Landrat Thomas Barth mit Vertreterinnen und Vertretern der Vereine
Moderne Sportstätten schaffen beste Voraussetzungen für Bewegung, Begegnung und gelebtes Ehrenamt. Deshalb unterstützt der Landkreis Mainz-Bingen in diesem Jahr insgesamt acht Sportvereine mit einer Gesamtsumme von 40.856 Euro.
Während der Veranstaltung stellte Landrat Thomas Barth die einzelnen Bauprojekte in einer kurzen Präsentation vor. Anhand von Bildern und dem jeweiligen Umsetzungsstand erhielten die Gäste einen Einblick in die geplanten, beziehungsweise bereits begonnenen Arbeiten. Im Anschluss überreichte Barth den Vertreterinnen und Vertretern der anwesenden Sportvereineihre Zuwendungsbescheide persönlich.
In diesem Jahr profitieren davon der Tennisverein Essenheim (Erneuerung der Druckwasserpumpe), der Tennisclub Stadecken-Elsheim (Austausch Gasheizung, Dacheindeckung Geräteabstellplatz), der Turnverein 1861 Undenheim (Errichtung Calisthenics Anlage, Beachvolleyballfeld, Zaunanlage), der Tennisclub Rot-Weiß Nierstein (Hangerneuerung an Tennisplatz 5), die Turngemeinde 1847 Nieder-Ingelheim (Erneuerung der Hallenbeleuchtung in der großen Halle auf LED), die Sportvereinigung Selzen (Umrüsten der Flutlichtanlage auf LED), die Turn- und Sportgemeinde 1861 Sprendlingen (Einbau einer Wärmepumpenheizung inkl. Photovoltaikanlage mit Speichermöglichkeit sowie Sanierung) sowie die Turn- und Sportgemeinde 06 Nackenheim (Ausbau des Dachgeschosses zum Geräteraum in der Halle). Sieben der acht geförderten Vereine nahmen ihre Zuwendungsbescheide persönlich von Landrat Thomas Barth entgegen.
Die Kreiszuwendungen ergänzen die Förderung des Landes Rheinland-Pfalz und unterstützen die Vereine zusätzlich bei ihren Bauvorhaben. Gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuwendungen zu den Baukosten von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen wird für die vom Land geförderten Sportstättenprojekte, die über den Landessportbund abgewickelt werden, ein Kreiszuschuss in Höhe von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt. Der Sportbund Rheinhessen informiert den Landkreis darüber, welche Projekte im jeweiligen Jahr zur Förderung anstehen. Voraussetzung für die Kreiszuwendung ist somit eine bereits bewilligte Landesförderung. Ein gesonderter Antrag beim Landkreis ist nicht erforderlich.