Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 21:05 Uhr bis 21:08 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:08 Uhr bis 21:47 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Andreas Hofreuter
Erste Beigeordnete
Rita Drescher
Beigeordnete
Anke Renker
Die Ratsmitglieder
Thomas Adamek
Robin Bäcker
Wolfgang Brieske
Heike Decker-Schneider
Felicitas Hessel
Manuel Höferlin
Marco Ksinsik
Tanja Reßler
Thorsten Schick
Jennifer Wienold-Opfer
Maximilian Wolf
Philipp Wolf
Eugen Zent
Schriftführerin
Rosa Mendo Such
Von der Verwaltung
Jonathan Essner zu TOP 1 und 2
Außerdem anwesend
Bürgerinnen und Bürger
Wolfgang Böttger, Beigeordneter der VG
Entschuldigt fehlen:
Beigeordneter
Gustav Reck
Die Ratsmitglieder
Jennifer Ackermann
Klaus-Werner Fritzsch
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister, Andreas Hofreuter, begrüßt die Anwesenden, Herrn Wolfgang Böttger, Beigeordneter der Verbandsgemeinde Bodenheim, Herrn Jonathan Essner, Fachbereichsleiter Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, und eröffnet somit die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 12.05.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Rosa Mendo Such bestimmt. Der Vorsitzende bittet um Änderung der Tagesordnung, TOP 9.1 - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035, Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß $ 67 Abs. 2 GemO -auf TOP 2 vorzuschieben, diesbezüglich wird Hr. Essner die Sachverhalte erläutern. Weitere Änderungswünsche der Tagesordnung ergehen nicht. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil: — Vorlage
| 1. | Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo; hier: Beauftragung eines Planungsbüros | 2026/026/027 |
| 2. | Bauleitplanung |
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| 2.1. | 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO | 2026/026/022 |
| 3. | Vollzug des Haushaltsplanes 2025; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO | 2026/026/031 |
| 4. | Jahresabschluss 2023; Beauftragung Rechnungsprüfungsausschuss | 2026/026/032 |
| 5. | 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 08.04.2025 | 2026/026/021 |
| 6. | 2. Änderungssatzung Friedhofsgebühren | 2026/026/023 |
| 7. | Renovierung der Aussegnungshalle | 2026/026/030 |
| 8. | Anschaffung E-Pritsche; Entscheidung | 2026/026/044 |
| 9. | Anschaffung ARI 345K Kofferaufbau; Entscheidung | 2026/026/043 |
| 10. | Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge |
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| 11. | Vergaben |
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| 12. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 13. | Anträge/Anfragen |
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| 14. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 15. | Informationen |
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Nichtöffentlicher Teil:
| 16. | Personalangelegenheiten |
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| 17. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 18. | Rechtsangelegenheiten |
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| 19. | Anträge/Anfragen |
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| 20. | Informationen |
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Öffentlicher Teil:
| 21. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo; hier: Beauftragung eines Planungsbüros; Vorlage: 2026/026/027
Sachverhalt:
Der Vorsitzende Hofreuter gibt das Wort an Herrn Essner.
Zur Beschleunigung der Schaffung von Wohnraum hat der Bund mit dem sogenannten „Bauturbo“ neue bzw. erweiterte planungsrechtliche Instrumente eingeführt. Ziel dieser Regelungen ist es, Bauvorhaben schneller umzusetzen, indem Genehmigungs- und Planungsverfahren vereinfacht oder verkürzt werden können. Der „Bauturbo“ ermöglicht es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, Wohnbauvorhaben auch außerhalb bestehender Bebauungspläne oder mit vereinfachten planungsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Dadurch können insbesondere Nachverdichtungen, Umnutzungen oder die kurzfristige Schaffung zusätzlichen Wohnraums erleichtert werden. Gleichzeitig verbleibt die Entscheidung über die Anwendung dieser Instrumente bei der jeweiligen Kommune. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, Leitlinien für die Anwendung des „Bauturbos“ im Gemeindegebiet zu erarbeiten. Ziel dieser Leitlinien ist es, klare fachliche und rechtliche Kriterien zu definieren, wann und in welcher Form die entsprechenden planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden sollen. Dadurch soll einerseits eine beschleunigte Wohnraumentwicklung ermöglicht und andererseits eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Auch wird damit eine gleichbehandelnde Bewertung von Bauanträgen gewährleistet. Die Erstellung solcher Leitlinien erfordert eine vertiefte planungsrechtliche Analyse sowie die Bewertung städtebaulicher Rahmenbedingungen im Gemeindegebiet. Hierfür ist die Beauftragung eines externen Fachbüros mit entsprechender Expertise im Bauplanungsrecht und in der Stadtentwicklung vorgesehen.
Zur Erarbeitung dieser Leitlinien empfiehlt die VG Verwaltung, das Büro BBP aus Kaiserslautern zu beauftragen. Das Büro wird mit der Ortsgemeinde mittels Workshops Leitlinien erarbeiten und finalisieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt, das Büro BBP aus Kaiserslautern mit der Erarbeitung von Leitlinien zur rechtssicheren und gleichbehandelnden Prüfung von Bauanträgen nach § 36 a Baugesetzbuch zum Angebotspreis von 11.500,- € zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt
Zu TOP 2:
Bauleitplanung
Zu TOP 2.1:
1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035; Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO; Vorlage: 2026/026/022
Sachverhalt:
Der Vorsitzende Hofreuter gibt das Wort an Hr. Essner weiter.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 befasst sich mit nachfolgenden Änderungen:
| - | Redaktionelle Änderung „Bestandsanpassung Wohnbaufläche“ in der Ortsgemeinde Bodenheim |
| - | Bebauungsplan „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim |
| - | Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ der FFW Gau-Bischofsheim/ Harxheim in der Ortsgemeinde Lörzweiler |
| - | Redaktionelle Ergänzung Signatur „Aussiedlerhof mit Gutsausschank“ in der Gemarkung Lörzweiler |
| - | Bebauungsplan „Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein“ der Ortsgemeinde Nackenheim |
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die aus der förmlichen Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen aus der förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Bevor der Verbandsgemeinderat eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes nach § 67 Abs. 2 GemO treffen kann, bedarf es der Zustimmung der Ortsgemeinden. Nach der Zustimmung durch die Ortsgemeinde Harxheim sowie der anderen Ortsgemeinden kann der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss nach § 67 Abs. 2 GemO fassen und bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Genehmigung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 beantragen. Die Zustimmung der Ortsgemeinde sowie der anschließende Feststellungsbeschluss der Verbandsgemeinde werden auf Grundlage der sich aus der Abwägung ergebenden Fassung der Planzeichnung mit Begründung gefasst.
Beschluss:
Der Gemeinderat Harxheim stimmt der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 auf der Grundlage der sich aus der Abwägung des Verbandsgemeinderates vom 19.03.2026 ergebenden Fassung zu.
Zusatz zum Beschluss: Der Gemeinderat fordert die Verwaltung der Verbandsgemeinde Bodenheim nachdrücklich auf, sich mit der Umsetzung des Gewerbegebiets zu beschäftigen. Herr Essner wird sich der Sache annehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Vollzug des Haushaltsplanes 2025; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO; Vorlage: 2026/026/031
Sachverhalt:
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken. Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort. Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2025.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Jahresabschluss 2023; Beauftragung Rechnungsprüfungsausschuss; Vorlage: 2026/026/032
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -208.051,41 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit nicht ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (-243.900,60 €) reichte nicht aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 110.085,64 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ebenfalls nicht ausgeglichen werden. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 10.306.463,63 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 3.561.408,58 € auszuweisen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2023 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 08.04.2025; Vorlage: 2026/026/021
Sachverhalt:
Die Friedhofssatzung wird angepasst,
| 1. | um die Grundlage für die überarbeitete Friedhofsgebührensatzung zu schaffen, |
| 2. | um die offensichtlichen Lücken in der Verständlichkeit der Satzung zu beheben und |
| 3. | um berücksichtigenswerte juristische Empfehlungen in Sachen Bürgerfreundlichkeit, Verwaltungsvereinfachung und Rechtmäßigkeit einzuarbeiten. |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf zur 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung vom 08.04.2025 zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
2. Änderungssatzung Friedhofsgebühren; Vorlage: 2026/026/023
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde wird zukünftig das Öffnen, Schließen und Beisetzen für die Grabstätten in der Urnenwand und im Rebenfeld mit eigenem Personal vornehmen. Hierfür waren Gebühren zu kalkulieren, die von der Fa. Heyder & Partner berechnet wurden. Hinzu kommt für diese Grabarten eine Gebühr zum Auflösen der Grabstätte nach Nutzungs- bzw. Ruhezeit. Zusätzlich wurde die Friedhofsgebührensatzung dahingehend angepasst, dass sämtliche Kosten Dritter als Auslagenersatz durch den Gebührenschuldner zu erstatten sind. Die Fremdkosten sind damit nicht mehr Bestandteil der Friedhofsgebührensatzung, sodass es zukünftig keiner Satzungsänderungen mehr bedarf, sollte die Fremdfirma ihre Preise ändern. Die Kosten der Fremdfirma sind jederzeit für den Bürger bei der Friedhofsverwaltung einsehbar und werden auch gesondert auf der Homepage veröffentlicht. Die Änderungen sind der vorliegenden Änderungssatzung im Detail zu entnehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim stimmt der 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Renovierung der Aussegnungshalle; Vorlage: 2026/026/030
Ratsmitglied Decker-Schneider tritt wegen Sonderinteresse vom Tisch zurück, danach nimmt sie wieder an der Sitzung teil.
Sachverhalt:
Bei der Aussegnungshalle muss dringend die Außenfassade renoviert werden, da der Putz abfällt und Feuchtigkeit ins Mauerwerk zieht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, der Ortsgemeinde Harxheim die dringende Renovierung der Außenfassade an der Aussegnungshalle vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Anschaffung E-Pritsche; Entscheidung; Vorlage: 2026/026/044
Sachverhalt:
Der Vorsitzende Andreas Hofreuter stellt das Fahrzeug vor und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder. Die Verwaltung beabsichtigt, entsprechend der Haushaltsplanung 2025/2026 einen Pritschenwagen zu leasen. Die Leasingrate beträgt monatlich 611,36 € über einen Zeitraum von 48 Monaten. Hinzu kommen einmalige Überführungskosten in Höhe von 599 €. Die Lieferung des Fahrzeugs kann frühestens Ende September/Anfang Oktober erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung des Fahrzeugs Ari 458 Pro Pritsche zu einer monatlichen Leasingrate von 611,36 € zzgl. einmaliger Überführungskosten von 599 €.
Abstimmungsergebnis:
Abgelehnt durch Stimmengleichheit
Ja-Stimmen 6; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 3
Zu TOP 9:
Anschaffung ARI 345K Kofferaufbau; Entscheidung; Vorlage: 2026/026/043
Sachverhalt:
Der Vorsitzende Hofreuter stellt das Fahrzeug vor und stellt sich den Fragen der Ratsmitglieder. Die Verwaltung beabsichtigt die Beschaffung eines Elektrofahrzeugs. Es handelt sich um das Modell „Ari 345K Koffer“. Die Gesamtkosten belaufen sich bei einem Kauf des Fahrzeugs auf 12.325,84 € zzgl. Überführungskosten von 599 €. Alternativ besteht auch die Möglichkeit das Fahrzeug über 48 Monate zu einem Preis von monatlich 254,81 € brutto zu leasen. Auch in dem Fall würden Überführungskosten von 599 € anfallen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Fahrzeugs „Ari 345K Koffer“ zum Preis von 12.325,84 € zzgl. 599 € Überführungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei 5 Enthaltungen
Zu TOP 10:
Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 11:
Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 12:
Bekanntgabe von Vergaben
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 13:
Anträge/Anfragen
Folgende Anträge/Anfragen werden gestellt:
Ratsmitglied Höferlin hat festgestellt, dass das Straßenpflaster im Neubaugebiet „Über Rück“ locker ist. Daher fragt er, ob man die Firma HEBAU kontaktieren könne, um etwas tiefer zu graben, damit der Unterbau nicht wegsackt. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Fa. HEBAU bereits informiert wurde.
Ratsmitglied Reßler fragt nach dem aktuellen Sachstand „Spielplatz Oderstraße“. Frau Drescher teilt mit, dass das Projekt von Seiten der Kreisverwaltung weiterhin in Arbeit ist.
Ratsmitglied Brieske stellt den Antrag auf ein Schild am Dorfplatz mit dem Hinweis „Das Abstellen von Fahrzeugen aller Art ist verboten“. Die Verwaltung wird sich der Sache annehmen.
Ratsmitglied Ksinsik hat festgestellt, dass in der Gaustraße in Richtung Mommenheim auf der linken Seite an der Gabionenwand ein grauer Draht herausragt, der entfernt werden sollte. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung sich der Sache annimmt.
Ratsmitglied Bäcker fragt nach, ob es möglich wäre eine Auflistung der Geschwindigkeitsübertretungen bei den Messungen am Gemeindezentrum Bahnhofstr. 38 zu bekommen. Der Vorsitzende wird die Anfrage an das Ordnungsamt weiterleiten.
Zu TOP 14:
Grundstücksangelegenheiten
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 15:
Informationen
Der Vorsitzende informiert über:
| • | Kündigung UGG |
| • | Stromkästen Harxheim |
| • | Sachstand „Klage Normenkontrollverfahren Kreisumlage“ |
| • | KIPKI Maßnahme / LED Umrüstung der Straßenbeleuchtung „Über Rück“ |
Zu TOP 21:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat den TOP 20.1 “ungenehmigtes Bauen im Außenbereich“ das weitere Vorgehen beraten hat.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:47 Uhr.
Andreas Hofreuter | Rosa Mendo Such |
Vorsitzender | Schriftführerin |