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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 28/2023
Amtlicher Teil
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Entgeltordnung der Carl-Zuckmayer-Halle der Ortsgemeinde Nackenheim

Diese Entgeltordnung gilt für die im Eigentum der Ortsgemeinde Nackenheim befindliche und von ihr verwaltete Carl-Zuckmayer-Halle.

1.
Hallenzweck

1.1

Die Carl-Zuckmayer-Halle, als Veranstaltungshalle der Ortsgemeinde, dient

• Bürgern und Vereinen der Ortsgemeinde Nackenheim für private, kulturelle und andere geschlossenen oder öffentlichen Veranstaltungen,

• Vereinszwecke, wie Proben und Sitzungen

• darüber hinaus der Ortsgemeinde Nackenheim zur wirtschaftlichen Vermarktung.

2.
Grundsätzliches

2.1

Alle Mietverträge werden von der Ortsbürgermeisterin / dem Ortsbürgermeister oder von der Ersten Beigeordneten / von dem Ersten Beigeordneten mit dem Geschäftsbereich „Carl-Zuckmayer-Halle“ unterschrieben. Im Fall einer gleichzeitigen Abwesenheit der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und der Ersten / des Ersten Beigeordneten wird der Mietvertrag von zwei Beigeordneten unterschrieben.

2.2

Die Vergabe der Halle entgegen ihrer Zweckbestimmung und der Entgeltordnung,bedarf der vorherigen Zustimmung des Ortsgemeinderates.

4.
Nutzung durch Nackenheimer Vereine und Bürgerinnen und Bürgern mit Erstwohnsitz in Nackenheim sowie durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortsgemeinde

Diese Entgelte beziehen sich auf den unmittelbaren genannten Personen- und Nutzerkreis. Ein mittelbares Anmieten der Halle für Nutzer außerhalb Nackenheimer Vereine, Bürger oder Mitarbeiter hat die komplette Hallenmiete zur Folge.

5.
Pauschalpreise für "traditionelle, ehrenamtliche Veranstaltungen"

Für traditionelle, ehrenamtliche Veranstaltungen können Pauschalpreise nach Beschluss durch den Gemeinderat gewährt werden.

Die jeweiligen Beschlüsse über Pauschalpreise für traditionelle, ehrenamtliche Veranstaltungen werden in einer Übersichtsliste fortgeschrieben (siehe Anlage: „Übersichtsliste Pauschalpreise für traditionelle, ehrenamtliche Veranstaltungen“). Die fortgeschriebene Übersichtsliste wird dem Gemeinderat jeweils mit der Genehmigung eines neuen Pauschalpreises zur Kenntnis gegeben.

6.
Gewährung von Sonderkonditionen:

Unter folgenden Voraussetzungen können Sonderkonditionen für die Anmietung der gesamten Halle oder einzelnen Räumen gewährt werden:

- bei wiederkehrender Anmietung von Räumen und Hallenteilen1)

- in begründeten Ausnahmefällen auf Beschluss des Gemeinderats

- bei Benefizveranstaltungen Nackenheimer Vereine sofern die Einnahmen einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.2)

1) Die Berechnung bei wiederkehrenden Vermietungen erfolgt auf Grundlage der tatsächlich genutzten Räume und des Zeitraums / der Art der Nutzung (siehe Punkt 7 der Entgeltordnung).

2) Werden die gesamten Einnahmen einer Benefizveranstaltung Nackenheimer Vereine einem gemeinnützigen Zweck zugeführt (z.B. in Form einer Spende an eine anerkannte gemeinnützige / wohltätige Institution) wird ein Nachlass von 50% auf den in der Entgelttabelle genannten Mietpreis „Veranstaltungen von Nackenheimer Vereinen mit Eintrittsgeld“ gewährt.

7.
Mieteinnahmen bei wiederkehrenden Vermietungen

7.1

Wiederkehrende Vermietung bei nicht kommerzieller Nutzung

Sofern es sich um stundenweise wiederkehrende Vermietungen an Vereine und Organisationen (nicht kommerzielle Nutzung / Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld) handelt, wird als Grundlage für die Berechnung der Miete bei langfristigen dauerhaften Vermietungen (Jahresnutzung) bzw. bei der regelmäßig wiederkehrenden Anmietung von Räumen und Hallenteilen ein Entgelt von 0,50 € pro Quadratmeter genutzter Fläche und tatsächlicher Nutzung in Stunden erhoben.

Berechnung:

Quadratmeter Nutzung x 0,50 € = Betrag € / Tag

Betrag € / Tag: 24 h x tatsächliche Nutzung in Stunden pro Tag = Betrag pro Tag

Betrag pro Tag x Anzahl der Nutzungstage = Jahresentgelt

Bei einer Nutzungsdauer von mehr als 4 Stunden pro Tag (Tagesnutzung) dient der Pauschalpreis der Entgelttabelle für traditionelle ehrenamtliche Veranstaltungen als Berechnungsgrundlage.

7.2

Wiederkehrende Vermietung bei kommerzieller Nutzung

Bei wiederkehrenden Vermietungen (mehrfach wiederkehrende Anmietung innerhalb eines Jahres) von einzelnen Räumen von Montag bis Freitag für Tagesnutzungen, wird der Pauschalpreis der Entgelttabelle für traditionelle ehrenamtliche Veranstaltungen zuzüglich eines 25%-igen Aufschlags, als Sonderkondition gewährt. Auf Anfrage kann die Kaffeemaschine kostenfrei zur Verfügung gestellt werden (ohne Verbrauchsmaterial wie Filter und Kaffee).

Werden Räume an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen einer mehrtägigen Tagesnutzung angemietet, erhöht sich das das jeweilige Entgelt pro genutztem Raum gemäß Entgelttabelle für traditionelle ehrenamtliche Veranstaltungen um das Doppelte.

8.
Kosten für die Hallenbelegung durch Aufbauten

Werden bei Veranstaltungen Räume ausnahmsweise durch Aufbauten außerhalb der eigentlichen Veranstaltungszeiten belegt und ist eine anderweitige Vermietung der Räume in dieser Zeit nicht möglich, wird von Montag bis Donnerstag pro Tag eine Belegungspauschale von 50 € berechnet, von Freitag bis Sonntag ist eine Belegungspauschale von 150 € pro Tag zu entrichten (jeweils unabhängig von der Anzahl der belegten Räume). Die mehrtägige Belegung durch Aufbauten kann nur ausnahmsweise, bspw. bei mehrtägigen Veranstaltungen zum Aufbau von Bühnenbildern, in enger Abstimmung mit der Ortsgemeinde gewährt werden.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine mehrtägige Belegung der Halle. Die Belegungspauschale kann nur gewährt werden, wenn der Belegungswunsch frühzeitig der Ortsgemeinde angezeigt wurde und die temporäre Nutzungseinschränkung vertretbar ist (Berücksichtigung von Vermietungsterminen, langfristige Vermietungen, usw.).

Erfolgt die Übergabe der angemieteten Räume am Folgetag nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt gemäß Benutzungsordnung oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, wird für die Belegung der Räumlichkeiten durch Aufbauten, Einrichtungen oder Geräte die o.g. Belegungspauschale berechnet. Stehen die Räumlichkeiten für Folgeveranstaltungen nicht rechtzeitig zur Verfügung oder beträgt die Belegungszeit mehr als vier Stunden wird der Tagessatz gemäß Entgelttabelle fällig. Ansprüche Dritter oder andere im Zusammenhang mit der nicht genehmigten Belegung entstandenen Kosten werden an den Nutzungsstörer weitergegeben.

9.
Vereinsjubiläen

Nackenheimer Vereine, die ein besonderes Vereinsjubiläum feiern (z.B. ein 50-, 75-, 100-, 125-, 150-jähriges Jubiläum, usf.), bekommen die gesamte Veranstaltungshalle für einen Tag ohne Entgelt zur Verfügung gestellt. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Verein an diesem Tag für die Veranstaltung von den Besuchern Eintrittsgeld verlangt oder nicht. Reinigungskosten werden separat berechnet.

10.
Nebenkosten

Im Nutzungsentgelt sind alle Nebenkosten (Heizkosten, Reinigungskosten) enthalten.

Die Gemeinde behält sich vor, bei einer außerordentlichen Verschmutzung die Reinigung dem verursachenden Mieter in Rechnung zu stellen (z.B. entstandene Kosten für den Mehraufwand des Reinigungsdienstleisters).

Ebenso kann der Mehraufwand für außerordentliche Tätigkeiten des Hausmeisters/der Hausmeisterin (z.B. Bereitstellen und Rücknahme von Geschirr, Entfernen von Dekorationsmaterial, längere Anwesenheit bei nicht rechtzeitig erfolgter Übergabe, u.ä.) oder der Mitarbeiter*innen des Bauhofs in Rechnung gestellt werden.

Kostenersatz Hausmeister*in, Mitarbeiter*in Bauhof 25,00 €/Std.

11.
Kaution

Die Kaution ist vier Wochen vor Nutzung zu entrichten. Die Kaution ist jeweils in voller Höhe fällig (siehe Entgelttabelle).

Bei wiederkehrenden Vermietungen (mehrfach wiederkehrende Anmietung innerhalb eines Jahres, siehe Pkt. 7.2) ist die Kaution mindestens vier Wochen vor Nutzungsbeginn zu entrichten, die Abrechnung erfolgt jeweils nach Ende der wiederkehrenden Vermietungsdauer (z.B. am Ende einer Nutzungsperiode).

Bei wiederkehrender stundenweiser Nutzung durch Vereine und Organisationen (nicht kommerzielle Nutzung, siehe Pkt. 7.1) entfällt die Kaution.

12.
Geschirr / Hallenausstattung

Bei traditionellen, ehrenamtlichen Veranstaltungen gemäß Punkt 5 dieser Entgeltordnung kann das Geschirr auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Verlust und Beschädigungen von Geschirr sowie anderer Ausstattungsgegenstände der Halle werden in Rechnung gestellt.

Anlagen:

-

Benutzungsordnung der Carl-Zuckmayer-Halle

-

Bestuhlungsliste

-

Übersichtsliste Pauschalpreise für traditionelle, ehrenamtliche Veranstaltungen

Die Beschlüsse des Gemeinderates zur Gewährung von Sonderkonditionen und Pauschalpreisen haben weiterhin Bestand. Die Entgeltordnung vom 23.03.2021 verliert mit In-Kraft-Treten dieser Entgeltordnung ihre Gültigkeit.

Die Entgeltordnung der Carl-Zuckmayer-Halle tritt mit Zustimmung des Gemeinderats am 26.06.2023 in Kraft.

Nackenheim, den 26.06.2023
René Adler
Ortsbürgermeister