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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 30/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Harxheim am Mittwoch, dem 19.06.2024 um 19:30 Uhr im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim, Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

am Mittwoch, dem 19.06.2024 um 19:30 Uhr im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim, Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 20:31 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:31 Uhr bis 20:31 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 20:31 Uhr bis 20:31 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Andreas Hofreuter

Erster Beigeordneter

Klaus-Werner Fritzsch

Beigeordnete

Heike Decker-Schneider

Thomas Schwab, ab 19:54 Uhr, während TOP 7.1

Die Ratsmitglieder

Jennifer Ackermann

Wolfgang Brieske

Rita Drescher

Monika Gengelbach, ab 19:51 Uhr, während TOP 6.3

Manuel Höferlin

Stefan Köthe

Dieter Kühnast-Krebühl

Anke Renker

Maximilian Wolf

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Außerdem anwesend

René Nauheimer, Beigeordneter der VG Bodenheim

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Thomas Adamek

Alexander Reis

Tanja Reßler

Philipp Wolf

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 10.06.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Änderungen zur Tagesordnung ergehen nicht.

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 — Vorlage

1.

Annahme von Spenden

1.1.

Annahme von Spenden

2024/026/052

2.

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für

Feld-, Weinbergs- und Waldwege der

OG Harxheim,

hier: Aktualisierung der Satzung

2024/026/020

3.

Vollzug des Haushaltsplanes 2023;

Mittelübertrag nach § 17 GemHVO

2024/026/029

4.

Jahresabschluss 2020; hier: Ergebnis

der Rechnungsprüfung und

Beschlussfassung

2024/026/045

5.

Bauleitplanung

6.

Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge

6.1.

Bauantrag

Einbau einer Gaube, Am Rheinhessenblick

2024/026/050

6.2.

Bauantrag

Einbau einer Gaube, Am Rheinhessenblick

(zweite Doppelhaushälfte)

2024/026/051

6.3.

Befreiungsantrag

Überdachung eines Teils der

nichtüberbaubaren Fläche,

Gerbstedter Straße

2024/026/042

7.

Vergaben

7.1.

Radwegquerung K46 / Bahnhofstraße,

Höhe Altenwohnheim

Vergabe der Bauarbeiten

2024/026/008/2

8.

Bekanntgabe von Vergaben

8.1.

Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten

im Rahmen des Neubaus Gerätehalle

2024/026/024

8.2.

Vergabe der Sanitärinstallationsarbeiten

im Rahmen des Neubaus Gerätehalle

2024/026/025

8.3.

Neubau Gerätehalle Bauhof Nachtrag 1

zu Erd-, Maurer- und Betonbauerarbeiten

2024/026/028

8.4.

Bebauungsplan "In den Rohrwiesen",

4. Änderung

Vergabe der Ingenieurleistungen

2024/026/030

8.5.

Brandschutzertüchtigung Sporthalle,

Vergabe Trockenbauarbeiten

2024/026/046

8.6.

Brandschutzertüchtigung Sporthalle,

Vergabe Lieferung und Montage RS-Türen

2024/026/047

8.7.

Brandschutzertüchtigung Sporthalle,

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

2024/026/048

9.

Anträge/Anfragen

10.

Grundstücksangelegenheiten

11.

Informationen

11.1.

Haushaltsverfügung zum Haushaltplan 2024

2024/026/044

Nichtöffentlicher Teil:

12.

Grundstücksangelegenheiten

13.

Rechtsangelegenheiten

14.

Anträge/Anfragen

15.

Informationen

Öffentlicher Teil:

16.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Annahme von Spenden

Zu TOP 1.1:

Annahme von Spenden

Vorlage: 2024/026/052

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Bei der Durchsicht der noch offenen Spendengelder ist aufgefallen, dass über folgende Geldeingänge vom Gemeinderat Harxheim noch keine Beschlüsse gefasst worden sind:

-

Aktiv und Gesund Human Care e.V. 1.000 € für die Kita (Zahlungseingang 27.07.2022)

-

Volker Pusch 1.000 € für die Küche der Kita (Zahlungseingang 03.06.2022)

-

Ilka Kühn-Krebs 130 € für Fußballtore BI-Bolzplatz (Zahlungseingang 13.11.2023)

-

Brugger-Soccer-Systems GbR 200 € für BI-Bolzplatz (18.12.2023)

-

MGV 1862 Mommenheim e.V. 150 € für BI-Bolzplatz (Zahlungseingang 25.03.2024)

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die o.g. Spendeneingänge an.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 2:

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der OG Harxheim, hier: Aktualisierung der Satzung

Vorlage: 2024/026/020

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die bisherige Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege ist datiert auf den 28.04.2014.

Im Mai 2021 wurde die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zu den Wegebeiträgen angepasst. Die Änderungen betreffen eine Satzungsformulierung zum Gemeindeanteil sowie einen neu gefassten Paragraphen, der Wegebeiträge als öffentliche, auf dem Grundstück ruhende Last regelt.

Um bei künftigen Maßnahmen so aktuell und rechtssicher wie möglich agieren zu können, hat die Verbandsgemeindeverwaltung diese Änderungen in den vorliegenden Satzungsentwurf eingepflegt (gelb markiert).

Die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes sowie die bisherige Satzung liegen der Vollständigkeit halber ebenfalls vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Beitragssatzung Feld-, Weinbergs- und Waldwege. Die neue Satzung löst die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der OG Harxheim vom 28.04.2014 ab.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Vollzug des Haushaltsplanes 2023; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO

Vorlage: 2024/026/029

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken.

Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort.

Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2023.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern. Des Weiteren sollen 8.000 € für allgemeine Außenanlagen und 12.000 € für Straßen, Gehwege und Plätze übertragen werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Jahresabschluss 2020; hier: Ergebnis der Rechnungsprüfung und Beschlussfassung

Vorlage: 2024/026/045

Der Vorsitzende gibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kühnast-Krebühl. Herr Kühnast-Krebühl trägt nachfolgenden Sachverhalt vor.

Im Rahmen der Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2020 fand am 27.03.2024 eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Rechnungsprüfungsausschuss befasste sich mit der Belegprüfung und dem Jahresabschluss 2020. Fragen, die von der Verwaltung zu klären waren, wurden beantwortet und sind Bestandteil des Prüfberichts, der ebenfalls durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Kühnast-Krebühl, vorgetragen wird.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt den Jahresabschluss 2020 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Die Abstimmung erfolgt ohne den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten.

Beschluss 2:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Harxheim für das Jahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Die Abstimmung erfolgt ohne den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten.

Beschluss 3:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2020 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Bauleitplanung

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 6:

Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge

Zu TOP 6.1:

Bauantrag

Einbau einer Gaube, Am Rheinhessenblick

Vorlage: 2024/026/050

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 05.07.2024 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Die schon eingebaute Gaube befindet sich auf der Nordseite und ist von der Straße aus nicht zu sehen. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Wir empfehlen daher, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die Gaube sitzt zu nahe an der gemeinsamen Grenze der Doppelhausbebauung. Hierbei handelt es sich um einen bauordnungsrechtlichen Aspekt, der bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben muss.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6.2:

Bauantrag

Einbau einer Gaube, Am Rheinhessenblick (zweite Doppelhaushälfte)

Vorlage: 2024/026/051

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 05.07.2024 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Die schon eingebaute Gaube befindet sich auf der Nordseite und ist von der Straße aus nicht zu sehen. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Wir empfehlen daher, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die Gaube sitzt zu nahe an der gemeinsamen Grenze der Doppelhausbebauung. Hierbei handelt es sich um einen bauordnungsrechtlichen Aspekt, der bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben muss.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6.3:

Befreiungsantrag

Überdachung eines Teils der nichtüberbaubaren Fläche, Gerbstedter Straße

Vorlage: 2024/026/042

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 20.06.2024 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Im Spielberg“ (Sportanlage, 1. Teil) in der Fassung der 2. Änderung.

Das Bauvorhaben wird als „Pergola“ bezeichnet, was jedoch nicht zutrifft. Eine Pergola ist eine offene Rankhilfe für Pflanzen. Hier wird eine Überdachung auf Stützen errichtet, was dieses Vorhaben zum „Gebäude“ macht. „Gebäude“ sind laut § 2 Abs. 2 Satz 1 Landesbauordnung selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen. Hier soll eine nichtüberbaubare Fläche mit ca. 27, 24 m² überbaut werden.

Wir geben keine Empfehlung, der Gemeinderat ist in seiner Entscheidung frei.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Die Abstimmung erfolgt ohne RM Gengelbach.

Zu TOP 7:

Vergaben

Zu TOP 7.1:

Radwegquerung K46 / Bahnhofstraße, Höhe Altenwohnheim

Vergabe der Bauarbeiten

Vorlage: 2024/026/008/2

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Querung des Radwegs an der Bahnhofstraße (K 46) soll verkehrssicherer gestaltet werden. Die bestehende Situation ist für querende Radfahrer nicht ungefährlich, da aus der S-Kurve kommende Pkw nur wenige Meter später diese Querung beidseits zu beachten haben. Eine trapezförmige Aufweitung auf der nördlichen Seite in Richtung Gau-Bischofsheim korrigiert den versetzten Verlauf des Radweges, so dass künftig eine senkrecht zur Bahnhofstraße verlaufende Querung möglich wird.

Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.04.2023 mit der Situation vor Ort befasst und empfiehlt dem Gemeinderat, die Maßnahme wie folgt auszuführen:

Südlich der K46 Richtung Mommenheim wird durch den OG Bauhof eine Sperre entfernt. Die große Sperre bleibt erhalten.

Die Schilderstange wird durch den OG Bauhof verlängert und die Schilder (Fuß- und Radweg und Kein Winterdienst) werden nach oben versetzt sowie ein VZ 205 (Vorfahrt achten) wird aus Richtung Mommenheim ergänzt.

Der Bürgersteig wird im Bereich des Radweges abgesenkt (durch Maßnahme Firma Lang über VG Radweg Fonds).

Nördlich der K46 Richtung Gau-Bischofsheim wird am Radweg direkt vor dem Bürgersteig abgesenkt um einen kurzen Querungsweg zur gegenüberliegenden Seite zu gewährleisten.

Hundekotbeutel-Spender und Reklame-Schilder in diesem Bereich werden durch den OG Bauhof versetzt, sowie ein VZ 205 angebracht. Das VZ 283-10 wird durch die Firma Lang ca. 10 m nach Osten versetzt.

Bei den Straßeneinlauf-Gittern werden Querverstrebungen angeschweißt, um ein Steckenbleiben von Fahrrad Reifen zu verhindern.

Die Verkehrsleitelemente der Firma Lüft entfallen ersatzlos.

Die Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich gem. Angebot der Fa. Lang auf 11.209,94 € brutto. Die Ortsgemeinde hat bei der Verbandsgemeinde einen Antrag auf Zuwendung aus dem Radwegefonds beantragt. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2024 dem Antrag zustimmt, womit der Ortsgemeinde die Kosten zu 100 % erstattet werden.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Bauarbeiten zur Ertüchtigung der Radwegquerung auf der K 46 im Bereich der alten Bahntrasse an die Fa. Lang zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 9; Enthaltung(en) 3

Zu TOP 8:

Bekanntgabe von Vergaben

Der Vorsitzende informiert über nachfolgende Vergaben:

Zu TOP 8.1:

Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen des Neubaus Gerätehalle

Vorlage: 2024/026/024

Entscheidung:

Die Firma Jakob Drehwald GmbH wird mit Elektroinstallationsarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Zu TOP 8.2:

Vergabe der Sanitärinstallationsarbeiten im Rahmen des Neubaus Gerätehalle

Vorlage: 2024/026/025

Entscheidung:

Die Firma Wust & Heck GmbH wird mit Sanitärinstallationsarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe im Rahmen der freihändigen Vergabe beauftragt.

Zu TOP 8.3:

Neubau Gerätehalle Bauhof Nachtrag 1 zu Erd-, Maurer- und Betonbauerarbeiten

Vorlage: 2024/026/028

Beschluss:

Firma Karl Gemünden GmbH und Co KG aus Ingelheim wird mit Nachtrag 1 vom 11.04.2024 beauftragt.

Zu TOP 8.4:

Bebauungsplan "In den Rohrwiesen", 4. Änderung

Vergabe der Ingenieurleistungen

Vorlage: 2024/026/030

Entscheidung:

Das Büro DÖRHÖFER & PARTNER aus Engelstadt erhält den Auftrag zur Durchführung der notwendigen Ingenieurleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „In den Rohrwiesen“, 4. Änderung zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 2.998,80 €.

Zu TOP 8.5:

Brandschutzertüchtigung Sporthalle, Vergabe Trockenbauarbeiten

Vorlage: 2024/026/046

Entscheidung:

Die Fa. Wallmüller Brandschutz und Innenausbau GmbH aus Mainz-Kostheim wird mit den Trockenbauarbeiten gem. vorliegendem Angebot über brutto 7.473,20 € beauftragt.

Zu TOP 8.6:

Brandschutzertüchtigung Sporthalle, Vergabe Lieferung und Montage RS-Türen

Vorlage: 2024/026/047

Entscheidung:

Die Fa. Schreinerei HUY GmbH aus Bad-Kreuznach wird mit der Lieferung und Montage von RS-Türen gem. vorliegendem Angebot über brutto 7.195,93 € beauftragt.

Zu TOP 8.7:

Brandschutzertüchtigung Sporthalle, Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Vorlage: 2024/026/048

Entscheidung:

Das Ingenieurbüro BauSecur AG aus Bad Kreuznach wird mit der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gem. vorliegendem Angebot über brutto 1.088,63 € beauftragt.

Zu TOP 9:

Anträge/Anfragen

Ratsmitglied Köthe fragt nach dem Fußweg in der Gaustraße.

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Stand.

Ratsmitglied Drescher fragt nach dem Stand bezüglich des Spielplatzes in der Oderstraße.

Der Vorsitzende teilt mit, dass es hierzu keinen neuen Sachstand gibt.

Zu TOP 10:

Grundstücksangelegenheiten

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 11:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über:

- Sachstand Sporthalle

- Umbau Harxi

- GlasfaserPlus - Glasfaserausbau

Zu TOP 11.1:

Haushaltsverfügung zum Haushaltplan 2024

Vorlage: 2024/026/044

Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.

Mit Schreiben vom 22.04.2024 ging die Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 ein. Sie enthält folgenden Wortlaut:

„Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hinsichtlich der Festsetzungen

1.

des Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 1.950.000 € gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 und § 105 Abs. 3 GemO,

2.

der Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 396.560 € gem. § 95 Abs. 4, § 102 GemO

genehmigt.

Aufgrund der beschlossenen Haushaltskonsolidierungen hat sich der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 geändert. Dieser Betrag ist noch entsprechend des Betrags auf Seite 15 des Haushaltsplans ebenfalls in der Haushaltssatzung zu ändern.

Wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleichs, hat die Kommunalaufsicht den Beschluss des Ortsgemeinderates vom 03.04.2024 über die Festsetzung des Haushaltsplans 2024 nach § 118 Abs. 1 i.V.m. § 121 GemO beanstandet.

Vor dem Hintergrund, dass der Haushaltsausgleich in den kommenden Haushaltsjahren erreicht wird, kann der Haushaltsplan jedoch unter Berücksichtigung der Haushaltsverfügung ausgeführt werden.

Sollte sich für die Haushaltsplanung 2025 ein Haushaltsdefizit abzeichnen, hat die Ortsgemeinde Harxheim dieser Entwicklung frühzeitig entgegenzuwirken. Im Rahmen eines strikten Haushaltskonsolidierungskurses sind alle gestaltbaren Möglichkeiten vorrangig zur Ausgabenreduzierung sowie zur Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen zu nutzen, um Einnahmen und Ausgaben dauerhaft in Einklang zu bringen.

Zu TOP 16:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung keine Beschlüsse gefasst worden sind.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 20:31 Uhr.

Andreas Hofreuter
Ayleen Haibach
Vorsitzender
Schriftführerin