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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 30/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift

zur öffentlichen konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim am Donnerstag, dem 04.07.2024 um 19:30 Uhr im Ratskeller des Unterhofes, Unterhofstr. 10, 55296 Gau-Bischofsheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 21:11 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Patric Müller

Beigeordneter

Tino Lotz - Erster Beigeordneter ab TOP 4

Die Ratsmitglieder

Sabrina Bedrich

Mathias Böhm

Wolfgang Drechsler

Claudia Engel

Toni Escher

Linda Maria Fornoff

Sabine Käller

Dr. Stefanie Klossok

Edith Knab

Karlheinz Kohn

Thomas Pfeiffer

Volker Pietzsch Beigeordneter ab TOP 4

Johannes Schäfer

Guido Wilwers

Schriftführerin

Ayleen Haibach

Außerdem anwesend

Claudia Deubel - Beigeordnete der VG Bodenheim

Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Josef Schreiber

Harald Velden

Bernd Wehrum

Entschuldigt fehlen:

Erster Beigeordneter

Armin Sambale

Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Richard Cunrath

Björn Lohr

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 27.06.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.

Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor:

TOP 7 - Maßnahmen aus Schulwegeplanung

Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

 —  Vorlage

1.

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

2.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

3.

Ernennung des Ortsbürgermeisters und Einführung in das Amt

4.

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung

a) Erste/r Beigeordnete/r

b) "Zweite/r" Beigeordnete/r

5.

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung

6.

Bildung von Fraktionen

7.

Maßnahmen aus Schulwegeplanung

8.

Informationen

8.1.

Sitzungsplan 2. Halbjahr

8.2.

Unterstützungsangebote des Landes RLP für das kommunale Ehrenamt

8.3.

Zuwendungsbescheid aus dem Investitionsstock des Landes RLP zum Neubau einer Gerätehalle für den Bauhof

8.4.

Erweiterung der Urnenstelenanlage auf dem Friedhof

8.5.

Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen durch die Kreisverwaltung

Zu TOP 1:

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Vorlage: 2024/020/026

Die Wahlzeit des 2019 gewählten Ortsgemeinderates endete mit Ablauf des 30. Juni 2024. Die nach der Wahl im neuen Ortsgemeinderat nicht mehr vertretenen ehemaligen Ratsmitglieder Josef Schreiber, Bernd Wehrum und Harald Velden werden von Herrn Ortsbürgermeister Müller verabschiedet.

Zu TOP 2:

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Vorlage: 2024/020/027

Namens der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim verpflichtet der Vorsitzende alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates Gau-Bischofsheim durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung).

Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbrevier https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält das Kommunalbrevier zusätzlich viele Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik.

Zu TOP 3:

Ernennung des Ortsbürgermeisters und Einführung in das Amt

Vorlage: 2024/020/028

Da es sich hier um eine Wiederwahl von Herrn Müller handelt, entfällt die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt und es folgt die Urkundenübergabe durch den Beigeordneten Tino Lotz.

Zu TOP 4:

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung

a) Erste/r Beigeordnete/r

b) "Zweite/r" Beigeordnete/r

Vorlage: 2024/020/029

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Im Zusammenhang mit der Wahl der Beigeordneten gilt Folgendes:

  • Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 1 GemO werden die Beigeordneten stets in geheimer Abstimmung, mit Stimmzettel, in öffentlicher Sitzung gewählt.
  • Es können nur Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen werden.
  • Für die geheimen Wahlen steht eine Wahlkabine, eine Wahlurne, Stimmzettel ohne Aufdruck sowie Stimmzettelumschläge zur Verfügung. In der Wahlkabine befindet sich ein Kugelschreiber zur Beschriftung des Stimmzettels.
  • Wird nur ein Bewerber/eine Bewerberin vorgeschlagen, so kann mit „ja“ oder „nein“ auf dem Stimmzettel abgestimmt werden. Ergeben sich hierbei ebenso viel Ja- wie Nein-Stimmen, so ist die Wahl erneut durchzuführen. Zu diesem Wahlgang können neben dem bisherigen Bewerber/der bisherigen Bewerberin auch weitere Bewerber/innen vorgeschlagen werden.
  • Bei einer Wahl, zu der mehrere Personen vorgeschlagen wurden, ist der Name des Bewerbers oder der Bewerberin, für den oder die das Ratsmitglied seine Stimme abgeben möchte, auf den Stimmzettel zu schreiben.
  • Das handschriftliche Ausfüllen der Stimmzettel durch Ratsmitglieder entspricht der „eindeutigen Kennzeichnung“ von Stimmzetteln gem. § 40 Abs. 4 Satz 3 GemO.
  • Das OVG Rheinland-Pfalz hat keine Bedenken, wenn die Stimmzettel von den Ratsmitgliedern handschriftlich ausgefüllt werden. Dies widerspreche nicht den Grundsätzen einer geheimen Wahl, denn es stünde jedem Ratsmitglied frei, seine Handschrift zu verstellen oder in Druckbuchstaben zu schreiben (OVG Rheinland-Pfalz v. 10.07.1978, Az: 7 A 75/78). Diese Entscheidung ist nach wie vor aktuell.
  • Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine nach innen zu falten, in den Stimmzettelumschlag zu stecken und dieser ohne Zukleben zu verschließen.
  • Unbeschrieben abgegebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung.
  • Ungültig sind Stimmzettel, die den Namen eines nicht vor der Wahl vorgeschlagenen Bewerbers/Bewerberin enthalten.
  • Keine eindeutige Kennzeichnung und damit Ungültigkeit der Stimme liegt vor, wenn ein Ratsmitglied hinter „Ja“ bzw. den Namen eines/einer Vorgeschlagenen z.B. einen Smiley malt.
  • Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers/der Wählerin nicht unzweifelhaft erkennbar ist und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Ein zur Ungültigkeit führender Zusatz, eine Verwahrung oder ein Vorbehalt liegt z.B. dann vor, wenn diese Kennzeichnung diffamierenden oder beleidigenden Charakter hat (z.B. Schimpfwörter oder „den nicht!“).
  • Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
  • Erhält im ersten Wahlgang kein Kandidat/keine Kandidatin mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so ist die Wahl zu wiederholen.
  • Erhält auch im zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet zwischen den beiden Personen, welche die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl statt.
  • Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhalten haben, entscheidet das Los, welche Person in die Stichwahl kommt.
  • Bei notwendigen Losentscheiden werden Loszettel von gleicher Güte und Beschaffenheit mit Bewerbernamen beschriftet, in Umschläge von gleicher Güte und Beschaffenheit gegeben und in einen, oben offenen Behälter gelegt. Vor der Ziehung sind die Umschläge durch ein Mitglied des Wahlausschusses zu mischen. Das Los wird durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter gezogen.
  • Ergibt sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheidet wiederum das Los.
  • Nach der Geschäftsordnung erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern. Die Stimmzettel sind nach der Feststellung des Wahlergebnisses mindestens zwei Wochen in einem verschlossenen Umschlag vom Vorsitzenden aufzubewahren. Erfolgt keine Wahlanfechtung gem. § 43 Abs. 1 GemO, sind die Stimmzettel nach Ablauf dieser Frist unverzüglich zu vernichten.

Der Vorsitzende bittet um Wahlvorschläge zur Wahl der Beigeordneten.

Nach Abgabe der Wahlvorschläge erfolgt die Durchführung der Wahlen.

Nach der Geschäftsordnung erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern. Die Stimmzettel sind nach der Feststellung des Wahlergebnisses mindestens zwei Wochen in einem verschlossenen Umschlag von Vorsitzenden aufzubewahren. Erfolgt keine Wahlanfechtung gem. § 43 Abs. 1 GemO, sind die Stimmzettel nach Ablauf dieser Frist unverzüglich zu vernichten.

Vor Beginn der Wahlhandlungen beauftragt der Vorsitzende nachfolgende Ratsmitglieder mit der Auszählung der Stimmen:

- Johannes Schäfer

- Karlheinz Kohn

- Mathias Böhm

a) Wahl der/des Ersten Beigeordneten

Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für die Wahl der / des Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

Von der SPD-Fraktion wird Herr Tino Lotz vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

1. Wahlgang zur Wahl der/des Ersten Beigeordneten

Jedem Ratsmitglied wird ein weißer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zum Ausfüllen der Stimmzettel stehen zwei Wahlkabinen vor dem Sitzungssaal bereit.

Nach Beendigung der Stimmabgabe stellt der Vorsitzende fest, dass bei der Abstimmung 15 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 15 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt; ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Ratsmitglieder überein, die abgestimmt haben. Die anschließende Auszählung der Stimmzettel wird durch den Wahlvorstand vorgenommen.

Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmen  — 15

./. Zahl der für ungültig erklärten Stimmen  —  0

./. Zahl der Stimmenthaltungen  —  3

Demnach gültige Stimmzettel  —  15

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf:

Tino Lotz  —  12 Stimmen

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Tino Lotz zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim gewählt wurde und händigt dem Ersten Beigeordneten Tino Lotz die Ernennungsurkunde aus.

Es folgen Vereidigung und Einführung in das Amt. Anschließend verliest der Vorsitzende die Niederschrift über die Ernennung.

b) Wahl der/des Zweiten Beigeordneten

Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für die Wahl der / des Zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

Von der FWG-Fraktion wird Herr Volker Pietzsch vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

1. Wahlgang zur Wahl der/des Zweiten Beigeordneten

Jedem Ratsmitglied wird ein weißer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zum Ausfüllen der Stimmzettel stehen zwei Wahlkabinen vor dem Sitzungssaal bereit.

Nach Beendigung der Stimmabgabe stellt der Vorsitzende fest, dass bei der Abstimmung 15 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 15 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt; ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Ratsmitglieder überein, die abgestimmt haben. Die anschließende Auszählung der Stimmzettel wird durch den Wahlvorstand vorgenommen.

Ergebnis der Abstimmung:

Zahl der abgegebenen Stimmen  —  15

./. Zahl der für ungültig erklärten Stimmen  —  0

./. Zahl der Stimmenthaltungen  —  3

Demnach gültige Stimmzettel  —  15

Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf:

Volker Pietzsch  —  8 Stimmen

Wahlergebnis:

Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Volker Pietzsch zum Zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim gewählt wurde und händigt dem Zweiten Beigeordneten Volker Pietzsch die Ernennungsurkunde aus.

Es folgen Vereidigung und Einführung in das Amt. Anschließend verliest der Vorsitzende die Niederschrift über die Ernennung.

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 20:31 Uhr bis 20:39 Uhr.

Zu TOP 5:

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung

Vorlage: 2024/020/031

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Ortsgemeinderats beschränkt. Aus diesem Grund hat der neu gewählte Ortsgemeinderat für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GemO).

Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Bis zur Beschlussfassung über die künftige Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Ortsgemeinderates am 09. Juni 2024, also bis zum 08. Dezember 2024, kein Beschluss über die Geschäftsordnung des neu gewählten Ortsgemeinderates zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz.

In der Vergangenheit wurde regelmäßig die Geschäftsordnung der vorausgegangenen Wahlperiode erneut beschlossen und im Verlauf der aktuellen Wahlperiode bei Bedarf geändert.

Ratsmitglied Schäfer spricht das Thema digitale Sitzungen und Streaming von Sitzungen an.

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, das Thema für die nächste Sitzung vorzubereiten.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt die vorliegende Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2024-2029.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Bildung von Fraktionen

Vorlage: 2024/020/032

Sachverhalt:

Gemäß § 30a GemO können sich Ratsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Der Zusammenschluss zu einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Mitglieder sowie des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen sind dem Ortsbürgermeister mitzuteilen.

Nach Sachvortrag durch den Ortsbürgermeister schließen sich die Ratsmitglieder zu folgenden Fraktionen zusammen:

SPD-Fraktion

Sabrina Bedrich, Dr. Stefanie Klossok, Mathias Böhm, Sabine Käller, Tino Lotz, Armin Sambale, Edith Knab

Vorsitzender der SPD-Fraktion

Mathias Böhm

Stellvertretende/r Vorsitzende/r der SPD-Fraktion

Wird noch benannt.

CDU-Fraktion

Claudia Engel, Johannes Schäfer, Guido Wilwers, Linda Fornoff, Thomas Pfeiffer

Vorsitzender der CDU-Fraktion

Johannes Schäfer

Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion

Linda Fornoff

FWG-Fraktion

Toni Escher, Karlheinz Kohn, Volker Pietzsch

Vorsitzender der FWG-Fraktion

Karlheinz Kohn

Stellvertretender Vorsitzender der FWG-Fraktion

Volker Pietzsch

Zu TOP 7:

Maßnahmen aus Schulwegeplanung

Vorlage: 2024/020/040

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

Im Rahmen der Erstellung des Schulwegeplanes wurden neuralgische Bereiche in der Fußgängerführung analysiert und vor Ort mit Vertretern der Ortsgemeinde, der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei sowie des LBM besprochen. Dabei wurden zwei Maßnahmen priorisiert: Zum einen eine Querungshilfe in der Bahnhofstraße im Einmündungsbereich der Brühlstraße. Hier wird eine vorgezogenen Gehwegnase mittels „Lüft“-Element zur Umsetzung vorgeschlagen. Zum anderen die Schaffung einer Querungshilfe mittels Verkehrsinsel auf der Sperrfläche im Einmündungsbereich des Ruländerweges. Die Kosten betragen für die Maßnahme „Bahnhofstraße“ 2.260,64 € brutto und für die Maßnahme „Ruländerweg“ 3.406,13 € brutto. Hinzu kommen Markierungskosten von ca. 600 € brutto, die sich aber durch Zusammenlegung mit den Jahresmarkierungen reduzieren, da keine separate Anfahrt nötig würde.

Es herrscht eine rege Diskussion.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahmen wie vorgetragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über:

Zu TOP 8.1:

Sitzungsplan 2. Halbjahr

Zu TOP 8.2:

Unterstützungsangebote des Landes RLP für das kommunale Ehrenamt

Zu TOP 8.3:

Zuwendungsbescheid aus dem Investitionsstock des Landes RLP zum Neubau einer Gerätehalle für den Bauhof

Zu TOP 8.4:

Erweiterung der Urnenstelenanlage auf dem Friedhof

Zu TOP 8.5:

Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen durch die Kreisverwaltung

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:11 Uhr.

Patric Müller
Ayleen Haibach
Vorsitzender
Schriftführerin