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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Abrechnung und Fälligkeit des wiederkehrenden Ausbaubeitrages der Ortsgemeinde Harxheim für das Jahr 2020

Für den Gehwegausbau der L425 in der Ortsgemeinde Harxheim wurden die Bescheide für das Abrechnungsjahr 2019 den Eigentümern*innen der beitragspflichtigen Grundstücke in Harxheim im November 2022 zugestellt.

Die Abrechnung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages für das Jahr 2020 wird nun in Kürze erfolgen. Entsprechend der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Harxheim ist der Ausbaubeitrag zwei Monate nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Um den Abstand zur Zahlung des Ausbaubeitrages 2019 zu verlängern, wird die Fälligkeit des Ausbaubeitrages 2020 auf den 15.11.2023 festgesetzt.

Weitere Informationen sind den Beitragsbescheiden zu entnehmen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne per Mail an beitraege@vg-bodenheim.de oder telefonisch an Frau Gladysz unter 06135/72-241 oder Frau Reitz 06135/72-285 wenden.

Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim
Fachbereich 1, Finanzen