Titel Logo
Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 29/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Harxheim am Dienstag, dem 06.06.2023 um 19:30 Uhr im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim, Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

am Dienstag, dem 06.06.2023 um 19:30 Uhr im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim, Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung.

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:32 Uhr bis 20:28 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:28 Uhr bis 20:44 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 20:44 Uhr bis 20:44 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Andreas Hofreuter

Erster Beigeordneter

Klaus-Werner Fritzsch

Beigeordnete

Heike Decker-Schneider

Die Ratsmitglieder

Jennifer Ackermann

Wolfgang Brieske

Rita Drescher

Manuel Höferlin

Alexander Reis

Tanja Reßler

ab 19:34 Uhr zu TOP 2

Maximilian Wolf

Ass. jur. Philipp Wolf

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Außerdem anwesend

Dr. Robert Scheurer

Bürgermeister der VG Bodenheim

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Thomas Schwab

Die Ratsmitglieder

Thomas Adamek

Monika Gengelbach

Stefan Köthe

Dieter Kühnast-Krebühl

Anke Renker

Er stellt fest, dass mit Datum vom 30.05.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Änderungen zur Tagesordnung ergehen nicht.

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil: — Vorlage

1.

Spenden

1.1.

Annahme von Spenden

2023/026/043

2.

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB;

hier: Gelände der alten Kläranlage

2023/026/045

3.

Bauleitplanung

4.

Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge

4.1.

Befreiungsantrag

Abweichung von Traufhöhe, Abstand Gaube zum First u.a., Über Rück

2023/026/047

5.

Vergaben

5.1.

Vergabe Bauabschnitt 1.2. Mehrgenerationenplatz (Bolzplatz) -

Soccer-Court und Tiefbauarbeiten

2023/026/041

5.2.

Vergabe Möbelausstattung und Bodenbelagsarbeiten in zwei Kita Gruppen

5.2.1.

Erteilung einer Vergabevollmacht für die Erneuerung des Bodenbelages mehrerer Räume der Kita

2023/026/049

5.2.2.

Vergabe von Ausstattungsgegenständen und Möbeln für Räume der Kita Harxheim

2023/026/050

5.3.

Innerörtliche Ölspurbeseitigung

2023/026/035

5.4.

Vergabe Gewerk zur Bespielbarkeit "Harxi"

6.

Bekanntgabe von Vergaben

7.

Weitere Verwendung des Vermächtnisses Gerbracht

2022/026/021/1

8.

Anträge/Anfragen

9.

Informationen

Nichtöffentlicher Teil:

10.

Grundstücksangelegenheiten

11.

Rechtsangelegenheiten

12.

Anträge/Anfragen

13.

Informationen

Öffentlicher Teil:

14.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Spenden

Zu TOP 1.1:

Annahme von Spenden

Vorlage: 2023/026/043

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Das Weinhotel Wolf spendete zum Weihnachtsmarkt 2022 am 09. und 10.12.2022 Kartoffelsuppe im Wert von 140,00 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim stimmt der Annahme der Sachspende in Höhe von 140,00 € zu.

Die Ratsmitglieder M. und P. Wolf nehmen aufgrund von Sonderinteresse nicht an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 8; Sonderinteresse 2

Zu TOP 2:

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB;

hier: Gelände der alten Kläranlage

Vorlage: 2023/026/045

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Ortsgemeinde Harxheim möchte weitere Aufstellungsflächen für Gemeindeeigene- und Vereinsfahrzeuge und Lagerplatz schaffen. Das Gelände der alten Kläranlage liegt neben den bereits im Besitz des Bauhofs der Ortsgemeinde Harxheim befindlichen Flächen und bietet somit die Möglichkeit das die Flächen des Bauhofs künftig ausgeweitet werden können.

Um die städtebauliche Entwicklung zu betreiben, wird der Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB empfohlen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Satzung über die Geltendmachung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 BauGB für die darin genannten Grundstücke.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Bauleitplanung

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 4:

Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge

Zu TOP 4.1:

Befreiungsantrag

Abweichung von Traufhöhe, Abstand Gaube zum First u.a., Über Rück

Vorlage: 2023/026/047

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 20.07.2023 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Über Rück“. Es werden insgesamt vier Befreiungsanträge gestellt und der Wunsch nach Ankauf eines Teils der gemeindeeigenen Fläche geäußert.

Es bestehen nachfolgende bauplanungsrechtliche Bedenken:

Ankaufswunsch:

Die betreffende Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als „öffentliche Verkehrsfläche“ dargestellt. Öffentliche Verkehrsfläche kann / darf nicht verkauft werden. Die Fläche darf sehr wohl vom künftigen Bewohner überfahren werden, um zu einer Garage zu gelangen. Vor der Garage muss auf eigenem Grundstück 5,00 m Abstand eingehalten werden.

Sollte es doch zu einem Verkauf kommen, so ist der Bebauungsplan entsprechend zu ändern und die entsprechende Fläche zu entwidmen.

Traufhöhe:

Es ist hier eine max. Traufhöhe von 6,50 m festgesetzt. Der Antragsteller plant ein Zwerchhaus, welches zu einer Traufhöhe von 9,81 m führt. Das entspricht nicht den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplanes. Es gab in diesem Baugebiet Befreiungen wegen der Kniestockhöhe. Bei der Traufhöhe war der Gemeinderat stringent. Wir empfehlen hier, der Abweichung nicht zuzustimmen.

Mindestabstand von 1,00 m zwischen dem First der Gaube und dem Hauptfirst:

Der Mindestabstand soll eine Tür zur Dachterrasse ermöglichen. Städtebaulich empfehlen wir, der Abweichung nicht zuzustimmen.

Dachfarbe:

Der Gemeinderat hat sich mehrfach damit befasst und Farbvariationen von „hellrot bis dunkelrot“ und „hellbraun bis dunkelbraun“ unter Nennung von RAL-Nummern festgesetzt. Der Farbton „anthrazit“ ist nicht in der Auflistung enthalten. Von daher sollte hier keine Befreiung gewährt werden. Sonnenkollektoren sind auf Dächern der Haupt- und Nebengebäude zulässig.

Garagendach:

Der Bebauungsplan gibt eindeutig Dachneigung von 15° bis 40° vor. Das Dach der Garage als Terrasse zu nutzen, widerspricht den Regeln zu Abstandsflächen. Auch wenn sich neben dem Grundstück des Antragstellers eine gemeindeeigene Grünfläche befindet, darf hier nicht der Mindestabstand von 3,00 m unterschritten werden. Aus städtebaulicher Sicht sollte keine Befreiung gewährt werden.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird verweigert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Vergaben

Zu TOP 5.1:

Vergabe Bauabschnitt 1.2. Mehrgenerationenplatz (Bolzplatz) -

Soccer-Court und Tiefbauarbeiten

Vorlage: 2023/026/041

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Ortsgemeinde Harxheim hat mit Unterstützung der Bürgerinitiative Bolzplatz Harxheim den Einbau eines Soccer-Courts geplant.

Für den Soccer-Court wurden drei Unternehmen angefragt. Die Verbandsgemeinde Bodenheim und die Bürgerinitiative empfehlen die Vergabe an die Firma Brugger-Soccer-Systems GbR. Die Tiefbauarbeiten wurden im Bauabschnitt 1.1. durch die Firma Braun Gartengestaltung aus Harxheim ausgeführt.

Die Firma Brugger-Soccer-Systems GbR mit einem Angebot in Höhe von 36.176,00 € brutto ist der preisgünstigste und wirtschaftlichste Anbieter. Die entsprechenden Tiefbauarbeiten wurden von der Firma Braun Gartengestaltung aus Harxheim in Höhe von 8.187,20 € brutto angeboten.

Für die Finanzierung des Soccer-Courts erwartet die Ortsgemeinde eine Förderung in Höhe von 22.182,00 € von der Sportanlagenförderung Rheinland-Pfalz; Pilot-Sportförderprogramm „Land in Bewegung“.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Lieferung und des Einbaus des Soccer-Courts an die Firma Brugger-Soccer-Systems GbR zum angebotenen Preis in Höhe von 36.176,00 € und die Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Firma Braun Gartengestaltung aus Harxheim zum angebotenen Preis in Höhe von 8.187,20 €.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.2:

Vergabe Möbelausstattung und Bodenbelagsarbeiten in zwei Kita Gruppen

Zu TOP 5.2.1:

Erteilung einer Vergabevollmacht für die Erneuerung des Bodenbelages mehrerer Räume der Kita

Vorlage: 2023/026/049

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Zur Erneuerung des Bodenbelages in den Gruppenräumen eins und zwei, sowie dem Intensivraum zwei wurden von der Ortsgemeinde Harxheim 10.000,00 € in den Haushalt eingestellt. Durch die Verwaltung werden zeitnah mehrere Angebote für diese Bauleistung im Rahmen einer Verhandlungsvergabe eingeholt und ausgewertet.

Erfahrungsgemäß ist die Zeitspanne zwischen der Angebotseinholung und einer folgenden Gemeinderatssitzung kritisch. Die Auftragsvergabe in der jeweils nächstliegenden Ratssitzung zu beschließen, ist daher nicht praktikabel. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen erteilt. Der Gemeinderat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die Vergaben informiert.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister für die Erneuerung des Bodenbelages der Gruppenräume eins und zwei, sowie des Intensivraumes zwei der Kita die Vollmacht zu erteilen, nach erfolgter Ausschreibung den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Der Gemeinderat ist in der nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.2.2:

Vergabe von Ausstattungsgegenständen und Möbeln für Räume der Kita Harxheim

Vorlage: 2023/026/050

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Für die Einrichtung der Gruppenräume eins und zwei, sowie des Intensivraumes zwei wurden Angebote bei drei Fachfirmen für Kita-Einrichtungen eingeholt. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Ortsgemeindeverwaltung schließt das günstigste Angebot der Firma RESCH Möbelwerkstätten Ges. m. b. H. aus Aigen-Schlägl (Österreich) mit 39.884,74 € brutto. Bieter zwei legte ein Angebot in Höhe von 41.842,38 € vor, das Angebot von Bieter drei schloss mit 46.084,02 €.

Im Haushalt wurde für die Möblierung der oben beschriebenen Räume eine Summe von 40.000,00 € eingestellt. Die Verwaltung empfiehlt eine Beauftragung des Angebotes.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Firma RESCH Möbelwerkstätten Ges. m. b. H. aus Aigen-Schlägl (Österreich) mit der Lieferung der Möbel und Ausstattungsgegenstände für die Gruppenräume eins und zwei, sowie des Intensivraumes zwei der Kita Harxheim gemäß ihrem Angebot über brutto 39.884,74 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.3:

Innerörtliche Ölspurbeseitigung

Vorlage: 2023/026/035

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Feuerwehr bat, ob der hohen Einsatzbelastung im Rahmen feuerwehrspezifischer Aufgaben, um Entbindung von den Ölspureinsätzen außerhalb der täglichen Dienstzeiten der örtlichen Bauhöfe.

In diesem Zusammenhang erging der Vorschlag, einen Rahmenvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen. Dieser könnte, auch zur Entlastung der gemeindlichen Bauhöfe, für 24/7 geschlossen werden.

Das beauftragte Unternehmen könnte mithin direkt über die Feuerwehrleitstelle Mainz über eine gemeldete Ölspur in Kenntnis gesetzt und entsprechend in den Einsatz gebracht werden.

Die Ortsbürgermeister haben sich im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung am 11.04.2023 einvernehmlich für eine solche Lösung ausgesprochen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Verbandsgemeinde Bodenheim wird ermächtigt, zwecks beabsichtigtem Abschluss eines Rahmenvertrages zur Ölspurbeseitigung, Angebote bei den in Frage kommenden Fachunternehmen einzuholen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.4:

Vergabe Gewerk zur Bespielbarkeit "Harxi"

Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Nach reger Diskussion hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, keine Veränderungen vorzunehmen und zunächst die Regeln des BGB fortzuführen.

Zu TOP 6:

Bekanntgabe von Vergaben

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 7:

Weitere Verwendung des Vermächtnisses Gerbracht

Vorlage: 2022/026/021/1

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

2017 hinterließ Herr Johannes Gerbracht der Ortsgemeinde Harxheim 25.000 €. In seiner Sitzung am 27.04.2022 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim über die Verwendung der Mittel wie folgt beschlossen:

-

10.000 € für die Bürgerinitiative Bolzplatz

-

15.000 € für die Gestaltung des Dorfplatzes

Die 10.000 € sind bereits in das Projekt BI Bolzplatz investiert. Die übrigen 15.000 € fanden bislang noch keine Anwendung. Aufgrund der notwendigen Kürzungen im Haushaltsplan 2023 sollen die Mittel nun dem Messigny-Platz zugutekommen.

Ergänzende Erläuterung:

-

Ausstattung Wiegehaus kann z.B. vom AK Harxheimer Kerb übernommen werden

-

Schild für Wanderwege wird schon durch das „Schildbürgerprojekt“ übernommen, da dieses schon im Leaderantrag vermerkt und bezuschusst wurde.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim ändert den Beschluss vom 27.04.2022 dahingehend ab, dass der Nachlass in Höhe von 15.000 € nicht für den Dorfplatz, sondern für den Messigny-Platz verwendet werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Anträge/Anfragen

Ratsmitglied Brieske fragt nach den Mäharbeiten auf dem Friedhof.

Der Vorsitzende teilt mit, dass ein kleiner Freischneider angeschafft werden soll.

Zu TOP 9:

Informationen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 14:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eine Grundstücksangelegenheit abgelehnt worden ist.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:44 Uhr.

Andreas Hofreuter
Ayleen Haibach
Vorsitzender
Schriftführerin