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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Widmung der Straße „Liebrechtscher Garten“ im Baugebiet „Liebrecht‘scher Garten“ in der Ortsgemeinde Bodenheim

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat in seiner Sitzung am 26. April 2022 beschlossen, den Namen der Straße „Liebrecht‘scher Garten“, den der Gemeinderat am 12. Mai 2014 beschlossen hat, in „Liebrechtscher Garten“ umzubenennen, da in der Vergangenheit vermehrt Probleme bei Liefer- und Paketdiensten aufgetreten sind.

Ebenfalls in der Sitzung am 26. April 2022 beschloss der Gemeinderat, gemäß § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz vom 01. August 1977 in der derzeit gültigen Fassung, die Straße „Liebrechtscher Garten“, katasteramtliche Bezeichnung Flur 16, Flurstück 6/14, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Der beigefügte Lageplan dient dem besseren Verständnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 55294 Bodenheim, Am Dollesplatz 1, Zimmer 130, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung ist die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeinde eingegangen ist.

Bodenheim, den 25. Juli 2022
Dr. Robert Scheurer, Bürgermeister