Die förmliche Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Ortskern Harxheim – Westlicher Teil“, 2. Änderung erfolgte in der Zeit vom 06.06.2022 bis einschließlich 08.07.2022. Der Ortsgemeinderat Harxheim hat in seiner Sitzung am 17.05.2023 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der förmlichen Offenlage abgewogen und beschlossen; so auch eine Sammelstellungnahme.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB wird den Unterzeichner*innen der Sammelstellungnahme hiermit Gelegenheit gegeben nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung, Einsicht in die Abwägungsunterlagen zu ihrer Stellungnahme zu nehmen.