Zweispuriges Vergabeverfahren:
Die Vergabe der gemeindeeigenen Baugrundstücke erfolgt in einem zweispurigen Verfahren:
Bereich WA 1 und WA 2 – nach Kriterien des Sozialen, Ortsbezugs, und Ehrenamtlichkeit
Bereich WA 3 und WA 5 – nach Kriterien der klimaangepassten, ressourcenschonend-nachhaltigen und auf Nutzung auch durch zukünftige Generationen angelegte Bauweise.
Interessierte Bauwillige können sich seit dem 17.05.2023 am Bewerbungsverfahren auf eines der angebotenen Grundstücke beteiligen.
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu den Zugangs- und Vergabekriterien können auf der Internetseite der Ortsgemeinde Nackenheim unter www.nackenheim.de heruntergeladen werden.
Offene Sprechstunde für Bewerber der Grundstücke im Bereich WA 3 und WA 5:
Für Bewerber der Grundstücke im Bereich WA 3 und WA 5 (Konzeptvergabe) bieten wir eine offene Sprechstunde mit unseren Experten an, um konkrete Fragen zum Verfahren oder zur Konzeptplanung gemeinsam zu erörtern:
Dienstag, 15. August 2023
19:00 Uhr
Carl-Zuckmayer-Halle, Raum 1 „Zum fröhlichen Weinberg“
Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim
Abgabefristen:
Die Bewerbungen der Interessenten für die Grundstücke im Bereich WA 1 und WA 2 sind bis spätestens 27.07.2023 einzureichen. Für die Interessenten der Grundstücke im Bereich WA 3 und WA 5 endet die Bewerbungsfrist am 06.10.2023.
Abgabe von Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen sind mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich per Mail einzureichen:
E-Mail: vergabeverfahren-nackenheim@vg-bodenheim.de
Im Auswahlverfahren können nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung und den Erwerb eines Grundstückes.
Es ist grundsätzlich nicht möglich, sich auf anderem Wege auf Grundstücke der Ortsgemeinde Nackenheim zu bewerben.