Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 21:07 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 21:07 Uhr bis 21:10 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:10 Uhr bis 21:11 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Patric Müller
Erster Beigeordneter
Tino Lotz
Beigeordneter
Volker Pietzsch
Die Ratsmitglieder
Sabrina Bedrich
Mathias Böhm
Claudia Engel
Toni Escher
Linda Maria Fornoff
Sabine Käller
Edith Knab
Karlheinz Kohn
Thomas Pfeiffer
Johannes Schäfer
Josef Schreiber
Guido Wilwers
Schriftführer
Christian Hennig
Außerdem anwesend
Claudia Deubel, Beigeordnete der VG
Bürgerinnen und Bürger
Petra Escher, Presse
Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder
Wolfgang Drechsler
Dr. Stefanie Klossok
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 09.06.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Christian Hennig ernannt. Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht geäußert.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | Vorlage | |
| 1. | Jahresabschluss 2023; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung | 2026/020/042 |
| 2. | Jahresabschluss 2024 | 2026/020/044 |
| 3. | Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo | |
| 4. | Vervollständigung des Glasfasernetzes der Deutschen Telekom/GlasfaserPlus im Bereich der Neustraße; hier: weitere Vorgehensweise | 2026/020/046 |
| 5. | Bauanträge / Bauvoranfragen | |
| 5.1. | Bauvoranfrageerhebliche Überschreitung des Baufensters, Am Küchelberg | 2026/020/047 |
| 6. | Überarbeitung der gemeindeeigenen Nutzungsordnungen mit Preisanpassungen | 2026/020/048 |
| 7. | Förderantrag zur Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts | 2026/020/010/2 |
| 8. | Beantwortung der CDU-Anfragen vom 16.12.2025 | |
| 9. | Informationen | |
| 9.1. | Nachtragshaushaltsplan 2026; hier: Genehmigungsschreiben vom 19.05.2026 | |
| 9.2. | weitere | |
| 10. | Einwohnerfragestunde gem. § 16a GemO |
Nichtöffentlicher Teil:
| 11. | Informationen |
Öffentlicher Teil:
| 12. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Jahresabschluss 2023; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung
Vorlage: 2026/020/042
Sachverhalt:
Im Rahmen der Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2023 fand am 13.05.2026 eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Dieser befasste sich mit dem Jahresabschluss 2023 und der Belegprüfung. Der Haushaltsausgleich nach § 18 Absatz 2 GemHVO konnte erreicht werden. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 512.718,63 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (777.579,61 €) reichte aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 98.941,96 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 13.384.065,52 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 3.035.431,46 € auszuweisen. Eventuelle Fragen, die von der Verwaltung zu klären waren, wurden beantwortet und sind Bestandteil des Prüfberichts, der durch die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Sabrina Bedrich, vorgetragen wird:
„Die Prüfung des Jahresabschlusses fand am 13.05.2026 in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim statt. Angaben zu Art und Umfang der Prüfung:
Die Prüfung umfasste eine stichprobenartige Durchsicht der elektronischen Buchhaltungsbelege des Jahres 2023. Dabei ergaben sich bei der Belegprüfung keine Beanstandungen. Sämtliche Rückfragen zu den Belegen konnten unmittelbar und vollständig beantwortet werden. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Haushaltsausgleich für das Jahr 2023 erreicht werden konnte. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 512.718,63 € ausgewiesen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (777.579,61 €) reichte aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 98.941,96 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden. Das Eigenkapital beträgt 13.384.065,52 € und ist somit positiv. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 3.035.431,46 € auszuweisen.
Beanstandungen: Keine
Abschließende Bewertung des Prüfungsergebnisses: Zusammenfassend ergaben sich keine Erkenntnisse, die ein Versagen der Entlastung zur Folge hätten.“
Gau-Bischofsheim, den 21.05.2026
Sabrina Bedrich (Vorsitzende Rechnungsprüfungsausschuss)
Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse:
Beschluss 1:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt den Jahresabschluss 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss 2:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim für das Jahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss 3:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Ortsbürgermeister Patric Müller sowie der Erste Beigeordnete Tino Lotz haben gemäß § 22 GemO an der Entscheidung nicht mitgewirkt. Ortsbürgermeister Müller übernimmt wieder den Vorsitz.
Zu TOP 2:
Jahresabschluss 2024; Vorlage: 2026/020/044
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 95.643,36 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (346.101,89 €) reichte aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 99.908,38 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 13.479.708,88 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 2.603.801,49 € auszuweisen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2024 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo
Der Vorsitzende nimmt Bezug zum Sachverhalt aus der Vorlage 2026/020/032 und den Vorberatungen hierzu in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses v. 02.06.2026. Der Sachverhalt wird in Kürze zusammengefasst, anschließend ergeht der Beschluss.
Sachverhalt:
Zur Beschleunigung der Schaffung von Wohnraum hat der Bund mit dem sogenannten „Bauturbo“ neue bzw. erweiterte planungsrechtliche Instrumente eingeführt. Ziel dieser Regelungen ist es, Bauvorhaben schneller umzusetzen, indem Genehmigungs- und Planungsverfahren vereinfacht oder verkürzt werden können. Der „Bauturbo“ ermöglicht es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, Wohnbauvorhaben auch außerhalb bestehender Bebauungspläne oder mit vereinfachten planungsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Dadurch können insbesondere Nachverdichtungen, Umnutzungen oder die kurzfristige Schaffung zusätzlichen Wohnraums erleichtert werden. Gleichzeitig verbleibt die Entscheidung über die Anwendung dieser Instrumente bei der jeweiligen Kommune. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, Leitlinien für die Anwendung des „Bauturbos“ im Gemeindegebiet zu erarbeiten. Ziel dieser Leitlinien ist es, klare fachliche und rechtliche Kriterien zu definieren, wann und in welcher Form die entsprechenden planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden sollen. Dadurch soll einerseits eine beschleunigte Wohnraumentwicklung ermöglicht und andererseits eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Auch wird damit eine gleichbehandelnde Bewertung von Bauanträgen gewährleistet. Die Erstellung solcher Leitlinien erfordert eine vertiefte planungsrechtliche Analyse sowie die Bewertung städtebaulicher Rahmenbedingungen im Gemeindegebiet. Hierfür ist die Beauftragung eines externen Fachbüros mit entsprechender Expertise im Bauplanungsrecht und in der Stadtentwicklung vorgesehen. Zur Erarbeitung dieser Leitlinien empfiehlt die VG Verwaltung, das Büro BBP aus Kaiserslautern zu beauftragen. Das Büro wird mit der Ortsgemeinde mittels Workshops Leitlinien erarbeiten und finalisieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt, das Planungsbüro BBP aus Kaiserslautern mit der Erarbeitung von Leitlinien zur rechtssicheren und gleichbehandelnden Prüfung von Bauanträgen nach § 36 a Baugesetzbuch zum Angebotspreis von 11.500,- € zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung
Zu TOP 4:
Vervollständigung des Glasfasernetzes der Deutschen Telekom/GlasfaserPlus im Bereich der Neustraße; hier: weitere Vorgehensweise; Vorlage: 2026/020/046
Sachverhalt:
Der flächenhafte Ausbau des Glasfasernetzes in Gau-Bischofsheim durch die Deutsche Telekom/GlasfaserPlus ist seit März 2025 im Gange und wird voraussichtlich im Spätsommer 2026 beendet sein. Mit den noch notwendigen Grabungsarbeiten im Bereich der überörtlichen/klassifizierten Straßenachsen „Langstraße/Steigstraße“ (L 413) sowie „Pfarrstraße/Lörzweiler Straße“ (K 47) erfolgt der finale Lückenschluss. Diese Arbeiten sind in den Sommerferien vom 20.07. bis zum 07.08.2026 unter Vollsperrung vorgesehen. In allen sonstigen innerörtlichen öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen ist der Leitungsbau abgeschlossen (ausgenommen sind die Hausanschlussarbeiten). Einzig im Bereich der Neustraße (hier im Speziellen die nördliche Straßenseite) konnten für die dort anliegenden Grundstücksobjekte noch keine Glasfaserleitungen verlegt werden. Hierzu bedarf es der vorherigen Entscheidung der örtlichen Gemeindegremien.
Begründung:
Durch die auf der nördlichen Straßenseite nicht vorhandene Gehwegführung fehlt die Möglichkeit, die Glasfaserleitungen parallel zur Straßenfläche zu führen, ohne dass der asphaltierte Straßenbelag aufgegraben wird. Die Verlegung der Glasfaserleitungen kann aus technischen Gründen ausschließlich in offener Bauweise vorgenommen werden. Es ist vorgesehen, die Aufgrabungen an den jeweiligen Hausanschlüssen quer zur Fahrbahn vorzunehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Straßenbelag der Neustraße auf der gesamten Länge von 350 Meter im Sommer 2024 neu hergestellt wurde. Nur mit formaler Zustimmung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim zum vorgenannten Ausbaukonzept erfolgt ein Leitungsausbau durch die Deutsche Telekom/GlaserfaserPlus für die nördliche Seite der Neustraße.
Hinweise:
| 1. | Eine Verwendung der vorhandenen Glasfaser-Netzstrukturen der EWR durch die Deutsche Telekom/GlasfaserPlus ist mit Hinweis auf die eigentumsrechtlichen Ansprüche der EWR auf deren Infrastruktur (Glasfaserleitungen-/Leerrohre) nicht möglich. Zurückliegende Versuche einer Einigung beider Versorgungsträger konnte nicht erzielt werden. |
| 2. | An der besagten Straßenseitenlänge von ca. 350 Meter befinden sich insgesamt zehn potentielle Anschlussobjekte. Davon liegen für sechs Anschlussobjekte konkrete Vertragsgrundlagen vor. Bei zweien besteht Interesse. Für weitere liegen bislang noch keine Vertragsanfragen vor. Diese können jedoch auf Dauer nicht ausgeschlossen werden. |
| 3. | Durch geschickte Anordnung der Grabungs-Querungen bzw. Bündelung mehrerer Objektanschlüsse kann die Anzahl der Querungen für neun von zehn Anschlussobjekten auf drei Querungen reduziert werden. Eine weitere käme hinzu, wenn für ein weiteres Objekt ein Anschluss „gebucht“ würde. |
| 4. | Eine Anschluss-/Versorgungspflicht seitens der Deutschen Telekom für die besagten Anschlussobjekte besteht nicht, da diese bereits durch die Glasfasernetzstruktur versorgt sind und somit die gesetzliche Grundversorgung gewährleistet ist. Allerdings besteht bei einer Mehrheit der dortigen Anlieger großes Interesse an das Glasfasernetz der Deutschen Telekom/GlasfaserPlus angeschlossen zu sein. Mit Hinweis auf die umliegende Netzstruktur wird mehrfach die Herstellung gleicher Netzstrukturen gefordert. |
Mit Verweis auf den bevorstehenden Abschluss der Grabungsarbeiten drängt die Deutsche Telekom bis zum Sommerferienbeginn 2026 auf eine finale Entscheidung seitens der Ortsgemeinde. Aus den vorgenannten Ausführungen ergeben sich nachfolgende Entscheidungsoptionen:
| 1. | Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim erteilt der Deutschen Telekom die Freigabe, die Neustraße an drei bis max. vier Grabungsquerungen zu. (Anmerkung: Die durchzuführenden Arbeiten erfolgen durch ein fachkundiges und zertifiziertes Tiefbaubauunternehmen. Die Maßnahme wird seitens der VG durch fachkundiges Personal begleitet. Ebenso unterliegt die Maßnahme den üblichen Gewährleistungsansprüchen gemäß VOB). |
| 2. | Mit Verweis auf die erneuerte Fahrbahndecke, und in Verbindung auf bereits bestehende oder mögliche Glasfaserversorgung durch die EWR, lehnt die Ortsgemeinde das Grabungsvorhaben der Deutschen Telekom ab. |
| Nach Wortmeldungen und Rückfragen aus den Reihen der Ratsmitglieder wird die Entscheidungsoption 1 zur Abstimmung gestellt. | |
Die Ratsmitglieder Engel und Schäfer nehmen wegen Sonderinteresse nicht an der Abstimmung teil.
Beschluss:
Im Zusammenhang mit der noch herzustellenden Glasfaseranbindung in der nördlichen Straßenseite der Neustraße beschließt der Gemeinderat, dem Grabungsvorhaben der Deutschen Telekom im Bereich der Neustraße durch offene Grabungsweise an maximal vier Stellen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Bauanträge / Bauvoranfragen
Zu TOP 5.1:
Bauvoranfrage
Überschreitung des Baufensters, Am Küchelberg; Vorlage: 2026/020/047
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 a BauGB (Dreimonatsfrist) ist bis zum 20.08.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Küchelberg“ in der Fassung der 5. Änderung. Es soll von der festgesetzten überbaubaren Fläche abgewichen werden. Die Massivität der gewünschten Überschreitung lässt keine Befreiung zu. Es handelt sich um einen Antrag im Bauturbo. Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim prüft im Rahmen ihrer Planungshoheit, ob sie diese Bebauung zulassen möchte. Wir merken an, dass der vom Antragsteller in Frage 2 gestellte Sachverhalt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmt und daher nicht bescheidungswürdig ist. Die Verbandsgemeindeverwaltung gibt keine Empfehlung. Sollte die Ortsgemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit die Zustimmung erteilen wollen, könnten Bedingungen wie z.B. eine bestimmte Anzahl neu zu pflanzender Bäume, Klingel- und Briefkastenanlage unmittelbar an der Straße (auch Paketbox) oder Vergleichbares gestellt werden.
Es entsteht eine rege Diskussion. Verschiedene Argumente und Einschätzungen werden vorgebracht, diskutiert und abgewogen. Die Umsetzung der Stellplatzanordnung in beiden Varianten sowie die dargestellte Baufensterüberschreitung von 36 m bei Variante 2 werden infrage gestellt bzw. kritisiert. Anschließend ergeht folgender
Beschluss:
Die Zustimmung wird verweigert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei 6 Enthaltungen
Zu TOP 6:
Überarbeitung der gemeindeeigenen Nutzungsordnungen mit Preisanpassungen
Vorlage: 2026/020/048
Sachverhalt:
Die Gemeindeverwaltung hat die Nutzungsordnungen für das Bürgerhaus, den Ratskeller und die Mehrzweckhalle überprüft und dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 02.06.2026 eine überarbeitete Gebührentabelle mit erstmaligen Preisanpassungsvorschlägen zur abschließenden Beratung in den Fraktionen vorgelegt. Entsprechend der Ergebnisse sollen Preisanpassungen vorgenommen und in die jeweiligen Nutzungsordnungen eingearbeitet werden. Danach sind diese dem Gemeinderat zur abschließenden Entscheidung vorzulegen, um die neuen Gebühren ab 01.01.2027 in Kraft treten zu lassen. Zudem werden neben den Preisanpassungen noch redaktionelle Änderungen in den einzelnen Nutzungsordnungen erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Nutzungsordnungen für das Bürgerhaus, den Ratskeller und die Mehrzweckhalle entsprechend den Beratungsergebnissen zu den jeweiligen Nutzungsgebühren anzupassen und diese erneut zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Förderantrag zur Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts
Vorlage: 2026/020/010/2
Sachverhalt:
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses hat die VGV Bodenheim am 06.03.2026 im Namen der Verbandsgemeinde Bodenheim, aller 5 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, einen Förderantrag für die gemeinsame Beauftragung eines hydraulisch-ökologisch integrierten Gutachtens zur Gewässerunterhaltung gestellt. Die ADD als zuständige Behörde hat die Bearbeitung und damit die Bewilligung dieses Antrags jedoch pausiert, da für das Vorhaben bereits alternative Fördermöglichkeiten bestehen. Da das Programm „Aktion Blau Plus“ ebenfalls eine Förderung für ökologische Gewässerunterhaltungskonzepte von bis zu 90% vorsieht, beabsichtigt die Verbandsgemeinde Bodenheim, auf Basis des bereits gestellten IKZ-Antrags eine Förderung über dieses Programm zu beantragen. Im Unterschied zum ursprünglichen Antrag soll die Förderung ausschließlich für die von der Verbandsgemeinde Bodenheim unterhaltenen Gewässer III. Ordnung beantragt werden. Eine formelle Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist nicht mehr Bestandteil des Förderantrags. Der interkommunale Austausch soll jedoch unabhängig davon weiterhin fortgeführt werden.
Gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Landeswassergesetzes (LWG) obliegt die Unterhaltungslast bei künstlichen Gewässern III. Ordnung den jeweiligen Grundstückseigentümern. Daraus ergibt sich, dass die Ortsgemeinden als Eigentümer der künstlichen Gräben im Gebiet der VG Bodenheim zu beteiligen sind. Da die Verbandsgemeindeverwaltung die Koordination und Ausschreibung der Unterhaltungsmaßnahmen für sämtliche Gewässer III. Ordnung – mit Ausnahme der dem Zweckverband Flügelsbach-Kinsbach zugehörigen Gräben – übernimmt, wird sie auch einen gemeinsamen Förderantrag für alle betroffenen Gewässer stellen.
Beschluss:
Der Beantragung der Förderung für die Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts bei der Aktion Blau Plus für die in der Unterhaltung der VG Bodenheim stehenden Gewässer III. Ordnung wird zugestimmt. Vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags wird die Verbandsgemeinde Bodenheim ermächtigt die Leistung der Konzepterstellung im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Beantwortung der CDU-Anfragen vom 16.12.2025
Der Vorsitzende verliest wie folgt:
Zur CDU-Anfrage 1/25 vom 16.12.2025; hier:
| Ausstehende Erledigung von Ratsbeschlüssen: | |
| 1. | CDU-Antrag vom 31.10.2019 zur Verbesserung der Verkehrssicherheit; hier: Beauftragung des Ortsbürgermeisters durch den Gemeinderat zur Errichtung von Geschwindigkeit-Mess-Warnschildern. |
| Beantwortung: |
| Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der VG ist der Ortsbürgermeister nicht für das Aufstellen von Beschilderungen im öffentlichen Verkehrsraum berechtigt. |
| 2. | CDU-Antrag vom 24.08.2020 zur Versetzung/Ergänzung des Post-Briefkastens |
| Beantwortung: |
| Nach Rücksprache mit der Deutschen Post DHL konnte seinerzeit kein geeigneter Standort im öffentlichen Raum für die Versetzung des Postbriefkastens Pfarrstraße oder auch eine Ergänzung gefunden werden. Das gilt ebenfalls für eine deren beabsichtigte Aufstellung einer zweiten Packstation in der Gemeinde. |
| 3. | CDU-Antrag vom 19.10.2021 zum Schutz der neuen Bushaltestellen vor Schmierereien |
| Beantwortung: |
| Die ermittelten Kosten stehen in keiner Relation zur vorgeschlagenen Maßnahme. Seitherige Schmierereien konnten durch den örtlichen Bauhof mit „einfachen“ Reinigungsmitteln entfernt werden. Da deshalb keine Folien aufgebracht sind, erübrigen sich „legale“ Graffitis. |
| 4. | CDU-Anfrage zum Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.12.2021; hier: Bedarfsermittlung und Erneuerung von Verkehrsschildern, um Kosten zu sparen. |
| Beantwortung: |
| Wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, handelt die Gemeindeverwaltung bereits in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der VG in Sachen Beschilderungs- und Markierungsarbeiten. |
| 5. | CDU-Anfrage zum SPD-Antrag vom 7.12.2021; hier: Verfahren zum Bebauungsplan Kleingartenanlage „Bohland" |
| Beantwortung: |
| Wie dem aktuellen Nachtragshaushaltsplan zu entnehmen ist, wird für die Bauleitplanung „Kleingartenanlage Bohland“ der vorgesehene Ansatz i. H. v. 15.000 Euro gestrichen und für das Jahr 2027 neu berücksichtigt. Der AK Dorfentwicklung wird das Thema aufnehmen und Beschlüsse vorbereiten. |
| 6. | CDU-Anträge vom 18.6.2021 und 8.2.2022 in der Form des Änderungsantrages der SPD-Fraktion vom 15.2.2022 zur Anlegung gemeindeeigener Blühflächen im Innenbereich |
| Beantwortung: |
| In der Ausschusssitzung am 27.01.2022 stellte uns die damalige Umweltbeauftragte der VG, Frau Hanser, eine 23-seitige Präsentation hinsichtlich „Mögliche Anlage von Blühwiesen auf gemeindeeigenen Flächen“ vor. Zur Finanzierung der einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen für Feinplanum herstellen, Saatguterwerb, Einsäen und Walzen, Wässern bis zum Keimen, Mähen und Fräsen nach Pflegeplan, Mahdgut entfernen und verwerten, Kosten Planungsbüro für Unterlagen, Ausschreibung, Pflegeplan und Monitoring, etc. konnte aufgrund der damaligen Haushaltssituation keine verfügbare Entnahme für Realisierungen erfolgen und somit Möglichkeiten ausgeschlossen werden. |
Zur CDU-Anfrage 2/25 vom 16.12.2025; hier: Digitalisierung von Ratssitzungen
Beantwortung:
Seit Dezember 2024 steht die Gemeindeverwaltung hierzu im Austausch mit der EDV-Abteilung der VG Bodenheim. Eine anzuschaffende Übertragungstechnik muss gewährleisten, dass Redebeiträge der Gremienmitglieder aus dem Sitzungsraum zu den digitalen Teilnehmern der Gremien und deren Redebeiträge in den Sitzungsraum übertragen und wiedergegeben werden. Auch das rechtlich mögliche „streamen“ von Ratssitzungen aus dem Sitzungsraum (Ratskeller) zu der Bürgerschaft an den Bildschirmen steht und fällt mit der vorzuhaltenden technischen Gerätschaft. Die EDV-Abteilung nimmt neben vorzuhaltender Technik und deren Kosten weiterhin Bezug darauf, dass geeignetes Personal eingesetzt werden muss, welches die entsprechenden Systeme während der Sitzungen bedient, und dass dieses Personal nicht von der Verbandsgemeinde gestellt werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Punkte wurde das Thema für unsere Ortsgemeinde zunächst zurückgestellt, der 1. Beigeordnete steht jedoch weiterhin im Austausch mit den Administratoren der VG.
Zur CDU-Anfrage 3/25 vom 16.12.2025; hier: Neubau Gerätehalle für den Bauhof
Beantwortung:
Die Maßnahme „Neubau einer Gerätehalle für den gemeindeeigenen Bauhof“ hat mit der Einrichtung der Baustelle und den Erdarbeiten im Mai dieses Jahres begonnen und der vom Planungsbüro erstellte Bauzeitenplan weist eine Fertigstellung im November 2026 aus. Die Kostenberechnung für den Zuschussantrag beim Land Rheinland-Pfalz belief sich am 14.09.2023 auf 641.972,12 Euro. Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom 14.01.2026 weist eine Summe von 689.000,03 Euro aus. Die Differenz i. H. v. 47.027,91 Euro liegt dennoch unter dem tatsächlichen Baupreisindex. Die einzelnen Vergabevorschläge zu den Gewerken wurden teilweise nachverhandelt und nach erfolgter Prüfung in der letzten Ratssitzung bekanntgegeben. Beide Ausschreibungspakete weisen in den Submissionsergebnissen Reduzierungen von bis zu minus 16,78 % aus!
Zur CDU-Anfrage 4/25 vom 16.12.2025; hier: Sachstand „Graffito Gabionenwand“
Beantwortung:
Mit einem Abschluss der Maßnahme ist noch nicht zu rechnen, da eine Schlussverhandlung mit dem potenziellen Auftragnehmer noch aussteht.
Zu TOP 9:
Informationen
Zu TOP 9.1:
Nachtragshaushaltsplan 2026; hier: Genehmigungsschreiben vom 19.05.2026
Zur Kenntnis genommen
Zu TOP 9.2:
weitere
| Der Vorsitzende informiert über: | |
| - | Sachstand Netz- und Glasfaserausbau in der Gemeinde: |
| Zum Glasfaserausbau wurde unter TOP 4 bereits berichtet. Betreffend dem Netzausbau werden seitens EWR derzeit Fotos von Gebäuden gemacht, die der Beweissicherung dienen. Weiterhin finden Suchschlitzarbeiten statt. Baubeginn noch in 2026. |
| - | Termin zur Bischemer Kerb: 26. bis 29.06.2026 |
Zu TOP 10:
Einwohnerfragestunde gem. § 16a GemO
Aus den Reihen der Zuhörerschaft wird der aktuelle Baufortschritt zum Neubau der Gerätehalle für den Bauhof erfragt. Der Vorsitzende gibt Auskunft, dass die Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück verlegt, der Potentialausgleich hergestellt und die Verdichtungsarbeiten erfolgt seien. Als nächste Maßnahme wird die Keine Trendwende in SichtBodenplatte gegossen. Im Anschluss werden laut Bauzeitenplan die Stahlbauarbeiten im kommenden Juli stattfinden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für November 2026 vorgesehen.
Zu TOP 12:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung über eine Gewerbesteuerkompensationszahlung an die Ortsgemeinde informiert wurde.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:11 Uhr.
Patric Müller | Christian Hennig |
Vorsitzender | Schriftführer |