Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgewogen und der sich daraus ergebenden Entwurfsfassung zugestimmt.
Mit diesem Bebauungsplan beabsichtigt die Ortsgemeinde Nackenheim die Umwandlung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in gewerbliche Bauflächen sowie die Festsetzung der durch diesen Eingriff in Natur und Landschaft verbundenen Ausgleichsmaßnahmen.
Im beiliegenden nicht maßstäblichen Lageplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Damit soll eine Anstoßwirkung entfaltet und interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu ermuntert werden, sich über die gemeindlichen Planungsabsichten zu informieren und gegebenenfalls mit Anregungen und Bedenken zur Planung beizutragen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit von
Montag, dem 26. Juli 2021 bis einschließlich Freitag, dem 27. August 2021.
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus:
Der Planentwurf einschließlich Begründung steht Ihnen während der Auslegungsfrist auch auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles - Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Nackenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Nackenheim“) zur Verfügung.