Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 22:03 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 22:04 Uhr bis 22:07 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 22:07 Uhr bis 22:07 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
| Der Vorsitzende | |
| Dr. Robert Scheurer | |
| Beigeordnete | |
| Wolfgang Böttger | |
| Claudia Deubel | |
| Die Ratsmitglieder | |
| René Adler | |
| Uwe Breivogel | |
| Michael Christ | |
| Nicole Dittmann | |
| Rita Drescher | |
| Toni Escher | |
| Dr. Sarah Frey-Gruber | |
| Michelle Glück | |
| Thomas Glück | |
| Steffan Haub | |
| Michael Kasper | |
| Kai Krames | |
| Günther Kuhn | bis TOP 4 |
| Markus Liebig | |
| Patric Müller | |
| Dipl.-Ing. Karl-Michael Musseleck | |
| Jens Mutzke | |
| Michaela Nagel | |
| Volker Pietzsch | |
| Anke Renker | |
| Armin Sambale | |
| Dr. med. Matthias Schäfer | |
| Andreas Scherer | |
| Maximilian Wolf | |
| Heinz-Peter Zimmermann | |
| Schriftführer | |
| Norman Lang | |
| Von der Verwaltung | |
| Volker Abel | bis 20:07 Uhr |
| Henri Bick | bis 20:07 Uhr |
| Markus Forschner | |
| Matthias Frey | |
| Jürgen Kehr | |
| Stefan Kern | |
| Simone Radler | bis 20:07 Uhr |
| Laura Wilke | bis 21:41 Uhr |
| Außerdem anwesend | |
| Petra Bachmann-Jakob | bis 21:41 Uhr |
| Julia Biewer | bis 21:03 Uhr |
| Luca Preiß | bis 21:03 Uhr |
| Jessica Scherer | bis 20:19 Uhr |
| Entschuldigt fehlen: | |
| Erster Beigeordneter | |
| René Nauheimer | |
| Die Ratsmitglieder | |
| Daniela Bernhard | |
| Alfred Feist | |
| Margit Grub | |
| Manuel Höferlin | |
| Andreas Hofreuter | |
| Marita Jäger | |
| Wolfgang Kirch | |
| Arno Leber | |
| Sabine Longerich | |
| Andrea Metelmann-Lotz | |
| Andreas Schauer | |
Der Vorsitzende, Bürgermeister Dr. Robert Scheurer, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 22.05.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Verbandsgemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Verwaltungsfachwirt Norman Lang bestimmt.
Der Vorsitzende schlägt folgende Änderungen zur Tagesordnung vor:
| - | Der bisherige TOP 8 „Radwegefonds“ wird abgesetzt. |
| - | Neuer TOP 8 „Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes sowie Schaffung einer Personalstelle zu dessen Ausarbeitung |
| - | Neuer TOP 9 „HRB Eichelsbach Nackenheim, Vergabevollmacht für den Rückbau von Gartenhäusern |
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Beschluss:
Der Änderung der Tagesordnung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
| Vorlage | ||
| 1. | Einwohnerfragestunde | |
| 2. | Integrationsbericht 01.01.2023 bis 31.12.2024 | 2025/950/083 |
| 3. | Bericht der Jugendpflege | |
| 4. | Meilensteinpräsentation der Kommunalen Wärmeplanung | 2025/950/075 |
| 5. | Jahresabschluss 2020 | 2024/950/009/1 |
| 6. | Bauleitplanung | |
| 6.1. | 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen | 2025/950/078 |
| 6.2. | Fortschreibung der Studie zur Windenergiea) Vorstellung der Studieb) Beschlussfassungc) Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzeptgem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB | 2025/950/079 |
| 7. | Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim; Festlegung des Wahl- und etwaigen Stichwahltermins | 2025/950/060 |
| 8. | Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes sowie Schaffung einer Personalstelle zu dessen Ausarbeitung | 2025/950/093 |
| 9. | HRB Eichelsbach Nackenheim, Vergabevollmacht für den Rückbau von Gartenhäusern | 2025/950/094 |
| 10. | Bekanntgabe von Vergaben | |
| 10.1. | Pegelmessung Staubecken Eichelsbachtal | 2025/950/073 |
| 10.2. | Installation eines Batteriespeichers | 2025/950/077 |
| 10.3. | Grundschule Bodenheim, Umbau der Mensa, Vergabe von Planungsleistungen | 2025/950/090 |
| 10.4. | Grundschule Nackenheim; Dachsanierung Turnhalle, Vergabe Tragwerksplanung | 2025/950/091 |
| 11. | Anfragen/Anträge | |
| 12. | Informationen | |
| 12.1. | Instandsetzung des Schöpfwerks Bodenheim | 2025/950/055/1 |
| 12.2. | Vorzeitige Lieferung Hubrettungsfahrzeug Feuerwehr; hier: Finanzierung im Haushalt 2025 | 2025/950/085 |
Nichtöffentlicher Teil:
| 13. | Personalangelegenheiten |
| Öffentlicher Teil: | |
| 14. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Öffentlicher Teil:
TOP 1: Einwohnerfragestunde
Da keine Einwohner zur Sitzung erschienen sind, entfallen Fragen aus der Öffentlichkeit.
TOP 2: Integrationsbericht 01.01.2023 bis 31.12.2024; Vorlage: 2025/950/083
Zur Information über die Arbeit der Fallmoderation wurde der Integrationsbericht 01.01.2023 bis 31.12.2024 erstellt. Bürgermeister Dr. Robert Scheurer begrüßt Herrn Volker Abel und übergibt ihm das Wort.
Herr Abel stellt den vorliegenden Integrationsbericht für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 vor.
Anschließend beantwortet Herr Abel die Fragen des Rates. Herr Dr. Scheurer dankt Herrn Abel stellvertretend für den gesamten Mitarbeiterstab auf dem Gebiet der Integration für die geleistete Arbeit.
TOP 3: Bericht der Jugendpflege
Der Vorsitzende begrüßt Frau Simone Radler und Herrn Henri Bick; er übergibt Herrn Bick das Wort, der den vorliegenden Bericht der Jugendpflege vorstellt und die Fragen des Verbandsgemeinderates beantwortet. Bürgermeister Dr. Robert Scheurer dankt dem Jugendbüro der Verbandsgemeinde Bodenheim für die ausgesprochen gute Arbeit im Berichtszeitraum.
TOP 4: Meilensteinpräsentation der Kommunalen Wärmeplanung; Vorlage: 2025/950/075
Der Vorsitzende begrüßt Frau Jessica Scherer von der EWR Climate Connection GmbH und übergibt ihr das Wort.
Die Firma EWR Climate Connection GmbH erstellt die kommunale Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Bodenheim. Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse wurden den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau- und Planungsausschusses bereits durch die Mitarbeitenden der EWR Climate Connection GmbH vorgestellt. Inhalt der heutigen Meilensteinpräsentation für die Mitglieder des Verbandsgemeinderats sind die Treibhausgas-Bilanz, Ergebnisse aus dem Potenzialanalyse-Workshop sowie dem Bürgerworkshop. Aufgrund dieser Ergebnisse gibt Frau Scherer einen Ausblick auf das zukünftige Vorgehen seitens der EWR Climate Connection GmbH.
TOP 5: Jahresabschluss 2020; Vorlage: 2024/950/009/1
Sachverhalt:
Bei den Jahresabschlussarbeiten 2021 wurde festgestellt, dass der „Mandant 951 (Durchlaufende Posten)“ im Haushaltsjahr 2020 noch über nicht festgestellte, sogenannte „Offene Anordnungen“ verfügte. Durch die Feststellung dieser Anordnungen kam es im Zahlenwerk der Verbandsgemeinde Bodenheim 2020 nachträglich zu Verschiebungen, über die nun erneut Beschluss gefasst werden muss.
Die Änderungen stellen sich bilanziell wie folgt dar:
Auf der Aktivseite:
Umlaufvermögen 12.122.333,94 € (vorher: 12.006.207,30 €)
Auf der Passivseite:
Verbindlichkeiten 9.988.439,92 € (vorher: 10.056.913,74 €)
Rechnungsabgrenzungsposten 912,31 € (vorher 1.012,31 €).
Hierdurch verbessert sich der Jahresüberschuss auf 925.717,17 € (vorher: 742.214,71 €) sowie auch das Eigenkapital auf 12.942.840,64 € (vorher: 12.759.140,18 €).
Ferner erhöhte sich die Bilanzsumme auf 38.321.745,17 € (vorher: 38.205.618,53 €).
Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnis-rechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.
Mit Beschluss durch den Rechnungs- und Prüfungsausschuss vom 14.05.2024 wurde festgestellt, dass der Ausgleich des Jahresabschlusses erreicht wurde. Die oben genannten Änderungen führen zu einer weiteren Verbesserung des festgestellten Ergebnisses, sodass der Ausgleich weiterhin gegeben ist.
Da die Belegprüfung hiervon unberührt bleibt und bereits vom Rechnungsprüfungsausschuss am 14.05.2024 durchgeführt wurde, bietet es sich an, die Korrektur in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zusammen mit dem Jahresabschluss 2021, welcher bereits in Bearbeitung seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ist, zu sichten und zu prüfen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2020 einschließlich Rechenschaftsbericht zur Kenntnis. Der Rechnungs- und Prüfungsausschuss wird beauftragt, im Zuge der Prüfung des Jahresergebnisses 2021 die im Sachverhalt benannten Änderungen zu überprüfen und das Ergebnis festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 6: Bauleitplanung
TOP 6.1: 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Vorlage: 2025/950/078
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat am 07.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 beschlossen. Anlass ist zum einen die geplante Zusammenführung der Feuerwehreinheiten der Ortsgemeinden Gau-Bischofsheim und Harxheim, welche in einem neu zu errichtenden Feuerwehrhaus in der Gemarkung Lörzweiler untergebracht werden sollen, zum anderen hat die Ortsgemeinde Nackenheim bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035 den Wunsch geäußert, auf der bestehenden Parkplatzfläche neben dem Grillplatz am Rhein einen Stellplatz für Reisemobile auszuweisen. Ferner soll eine, aufgrund der 7. Änderung des Bebauungsplans „Küchelberg“ der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim notwendige Umwidmung von ‚Mischgebiet‘ in ‚Allgemeines Wohngebiet‘ im Flächennutzungsplan angepasst werden. Eine redaktionelle Ergänzung sowie eine redaktionelle Änderung einer Bestandsanpassung sind ebenfalls Inhalt der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035.
Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 31.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planung unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
Das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern hat die eingegangenen Anregungen ausgewertet und die Stellungnahmen der Verwaltung sowie die sich daraus ergebenden Beschlussvorschläge vorbereitet. Die Ergebnisse aus diesem Verfahren werden in der Entwurfsfassung, die noch auszulegen ist, eingearbeitet.
Bürgermeister Dr. Scheurer begrüßt Frau Preiß und Frau Biewer vom Planungsbüro BBP und übergibt ihnen das Wort. Anschließend werden der eingegangenen Stellungnahmen einzeln vorgetragen und abgewogen. Die jeweiligen Empfehlungen lauten:
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Stellungnahme 1 - Stellungnahme vom 30.04.2025
Beschluss 1 (Seite 6 der Auswertung):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Stellungnahme 2 - Stellungnahme vom 02.05.2025
Beschluss 2 (Seite 7):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
EWR Netze GmbH - Stellungnahme vom 29.04.2025
Beschluss 3 (Seite 11):
Die Stellungnahme der EWR Netze GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die mitgeteilten Hinweise werden in das Kapitel D. Hinweise an nachgelagerte Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesarchäologie – Außenstelle Mainz - Stellungnahme vom 02.05.2025
Beschluss 4 (Seite 13):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Hinweise werden in das Kapitel D. Hinweise an nachgelagerte Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren der Planbegründung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesarchäologie - Erdgeschichtliche Denkmalpflege - Stellungnahme vom 31.03.2025
Beschluss 5 (Seite 14):
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und der genannte Hinweis wird in das Kapitel D. Hinweise an nachgelagerte Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren der Planbegründung aufgenommen. Am weiteren Verfahren wird die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesarchäologie – Erdgeschichtliche Denkmalpflege beteiligt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Bauen und Umwelt - Stellungnahme vom 05.05.2025
Beschluss 6 (Seiten 21 - 23):
1. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, dass es sich bei Teilflächen der Änderungsfläche Feuerwehr „Dreiländereck“ in der Gemarkung Lörzweiler um magere Flachland-Mähwiesen (EA1) handelt, welche dem Schutz des § 30 Abs. 2 Nr. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und des § 15 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LNatSchG) unterliegen, sollte in der Kapitel C Darstellung der Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie in Kapitel F Umweltbericht gem. §.2a Nr. 2 BauGB aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen bei 22 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
2. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die genannten Hinweise in den Planunterlagen ergänzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
3. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
4. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
5. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf den aufgehobenen Bebauungsplan im Bereich der 1. Änderung „Feuerwehr Dreiländereck“ wird in der Begründung ergänzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Landesamt für Geologie und Bergbau - Stellungnahme vom 30.04.2025
Beschluss 7 (Seite 25):
Die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Dokumentation zum Altbergbau sowie Boden und Baugrund werden, wie oben aufgeführt, in der Begründung ergänzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Landesbetrieb Mobilität Worms - Stellungnahme vom 17.04.2025
Beschluss 8 (Seite 27):
Die Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität Worms wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden, wie obig beschrieben, in der Begründung ergänzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Stellungnahme vom 25.04.2025
Beschluss 9 (Seite 28):
Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden wie obig beschrieben in der Begründung ergänzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Planungsgemeinschaft Rheinhesse-Nahe - Stellungnahme vom 29.04.2025
Beschluss 10 (Seite 32):
Die Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird hinsichtlich der Lage der Änderungsfläche 2 innerhalb eines rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes angepasst.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz - Stellungnahme vom 02.05.2025
Beschluss 11 (Seite 41):
Die Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden wie obig ausgeführt in die Planbegründung aufgenommen. An der Planung zur Änderungsfläche Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein in Nackenheim wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich angenommen bei 22 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
Verbandsgemeinde Bodenheim – Fachbereich 2 – Umwelt - Stellungnahme vom 26.03.2025
Beschluss 12 (Seite 42):
Die Stellungnahme der Verbandsgemeinde Bodenheim – Fachbereich2 – Umwelt wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird redaktionell angepasst.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH - Stellungnahme vom 30.04.2025
Beschluss 13 (Seite 45):
Die Stellungnahme der Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Hinweise werden in das Kapitel C.2 aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Hiernach verliest Ratsmitglied Krames für die Fraktion Bündnis/Die Grünen eine Erklärung. Auf Wunsch des Ratsmitglieds wird diese zu Protokoll genommen:
„Wir teilen die Bedenken der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und der SGD Süd im Hinblick auf den geplanten Reisemobilstellplatz in Nackenheim.
Wir befürchten zum einen die erhöhte Störung des angrenzenden Naturschutzgebietes Sändchen. Die Ortsgemeinde Bodenheim verfügt bereits über einen Reisemobilstellplatz, der vorher ein Parkplatz war. Der Stellplatz wird sehr intensiv genutzt. Probleme sehen wir deshalb in Nackenheim. Der Standort wird als Reisemobilstellplatz viel stärker als bisher genutzt werden, insbesondere auch nachts. Damit kommt es zu erhöhten Störungen des Naturschutzgebietes Sändchen.
Zum anderen sehen wir das Problem, dass dieser Standort bei einem Jahrhunderthochwasser bis zu zwei Meter überflutet werden könnte. Bei einer Vorlaufzeit von z.B. 48 Stunden stehen für alle Behörden mit Sicherheitsaufgaben große Herausforderungen an. Mit diesem Reisemobilstellplatz entsteht zusätzlicher Handlungsdruck beim kommunalen Vollzugsdienst, ggf. der Feuerwehr sowie der Polizei. Es muss überprüft werden, ob dieser Platz geräumt ist, ob sich noch Personen in den Reisemobilen befinden, ggf. müssen Nutzende dazu ausfindig gemacht werden. Auch könnten Nutzende versuchen, sind in den dann schon gesperrten Gefahrenbereich zu begeben, um ihre Reisemobile noch zu holen, was weiteres Personal bindet.
Die übrigen geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans sind für uns unproblematisch. Allein wegen des Reisemobilstellplatzes in Nackenheim können wir nicht zustimmen.“
Ratsmitglied René Adler nimmt hierzu Stellung, indem er auf seine Stellungnahme aus dem Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde vom 27.05.2025 verweist. In jener führte er aus, dass es sich bei dem angedachten Reisemobilstellplatz um einen bereits vorhandenen Stellplatz handelt, welcher nun lediglich als Reisemobilstellplatz deklariert werden soll. Weiterhin liegen dort keine Versorgungsleitungen und bei sich anbahnendem Hochwasser würde eine frühzeitige Sperrung erfolgen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen. Nach Einzelaufruf der Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Empfehlung der Verwaltung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 22; Nein-Stimmen 3
TOP 6.2: Fortschreibung der Studie zur Windenergie; a) Vorstellung der Studie; b) Beschlussfassung; c) Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; Vorlage: 2025/950/079
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat beschloss am 19.12.2023, die dem Flächennutzungsplan 2035 beiliegende Studie zur Windenergie aus 2020 an die aktuelle Rechtslage anzupassen, sobald die vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes förmlich offengelegt wird. Das Planungsbüro isu aus Kaiserslautern wurde mit Schreiben vom 12.09.2024 mit der Fortschreibung der Studie zur Windenergie beauftragt, deren Endfassung mit Stand Mai 2025 nun vorliegt.
Damit das Konzept bei der Aufstellung aller weiteren Bauleitpläne in der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden sowie für weitere städtebauliche Entwicklungskonzepte berücksichtigt werden muss, wird seitens der Bauleitplanung empfohlen, die Fortschreibung der Studie zur Windenergie als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen und dem Flächennutzungsplan 2035 als offizielle Anlage im Rahmen der 1. Änderung beizufügen. Dieser Beschluss ist erforderlich, da § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ausschließlich die Konzepte umfasst, welche von der Gemeinde als solche beschlossen sind.
Der Vorsitzende begrüßt Frau Bachmann-Jakob und übergibt ihr das Wort. Frau Bachmann-Jakob stellt die Studie zur Windenergie-Fortschreibung 2025 vor.
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates heben die Bedeutung dieser Studie sehr deutlich hervor, wonach erstmals Flächen zur Ausweisung von Windanlagen herausgearbeitet wurden. Dies war in vorherigen Studien nicht der Fall gewesen.
Fragen seitens des Verbandsgemeinderates nach einzelnen Kriterien und Anzahl der möglichen Anlagen werden von Frau Bachmann-Jakob, Bürgermeister Dr. Scheurer sowie von Herrn Matthias Frey, Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, beantwortet.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
- die vorliegende Fortschreibung der Studie zur Windenergie für die Verbandsgemeinde Bodenheim mit Stand Mai 2025;
- die Fortschreibung der Studie zur Windenergie für die Verbandsgemeinde Bodenheim mit Stand Mai 2025 als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 24; Nein-Stimmen 1;
TOP 7: Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim; Festlegung des Wahl- und etwaigen Stichwahltermins; Vorlage: 2025/950/060
Sachverhalt:
Die Amtszeit des Bürgermeisters endet am 02.10.2026. Gemäß § 53 Abs. 5 GemO hat die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers frühestens neun Monate (02.01.2026) und spätestens drei Monate (02.07.2026) vor Freiwerden der Stelle zu erfolgen. Der Wahltag wird gemäß § 60 Abs. 2 KWG von der Aufsichtsbehörde festgesetzt, die Terminvorschläge der betroffenen Kommune entgegennimmt. Bezugnehmend auf die am 22.03.2026 terminierte Landtagswahl bieten sich nachfolgende Termine an:
Sonntag, 22.03.2026 (Hauptwahl)
Sonntag, 12.04.2026 (Stichwahl)
Die Ausschreibung der Stelle hat ca. sechs Monate vor dem Wahltermin zu erfolgen. Dies entspricht auch dem Zeitplan der Bürgermeisterwahlen in den Jahren 2010 und 2018.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Terminvorschlag für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim am Sonntag, den 22.03.2026 zuzustimmen. Eine etwaige Stichwahl soll am Sonntag, den 12.04.2026, stattfinden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Aufsichtsbehörde gemäß § 60 Abs. 2 KWG einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 8: Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes sowie Schaffung einer Personalstelle zu dessen Ausarbeitung; Vorlage: 2025/950/093
Sachverhalt:
Am 15.05.2025 hat die ZUG gGmbH (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz einen Förderaufruf zur Erstellung eines Klimawandelanpassungskonzepts einschließlich der Einrichtung einer befristeten Personalstelle veröffentlicht. Ziel ist der Aufbau eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements mit Fokus auf naturbasierten Lösungen. Der Fördersatz beträgt 80 % (max. 225.000 € Zuschuss). Aufgrund der kurzfristigen Einreichungsfrist bis zum 15.08.2025 ist rasches Handeln erforderlich. Eine sorgfältige Zeit- und Maßnahmenplanung ist sowohl für die Projektlaufzeit als auch für die Nachbereitungsphase erforderlich. Die Bewilligung muss noch im Haushaltsjahr 2025 erfolgen. Die VG-Verwaltung strebt einen Projektzeitraum von 01.01.2026 bis 31.12.2027 an. Die Besetzung der Personalstelle muss bereits zu Projektbeginn erfolgen, weshalb eine Ausschreibung unter dem Vorbehalt der Förderzusage noch im Jahr 2025 erforderlich wird. Nach positiver Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat wird die VG-Verwaltung den Förderantrag alsbald einreichen; Vorstellungsgespräche könnten bereits im November 2025 stattfinden.
Das neue Konzept soll auf dem bestehenden Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Bodenheim aufbauen, das auf die Reduktion kommunaler CO2-Emissionen (z.B. Gebäudesanierungen, LED-Beleuchtungen, Photovoltaik, Elektromobilität, Radverkehr) fokussiert ist. Im Unterschied dazu zielt das Klimawandelanpassungskonzept auf konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der negativen Auswirkungen klimatischer Veränderungen. Es handelt sich - wie beim Klimaschutzmanagement – um eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe.
Aufgaben der geförderten Personalstelle (Klimawandelanpassungsmanager/in)
Der Dienstposten wird auf zwei Jahre befristet und zu 80 % gefördert. Er umfasst insbesondere:
1. Koordination des Klimawandelanpassungskonzepts
| • | Begleitung der Konzepterstellung für nachhaltige Klimaanpassung und natürlichen Klimaschutz mit Biodiversitätsfokus |
| • | Beauftragung und Koordination externer Dienstleister |
| • | Abstimmen mit Ämtern, Orts- und anderen Verbandsgemeinden und weiteren Institutionen |
| • | Begleitung der Bestandsaufnahme, Betroffenheitsanalysen und Hotspot- Identifikation |
| • | Akteure in allen beteiligten Kommunen oder Clustern finden und mit den Dienstleistenden koordinieren. |
| • | Begleitung von Begehungen, Veranstaltungen und Beteiligungsformaten |
| • | Entwicklung eines konkreten Maßnahmenkatalogs pro Kommune oder Cluster. |
2. Unterstützung bei Konzept- und Umsetzungsmaßnahmen
Mindestens 30 % der geplanten Maßnahmen müssen auf naturbasierte Lösungen ausgerichtet sein. Beispiele:
| • | Ausbau grün-blauer Infrastrukturen, |
| • | Förderung urbaner Begrünung (Dach- und Fassadenbegrünungen, Parks, Frischluftschneisen), |
| • | Renaturierung von Fließgewässern, Moorböden und Rückhalteflächen, |
| • | Förderung einer schonenden, klimafreundlichen Bodenbearbeitung, |
| • | Aufwertung des Landschaftsbildes, |
| • | Förderung eines klimaangepassten Tourismus. |
| Weitere mögliche Maßnahmen sind: | |
| • | Mitwirkung bei der Erstellung eines „Klimawandel-Anpassungskonzeptes“, |
| • | Umsetzung der Maßnahmen aus dem Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept, |
| • | Unterstützung bei der verpflichtenden „Kommunalen Wärmeplanung“, |
| • | Unterstützung im Bereich der Gewässerrenaturierungen, |
| • | Unterstützung bei weiteren wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, |
| • | Unterstützung bei der Unterhaltung der Spielplätze (im Hinblick der Ziele des Konzepts), |
| • | Unterstützung beim Thema „Sommerlicher Hitzeschutz“, u.a. für ältere Menschen, |
| • | Unterstützung beim Thema Energieeinsparen beim sommerlichen Hitzeschutz, |
| • | Unterstützung von Entsiegelungsmaßnahmen, |
| • | Unterstützung bei einer Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts, |
| • | Fördermittelakquise für Umsetzungsprojekte, |
| • | Entsiegelung, Pflege öffentlicher Grünflächen, Klimaanpassung an Schulen und Kitas |
| • | Betreuung des Themengebietes Ausgleichsflächen, |
| • | Planungsbezogene Unterstützung bei der Gewässerunterhaltung im Sinne der Klimawandelanpassung, |
| • | Fachliche Unterstützung bei Erfassung und Bewertung der Altbäume im Rahmen des Baumkatasters im Sinne der Klimaanpassung, |
| • | Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, |
| • | Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Beteiligungsformate. |
3. Perspektive für Anschlussförderung
Nach erfolgreicher Konzepterstellung können zwei weitere Fördermodule beantragt werden:
| • | A.2 – Fortführung der Personalstelle für drei weitere Jahre (bis zu 275.000 €, 80 %) |
| • | A.3 – Umsetzung einer investiven Maßnahme (bis zu 200.000 €, 50% Förderung) |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt,
a) Die Verwaltung zu beauftragen, einen Förderantrag im Programm „Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz“ (Förderschwerpunkt A1) einzureichen.
b) Vorbehaltlich einer Förderzusage wird die Verwaltung eine auf zwei Jahre befristete und zu 80% geförderte Personalstelle „Klimawandelanpassungsmanager/in“ ausschreiben. Ziel ist eine Besetzung zum 01.01.2026
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
TOP 9: HRB Eichelsbach Nackenheim, Vergabevollmacht für den Rückbau von Gartenhäusern; Vorlage: 2025/950/094
Sachverhalt:
Auf den von der Verbandsgemeinde erworbenen Kleingarten-Grundstücken im Bereich des HRB Eichelsbach befinden sich insgesamt fünf Gartenhütten unterschiedlichster Bauweise, welche im Juli/August dieses Jahres zur Verhinderung von Schäden im Hochwasserfall (Verklausungen) abgerissen werden sollen. Das Sachverständigenbüro Christen wurde mit der Erstellung der Unterlagen für die Ausschreibung beauftragt. Das Schätz-LV geht von Kosten i.H.v. 48.016,50 € brutto aus.
Damit nach Ausschreibung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters ein Auftrag erteilt werden kann, soll dem Bürgermeister eine Vergabevollmacht durch den VG-Rat erteilt werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat erteilt dem Bürgermeister die Vergabevollmacht zur Erteilung des Auftrages für den Rückbau der fünf Gartenhütten an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Verbandsgemeinderat ist in seiner nächsten Sitzung über die Auftragsvergabe zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei einer Enthaltung
TOP 10: Bekanntgabe von Vergaben
TOP 10.1: Pegelmessung Staubecken Eichelsbachtal; Vorlage: 2025/950/073
Entscheidung:
Die Vergabe durch den Bürgermeister erfolgte an die Firma HT Hydrotechnik GmbH, 87634 Obergünzburg.
TOP 10.2: Installation eines Batteriespeichers; Vorlage: 2025/950/077
Entscheidung:
Die Vergabe der Montage des Batteriespeichers erfolgte durch den Bürgermeister an Fa. GIGAWATT.
TOP 10.3: Grundschule Bodenheim, Umbau der Mensa, Vergabe von Planungsleistungen; Vorlage: 2025/950/090
Entscheidung:
Die Vergabe der Architektenleistungen zur Erstellung einer Genehmigungsplanung und Kostenschätzung nach DIN 276 für einen Mensa-Umbau in der Grundschule Bodenheim erfolgte durch den Bürgermeister gemäß dem vorliegendem Angebot über brutto 8.746,50 € an das Büro Heckelsmüller Architekten aus Nackenheim.
TOP 10.4: Grundschule Nackenheim; Dachsanierung Turnhalle, Vergabe Tragwerksplanung
Vorlage: 2025/950/091
Entscheidung:
Das Büro Dillig Architekten aus Simmern wurde mit der Tragwerksüberprüfung der Turnhalle der Grundschule Nackenheim gem. vorliegendem Angebot über brutto 12.931,14 € beauftragt.
TOP 11: Anfragen/Anträge
Ratsmitglied Dr. Frey Gruber fragt nach dem Sachstand der Anfragen aus der letzten Sitzungsrunde. Von Seiten der Verwaltung wird Prüfung und baldige Beantwortung zugesagt.
TOP 12: Informationen
TOP 12.1: Instandsetzung des Schöpfwerks Bodenheim; Vorlage: 2025/950/055/1
Sachverhalt:
Das von der Verbandsgemeinde betriebene Schöpfwerk Bodenheim (Eigentümerin Ortsgemeinde Bodenheim) fördert bei Hochwasser das aus dem angeschlossenen Grabensystem kommende Niederschlagswasser in den Rhein. Infolge eines Schadenereignisses durch Nagetiere kam es zum Ausfall der Energieversorgung. Trotz Reparatur des Schadens im vergangenen Jahr kam es erneut zu Störungen und Fehlermeldungen in der elektrotechnischen Einrichtung, obwohl die Anlage dauerhaft betriebsbereit und funktionsfähig war.
In Abstimmung mit dem Wirtschaftsbetrieb Mainz, der das Schöpfwerk für die Verbandsgemeinde vor Ort betreut, wurde das Ingenieurbüro Redlich und Partner aus Schlangenbad mit der technischen Überprüfung der gesamten elektrischen Anlage beauftragt. Das daraus entstandene Gutachten wird anwaltlich auf mögliche Gründe für eine Verursacherhaftung geprüft, um mit dem Wirtschaftsbetrieb Gespräche zu führen und letztlich das Ingenieurbüro Redlich und Partner auf Basis eines Zeithonorars mit der Betreuung der Instandsetzung zu beauftragen bzw. beauftragen zu lassen. Hier ist von einem Honorar in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent der Instandsetzungskosten auszugehen.
TOP 12.2: Vorzeitige Lieferung Hubrettungsfahrzeug Feuerwehr; hier Finanzierung im Haushalt 2025; Vorlage: 2025/950/085
Information:
Die Lieferung des Hubrettungsfahrzeugs (Drehleiter) für die Freiwillige Feuerwehr BodenheimINackenheim war für 2026 geplant. Dementsprechend wurden im Haushalt 2025 keine ausreichenden Haushaltsmittel eingeplant. Durch eine günstige Auftragslage und positive Lagerbestände der Lieferanten kann die Auslieferung bereits im September/Oktober 2025 erfolgen. Dies führt zu einem früheren Zahlungsziel als ursprünglich angenommen. Die Finanzierung im Jahr 2025 kann ohne die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes gesichert werden:
Nach § 16 Abs. 3 GemHVO können Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Diese Regelung ist mit der Bildung von Budgets in den Vollzugsbestimmungen des Haushaltsplans 2025 der Verbandsgemeinde Bodenheim festgehalten, was dem Haushaltsvermerk entspricht.
Die Finanzierung nach § 16 Abs. 3 GemHVO wird nachfolgend dargestellt. Durch die gezielten Ansparungen im Vorjahr stehen für die Beschaffung 315.000 € zur Verfügung. Weitere 100.000 € Ansparung sind für dieses Jahr vorgesehen. Für eine geplante Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr stehen Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 236.430 € offen. Die eigene Beschaffung dieses Fahrzeugs ist mit dem Kreis-Fahrzeugkonzept hinfällig geworden. Weiterhin werden Auszahlungen zum Grunderwerb für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwilligen Feuerwehren Harxheim und Gau-Bischofsheim in diesem Jahr noch nicht fließen. Beide Positionen können entsprechend des Haushaltsvermerks zur Finanzierung des Hubrettungsfahrzeugs herangezogen werden. Hinzu kommen Mehreinzahlungen durch den Landkreis in Höhe von 100.000 €, die erst in Haushaltsfolgejahren zu berücksichtigen sind. Diese können nach § 15 Abs. 4 GemHVO zur Deckung von Mehrauszahlungen verwendet werden.
Somit ist die Finanzierung des Hubrettungsfahrzeugs (Drehleiter) in Höhe von rd. 1 Mio. € im Haushalt 2025 ohne Nachtragshaushalt gesichert.
TOP 14: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende informiert darüber, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zwei Stellenbesetzungen mit Höhergruppierungen beschlossen wurden.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:07 Uhr.
Dr. Robert Scheurer | Norman Lang |
Vorsitzender | Schriftführer |
Anlage zu TOP 2
Anlage zu TOP 3