hat dann Stellplätze entweder auf dem betreffenden Grundstück neu nachzuweisen oder auf einem fußläufig erreichbaren anderen Grundstück durch Baulast nachzuweisen oder der Ortsgemeinde durch Geldbetrag auf Grundlage der Satzung der Ortsgemeinde Bodenheim über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen abzulösen.

§ 3

Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bodenheim, den 14.06.2023
Siegel
Thomas Becker-Theilig
Ortsbürgermeister

Anlage zur Satzung der Ortsgemeinde Bodenheim über die Festlegung der Zahl der notwendigen Pkw-Stellplätze

Verkehrsquelle Zahl

der notwendigen Pkw-Stellplätze

Freistehendes Einfamilienhaus )*1

2

Doppelhaushälfte

2

Reihenhaus

2

Mehrfamilienhaus

je Wohnung bis 60 m²

1

je Wohnung ab 61 m²

1,5 *)2

Geförderter Wohnungsbau

0,8 )*2

)*1 Ein Einfamilienhaus beinhaltet immer nur eine Wohneinheit. Ab der zweiten Wohneinheit, auch wenn es umgangssprachlich eine „Einliegerwohnung“ ist, handelt es sich schon um ein Mehrfamilienhaus.

)*2 Die Gesamtzahl der Pkw-Stellplätze ist kaufmännisch zu runden: bis 0,4 nach unten, ab 0,5 nach oben.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bodenheim, 30. Juni 2023
Dr. Scheurer
Bürgermeister