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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 30/2022
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Bodenheim

am Dienstag, dem 07.06.2022 um 19:30 Uhr im Hermann-Weber-Saal des Bürgerhauses Dolles, Am Dollesplatz 3, 55294 Bodenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:33 Uhr bis 21:28 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:28 Uhr bis 21:53 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:53 Uhr bis 21:54 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Thomas Becker-Theilig

Erster Beigeordneter

Thomas Glück

Beigeordnete

Andreas Kappel

Jens Mutzke

Die Ratsmitglieder

Peter Acker

Ellen Arnold

Uwe Breivogel

Harald Feck

Sara Janina Gardt

Heike Hermes

Michael Kasper

Markus Kirch

Wolfgang Kirch

Peter Kirchner

Jan Kissau ab 20:58 Uhr zu TOP 8

Michael Leber

Markus Liebig

Hans Löffert

Maike Malzahn bis 21:41 Uhr

Annette Marbs

Agnes Meller

Peter Ranzenberger

Heidi Veit-Gönner

Schriftführerin

Birgitt Maurus

Von der Verwaltung

Wolfgang Böttger, Beigeordneter der VG Bodenheim

Außerdem anwesend

Bürger/innen

Kathrin Damwitz, AZ Mainz

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Martin Acker

Michelle Glück

Christa Werner

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 30.05.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Birgitt Maurus bestimmt.

Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Änderung der Tagesordnung vor:

Der Tagesordnungspunkt 6 „Einführung eines Flächendeckenden E-Carsharings“ wird wegen noch fehlender Beratungsunterlagen abgesetzt bzw. vertagt. Dafür wird als neuer Tagesordnungspunkt 6 „Bauantrag Tektur zur Genehmigung, Änderungen im Grundriss, Kita Wühlmäuse, Am Dollesplatz“ aufgenommen.

Zum TOP 10 Informationen verweist der Vorsitzende auf ein vorliegendes Schreiben vom 3.6.2022 („Offener Brief an die Gemeinde“) des ortsansässigen Gewerbeunternehmens iC-Haus, das den Ratsmitgliedern als Tischvorlage zur Kenntnisnahme vorliegt.

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 —  Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Nachwahlen in Ausschüsse

2022/006/165

3.

Bauleitplanung

3.1.

Bebauungsplan "Kapelle", 5. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

c) Vergabevollmacht

2022/006/148

3.2.

Bebauungsplan "Leidhecke", 3. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

c) Vergabevollmacht

2022/006/149

3.3.

Landesentwicklungsprogramm IV - 4. Teilfortschreibung

Erweiterung der potentiellen Flächen für Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen

2022/006/164

4.

Beitragssatzung Feld-, Weinbergs- und Waldwege, Neubeschluss der Satzung

2021/006/175/1

5.

Gründung der Projektgesellschaft Bodenheim "Wohnen in Bodenheim UG & Co.KG"; hier: Beratung und Beschlussfassung

2022/006/167

6.

Bauantrag

Tektur zur Genehmigung, Änderungen im Grundriss, Kita Wühlmäuse, Am Dollesplatz

2022/006/180

7.

Vergaben

7.1.

Wiederherstellung der Gehwegoberflächen im Zuge des Glasfaserausbaus; Grundsatzbeschluss und Vergabekompetenz

2022/006/175

8.

Antrag auf Ehrenamtsförderung 2022 – Austausch der Beleuchtung im Bereich der Schießanlage des Schützenvereins Bodenheim 78 e.V.

2022/006/161

9.

Bekanntgabe von Vergaben

9.1.

Vergabe der Gebäudeautomation im Rahmen des Neubaus Sportanlage Bürgel, 2. BA

2022/006/156

9.2.

Vergabe der Gebäudeleittechnik im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

2022/006/160

9.3.

Vergabe der Gerüstbauarbeiten im Rahmen des Neubaus Kindertagesstätte Leidheckenweg

2022/006/145

9.4.

Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen des Neubaus Kindertagesstätte Leidheckenweg

2022/006/141

9.5.

Vergabe von Malerarbeiten am Historischen Rathaus Bodenheim

2022/006/177

10.

Informationen

11.

Anträge/Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

12.

Rechtsangelegenheiten

13.

Grundstückangelegenheiten

14.

Informationen

15.

Anträge/Anfragen

Öffentlicher Teil:

16.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Es liegen keine Fragen von Einwohnern vor.

Zu TOP 2:

Nachwahlen in Ausschüsse

Vorlage: 2022/006/165

Sachverhalt:

Zur Ergänzung des Stellvertreterpools im Weinbau- und Landwirtschaftsausschuss schlägt die CDU-Fraktion Herrn Patrick Gauer als stellvertretendes Ausschussmitglied vor.

Nach § 2 Abs. 3 S. 2 und 3 der Hauptsatzung werden die Mitglieder und Stellvertreter/innen aus der Mitte des Gemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet.

Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder nach Satz 2 soll Mitglied des Gemeinderats sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter / innen der Ausschussmitglieder.

Zur Durchführung geheimer Wahlen sind eine Wahlkabine, eine Wahlurne und Ab­stimmungszettel bereitzuhalten. Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann der Gemeinderat die Durchführung einer Wahl auch in offener Abstimmung beschließen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Bodenheim beschließt die Durchführung der Wahl von Personen in den vorgenannten Ausschuss gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Es folgt die Durchführung der Wahl.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Bodenheim beschließt die Wahl in den oben genannten Ausschuss wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Bauleitplanung

Zu TOP 3.1:

Bebauungsplan "Kapelle", 5. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

c) Vergabevollmacht

Vorlage: 2022/006/148

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Bodenheim hat sich in den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses am 07.03.2022 sowie 04.04.2022 mit der Errichtung von Pool-Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen im Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne „Kapelle“ und „Leidhecke“ beschäftigt. Im Nachgang hierzu wurde der Fachanwalt Dr. Thomas Schmitt, Kanzlei Neussel KPA aus Mainz mit der Einschätzung des Rechtsrisikos für verschiedene Varianten von Änderungen des Bebauungsplanes beauftragt.

Um künftig die Errichtung von Pools zu ermöglichen und die bereits bestehenden Pool-Anlagen in rechtlichen Einklang zu bringen, ist eine 5. Änderung des Bebauungsplanes „Kapelle“ erforderlich. Im Rahmen dieser 5. Änderung soll der in den textlichen Festsetzungen unter Ziffer 3 enthaltene Positivkatalog für die auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässigen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO gestrichen werden. Eine Flächenbegrenzung sowie eine Beschränkung des Volumens der zulässigen Nebenanlagen ist weiterhin dadurch gegeben, dass § 14 Abs. 1 BauNVO nur untergeordnete Nebenanlagen zulässt. Ferner ergeben sich weitere Beschränkungen aus § 19 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 BauNVO, gemäß welchem die zulässige Grundfläche der in Satz 1 bezeichneten Anlagen (u.a. Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO) bis zu 50 vom Hundert überschritten werden darf, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.

Im Rahmen der Änderung werden die Grundzüge der Planung berührt, weshalb ein zweistufiges qualifiziertes Bebauungsplanverfahren erforderlich ist.

Das Ratsmitglied Heike Hermes erhält das Wort.

„Die Gemeinderatsfraktion der CDU Bodenheim wird zu diesen beiden TOPs kein geschlossenes Abstimmungsverhalten zeigen.

Heike Hermes: Persönliche Stellungnahme

In der Haufi-Sitzung vom 24.05.2022 wurde ausführlich und kontrovers über das Rechtsgutachten zu baurechtlichen Fragen und zur weiteren Vorgehensweise der Zulässigkeit von Poolanlagen in den Baugebieten „Kapelle“ und „Leidhecke“ diskutiert.

Heute soll über die Vergabe der weiteren erforderlichen Aufträge zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens entschieden werden.

Aus meiner Sicht kann ohne einen Kostenvoranschlag, wie in der in der Haufi-Sitzung bereits gesagt (lag bis Freitag, 03.06.2022 zur Einsicht nicht vor), diese Entscheidung nicht getroffen werden. Ich hätte mir gewünscht, um die Tragweite der Entscheidung besser abschätzen zu können, ein Best- oder Worst-Case-Szenario aufzustellen.

Ich hätte mir auch gewünscht, ein größeres Zeitfenster zur Entscheidung zu haben und hier fraktionsübergreifend und transparent zu agieren - im Sinne einer fairen Ortspolitik.

Eine „heilende“ und „glättende“ Lösung zum Wohlwollen aller Bürgerinnen und Bürger in Bodenheim wäre optimal. Diese ist jedoch derzeitig aus meiner Sicht nicht gegeben.

Aus den zuvor dargelegten Gründen werde ich neutral bleiben und mich bei der Abstimmung enthalten.

Auf meine gestrige Nachfrage (6.6.22) per Mail an den relevanten Fachbereichsleiter der VG, Herrn Frey, zum Kostenvoranschlag erhielt ich zwar heute Vormittag (7.6.22) die Antwort (danke dafür), dass ein Angebot in den nächsten Tagen eingehen würde. Diese Aussage war nicht ausreichend, um meine heutige Entscheidung zu ändern.

Heike Hermes“

Das Ratsmitglied Markus Liebig erhält das Wort.

Er liest die FWG-Stellungnahme zur geplanten Änderung B-Plan Kapelle und Leidhecke vor.

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Becker-Theilig,

sehr geehrte Ratskolleginnen und Kollegen,

wir sind doch alle an einer einvernehmlichen Lösung zur Nutzung von Nebengebäuden/Pools interessiert, damit keiner der Anlieger in den Baugebieten Kapelle und Leidhecke seine Pools zurückbauen muss.

Wir wissen, diese Situation ist die Konsequenz dreier Baugebiete welche die Räte Mitte der 1985er auf den Weg gebracht hatten, um Bodenheim nachhaltig wachsen zu lassen. Eine Planung mit massiver Flächenversiegelung, die heute nahezu wie eine Farce klingt. Eine Planung, um Bodenheim herum eine Art Sichel in südwestlicher Richtung zu entwickeln, würde heute so nie mehr getroffen werden. Damit einhergehen aber auch massive der stringent gefasste B-Pläne für Kapelle und Leidhecke, um dieser massiven Versiegelung und den Eingriff in die Natur zu mildern. Als Konsequenz sehen wir extreme Vorgaben und Regelungen zur Gestellung und Überbauung. B-Pläne, die so komplex formuliert wurden, dass selbst die Bau-Verwaltung der VG widersprüchliche Aussagen zur Genehmigung von Pools traf.

Als Lösung wurde in den Ausschüssen entschieden die B-Pläne von Kapelle und Leidhecke zu ändern, um nachträglich die Nebengebäude/Pools zu legalisieren. In beiden Plänen sind handwerkliche Fehler durch den Planer verursacht worden, die eine Ungleichbehandlung der Anlieger darstellt (in der Kapelle dürfen im Innenbereich Pools errichtet werden, im Außenbereich aber nicht). Leider kann der Planer aber rechtlich heute nicht mehr belangt werden. Aus unserer Sicht konnte die Verwaltung keine Zahlen nennen, welche die damit verbundenen Änderungen verursachen. Laut Verwaltung liegen diese schätzungsweise in einem kleinen bis mittleren fünfstelligen Bereich. Wir weisen darauf hin, dass diese Kosten zu den B-Plan Änderungen, von der Allgemeinheit getragen werden müssen und realistisch nicht umlagefähig sind. Insofern ist es nur Konsequent einen sicheren Kostenrahmen zu benennen.

Wir möchten auch zu bedenken geben, dass wir aktuell gültige Bebauungspläne für diese Lagen haben und Verstöße mit einer Änderung zu heilen, kann auch ein fatales Signal an die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde senden, wenn man den gesamten Kontext dieser Situation nicht kennt und aufklärt. Was wir mit dieser Stellungnahme tun wollen.

Aktuell kann die Fraktion der FWG darum der geplanten Änderungen der Bebauungspläne „Kapelle“ (5. Änderung) und „Leidhecke“ (3. Änderung) nicht zustimmen.

Wir beantragen darum eine Vertagung dieser Tagesordnung und ermächtigen die Verwaltung ein Angebot mit Kostenrahmen dem Rat vorzulegen, der diese Kosten zur geplanten B-Plan Änderung mit sich zieht. Das sind wir allen Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die hier Ihre Steuern zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Liebig

Fraktionsvorsitzender der FWG Bodenheim e.V.“

Von der SPD Fraktion nehmen verschiedene Personen Stellung zum Sachverhalt. Demnach spielten die Kosten eine untergeordnete Rolle. Die Herstellung der Rechtsicherheit und die Sicherstellung des Quartier- und Nachbarschaftsfriedens und der Grundsatz der Gleichbehandlung wird als substanzieller erachtet. Die „heilende“ Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Bodenheim stehe beim Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion im Vordergrund.

Der Vorsitzende erklärt abschließend, dass ihm noch im Laufe des späten Arbeitstages ein verbindliches Angebot zu den entstehenden Planungskosten zur Änderung beider Bebauungspläne vorgelegt wurde. Die Kosten beziffern sich netto auf ca. 25.000,00 € (incl. Nebenkosten). Die Abrechnung erfolgt je nach Zeitaufwand, je zu bearbeitende Eingabe aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung sei mit einem niedrigen dreistelligen €-Betrag als Kostenansatz kalkuliert. Somit seien aus seiner Sicht die informellen Zustimmungsvoraussetzungen zur Verwaltungsvorlage gegeben.

Die FWG Fraktion beantragt wegen der geänderten Sachlage um eine Sitzungsunterbrechung, um intern den neuen Sachverhalt zu beraten.

Von 20:25 Uhr bis 20:35 Uhr kommt es zu einer Sitzungsunterbrechung.

Nach Wiederaufnahme der Beratungstätigkeit erklärt die FWG- Fraktion, dass sie den zuvor gestellten Ergänzungsantrag nunmehr zurückzieht.

Es folgt eine rege Diskussion. Im Anschluss danach ruft der Vorsitzende zur Abstimmung über den vorliegenden Tagesordnungspunkt. Hierbei nimmt das Ratsmitglied Mutzke wegen Sonderinteresses nicht an der Abstimmung statt und rückt vom Tisch ab.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

a)

die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapelle“, 5. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

b)

die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

c)

dem Ortsbürgermeister wird die Vollmacht für die Vergabe der weiteren erforderlichen Aufträge zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Die Auftragsvergaben sind dem Gemeinderat in seiner jeweils nächsten Sitzung mitzuteilen

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 17; Nein-Stimme(n) 0; Enthaltung(en) 3; Sonderinteresse 1

Zu TOP 3.2:

Bebauungsplan "Leidhecke", 3. Änderung

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss über die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte

c) Vergabevollmacht

Vorlage: 2022/006/149

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Bodenheim hat sich in den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses am 07.03.2022 sowie 04.04.2022 mit der Errichtung von Pool-Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen im Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne „Kapelle“ und „Leidhecke“ beschäftigt. Im Nachgang hierzu wurde der Fachanwalt Dr. Thomas Schmitt, Kanzlei Neussel KPA aus Mainz mit der Einschätzung des Rechtsrisikos für verschiedene Varianten von Änderungen des Bebauungsplanes beauftragt.

Um künftig die Errichtung von Pools zu ermöglichen und die bereits bestehenden Pool-Anlagen in rechtlichen Einklang zu bringen, ist eine 3. Änderung des Bebauungsplanes „Leidhecke“ erforderlich. Im Rahmen dieser 3. Änderung soll der in den textlichen Festsetzungen unter Ziffer 2.4 enthaltene Positivkatalog für die auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässigen Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO gestrichen werden. Eine Flächenbegrenzung sowie eine Beschränkung des Volumens der zulässigen Nebenanlagen ist weiterhin dadurch gegeben, dass § 14 Abs. 1 BauNVO nur untergeordnete Nebenanlagen zulässt. Ferner ergeben sich weitere Beschränkungen aus § 19 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 BauNVO, gemäß welchem die zulässige Grundfläche der in Satz 1 bezeichneten Anlagen (u.a. Nebenanlagen i.S.d. § 14 BauNVO) bis zu 50 vom Hundert überschritten werden darf, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.

Im Rahmen der Änderung werden die Grundzüge der Planung berührt, weshalb ein zweistufiges qualifiziertes Bebauungsplanverfahren erforderlich ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

a)

die Aufstellung des Bebauungsplanes „Leidhecke“, 3. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

b)

die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 2 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

c)

dem Ortsbürgermeister wird die Vollmacht für die Vergabe der weiteren erforderlichen Aufträge zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Die Auftragsvergaben sind dem Gemeinderat in seiner jeweils nächsten Sitzung mitzuteilen

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 18; Nein-Stimme(n) 0; Enthaltung(en) 3;

Zu TOP 3.3:

Landesentwicklungsprogramm IV - 4. Teilfortschreibung

Erweiterung der potentiellen Flächen für Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Vorlage: 2022/006/164

Information:

Das Innenministerium führt vom 12. Mai bis 23. Juni 2022 das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur 4. Teilfortschreibung des LEP IV durch. Die wesentlichen Änderungen zum bisherigen Inhalt des LEP IV befassen sich ausschließlich mit Änderungen zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen sowie Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die insbesondere entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen (z.B. Autobahnen und klassifizierte Straßen, Bahnlinien usw.) errichtet werden sollen.

Gegen die beabsichtigten Änderungen bestehen aus Sicht der Verwaltung keine planungs-rechtlichen Gesichtspunkte, die eine Stellungnahme an das Innenministerium erforderlich machen. Nach erfolgter Durchführung und Bekanntmachung der 4. Teilfortschreibung wird die Verbandsgemeinde die entsprechende Anpassung der Studie zur Windenergie veranlassen. Hinsichtlich der Freiflächen-Photovoltaik hat der Verbandsgemeinderat am 5. Mai 2022 im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen, zunächst keine Ausweisung vorzunehmen und diese erst im Bedarfsfall durch den dann auftretenden Investor im Rahmen eines dafür aufzustellenden Bebauungsplanes mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

Die in der aktuellen Fortschreibung des LEP IV neu aufgenommenen Planungen zur Wärmestrategie und Energie sind im 2013 aufgestellten Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Bodenheim bereits berücksichtigt. Insbesondere beinhaltet es Aussagen zu Nahwärmenetzen im Bestand unter Berücksichtigung der kommunalen Liegenschaften. Daher ist eine durch die LEP-Fortschreibung bedingte Evaluierung des Klimaschutzkonzeptes nicht zwingend erforderlich. Für die Neubaugebiete steht der Klimaschutzbeauftragte zur Beratung beispielsweise für kalte Nahwärme oder zentrale Heizkraftwerke auf der Basis erneuerbarer Energiequellen zur Verfügung.

Die Fortschreibung des LEP IV wirkt sich insbesondere auf die Studie der Verbandsgemeinde zur Windenergie aus, denn die Siedlungsabstände von Windenergieanlagen sollen von derzeit höhenabhängigen Entfernungen von 1.100 m bzw. 1.000 m auf einheitlich 900 m reduziert werden. Der Vergleich der Potenziale (Flächen ohne Restriktionen) zeigt hierzu auf, dass sich durch die geringeren Abstände nahezu eine Verdreifachung der Flächengrößen ergeben wird. Im Zusammenspiel mit der Änderung, dass künftig nicht mehr zwingend, sondern nur noch grundsätzlich einzelne Windenergieanlagen zulässig sind, wenn auf der jeweiligen Potentialfläche mindestens drei Anlagen im Verbund errichtet werden können, werden durch entsprechende Ermessensentscheidungen der Genehmigungsbehörde einige Anlagen mehr möglich sein als die unter der bisherigen Zielvorgabe der Fall war. Entsprechend wird auch das Repowering von Windenergieanlagen u.a. durch geringere Siedlungsabstände erleichtert.

Die mit dem Ausbau der Solarenergie im Zusammenhang stehenden Ziele und Grundsätze stehen nicht im Widerspruch zu dem o.a. Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 5. Mai 2022. In den Regionalplänen sind künftig zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen insbesondere entlang linienförmiger Infrastrukturtrassen auszuweisen. Für die im Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde dargestellte Fläche wird somit die für den Regionalplan zuständige Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe entscheiden müssen, ob eine solche Vorbehaltsfläche mit den von ihr berührten Zielen, nämlich die beiden Vorranggebiete „Grünzäsur“ und „Grundwasserschutz“ vereinbar sind.

Die Planungsgemeinschaft hatte auf Anfrage der Verbandsgemeinde ausgeführt, dass eine Zielbetroffenheit vorliege, die nur durch ein Zielabweichungsverfahren legalisiert werden könne. Die Geschäftsstelle stufe die Beeinträchtigung der Grünzäsur-Funktion sowie des Grundwasserschutzes durch den Bau von Freiflächen PV-Anlagen in diesen Bereichen als gering ein. Bei der Festlegung des Planungsgebietes habe der Planungsträger eine Alternativprüfung nachzuweisen.

Da die Fortschreibung des LEP IV auch den Ausbau von Agri-Photovoltaikanlagen vorsieht, ist davon auszugehen, dass solche Anlagen mittelfristig auch auf Landwirtschaftsflächen entstehen werden, die gleichzeitig auch landwirtschaftlich genutzt werden.

Zu TOP 4:

Beitragssatzung Feld-, Weinbergs- und Waldwege, Neubeschluss der Satzung

Vorlage: 2021/006/175/1

Sachverhalt:

Im Mai 2021 wurde die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zu den Wegebeiträgen angepasst. Die Änderungen betreffen eine Satzungsformulierung zum Gemeindeanteil sowie einen neu gefassten Paragraphen, der Wegebeiträge als öffentliche, auf dem Grundstück ruhende Last regelt.

Um bei künftigen Maßnahmen so aktuell und rechtssicher wie möglich agieren zu können, hat die Verbandsgemeindeverwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Gemeinderat im September 2021 einen aktualisierten Satzungsentwurf vorgelegt.

Im Satzungsentwurf hat die Verbandsgemeindeverwaltung einen Gemeindeanteil in Höhe von 10 % empfohlen, da nach umfangreicher Prüfung ein Gemeindeanteil in Höhe von 0-10 % als üblich erscheint.

Nachdem die Thematik am 13.09.2021 im Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Bodenheim beraten und aufgrund weiterem Beratungsbedarf zurückgestellt wurde, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.09.2021 diese Thematik behandelt und mit einem erhöhten Gemeindeanteil in Höhe von 15 % beschlossen.

In Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister Herrn Becker-Theilig hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Beschluss zur Prüfung an die Kommunalaufsicht gegeben.

Bis zum Ergebnis der Prüfung der Satzung wurde diese im Nachrichtenblatt nicht veröffentlicht.

Die Kommunalaufsicht hat nach Prüfung aller Stellungnahmen und Argumentationen keine Anhaltspunkte gesehen werden, die diese Erhöhung rechtfertigen. Aufgrund dessen erachtet die Kommunalaufsicht eine erneute Beschlussfassung des Ortsgemeinderates Bodenheim über die entsprechende Satzung und eine Rückführung des Gemeindeanteils auf 10 % für geboten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Beitragssatzung Feld-, Weinbergs- und Waldwege mit einem Gemeindeanteil in Höhe von 10%. Die neue Satzung löst die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der OG Bodenheim vom 10.12.2002 ab. Der Beschluss vom 27.09.2021 über einen Gemeindeanteil von 15% wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 15; Nein-Stimme(n) 6; Enthaltung(en) 0

Zu TOP 5:

Gründung der Projektgesellschaft Bodenheim "Wohnen in Bodenheim UG & Co.KG";

hier: Beratung und Beschlussfassung

Vorlage: 2022/006/167

Sachverhalt:

Der Landkreis Mainz-Bingen und die kreisangehörigen Kommunen haben sich als Ziel gesetzt eine sichere und sozial verantwortbare Wohnversorgung für breite Schichten der Bevölkerung zu ermöglichen. Die dafür gegründete Kreiswohnungsbaugesellschaft gibt im Kern die Funktion vor, auf einem bereitgestellten Grundstück auf der Grundlage der gültigen Bebauungspläne, Wohnungen zu errichten, die zu einem sozialverträglichen festgesetzten Mietpreis vermietet werden können. Wesentlich hierfür ist, dass die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen im Ergebnis zu einer Fördermittelkonformen Realisierung führen.

Die zu bebauenden Grundstücke:

Das Grundstück Untergässchen Nr. 8 in 55294 Bodenheim, Flur 15, Parzelle 391

Das Grundstück Maria-Oberndorf-Straße 29, 55294 Bodenheim, Flur 15, Parzelle 523

liegen in der Gemarkung Bodenheim der Verbandsgemeinde Bodenheim und befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Hierauf sollen förderfähige Mietwohnungen für Familien, in Massivbauweise errichtet werden.

Der hier gefasste Beschluss zur Projektgesellschaft entspricht dem Grundsatzcharakter. Über die konkrete gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung sowie den Businessplan wird selbstverständlich separat ein Beschluss gefasst.

Gründung der Projektgesellschaft:

Der Gemeinderat beschließt die Gründung einer Projektgesellschaft in der Rechtsform der UG & Co.KG zwischen der Beteiligungsgesellschaft Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz Bingen UG, Ingelheim (kurz: KWBG UG,) und der Ortsgemeinde Bodenheim. Die Beteiligungsquote an der Projektgesellschaft wird zu 51% im Eigentum der Ortsgemeinde Bodenheim und zu 49% im Eigentum der KWBG UG, Ingelheim festgelegt. Alleiniger Gesellschafter der KWBG UG ist die Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen GmbH (kurz: KWBG). An der KWBG wird der Landkreis Mainz-Bingen mit 98 % beteiligt sein. Weitere Gesellschafterin der KWBG wird mit 2 % der Geschäftsanteile die Energie Dienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH, Nieder-Olm (kurz: EDG) sein, deren Aufgabe es ist, im Rahmen der Realisierung der Wohnungsbauprojekte die Klimaziele des Kreises zu verfolgen.

Einlage Stammkapital:

Die Einlage des Stammkapitals der Projektgesellschaft in Höhe von 5.100,00 € wird durch die Ortsgemeinde Bodenheim erfolgen.

Bestellung der Geschäftsführung für die Projektgesellschaft:

Die Gesellschafterversammlung bestellt Herrn Roman Becker, hauptamtlicher Geschäftsführer der KWBG und den Bürgermeister der Ortsgemeinde Bodenheim, Herrn Thomas Becker-Theilig, wohnhaft in Bodenheim, zu Geschäftsführern der Projektgesellschaft.

Einlage des Grundstücks:

Der Gemeinderat stimmt der Sacheinlage der Grundstücke, in die zu gründende Projekt-gesellschaft „Wohnen in Bodenheim UG & Co. KG“, zu einem gutachterlich festzustellenden Wert zu. Die Sacheinlage wird auf einem Kapitalkonto der UG & Co. KG ausgewiesen und dient für die Projektfinanzierung als Eigenkapital.

Mitglieder der Gesellschafterversammlung:

Da die Ortsgemeinde mit 51% die Mehrheit der Geschäftsanteile hält, erfolgt die Besetzung der Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft aus fünf Mitgliedern des Gemeinderates Bodenheim und der KWBG.

Hinweis:

Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Die Zahlung von Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen für die Projektgesellschaft ist nicht vorgesehen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Gründung der Beteiligungsgesellschaft „Wohnen in Bodenheim UG & Co.KG“ zu und beauftragt den Bürgermeister der Ortsgemeinde die damit verbundenen Handlungen zur Gründung auszuführen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Bauantrag

Tektur zur Genehmigung, Änderungen im Grundriss, Kita Wühlmäuse, Am Dollesplatz

Vorlage: 2022/006/180

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die beigefügte Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist baldmöglichst herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Westrum“ in der Fassung der 3. Änderung. Da der nächste Bau- und Planungsausschuss erst für den 20.06.2022 terminiert ist, soll dieser Antrag im Gemeinderat behandelt werden. Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Das Bauvorhaben ist vollendet. Es wird nun der geringfügig veränderte Grundriss in einem Nachtrag, einer Tektur, beantragt. Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Vergaben

Zu TOP 7.1:

Wiederherstellung der Gehwegoberflächen im Zuge des Glasfaserausbaus

Grundsatzbeschluss und Vergabekompetenz

Vorlage: 2022/006/175

Sachverhalt:

Im Zuge des voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnenden Ausbaus des Glasfasernetzes durch die UGG sollen die Kabel grundsätzlich im Bereich der Gehwege eingebaut werden. Bei bereits gepflasterten Wegen wird dafür der jeweilige Gehweg nur in der Breite geöffnet, die für die Bauarbeiten erforderlich ist. Im Anschluss an die Wiederherstellung der Oberfläche sollte grundsätzlich kein Unterschied zum vorherigen Zustand sichtbar sein.

Soweit die Gehwege asphaltiert sind, kann UGG die aufgebrochenen Flächen selbstverständlich wieder mit Asphalt schließen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Gehwegoberfläche auch mit Pflaster zu versehen. In diesem Fall müsste die gesamte asphaltierte Gehwegoberfläche bis 20 cm Stärke ausgebaut, eine Tragschicht wiederhergestellt und anschließend insgesamt gepflastert werden.

Im Bereich des Kabelgrabens übernimmt UGG die Kosten bis zur Höhe einer Asphaltierung. Der darüberhinausgehende Kostenanteil ist durch die Ortsgemeinde zu tragen. Für 1 m² Fläche werden nach der entsprechenden Preisindikation für den Austausch von Asphalt in Gehwegen folgende Beträge fällig:

Ausbau Asphalt  — 52 €/m²

Wiederherstellung Tragschicht  — 34 €/m²

Pflastern incl. Material  — 44 €/m²,

gesamt somit 130 €/m² netto bzw. 154,70 €/m² brutto.

Außerdem sollen in den Kreuzungsbereichen die bestehenden Hochbordanlagen durch den Einbau von niedrigen Bordsteinen ausgetauscht werden, um in der Mobilität eingeschränkten Menschen das Überqueren der Straßen zu erleichtern. An welchen Kreuzungen dies in welcher Weise ausgeführt wird, soll jeweils vor Ort entschieden werden. Nach dem Preisblatt der UGG betragen die Kosten je lfd. Meter dafür 169,00 € netto bzw. 201,11 € brutto.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Grundsatzbeschluss zur Pflasterung der bisher asphaltierten Gehwegflächen zu fassen und dem Ortsbürgermeister die Vollmacht zu erteilen, entsprechende Aufträge zu vergeben. Über die Auftragsvergaben hat er den Gemeinderat in der jeweils nächsten Sitzung zu unterrichten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Im Zuge der Verlegung von Glasfaserleitungen in der Ortsgemeinde Bodenheim sollen grundsätzlich die bisher asphaltierten Wege in gepflasterter Bauweise wiederhergestellt werden.

An Kreuzungsbereichen, an denen der Austausch bestehender Hochbordsteine angebracht ist, sollen nach entsprechender Einzelfallentscheidung durch den Ortsbürgermeister niedrige Bordsteine eingebaut werden.

Für die hierzu zu erteilenden Aufträge, welche dem Gemeinderat in seiner jeweils nächsten Sitzung mitzuteilen sind, wird dem Ortsbürgermeister entsprechende Vergabevollmacht erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Antrag auf Ehrenamtsförderung 2022 – Austausch der Beleuchtung im Bereich der Schießanlage des Schützenvereins Bodenheim 78 e.V.

Vorlage: 2022/006/161

Sachverhalt:

Mit der Richtlinie des Landkreises Mainz-Bingen über die nachhaltige Sicherung des Ehrenamtes und die Förderung der Bürgergesellschaften vom 07.02.2022 hat der Landkreis beschlossen, nachhaltige Projekte und Einrichtungen ehrenamtlicher Initiativen in den Ortgemeinden zu fördern.

Auf Grundlage dieser Richtlinie beantragt der Schützenverein Bodenheim 78 e.V. eine Zuwendung für den Austausch der Beleuchtung im Bereich der Schießanlage. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich dabei auf ca. 2.200 €. Es wird eine Zuwendung in Höhe von 1.100 € beantragt.

Der Schützenverein Bodenheim 78 e.V. ist ein eingetragener Verein. Daher können Zuwendungen über die Ehrenamtsförderung beantragt werden. Eine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach § 67 GemO kommt nicht in Betracht.

Dem Antrag kann für die Förderperiode 2022 die Priorität zwei vergeben werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Antrag des Schützenverein Bodenheim 78 e.V. die Priorität zwei zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 9.1:

Vergabe der Gebäudeautomation im Rahmen des Neubaus Sportanlage Bürgel, 2. BA

Vorlage: 2022/006/156

Entscheidung:

Die Firma Maurus Automatisierungstechnik wird mit Gebäudeautomation gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 99.157,71 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 9.2:

Vergabe der Gebäudeleittechnik im Rahmen des Neubaus Kita Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/160

Entscheidung:

Die Firma Maurus Automatisierungstechnik wird mit Gebäudeleittechnik gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 71.673,81 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 9.3:

Vergabe der Gerüstbauarbeiten im Rahmen des Neubaus Kindertagesstätte Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/145

Entscheidung:

Die Firma Ergül Gerüstbau GmbH wird mit Gerüstbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 28.623,80 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 9.4:

Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen des Neubaus Kindertagesstätte Leidheckenweg

Vorlage: 2022/006/141

Entscheidung:

Die Firma Elektro Dörr GmbH & Co. KG wird mit Elektroinstallationsarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 334.778,29 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Zu TOP 9.5:

Vergabe von Malerarbeiten am Historischen Rathaus Bodenheim

Vorlage: 2022/006/177

Entscheidung:

Die Firma Hans Körner GmbH wird mit den Arbeiten gem. ihrem Angebot in Höhe von 49.218,40 € brutto beauftragt.

Zu TOP 10:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über folgende Themen.

Der „Offener Brief per E-Mail“ vom 03.06.2022 vom iC-Haus, Bodenheim liegt zur Kenntnisnahme vor und soll im nächsten Ältestenrat im Kreis der Fraktionsvorsitzenden am 13.06.2022 gemeinsam erörtert und hinsichtlich der damit verbundenen Konsequenzen besprochen werden.

Der Familienzirkus Hallygally wird vom 16.06. bis 03.07.2022 sein Gastspiel in Bodenheim, am Reichsritterstift geben.

Der Beigeordnete Andreas Kappel berichtet über die seitens der Gemeinde angebotene Veranstaltungsreihe „Tourist am Turm“. Diese findet seit 01. Mai d.J. statt. Zusammen mit 8 Winzern aus Bodenheim und dem neu angeschafften „Mobilen Weinstand“ der Ortsgemeinde sind bisher schon 700 Personen zu Besuch gewesen.

Der 1. Beigeordnete berichtet über den Baufortschritt am Erweiterungsvorhaben der KiTa Wühlmäuse bzw. am KiTa-Nebau Leidheckenweg sowie über den 2. Bauabschnitt des Neubaus an der Sport- und Kulturhalle Bürgel. Die Sportanlage Bürgel soll eine hohe Multifunktionsnutzung haben in sozialen und kulturellen Bereichen. Hierzu gibt es auch schon eine Anfrage der Polizeileitstelle zur Nutzung im Katastrophenfall. Ende Januar 2023 ist die Einweihung geplant.

Zu TOP 11:

Anträge/Anfragen

Herr Leber von der FWG erinnert an die zugesagte Ortsübersichtskarte für die „Hundekotbeutel“. Weiterhin weist er auf den von ihm mehrfach eingelegten Beschwerdevorgang zur Parksituation am nördlichen Ende der Ölmühlstraße hin. Er bittet den Vorsitzenden darum, die hierfür zuständige VG-Ordnungsverwaltung an den Vorgang zu erinnern.

Hierzu ergreift der anwesende VG-Beigeordnete Böttger das Wort und sagt seinerseits eine Bearbeitung durch das VG-Ordnungsamt zu.

Zu TOP 16:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende informiert darüber, dass im nicht öffentlichen Teil der Sitzung über verschiedene Grundstückangelegenheiten befunden wurde, zwei Beschlüsse wurden vertagt.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:54 Uhr.

Thomas Becker-Theilig
Birgitt Maurus
Vorsitzender
Schriftführerin