Sitzungszeiten
Öffentlicher Teil: von 19:30 Uhr bis 21:11 Uhr
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Patric Müller
Beigeordneter
Tino Lotz - Erster Beigeordneter ab TOP 4
Die Ratsmitglieder
Sabrina Bedrich
Mathias Böhm
Wolfgang Drechsler
Claudia Engel
Toni Escher
Linda Maria Fornoff
Sabine Käller
Dr. Stefanie Klossok
Edith Knab
Karlheinz Kohn
Thomas Pfeiffer
Volker Pietzsch Beigeordneter ab TOP 4
Johannes Schäfer
Guido Wilwers
Schriftführerin
Ayleen Haibach
Außerdem anwesend
Claudia Deubel - Beigeordnete der VG Bodenheim
Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder
Josef Schreiber
Harald Velden
Bernd Wehrum
Entschuldigt fehlen:
Erster Beigeordneter
Armin Sambale
Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder
Richard Cunrath
Björn Lohr
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Patric Müller, eröffnet die Sitzung.
Er stellt fest, dass mit Datum vom 27.06.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.
Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor:
TOP 7 - Maßnahmen aus Schulwegeplanung
Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Somit tagt der Gemeinderat zu folgender
Tagesordnung
| — Vorlage | ||
| 1. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder | 2024/020/026 |
| 2. | Verpflichtung der Ratsmitglieder | 2024/020/027 |
| 3. | Ernennung des Ortsbürgermeisters und Einführung in das Amt | 2024/020/028 |
| 4. | Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung |
|
| a) Erste/r Beigeordnete/r |
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| b) "Zweite/r" Beigeordnete/r | 2024/020/029 |
| 5. | Beschlussfassung über die Geschäftsordnung | 2024/020/031 |
| 6. | Bildung von Fraktionen | 2024/020/032 |
| 7. | Maßnahmen aus Schulwegeplanung | 2024/020/040 |
| 8. | Informationen |
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| 8.1. | Sitzungsplan 2. Halbjahr |
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| 8.2. | Unterstützungsangebote des Landes RLP für das kommunale Ehrenamt |
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| 8.3. | Zuwendungsbescheid aus dem Investitionsstock des Landes RLP zum Neubau einer Gerätehalle für den Bauhof |
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| 8.4. | Erweiterung der Urnenstelenanlage auf dem Friedhof |
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| 8.5. | Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen durch die Kreisverwaltung |
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Zu TOP 1:
Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder
Vorlage: 2024/020/026
Die Wahlzeit des 2019 gewählten Ortsgemeinderates endete mit Ablauf des 30. Juni 2024. Die nach der Wahl im neuen Ortsgemeinderat nicht mehr vertretenen ehemaligen Ratsmitglieder Josef Schreiber, Bernd Wehrum und Harald Velden werden von Herrn Ortsbürgermeister Müller verabschiedet.
Zu TOP 2:
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage: 2024/020/027
Namens der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim verpflichtet der Vorsitzende alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates Gau-Bischofsheim durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung).
Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbrevier https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält das Kommunalbrevier zusätzlich viele Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik.
Zu TOP 3:
Ernennung des Ortsbürgermeisters und Einführung in das Amt
Vorlage: 2024/020/028
Da es sich hier um eine Wiederwahl von Herrn Müller handelt, entfällt die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt und es folgt die Urkundenübergabe durch den Beigeordneten Tino Lotz.
Zu TOP 4:
Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung
a) Erste/r Beigeordnete/r
b) "Zweite/r" Beigeordnete/r
Vorlage: 2024/020/029
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Im Zusammenhang mit der Wahl der Beigeordneten gilt Folgendes:
Der Vorsitzende bittet um Wahlvorschläge zur Wahl der Beigeordneten.
Nach Abgabe der Wahlvorschläge erfolgt die Durchführung der Wahlen.
Nach der Geschäftsordnung erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern. Die Stimmzettel sind nach der Feststellung des Wahlergebnisses mindestens zwei Wochen in einem verschlossenen Umschlag von Vorsitzenden aufzubewahren. Erfolgt keine Wahlanfechtung gem. § 43 Abs. 1 GemO, sind die Stimmzettel nach Ablauf dieser Frist unverzüglich zu vernichten.
Vor Beginn der Wahlhandlungen beauftragt der Vorsitzende nachfolgende Ratsmitglieder mit der Auszählung der Stimmen:
- Johannes Schäfer
- Karlheinz Kohn
- Mathias Böhm
a) Wahl der/des Ersten Beigeordneten
Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für die Wahl der / des Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim
Von der SPD-Fraktion wird Herr Tino Lotz vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
1. Wahlgang zur Wahl der/des Ersten Beigeordneten
Jedem Ratsmitglied wird ein weißer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zum Ausfüllen der Stimmzettel stehen zwei Wahlkabinen vor dem Sitzungssaal bereit.
Nach Beendigung der Stimmabgabe stellt der Vorsitzende fest, dass bei der Abstimmung 15 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 15 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt; ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Ratsmitglieder überein, die abgestimmt haben. Die anschließende Auszählung der Stimmzettel wird durch den Wahlvorstand vorgenommen.
Ergebnis der Abstimmung:
Zahl der abgegebenen Stimmen — 15
./. Zahl der für ungültig erklärten Stimmen — 0
./. Zahl der Stimmenthaltungen — 3
Demnach gültige Stimmzettel — 15
Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf:
Tino Lotz — 12 Stimmen
Wahlergebnis:
Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Tino Lotz zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim gewählt wurde und händigt dem Ersten Beigeordneten Tino Lotz die Ernennungsurkunde aus.
Es folgen Vereidigung und Einführung in das Amt. Anschließend verliest der Vorsitzende die Niederschrift über die Ernennung.
b) Wahl der/des Zweiten Beigeordneten
Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für die Wahl der / des Zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim
Von der FWG-Fraktion wird Herr Volker Pietzsch vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
1. Wahlgang zur Wahl der/des Zweiten Beigeordneten
Jedem Ratsmitglied wird ein weißer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zum Ausfüllen der Stimmzettel stehen zwei Wahlkabinen vor dem Sitzungssaal bereit.
Nach Beendigung der Stimmabgabe stellt der Vorsitzende fest, dass bei der Abstimmung 15 Ratsmitglieder anwesend waren und dass sich 15 Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligt haben. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt; ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Ratsmitglieder überein, die abgestimmt haben. Die anschließende Auszählung der Stimmzettel wird durch den Wahlvorstand vorgenommen.
Ergebnis der Abstimmung:
Zahl der abgegebenen Stimmen — 15
./. Zahl der für ungültig erklärten Stimmen — 0
./. Zahl der Stimmenthaltungen — 3
Demnach gültige Stimmzettel — 15
Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf:
Volker Pietzsch — 8 Stimmen
Wahlergebnis:
Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Volker Pietzsch zum Zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim gewählt wurde und händigt dem Zweiten Beigeordneten Volker Pietzsch die Ernennungsurkunde aus.
Es folgen Vereidigung und Einführung in das Amt. Anschließend verliest der Vorsitzende die Niederschrift über die Ernennung.
Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 20:31 Uhr bis 20:39 Uhr.
Zu TOP 5:
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Vorlage: 2024/020/031
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Ortsgemeinderats beschränkt. Aus diesem Grund hat der neu gewählte Ortsgemeinderat für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GemO).
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Bis zur Beschlussfassung über die künftige Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Ortsgemeinderates am 09. Juni 2024, also bis zum 08. Dezember 2024, kein Beschluss über die Geschäftsordnung des neu gewählten Ortsgemeinderates zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz.
In der Vergangenheit wurde regelmäßig die Geschäftsordnung der vorausgegangenen Wahlperiode erneut beschlossen und im Verlauf der aktuellen Wahlperiode bei Bedarf geändert.
Ratsmitglied Schäfer spricht das Thema digitale Sitzungen und Streaming von Sitzungen an.
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, das Thema für die nächste Sitzung vorzubereiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt die vorliegende Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2024-2029.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Bildung von Fraktionen
Vorlage: 2024/020/032
Sachverhalt:
Gemäß § 30a GemO können sich Ratsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Der Zusammenschluss zu einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Mitglieder sowie des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen sind dem Ortsbürgermeister mitzuteilen.
Nach Sachvortrag durch den Ortsbürgermeister schließen sich die Ratsmitglieder zu folgenden Fraktionen zusammen:
SPD-Fraktion
Sabrina Bedrich, Dr. Stefanie Klossok, Mathias Böhm, Sabine Käller, Tino Lotz, Armin Sambale, Edith Knab
Vorsitzender der SPD-Fraktion
Mathias Böhm
Stellvertretende/r Vorsitzende/r der SPD-Fraktion
Wird noch benannt.
CDU-Fraktion
Claudia Engel, Johannes Schäfer, Guido Wilwers, Linda Fornoff, Thomas Pfeiffer
Vorsitzender der CDU-Fraktion
Johannes Schäfer
Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion
Linda Fornoff
FWG-Fraktion
Toni Escher, Karlheinz Kohn, Volker Pietzsch
Vorsitzender der FWG-Fraktion
Karlheinz Kohn
Stellvertretender Vorsitzender der FWG-Fraktion
Volker Pietzsch
Zu TOP 7:
Maßnahmen aus Schulwegeplanung
Vorlage: 2024/020/040
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Im Rahmen der Erstellung des Schulwegeplanes wurden neuralgische Bereiche in der Fußgängerführung analysiert und vor Ort mit Vertretern der Ortsgemeinde, der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei sowie des LBM besprochen. Dabei wurden zwei Maßnahmen priorisiert: Zum einen eine Querungshilfe in der Bahnhofstraße im Einmündungsbereich der Brühlstraße. Hier wird eine vorgezogenen Gehwegnase mittels „Lüft“-Element zur Umsetzung vorgeschlagen. Zum anderen die Schaffung einer Querungshilfe mittels Verkehrsinsel auf der Sperrfläche im Einmündungsbereich des Ruländerweges. Die Kosten betragen für die Maßnahme „Bahnhofstraße“ 2.260,64 € brutto und für die Maßnahme „Ruländerweg“ 3.406,13 € brutto. Hinzu kommen Markierungskosten von ca. 600 € brutto, die sich aber durch Zusammenlegung mit den Jahresmarkierungen reduzieren, da keine separate Anfahrt nötig würde.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahmen wie vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Informationen
Der Vorsitzende informiert über:
Zu TOP 8.1:
Sitzungsplan 2. Halbjahr
Zu TOP 8.2:
Unterstützungsangebote des Landes RLP für das kommunale Ehrenamt
Zu TOP 8.3:
Zuwendungsbescheid aus dem Investitionsstock des Landes RLP zum Neubau einer Gerätehalle für den Bauhof
Zu TOP 8.4:
Erweiterung der Urnenstelenanlage auf dem Friedhof
Zu TOP 8.5:
Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauanträgen durch die Kreisverwaltung
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:11 Uhr.
Patric Müller | Ayleen Haibach |
Vorsitzender | Schriftführerin |