Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 27/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Bodenheim am Dienstag, dem 07.05.2024 um 19:30 Uhr im Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles, Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

am Dienstag, dem 07.05.2024 um 19:30 Uhr im Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles, Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:45 Uhr bis 20:51 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 20:51 Uhr bis 20:53 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Dr. Robert Scheurer

Erster Beigeordneter

René Nauheimer

Beigeordnete

Wolfgang Böttger

Claudia Deubel

Die Ratsmitglieder

René Adler

Ute Beye-Mundt

Michael Christ

Rita Drescher

Toni Escher

Alfred Feist

Michelle Glück

Thomas Glück

Margit Grub

Steffan Haub

Andreas Kappel

Olaf Kimmes

Günther Kuhn

Dieter Kühnast-Krebühl

Bruno Maria Lang

Arno Leber

Moritz Mergen

Andrea Metelmann-Lotz

Patric Müller

Karola Orth

Anke Renker

Armin Sambale

Dr. Matthias Schäfer

Andreas Scherer

Dr. Birgit Straubinger

Kira Straubinger

Heinz-Peter Zimmermann

Schriftführer

Stefan Kern

Von der Verwaltung

Markus Forschner

Matthias Frey

Jürgen Kehr

Außerdem anwesend

Henri Bick

Jugendbüro, zu TOP 1

Simone Radler

Jugendbüro, zu TOP 1

Bernward Bertram

Wehrleiter, zu TOP 4

Andreas Haub

stv. Wehrleiter, zu TOP 4

Presse

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Thomas Becker-Theilig

Daniela Bernhard

Mathias Böhm

Christina Göth

Manuel Höferlin

Andreas Hofreuter

Dr. Willi Kiesewetter

Wolfgang Kirch

Jens Mutzke

Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 08.04.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Stefan Kern ernannt.

Der Vorsitzende gibt folgende Ergänzungen / Änderungen der Tagesordnung bekannt:

Neuer TOP 6.3. - Vergabe der Arbeiten zur Umlegung eines Regenwasserkanals im Rahmen des Straßenausbaus im Sanierungsgebiet 3. BA Bodenheim.

Neuer TOP 7.3. - Präsentation KIPKI Maßnahmen durch den Klimaschutzmanager Herrn Markus Forschner.

TOP 8 wird im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt. Neuer TOP 9 – Grundstücksangelegenheiten im nichtöffentlichen Teil.

Die Änderungen der Tagesordnung werden einstimmig angenommen.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

Vorlage

1.

Bericht der Jugendpflege

2.

1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035

2024/950/020

a)

Aufstellungsbeschluss

b)

Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

3.

Änderung des Gesellschaftsvertrags der EDG mbH

2024/950/026

4.

Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (HRF)

2022/950/120/2

5.

Vergaben

5.1.

Beschaffung eines Rettungsbootes für die Freiwillige Feuerwehr

2023/950/072/1

6.

Bekanntgabe von Vergaben

6.1.

Beschaffung von Lüftungsanlagen für den Keller des Barockgebäudes und der Toilettenanlage der GS Bodenheim zur Schimmelvermeidung

2024/950/016

6.2.

Beschaffung von Durchlauferhitzern an den Wasserentnahmestellen im VG Rathaus Bodenheim

2024/950/023

6.3.

Vergabe der Arbeiten zur Umlegung eines Regenwasserkanals im Rahmen des Straßenausbaus im Sanierungsgebiet 3. BA Bodenheim

2024/950/035

7.

Informationen

7.1.

Bekanntgabe Ehrenämter des Bürgermeisters innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes;Unterrichtung des VG-Rates gem. § 119 Abs 3 Landesbeamtengesetz

7.2.

Beitritt zur Mainzer Energiegenossenschaft

2024/950/029

7.3.

Präsentation der KIPKI Maßnahmen durch den Klimaschutzmanager, Herrn Markus Forschner

8.

Schiedsamtsbezirk Bodenheim, Nackenheim; Wiederberufung des Schiedsmanns

2024/950/030

Nichtöffentlicher Teil:

9.

Grundstücksangelegenheiten

2024/950/040

Öffentlicher Teil:

10.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1: Bericht der Jugendpflege

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Bick und Frau Radler vom Kinder- und Jugendbüro der Verbandsgemeinde Bodenheim. Herr Bick und Frau Radler berichten von der Entwicklung im Kalenderjahr 2023.

Die Fraktionen danken dem Kinder- und Jugendbüro für die gute und wichtige Arbeit, die diese leisten. Das gute besuchte Jugendfestival hat für Bürgermeister Dr. Scheurer die Bedeutung der Jugendarbeit aufgezeigt.

Jahresbericht des Jugendbüros der Verbandsgemeinde Bodenheim 2023

Vorwort: Dieser Tätigkeitsbericht dokumentiert die Arbeit des Jugendbüros der Verbands-gemeinde Bodenheim im Jahr 2023. Die dargestellte Entwicklung zeigt, dass Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde gefragt und wichtig ist. Das Jugendbüro und seine Angebote sind aus der VG nicht wegzudenken. Der jährliche Tätigkeitsbericht dient der Fortschreibung der inhaltlichen Arbeit unserer Einrichtung. Er unterstützt uns bei der Reflexion und trägt dazu bei, Verbesserungen in der bestehenden Konzeption vorzunehmen. Die Auseinandersetzung mit der geleisteten Arbeit hilft uns bei der Planung und Umsetzung neuer Zielsetzungen und Ideen. Dieser Bericht orientiert sich am vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung empfohlenen Rahmen.1 Die Beschreibung unserer Angebotsstruktur wird durch aktuelle Statistiken ergänzt. Befunde, die sich gegenüber dem Vorjahr nicht oder nur unwesentlich verändert haben, wurden vom letztjährigen Bericht übernommen. Die Arbeit des Jugendbüros war wie in den vergangenen Jahren vor allem von der Ausgestaltung der Bildungs- und Freizeitveranstaltungen in den Ferienprogrammen und im Jahresprogramm geprägt.

¹Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: Empfehlungen für die kommunale Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz; Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 20.Dezember 2004; S. 56.

1. Angaben zur Einrichtung

1.1 Träger

Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim

Dienstort

Henri-Dunant-Straße 3, 55299 Nackenheim

1.1.1 Struktur

Das Jugendbüro ist Bestandteil der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim. Innerhalb der Verwaltungsstruktur ist es der Fachbereichsgruppe Soziales des Fachbereichs III (Bürgerdienste) zugeordnet.

1.1.2 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Jugendbüros entsprechen nur bedingt denen der Verbandsgemeindeverwaltung. Wir Mitarbeiter² sind bestrebt, während dieser Zeiten erreichbar zu sein, dies ist jedoch nicht immer möglich, da einige Veranstaltungen an Nachmittagen oder Abenden stattfinden müssen und wir in den Ferienzeiten den ganzen Tag über Workshops und Ausflüge anbieten.

² In diesem Bericht findet das generische Maskulinum Verwendung, das männliche, weibliche wie diverse Individuen gleichermaßen einschließt.

1.1.3 Ausstattung

Das Jugendbüro befindet sich im ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Nackenheim. Dort findet sich direkt angeschlossen auch ein Saal für Bildungs- und Freizeitangebote mit einer eigenen Küche und Materiallager. Auch die Halle im Erdgeschoss steht in der Ferienzeit für Veranstaltungen zur Verfügung. In Absprache mit den Ortsgemeinden und Schulen finden auch in Jugendtreffs, Sporthallen und anderen Räumlichkeiten Veranstaltungen statt. Für die Jugendarbeit steht ein Bus mit neun Sitzplätzen zur Verfügung.

1.2 Personelle Situation

Das Jugendbüro ist mit 1,5 Vollzeitstellen besetzt. Die Personalkosten werden zu 100 % von der Verbandsgemeinde Bodenheim getragen. Das Kontingent von insgesamt 58,5 Wochenstunden verteilt sich auf drei hauptamtliche Mitarbeiter:

Frau Simone Radler, Sozialpädagogin B. A., mit 19,5 Stunden:

Bildungs- und Freizeitangebote

Jugendtreffs

Prävention

Finanzierung und Förderung

Vernetzung und Sonderprojekte

Frau Bettina Graf, Dipl.- Sozialpädagogin (FH), mit 19,5 Stunden:

Bildungs- und Freizeitangebote

Taschengeldbörse

Bürgerbus

Seniorenarbeit

Herr Henri Bick, M. A., mit 19,5 Stunden:

Bildungs- und Freizeitangebote

Großveranstaltungen

Öffentlichkeitsarbeit

Ab dem 1. August absolvierte Frau Celine Ogwuh im Rahmen des Studiengangs Soziale Arbeit ihr achtmonatiges Praxissemester im Jugendbüro und hat sich als Vollzeitkraft vielfältig eingebracht, besonders mit der Organisation und Durchführung eigener Veranstaltungen. Vor allem in den Ferien haben zudem Ehrenamtliche das Mitarbeiterteam verstärkt.

1.3 Finanzierung

Das Jugendbüro erhält ein festes Budget durch Mittel im Verbandsgemeindehaushalt. Außerdem bezahlen die Teilnehmer für einige Veranstaltungen einen Beitrag. Andere Angebote sind kostenfrei. Das Jugendbüro erhält zudem, ebenso wie die Jugendtreffs der Ortsgemeinden, gelegentlich Spenden von Privatpersonen und Institutionen. Für größere Projekte werden Fördergelder bei unterschiedlichen Institutionen (Kreisverwaltung, LZG etc.) beantragt. Für die Oster-, Pfingst- und Sommerferien konnten signifikante Landesfördermittel für Ferienbetreuungsmaßnahmen gewonnen werden.

2. Äußere Rahmenbedingungen

2.1 Sozialraum und Einwohnerzahlen

Die Verbandsgemeinde Bodenheim ist die fünftgrößte von neun Verwaltungseinheiten des Landkreises Mainz-Bingen. Hier leben 20.537 Menschen mit Hauptwohnsitz. Davon sind 20,5 % jünger als 20 Jahre, 63,7 % zwischen 20 und 69 Jahren und 15,7 % älter als 69 Jahre. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung beträgt 10 %. Im Verbandsgemeindegebiet gibt es insgesamt fünf allgemeinbildende Schulen (vier Grundschulen und ein Gymnasium). Trotz der Nähe zu Mainz, der relativ hohen Bevölkerungsdichte und der wachsenden Bevölkerungszahl ist die Verbandsgemeinde noch ländlich geprägt.

2.2 Zielgruppe

Die Jugendarbeit nach §11 SGB VIII richtet sich in erster Linie an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren. Die personelle Besetzung des Jugendbüros reicht jedoch nicht aus, um Angebote für die gesamte Altersgruppe anzubieten. In der VG Bodenheim leben 3193 (15,5 %) Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 20 Jahren. Angebote für unter Sechsjährige sind schwer zu gestalten, da hier ein zu hoher Personalschlüssel erforderlich ist. Bei Jugendlichen, die älter als 15 sind, machen wir die Erfahrung, dass diese durch Schule oder Ausbildung weniger zeitliche Ressourcen haben und in ihrer Freizeit oft nach Mainz orientiert sind. Aus diesem Grund legt das Jugendbüro den Schwerpunkt bei den Angeboten auf die Altersgruppe der Sechs- bis Fünfzehnjährigen. Das bedeutet nicht, dass es keine Angebote für ältere Jugendliche gibt oder diese nicht willkommen wären. Besonders durch die Jugendtreffs oder als Betreuer in den Ferienprogrammen werden diese Jugendlichen erreicht. Einige Projekte sind als generationsübergreifende Angebote konzipiert und haben dementsprechend verschiedene Altersgruppen als Adressaten (z. B. die Taschengeldbörse).

2.3 Soziale Problemlagen

In der kommunalen Jugendarbeit sind Jugendliche mit den verschiedensten Bildungsgängen anzutreffen. In der Verbandsgemeinde Bodenheim fällt auf, dass es viele junge Familien gibt, die über gute Finanz- und Bildungsressourcen verfügen. Diesen Familien ist die Bildung ihrer Kinder wichtig und sie sind bereit, sich dafür zu engagieren und Ressourcen zu investieren. Kinder aus diesen Familien sind oft in Vereinen aktiv, lernen z. B. Musikinstrumente und nehmen häufig an den Veranstaltungen des Jugendbüros teil. In den Veranstaltungen, die einer Anmeldung bedürfen, sind überwiegend Teilnehmer aus diesen Familien vertreten. Angebote des Jugendbüros und der Jugendtreffs werden jedoch von Angehörigen aller Schichten und Milieus wahrgenommen. Auch Kinder und Jugendliche aus Familien, die erst in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind, partizipieren daran. Für Jugendliche, die mit Problemlagen konfrontiert sind, etwa in Elternhaus, Schule oder ihrem sozialen Umfeld, dienen vor allem die lokalen, niedrigschwelligen und offenen Angebote der Jugendtreffs als Anlaufpunkt. Das Mitarbeiterteam ist in Zusammenarbeit mit den Jugendtreffbetreuern bestrebt, solche Probleme aufzufangen und während der Öffnungszeiten in Einzelgesprächen oder in Form von Projekten zu bearbeiten. In der Lebensphase Jugend kann es verstärkt zu straffälligem Verhalten kommen. Jugendkriminalität ist, bedingt durch die Sozialstruktur, in der Verbandsgemeinde weniger präsent als in urbanen Räumen. Dennoch kam es zuletzt in Bodenheim und Nackenheim zu einer Fallhäufung besonders von Vandalismus und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. In diesem Zusammenhang befindet sich das Jugendbüro im Austausch mit Jugendtreffs, Polizei und Ordnungsamt.

3. Aufgaben, Prinzipien und Ziele

3.1 Aufgaben der kommunalen Jugendarbeit

In § 11 SGB VIII ist Jugendarbeit und ihr Stellenwert innerhalb der Jugendhilfe niedergelegt. Die Jugendarbeit steht an erster Stelle aller Hilfsangebote, da sie sich an alle Kinder und Jugendlichen richtet und diese nicht primär defizitär betrachtet.

„(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.

(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

1.

außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

2.

Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

3.

arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

4.

internationale Jugendarbeit,

5.

Kinder- und Jugenderholung,

6.

Jugendberatung.

(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.“

§ 11 SGB VIII macht nicht nur den Stellenwert der Jugendarbeit innerhalb der Jugendhilfe deutlich. Er definiert Jugendarbeit auch als Pflichtaufgabe des öffentlichen örtlichen Trägers der Jugendhilfe, also des Jugendamtes. In ihm sind alle Aufgabenfelder verankert. Nach den Richtlinien des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz gehören zu den Aufgaben der kommunalen Jugendarbeit:

Angebote machen

Zusammenarbeit und Koordination

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Interessenvertretung

Sozialraum entwickeln

Fachberatung und Fortbildung

Konzeptentwicklung

Qualitätsentwicklung

Ressourcen sichern

Jugendhilfeplanung³

³Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: Empfehlungen für die kommunale Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz; Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 20. Dezember 2004; S. 9.

Kinder- und Jugendschutz sowie Jugendsozialarbeit sind eigenständige Arbeitsfelder der Jugendhilfe. Es gibt jedoch immer wieder Schnittstellen mit der Jugendarbeit, sodass Jugendarbeit zum Teil auch in diesen Bereichen tätig wird. Das Jugendbüro ist nicht in allen Feldern tätig, welche im § 11 SGB VIII und in den Empfehlungen des Landesjugendamtes beschrieben werden, da diese Aufgaben in erster Linie als Pflichtaufgabe vom öffentlichen örtlichen Träger (Jugendamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen) zu gewährleisten sind. Darüber hinaus übernimmt das Jugendbüro auch Aufgaben, die nicht zur Jugendarbeit gehören – siehe dazu Kapitel 5. In folgenden Aufgaben und Arbeitsfeldern der Jugendarbeit ist das Jugendbüro tätig:

3.2 Prinzipien der Jugendarbeit

3.2.1 Grundprinzipien der Jugendarbeit

Grundlage der Arbeit ist ein positives, humanistisches Weltbild. Dies beinhaltet Wertschätzung, Respekt, Offenheit und Toleranz gegenüber Menschen und ihren vielfältigen Lebensweisen, die Unterstützung des persönlichen Wachstums, Solidarität sowie die Übernahme sozialer Verantwortung. Um die Arbeit für viele Teilnehmer attraktiv zu gestalten, ist es für uns als Mitarbeiterteam wichtig, eine Angebotsstruktur vorzuhalten, die sich den verändernden Wünschen und dem Bedarf der Zielgruppe anpasst. Jugendarbeit, wie wir sie verstehen und betreiben, hält ein breites Spektrum an Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen bereit.

Prinzip der Offenheit

Die Jugendarbeit ist ein offenes System. Es ist für Kinder und Jugendliche jeder Religion und Nationalität offen. Es hält sich offen für soziokulturelle Veränderungen, für die verschiedenen Lebenslagen, Lebensstile und Lebensbedingungen junger Menschen, die sich in einer Such- und Orientierungsphase befinden. Das heißt auch, dass die Jugendarbeit ein breites und differenziertes Angebot unterbreitet. Offenheit bedeutet Vielfalt in Bezug auf Dienstleistungen, Arbeitsmethoden und Zielgruppen, um unterschiedliche Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Offenheit bedeutet auch flexible und unbürokratische Gestaltung von Jugend- und Lernräumen, auch zur individuellen Nutzung.

Prinzip der Freiwilligkeit

Freiwilligkeit bei der Teilnahme an unseren Angeboten sehen wir als Grundvoraussetzung in der Arbeit mit jungen Menschen. Alle Angebote der Jugendarbeit sind freiwillige Angebote. Das Prinzip der Freiwilligkeit unterstützt wesentlich die Selbstbestimmung von jungen Menschen. Die Jugendarbeit ist zuständig für die freiwillige, nicht-formale Bildung im Gegensatz zur formalen Bildung der Schule. Sie ist als Grundlage für die Zuwendung hin zu Bedürfnissen und Interessen der Jugendlichen und für den Aufbau einer vertrauenschaffenden Atmosphäre zwingend notwendig.

Prinzip der Partizipation

Die Jugendlichen werden in ihrem Freizeitverhalten abgeholt. Partizipation zielt ab auf aktive Teilnahme, Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung von jungen Menschen an den Tätigkeiten und der Gestaltung des Gemeinwesens, insbesondere der Jugendarbeit. Die Partizipationsmöglichkeiten orientieren sich an den zeitlichen und persönlichen Ressourcen, Talenten und Fähigkeiten junger Menschen und beinhalten die Entscheidungsprozesse sowie die Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten bei Programmen und Projekten wie z. B. in Teams und Arbeitsgruppen, die neue Ideen, Wünsche und Anregungen aufnehmen. So können sie sich besser mit den Zielen und Inhalten der Angebote identifizieren und aktiv partizipieren. Die Möglichkeit zur Mitbestimmung führt dazu, dass das Angebot eher genutzt und die Jugendlichen mehr Zeit und Energie in ihr Projekt, ihre Veranstaltung oder ihre Jugendeinrichtung investieren. Dabei ist es wichtig, die Strukturen der Erwachsenenbeteiligung nicht auf die Ebene der Jugend zu übertragen.

3.2.2 Arbeitsprinzipien der Jugendarbeit

Basierend auf oben genannten Prinzipien bedeutet Jugendarbeit nach unserem pädagogischen Verständnis, den Alltag der Kinder und Jugendlichen mit ihren spezifischen Bedürfnissen und Herausforderungen zu begleiten. Die Ausgestaltung der Angebote orientiert sich am Bedarf der Kinder und Jugendlichen, um sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen Handlungsstrategien zu erarbeiten. Das Jugendbüro bindet regionale Kooperationspartner (Suchtprävention des Diakonischen Werkes, Caritas, Vereine) sowie externe Trainer oder Referenten ins laufende Programm ein, um ein breites Angebot für unterschiedliche Zielgruppen zu ermöglichen. Die Spannbreite der Unterstützungsformen in der Jugendarbeit reichen von Bildungs- und Freizeitangeboten über begleitende Unterstützung und Beratung mit hoher Kontaktintensität bis hin zur Koordination oder der reinen Vermittlung von Hilfen anderer Dienste. Aufgrund gesellschaftlicher und sozialer Entwicklungen und auf der Basis des Fachdiskurses haben sich weitere Arbeitsprinzipien entwickelt, die heute wesentlicher Bestandteil von Jugendarbeit sind.

Lebensweltliche und sozialräumliche Orientierung

Die Jugendarbeit orientiert sich an den Bedürfnissen, Lebenslagen und Lebensbedingungen von jungen Menschen in den Gemeinden. Ausgangspunkt der Arbeit bilden die Lebenswelten und die sozialräumlichen Bezüge der Kinder und Jugendlichen. Das heißt, Jugendarbeit ist nicht an einem Ort verhaftet, sondern agiert in den Lebensräumen von Kindern und Jugendlichen. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass die Ortsgemeinden eigene Jugendtreffs haben. Die Lebensweltorientierung ist grundlegendes Denk- und Handlungsprinzip und die sozialräumliche Orientierung konzeptionelles und methodisches Werkzeug in der Jugendarbeit. Dabei ist es auch notwendig, eine gesellschaftspolitische Position für junge Menschen einzunehmen und diese bei der Vernetzung sowie der Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit zu vertreten.

Geschlechtsreflektierter Umgang

Hergebrachte Geschlechterrollen und -stereotype sind derzeit einer Dekonstruktion unterworfen und werden durch Konzepte non-binärer Geschlechtlichkeit ergänzt. Gleichzeitig wachsen Kinder und Jugendliche in einer nach wie vor zweigeschlechtlich bestimmten Lebenswelt auf, die von ihnen sowohl eine Einordnung in Rollenbilder als auch deren Reflexion fordert. Hier kann mit spezifischen Angeboten jeweils für Jungen und Mädchen angesetzt werden. Leitend ist dabei eine Haltung, die jenseits stereotyper Muster die Entwicklung individueller Entwürfe von Geschlechterrollen unterstützt.

Umgang mit kulturellen Identifikationen

Die verschiedensten Formen kulturellen Handelns wie beispielsweise Jugendkultur, Religion, Ethnien, Sprache, Nationalitäten, Politik etc. und ihre Wirkung auf Identitäten spielen für Jugendliche eine wichtige Rolle. Akteure in der Jugendarbeit müssen ihre eigene Haltung kennen und sich mit ihrer kulturellen Identifikation auseinandersetzen. Darüber hinaus bieten sie den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Haltung und kulturellen Identität.

Verbindlichkeit und Kontinuität

Verbindlichkeit und Kontinuität sind Merkmale des professionellen Beziehungsangebotes an die Kinder und Jugendlichen. Die Jugendarbeit bedarf dafür verlässlicher Rahmenbedingungen. Voraussetzung dafür ist eine verbindliche und kontinuierliche Absicherung in Politik und Gemeinwesen. Ehrenamtliche Mitarbeiter tragen wesentlich zu den Angeboten der Jugendarbeit bei. Professionelle hauptamtliche Fachkräfte sind jedoch nötig, um Kontinuität und Professionalität zu gewährleisten.

Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen

Professionell in der Jugendarbeit Tätige füllen ihre Modellfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll aus. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Suchtmitteln, mit sexualisierten und entwürdigenden Äußerungen und mit Gewalt. Darüber hinaus nehmen sie gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen einen Schutzauftrag wahr, der über die im Jugendschutzgesetz festgeschriebenen Regelungen hinausgeht. Dieser beinhaltet insbesondere an den jeweiligen persönlichen Entwicklungsstand der jungen Menschen angepasste Regeln und Grenzen. Der Schutzauftrag endet nicht mit der Volljährigkeit, sondern wird jeweils individuell wahrgenommen.

Selbstreflexion

Jugendarbeit basiert auf einer ressourcenorientierten Kontakt- und Beziehungsarbeit. Wichtig ist, dass sich die hauptamtlichen Kräfte mit den Arbeitsprinzipien, ihren Rollen, ihrem Menschenbild sowie ihren Verhaltens- und Denkweisen auseinandersetzen.

3.3 Ziele

Das Jugendbüro ...

steht nicht in Konkurrenz zu Institutionen wie Familie, Schule, Arbeitsplatz, Kirche, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen. Vielmehr wirkt die Arbeit unterstützend, ergänzend oder alternativ dort, wo ungedeckte Bedarfe sind.

schafft in erster Linie Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, in denen diese ihre Ressourcen stärken und ihre Kompetenzen erweitern können.

hat vorrangig präventiven Charakter, nimmt die Interessen, Fragestellungen und Probleme der Jugendlichen auf und initiiert und begleitet hierzu Jugendprojekte. Es leistet Gesundheitsförderung und Präventionsarbeit zu Themen wie Abhängigkeit, Sucht, Gewalt, Sexualität, Schule und Berufsausbildung.

bietet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Jugendfragen. Es steht Jugendlichen, Erwachsenen und Behörden für Anliegen und Fragen zur Verfügung. Es unterstützt die Vernetzung der verschiedenen Stellen der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde.

schafft jugendgerechte Strukturen und leistet Lobbyarbeit für die Belange der Jugendlichen.

stellt Räume zur Verfügung, in denen Jugendliche einen Teil ihrer Freizeit verbringen und selbst gestalten können.

fördert die Partizipation der Jugendlichen am gesellschaftlichen und politischen Leben. Es ermöglicht ihnen konstruktive Erfahrungen in ihrem Umfeld. Es stärkt die Eigenverantwortung Jugendlicher und fördert ihren Gemeinschaftssinn.

nimmt gesellschaftliche und kulturelle Veränderungen wahr und integriert neue Inhalte, Mittel und Methoden in seine Arbeit.

4. Maßnahmen zum Erreichen der Ziele

4.1 Angebote der Freizeit- und Bildungspädagogik

4.1.1 Jahresprogramm

4.1.1.1 Workshops, Ausflüge und Freizeiten

Über das ganze Jahr verteilt finden kreative, medienpädagogische und bewegungspädagogische Angebote statt. In diesen Veranstaltungen der außerschulischen Bildungsarbeit wird den Kindern und Jugendlichen ein praktisches Verständnis bspw. von Mathematik und Technik vermittelt. Sie lernen, eigene kreative Gedanken zu entwickeln, den Umgang mit Werkzeugen, den Umgang mit Technik, Medien und verschiedensten Materialien. Das Zusammenarbeiten außerhalb des Klassenverbandes und das Einfinden in neue Gruppen und Rollen fördern ihre Sozialkompetenz. Im vergangenen Jahr gab es im Jahresprogramm 28 Angebote, für die sich 71 verschiedene Teilnehmer angemeldet haben, viele mehrfach.

4.1.1.2 Feste und Feiern

Das Jugendbüro wirkt bei verschiedenen Festen und Feierlichkeiten in der Verbandsgemeinde mit. Zum Teil handelt es sich dabei um organisatorische Unterstützung im Hinblick auf Werbung oder Material. Zum Teil führt das Jugendbüro in Kooperation mit Vereinen eigene Veranstaltungen durch. 2023 fanden folgende Veranstaltungen statt:

Familienwandertag

An Christi Himmelfahrt fand der VG-Familienwandertag zum Bodenheimer Angelweiher statt. Das Jugendbüro hat dabei die Organisation des Kinderprogramms sowie die Plakatgestaltung übernommen.

Bürgerfest Marktplatzeröffnung

Das Jugendbüro beteiligte sich am Bürgerfest zur Eröffnung des neugestalteten Nackenheimer Marktplatzes mit einem Angebot zum Stofftaschenbemalen und Buttonsgestalten, an dem rund 200 Kinder und Jugendliche teilnahmen.

4.1.2 Ferienprogramme

Alle Ferienprogramme haben dasselbe Konzept und dieselben Teilnahmebedingungen. Der Ablauf ist wie folgt: Das Programm wird vom Jugendbüro entwickelt bzw. zusammengetragen. Es beinhaltet sowohl eigene Veranstaltungen als auch ehrenamtliche Angebote von Vereinen, Institutionen und Bürgern. Bei den Veranstaltungen des Jugendbüros sind je nach Teilnehmerzahl und Themenschwerpunkt ehrenamtliche Betreuer und ggf. externe Fachkräfte vor Ort. Der Kreis an Ehrenamtlichen, die hier mitwirken, umfasst einige Stammkräfte, aber immer wieder auch neue Jugendliche und junge Erwachsene. Die Anmeldung findet über ein Online-Portal statt, über das auch die Administration der Ferienprogramme gesteuert wird. Teilnehmer, die keine Möglichkeit haben, sich online anzumelden, können sich auch persönlich oder telefonisch anmelden.

2023 fanden vier Ferienprogramme statt:

Osterferien

In den Osterferien fanden an vier Tagen insgesamt 23 Veranstaltungen statt, für die sich 255 Kinder und Jugendliche angemeldet haben.

Pfingstferien

Die Pfingstferien hatten sieben Ferientage. Insgesamt wurden 31 Veranstaltungen angeboten, für die sich 260 Kinder und Jugendliche angemeldet haben.

Sommerferien

In den sechswöchigen Sommerferien gab es 123 Angebote, bei denen die Anmeldung bzw. Organisation über das Jugendbüro lief. Die Teilnehmerzahl lag bei 531.

Herbstferien

In den zehntägigen Herbstferien gab es 42 Veranstaltungen, für die sich 439 Kinder und Jugendliche angemeldet haben.

4.2 Projekte und Angebote im Sozialraum

4.2.1 Jugendtreffs

2023 war nur in Lörzweiler und Bodenheim ein Jugendtreff geöffnet. Der Jugendtreff Lörzweiler war offen für alle ab elf Jahren, der Treff in Bodenheim für alle ab zehn. Für 2024 ist die Neueröffnung des Jugendtreffs Nackenheim geplant, die wir im Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Nackenheim bereits vorbereitet haben. Der Jugendtreff Lörzweiler war mit einer Mitarbeiterin besetzt, die den Jugendtreff in Form eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (7 Stunden pro Woche) leitete. Der Jugendtreff in Bodenheim war als einziger mit einer 50-%-Stelle ausgestattet, die auf drei Personen aufgeteilt ist, und verfügt außerdem über weitere Beschäftigte in geringfügigen Arbeitsverhältnissen. Beide Jugendtreffs sind gut besucht. Insbesondere der Jugendtreff Bodenheim erfreut sich eines sehr regen Zulaufs. Grundsätzlich entwickeln die Jugendtreffs ihr Programm in Absprache mit den Jugendlichen. Dabei hat sich eine Mischung zwischen offenen Treffs, bei denen es kein spezielles Programm gibt, und konkreten Programmangeboten herausgebildet. Das Angebot beinhaltet meist kreative, sportliche oder kulinarische Workshops. Auch besondere Projekte finden ausgehend von den Jugendtreffs statt. So hat sich der Jugendtreff Lörzweiler etwa im Rahmen der Jugendbeteiligung des Zukunftsprozesses Lörzweiler engagiert, der Jugendtreff Bodenheim hat im Rahmen des Albansfests und der Kerb besondere Angebote im Hinblick auf das Thema Suchtprävention gemacht. Die Jugendtreffs werden im Nachrichtenblatt und im Internet immer wieder beworben. Auch das gezielte Anschreiben und Einladen der Jugendlichen hat in der Vergangenheit zu Erfolgen geführt, kann aber natürlich nur bei gegebenen Anlässen erfolgen, etwa bei einem Betreuerwechsel. Die Jugendtreffs haben ein eigenes Budget für ihre Programmgestaltung zur Verfügung. Sie können aber auch Material im Jugendbüro ausleihen und erhalten nach Möglichkeit Zuschüsse für Material- und Personalkosten durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Das Jugendbüro steht im regelmäßigen Kontakt zu den Jugendtreffleitern, auch um Möglichkeiten der Unterstützung und Kooperation auszuloten. Ein besonderes Augenmerk liegt natürlich auf der Frage, wie mehr Jugendliche erreicht werden können. Grundsätzlich ist es vorteilhaft, wenn die Jugendtreffs nicht von Einzelpersonen, sondern von mindestens zwei Kräften geleitet werden, möglichst unterschiedlichen Geschlechts. Dies bietet Vorteile im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, da die Räume samt Küchen gerade bei einer größeren Anzahl anwesender Jugendlicher für eine Person teils schwer überschaubar sind. Außerdem haben die Mitarbeiter in einem Konfliktfall Zeugen und Treffs mit mehreren Betreuern müssen zu Urlaubs- oder Krankheitszeiten nicht zwangsweise schließen.

4.2.2 Taschengeldbörse

Die Taschengeldbörse ist ein generationsübergreifendes Projekt, welches auf dem Prinzip der Nachbarschaftshilfe aufbaut. Jugendliche bieten gegen ein kleines Taschengeld älteren und/oder hilfebedürftigen Menschen ihre Hilfe an. Dabei soll es sich immer um einfache, unregelmäßige und ungefährliche Tätigkeiten wie Straßekehren, Hilfe beim Einkaufen oder Fragen etwa zur Smartphone-Nutzung handeln. 2023 waren 15 Jugendliche bei insgesamt 27 verschiedenen Jobangeboten im Rahmen der Taschengeldbörse aktiv. Die Zahl der Jugendlichen fließt, da es sich um die Zielgruppe des Jugendbüros handelt, in die Statistik mit ein, die Zahl der Jobanbieter jedoch nicht.

4.2.3 Ausbildungsstellenübersicht

Die bestehende Kooperation mit der VG Rhein-Selz zur Erstellung einer Übersicht über Ausbildungsstellen und Praktikums-, FSJ-, FÖJ- und Freiwilligendienstplätze wurde 2023 auf Wunsch der VG Rhein-Selz nicht fortgeführt. Daher haben wir das Projekt eigenständig weitergeführt. Dazu wurden alle interessierten Unternehmen und Institutionen in der VG angeschrieben. Die Übersicht liegt als gedruckte Broschüre vor, die in den weiterführenden Schulen in den VGs und darüber hinaus verteilt und auch im Internet veröffentlicht wurde. Sie dient Jugendlichen, die sich in der Phase beruflicher Orientierung befinden, als handliche Übersicht, welche Möglichkeiten und Ansprechpartner sie direkt vor ihrer Haustür haben.

4.3 Jugendschutz

Der Jugendschutz ist ein eigenständiges Arbeitsfeld und kein originäres Aufgabenfeld der Jugendarbeit. Da es jedoch in einigen Punkten immer wieder Überschneidungen mit der Jugendarbeit gibt, stellt er einen eigenen Punkt in diesem Bericht dar.

4.3.1 Jugendschutzkontrollen

Bei den großen Weinfesten bestätigte sich mit Blick auf die Zahl alkoholkonsumierender oder stark alkoholisierter Minderjähriger der rückläufige Trend der Vorjahre. Derzeit erscheint eine Teilnahme von Mitarbeitern des Jugendbüros an den Jugendschutzkontrollen des Ordnungsamts, wie sie in der Vergangenheit stattgefunden hat, daher nicht unbedingt erforderlich. Den Schwerpunkt unserer Arbeit in diesem Feld richten wir daher auf Präventionsangebote in Kooperation mit anderen Trägern, etwa dem Diakonischen Werk Rheinhessen, um auf diese Weise für den verantwortungsbewussten Umgang mit Suchtmitteln zu sensibilisieren.

4.3.2 Präventionsangebote

Ein wichtiger Bestandteil des Kinder- und Jugendschutzes ist die Prävention. Es geht darum, Kinder aufzuklären und starkzumachen. In den Pfingst-, Sommer- und Herbstferien fand dazu jeweils ein einwöchiger Selbstbehauptungskurs zusammen mit der Sportschule AITA Sports statt. In der Sexualpädagogik konnten die in den Vorjahren etablierten Veranstaltungen in Kooperation mit der Caritas Mainz und MFM Deutschland e. V. fortgesetzt werden. Es fand ein Workshop für junge Mädchen statt. Die Zusammenarbeit mit dem WBZ Ingelheim im Bereich „politischer und religiöser Extremismus“ musste wegen Finanzierungsproblemen seitens des Kooperationspartners kurzfristig beendet werden. Darüber hinaus ist klar, dass auch viele der sonstigen angebotenen Veranstaltungen einen präventiven Charakter haben, etwa im Bereich Medien oder Gesundheit. Präventionsangebote sind gleichzeitig immer Bildungsangebote – und umgekehrt.

4.4. Statistik

Die Statistik bezieht sich auf die vorangegangenen Veranstaltungen. Sie schließt alle Veranstaltungen von Kapitel 4.1 mit Ausnahme von Kapitel 4.1.1.2 ein. Des Weiteren werden die Kinder Jugendlichen erfasst, die an der Taschengeldbörse (4.2.2) und den Präventionsangeboten (4.3.2) teilgenommen haben.

5. Weitere Tätigkeiten

Neben der Jugendarbeit ist das Jugendbüro mit weiteren Aufgaben betraut, vor allem im Bereich der Seniorenarbeit. Dazu zählen die im Folgenden zusammengefassten Tätigkeiten.

5.1 Koordination des Bürgerbus-Projekts

Unter der Überschrift „Unser Busje“ läuft seit 2015 das Bürgerbusprojekt: Mobilitätseingeschränkte Bürger der Verbandsgemeinde können sich per Telefon an zwei Fahrtagen pro Woche Fahrten mit einem Kleinbus bestellen – etwa um zum Arzt oder zum Einkaufen zu kommen. Sowohl den Telefon- als auch den Fahrdienst übernimmt ein Team aus Ehrenamtlichen, den Bus stellt die Verbandsgemeinde. Das Jugendbüro bildet dabei die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Ehrenamtsteam. Es unterstützt die Ehrenamtlichen bei ihrer Tätigkeit und gewährleistet die Rahmenbedingungen zum reibungslosen Betrieb des „Busje“. Dabei stehen wir auch für die Bürger als Ansprechpartner hinsichtlich Fragen, die über die Terminbuchung hinausgehen, zur Verfügung.

5.2 VG-Seniorennachmittag

2023 fand wieder der VG-Seniorennachmittag statt, zu dem alle über Siebzigjährigen der Verbandsgemeinde eingeladen sind. Die Organisation des Nachmittags liegt in den Händen des Jugendbüros. Bei der Veranstaltung in der Nackenheimer Carl-Zuckmayer-Halle waren rund 370 Senioren zu Gast, aus allen Orten der VG. Traditionell konnte das Landespolizeiorchester für die Unterhaltung gewonnen werden.

5.3 VG-Seniorenbeirat

Das Jugendbüro unterstützt die Arbeit des VG-Seniorenbeirats von Verwaltungsseite. Eine Mitarbeiterin des Jugendbüros nimmt an den Sitzungen des Beirats teil und bereitet dessen inhaltliche Arbeit vor und nach. Dabei geht es um die Unterstützung und Begleitung bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben. 2023 waren die wichtigsten Projekte die Überarbeitung des VG-Seniorenwegweisers, das Kooperationsprojekt „Wunschgroßeltern“ und eine Informationsveranstaltung zum Thema Rente.

5.4 Verleihung Jugendbus

Der Kleinbus des Jugendbüros ist neben einer Nutzung für die Jugendarbeit durch uns oder die Jugendtreffs vor allem für den Bereich Asyl im Einsatz. Darüber hinaus besteht für Ehrenamtliche und Vereine aus der VG die Möglichkeit, ausnahmsweise den Bus für ehrenamtliche Zwecke auszuleihen, sofern er nicht von der Verwaltung benötigt wird. Die Administration der Leihen übernimmt das Jugendbüro. Im Jahr 2023 fanden zehn Ausleihen statt.

5.5 Helau hoch fünf

2023 fand zum zweiten Mal Helau hoch fünf statt, eine Kooperationsveranstaltung von sieben Karnevalsvereinen aus allen Ortsgemeinden, bei der neue Gesichter und neue Ideen in der Fastnacht eine Bühne bekommen sollen. Die Veranstaltung fand mit einigen hundert Zuschauern auf dem Dolles-Innenhof statt. Das Jugendbüro unterstützt die Vereine bei der Planung und Durchführung von Helau hoch fünf.

6. Zielerreichung und Fortschreibung der Konzeption

Wer gelingende Jugendarbeit verwirklichen will, ist gefordert, sich als Fachkraft ständig selbst zu überprüfen und in Frage zu stellen. Folgende Aspekte sind dem Team des Jugendbüros im Umgang mit Kindern und Jugendlichen besonders wichtig:

ihre Situation wahr- und ernstnehmen

sie als Mädchen und Jungen wahr- und ernstnehmen

mit lebensweltlichen Situationen und Problemen konstruktiv umgehen lernen

ihre Sozial- und Lebenskompetenzen stärken

sie als Produzenten von Medienangeboten unterstützen und Mediennutzer reflektierend begleiten

ihre Partizipationsmöglichkeiten erhalten und stärken

Stärkung des Netzwerkes Haupt- und Ehrenamtlicher

Aus unserer Sicht kann die geleistete Arbeit in den verschiedenen Schwerpunkten als positiv bewertet werden. Wir als Fachkräfte fühlen uns den oben formulierten Herausforderungen gewachsen. Die Kinder und Jugendlichen, die unsere Veranstaltungen besuchen, fühlen sich hier wohl und nutzen gerne unsere unterschiedlichen Angebote. Aber auch wir – die pädagogischen Mitarbeiter – wurden im Laufe des Jahres von den Kindern und Jugendlichen in einem positiven Sinn wahr- und angenommen. Die Gespräche auch über persönliche Probleme lassen auf eine gute Vertrauensbasis schließen. Die Grundlagen der pädagogischen Arbeit des Jugendbüros wurden in der Konzeption von 2010 festgelegt. Mit den Jahresberichten wird ihre kontinuierliche Weiterentwicklung aufgezeigt. Unsere Arbeit richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die nicht in verbandlichen Strukturen organisiert sind oder sein wollen. Sie stellt Räume und Sachmittel zur Verfügung, die für alle interessierten Kinder und Jugendlichen regelmäßig zugänglich sind. Die Arbeit orientiert sich an den Stärken, Kompetenzen und Eigenarten junger Menschen, nimmt sie in ihren Suchbewegungen, Problem- und Lebenslagen ernst und entwickelt und organisiert die verschiedensten Aktivitäten. Aus diesen Überlegungen heraus ergeben sich für die Konzeption der pädagogischen Arbeit folgende Aufgaben und Zielsetzungen:

Jugendliche fördern, unterstützen, motivieren (Ich-Stärkung)

Einbindung in soziale Gruppen (Identität und Integration)

Möglichkeit zur Entfaltung jugendlicher Szenen geben

Bedürfnisse nach selbstbestimmter Freizeit aufgreifen und respektieren, dabei aber Verbindlichkeit einfordern

Entwicklung persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Perspektiven

gesellschaftliche Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Ehrenamtlichkeit fördern

Im Jahr 2023 nahmen Mitarbeiter des Jugendbüros zu Fortbildungszwecken an Veranstaltungen zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit und Erste Hilfe teil.

7. Gremienarbeit und Kooperationen

7.1 Gremienarbeit

Im Berichtszeitraum arbeitete das Jugendbüro in folgenden Gremien mit:

AG Hauptamtler des Kreises Mainz-Bingen

AG Kommunale Jugendpflege des Kreises Mainz-Bingen

VG-Seniorenbeirat

Ehrenamtsteam des Bürgerbusses

Regionaler Arbeitskreis Suchtprävention

7.2 Kooperation

Im Jahr 2023 hat das Jugendbüro mit anderen Einrichtungen, Ämtern und Fachleuten kooperiert:

Ortsansässige Vereine, Institutionen, Unternehmen und Ehrenamtliche

Sexualpädagogische Workshops – MFM und Caritas Mainz

Generationsübergreifend – Quartiersbüro WiB – Wir in Bodenheim, Kinderschutzbund Mainz

Suchtprävention – Diakonisches Werk Mainz-Bingen

Medienpädagogik – medien.rlp

Politische Bildung – Weiterbildungszentrum Ingelheim

Betreuende Grundschulen der VG Bodenheim

Seniorenarbeit – Leitstelle „Gut altern in Mainz-Bingen“

Berufswahl – Jugendberufsagentur Mainz-Bingen, IB-Bildungszentrum Mainz

8. Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit des Jugendbüros findet über verschiedene Medien statt:

Nachrichtenblatt, Plakate und Flyer

Im wöchentlich erscheinenden Nachrichtenblatt der VG Bodenheim werden alle Veranstaltungen des Jugendbüros und der Jugendtreffs veröffentlicht. Zusätzlich zum Nachrichtenblatt werden die jeweiligen Veranstaltungen in den Jugendtreffs und Schulen beworben.

Internet

Hinweise auf die Veranstaltungen werden auch auf die Homepage des Jugendbüros (jugend.vg-bodenheim.de) sowie auf die der VG Bodenheim gesetzt. Hier werden alle Informationen zu Veranstaltungen und weitere Informationen veröffentlicht. Zentral ist außerdem unser Onlineportal (vg-bodenheim.feripro.de), auf dem alle anstehenden Veranstaltungen, für die eine Anmeldung erforderlich ist, eingesehen werden können und die Anmeldung abgewickelt wird. Auch auf Facebook und Instagram veröffentlichen wir regelmäßig unsere Angebote.

Gedruckte Ferienprogramme

Auch die gedruckten Ausgaben der Ferienprogramme sind wichtig für die Öffentlichkeitsarbeit. Sie werden in einer Auflage von 1.500 bis 2.000 Stück hergestellt und an allen Schulen der VG verteilt.

Presse

Über besondere Veranstaltungen informiert das Jugendbüro die Presse. Die Möglichkeiten der Allgemeinen Zeitung, über unsere Veranstaltungen zu berichten, haben zuletzt aber stark nachgelassen.

9. Perspektiven

Die Perspektiven für unsere Einrichtung stellen sich im Jahr 2023 positiv dar. Unsere Arbeit wird von der Zielgruppe wie der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen und wertgeschätzt. Perspektivisch streben wir zum einen weitere inhaltliche Schwerpunktsetzungen in unseren Programmangeboten an – etwa zum sich derzeit rasant entwickelnden Thema Künstliche Intelligenz. Zum anderen möchten wir die Angebote für den älteren Teil der Zielgruppe weiter ausbauen und streben eine Verstetigung unserer Präsenz in den Sozialen Medien an. Hauptaugenmerk unserer Arbeit im nächsten Jahr wird gleichzeitig die Kontinuität bei den in diesem Bericht vorgestellten Schwerpunkten und Projekten sein, die zum Großteil sehr gut eingeführt und für uns sowie für viele Kinder und Jugendliche kaum wegzudenken sind. Das Jahr 2023 war geprägt von anhaltend hohen Nachfrage nach Angeboten im Ferienprogramm. Dabei konnten wir die Gesamtzahl der messbar erreichten Kinder und Jugendlichen bei einer fast gleichbleibenden Zahl an Veranstaltungen im Jahresvergleich merklich steigern. Dies spricht für die Attraktivität, Vielfalt und erfolgreiche Bewerbung unserer Angebote. Eine Rolle spielte aber auch die Unterstützung durch unsere Jahrespraktikantin, die Ende März ihr Praktikum beendet hat. Daher ist unklar, ob wir die Reichweite des letzten Jahres im laufenden Jahr halten können. Bei unserem Bestreben, die hohe Nachfrage zu bedienen, erkennen wir unsere Grenzen. Hinsichtlich personeller Kapazitäten ist das Jugendbüro mehr als ausgelastet. Daher ist die Unterstützung durch Ehrenamtliche und das Engagement der Vereine in den Ferienprogrammen sehr wichtig. Weitere Projekte bedürfen aber einer Anpassung der Stellenanzahl im Jugendbüro.

TOP 2: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035; Vorlage: 2024/950/020

a)

Aufstellungsbeschluss

b)

Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

Sachverhalt:

Die Feuerwehreinheiten der Ortsgemeinden Gau-Bischofsheim und Harxheim sollen auf eigenen Wunsch zusammengeführt und in einem neu zu errichtenden Feuerwehrhaus unter-gebracht werden. Die Errichtung des Feuerwehrhauses ist auf einem Areal in der Gemarkung Lörzweiler (siehe der BV beigefügten Anlage 1) vorgesehen. Der Gemeinderat der Orts-gemeinde Lörzweiler wird hierzu voraussichtlich in seiner Sitzung am 15.05.2024 den Auf-stellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ fassen. Da es sich hier um ein Vorhaben der Verbandsgemeinde Bodenheim handelt, muss die Ortsgemeinde Lörz-weiler keinen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes an die Verbandsgemeinde Bodenheim stellen.

Die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, da sich der Be-bauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln hat und der vorgesehene Geltungs-bereich für den Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ zurzeit als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist.

Ferner hat die Ortsgemeinde Nackenheim bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2035 den Wunsch geäußert, auf der bestehenden Parkplatzfläche ne-ben dem Grillplatz einen Stellplatz für Reisemobile auszuweisen. Das Verfahren zur Neuauf-stellung war jedoch so weit fortgeschritten, sodass diese Änderung nicht mehr untergebracht werden konnte. Dem als Antrag zu wertenden Wunsch der Ortsgemeinde Nackenheim soll ebenfalls im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Rechnung getragen werden. Hierzu wird der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim voraussichtlich in seiner Sitzung am 29.04.2024 den Aufstellungsbeschluss fassen. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist der BV beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.

Zudem ist aufgrund der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Küchelberg“ der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim eine Umwidmung des den Bebauungsplan umfassenden Gebietes von Mischgebiet in Allgemeines Wohngebiet notwendig, was im Zuge der Änderung ebenfalls angepasst werden soll. Der Geltungsbereich ist der BV beigefügten Anlage 3 zu entnehmen.

Es ist vorgesehen, dass das Verfahren für den Flächennutzungsplan parallel zu den Verfahren für die Bebauungspläne „Feuerwehr Dreiländereck“ und „Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein“ durchgeführt wird.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

a)

die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

b)

die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gemäß den §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei einer Enthaltung

TOP 3: Änderung des Gesellschaftsvertrags der EDG mbH; Vorlage: 2024/950/026

Sachverhalt:

Der Gesellschafterkreis der EDG ist in den vergangenen Jahren erheblich angewachsen. Nach den gegenwärtigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages ist es insbesondere Aufgabe des Aufsichtsrates, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vorzuberaten (§13 Abs. 1). In der Praxis führt das dazu, dass der Aufsichtsrat regelmäßig unmittelbar vor der Gesellschafterversammlung tagt, seitens der Verwaltung somit zwei Sitzungen für unterschiedliche Mitglieder vorzubereiten sind.

Darüber hinaus unterscheidet sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrates von der der Gesellschafterversammlung. Während jede Gesellschafterkommune der EDG in der Gesellschafterversammlung mit mindestens einem Sitz vertreten ist, verfügt der Aufsichtsrat über lediglich zwölf Sitze zuzüglich der Vorsitzenden, der Landrätin des Landkreises MainzBingen. Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Aufsichtsrates liegt im Wesentlichen beim Landkreis Mainz-Bingen, beim Landkreis Alzey-Worms, beim Landkreis Bad Kreuznach und den Verbandsgemeinden Rhein-Selz und Nieder-Olm.

Die Firma Dornbach GmbH aus Mainz wurde mit der Prüfung beauftragt, inwiefern im Rahmen einer Änderung des Gesellschaftervertrages auf die Einsetzung eines Aufsichtsrates verzichtet werden kann. Aus kommunalrechtlichen Gesichtspunkten ist die Einsetzung eines Aufsichtsrates nicht zwingend erforderlich. Die GemO setzt voraus, dass die Gesellschafterkommunen ihre Einflussmöglichkeiten wahren. Dies kann gemäß § 88 Abs. 3

GemO durch einen Aufsichtsrat, aber auch durch ein „entsprechendes Überwachungsorgan“ stattfinden.

Daraus ergeben sich nachfolgende, durch die Dornbach GmbH vorgeschlagene Änderungen:

-

Soweit es gemäß § 4 des Gesellschaftervertrages derzeit dem Aufsichtsrat zusteht, den Geschäftsführer*in Einzelvertretungsbefugnis einzuräumen, geht die Befugnis an die Gesellschafterversammlung über

-

Die bisherige Informationspflicht der Geschäftsführung gegenüber dem Aufsichtsrat im Hinblick auf den Investitions- und Wirtschaftsplan und den Finanzplan gilt künftig gegenüber der Gesellschafterversammlung (§ 5 Abs. 2)

-

Soweit die Geschäftsführung zustimmungspflichtige Geschäfte beabsichtigt, bedarf sie dazu nicht mehr der Zustimmung des Aufsichtsrates, sondern generell der Gesellschafterversammlung (§ 5 Abs. 3, Abs. 4)

-

Die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung ändert sich wegen des Entfalls des Aufsichtsrates. Statt der bisherigen 22 soll sie künftig 30 Mitglieder haben; davon werden acht durch den Landkreis Mainz-Bingen, jeweils drei von den Landkreisen AlzeyWorms und Bad Kreuznach sowie den Verbandsgemeinden Rhein-Selz und Nieder-Olm und jeweils ein Mitglied von den übrigen Gesellschaftern bestellt.

-

Die Aufgaben der Gesellschafterversammlung werden um die bisherige Zuständigkeit des Aufsichtsrates ergänzt, sodass sie künftig auch über die Aufstellung von Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung, über die Einforderungen von Einzahlungen auf die Stammeinlagen sowie über die Teilung und Einziehung von Geschäftsanteilen entscheidet (§ 9 Abs. 1)

-

Die bisher im Aufsichtsrat angewandte Regelung, wonach Beschlüsse, die Maßnahmen und Projekte in der Region der jeweiligen Gesellschafter zum Gegenstand haben, nicht gegen die Stimmen des jeweiligen Gesellschafters gefasst werden können, findet künftig in der Gesellschafterversammlung Anwendung; allerdings soll eine Verweigerung nur noch aus wichtigem Grund möglich sein (§ 9 Abs. 4)

-

Die Gesellschafterversammlung ist künftig befugt, Ausschüsse zu bilden (§ 9 Abs. 5)

-

Die §§ 11, 12, 13, 14 und 15, die bislang die Verhältnisse des Aufsichtsrates regeln, entfallen.

Im Übrigen bleibt der Gesellschaftsvertrag unverändert. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen zu einer erheblichen Verschlankung der Verwaltungstätigkeiten sowie einer besseren Einflussnahme der Gesellschafter führen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf der Zustimmung seiner Gesellschafter. Die Verbandsgemeinde Bodenheim ist als Gesellschafter an der EDG mbH beteiligt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 88 Abs. 5 GemO die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH entsprechend des mit der Beschlussvorlage vorliegenden Entwurfs des Gesellschaftsvertrages, insbesondere

1.

eine Änderung der Gesellschaftsorgane, die künftig aus Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung bestehen, wobei der Aufsichtsrat künftig entfallen soll, sowie

2.

eine Änderung der Aufgaben der Gesellschafterversammlung (§ 9)

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines finalen kommunalrechtlichen Prüfungsergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 4: Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (HRF); Vorlage: 2022/950/120/2

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 21.07.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (HRF) einen Antrag auf Kreis- zuschuss, einen Antrag auf Landeszuwendung sowie einen Antrag auf vorzeitige Beschaffung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu stellen. Nach der Genehmigung der vorzeitigen Beschaffung sollte unter Beteiligung eines externen Ingenieurbüros ein Leistungsverzeichnis erstellt und vor Veröffentlichung dem Verbandsgemeinderat vorgelegt werden.

In seiner Sitzung vom 27.02.2023 wurde durch den Kreisausschuss des Landkreises Mainz-Bingen eine Investitionszuwendung zur Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges Höhe von 100.000 € zugunsten der Verbandsgemeinde Bodenheim beschlossen.

Mit Schreiben vom 26.04.2023 stellte uns das Land eine erhöhte Zuwendung in Höhe von 268.000 € in Aussicht. Gleichzeitig wurde unserem Antrag auf vorzeitige Beschaffung seitens des Landes zugestimmt.

Zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses (LV) wurden drei Angebote eingeholt. Im Rahmen des laufenden Geschäftes der Verwaltung wurde die Kommunalberatung RLP (Mitglied des Gemeinde- und Städtebundes RLP) mit der Unterstützung bei der Erstellung des LV mit einem Auftragswert i.H.v. 7.400 € beauftragt. Das LV steht nun zur Veröffentlichung bereit.

Ausgeschrieben werden soll ein HRF nach DIN 14043. Automatikdrehleiter mit Korb (DLA (K) 23/12) auf einem handelsüblichen Fahrgestell, ausgestattet mit einem elektronischen Spiegelersatzsystem, vollautomatischem Getriebe und einem zulässigen Gesamtgewicht von 16.000 kg.

Der Aufbau besteht aus einem 5-teilgen Hubrettungssatz mit Gelenkteil. Der Rettungskorb soll zur Aufnahme von mind. vier Personen und einer Nutzlast von mind. 400 kg geeignet sein.

Es wird vorgeschlagen, der Veröffentlichung des vorliegendem LV zuzustimmen.

Beschluss

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Ausschreibung gemäß dem Leistungsverzeichnis durchzuführen. Ein Vergabevorschlag soll nach Abschluss der Ausschreibung dem Verbandsgemeinderat vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 5: Vergaben

5.1: Beschaffung eines Rettungsbootes für die Freiwillige Feuerwehr; Vorlage: 2023/950/072/1

Sachverhalt:

Zur Beschaffung eines Rettungsbootes (RTB 2) für die Freiwillige Feuerwehr Bodenheim| Nackenheim wurde die Verwaltung mit Beschluss vom 29.06.2023 beauftragt, bei der Auf-sichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einen Zuwendungsantrag zu stellen sowie Angebo-te zur Beschaffung einzuholen.

Der Zuwendungsantrag wurde am 13.07.2023 gestellt. Mit Schreiben vom 22.01.2024 wurde durch die ADD eine Zuwendung in Höhe von 15.000 € in Aussicht gestellt. Der vorzeitigen Beschaffung wurde seitens der ADD zugestimmt.

Folgende Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert:

Lava Marine GmbH, 33175 Bad Lippspringe

Feuerwehr Service Richter, 02747 Herrnhut

Gebert Feuerwehrtechnik, 83543 Rott a. Inn

Einzig die Fa. Lava Marine gab ein Angebot ab. Angebotssumme für Rettungsboot, inkl. Zubehör und Trailer: 38.022,88 € (brutto). Es wird vorgeschlagen, die Beschaffung bei der Fa. Lava Marine durchzuführen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beschaffung eines Rettungsbootes (RTB 2) für die Feuerwehreinheit Bodenheim | Nackenheim über die Fa. Lava Marine zum Gesamtpreis von 38.022,88 €.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

TOP 6: Bekanntgabe von Vergaben

6.1: Beschaffung von Lüftungsanlagen für den Keller des Barockgebäudes und der Toilettenanlage der GS Bodenheim zur Schimmelvermeidung; Vorlage: 2024/950/016

Zur Verhütung von Schimmelbildung in Schultoiletten und im Keller des Barockgebäudes der GS Bodenheim besorgt die Verbandsgemeinde Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und beauftragt Firmen mit der Elektroinstallation und für den Austausch der Glasscheiben der Fenster. Die Montage der Anlage übernimmt der VG Bauhof. Die Kosten belaufen sich auf ca. 8.000,- € brutto.

6.2: Beschaffung von Durchlauferhitzern an den Wasserentnahmestellen im VG Rathaus Bodenheim; Vorlage: 2024/950/023

Die Firma Odrzygozdz aus Lörzweiler wurde mit der Beschaffung und Installation von Durchlauferhitzern für das VG-Rathaus Bodenheim lt. ihrem Angebot vom 14.02.2024 beauftragt.

6.3: Vergabe der Arbeiten zur Umlegung eines Regenwasserkanals im Rahmen des Straßenausbaus im Sanierungsgebiet 3. BA Bodenheim; Vorlage: 2024/950/035

Die Firma Gerharz GmbH wurde mit Kanalarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, anteilig in Höhe von 170.545,96 € brutto (Abschnitt 2 im LV), im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

TOP 7: Informationen

1. Die ADD hat am 03.05. den Eingang des Zuwendungsantrags zum E-Bike-Sharing bestätigt.

2: Bekanntgabe Ehrenämter des Bürgermeisters innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes; Unterrichtung des VG-Rates gem. § 119 Abs 3 Landesbeamtengesetz

Tätigkeiten der Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim; Dr. Robert Scheurer, hat folgende unterrichtungspflichtige Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter im Kalenderjahr 2023 wahrgenommen.

Tätigkeit

Einordnung

Vergütung im Kalenderjahr 2023

Mitglied des Aufsichtsrats der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz (wvr) GmbH

Nebentätigkeit im Hauptamt

unmittelbar an VG-Kasse

Mitglied der Gesellschafterversammlung der Wasser-versorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH

Nebentätigkeit im Hauptamt

unmittelbar an VG-Kasse

Mitglied der Gesellschafterversammlung der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe (EDG)

Nebentätigkeit im Hauptamt

unmittelbar an VG-Kasse

Mitglied des Wasserversorgungsverbands Bodenheim

Nebentätigkeit im Hauptamt

unmittelbar an VG-Kasse

Mitglied der AG Flughafenerweiterung

Nebentätigkeit im Hauptamt

unmittelbar an VG-Kasse

Mitglied im Kommunal Forum e.V. der EWR AG

Nebentätigkeit im Hauptamt

unmittelbar an VG-Kasse

Stellv. Vorsitzender der Kreisgruppe Mainz-Bingen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

öffentliches Ehrenamt

--,--

Stellv. Mitglied im Kommunalen Rat des Ministeriums des Inneren und für Sport RLP

öffentliches Ehrenamt

--,--€

Mitglied des Kreistags, des Kreisausschusses, der AG Ehrenamtsförderung, des Seniorenbeirats, der Enquetekommission demographischer Wandel sowie Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-ausschusses

öffentliche Ehrenämter als Kreistagsmitglied

4.424,04 €

Stellv. Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion

Mitglied des Regionaltags Rheinhessen

Mitglied des Verwaltungsrats und des Personalausschusses der Rheinhessen Sparkasse

öffentliches Ehrenamt als Kreistagsmitglied

3.564,04 €

Kuratoriumsmitglied der Förderstiftung der Sparkasse Mainz

öffentliches Ehrenamt als Kreistagsmitglied

100,-- €

Mitglied im Regionalvorstand, der Regionalvertretung sowie stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Siedlungsentwicklung und Infrastruktur der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe e.V.

öffentliches Ehrenamt als Kreistagsmitglied

332,-- €

3. Beitritt zur Mainzer Energiegenossenschaft; Vorlage: 2024/950/029

Am 19.12.2023 beschloss der Verbandsgemeinderat den Beitritt zur Mainzer Energiegenos-senschaft (MEG). Voraussetzung für einen Beitritt zu einer bestehenden Genossenschaft ist ebenso wie bei der Gründung einer Genossenschaft eine Analyse nach § 92 GemO und die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Analyse und Gutachten nach § 92 GemO wurden von der Kanzlei Dornbach erstellt und bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Mit Schreiben vom 25.03.2024 teilte uns die Kommunalaufsichtsbehörde mit, dass gegen einen Beitritt zur Mainzer Energiegenossenschaft keine Bedenken bestehen.

Der Beitritt wurde, wie im Verbandsgemeinderat beschlossen, bei der MEG mit 20 Anteilen zu 250 € je Anteil, beantragt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung der MEG am 27.06.2024 wird über den Antrag entschieden. Zudem ist von der Mitgliederversammlung über Anträge zur Satzungsänderung abzustimmen und Bürgermeister Dr. Scheurer soll gemäß § 88 GemO Rheinland-Pfalz in den Aufsichtsrat aufgenommen werden.

Herr Dipl. Ing. (FH) Verfahrenstechnik Norbert Hüter, Nackenheim ist bereit, technische Aufgaben im Vorstand der Energiegenossenschaft Mainz e.G. zu übernehmen.

4. Präsentation der KIPKI Maßnahmen durch den Klimaschutzmanager, Herrn Markus Forschner.

TOP 8: Schiedsamtsbezirk Bodenheim, Nackenheim; Wiederberufung des Schiedsmanns; Vorlage: 2024/950/030

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 13.03.2024 teilte das Amtsgericht Mainz mit, dass die fünfjährige Amtszeit des Schiedsmannes Thomas Glück mit Ablauf des 06.05.2024 ende. Seitens der Verwaltung wird eine Wiederberufung der derzeitigen Schiedsmannes Thomas Glück für den Schiedsamtsbezirk Bodenheim, Nackenheim vorgeschlagen. Herr Glück hat sich mit einer erneuten Amtszeit einverstanden erklärt.

Beschluss:

Die Verwaltung schlägt dem Amtsgericht den derzeitigen Schiedsmann Thomas Glück zur Wiederberufung für die am 07.05.2024 beginnende fünfjährige Amtszeit des Schiedsamtsbezirks Nackenheim, Bodenheim vor.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Teilnahme des RM Thomas Glück - einstimmige Annahme

TOP 10: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein Beschluss zum Ankauf mehrerer Grundstücke gefasst wurde.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:53 Uhr.

Dr. Robert Scheurer
Stefan Kern
Vorsitzender
Schriftführer