Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 21:07 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 21:07 Uhr bis 21:27 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:27 Uhr bis 21:27 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Die Vorsitzende
Rita Drescher, Erste Beigeordnete
Beigeordnete
Gustav Reck
Anke Renker
Die Ratsmitglieder
| Jennifer Ackermann |
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| Wolfgang Brieske |
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| Heike Decker-Schneider |
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| Klaus-Werner Fritzsch | ab 19:58 Uhr, während TOP 6 |
| Felicitas Hessel |
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| Marco Ksinsik |
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| Tanja Reßler |
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| Thorsten Schick |
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| Jennifer Wienold-Opfer |
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| Maximilian Wolf |
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| Eugen Zent |
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Schriftführer
Christian Hennig
Außerdem anwesend
Bürgerinnen und Bürger
Entschuldigt fehlen:
Ortsbürgermeister
Andreas Hofreuter
Die Ratsmitglieder
Thomas Adamek
Robin Bäcker
Manuel Höferlin
Philipp Wolf
Die Vorsitzende, Erste Beigeordnete Rita Drescher, eröffnet die Sitzung. Sie stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Christian Hennig ernannt. Die Vorsitzende bittet um Ergänzung der Tagesordnung um die neuen TOP 6 – Vorlage 2026/026/052 und TOP 7 – Vorlage 2026/026/053. Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung ergehen nicht. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen. Die übrigen Punkte verschieben sich entsprechend.
Tagesordnung | ||
| Öffentlicher Teil: | ||
| Vorlage | ||
| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 2. | Jahresabschluss 2023; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung | 2026/026/049 |
| 3. | Jahresabschluss 2024 | 2026/026/046 |
| 4. | Förderantrag zur Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts | 2026/026/012/1 |
| 5. | LED Umrüstung der Straßenbeleuchtung Harxheim | 2026/026/051 |
| 6. | Vergabevollmacht weiteres Vorgehen wasserrechtlicher Ausgleich des Harxheimer Grabens auf dem Spielplatz Oderstraße | 2026/026/052 |
| 7. | Spielplatz Oderstraße - Umgestaltung mit Freilegung des Grabens- Vergabe der Bauleistungen - | 2026/026/053 |
| 8. | Bauleitplanung |
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| 9. | Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge |
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| 9.1. | Befreiungsanträge für Wohnhausanbau betreffend Traufhöhe und Gaubenbreite, Friedenstraße | 2026/026/042 |
| 10. | Vergaben |
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| 11. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 12. | Anträge/Anfragen |
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| 13. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 14. | Informationen |
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| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 15. | Personalangelegenheiten | |
| 16. | Grundstücksangelegenheiten | |
| 17. | Rechtsangelegenheiten | |
| 18. | Anträge/Anfragen | |
| 19. | Informationen | |
| Öffentlicher Teil: | ||
| 20. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | |
Zu TOP 1:
Einwohnerfragestunde
Seitens der anwesenden Anwohner werden keine Fragen vorgebracht.
Zu TOP 2:
Jahresabschluss 2023; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung; Vorlage: 2026/026/049
Sachverhalt:
Im Rahmen der Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2023 fand am 03.06.2026 eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Rechnungsprüfungsausschuss befasste sich mit der Belegprüfung und dem Jahresabschluss 2023. Fragen, die von der Verwaltung zu klären waren, wurden beantwortet und sind Bestandteil des Prüfberichts, der durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Robin Bäcker geschrieben und durch seine Vertretung, Ratsmitglied Felicitas Hessel, vorgetragen wird.
Der Haushaltsausgleich konnte für das Jahr 2023 nicht erreicht werden. In der Ergebnisrechnung ist ein negatives Jahresergebnis i.H.v. 208.051,41 € auszuweisen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen von -243.900,60 € reichte nicht aus, um die Tilgungen i.H.v. 110.085,64 € zu finanzieren.
Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Harxheim
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023
1. Prüfungsgrundlage
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den von der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim erstellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 gemäß § 110 GemO i. V. m. der GemHVO geprüft. Der Gemeinderat hatte den Ausschuss hierzu in seiner Sitzung am 19.05.2026 beauftragt.
2. Durchführung
Die Prüfung erfolgte in der Sitzung am 03.06.2026 in der Verbandsgemeinde Bodenheim nach form- und fristgerechter Einladung. Sie umfasste eine stichprobenartige Durchsicht der Buchungsbelege und Zahlungsanordnungen sowie die Einhaltung der Haushaltsansätze, die Vermögens- und Schuldenentwicklung und die Investitionsmaßnahmen, ergänzt um Erläuterungen der Verwaltung. Näheres ist der Protokollniederschrift zu entnehmen.
3. Feststellungen
| • | Die Buchführung entspricht im Wesentlichen den Vorschriften der GemO und der GemHVO. |
| • | Die Ergebnisrechnung 2023 weist einen Jahresfehlbetrag von -208.051,41 € aus und ist damit nicht ausgeglichen. |
| • | Die Finanzrechnung konnte ebenfalls nicht ausgeglichen werden: Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von -243.900,60 € reichte nicht aus, um die Tilgung der Investitionskredite in Höhe von 110.085,64 € zu decken. |
| • | Das Eigenkapital beträgt 10.306.463,63 €, die Verbindlichkeiten 3.561.408,58 €. |
| • | Die Investitionsmaßnahmen wurden gemäß den Beschlüssen des Gemeinderates durchgeführt; über- und außerplanmäßige Aufwendungen wurden ordnungsgemäß begründet und, soweit erforderlich, genehmigt. |
| • | Das schlechte Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr lag im Wesentlichen in den stark rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen. |
4. Beanstandungen
Keine wesentlichen Beanstandungen. Es wird lediglich angeregt noch in diesem Jahr eine Inventur für den Bauhof und die Kita durchzuführen.
5. Prüfungsergebnis
Der Jahresabschluss 2023 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Harxheim. Die Buchführung ist ordnungsgemäß erfolgt; die gesetzlichen Vorschriften und Ratsbeschlüsse wurden im Wesentlichen eingehalten. Der fehlende Haushaltsausgleich in Ergebnis- und Finanzrechnung stellt das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis des Haushaltsjahres dar und gibt für sich genommen keinen Anlass zu Beanstandungen. Es ergaben sich keine Erkenntnisse, die ein Versagen der Entlastung zur Folge hätten.
6. Beschlussempfehlung
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
| 1. | Den Jahresabschluss 2023 gemäß § 114 GemO festzustellen, |
| 2. | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim für 2023 Entlastung zu erteilen, |
| 3. | dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für 2023 Entlastung zu erteilen. |
Es folgen die Beschlüsse.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt den Jahresabschluss 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss 2:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim für das Jahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss 3:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Ratsmitglied Heike Decker-Schneider als damalige Beigeordnete der Ortsgemeinde hat gemäß § 22 GemO an der Entscheidung zu Beschluss 1 und 2 nicht mitgewirkt.
Zu TOP 3:
Jahresabschluss 2024; Vorlage: 2026/026/046
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist.
In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 173.223,55 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit nicht ausgeglichen.
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (-487.610,49 €) reichte nicht aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 120.028,09 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit nicht ausgeglichen werden.
Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 10.133.240,08 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 3.438.189,56 € auszuweisen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2024 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei einer Enthaltung
Zu TOP 4:
Förderantrag zur Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts; Vorlage: 2026/026/012/1
Sachverhalt:
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses hat die VGV Bodenheim am 06.03.2026 im Namen der Verbandsgemeinde Bodenheim, aller 5 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, einen Förderantrag für die gemeinsame Beauftragung eines hydraulisch-ökologisch integrierten Gutachtens zur Gewässerunterhaltung gestellt. Die ADD als zuständige Behörde hat die Bearbeitung und damit die Bewilligung dieses Antrags jedoch pausiert, da für das Vorhaben bereits alternative Fördermöglichkeiten bestehen.
Da das Programm „Aktion Blau Plus“ ebenfalls eine Förderung für ökologische Gewässerunterhaltungskonzepte von bis zu 90% vorsieht, beabsichtigt die Verbandsgemeinde Bodenheim, auf Basis des bereits gestellten IKZ-Antrags eine Förderung über dieses Programm zu beantragen.
Im Unterschied zum ursprünglichen Antrag soll die Förderung ausschließlich für die Gewässer III. Ordnung der Verbandsgemeinde Bodenheim beantragt werden. Dies betrifft sowohl die in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde stehenden natürlichen Gewässer als auch die in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden stehenden künstlichen Gewässer III. Ordnung. Ausgenommen sind die dem Zweckverband Flügelbach-Kinsbach zugehörigen Gräben. Eine formelle Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist nicht mehr Bestandteil des Förderantrags. Der interkommunale Austausch soll jedoch unabhängig davon weiterhin fortgeführt werden.
Gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Landeswassergesetzes (LWG) obliegt die Unterhaltungslast bei künstlichen Gewässern III. Ordnung den jeweiligen Grundstückseigentümern. Daraus ergibt sich, dass die Ortsgemeinden als Eigentümer der künstlichen Gräben im Gebiet der VG Bodenheim zu beteiligen sind.
Da die Verbandsgemeindeverwaltung die Koordination und Ausschreibung der Unterhaltungsmaßnahmen für sämtliche Gewässer III. Ordnung – mit Ausnahme der dem Zweckverband Flügelbach-Kinsbach zugehörigen Gräben – übernimmt, wird sie auch einen gemeinsamen Förderantrag für alle betroffenen Gewässer stellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Beantragung der Förderung für die Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts bei der Aktion Blau Plus für die in der Unterhaltung der VG Bodenheim als auch die in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden stehenden Gewässer III. Ordnung wird zugestimmt.
Vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags wird die Verbandsgemeinde Bodenheim ermächtigt die Leistung der Konzepterstellung im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
LED Umrüstung der Straßenbeleuchtung Harxheim; Vorlage: 2026/026/051
Sachverhalt:
Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) fördert das Land Klimaschutzmaßnahmen in den rheinland-pfälzischen Kommunen. KIPKI beinhaltet eine projektbezogene Pauschalförderung an die Verbandsgemeinde mit zugehörigen Ortsgemeinden sowie Städte und Landkreise.
Im Zuge dieser Fördermaßnahme sollen in der Ortsgemeinde Harxheim 53 Straßenleuchten auf LED-Technik umgestellt werden, um damit die Energie- und Instandhaltungskosten für die Straßenbeleuchtung zu reduzieren.
Für die geplante Umstellung der Lichttechnik auf LED wurden für zwei verschiedene Varianten Angebote zur Kostenschätzung angefragt:
Variante A: Demontage der alten Hängeleuchten mit Natriumdampf-Leuchtmittel bis zum Rohrbogen und Montage neuer Hängeleuchten mit LED-Technik auf dem bestehenden Rohrbogen mit einem Adapter.
Variante B: Austausch der Natriumdampflampen gegen Retrofit LED-Leuchten.
Die Kosten der beiden Varianten stellen sich wie folgt dar:
| Variante A | ca. 34.390,- € (brutto) |
| Variante B | ca. 14.021,- € (brutto) |
Die Umstellung der 53 Straßenleuchten soll nach Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister aus Kostengründen gemäß der Variante B erfolgen. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, weitere Vergleichsangebote anzufragen. Um eine zügige Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters und die Durchführung der Umstellung gewährleisten zu können wird empfohlen, dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht in Höhe von 15.000,- € (brutto) zu erteilen.
Entscheidung:
Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik als Variante B mit Retrofit LED-Leuchten. Der Gemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht in Höhe von 15.000,-€ (brutto).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei einer Enthaltung
Zu TOP 6:
Vergabevollmacht weiteres Vorgehen wasserrechtlicher Ausgleich des Harxheimer Grabens auf dem Spielplatz Oderstraße; Vorlage: 2026/026/052
Sachverhalt:
Der Verbandsgemeindeverwaltung sowie der Ortsgemeinde Harxheim liegen nun die wasserrechtliche Genehmigung zur Öffnung der Verrohrung des Harxheimer Bachs im Bereich des Spielplatzes in der Oderstraße, zur Schaffung des notwendigen wasserwirtschaftlichen Ausgleichs für die Teilverrohrung des Bachs im Zuge der Errichtung des Multifunktionsgebäudes, vor.
In der Gemeinderatssitzung vom 04.10.2023 wurde u.a. behandelt, dass nach Erhalt der wasserrechtlichen Genehmigung ein aktualisiertes Angebot für die Leistungsphasen 5-9 einzuholen ist und die Beauftragung nach Beschluss durch die Gremien erteilt werden soll. Um das Projekt ohne zusätzliche Verzögerungen voran bringen zu können, empfiehlt die Verbandsgemeindeverwaltung die Erteilung einer Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister für die Vergabe der weiteren Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5-9. Der Gemeinderat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.
Beschluss:
Für die Vergabe der weiteren Planungsleistungen der Lph 5-9 für die Öffnung und Renaturierung des Harxheimer Grabens im Bereich des Spielplatzes Oderstraße in Verbindung mit der Neugestaltung des Spielplatzes, wird dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht erteilt. Der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Spielplatz Oderstraße - Umgestaltung mit Freilegung des Grabens - Vergabe der Bauleistungen - Vorlage: 2026/026/053
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 04.10.2023 wurde der Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Spielplatzes Oderstraße einschließlich der Teilöffnung des grabenartigen Harxheimer Baches zugestimmt.
Eine Umsetzung der Planung kann jedoch erst nach Vorliegen der wasserrechtlichen Genehmigung erfolgen. Diese liegt nun mit Datum vom 18.05.2026 vor.
Weiter sollten Fördermöglichkeiten für die Umgestaltung des Spielplatzes eruiert werden. Die Zuschussstelle hat keine Fördermöglichkeiten gefunden.
Gemäß Kostenberechnung vom 04.07.2024 auf Grundlage des Entwurfes betragen die gesamten Baukosten für die Umgestaltung des Spielplatzes einschließlich Grabenöffnung ca. 360.000,00 € brutto.
Als nächste Schritte zur Umsetzung der Maßnahme sind erforderlich:
| 1. | Vorbereiten der Ausführungsplanung und Ausschreibung als Grundlage für die nachfolgende Vergabe der Bauleistungen |
| 2. | Vergabe der Bauleistungen |
Es wird vorgeschlagen, dem Ortsbürgermeister für die unter Pkt. 1 bis 2 aufgeführten Leistungen eine Vergabevollmacht zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.
Ratsmitglied Wienold-Opfer beantragt, dass zum jetzigen Zeitpunkt lediglich der Beschluss zu Punkt 1
| - | Vorbereiten der Ausführungsplanung und Ausschreibung als Grundlage für die nachfolgende Vergabe der Bauleistungen des Beschlussvorschlags gefasst wird und die Punkte 2 und 3 |
| - | Vergabe der Bauleistungen |
| - | Erteilen einer Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister für die unter Pkt. 1 bis 2 aufgeführten Leistungen zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters |
zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Somit wird wie folgt beschlossen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
den in der Gemeinderatssitzung am 04.10.2023 beschlossenen Entwurf zur Umgestaltung des Spielplatzes Oderstraße einschließlich Öffnung des Harxheimer Baches nach der nun vorliegenden wasserrechtlichen Genehmigung umzusetzen:
Vorbereiten der Ausführungsplanung und Ausschreibung als Grundlage für die nachfolgende Vergabe der Bauleistungen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Bauleitplanung
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 9:
Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge
Zu TOP 9.1:
Befreiungsanträge für Wohnhausanbau betreffend Traufhöhe und Gaubenbreite, Friedenstraße; Vorlage: 2026/026/042
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 29.06.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Friedenstraße“. Beantragt wird eine Überschreitung der gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässigen maximalen Traufhöhe von 3,50 m auf 4,60 m. Die geplante Traufhöhe orientiert sich an der bestehenden Trauf- und Firsthöhe des vorhandenen Wohnhauses und führt diese im Zuge des Anbaus fort. Hierdurch entsteht ein einheitliches und harmonisches Erscheinungsbild des Gesamtgebäudes. Die Abweichung erfolgt somit nicht willkürlich, sondern aus konstruktiven sowie gestalterischen Gründen. Darüber hinaus werden nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt. Weiterhin wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt, wonach Dachgauben ein maximales Außenmaß von 1,50 m nicht überschreiten dürfen. Geplant sind zwei Schleppgauben mit einer Breite von jeweils 4,40 m. Durch den geplanten Anbau entfallen zwei bestehende Fenster zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Dachgeschoss. Die vorgesehenen Schleppgauben dienen der Sicherstellung ausreichender natürlicher Belichtung der betroffenen Wohnräume und gewährleisten weiterhin ein angemessenes Verhältnis von Fensterfläche zur Raumgröße. Bei einer Gaube mit Außenmaß 1,50 ist die reine Fensterfläche gering und erfüllt selten nicht das geforderte Belichtungsmaß von „10 % Fensterfläche je Fußbodenfläche des Raums“. Die geplanten Gauben fügen sich trotz ihrer Breite gestalterisch in die Dachfläche ein und führen nicht zu einer unzulässigen Dominanz innerhalb der Dachgestaltung. Nachbarliche Interessen werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Somit bestehen zwar grundsätzlich bauplanungsrechtliche Bedenken, jedoch werden die Befreiungen nachvollziehbar begründet. Bei Neubauvorhaben in zweiter Reihe wurde im Straßenzug Friedenstraße immer auf Einhaltung der Traufhöhe geachtet. Der Gemeinderat ist in seiner Entscheidung frei. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Es entsteht eine ausführliche Diskussion unter den Ratsmitgliedern, wie mit diesem und auch mit künftigen Anträgen dieser Art umzugehen ist. Nach Abwägung der vorgetragenen Argumente wird wie folgt beschlossen.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 8; Nein-Stimmen 3; Enthaltung 1
Zu TOP 10:
Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 11:
Bekanntgabe von Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 12:
Anträge/Anfragen
Ratsmitglied Zent beantragt, dass in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses das Thema Leitlinien zum Bauturbo mit auf die Tagesordnung genommen werden soll. Darüber hinaus sollen auch die Bebauungspläne geprüft und ggf. überarbeitet werden. Die Beigeordnete Anke Renker schlägt vor, hierzu einen Arbeitskreis einzusetzen, der sich damit intensiv befassen soll.
Anfrage RM Wolf: Sachstand Glasfaser. Die Vorsitzende teilt mit, dass Sie keinen aktuellen Kenntnisstand hat.
Anfrage RM Wienold-Opfer: Sachstand Messigny-et-Vantoux Platz. Die Vorsitzende teilt mit, dass die Bepflanzung in Kürze erfolgt und die Beschilderung ebenfalls in Planung ist.
Anfragen RM Ackermann:
| - | Gefahrenstelle Ausfahrt Steigerhof / Radweg: Die entsprechende Beschilderung ist geplant und wird umgesetzt |
| - | Ausfahrt Steigerhof, Schotterbelag ist extrem „ausgefahren“. Hier ist der LBM in der Pflicht |
| - | Mobile Klimageräte für die KiTa? Derzeit nein, auf Grund fehlender Finanzmittel. Alternative kurzfristige Lösungen, der Hitze entgegenzuwirken werden aktuell umgesetzt! |
| - | Überweg Schulweg am Gemeindezentrum. Dies kann eventuell durch die OG in Verbindung mit der VG in Eigenregie umgesetzt werden. Hier fehlen derzeit noch entsprechende Informationen seitens des Ministeriums. |
Anfragen RM Reßler:
| - | Einfahrt Halle Bauern- und Winzerverein teilweise versperrt durch abgelegtes Material. Die Verwaltung der OG soll sich bitte der Beseitigung annehmen. |
| - | Asphaltdecke Obergasse und Untergasse löst sich. Die Verwaltung wird gebeten, dies zu prüfen und Maßnahmen zu treffen. |
| - | Die Thematik „Befangenheit“ in Bezug auf das Baugebiet „Hammen“ ist noch immer nicht geklärt. Dies soll bitte bis zur nächsten Ratssitzung erfolgen. |
Antrag RM Hessel: Es soll eine Inventur für Bauhof und KiTa noch in 2026 erfolgen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Zu TOP 13:
Grundstücksangelegenheiten
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 14:
Informationen
Die Vorsitzende verliest ein Antwortschreiben aus dem Ordnungsamt der VG zum Thema Straßenmarkierung bezgl. fehlenden Abstands (5m).
Die Vorsitzende bedankt sich bei der Beigeordneten Anke Renker für die Organisation und Durchführung der Kerb 2026.
Die Beigeordnete Anke Renker informiert über die erfolgte Kerb und einen Arbeitseinsatz an der Aussegnungshalle.
Der Beigeordnete Gustav Reck informiert über bevorstehende Grabungsarbeiten am Harxheimer Bach.
Zu TOP 20:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde in einer Personalangelegenheit entschieden.
Die Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:27 Uhr.