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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 29/2024
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lörzweiler vom 15. Mai 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lörzweiler vom 10. Juli 2024 beschlossen.

§ 1

§ 4 Abs. 2 wird wie nachfolgend geändert

(2) Die Ausschüsse bestehen aus je acht Mitgliedern und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Lörzweiler, den 10.07.2024
Steffan Haub
Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bodenheim, 11. Juli 2024
i.V. René Nauheimer
Erster Beigeordneter