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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 30/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Nackenheim

am Montag, dem 22.06.2026 um 19:30 Uhr im Raum 1, Saal „Zum fröhlichen Weinberg“ der Carl-Zuckmayer-Halle, Lörzweiler Straße 15, 55299 Nackenheim

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 20:38 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:38 Uhr bis 21:00 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

René Adler

Erster Beigeordneter

Jean-Christophe Cossutta

Beigeordneter

Hans-Peter Müller

Die Ratsmitglieder

Max Adler

Willi Bauer

Alfred Feist

Margit Grub

Olaf Kimmes

Günter Kullmann

Sarah Mauerer

Konstantinos Michailidis

Reinhard Noll-Schreiner

Dr. med. Rudolf Peter

Berthold Schmitz

Bernd Zerbe

Vera Zerbe

Ute Zimmermann

Schriftführerin

Julia Stauder

Außerdem anwesend

Claudia Deubel, Beigeordnete der VG

Winfried Kosa, Planwerk Häuser

Bürgerinnen und Bürger: 1

Entschuldigt fehlen:

Beigeordneter

Jan Heckelsmüller

Die Ratsmitglieder

Emilia Maria Lotte Barbaro

Andreas Fery

Klaus Freidel

Achim Ramler

Oliver Reinbott

Andreas Schauer

Bernold Zimmermann

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr. Er stellt fest, dass mit Datum vom 17.06.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Julia Stauder bestimmt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bitte der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler diese um den TOP 3 Bauanträge, TOP 3.1. Bauanträge hier: Fassadenänderung und überdachter Anbau, Jahnstraße Beschlussvorlage 2026/039/104 zu erweitern. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich nach unten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:  —  Vorlage

1.

Anträge/Anfragen

2.

Bauleitplanung

2.1.

Bebauungsplan "Gewerbegebiet L431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung"

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

2026/039/093

2.2.

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht an Flächen in dem künftigen Neubaugebiet "Am Sprunk IV"

2026/039/096

2.3.

Befreiungsantrag

Errichtung einer Fahrradgarage im Bereich zwischen vorderer Baugrenze und Straßenrand/Grundstücksgrenze, Tannenweg

2026/039/097

2.4.

Befreiungsanträge

In den Stromtalwiesen, Befreiung von Mindestprozentsatz Dachbegrünung sowie Befreiung von Material zur Dacheindeckung

2026/039/112

3.

Bauanträge

3.1.

Bauantrag

Fassadenänderung und überdachter Anbau, Jahnstraße

2026/039/104

4.

Förderantrag zur Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts

2026/039/028/1

5.

Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

3. Änderung zur Anpassung des Ablösebetrages

2026/039/098

6.

Vergaben

6.1.

– Vergabe der Ingenieurleistungen einschließlich örtliche Bauüberwachung –

2026/039/106

7.

Bekanntgabe von Vergaben

7.1.

BÜ Bellenäcker, Vergabe Bauleistung Schutzeinrichtung

2026/039/108

8.

Annahme von Spenden

9.

Grundstücksangelegenheiten

10.

Informationen

11.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil:

12.

Anträge/Anfragen

13.

Grundstücksangelegenheiten

14.

Rechtsangelegenheiten

15.

Informationen

Öffentlicher Teil:

16.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Anträge/Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 2:

Bauleitplanung

Zu TOP 2.1:

Bebauungsplan "Gewerbegebiet L431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB; Vorlage: 2026/039/093

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler begrüßt zum Tagesordnungspunkt Winfried Kosa, Planwerk Häuser.

Auf Grund von Sonderinteresse nimmt das Ratsmitglied Olaf Kimmes um 19:32 Uhr im Zuschauerraum Platz.

Sodann verliest der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler nachstehenden

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet L431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung“ beschlossen. Anlass der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans ist der geplante Abriss und Neubau des Netto-Marktes in der Mainzer Straße 141.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durch Veröffentlichung im Nachrichtenblatt 13/2026 vom 27.03.2026 bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch E-Mail vom 27.03.2026 über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme informiert. Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgte im Zeitraum vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte durch das mit der Planung beauftragte Büro Planwerk Häuser aus Boppard. Die Ergebnisse aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler übergibt das Wort an Winfrid Kosa, der die Abwägungen der Stellungnahmen verliest und erläutert. Die jeweiligen Beschlüsse werden einstimmig zur Abstimmung gebracht.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und nach Einzelaufruf der Stellungnahmen entsprechend der jeweiligen Empfehlung der Verwaltung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Der Ortsbürgermeister René Adler bedankt sich bei Winfrid Kosa und verabschiedet ihn um 20:10 Uhr mit einem Präsent.

Um 20:10 Uhr nimmt das Ratsmitglied Olaf Kimmes wieder am Sitzungstisch Platz und an der Sitzung teil.

Zu TOP 2.2:

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht an Flächen in dem künftigen Neubaugebiet "Am Sprunk IV"; Vorlage: 2026/039/096

Um 20:11 Uhr nimmt das Ratsmitglied Günter Kullmann auf Grund von Sonderinteresse im Zuschauerbereich Platz.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Nackenheim plant die Entwicklung des Baugebiets „Am Sprunk IV“. Solange der Bebauungsplan nicht rechtskräftig ist und die Umlegung nicht förmlich eingeleitet wurde, besteht kein allgemeines Vorkaufsrecht gem. § 24 Baugesetzbuch. Um die städtebaulichen Interessen der Ortsgemeinde Nackenheim nicht zu gefährden, wird eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht an den Grundstücken in dem künftigen Baugebiet nach § 25 Baugesetzbuch zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung empfohlen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch an allen Grundstücken im geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Sprunk IV“ zu erlassen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Um 20.13 Uhr nimmt das Ratsmitglied Günter Kullmann wieder am Sitzungstisch Platz und an der Sitzung teil.

Zu TOP 2.3:

Befreiungsantrag

Errichtung einer Fahrradgarage im Bereich zwischen vorderer Baugrenze und Straßenrand/Grundstücksgrenze, Tannenweg; Vorlage: 2026/039/097

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 10.07.20206 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Gehren“, hier insbesondere in der Fassung der 3. Änderung.

Es bestehen nachfolgende bauplanungsrechtliche Bedenken. Die Forderung der Ortsgemeinde Nackenheim, den vorderen Bereich zwischen Straße (öffentliche Verkehrsfläche) und Beginn der überbaubaren Fläche (meistens vordere Hauskante) grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten, gilt schon sehr lange.

Es steht dem Gemeinderat zu, seine damalige Entscheidung zu überdenken. Der FB 2 der VG Verwaltung gibt hierzu keine Empfehlung.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen 10; Enthaltungen 2

Zu TOP 2.4:

Befreiungsanträge

In den Stromtalwiesen, Befreiung von Mindestprozentsatz Dachbegrünung sowie Befreiung von Material zur Dacheindeckung; Vorlage: 2026/039/112

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 12.08.2026 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Hinter der Lehnsweide“. Die Antragsteller beantragen die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich Materials zur Dacheindeckung sowie vom festgesetzten Anteil der Dachbegrünung bei Flachdächern. Gemäß den textlichen Festsetzungen sind Metalldächer nicht zulässig. Ferner sind Flachdächer nur mit einem begrünten Anteil von mindestens 80 % zulässig.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2026 bereits über diese Anträge entschieden und das gemeindliche Einvernehmen in beiden Fällen verweigert. Da das restliche Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, wurde der Bauantrag erneut im Freistellungsverfahren mit gesonderten Befreiungsanträgen eingereicht und muss sodann abermals im Gemeinderat behandelt werden. Mit dem Bau des im Freistellungsverfahren beantragten Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung zu den gesondert eingereichten Befreiungsanträgen erteilt wurde.

Die gewünschten Befreiungen betreffen bauordnungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB grundsätzlich außen vor bleiben. Die Gemeinde ist zum Bauvorhaben hinsichtlich der beantragten Abweichungen gemäß § 69 Abs. 2 LBauO anzuhören.

Wir empfehlen weiterhin, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird verweigert.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Bauanträge

Zu TOP 3.1:

Bauantrag

Fassadenänderung und überdachter Anbau, Jahnstraße; Vorlage: 2026/039/104

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 23.07.2026 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Das ursprüngliche Bauvorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2015 unter dem nichtöffentlichen TOP 6 behandelt.

Bauplanungsrechtlich spricht die Erhaltungssatzung dagegen, die Pultdächer nur auf Nebengebäuden zulässt. Hier sollte die Ansicht bewertet werden, die sich unseres Erachtens in die nähere Umgebung einfügt. Wir empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die Kreisverwaltung wird die Baulast für die zwei Pkw-Stellplätze eintragen.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Förderantrag zur Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts; Vorlage: 2026/039/028/1

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses hat die VGV Bodenheim am 06.03.2026 im Namen der Verbandsgemeinde Bodenheim, aller 5 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, einen Förderantrag für die gemeinsame Beauftragung eines hydraulisch-ökologisch integrierten Gutachtens zur Gewässerunterhaltung gestellt. Die ADD als zuständige Behörde hat die Bearbeitung und damit die Bewilligung dieses Antrags jedoch pausiert, da für das Vorhaben bereits alternative Fördermöglichkeiten bestehen. Da das Programm „Aktion Blau Plus“ ebenfalls eine Förderung für ökologische Gewässerunterhaltungskonzepte von bis zu 90% vorsieht, beabsichtigt die Verbandsgemeinde Bodenheim, auf Basis des bereits gestellten IKZ-Antrags eine Förderung über dieses Programm zu beantragen. Im Unterschied zum ursprünglichen Antrag soll die Förderung ausschließlich für die Gewässer III. Ordnung der Verbandsgemeinde Bodenheim beantragt werden. Dies betrifft sowohl die in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde stehenden natürlichen Gewässer als auch die in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden stehenden künstlichen Gewässer III. Ordnung. Ausgenommen sind die dem Zweckverband Flügelsbach-Kinsbach zugehörigen Gräben. Eine formelle Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist nicht mehr Bestandteil des Förderantrags. Der interkommunale Austausch soll jedoch unabhängig davon weiterhin fortgeführt werden. Gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Landeswassergesetzes (LWG) obliegt die Unterhaltungslast bei künstlichen Gewässern III. Ordnung den jeweiligen Grundstückseigentümern. Daraus ergibt sich, dass die Ortsgemeinden als Eigentümer der künstlichen Gräben im Gebiet der VG Bodenheim zu beteiligen sind.

Da die Verbandsgemeindeverwaltung die Koordination und Ausschreibung der Unterhaltungsmaßnahmen für sämtliche Gewässer III. Ordnung – mit Ausnahme der dem Zweckverband Flügelsbach-Kinsbach zugehörigen Gräben – übernimmt, wird sie auch einen gemeinsamen Förderantrag für alle betroffenen Gewässer stellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Der Beantragung der Förderung für die Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts bei der Aktion Blau Plus für die in der Unterhaltung der VG Bodenheim als auch die in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden stehenden Gewässer III. Ordnung wird zugestimmt.

Vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags wird die Verbandsgemeinde Bodenheim ermächtigt die Leistung der Konzepterstellung im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen; 3. Änderung zur Anpassung des Ablösebetrages; Vorlage: 2026/039/098

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Seit August 1994 ist eine Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtung in Kraft. Der Geltungsbereich wurde mit der 1. Änderung auf das gesamte im Zusammenhang bebaute Gemeindegebiet erweitert, unabhängig davon, ob es unbeplant ist oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Die Höhe des Ablösebetrages ist gesetzlich geregelt und darf maximal 60 v. H. der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtung einschließlich der Kosten des Grunderwerbs betragen. Von Zeit zu Zeit ist dieser Betrag neu zu berechnen. Da sich sowohl Bodenrichtwert als auch die Kosten des Tiefbaues erhöht haben, wurde aktuell eine Neuberechnung durchgeführt.

Wir haben bei einem Tiefbauunternehmen ein entsprechendes Angebot eingeholt. Zugrunde gelegt wird ein Parkplatz von (3,00 m x 6,00 m) 18 m². Auch wenn ein Stellplatz nach der Garagenverordnung lediglich (2,30 m x 5,00 m) 11.50 m² groß wäre, sind bei der Schaffung von Parkraum im öffentlichen Bereich weitere Faktoren wie Grünstreifen, Bankette, Randsteine und Parkplatzunterteilung miteinzurechnen. Das als angemessen bewertete Angebot beläuft sich auf brutto 7.113,69 €. Hinsichtlich der Kosten des Grunderwerbs wurden die vom Landesamt für Vermessung herausgegebenen Bodenrichtwerte herangezogen. Wir haben einen Durchschnittswert aus allen Wohn- und Mischgebieten in Nackenheim errechnet; gewerbliche Flächen wurden nicht berücksichtigt. Der Durchschnittswert für 1 m² beträgt 543,89 €. Eine Übersicht der Bodenrichtwerte liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Für 18 m² werden somit 9.790,02 € Grunderwerb angerechnet. Herstellungskosten plus Kosten des Grunderwerbs mal 60 % ergeben 10.142,23 €. Die Summe wird zur einfachen Handhabe auf volle Hundert abgerundet, also auf 10.100,-€.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim beschließt, die 3. Änderung der Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen mit einem Ablösebetrag in Höhe von 10.100,- € zu beschließen und in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Vergaben

Zu TOP 6.1:

– Vergabe der Ingenieurleistungen einschließlich örtliche Bauüberwachung – Vorlage: 2026/039/106

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest nachstehenden

Sachverhalt:

Das Gewerbegebiet „Am Wäldchen – 3. BA“ soll nach Rechtskraft des Bebauungsplanes erschlossen werden. Für die Verkehrsanlagenplanung wurden für die Leistungsphasen 1 bis 9 inklusive Örtliche Bauüberwachung drei Ingenieurbüros, die bereits in Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim tätig sind bzw. waren zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Alle Ingenieurbüros haben ein Angebot abgegeben. Die Angebote sind vergleichbar. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

Bieter

Bruttopreis

Dörhöfer & Partner, Engelstadt

93.587,74 €

Bieter 2

95.106,77 €

Bieter 3

113.397,99 €

Das Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt hat mit der geprüften Bruttosumme von 93.587,73 € das wirtschaftlichste Angebot für die Lph 1 – 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung abgegeben und sind in der Lage die entsprechenden Leistungen fachgerecht durchzuführen. Es wird empfohlen, die Ingenieurleistungen LPh 1 - 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung zur Erschließung des Gewerbegebietes „Am Wäldchen – 3. BA“ an den wirtschaftlichsten Bieter, Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt zu vergeben. Um einen möglichst reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten, sollte der Ortsbürgermeister zudem eine Vollmacht zur Auftragserteilung von weiteren erforderlichen Leistungen für Planungen und begleitende Gutachten erhalten. Der Gemeinderat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.

Es wird vorgeschlagen, dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht zur Beauftragung des jeweils wirtschaftlichsten Anbieters für erforderliche weitere Leistungen für Planungen und begleitende Gutachten zu erteilen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt,

-

die Ingenieurleistungen LPh 1 - 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung zur Erschließung des Gewerbegebietes „Am Wäldchen – 3. BA“ an den wirtschaftlichsten Bieter, dem Planungsbüro Dörhöfer & Partner aus Engelstadt zu einem Bruttopreis von 93.587,74 € zu vergeben;

-

dem Ortsbürgermeister die Vollmacht zu erteilen, den wirtschaftlichsten Bieter für erforderliche weitere Leistungen für Planungen und begleitende Gutachten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 7.1:

BÜ Bellenäcker, Vergabe Bauleistung Schutzeinrichtung; Vorlage: 2026/039/108

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler verliest und erläutert nachstehenden

Sachverhalt:

Im Zuge der Bauarbeiten für die Instandsetzung der BÜ Bellenäcker musste eine auf dem angrenzenden Privatgrundstück „Im Brühl 1“ bestehende Schutzeinrichtung aus Stahl entfernt werden. Ein Wiedereinbau der Schutzkonstruktion war nicht mehr möglich, weshalb diese neu errichtet werden muss. Diese Leistung ist im Bauvertrag nicht enthalten und wurde somit durch die für die Geländerherstellung beauftragte Firma Stahlbau Zolk GmbH angeboten. Das Angebot endet mit 13.889,68 € brutto. Aus den Gründen gleiche Gewerkeidentität, räumlicher Zusammenhang auf demselben Baufeld, Wirtschaftlichkeit sowie die Dringlichkeit zur Sicherstellung der Verkehrsfreigabe wird die Leistung zur Herstellung und Montage der Schutzeinrichtung direkt an die Firma STAHLBAU ZOLK GmbH vergeben. Von der Durchführung eines gesonderten freihändigen Vergabeverfahrens wird abgesehen. Eine ausführliche Begründung ist im zugehörigen Vergabevermerk enthalten.

Entscheidung:

Die Errichtung der Schutzkonstruktion wurde ohne eines freihändigen Vergabeverfahrens direkt an die Firma Stahlbau Zolk GmbH vergeben.

Zu TOP 8:

Annahme von Spenden

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 9:

Grundstücksangelegenheiten

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 10:

Informationen

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt nachstehende öffentliche Informationen bekannt:

Generalsanierung Unterführung Bellenäcker

-

Einbau UHFB Fahrbahn- und Gehwegbereiche mit Splitt-Matrix-Oberfläche ist erfolgt

-

Einbau Straßenbeleuchtung in dieser Woche

-

Beginn Straßenbauarbeiten Anschlussbereiche Straße/Gehweg erfolgt unmittelbar nach Räumung der Baustellenlogistikflächen, spätestens am 29.06.2026

-

Parallel Einbau neues Schieberkreuz Wasser im Bereich Lindenweg

-

Im Zuge der Bauausführung wurden an einzelnen Bereichen der Fahrbahn- und Wandoberflächen Mängel festgestellt. Diese werden in den kommenden Tagen durch unabhängige Fachgutachter untersucht und bewertet. Gemeinsam mit allen Projektbeteiligten wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die festgestellten Mängel zeitnah und fachgerecht zu beseitigen.

-

Zeitplan Geländer noch offen, Auftrag wurde erteilt, ggf. Interimslösung

-

Einweihungstermin 17. Juli 2026

-

Verkehrsfreigabe bis Ende Juli 2026

Erweiterung KiTa Blumenwiese

-

Abschluss Restarbeiten ist erfolgt, aktuell nur noch wenige Kleinigkeiten an Kücheneinbauten zu erledigen

-

die PV-Anlage wird in der Schließzeit aufgeschaltet

-

Möbellieferung im August

-

Außenanlagen müssen noch hergestellt werden (teilweise in Ausschreibung)

-

neuer Essraum und neue Küche bereits in Nutzung

-

erste Eingewöhnungen sind Mitte August geplant

-

Personal wurde eingestellt

-

ab September Betrieb, personal wurde eingestellt

-

Einweihung ca. Mitte August/Anfang September

Sanierung Spielplatzoberfläche Weinbergstraße

-

Auftrag wurde erteilt

-

Baubeginn nach dem Weinfest

Ausbau Lindenweg/Fliederweg/Holunderweg

-

Auftaktgespräch zur Planung mit Fachplaner SIA hat stattgefunden

-

zunächst Planung für Förderantrag

-

versch. Förderprogramme/Förderlinien möglich, aktuell Prüfung, welche Förderung verfolgt werden soll (Förderkriterien, Fördervoraussetzungen, Förderhöhe, Schwerpunkte)

Gesundheitspfad

-

Förderantrag in Vorbereitung

-

TUS ist Partner bei der Umsetzung und Planung der versch. Elemente

-

Projektskizze wird bearbeitet

Zu TOP 11:

Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister René Adler, eröffnet die Einwohnerfragestunde und fragt den anwesenden Einwohner, ob er eine Fragestellung vorbringen möchte. Der Einwohner erklärt, dass er keine Fragen hat. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.

Zu TOP 16:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler gibt den im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt: Beschlussvorlage: 2026/039/111, Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme.

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister René Adler dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 21:00 Uhr.

René Adler
Julia Stauder
Vorsitzender
Schriftführerin
Ortsbürgermeister
Verwaltungsangestellte