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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 28/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim am Montag, dem 23.06.2025 um 19:33 Uhr im Sitzungssaal der Ortsgemeinde Bodenheim, Rathausstr. 1, 55294 Bodenheim

zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim

am Montag, dem 23.06.2025 um 19:33 Uhr im Sitzungssaal der Ortsgemeinde Bodenheim, Rathausstr. 1, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:33 Uhr bis 22:38 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 22:38 Uhr bis 23:04 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 23:04 Uhr bis 23:04 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Jens Mutzke

Kein Vorsitz zu TOP 2

Erster Beigeordneter

Martin Acker

Vorsitzender zu TOP 2

Beigeordnete

Diana Vogler

Die Ratsmitglieder

Peter Acker

ab TOP 2

Martina Biennek

Stefan Both

Uwe Breivogel

Nicole Dittmann

Jonas Gauer

Thomas Glück

Daniel Göttert

Michael Jo

Markus Kirch

Wolfgang Kirch

Jan Kissau

Björn Leber

ab TOP 2

Michael Leber

Roland Martinez

Jonathan Maskos

Jens Richterich

Mareike Birgit Strampe

Andrea Sucker

Schriftführerin

Vanessa Taner

Von der Verwaltung

Stefan Kern

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger

10

Entschuldigt fehlen:

Beigeordnete

Heidi Veit-Gönner

Die Ratsmitglieder

Heike Hermes

Sara Jamina Kamp

Michael Kasper

Hans Löffert

Marco Vollrath

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Jens Mutzke, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 16.06.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Vanessa Taner bestimmt. Der Vorsitzende gibt folgende Änderungen / Ergänzungen der Tagesordnung bekannt: TOP 6 - Rechtliches Verfahren gegen die Kreisumlage im Landkreis Mainz-Bingen - wird zu TOP 15 im nichtöffentlichen Teil und TOP 13 – Bauvoranfrage, Nutzungsänderung von privilegiertem Vorhaben in sonstiges Vorhaben im Außenbereich, In der Hüttstädt - und TOP 14 – Befreiungsantrag, Umbau eines Wohnhauses, Kleine Enggasse - kommen ergänzend hinzu. Die Tagesordnung verschiebt sich entsprechend. Die Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung werden einstimmig angenommen.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 —  Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bauleitplanung

2.1.

Bebauungsplan "Leidhecke", 4. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

c) Vergabevollmacht Ortsbürgermeister

2025/006/054

2.2.

Bebauungsplan "Kapelle", 6. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

c) Vergabevollmacht Ortsbürgermeister

2025/006/055

3.

Straßenverkehrsthemen

3.1.

Widmung Grabengasse

2025/006/119

3.2.

Laubenheimer Straße / Wormser Straße (L431);

Prüfantrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h

2025/006/122

3.3.

Förderung und Verbesserung des ÖPNV in Bodenheim;

Prüfantrag Direktverbindung nach Frankfurt Hbf (RE4/RE14)

2025/006/123

4.

Teilnahme am Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz (NKK)

2025/006/126

5.

Jahresabschluss 2021

2025/006/125

6.

Inbetriebnahme der Sammelschließanlage Bike & Ride

2025/006/092

7.

Vergaben

7.1.

Herstellung eines Fuß-/Radweges zwischen dem Quartiersparkplatz Ölmühlstraße und der Guckenbergstraße,

Entscheidung über Oberflächengestaltung

2025/006/124

8.

Bekanntgabe von Vergaben

8.1.

Vergabe der Lieferung und Montage einer Urnenwand im Rahmen der Erweiterung Friedhof

2025/006/098

8.2.

Friedhof, Lieferung und Montage von Urnenkammern

2025/006/104

8.3.

Friedhof, Lieferung und Montage von Namensstelen

2025/006/105

8.4.

Bauhof; Austausch der defekten Eingangstür zu den Personalräumen

2025/006/106

8.5.

Quartiersparkplatz Ölmühlstraße

Vergabe von Ingenieurleistungen als Nachträge:

1. Nördliche fußläufige Anbindung zwischen Parkplatz und Guckenbergstraße/-halle

2. Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück Ölmühlstraße 7a

2025/006/101

9.

Annahme von Spenden

9.1.

Annahme von Spenden

2025/006/115

9.2.

Annahme von Spenden

2025/006/116

9.3.

Annahme von Spenden

2025/006/117

10.

Anträge der Ratsfraktionen

10.1.

Antrag auf Reaktivierung der Brunnen auf Spielplätzen in Bodenheim;

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.06.2025

10.2.

Antrag Beantragung einer Förderung eines weiteren Trinkwasserbrunnens;

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.06.2025

10.3.

Antrag auf Entwicklung eines Konzeptes für altersgerechtes und selbstbestimmtes Wohnen;

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025

10.4.

Antrag auf Nachpflanzung von vier Baumscheiben durch Straßengehölze in der Rheinallee;

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025

10.5.

Antrag auf Neukalkulation der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen;

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025

10.6.

Antrag auf Aufwertung der Gedenkstelle „Gedenkstein zur Bodenheimer Flurbereinigung";

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025

10.7.

Antrag auf Gründung eines Repair-Cafes;

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025

11.

Anträge/Anfragen

12.

Informationen

13.

Bauvoranfrage,

Nutzungsänderung von privilegiertem Vorhaben in sonstiges Vorhaben im Außenbereich, In der Hüttstädt

2025/006/118

14.

Befreiungsantrag

Umbau eines Wohnhauses, Kleine Enggasse

2025/006/110/1

Nichtöffentlicher Teil:

15.

Rechtliches Verfahren gegen die Kreisumlage im Landkreis Mainz-Bingen

2025/006/113

16.

Grundstücksangelegenheiten

17.

Ortskernsanierung Bodenheim - Förderprogramm „Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung“

2025/006/121

18.

Anträge/Anfragen

19.

Informationen

Öffentlicher Teil:

20.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 2:

Bauleitplanung

Zu TOP 2.1:

Bebauungsplan "Leidhecke", 4. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

c) Vergabevollmacht Ortsbürgermeister

Vorlage: 2025/006/054

Sachverhalt:

Der Vorsitzende übergibt den Vorsitz und damit auch sein Stimmrecht auf Grund von Sonderinteresse für diesen TOP an den ersten Beigeordneten Martin Acker.

Gemäß dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan „Leidhecke“ in der Fassung der 3. Änderung sind als Einfriedungen zu öffentlichen Flächen nur Hecken, in Hecken geführte Maschendrahtzäune und hauszugewandte Holzlattenzäune in Verbindung mit einer Heckenpflanzung aus Laubgehölzen bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Zu benachbarten Wohnungsgrundstücken sind Hecken oder in Hecken integrierte Maschendrahtzäune oder Metallzäune bis ebenfalls 1,20 m Höhe zulässig.

Bei Hausgruppen und Hauszeilen sind zu den benachbarten Wohnungsgrundstücken im direkten Anschluss an das Haus Mauerscheiben bis zu einer Länge von 2,50 m und bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig. Laut Begründung dient die vorgenannte Festsetzung für Hausgruppen und Hauszeilen dem Sichtschutz, was im weiteren Sinne auch zum Nachbarfrieden beitragen würde.

Festsetzungen zu Einfriedungen im Falle einer Doppelhausbebauung wurden nicht getroffen, sodass hier zu benachbarten Wohnungsgrundstücken lediglich Hecken oder in Hecken integrierte Maschendrahtzäune oder Metallzäune bis 1,20 m Höhe zulässig sind. Um hier ebenfalls einen Sichtschutz und somit mehr Privatsphäre wie bei Hausgruppen und Hauszeilen zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan geändert werden.

Gleichwohl sollen die Festsetzungen zu Einfriedungen im Allgemeinen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB angewendet werden. Durch die Regelung von Einfriedungen wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen dadurch auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG; auch sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten.

Im vereinfachten Verfahren kann die Gemeinde von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange absehen.

Um zeitliche Verzögerungen im Aufstellungsverfahren zu vermeiden wird empfohlen, dem Ortsbürgermeister die Vergabevollmacht für die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlichen Auftragsvergaben zu erteilen.

Diskussion:

Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass es sich mit Blick auf die Einfriedungen nicht um Einzelfälle handelt, sondern flächendeckend gegen die aktuellen Regelungen verstoßen wird und daher Handlungsbedarf besteht.

Es folgt eine rege Diskussion. Einzelne Ratsmitglieder sprechen sich gegen eine Änderung aus. Die vorgebrachten Argumente sind unter anderem, dass der planerische Wille der Ortsgemeinde von damals konterkariert würde, an bestehende Regeln müsse man sich halten, es handle sich nur um Einzelfälle und der Bebauungsplan könne nicht ständig wegen einzelner Anliegen geändert werden. Es wird außerdem betont, dass es sich beim Bebauungsplan um ein Regelsystem handelt, das für alle gilt, und dass eine Änderung unfair gegenüber denjenigen sei, die sich bislang an die Vorgaben gehalten haben.

Befürworter einer Änderung kritisieren die damalige Planung als praxisfremd und nicht mehr zeitgemäß. Sie betonen, dass die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden müssen und dass Planungen grundsätzlich hinterfragt werden dürfen. Außerdem wird auf ein verändertes Empfinden von Privatsphäre hingewiesen und auf die klare Ungleichbehandlung von Reihenhäusern und Doppelhaushälften im bestehenden B-Plan. Es wird auch auf Urteile zu ortsüblichen Einfriedigungen mit Höhen bis zu 1,80 Metern verwiesen.

Nach langer und konstruktiver Diskussion kommt es zur Abstimmung. Auf die Erteilung einer Vergabevollmacht wird verzichtet. Es wird angeregt, die geplanten Änderungen vor der Offenlage noch einmal im zuständigen Ausschuss zu besprechen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

a) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Leidhecke“, 4. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB.

b) die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach den §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 13; Nein-Stimmen 2; Enthaltungen 3; Sonderinteresse 2

Aufgrund Sonderinteresses nehmen Jonathan Maskos und Stefan Both ebenfalls nicht an der Abstimmung teil.

Zu TOP 2.2:

Bebauungsplan "Kapelle", 6. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

c) Vergabevollmacht Ortsbürgermeister

Vorlage: 2025/006/055

Sachverhalt:

Der Vorsitzende übergibt auch in diesem TOP den Vorsitz und damit auch sein Stimmrecht auf Grund von Sonderinteresse an den ersten Beigeordneten Martin Acker.

Gemäß dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan „Kapelle“ in der Fassung der 5. Änderung sind als Einfriedungen zu öffentlichen Flächen nur Hecken, in Hecken geführte Maschendrahtzäune und hauszugewandte Holzlattenzäune in Verbindung mit einer Heckenpflanzung aus Laubgehölzen bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Zu benachbarten Wohnungsgrundstücken sind Hecken oder in Hecken integrierte Maschendrahtzäune oder Metallzäune bis ebenfalls 1,20 m Höhe zulässig.

Bei Hausgruppen und Hauszeilen sind zu den benachbarten Wohnungsgrundstücken im direkten Anschluss an das Haus Mauerscheiben bis zu einer Länge von 2,50 m und bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig. Laut Begründung dient die vorgenannte Festsetzung für Hausgruppen und Hauszeilen dem Sichtschutz, was im weiteren Sinne auch zum Nachbarfrieden beitragen würde.

Festsetzungen zu Einfriedungen im Falle einer Doppelhausbebauung wurden nicht getroffen, sodass hier zu benachbarten Wohnungsgrundstücken lediglich Hecken oder in Hecken integrierte Maschendrahtzäune oder Metallzäune bis 1,20 m Höhe zulässig sind. Um hier ebenfalls einen Sichtschutz und somit mehr Privatsphäre wie bei Hausgruppen und Hauszeilen zu ermöglichen, muss der Bebauungsplan geändert werden.

Gleichwohl sollen die Festsetzungen zu Einfriedungen im Allgemeinen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB angewendet werden. Durch die Regelung von Einfriedungen wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen dadurch auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG; auch sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten.

Im vereinfachten Verfahren kann die Gemeinde von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange absehen.

Um zeitliche Verzögerungen im Aufstellungsverfahren zu vermeiden wird empfohlen, dem Ortsbürgermeister die Vergabevollmacht für die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlichen Auftragsvergaben zu erteilen.

Die Diskussion aus TOP 2.1 geht fließend in diesen TOP über.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

a) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapelle“, 6. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB.

b) die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach den §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 13; Nein-Stimmen 2; Enthaltungen 3; Sonderinteresse 2

Aufgrund Sonderinteresses nehmen Jonathan Maskos und Stefan Both ebenfalls nicht an der Abstimmung teil.

Zu TOP 3:

Straßenverkehrsthemen

Zu TOP 3.1:

Widmung Grabengasse; Vorlage: 2025/006/119

Sachverhalt:

Zur Historie ist zu berichten, dass bei einer umfassenden Widmung im Jahr 1978 die (damals so genannte) Grabenstraße wie folgt dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde (Zitat) „von Kirchbergstraße über Enggasse bis Zwerchgasse – Die Benutzung ist für Fahrzeuge aller Art verboten“.

Im Jahr 2000 findet sich ein Dokument, wonach diese Verkehrsanlage, die durch die Enggasse durchschnitten wird, nunmehr die Namen „Grabengasse“ und „Leitgraben“ trägt. Weiter findet sich der Hinweis, dass eben diese Straßennamen im Straßenverzeichnis nicht enthalten seien und somit auch nicht gewidmet seien. Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 28.08.2000 (TOP 12), dass die Verkehrsanlagen „Leitgraben“ (Parzellen 348/2 und 350/2) und „Grabengasse“ (Parzelle 532) die Eigenschaft einer Gemeindestraße erhalten. Zu einer Einschränkung der Nutzung bzw. des Nutzerkreises ist hier nichts weiter beschlossen.

Nunmehr kommt der Sachverhalt auf den Prüfstand, da es einen Bauantrag für ein privates Bauvorhaben im Bereich „Grabengasse“ gibt. Bislang wurde von Seiten der VG Bodenheim die sog. „gesicherte Erschließung“ nicht bestätigt. Ohne diese Bestätigung wird die Kreisverwaltung keine Baugenehmigung aussprechen. Grund für die Haltung der VG Bodenheim ist der Widmungstext aus dem Jahr 1978, da auch der Gemeinde- und Städtebund uns nicht bestätigen konnte, dass die Widmung aus dem Jahr 2000 die Widmung aus dem Jahr 1978 aufhebt bzw. man vielmehr der Auffassung ist, dass die Widmung aus dem Jahr 2000 nur ergänzender Art sei.

Die Grabengasse weist Engstellen in ihrem Verlauf mit einer lichten Breite um 2,50 m auf. Am unteren Ende zur Kirchbergstraße verjüngt sich die Straße sogar auf 2,13 m. Ein sicherer Begegnungsverkehr, insbesondere zwischen PKW und Fußgängern, kann damit nicht stattfinden. Bei dieser Verkehrsanlage handelt es sich um einen im Schulwegeplan für die Grundschulkinder ausgewiesenen Weg.

Da im Widmungstext aus dem Jahr 1978 die Formulierung „die Benutzung ist für Fahrzeuge aller Art verboten“ verwendet wurde, dürften in der Konsequenz Radfahrer dort nicht fahren, sie müssten das Rad schieben.

In der Fachausschusssitzung am 04.06.2025 wurde dieser Sachverhalt vorberaten. Der Vorschlag der VG Verwaltung, die Fläche ausschließlich für Fuß- und Radweg freizugeben, wurde diskutiert und verworfen. Vielmehr war man sich im Fachausschuss einig, dass auch zweispurige Kraftfahrzeuge diesen Weg nutzen sollen. Somit weist diese Beschlussvorlage nunmehr einen Beschlussvorschlag aus. Die Widmung aus dem Jahr 1978 soll aufgehoben werden. Die Grabengasse soll dem öffentlichen Verkehr ohne Einschränkung gewidmet werden. Der Fachbereich Ordnung der VG Verwaltung spricht hierzu die Warnung aus, dass es aufgrund der Engstelle zur Kirchbergstraße zu Rückwärtsfahrten von Kraftfahrzeugen kommen wird, was eine große Gefahr für fußläufige Personen, insbesondere Kinder, darstellt und behält sich eine entsprechende Beschilderung vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschließt, für die Grabengasse, Gemarkung Bodenheim, Flur 15, Flurstück 532 die Widmung aus dem Jahr 1978 aufzuheben.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde widmet gemäß § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 in der derzeit gültigen Fassung die Gemeindestraße „Grabengasse“ dem öffentlichen Verkehr. Die Straße hat die katasterliche Bezeichnung Flur 15, Flurstück 532. Der vorliegende Lageplan dient dem besseren Verständnis.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei einem Sonderinteresse

Aufgrund Sonderinteresses nimmt Jan Kissau nicht an der Abstimmung teil.

Zu TOP 3.2:

Laubenheimer Straße / Wormser Straße (L431); Prüfantrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h; Vorlage: 2025/006/122

Sachverhalt:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 29.04.2025 beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Laubenheimer Straße / Wormser Straße (L431) im Bereich der Ortslage Bodenheim auf 30 km/h zu reduzieren. Ziel des Antrags ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Schulkinder, Fußgänger und Radfahrende sowie die Reduzierung der Lärmbelastung für die Anwohnenden.

Der Antrag wurde in der Sitzung des Ortssanierungs-, Verkehrs- und Friedhofsausschusses am 04.06.2025 behandelt.

In der Diskussion wurde der Antrag grundsätzlich begrüßt. Dabei wurde insbesondere der Aspekt des Lärmschutzes hervorgehoben. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Zuständigkeit für eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Landesstraße nicht bei der Ortsgemeinde liegt. Daher ist der Antrag zur weiteren Prüfung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung weiterzuleiten. Des Weiteren wurde angeregt bei der Prüfung auch die Unfallstatistik und Ergebnisse der erfolgten Verkehrskontrollen in die Prüfung mit einzubeziehen.

Beschluss:

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.04.2025 „Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Laubenheimer Straße / Wormser Straße (L431)“ wird zur weiteren Prüfung an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung weitergeleitet. Ergänzend sollen auch die Unfallstatistik sowie die erfolgten Verkehrskontrollen im benannten Bereich Gegenstand der Prüfung sein.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 14; Nein-Stimmen 3; Enthaltungen 3

Zu TOP 3.3:

Förderung und Verbesserung des ÖPNV in Bodenheim; Prüfantrag Direktverbindung nach Frankfurt Hbf (RE4/RE14); Vorlage: 2025/006/123

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat am 22.04.2025 einen Antrag zur Förderung und Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bodenheim gestellt. Der Antrag zielt darauf ab, die Verwaltung zu beauftragen, sich für eine Erhöhung der Haltefrequenz des Regionalexpress RE4/RE14 am Bahnhof Bodenheim einzusetzen. Hintergrund ist, dass während der Sanierung der Riedbahn im Jahr 2024 Bodenheim von deutlich häufigeren Halten des RE4/RE14 profitiert hat. Im aktuell gültigen Fahrplan ab Dezember 2024 entfällt dieser Vorteil weitgehend, was insbesondere Berufspendler betrifft, die auf eine direkte Anbindung nach Frankfurt angewiesen sind.

Der Antrag wurde in der Sitzung des Ortssanierungs-, Verkehrs- und Friedhofsausschusses am 04.06.2025 behandelt und von den Ausschussmitgliedern begrüßt.

In der Diskussion wurde festgestellt, dass die Zuständigkeit für entsprechende Fahrplanänderungen nicht bei der Ortsgemeinde liegt. Zuständig sind hier insbesondere das Land Rheinland-Pfalz als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr sowie die Kreisverwaltung Mainz-Bingen und die Deutsche Bahn bzw. DB Regio als Betreiber. Entsprechend wird empfohlen, den Antrag zur weiteren Prüfung an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

RM Wolfgang Kirch hat zu diesem TOP nicht mitgestimmt, da er kurzzeitig nicht im Raum war.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der CDU-Fraktion vom 22.04.2025 zur Förderung und Verbesserung der ÖPNV in Bodenheim an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Die Ortsgemeinde setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine entsprechende Prüfung ein.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Teilnahme am Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz (NKK); Vorlage: 2025/006/126

Sachverhalt:

In der Sitzung des Gemeinderates am 23.09.2024 wurden die Anträge der SPD-Fraktion (vom 27.08.2024) sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vom 10.09.2024) zur Teilnahme am Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingebracht und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Das Förderprogramm umfasst mehrere Module zur ökologischen Aufwertung kommunaler Flächen und zur Schaffung klimawirksamer Strukturen in Siedlungsgebieten.

Modul A: Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement

Modul B: Baumpflanzungen im kommunalen Raum

Modul C: Schaffung sogenannter „Naturoasen“ wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume oder urbane Waldgärten

Bereits im Herbst 2023 wurde durch die Verwaltung geprüft, ob eine Antragstellung möglich sei. Aufgrund der sehr großen Nachfrage war eine Antragstellung damals nicht erfolgreich. Die Gremien hatten sich damals darauf verständigt, die Anträge erneut aufzugreifen, sobald das Programm wieder geöffnet wird. Dies ist inzwischen geschehen.

In der Sitzung des Umweltausschusses 11.06.2025 wurde die erneute Antragstellung grundsätzlich befürwortet. Der Ausschuss sprach sich für eine Beteiligung an den Modulen A (Grünflächenmanagement) und B (Baumpflanzungen) aus. Aufgrund der derzeit fehlenden geeigneten Flächen soll auf eine Antragstellung im Modul C (Naturoasen) zunächst verzichtet werden.

Erörtert wurden im Ausschuss zudem zwei weiterführende Maßnahmen:

1.

Schaffung einer befristeten Halbtagsstelle zur fachlichen Projektkoordination während der Laufzeit der Fördermaßnahme (maximal zwei Jahre, anteilig förderfähig)

2.

Einsetzung eines projektbegleitenden Beirats, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen sowie lokalen Umwelt- und Naturschutzgruppen (z. B. BUND, NABU, GNOR), zur fachlichen Begleitung und Vernetzung

Für die Baumpflanzungen (Modul B) wurde ein Antrag durch die Verwaltung bereits vorzeitig eingereicht, um einen erneuten Fristverzug durch Überzeichnung des Programms zu vermeiden. Dieser Schritt soll nun durch den Gemeinderat bestätigt werden.

Es entwickelt sich eine rege Diskussion. Bei den Punkten zur Antragstellung für die Module A und B sowie zum Verzicht auf das Modul C besteht im Gemeinderat weitgehend Einigkeit. Unterschiedliche Auffassungen werden dagegen zur Schaffung einer befristeten Halbtagsstelle für die Projektkoordination und zur Einsetzung eines projektbegleitenden Beirats geäußert. Befürworter betonen den organisatorischen Mehrwert und die fachliche Unterstützung für eine erfolgreiche Umsetzung der Fördermaßnahmen. Kritische Stimmen hinterfragen dagegen den zusätzlichen Personal- und Abstimmungsaufwand sowie die Notwendigkeit eines weiteren Gremiums.

Beschlüsse:

1.

Der Gemeinderat empfiehlt der Verwaltung, einen Antrag zur Teilnahme am Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ für das Modul A – Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement – zu stellen. Die Gremien der Gemeinde sind regelmäßig über den Umsetzungsstand zu informieren.

2.

Der Gemeinderat bestätigt den bereits eingereichten Antrag zur Teilnahme am Förderprogramm der KfW für das Modul B – Baumpflanzungen – und befürwortet dessen Umsetzung. Auch hier sind die Gremien regelmäßig über den Fortschritt zu informieren.

3.

Der Gemeinderat verzichtet vorläufig auf eine Antragstellung zum Modul C – Schaffung von Naturoasen – aufgrund fehlender geeigneter Flächen im Gemeindegebiet.

4.

Der Gemeinderat empfiehlt der Verwaltung, ergänzend zu den Anträgen in Modul A und B eine befristete Halbtagsstelle (Projektkoordination) für die Dauer von zwei Jahren zu beantragen, um die Maßnahmen organisatorisch zu begleiten.

5.

Der Gemeinderat beschließt, für die begleitende Umsetzung der Module A und B einen befristeten Projektbeirat einzusetzen, in dem neben Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen auch Fachpersonen aus örtlichen Naturschutzgruppen mitwirken sollen.

Abstimmungsergebnisse:

Zu 1., 2. und 3.: Einstimmige Annahme

Zu 4.: Mehrheitlich angenommen, Ja-Stimmen 10; Nein-Stimmen 8: Enthaltungen 2

Zu 5.: Mehrheitlich abgelehnt, Ja-Stimmen 7; Nein-Stimmen 12; Enthaltungen 1

Zu TOP 5:

Jahresabschluss 2021; Vorlage: 2025/006/125

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.

In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.102.464,72 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (1.048.584,96 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 267.103,76 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden.

Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 44.561.844,28 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 7.615.722,28 € auszuweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Inbetriebnahme der Sammelschließanlage Bike & Ride; Vorlage: 2025/006/092

Sachverhalt:

Für die Inbetriebnahme der Sammelschließanlagen im Rahmen der Bike & Ride Anlagen müssen seitens der Ortsgemeinde Bodenheim mehrere Festlegungen getroffen werden:

Um die Anlagen auf der Buchungsseite freischalten zu können, fehlen noch folgende Informationen:

Die gewünschten Mietzeiten und Preise sowie die Mietzeitaufteilung der Stellplätze (welcher Platz bzw. wie viele Plätze sollen zu welcher Mietzeit buchbar sein?)

Es stehen in der Sammelschließanlagen auf zwei Etagen jeweils 12 Stellplätze zur Verfügung

Nackenheim hat sich hier z.B. für folgenden Reglementierungen der Stellplätze entschieden:

Stellplätze 101-104 + 107-110: 1 Tag, 1 Woche

Stellplätze 105-106 + 111-112 + 201-212: 1 Tag, 1 Woche, 1 Monat, 6 Monate, 1 Jahr siehe hierzu auch https://www.rad-safe.de/order/booking#

Und für folgendes Preismodell:

1 Tag - 1 €

1 Woche - 4 €

1 Monat - 12 €

6 Monate - 50 €

1 Jahr - 90 €

Preise anderer Kommunen können unter https://www.rad-safe.de/preise eingesehen werden.

Es wird ein Ansprechpartner vor Ort benötigt, der bei Störungsfällen oder Rückfragen kontaktiert werden kann (gem. Betreibervertrag)

Es werden die Kontaktdaten eines Ansprechpartners benötigt, der auf der Buchungsseite für Fragen rund um die Anlage (Flächen, Beleuchtung, Reinigung, etc.) kontaktiert werden darf

Für das Verwaltungsbackend, Statistiktool und kostenfreie Verwaltungsbuchungen freizuschaltende Profil auf Rad-Safe.de wird eine Registrierung benötigt und die damit verbundene Mailadresse muss mitgeteilt werden

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN merkt noch an, dass die Fahrradmobilität in der Ortsgemeinde gefördert werden sollte.

Der Vorsitzende erläutert folgende Beschlussvarianten, welche er im Haupt- und Finanzausschuss erarbeitet hat und über welche nun abgestimmt werde soll:

Beschlüsse:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,

Variante 1:

das folgende Preismodell:

Die ersten 24 Stunden sind kostenfrei. Danach gelten folgende Preise:

› 1 Tag: 0,50 Euro

› 1 Woche: 2 Euro

› 1 Monat: 6 Euro

› 6 Monate: 25 Euro

› 1 Jahr: 45 Euro

Die Preise werden nach einem Jahr evaluiert und ggf. angepasst.

Variante 2:

das folgende Preismodell:

Es gelten ab der ersten Minute folgende reduzierte Preise:

› 1 Tag: 0,50 Euro

› 1 Woche: 2 Euro

› 1 Monat: 6 Euro

› 6 Monate: 25 Euro

› 1 Jahr: 45 Euro

Die Preise werden nach einem Jahr evaluiert und ggf. angepasst.

Variante 3:

Der Ortsgemeinderat beschließt, das folgende Preismodell:

Es gelten ab der ersten Minute folgende Preise:

› 1 Tag: 1 Euro

› 1 Woche: 4 Euro

› 1 Monat: 12 Euro

› 6 Monate: 50 Euro

› 1 Jahr: 90 Euro

Die Preise werden nach einem Jahr evaluiert und ggf. angepasst.

Abstimmungsergebnisse:

Beschluss Variante 1

Mehrheitlich abgelehnt, Ja-Stimmen 4; Nein-Stimmen 10; Enthaltungen 6

Beschluss Variante 2

Einstimmige Annahme bei 1 Enthaltung

Beschluss Variante 3

Einstimmige Ablehnung bei 11 Enthaltungen

Zu TOP 7:

Vergaben

Zu TOP 7.1:

Herstellung eines Fuß-/Radweges zwischen dem Quartiersparkplatz Ölmühlstraße und der Guckenbergstraße, Entscheidung über Oberflächengestaltung; Vorlage: 2025/006/124

Sachverhalt:

Im Zuge der bereits beschlossenen Herstellung eines ca. 130 m langen und 2,50 m breiten Fuß- und Radweges zwischen dem Quartiersparkplatz Ölmühlstraße und der Guckenbergstraße stellt sich die Frage nach der Ausführung der Wegeoberfläche. Zur Diskussion stehen zwei Varianten: eine wassergebundene Decke oder ein Pflasterbelag.

Aus ökologischen Gesichtspunkten – insbesondere hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit von Niederschlägen und einer geringeren Flächenaufheizung – wurde der Wunsch geäußert, den Weg in wassergebundener Bauweise auszuführen. Eine technische Prüfung durch das Planungsbüro und das Bauunternehmen hat ergeben, dass eine solche Ausführung grundsätzlich möglich und innerhalb des Zeit- und Kostenrahmens realisierbar ist.

Demgegenüber stehen Bedenken hinsichtlich der langfristigen Nutzbarkeit und des Pflegeaufwands. Die wassergebundene Decke gilt als anfälliger für Abnutzung, Pfützenbildung und Unebenheiten, insbesondere bei intensiver Nutzung durch Radfahrende, mobilitätseingeschränkte Personen und Kinder. Zudem weist die Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass eine verkehrssichere Räum- und Streupflicht im Winter auf einer wassergebundenen Decke nicht möglich ist.

Der bisher vom Gemeinderat am 12. Mai 2025 beschlossene Ausbau basierte auf der Annahme eines Pflasterbelags. Die hiermit verbundenen höheren Herstellungskosten sind bereits in die Projektkosten eingerechnet. Bei einer Umstellung auf eine wassergebundene Decke würde das Projekt somit kostengünstiger umgesetzt werden. Der Unterbau beider Varianten ist nahezu identisch.

Vor dem Hintergrund dieser Abwägung soll nun eine Entscheidung über die konkrete Ausführung der Oberfläche getroffen werden.

Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt die Ausführung des geplanten Fuß- und Radweges zwischen dem Quartiersparkplatz Ölmühlstraße und der Straße am Guckenberg mit folgender Oberflächengestaltung:

a)

Der Weg wird mit einer wassergebundenen Decke hergestellt.

b)

Der Weg wird mit einem Pflasterbelag hergestellt

(wie im Beschluss vom 12.05.2025 vorgesehen).

Abstimmungsergebnisse:

Zu a: Mehrheitlich abgelehnt, Ja-Stimmen 7; Nein-Stimmen 12; Enthaltungen 1

Zu b: Mehrheitlich angenommen, Ja-Stimmen 14; Nein-Stimmen; 5; Enthaltung1

Zu TOP 8:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 8.1:

Vergabe der Lieferung und Montage einer Urnenwand im Rahmen der Erweiterung Friedhof

Vorlage: 2025/006/098

Sachverhalt:

Für Lieferung und Montage einer Urnenwand im Rahmen der Erweiterung Friedhof fand am 30.04.2025 die Submission zur beschränkten Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 5 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch den Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Budenheim.

Der Ortsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 unter TOP 9.2 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt.

Entscheidung:

Die Firma Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH wird mit Lieferung und Montage einer Urnenwand gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der beschränkten Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 8.2:

Friedhof, Lieferung und Montage von Urnenkammern; Vorlage: 2025/006/104

Sachverhalt:

Auf dem Friedhof soll der bereits bestehende Weg der Erinnerung um vierundzwanzig weitere Urnenkammern erweitert werden. Für diese Arbeiten wurden sechs geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von den sechs angefragten Firmen haben zwei ein Angebot abgegeben. Nach Auswertung der vorliegenden Angebote sieht das Ergebnis wie folgt aus:

Fa. SEIP, Nierstein

33.117,58 € brutto

Bieter 2

52.264,23 € brutto

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.05.2024, TOP 9.2 dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen erteilt.

Entscheidung:

Die Fa. SEIP Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Nierstein wird mit der Lieferung und Montage von vierundzwanzig Urnenkammern zur Erweiterung des Weges der Erinnerung gem. vorliegendem Angebot über brutto 33.117,58 € beauftragt.

Zu TOP 8.3:

Friedhof, Lieferung und Montage von Namensstelen; Vorlage: 2025/006/105

Sachverhalt:

Auf dem Friedhof sollen für die Erweiterung des Weges der Erinnerung sowie für die Baumgräber zusätzliche Namensstelen errichtet werden. Für diese Arbeiten wurden sechs geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von den sechs angefragten Firmen haben zwei ein Angebot abgegeben. Nach Auswertung der vorliegenden Angebote sieht das Ergebnis wie folgt aus:

Fa. SEIP, Nierstein

25.276,37 € brutto

Bieter 2

33.907,90 € brutto

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.05.2024, TOP 9.2 dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen erteilt.

Entscheidung:

Die Fa. SEIP Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Nierstein wird mit der Lieferung und Montage von weiteren Namensstelen gem. vorliegendem Angebot über brutto 25.276,37 € beauftragt.

Zu TOP 8.4:

Bauhof; Austausch der defekten Eingangstür zu den Personalräumen; Vorlage: 2025/006/106

Sachverhalt:

Die Holz-Eingangstür zu den Personalräumen im Bauhof ist defekt und soll gegen eine neue Aluminium-Haustür ausgetauscht werden. Hierfür wurden drei geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Von den drei angefragten Firmen haben zwei ein Angebot abgegeben. Nach Auswertung der vorliegenden Angebote sieht das Ergebnis wie folgt aus:

1. Fa. Holz Klein GmbH, Mainz

4.902,80 € brutto

2. Bieter 2

6.468,84 € brutto

Entscheidung:

Die Fa. Holz Klein GmbH aus Mainz wird mit der Lieferung und Montage einer Haustür für den Bauhof gem. vorliegendem Angebot über brutto 4.902,80 € beauftragt.

Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die erfolgte Auftragsvergabe informiert.

Zu TOP 8.5:

Quartiersparkplatz Ölmühlstraße; Vergabe von Ingenieurleistungen als Nachträge: 1. Nördliche fußläufige Anbindung zwischen Parkplatz und Guckenbergstraße/-halle; 2. Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück Ölmühlstraße 7a; Vorlage: 2025/006/101

Sachverhalt:

Im Zuge der Baumaßnahme „Ausbau des Quartierparkplatzes Ölmühlstraße“ haben sich ergänzende Baumaßnahmen ergeben, für die das Erbringen von Ingenieurleistungen als Nachträge an das mit den Hauptaufträgen beauftragte Ingenieurbüro SIA, Alzey erforderlich sind:

1.: Es soll eine fuß-/radläufige Anbindung des Quartiersparkplatzes zur Guckenbergstraße/-halle hergestellt werden. Die Ingenieurleistungen für das Erstellen eines Ausführungsplanes mit Leistungsverzeichnis, Angebotsprüfung und örtliche Bauüberwachung werden angelehnt an die entsprechenden Leistungsphasen der HOAI, ausgehend von Baukosten für die Verkehrsanlage in Höhe von netto 50.000,00 €, pauschal mit 7.400,00 € netto (= 8.806,00 € brutto) angeboten.

2.: Ein kleiner Teilbereich des Parkplatzes Ölmühlstraße wurde an den Eigentümer des Grundstückes Ölmühlstraße 7a verkauft. Allerdings liegen in diesem ursprünglich öffentlichen Bereich noch Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Straßenbeleuchtung, Gas, Wasser, Telekom, Abwasser), für die keine Leitungsrechte im Bebauungsplan, Grunddienstbarkeiten im Grundbuch oder sonstige vertragliche Regelungen getroffen wurden, so dass diese aus dem zwischenzeitlich privaten Grundstück in den öffentlichen Bereich umzulegen sind. Für die Abstimmungen mit den Ver- und Entsorgungsträgern, aber auch für die Bestimmung der Dimensionierung, Bemessung und Positionierung der Bauwerke für die aus Gründen der Höhensituation erforderlichen Druckentwässerung sind Ingenieurleistungen erforderlich, die pauschal mit netto 4.200,00 € (= 4.998,00 € brutto) angeboten werden.

Die Angebote wurden geprüft und sind wirtschaftlich.

Vergabevollmacht

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.12.2022 wurde dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die Vergabe der Bauarbeiten zum Ausbau des Quartierparkplatzes Ölmühlstraße erteilt.

Entscheidung:

Das Ingenieurbüro SIA, Alzey wird mit folgenden Nachträgen beauftragt:

1.

Ingenieurleistungen zur Herstellung der Verkehrsanlage „Fußwegeverbindung zwischen Quartiersparkplatz und Guckenbergstraße /-halle zu einem Pauschalpreis von 7.400,00 € netto (= 8.806,00 € brutto).

2.

Ingenieurleistungen für das Umlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen aus dem ursprünglich öffentlichen, in dem nach Verkauf nunmehr hinteren Privatbereich des Grundstückes Ölmühlstraße 7a zu einem Pauschalpreis von 4.200,00 € netto (= 4.998,00 € brutto).

Zu TOP 9:

Annahme von Spenden

Zu TOP 9.1:

Annahme von Spenden; Vorlage: 2025/006/115

Sachverhalt:

Herr Stefan Ehses hat der Ortsgemeinde zur Anschaffung eines Tisches im Gebiet „Im Walter“ eine Spende in Höhe von 1.200 € zukommen lassen.

Beschluss:

Die Spende über 1.200 € wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9.2:

Annahme von Spenden; Vorlage: 2025/006/116

Sachverhalt:

Der Ortsverband der CDU Bodenheim hat der Ortsgemeinde eine Spende aus dem Martinsmarkt 2024 in Höhe von 2.500 €, zur Anschaffung einer Schaukel für den Dollespark zukommen lassen.

Beschluss:

Die Spende wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9.3:

Annahme von Spenden; Vorlage: 2025/006/117

Sachverhalt:

Die Rheinhessen Sparkasse hatte der Ortsgemeinde im Zuge des Weltkindertages 2024 eine Spende in Höhe von 250 € zukommen lassen.

Beschluss:

Die Spende wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10:

Anträge der Ratsfraktionen

Zu TOP 10.1:

Antrag auf Reaktivierung der Brunnen auf Spielplätzen in Bodenheim;

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.06.2025

Antragstext:

Betreff: Reaktivierung der Brunnen auf Spielplätzen in Bodenheim

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

in den Sommermonaten gewinnen Spielplätze als Orte der Freizeitgestaltung und Abkühlung für Kinder zunehmend an Bedeutung. Auf mehreren Spielplätzen in Bodenheim befinden sich Brunnen, die grundsätzlich zur Erfrischung und zum Spielen hervorragend geeignet wären. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand sind jedoch alle diese Brunnen außer Betrieb und führen kein Wasser. Dies stellt aus unserer Sicht einen erheblichen Verlust an Aufenthaltsqualität und Spielwert für die Kinder dar - insbesondere in Zeiten zunehmend heißer und trockener Sommer.

Wir beantragen daher:

Die Prüfung aller vorhandenen Brunnen auf den Spielplätzen in Bodenheim hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit und Wasserführung.

Bei festgestelltem Wassermangel die Prüfung der Möglichkeit einer Nachbohrung oder Tiefenbohrung, um eine Wiederinbetriebnahme zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Richterich

Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OG Bodenheim“

Beschluss:

Der Antrag wird in den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10.2:

Antrag Beantragung einer Förderung eines weiteren Trinkwasserbrunnens;

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.06.2025

Antragstext:

Betreff: Beantragung einer Förderung eines weiteren Trinkwasserbrunnens für Hitzeperioden in der Ortsgemeinde Bodenheim über das Sonderförderprogramm „100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland -Pfalz“ für Kommunen

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

hiermit beantragen wir, dass der Gemeinderat Bodenheim den Ortsbürgermeister beauftragt, im Rahmen des Sonderförderprogramms ‚100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz‘ eine Förderung für einen zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in Bahnhofsnähe zu beantragen. Zudem soll geprüft werden, ob die beiden vorhandenen Trinkwasserbrunnen (Rheinallee/wvr, Gaustraße/Dolles funktionsfähig sind. Falls nicht, bitten wir um entsprechende Instandsetzung.

Begründung:

In Hitzewellen trifft die Hitze vor allem Menschen im versiegelten, bebauten Raum besonders heftig. Dort hält sich die Hitze erfahrungsgemäß auch tief in die Nacht hinein. Bei den zu erwartenden klimatischen Veränderungen, d.h. bei höheren Spitzentemperaturen und längeren Hitzeperioden ohne Abkühlung, gelten kühle öffentliche Räume und zugängliche Trinkwasserbrunnen als Mittel der Wahl, um besonders vulnerable Bürger*innen vor den Folgen der Überhitzung zu schützen. Wir haben dafür auch Herrn Roepke von der wvr um eine Einschätzung gebeten. Seine Antwort:

„… im Klimawandel werden wir mit vermehrtem Hitzestress auch im öffentlichen Raum umgehen müssen. Dabei stellt auch der öffentliche Zugang zu Trinkwasser über entsprechende Trinkwasserbrunnen eine sinnvolle Anpassungs- bzw. "Linderungs-" maßnahme dar. Bereits bei der Erstauflage des Förderungsprogramms des MKUEM haben wir alle Gemeinden in unserem Versorgungsgebiet angeschrieben, auf das Programm aufmerksam gemacht und unser Unterstützungsangebot zur Umsetzung und Betrieb unterbreitet.“

Das im Jahr 2019 gestartete Förderprogramm „100 Trinkwasserbrunnen für RheinlandPfalz“ wurde bis zum 31. Mai 2026 verlängert. Die „Aufstellung öffentlicher, sogenannter Trinkwasserlaufbrunnen mit DVGW-zugelassenen oder vergleichbar zertifizierten Bauteilen, aufgestellt von Kommunen bzw. Kommunalen Wasserversorgungsunternehmen“ kann in diesem Programm durch das MKUEM mit jeweils bis zu 8.000 Euro bewilligt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat wird gebeten, dem Antrag zuzustimmen und den Bürgermeister zu beauftragen, über das Förderprogramm ‚100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz‘ die Förderung eines weiteren Trinkwasserbrunnens für die Ortsmitte (Bahnhofsnähe) zu beantragen und die Funktionsfähigkeit der bisherigen Trinkwasserbrunnen zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Richterich

Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OG Bodenheim“

Beschluss:

Der Antrag wird in den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10.3:

Antrag auf Entwicklung eines Konzeptes für altersgerechtes und selbstbestimmtes Wohnen;

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025

Antragstext:

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Mutzke,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats Bodenheim,

die Fraktion der SPD im Gemeinderat Bodenheim möchte hiermit einen Antrag für die Entwicklung eines umfassenden Konzepts für altersgerechtes und selbstbestimmtes Wohnen in unserer Gemeinde stellen. Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gemeinschaft ist es von großer Bedeutung, vielfältige und bedarfsgerechte Wohnangebote zu schaffen, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglichen und die soziale Teilhabe fördern. Dabei ist uns besonders wichtig, die Betroffenen, unsere Senioren, aktiv in die Planung und Gestaltung einzubeziehen, um ihre Bedürfnisse, Wünsche und Erfahrungen bestmöglich zu berücksichtigen.

Wir beantragen daher:

- Die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts für altersgerechtes und selbstbestimmtes Wohnen, das verschiedene Wohnformen umfasst, wie z.B. Mehrgenerationenhäuser, betreutes Wohnen, Alterspflegeheime sowie den altersgerechten Umbau der eigenen Wohnung / Hauses.

- Die Einbindung der Senioren selbst in den Planungsprozess durch Befragungen, Arbeitsgruppen oder Beteiligungsveranstaltungen, um ihre Perspektiven und Anregungen zu integrieren.

- Die Analyse des aktuellen Bedarfs an solchen Wohnangeboten in Bodenheim unter Berücksichtigung der Seniorenumfrage von Sommer 2024 sowie die Entwicklung von Modellen, die barrierefreies Wohnen, gemeinschaftliches Leben und Unterstützungsmöglichkeiten miteinander verbinden.

- Die Förderung des altersgerechten Umbaus der eigenen Wohnung / Hauses durch Beratung, finanzielle Unterstützung oder Zuschüsse, um die Selbstständigkeit im gewohnten Umfeld zu erhalten. Aufbau einer Beratungsinitiative (Unterstützung) durch Fachleute, wie Architekten, Bauverwaltung, Sozialarbeiter, örtliche Pflegeberatung und Kranken- und Pflegekassen.

- Die Prüfung von Fördermöglichkeiten und Partnerschaften mit privaten und öffentlichen Trägern, um die Umsetzung dieser Wohnformen zu erleichtern.

- Die Schaffung von Anreizen für private Investoren und gemeinnützige Organisationen, um den Ausbau altersgerechter und selbstbestimmter Wohnangebote in Bodenheim zu fördern.

- Ausweisung von geeigneten Bauflächen für die Errichtung von altersgerechten und selbststimmten Wohngebäuden, wie Mehrgenerationenhäuser, Gebäude für betreutes Wohnen und Alterspflegeheime. Wir sind überzeugt, dass ein solches Konzept dazu beitragen wird, die Lebensqualität unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu sichern, ihre Selbstbestimmung zu fördern und die Gemeinschaft in Bodenheim zu stärken.

Wir bitten um eine wohlwollende Prüfung unseres Antrags und um eine zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Weitere Erläuterungen werden wir mündlich in der Sitzung des Gemeinderates vortragen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Markus Kirch

Vorsitzender SPD-Fraktion“

Beschluss:

Der Antrag wird in den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10.4:

Antrag auf Nachpflanzung von vier Baumscheiben durch Straßengehölze in der Rheinallee;

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025

Antragstext:

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Mutzke,

im östlichen Bereich der Rheinallee schlagen wir die konkrete Nachpflanzung von vier Straßengehölzen vor. Hierbei handelt es sich im Konkreten um:

1. Standort A: Im Kreuzungs-Nahbereich Rheinallee/Sachsenstraße befindet sich eine unbesetzte Baumscheibe. Der Wurzel-/Baumstumpf des ehemaligen Gehölzes ist noch sichtbar und müsste vor der Gehölzneubelegung entfernt werden.

2. Standort B: Im Bereich der nördlichen Gehwegseite in Höhe des Anwesens „Rheinallee 64“ befindet sich eine unbesetzte Baumscheibe.

3. Standort C: Im unmittelbar zum Standort B benachbarten Bereich in östlicher Fortsetzung befindet sich ein ehemaliger Baumscheibenstandort, der jedoch entfernt und mit Asphalt verschlossen wurde. Es wird beantragt diesen Baumscheiben-Standort wieder neu zu schaffen und zu bepflanzen.

4. Standort D: In der Nähe des WVR-Standortes befindet sich eine Baumhasel, die scheinbar abgängig ist. Im wahrscheinlichen Falle des endgültigen Absterbens sollte hier nach Entfernung des Gehölzes/des Baumstumpfes die Baumscheibe nachgepflanzt werden.

Mit Rücksicht auf die Interessen der Anliegerschaft und auf den sozialen Anliegerfrieden (störender Nuss-/Fruchtabwurf im Herbst) sollte bei allen drei Nachpflanzungsstandorten auf die Verwendung der dort früher verwendeten ‚Baumhasel“ verzichtet werden. Analog der dort bereits veränderten Nachpflanzungspraxis sollte stattdessen die Säulen-Hainbuche gepflanzt werden.

Wir beantragen die Verweisung des Antrages in die zuständigen Fachausschüsse.

Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich in der Gemeinderatssitzung.

Gez. Markus Kirch

Vorsitzender SPD-Fraktion“

Beschluss:

Der Antrag wird in den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10.5:

Antrag auf Neukalkulation der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen;

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025

Antragstext:

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Mutzke,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats Bodenheim,

die Fraktion der SPD im Gemeinderat Bodenheim möchte hiermit einen Antrag zur Neukalkulation der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen stellen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Bereich Mobilität, urbaner Raumplanung und nachhaltiger Stadtentwicklung halten wir es für notwendig, die bestehenden Stellplatzverpflichtungen neu zu bewerten und entsprechend anzupassen. Die bisherige Kalkulation vom 09. April 2019 berücksichtigt möglicherweise nicht mehr die heutigen Anforderungen an umweltfreundliche Mobilitätskonzepte, den demografischen Wandel sowie die veränderten Nutzungsmuster in unserer Gemeinde.

Wir beantragen daher:

- Eine umfassende Überprüfung und Neukalkulation der bestehenden Stellplatzverpflichtungen unter Einbeziehung aktueller Daten und zukünftiger Entwicklungen. - Die Entwicklung eines transparenten und nachvollziehbaren Verfahrens, um die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen neu zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen.

- Die Berücksichtigung alternativer Mobilitätskonzepte, wie z.B. des Carsharing, von Fahrradstellplätze, des Öffentlichen Nahverkehrs und multimodale Mobilitätsangebote, bei der Neuberechnung der Verpflichtungen.

- Die Einbindung relevanter Fachstellen sowie die Einholung von Anregungen und Vorschlägen der Einwohnerinnen und Einwohner, um eine breite Akzeptanz und nachhaltige Lösung zu gewährleisten.

Wir sind überzeugt, dass eine solche Neukalkulation dazu beitragen wird, die Flächennutzung effizienter zu gestalten, die Umwelt zu schonen und die Mobilitätsangebote in unserer Gemeinde zukunftsfähig zu machen. Die finanzielle Vorrausetzung der genannten Maßnahme soll im kommenden Haushalt berücksichtig werden.

Wir bitten um eine wohlwollende Prüfung unseres Antrags und um eine zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung des Gemeinderates vorgetragen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Markus Kirch

Vorsitzender SPD-Fraktion“

Beschluss:

Der Antrag wird in den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10.6:

Antrag auf Aufwertung der Gedenkstelle „Gedenkstein zur Bodenheimer Flurbereinigung";

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025

Antragstext:

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,

im Zusammenhang mit einer verbesserten Imagepflege und mit dem Ziel zur Aufwertung der kulturellen und touristischen Infrastruktur beantragt die SPD-Fraktion den Gedenkstein zur Bodenheimer Flurbereinigung (auch „Roter Gedenkstein“ oder „Linus-Haub-Stein“ genannt) und dessen direktes Umfeld aufzuwerten. Der Gedenkstein befindet sich an der sehr stark von Weinbergswanderern und Spaziergängern frequentierten Wegespitze in der Weinbergslage „Hoch“. Leider ist die auf dem Gedenkstein enthaltene Inschrift (‚Wiederaufbau von 530 ha Rebgelände nach der Flurbereinigung in Bodenheim 1967-1985‘) nur sehr schlecht zu erkennen. Es wird angeregt in geeigneter Weise die Lesbarkeit der Inschrift zu verbessern/hervorzuheben. Da es sich bei der Flurbereinigung-Maßnahme um ein historisch bedeutsames Vorhaben handelt, das die Bodenheimer Naturlandschaft sowie die hiesigen Bewirtschaftungsbedingungen, damit das Arbeitsleben unserer Winzer und somit das Gemeindeleben grundlegend veränderte, wird empfohlen dies auf einer zusätzlichen Info-Tafel ggf. auch unter Verwendung eines QR-Codes für weitergehende Informationen und ergänzt durch historische Fotos zu erläutern. Hier sollte auf das im gesamten Gemeindegebiet bereits verwandte und bewährte Beschilderungsformat mit dem Bodenheimer Bogen „zurückgegriffen“ werden. Der Abschluss der Bodenheimer Flurbereinigung liegt in diesem Jahr genau 40 Jahre zurück. Dies stellt umso mehr ein Grund dar, sich dieser Thematik zu widmen.

Wir beantragen die Verweisung des Antrages in die zuständigen Fachausschüsse.

Weiter Erläuterungen werden wir in der Gemeinderatssitzung mündlich vortragen.

Mit Freundlichen Grüßen

Gez. Markus Kirch

Vorsitzender SPD-Fraktion“

Beschluss:

Der Antrag wird in den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 10.7:

Antrag auf Gründung eines Repair-Cafes;

Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2025

Antragstext:

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Mutzke,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats Bodenheim,

die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Gemeinderats:

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie bestehenden Initiativen, Vereinen, Organisationen und sozialen Einrichtungen die Gründung eines Repair-Cafés in der Gemeinde Bodenheim vorzubereiten und umzusetzen.

Hierzu sollen:

1. Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt bzw. organisiert werden (z. B. in einer geeigneten gemeindeeigenen Einrichtung oder in Kooperation mit Vereinen).

2. Ehrenamtliche Helfer*innen gewonnen werden (z. B. durch Aufruf im Nachrichtenblatt, der Internetseite der Gemeinde und Verbandsgemeinde, den Sozialen Medien und persönliche Ansprache).

3. Kooperationen mit lokalen Handwerksbetrieben, Schulen, Senioren- und Jugendgruppen sowie Umweltinitiativen angestrebt werden.

4. Ein Konzept zur regelmäßigen Durchführung (z. B. monatlich) sowie zur Organisation und Koordination des Angebots erarbeitet werden.

5. Fördermöglichkeiten (z. B. durch Stiftungen oder Landesmittel) geprüft werden.

Begründung:

Ein Repair-Café bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, defekte Alltagsgegenstände, wie z.B. Haushaltsgeräte, Telekommunikationsgeräte, Fahrräder und vieles mehr gemeinsam mit ehrenamtlichen Fachleuten zu reparieren. Dies fördert nicht nur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, sondern auch soziales Miteinander und bürgerschaftliches Engagement. In Zeiten steigender Umweltbelastung und wachsendem Konsumverhalten ist es wichtig, Impulse für einen bewussteren Umgang mit Ressourcen zu setzen. Ein Repair-Café trägt dazu bei, Müll zu vermeiden, handwerkliche Fähigkeiten zu stärken und Begegnungsräume für Menschen jeden Alters zu schaffen.

Die SPD-Fraktion ist überzeugt, dass ein solches Angebot in Bodenheim auf großes Interesse stoßen wird und einen wertvollen Beitrag zum Gemeindeleben leisten kann. Wir bitten um eine wohlwollende Prüfung unseres Antrags sowie um eine zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel sollen im kommenden Haushalt 2026 eingestellt werden.

Weitere Erläuterungen werden wir mündlich in der Sitzung des Gemeinderates vortragen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Markus Kirch

Vorsitzender SPD-Fraktion“

Beschluss:

Der Antrag wird in den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 11:

Anträge/Anfragen

Die CDU-Fraktion bittet RM Thomas Glück um die Vorstellung seines Amtes als Schiedsmann sowie die Vorstellung der Bücherei von Frau Gisela Bingenheimer in einer der kommenden Sitzungen des Gemeinderates.

Zu TOP 12:

Informationen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 13:

Bauvoranfrage,

Nutzungsänderung von privilegiertem Vorhaben in sonstiges Vorhaben im Außenbereich, In der Hüttstädt; Vorlage: 2025/006/118

Sachverhalt:

Dieser TOP wird vorrangig nach TOP 2 behandelt. Einleitend wird vermerkt, dass eine Stellungnahme der Sachverständigen Herrn Kranz und Frau Riebel Jacobs von den Beteiligten einstimmig akzeptiert wird.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 07.08.2025 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Bei der betreffenden Hofstelle handelt es sich um ein Aussiedlungsvorhaben aus 1976. Es stellte ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dar. Der Betrieb wurde unseres Wissens vor mehr als 7 Jahren aufgegeben. Nun wird der Antrag gestellt, dieses Gebäude zu „Entprivilegisieren“, damit eine sonstige Nutzung darin stattfinden kann.

Eine sonstige Nutzung im Außenbereich wird nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen (wie z.B. Darstellung im Flächennutzungsplan oder die Befürchtung, dass eine Splittersiedlung entsteht) und die Erschließung muss gesichert sein.

Hier handelt es sich bei der Zuwegung bis zur bisherigen Hofstelle nicht um eine gesicherte Erschließung. Wenn nun der Antragsteller plant, neben der wohnlichen Selbstnutzung auch Einstellplätze für Fahrzeuge Dritter zu vermieten und seine Ehefrau Kunden empfangen möchte, entspricht die Zuwegung nicht dem innerörtlichen Straßennetz, insbesondere fehlt die Beleuchtung.

Die Vorschriften über das Bauen im Außenbereich verfolgen den Zweck, sicherzustellen, dass sich die bauliche Entwicklung einer Kommune in Gebieten mit Bebauungsplänen oder in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteilen vollziehen kann. Es sollen keine städtebaulich ungeordneten Bereiche der Wohnbebauung entstehen.

Es bestehen somit nach Meinung der VG Verwaltung bauplanungsrechtliche Bedenken.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Der Vorsitzende lässt den Sachverständigen Karl-Otto Kranz zu Wort kommen, dieser stellt seine Kaufintension und Zukunftsvision des Objektes mit Modernisierungs- und Erhaltungswünschen vor. Nach ihm spricht die Sachverständige Frau Riebel-Jacobs vor. Diese begrüßt die Vorschläge von Herrn Kranz zur Erhaltung des Objektes und bittet um Lösungsvorschläge.

Es entwickelt sich eine rege Diskussion. Die CDU Fraktion hebt hervor, dass eine Entprivilegierung langfristig negative Folgen für die ansässige Landwirtschaft haben könnte. Die SPD Fraktion betont die Notwendigkeit, eine zukunftsorientierte Lösung zu finden.

Einigkeit besteht darüber, dass eine Nachnutzung grundsätzlich begrüßt wird. Eine Entprivilegierung wird im konkreten Fall jedoch als falscher Weg gesehen. Stattdessen sollen weitere Gespräche geführt und alternative Lösungen geprüft werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass sich solche Fälle künftig häufen könnten, sodass die Ortsgemeinde eine grundsätzliche Haltung zum Umgang mit aufgegebenen Aussiedlerhöfen entwickeln muss.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird verweigert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei 3 Enthaltungen

Zu TOP 14:

Befreiungsantrag

Umbau eines Wohnhauses, Kleine Enggasse; Vorlage: 2025/006/110/1

Sachverhalt:

Wie bereits zuvor TOP 13, wird dieser TOP ebenfalls im Anschluss an diesen vorrangig behandelt.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 02.07.2025 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), im Sanierungsgebiet und somit im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Der Ortssanierungs-, Verkehrs- und Friedhofsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 bereits das Einvernehmen erteilt. Seitens der Kreisverwaltung wurde von den Bauherren nun ein Befreiungsantrag gefordert, da die Summe aller Dachgauben in der Breite mehr als die Hälfte der Gebäudelänge ergibt. Aufgrund dessen wurde eine erneute Stellungnahme des Sanierungsbüros eingeholt, welche ebenfalls vorliegt. An den Antragsunterlagen selbst hat sich nichts geändert.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Die CDU-Fraktion erteilt den Hinweis die Gestaltungssatzung zu überarbeiten.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei 3 Enthaltungen

Zu TOP 20:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Sachverhalt:

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Beschlüsse zu folgenden Tagesordnungspunkten gefasst wurden:

- eine Grundstücksangelegenheit

- Ortskernsanierung Bodenheim – Förderprogramm „Nachhaltige Stadt - Wachstum und nachhaltige Entwicklung“

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 23:04 Uhr.

Jens Mutzke
Martin Acker
Vanessa Taner
Vorsitzender,
außer zu TOP 2
Vorsitzender zu TOP 2
Schriftführerin