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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 29/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lörzweiler

am Mittwoch, dem 17.06.2026 um 19:33 Uhr im Epoisses Saal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Lörzweiler, Rheinstraße 3, 55296 Lörzweiler

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:33 Uhr bis 21:20 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:20 Uhr bis 21:27 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:27 Uhr bis 21:28 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Steffan Haub

Erster Beigeordneter

Dietmar Muscheid

Beigeordnete

Michaela Nagel

Die Ratsmitglieder

Dr. Klaus Altenbach

Ute Beye-Mundt

Florian Hoppe

Peter Kleinert

Ralf Kranz

Gila Meierhans

Andrea Metelmann-Lotz

Eva Natzi

Thomas Zinndorf

Schriftführerin

Simone Reitz

Außerdem anwesend

Wolfgang Böttger, Beigeordneter der VG

Presse

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Heribert Breivogel

Torsten Erb

Diethelm Faust

Bruno Maria Lang

Christoph Lang

Eric Schaefer

Lisa Scheurer

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet um 19:33 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 09.06.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsfachangestellte Simone Reitz ernannt.

Der Vorsitzende beantragt die Tagesordnung wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen: Ursprünglicher TO-Punkt 6 - Einmündung Wirtschaftsweg - entfällt. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Der Gemeinderat stimmt der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. Somit tagt der Rat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil: —  Vorlage

1.

Jahresabschluss 2022; hier: Ergebnis der

Rechnungsprüfung und Beschlussfassung

2026/034/016

2.

Jahresabschluss 2023; hier: Ergebnis der

Rechnungsprüfung und Beschlussfassung

2026/034/031

3.

Jahresabschluss 2024

2026/034/025

4.

Hutlohn 2026

5.

Förderantrag zur Erstellung eines

ökologischen

Gewässerunterhaltungskonzepts

2026/034/008/1

6.

Annahme von Spenden

6.1.

Annahme von Spenden

2026/034/030

7.

Anträge/Anfragen

8.

Nutzungs- und Gebührenordnung;

Grundsatzentscheidung

9.

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

10.

Informationen

10.1.

Vergabe der Verkehrsanlagenplanung

Anbindung Neubau Feuerwehr

Harxheim-Lörzweiler an die K46 LP 1-4

2026/034/029

Nichtöffentlicher Teil:

11.

Personalangelegenheiten

12.

Grundstücksangelegenheiten

Öffentlicher Teil:

13.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Jahresabschluss 2022; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung; Vorlage: 2026/034/016

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Lörzweiler wurde in der Sitzung am 19.02.2026 vom Gemeinderat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt. Der Haushaltsausgleich konnte für das Jahr 2022 erreicht werden. In der Ergebnisrechnung ist ein positives Jahresergebnis i.H.v. 112.308,32 € auszuweisen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (340.058,90 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 33.952,83 € zu decken. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 11.168.148,92 € und ist somit positiv.

Der Gemeinderat verzichtet auf Verlesung des Prüfberichtes des Rechnungs- und Prüfungsausschusses.

Rechnungsprüfungsbericht

Die Prüfung des Jahresabschlusses fand an 11.03.2026 statt.

Angaben zu Art und Umfang der Prüfung:

Die Prüfung umfasste eine stichprobenartige Durchsicht der Buchhaltungsbelege. Es wurde eine Fehlbuchung gefunden. Beim Produkt Straßenbeleuchtung wurde bei einer Anordnung der Mandant Lörzweiler belastet, die beigefügte Rechnung zeigte jedoch klar, dass es sich um eine Rechnung der Ortsgemeinde Nackenheim handelte. Im Anschluss an die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde diese Buchung korrigiert. Das Rechnungsergebnis der Ortsgemeinde Lörzweiler hat sich dadurch um den Betrag von 3.258 € auf nunmehr 115.566,32 € verbessert.

Es wurde die Verwaltung unabhängig von der Feststellung und Entlastung um ergänzende Stellungnahme gebeten:

-

4242-096100-52-2, Beleg 8: In der Rechnung wurde eine Wartezeit berechnet. Wieso musste diese gezahlt werden? Wer hat die Wartezeit zu verantworten?

Der ursprünglich vorgesehene Standort des Sanitärcontainers wurde kurzfristig gemeinsam auf der Baustelle verworfen, aus mehreren Gründen: Anschluss am Wasserzählerschacht und Abwasser, Freihalten der Baustellenzufahrt von Leitungsquerungen. Die 30 Minuten Wartezeit des Kranfahrzeuges wurde durch die optimierte Position des Containers kompensiert, da dieser im weiteren Bauablauf nicht mehr versetzt werden musste, was weit höhere Kosten mit sich gebracht hätte.

-

4242-096100-52-2, Beleg 26: Die Rechnungssumme wurde gekürzt. Wieso und wer entscheidet sowas allgemein? Und gibt es Unterlagen, die diese Kürzungen begründen?

Der Planer bzw. Bauleiter ist neben der Bauleitung auch mit der Rechnungsprüfung beauftragt. Wenn er einen Abrechnungsfehler, egal ob sachlich oder rechnerisch feststellt, „kürzt“ er die Rechnung entsprechend. Diese Korrekturen können resultieren aus falschen Mengen, falsch eingesetzten Einheitspreisen oder aus noch zu erstellenden Restleistungen oder man bildet Einbehalte für Mängelbeseitigung, die bei Erledigung ausbezahlt werden. Thema Kürzungen: Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, am häufigsten ist es das geprüfte Aufmaß, das wir auf jeden Fall in der Akte dem Rechnungsdokument beifügen. Manchmal sogar dem digitalen Beleg. Diese Aufmaße sind oft recht umfangreich, weshalb das Hinzufügen zur Papierakte bislang Vorrang hat. Die Begründung der Korrektur wird dem Vertragspartner begründet und nachvollziehbar dargelegt, entweder per Kommentar im Rechnungsdokument oder als Korrektur im Aufmaß. Je nach Grund der Korrektur.

-

4242-096100-52-2, Beleg 44: Hier ist von einer pauschalen Rechnungsprüfung die Rede. Was ist darunter zu verstehen?

Im begründeten Einzelfall kann eine Abschlagsrechnung ohne detailliertes Aufmaß gestellt werden, das funktioniert nur, wenn der Planer/Bauleiter den Umfang des abzurechnenden Baufortschrittes pauschal anerkennen kann. In der Regel wird dann in der folgenden Abschlagsrechnung vom Auftragnehmer wieder ein prüfbares, aktuelles Aufmaß vorgelegt.

-

4242-096100-52-2: Durch mehrere Rechnungen ziehen sich Nachträge zu einem Wasserzählerschacht. Wurde dieser bei der Planung vergessen und wieso kam es zu Nachträgen der Nachträge hierfür?

Nein, der Schacht (es ist nur ein (1) Schacht für den Wasserzähler) wurde nicht bei der Planung vergessen. Nach Abstimmung mit der Wasserversorgung wvr war ein Übergabeschacht für die Trinkwasserversorgung notwendig aufgrund der großen Leitungslängen bis zum Hausanschlussraum. Bei kleineren Grundstücken werden die Trinkwasserleitungen bis zum Hausanschlussraum gelegt und dort der Zähler installiert. Da dies bei über 40 m Länge von Grundstücksgrenze bis zum HAR nicht vom Versorger getragen wird, kam dieser Schacht über einen Nachtrag zum Rohbau-Auftrag hinzu. Da Rechnungen kumuliert aufgestellt werden, taucht dieser eine Schacht bei jeder folgenden Rechnung wieder auf. Eine kumulierte Rechnungsaufstellung (oder kumulative Abschlagsrechnung) fasst alle bisher erbrachten Leistungen eines Projekts in einer Gesamtsumme zusammen und zieht bereits bezahlte Beträge ab. Sie dient der transparenten Abrechnung langfristiger Aufträge, insbesondere im Bauwesen. Dies dient der Gesamtübersicht: Es werden alle Leistungen seit Projektbeginn aufgelistet, nicht nur die des aktuellen Zeitraums. Verrechnung: Von der kumulierten Gesamtsumme werden die bereits gestellten und gezahlten Abschlagsrechnungen subtrahiert. Die kumulierte Rechnungsstellung bietet uns als Auftraggeber somit einen klaren Überblick über den Projektfortschritt und die Zahlungsübersicht. In der Rechnung ist der Nachtrag 1 als Titel aufgeführt, die Position unterhalb des Titels heißt namentlich Nachtragsposition 1 zum Nachtrag 1. Es gibt Nachträge, die aus mehreren Einzelpositionen bestehen, dann gibt es mehrere Positionen x zum Nachtrag y und eine Titelsumme.

-

4242-096100-52-2, Beleg 54: Betonstahlmatten und verlorene Schalung. Wieso musste hier so eine große Menge Betonstahlmatten per Nachtrag beauftragt werden und wie kam es zu der verlorenen Schalung?

Die Schalung des Bühnenbodens als verlorene Schalung, dies ist technisch notwendig, muss vergütet werden und war im Ursprungsauftrag so nicht geplant. Es entfällt eine Position der Betonage mit reversibler Schalung im Bereich der Bühne. -> Ausgeschrieben war die Herstellung des betonierten Bühnenbodens mit einer Schalung, die nach der Herstellung herausgenommen werden soll (reversible Schalung) Der Raum unter der Bühne ist aber nach der Herstellung nicht mehr zugänglich (statisch notwendige Wand unter der Bühne). Es gibt nur Richtung Halle eine Öffnung, die durch die Prallwand mit integrierten Schubladen als Lagerfläche für die Tische genutzt wird. Der rückwärtige Teil unter der Bühne Richtung Flur ist ein verschlossener Raum, wie soll man da Schalungselemente wieder herausbauen? Eine verlorene Schalung ist ein Schalungssystem im Bauwesen, das nach dem Aushärten des Betons im Bauteil verbleibt und nicht entfernt wird. Sie besteht aus Materialien wie Dämmstoffen, Holzfaserplatten, Metall oder Betonfertigteilen. Hauptvorteile sind Zeitersparnis durch Entfall des Ausschalens sowie die gleichzeitige Funktion als Dämmung oder Abschalung. Anwendungsbereiche: Besonders häufig im Fundamentbau (Streifenfundamente), bei Deckenabschlüssen, Unterzügen oder für Aussparungen. Materialien: Hartschaum, Porenbeton, Holzfaserplatten, Rippenstreckmetall oder Schalungssteine. Vorteile: Keine Nacharbeit (entschalen, Reinigen, Abtransport), ideal bei schwer zugänglichen Stellen, Einsparung von Arbeitszeit. Hier war der Grund, die nicht mehr zugängliche Bühnenbodenunterseite.

In der Position Betonstahlmatten kam es zu einer Mengenüberschreitung. Die Mehrmenge war für die beauftragte Firma bei Angebotserstellung nicht ersichtlich, es besteht ein Anspruch auf Vergütung der nachgewiesen höheren Kosten. Im Auftrag entfielen im Gegenzug Betonstabstähle, die im Nachtrag nicht aufgeführt wurden. Die Mehrmenge resultierte unter anderem aus einem Mengenermittlungsfehler des Ausschreibungsprogrammes, das die Mengen nur netto abbilden kann. Abzurechnen ist jedoch nach der Bruttostahlliste, der Verschnitt der Betonstahlmatten ist vom Auftraggeber zu tragen, nicht vom Auftragnehmer. (Anmerkung: die hier aufgeführten Nachtragspositionen erscheinen hoch, aus dem Auftrag sind aber diverse Positionen gegengerechnet worden, die am Ende nur zu einer Erhöhung der Auftragssumme um rund 15.800 € netto führten.) Die Nachbestellung fiel zudem in den Zeitpunkt der Preissteigerungen durch den Ukrainekrieg.

Abschließende Bewertung des Prüfungsergebnisses:

Zusammenfassend ergaben sich keine Erkenntnisse, die ein Versagen der Entlastung zur Folge hätten.

Beschlüsse:

1.

Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Lörzweiler in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen

2.

Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Lörzweiler für das Jahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen

3.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen

Ortsbürgermeister Steffan Haub sowie die Beigeordneten Dietmar Muscheid und Michaela Nagel haben gemäß § 22GemO an der Entscheidung nicht mitgewirkt.

Zu TOP 2:

Jahresabschluss 2023; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung; Vorlage: 2026/034/031

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Lörzweiler wurde in der Sitzung am 27.04.2026 vom Gemeinderat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftragt. Der Haushaltsausgleich konnte für das Jahr 2023 nicht erreicht werden. In der Ergebnisrechnung ist ein positives Jahresergebnis i.H.v. 164.013,87 € auszuweisen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (104.634,81 €) reichte nicht aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 138.461,09 € zu decken. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 11.335.420,79 € und ist somit positiv.

Der Gemeinderat verzichtet auf Verlesung des Prüfberichtes des Rechnungs- und Prüfungsausschusses.

Rechnungsprüfungsbericht

Die Prüfung des Jahresabschlusses fand an 12.05.2026 statt.

Angaben zu Art und Umfang der Prüfung:

Die Prüfung umfasste eine stichprobenartige Durchsicht der Buchhaltungsbelege.

Es wurde die Verwaltung unabhängig von der Feststellung und Entlastung um ergänzende Stellungnahme gebeten:

Versorgung:

-

Bei Konto 1140-522000, Beleg 12 wurde die Abrechnung komplett auf das Produkt 1140 gebucht. Die Abschlagszahlen zuvor wurden jedoch auf die Produkte 1140, 1142 und 3662 aufgeteilt. Wieso erfolgte keine Aufteilung der Abrechnung?

Diese Aufteilung wurde bei der Abrechnung offensichtlich übersehen und wird nachgeholt. Im Jahr 2023/2024 gab es vermehrt Probleme mit dem EWR und deren Abrechnungen, im Zuge dessen wurde die Aufteilung nicht berücksichtigt. Am Jahresergebnis ergeben sich dadurch keine Änderungen, da hier lediglich Produkte intern umgebucht werden.

Hochbau:

-

4242-072100-61-2: In der Rechnung der Firma Reibstein wird eine Wärmepumpe aufgeführt. Dies jedoch mit der Mengenangabe 0,9. Weshalb?

Die 0,9 bezeichnet den Baufortschritt, die Wärmepumpe war zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu 100 % abrechnungsfähig, daher der Faktor 0,9. In späteren kumuliert aufgestellten Rechnungen wird sie vollständig abgerechnet, also mit dem Faktor 1,0.

-

4242-096100-52-2, Beleg 31; Aufbauend auf der Frage aus dem Rechnungsprüfungsausschuss 2022 kam erneut die Frage nach der Anzahl der Betonstahlmatten auf. Nachdem die Zahl aus der 2022er Rechnung schon für außergewöhnlich hoch gehalten wurde, wurden hier nochmals welche in Rechnung gestellt. Ist dies so korrekt und wieso benötigte man so viele Betonstahlmatten?

Die Positionen, die in der 8. AZ abgerechnet werden, sind die gleichen, wie in der AZ 6 aus dem Jahr 2022. Dies kommt durch die kumulierte Rechnungsstellung, wie bereits bei den Fragen zu 2022 erläutert. Es sind definitiv keine neuen Betonstahlmatten dazu gekommen zu den vorherigen Abschlagsrechnungen. Da Rechnungen kumuliert aufgestellt werden, tauchen diese Matten bei jeder folgenden Rechnung wieder auf. Eine kumulierte Rechnungsaufstellung (oder kumulative Abschlagsrechnung) fasst alle bisher erbrachten Leistungen eines Projekts in einer Gesamtsumme zusammen und zieht bereits bezahlte Beträge ab. Sie dient der transparenten Abrechnung langfristiger Aufträge, insbesondere im Bauwesen. Dies dient der Gesamtübersicht: Es werden alle Leistungen seit Projektbeginn aufgelistet, nicht nur die des aktuellen Zeitraums.

Von der kumulierten Gesamtsumme werden die bereits gestellten und gezahlten Abschlagsrechnungen subtrahiert. Die kumulierte Rechnungsstellung bietet uns als Auftraggeber somit einen klaren Überblick über den Projektfortschritt und die Zahlungsübersicht.

Betonstahlmengen und Mengenverschiebung (Titel 5.3 „Bewehrung“ / NT 04)

Betrachten wir hierzu den Ursprungsauftrag: Der Haupt-LV-Titel 5.3 „Bewehrung“ umfasst die für die Herstellung der Ortbetonbauteile erforderlichen Betonstahlmengen. Er setzt sich aus den Positionen 5.3.10 bis 5.3.30 zusammen und beinhaltet die entsprechenden Mengen an Stab- und Mattenstahl. Die im Auftrags-LV ausgewiesenen Mengen wurden im Rahmen der Ausschreibung ermittelt. Die Gesamtmenge beläuft sich gemäß Auftrags-LV auf insgesamt 104 t. Im Rahmen der Mengenzuordnung in der Ausschreibungsphase zu den jeweiligen Positionen kam es jedoch zu einer unkorrekten Zuordnung, wodurch Mattenstahlmengen den Stabstahlmengen zugeordnet wurden. In der Gesamtbetrachtung führt dies somit nicht zu einer Erhöhung der Betonstahlmenge, sondern ausschließlich zu einer Verschiebung der Mengen zwischen Stab- und Mattenstahl. Abgerechnet wurden in Summe nur 96,39 Tonnen. Diese Mengenverschiebung wird im Nachtrag 04 auf Grundlage der ausgeführten Stahlmengen abgebildet. Das durch den Entfall des Stabstahls frei gewordene Auftragsbudget wurde im Rahmen des Nachtrags 04 ebenfalls berücksichtigt. Hierzu wird auf die letzte Seite des geprüften Nachtrags verwiesen.

Höherer Einheitspreis für Betonstahlmatten

Für die gegenüber der Auftragsmenge zusätzlich erforderliche Menge an Betonstahlmatten in Höhe von 33,967 t wurde im Nachtragsangebot ein neuer Einheitspreis durch die Fa. Gemünden angesetzt. Grundlage hierfür war die zum damaligen Zeitpunkt bestehende Marktlage (Stichwort: Preiskrise durch Ukrainekrieg und Gasnotlage) sowie die daraus resultierende Preisentwicklung. Im Nachtragsangebot wurde die vertraglich vereinbarte Stoffpreisgleitklausel berücksichtigt, sodass der erhöhte Einheitspreis vertraglich begründet ist. Mit Nachtrag 07 wurde die Stoffpreisgleitklausel (Formblatt 225 „Stoffpreisgleitklausel – Einheitliche Fassung“) darüber hinaus auch auf die ursprüngliche Auftragsmenge von 17 t angewendet. Damit ist die Erhöhung des Einheitspreises für die gesamte Betonstahlmattenmenge vertraglich gerechtfertigt. Zusammenfassend ist zu sagen, es wurden nicht mehr Tonnen Stahl verarbeitet als ursprünglich ausgeschrieben waren, sondern letztendlich in Summe 7,61 Tonnen weniger. Die Preisanpassung ist vertraglich durch die Stoffpreisgleitklausel geregelt gewesen, die zu diesem Zeitpunkt der unsicheren Preisschwankungen zwingend anzuwenden war.

-

4242-096100-52-2, Beleg 34; Generelle Frage am Beispiel dieser Anordnung: Woran erkennt man, dass die aufgeführten Nachträge nur mitgeführt, nicht aber in der Rechnung erneut berechnet werden?

Da Rechnungen kumuliert aufgestellt werden, tauchen Nachträge bei jeder folgenden Rechnung wieder auf. Von der kumulierten Gesamtsumme der jeweils neuen Abschlagsrechnung werden die bereits gezahlten Abschlagsrechnungen subtrahiert. So kann nichts doppelt bezahlt werden. Das kommt daher, weil die Höhe der abzuziehenden Abschlagsrechnungen vom prüfenden Planer und im Anschluss nochmal von der Sachbearbeitung in der Verwaltung geprüft werden anhand der Belege im KIS, damit hier immer die korrekte Restsumme angewiesen wird. Das ist somit eine doppelte Prüfung, bevor etwas ausgezahlt wird.

Abschließende Bewertung des Prüfungsergebnisses:

Zusammenfassend ergaben sich keine Erkenntnisse, die ein Versagen der Entlastung zur Folge hätten.

Beschlüsse:

1.

Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Lörzweiler in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen

2.

Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Lörzweiler für das Jahr 2023 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen

3.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2023 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme bei 2 Enthaltungen

Ortsbürgermeister Steffan Haub sowie die Beigeordneten Dietmar Muscheid und Michaela Nagel haben gemäß § 22GemO an der Entscheidung nicht mitgewirkt.

Zu TOP 3:

Jahresabschluss 2024; Vorlage: 2026/034/025

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnis­rechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 468.614,35 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (546.455,97 €) reichte aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 164.102,00 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 11.804.035,14 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 7.891.658,67 € auszuweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2024 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Hutlohn 2026

Sachverhalt:

Der Vorsitzende teilt mit, dass nach Rückfrage bei den Winzern durch den Vorsitzenden des Bauern- und Winzervereins in diesem Jahr wieder eine Weinbergshut durch Weinbergschützen durchgeführt werden soll. Der Hutlohn soll nach dem Mindestlohn, seit dem 01.01.2026 in Höhe von 13,90 € pro Stunde bezahlt werden. Zusätzlich sollen die Weinbergshüter eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 24,- € pro Tag erhalten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Weinbergschützen einen Hutlohn in Höhe von 13,90 €/Stunde und eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 24,- €/Tag zu zahlen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Förderantrag zur Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts; Vorlage: 2026/034/008/1

Sachverhalt:

Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses hat die VGV Bodenheim am 06.03.2026 im Namen der Verbandsgemeinde Bodenheim, aller 5 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, einen Förderantrag für die gemeinsame Beauftragung eines hydraulisch-ökologisch integrierten Gutachtens zur Gewässerunterhaltung gestellt. Die ADD als zuständige Behörde hat die Bearbeitung und damit die Bewilligung dieses Antrags jedoch pausiert, da für das Vorhaben bereits alternative Fördermöglichkeiten bestehen. Da das Programm „Aktion Blau Plus“ ebenfalls eine Förderung für ökologische Gewässerunterhaltungskonzepte von bis zu 90% vorsieht, beabsichtigt die Verbandsgemeinde Bodenheim, auf Basis des bereits gestellten IKZ-Antrags eine Förderung über dieses Programm zu beantragen. Im Unterschied zum ursprünglichen Antrag soll die Förderung ausschließlich für die Gewässer III. Ordnung der Verbandsgemeinde Bodenheim beantragt werden. Dies betrifft sowohl die in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde stehenden natürlichen Gewässer als auch die in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden stehenden künstlichen Gewässer III. Ordnung. Ausgenommen sind die dem Zweckverband Flügelsbach-Kinsbach zugehörigen Gräben. Eine formelle Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist nicht mehr Bestandteil des Förderantrags. Der interkommunale Austausch soll jedoch unabhängig davon weiterhin fortgeführt werden. Gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Landeswassergesetzes (LWG) obliegt die Unterhaltungslast bei künstlichen Gewässern III. Ordnung den jeweiligen Grundstückseigentümern. Daraus ergibt sich, dass die Ortsgemeinden als Eigentümer der künstlichen Gräben im Gebiet der VG Bodenheim zu beteiligen sind. Da die Verbandsgemeindeverwaltung die Koordination und Ausschreibung der Unterhaltungsmaßnahmen für sämtliche Gewässer III. Ordnung – mit Ausnahme der dem Zweckverband Flügelsbach-Kinsbach zugehörigen Gräben – übernimmt, wird sie auch einen gemeinsamen Förderantrag für alle betroffenen Gewässer stellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Beantragung der Förderung für die Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts bei der Aktion Blau Plus für die in der Unterhaltung der VG Bodenheim als auch die in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden stehenden Gewässer III. Ordnung wird zugestimmt.

Vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags wird die Verbandsgemeinde Bodenheim ermächtigt die Leistung der Konzepterstellung im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Annahme von Spenden

Zu TOP 6.1:

Annahme von Spenden; Vorlage: 2026/034/030

Sachverhalt:

Die FWG Lörzweiler hat der Ortsgemeinde eine Spende in Höhe von 1.000 € zukommen lassen. Diese soll zweckgebunden für ein zu errichtendes Wasserspiel auf der Spiel- und Freizeitanlage eingesetzt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Anträge/Anfragen

Beigeordneter Muscheid informiert den Gemeinderat über den Sachstand zur Realisierung eines Wasserspenders / öffentlichen Trinkbrunnens. Aktuell wird die Zuleitung des Wassers geprüft, um die Hygienevorschriften zu erfüllen.

Zu TOP 8:

Nutzungs- und Gebührenordnung; Grundsatzentscheidung

Sachverhalt:

Nach vorherigen internen Beratungen in den Fraktionen stellt der Vorsitzende in die Diskussion, ob und in welchem Umfang private und gewerbliche Nutzungen in der neuen Mehrzweckhalle erlaubt werden. Man möchte mögliche Nutzer in die Gruppen:

-

Vereine und Organisationen aus Lörzweiler

-

Private Personen aus Lörzweiler

-

Öffentliche Einrichtungen mit örtlichem Bezug (Schule, Kindergarten, Basar, etc)

-

Geschäfts-, Firmen-, Freizeitveranstaltungen

einteilen und berät über mögliche grobe Regelungen. Die Verwaltung wird Kontakt mit den Vereinen aufnehmen und Einzelheiten besprechen.

Ein Beschluss ergeht nicht.

Zu TOP 9:

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

Ratsmitglied Dr. Altenbach erhält das Wort und informiert über den Stand zum Bau der Mehrzweckhalle.

Sanitär:

Hygienespülung und Wasserenthärtungsanlage sind jetzt im Regelbetrieb. Badzubehör (Seifen-, Desinfektions- und Papierspender) wurden zu ca. 80% installiert.

Elektro:

Restarbeiten an der Elektroinstallation wurden weitgehend fertiggestellt. Audioanlage wurde installiert. Bühnenbeleuchtung für nächste Woche eingeplant.

Sporthallenausstattung:

In den Umkleiden wurden die Bänke und Kleiderhaken montiert. Halterungen für Sportgeräte (Reckstangen und Netze) wurden im Sportgerätelager installiert. Restarbeiten und Mängelbeseitigung an der Prallwand sind erfolgt.

Schreinerarbeiten:

Sanitärtrennwände wurden wieder installiert. Montage der Innentüren ist diese Woche im Gange und zu ca. 90% abgeschlossen.

Vorbereitungen für die noch ausstehenden Sachverständigenabnahmen wurden fortgeführt, notwendige Restarbeiten identifiziert und beauftragt. Dokumentation wird zusammengestellt.

Ausblick:

Bauendreinigung beginnt nächste Woche.

Eröffnungsrelevante Restarbeiten sollen im Juli abgeschlossen sein.

Anschließend Baufertigmeldung an die Bauaufsicht (Kreisverwaltung) und nachfolgende Begehung.

Freigabe zur Nutzung wird im August erwartet.

Zu TOP 10:

Informationen

Der Vorsitzende informiert wie folgt:

-

Das Repair Cafe wird sehr gut angenommen wird. Die „Hohberghelfer“, die Unterstützung für kleine handwerkliche Tätigkeiten und alltägliche Herausforderungen anbieten, sollen künftig noch besser beworben werden. Es wird seitens des Gemeinderates angeregt, auch Beispiele der möglichen Unterstützung mit zu veröffentlichen.

-

Weitere nächste Termine sind am 24.06.2026 der Dorftreff sowie das Weinfest vom 02.-05.07.2026.

-

Schilder/Aufschrift für das Gemeindezentrum werden nächste Woche geliefert, Aufstell-Schilder sind ebenfalls da. Seitens des Rates kommt der Einwurf, dass das Rathaus und das Gemeindezentrum dieselbe Adresse haben. Es soll geprüft werden, ob die Adresse „Königstuhlstr. 2“ vergeben werden kann.

Zu TOP 10.1:

Vergabe der Verkehrsanlagenplanung Anbindung Neubau Feuerwehr Harxheim-Lörzweiler an die K46 LP 1-4; Vorlage: 2026/034/029

Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung vom 15.05.2024 wurde dem Ortsbürgermeister eine Ver­gabevollmacht der erforderlichen Aufträge zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erteilt. Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Feuerwehr ist die Herstellung einer verkehrlichen Anbindung über eine Linksabbiegespur erforderlich. Der Landesbetrieb Mobilität Worms hat hierzu in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die entsprechende Planung und bauliche Umsetzung der Linksabbiegespur erforderlich ist. Zur Erstellung der notwendigen Planungsunterlagen wurde durch die Verwaltung das Planungsbüro Seiler Ingenieure und Architekten GmbH angefragt. Das Büro hat ein entsprechendes Honorarangebot für die erforderlichen Planungsleistungen abgegeben. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Für die Durchführung der erforderlichen Bebauungsplanung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI benötigt. Die Verwaltung empfiehlt dem Planungsbüro Seiler Ingenieure und Architekten GmbH, Alzey den Auftrag zur Durchführung der Leistungen der LP 1-4 gemäß HOAI, in Höhe von 18.467,81 € brutto zu erteilen. Seitens des Gemeindesrates wird angemerkt, dass die LP 1-4 nicht korrekt sei, im Straßenbau werde eine Leistungsphase 4 nicht vergeben. Der Vorsitzende bittet die Verbandsgemeindeverwaltung um Prüfung und ggfls. Korrektur.

Entscheidung:

Das Planungsbüro Seiler Ingenieure und Architekten GmbH, Alzey erhielt den Auftrag zur Durchführung der Leistungen der LP 1-4 gemäß HOAI, in Höhe von 18.467,81 € brutto.

Zu TOP 13:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung über eine Personalangelegenheit entschieden wurde und eine Grundstücksangelegenheit nicht weiter verfolgt wurde.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:28 Uhr.

Steffan Haub  —  Simone Reitz
Vorsitzender  —  Schriftführerin