Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Benutzungsordnung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Benutzungsordnung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Der Weinpavillon und der Marktplatz sind öffentliche Einrichtungen der Ortsgemeinde Nackenheim für öffentliche Veranstaltungen. Sie dienen vorwiegend der Förderung des kulturellen Lebens und des sozialen Zusammenhaltes.
Die Ortsgemeinde Nackenheim ist Eigentümerin der Grundstücke Flurstück Nr. 564/9 und 560. Auf diesen Grundstücken befindet sich der Markplatz, ein Weinpavillon und eine öffentliche Toilette - nachfolgend Mietobjekt genannt.
Diese Entgelte beziehen sich auf den genannten Personen- und Nutzerkreis. gem. § 4 der Benutzerverordnung Ein mittelbares Anmieten des Mietobjektes für Nutzer außerhalb der hier benannten örtlichen Vereine, Initiativen, Interessengruppen oder Personen ist unzulässig.
Über Sonderkonditionen entscheidet der Gemeinderat.
Im Nutzungsentgelt sind alle Nebenkosten (z.B. Strom-, Wasser, Reinigungskosten) enthalten.
Für die Reinigung iSv § 6 Abs. 3 der Benutzungsverordnung wird für die Tätigkeiten des Bauhofes oder einem Beauftragten der Ortsgemeinde ein Betrag von 25,00 € je Stunde in Rechnung gestellt werden.