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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 30/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Harxheim

am Dienstag, dem 19.05.2026 um 19:00 Uhr Treffpunkt am Messigny-et-Vantoux Platz zur Besichtigung der Bepflanzung, anschließend im großen Ratssaal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Harxheim, Bahnhofstraße 38, 55296 Harxheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:05 Uhr bis 21:08 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:08 Uhr bis 21:47 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Andreas Hofreuter

Erste Beigeordnete

Rita Drescher

Beigeordnete

Anke Renker

Die Ratsmitglieder

Thomas Adamek

Robin Bäcker

Wolfgang Brieske

Heike Decker-Schneider

Felicitas Hessel

Manuel Höferlin

Marco Ksinsik

Tanja Reßler

Thorsten Schick

Jennifer Wienold-Opfer

Maximilian Wolf

Philipp Wolf

Eugen Zent

Schriftführerin

Rosa Mendo Such

Von der Verwaltung

Jonathan Essner zu TOP 1 und 2

Außerdem anwesend

Bürgerinnen und Bürger

Wolfgang Böttger, Beigeordneter der VG

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Gustav Reck

Die Ratsmitglieder

Jennifer Ackermann

Klaus-Werner Fritzsch

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister, Andreas Hofreuter, begrüßt die Anwesenden, Herrn Wolfgang Böttger, Beigeordneter der Verbandsgemeinde Bodenheim, Herrn Jonathan Essner, Fachbereichsleiter Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, und eröffnet somit die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 12.05.2025 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Rosa Mendo Such bestimmt. Der Vorsitzende bittet um Änderung der Tagesordnung, TOP 9.1 - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035, Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß $ 67 Abs. 2 GemO -auf TOP 2 vorzuschieben, diesbezüglich wird Hr. Essner die Sachverhalte erläutern. Weitere Änderungswünsche der Tagesordnung ergehen nicht. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil: —  Vorlage

1.

Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo; hier: Beauftragung eines Planungsbüros

2026/026/027

2.

Bauleitplanung

2.1.

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035

Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO

2026/026/022

3.

Vollzug des Haushaltsplanes 2025;

Mittelübertrag nach § 17 GemHVO

2026/026/031

4.

Jahresabschluss 2023;

Beauftragung Rechnungsprüfungsausschuss

2026/026/032

5.

1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung

vom 08.04.2025

2026/026/021

6.

2. Änderungssatzung Friedhofsgebühren

2026/026/023

7.

Renovierung der Aussegnungshalle

2026/026/030

8.

Anschaffung E-Pritsche; Entscheidung

2026/026/044

9.

Anschaffung ARI 345K Kofferaufbau; Entscheidung

2026/026/043

10.

Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge

11.

Vergaben

12.

Bekanntgabe von Vergaben

13.

Anträge/Anfragen

14.

Grundstücksangelegenheiten

15.

Informationen

Nichtöffentlicher Teil:

16.

Personalangelegenheiten

17.

Grundstücksangelegenheiten

18.

Rechtsangelegenheiten

19.

Anträge/Anfragen

20.

Informationen

Öffentlicher Teil:

21.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1:

Erarbeitung von Leitlinien zur konstruktiven Anwendung des Bau-Turbo; hier: Beauftragung eines Planungsbüros; Vorlage: 2026/026/027

Sachverhalt:

Der Vorsitzende Hofreuter gibt das Wort an Herrn Essner.

Zur Beschleunigung der Schaffung von Wohnraum hat der Bund mit dem sogenannten „Bauturbo“ neue bzw. erweiterte planungsrechtliche Instrumente eingeführt. Ziel dieser Regelungen ist es, Bauvorhaben schneller umzusetzen, indem Genehmigungs- und Planungsverfahren vereinfacht oder verkürzt werden können. Der „Bauturbo“ ermöglicht es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, Wohnbauvorhaben auch außerhalb bestehender Bebauungspläne oder mit vereinfachten planungsrechtlichen Verfahren zuzulassen. Dadurch können insbesondere Nachverdichtungen, Umnutzungen oder die kurzfristige Schaffung zusätzlichen Wohnraums erleichtert werden. Gleichzeitig verbleibt die Entscheidung über die Anwendung dieser Instrumente bei der jeweiligen Kommune. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, Leitlinien für die Anwendung des „Bauturbos“ im Gemeindegebiet zu erarbeiten. Ziel dieser Leitlinien ist es, klare fachliche und rechtliche Kriterien zu definieren, wann und in welcher Form die entsprechenden planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden sollen. Dadurch soll einerseits eine beschleunigte Wohnraumentwicklung ermöglicht und andererseits eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Auch wird damit eine gleichbehandelnde Bewertung von Bauanträgen gewährleistet. Die Erstellung solcher Leitlinien erfordert eine vertiefte planungsrechtliche Analyse sowie die Bewertung städtebaulicher Rahmenbedingungen im Gemeindegebiet. Hierfür ist die Beauftragung eines externen Fachbüros mit entsprechender Expertise im Bauplanungsrecht und in der Stadtentwicklung vorgesehen.

Zur Erarbeitung dieser Leitlinien empfiehlt die VG Verwaltung, das Büro BBP aus Kaiserslautern zu beauftragen. Das Büro wird mit der Ortsgemeinde mittels Workshops Leitlinien erarbeiten und finalisieren.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt, das Büro BBP aus Kaiserslautern mit der Erarbeitung von Leitlinien zur rechtssicheren und gleichbehandelnden Prüfung von Bauanträgen nach § 36 a Baugesetzbuch zum Angebotspreis von 11.500,- € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt

Zu TOP 2:

Bauleitplanung

Zu TOP 2.1:

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035; Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO; Vorlage: 2026/026/022

Sachverhalt:

Der Vorsitzende Hofreuter gibt das Wort an Hr. Essner weiter.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 befasst sich mit nachfolgenden Änderungen:

-

Redaktionelle Änderung „Bestandsanpassung Wohnbaufläche“ in der Ortsgemeinde Bodenheim

-

Bebauungsplan „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim

-

Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ der FFW Gau-Bischofsheim/ Harxheim in der Ortsgemeinde Lörzweiler

-

Redaktionelle Ergänzung Signatur „Aussiedlerhof mit Gutsausschank“ in der Gemarkung Lörzweiler

-

Bebauungsplan „Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein“ der Ortsgemeinde Nackenheim

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die aus der förmlichen Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen aus der förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Bevor der Verbandsgemeinderat eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes nach § 67 Abs. 2 GemO treffen kann, bedarf es der Zustimmung der Ortsgemeinden. Nach der Zustimmung durch die Ortsgemeinde Harxheim sowie der anderen Ortsgemeinden kann der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss nach § 67 Abs. 2 GemO fassen und bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Genehmigung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 beantragen. Die Zustimmung der Ortsgemeinde sowie der anschließende Feststellungsbeschluss der Verbandsgemeinde werden auf Grundlage der sich aus der Abwägung ergebenden Fassung der Planzeichnung mit Begründung gefasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat Harxheim stimmt der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 auf der Grundlage der sich aus der Abwägung des Verbandsgemeinderates vom 19.03.2026 ergebenden Fassung zu.

Zusatz zum Beschluss: Der Gemeinderat fordert die Verwaltung der Verbandsgemeinde Bodenheim nachdrücklich auf, sich mit der Umsetzung des Gewerbegebiets zu beschäftigen. Herr Essner wird sich der Sache annehmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Vollzug des Haushaltsplanes 2025; Mittelübertrag nach § 17 GemHVO; Vorlage: 2026/026/031

Sachverhalt:

Nach Abschluss eines Haushaltsjahres können Ansätze für Aufwendungen und/oder Auszahlungen in das neue Haushaltsjahr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften übertragen werden. Grundlage für die Übertragung von Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sollte grds. die Notwendigkeit und ggf. eine bereits bestehende rechtliche Verpflichtung sein. Bei unausgeglichenen Haushalten ist die Übertragung auf einen angemessenen Teilbetrag zu beschränken. Ermächtigungen zu Auszahlungen des Finanzhaushaltes für Investitionen bleiben kraft Gesetzes bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. Werden Investitionen nicht mehr begonnen, besteht die Ermächtigung längstens bis zum Ende des zweiten Haushaltsfolgejahres fort. Die Verwaltung schlägt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen vor. Da es zwischen Erstellung der Vorlage und Beschlussfassung zum Rechnungseingang aus bereits erfolgten Lieferungen und/oder Leistungen bzgl. dieser Ermächtigungen kommen kann, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Höchstbeträge. Die Verwaltung muss eingehende Rechnungen ggf. noch in das Vorjahr buchen, was zu einer Verminderung der Übertragung führt. Die Verwaltung ist daher gleichzeitig zu ermächtigen, die Beträge nach unten anzupassen. Der Nachweis der durchgeführten Übertragungen erfolgt vorschriftsgemäß als Anlage zum Jahresabschluss 2025.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der vorliegenden Übersicht aufgeführten Haushaltsermächtigungen bis zu den genannten Höchstbeträgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beträge in begründeten Fällen zu vermindern.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Jahresabschluss 2023; Beauftragung Rechnungsprüfungsausschuss; Vorlage: 2026/026/032

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -208.051,41 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit nicht ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (-243.900,60 €) reichte nicht aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 110.085,64 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ebenfalls nicht ausgeglichen werden. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 10.306.463,63 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 3.561.408,58 € auszuweisen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2023 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 08.04.2025; Vorlage: 2026/026/021

Sachverhalt:

Die Friedhofssatzung wird angepasst,

1.

um die Grundlage für die überarbeitete Friedhofsgebührensatzung zu schaffen,

2.

um die offensichtlichen Lücken in der Verständlichkeit der Satzung zu beheben und

3.

um berücksichtigenswerte juristische Empfehlungen in Sachen Bürgerfreundlichkeit, Verwaltungsvereinfachung und Rechtmäßigkeit einzuarbeiten.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf zur 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung vom 08.04.2025 zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

2. Änderungssatzung Friedhofsgebühren; Vorlage: 2026/026/023

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde wird zukünftig das Öffnen, Schließen und Beisetzen für die Grabstätten in der Urnenwand und im Rebenfeld mit eigenem Personal vornehmen. Hierfür waren Gebühren zu kalkulieren, die von der Fa. Heyder & Partner berechnet wurden. Hinzu kommt für diese Grabarten eine Gebühr zum Auflösen der Grabstätte nach Nutzungs- bzw. Ruhezeit. Zusätzlich wurde die Friedhofsgebührensatzung dahingehend angepasst, dass sämtliche Kosten Dritter als Auslagenersatz durch den Gebührenschuldner zu erstatten sind. Die Fremdkosten sind damit nicht mehr Bestandteil der Friedhofsgebührensatzung, sodass es zukünftig keiner Satzungsänderungen mehr bedarf, sollte die Fremdfirma ihre Preise ändern. Die Kosten der Fremdfirma sind jederzeit für den Bürger bei der Friedhofsverwaltung einsehbar und werden auch gesondert auf der Homepage veröffentlicht. Die Änderungen sind der vorliegenden Änderungssatzung im Detail zu entnehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim stimmt der 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Renovierung der Aussegnungshalle; Vorlage: 2026/026/030

Ratsmitglied Decker-Schneider tritt wegen Sonderinteresse vom Tisch zurück, danach nimmt sie wieder an der Sitzung teil.

Sachverhalt:

Bei der Aussegnungshalle muss dringend die Außenfassade renoviert werden, da der Putz abfällt und Feuchtigkeit ins Mauerwerk zieht.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, der Ortsgemeinde Harxheim die dringende Renovierung der Außenfassade an der Aussegnungshalle vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Anschaffung E-Pritsche; Entscheidung; Vorlage: 2026/026/044

Sachverhalt:

Der Vorsitzende Andreas Hofreuter stellt das Fahrzeug vor und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder. Die Verwaltung beabsichtigt, entsprechend der Haushaltsplanung 2025/2026 einen Pritschenwagen zu leasen. Die Leasingrate beträgt monatlich 611,36 € über einen Zeitraum von 48 Monaten. Hinzu kommen einmalige Überführungskosten in Höhe von 599 €. Die Lieferung des Fahrzeugs kann frühestens Ende September/Anfang Oktober erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung des Fahrzeugs Ari 458 Pro Pritsche zu einer monatlichen Leasingrate von 611,36 € zzgl. einmaliger Überführungskosten von 599 €.

Abstimmungsergebnis:

Abgelehnt durch Stimmengleichheit

Ja-Stimmen 6; Nein-Stimmen 6; Enthaltungen 3

Zu TOP 9:

Anschaffung ARI 345K Kofferaufbau; Entscheidung; Vorlage: 2026/026/043

Sachverhalt:

Der Vorsitzende Hofreuter stellt das Fahrzeug vor und stellt sich den Fragen der Ratsmitglieder. Die Verwaltung beabsichtigt die Beschaffung eines Elektrofahrzeugs. Es handelt sich um das Modell „Ari 345K Koffer“. Die Gesamtkosten belaufen sich bei einem Kauf des Fahrzeugs auf 12.325,84 € zzgl. Überführungskosten von 599 €. Alternativ besteht auch die Möglichkeit das Fahrzeug über 48 Monate zu einem Preis von monatlich 254,81 € brutto zu leasen. Auch in dem Fall würden Überführungskosten von 599 € anfallen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Fahrzeugs „Ari 345K Koffer“ zum Preis von 12.325,84 € zzgl. 599 € Überführungskosten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei 5 Enthaltungen

Zu TOP 10:

Bauanträge/Bauvoranfragen/Befreiungsanträge

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 11:

Vergaben

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 12:

Bekanntgabe von Vergaben

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 13:

Anträge/Anfragen

Folgende Anträge/Anfragen werden gestellt:

Ratsmitglied Höferlin hat festgestellt, dass das Straßenpflaster im Neubaugebiet „Über Rück“ locker ist. Daher fragt er, ob man die Firma HEBAU kontaktieren könne, um etwas tiefer zu graben, damit der Unterbau nicht wegsackt. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Fa. HEBAU bereits informiert wurde.

Ratsmitglied Reßler fragt nach dem aktuellen Sachstand „Spielplatz Oderstraße“. Frau Drescher teilt mit, dass das Projekt von Seiten der Kreisverwaltung weiterhin in Arbeit ist.

Ratsmitglied Brieske stellt den Antrag auf ein Schild am Dorfplatz mit dem Hinweis „Das Abstellen von Fahrzeugen aller Art ist verboten“. Die Verwaltung wird sich der Sache annehmen.

Ratsmitglied Ksinsik hat festgestellt, dass in der Gaustraße in Richtung Mommenheim auf der linken Seite an der Gabionenwand ein grauer Draht herausragt, der entfernt werden sollte. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung sich der Sache annimmt.

Ratsmitglied Bäcker fragt nach, ob es möglich wäre eine Auflistung der Geschwindigkeitsübertretungen bei den Messungen am Gemeindezentrum Bahnhofstr. 38 zu bekommen. Der Vorsitzende wird die Anfrage an das Ordnungsamt weiterleiten.

Zu TOP 14:

Grundstücksangelegenheiten

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 15:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über:

Kündigung UGG

Stromkästen Harxheim

Sachstand „Klage Normenkontrollverfahren Kreisumlage“

KIPKI Maßnahme / LED Umrüstung der Straßenbeleuchtung „Über Rück“

Zu TOP 21:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat den TOP 20.1 “ungenehmigtes Bauen im Außenbereich“ das weitere Vorgehen beraten hat.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:47 Uhr.

Andreas Hofreuter
Rosa Mendo Such
Vorsitzender
Schriftführerin