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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 32/2023
Amtlicher Teil
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Niederschriftzur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderatesder Ortsgemeinde Lörzweiler am Mittwoch, dem 12.07.2023 um 19:30 Uhrim Epoisses Saal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Lörzweiler,Rheinstraße 3, 55296 Lörzweiler

am Mittwoch, dem 12.07.2023 um 19:30 Uhr im Epoisses Saal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Lörzweiler, Rheinstraße 3, 55296 Lörzweiler

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:01 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:02 Uhr bis 21:08 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:08 Uhr bis 21:09 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Steffan Haub

Erster Beigeordneter

Dietmar Muscheid

Beigeordnete

Michaela Nagel

Die Ratsmitglieder

Dr. Klaus Altenbach

Oliver Balmes

Michael Christ

Ralf Hermann-Josef Jakobs

Ralf Kranz

Bruno Maria Lang

Christoph Lang

Gila Meierhans

Eva Natzi

Eric Schaefer

Dietmar Sommer

Schriftführerin

Birgit Schmidmeier

Von der Verwaltung

Erster VG-Beigeordneter René Nauheimer

Außerdem anwesend

Tobias Brokötter, Stadtimpuls zu TOP 3 (bis 20.00 Uhr)

ein Bürger

Margit Dörr, Presse

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Ute Beye-Mundt

Heribert Breivogel

Diethelm Faust

Andrea Metelmann-Lotz

Thomas Zinndorf

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Datum vom 03.07.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Birgit Schmidmeier bestimmt.

Der Vorsitzende beantragt die Tagesordnung mit folgenden Unterpunkten zu ergänzen:

TOP 7.1.

Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen, AC- und DC-Ladern im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden

TOP 11.1:

Vollzug der GemHVO; Berichterstattung

Der Gemeinderat stimmt der ergänzten Tagesordnung einstimmig zu.

Somit tagt der Gemeinderat zu folgender

Tagesordnung

Öffentlicher Teil: — 

Vorlage

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Nachwahlen in Ausschüsse

3.

Zukunftsprozess: Beschlussfassung des Dorferneuerungskonzeptes

4.

Verkauf zweier Buswartehallen an die OG Nackenheim

5.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO

5.1.

Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025

6.

Bekanntgabe von Vergaben

6.1.

Wirtschaftsweg "An der Kehr" - Beauftragung der Suchschlitze

6.2.

Vergabe Nachtrag 5 zu Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau Mehrzweckhalle Kälterohrschellen

6.3.

Vergabe Nachtrag 1 zu Sanitärinstallationen für den Neubau Mehrzweckhalle Sanitärgegenstände

6.4.

Vergabe Nachtrag 6 zu Dacharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Kosten wegen Mindermengen

7.

Vergaben

7.1.

Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen, AC- und DC-Ladern im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden

8.

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

8.1.

Bauantrag

Änderung der Dachform auf Wohnhausanbau von Pult- in Satteldach, Königstuhlstraße

9.

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

10.

Anträge/Anfragen

11.

Informationen

11.1.

Vollzug der GemHVO; Berichterstattung

Nichtöffentlicher Teil:

12.

Personalangelegenheiten

Öffentlicher Teil:

13.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Der anwesende Bürger stellt die Frage, welche Regularien für das Weinfest bestehen in Bezug auf Ruhestörung durch laute Musik bis drei Uhr in der Nacht in einem Hof. Hierzu beantwortet der Erste Beigeordnete der VG-Bodenheim die Frage, dass bei einer angemeldeten Veranstaltung ein Abspielen von Musik bis 24:00 Uhr erlaubt ist. Er schlägt weiterhin vor, wegen der Bitte um Ruhe, den Kontakt zu den Betreffenden zu suchen. Ansonsten wäre ein Anruf bei der Polizei möglich.

Weiterhin stellt RM Ralf Jakobs die Frage, weshalb die Fa. Lang zum Verfüllen und Verdichten von Gullideckeln Rheinsand anstatt körnigen Sand verwendet. Der Vorsitzende teilt mit, dass hierzu bereits eine Anfrage an das Bauamt gestellt und die Fa. Lang in Kenntnis gesetzt wurde. Es wird zugesagt, diesbezüglich nochmals nachzufragen.

Zu TOP 2:

Nachwahlen in Ausschüsse

Vorlage: 2023/034/069

Sachverhalt:

Am 16.05.2023 ist Frau Marliese Hammer verstorben. Frau Hammer war als Ausschussmitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau der Ortsgemeinde Lörzweiler aktiv. Vor diesem Hintergrund ist eine Nachwahl zur Besetzung in den vorgenannten Ausschuss erforderlich.

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung werden die Mitglieder und Stellvertreter/innen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Mitte des Gemeinderates gewählt.

Die Mitglieder und Stellvertreter/innen der übrigen Ausschüsse können aus der Mitte des Gemeinderates und aus sonstigen Bürgern/Bürgerinnen gewählt werden. Die Zahl der Ratsmitglieder beträgt mindestens 4 Mitglieder und Stellvertreter/innen.

Das Vorschlagsrecht zur Nachbenennung von Personen zur Wahl in den vorgenannten Ausschuss liegt bei der CDU-Fraktion. Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Lukas Haub als Mitglied für den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau vor.

Hinsichtlich der Durchführung der Wahl von Personen kann der Gemeinderat die offene Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Lörzweiler beschließt die Durchführung der Wahl in den vorgenannten Ausschuss gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO in offener Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Es folgt die Durchführung der Wahl.

Beschluss:

Der Gemeinderat Lörzweiler beschließt die Wahl in den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Zukunftsprozess: Beschlussfassung des Dorferneuerungskonzeptes

Herr Brokötter von Stadtimpuls erhält das Wort und erläutert ausführlich anhand einer Präsentation zum Thema Dorferneuerung in Lörzweiler das Dorfentwicklungskonzept und erörtert kurz die Fördermöglichkeiten. Anschließend informiert Herr Brokötter über folgende weitere Termine:

  • Im September 2. Termin zum Thema Wohnen im Alter

  • Workshop zum Thema Dorfplatz

  • Workshop zum Thema Dirt Bike Strecke

  • Abschlussveranstaltung im Oktober

  • Anerkennung als Dorferneuerungsgemeinde durch den Kreis im November

Abschließend teilt der Erste Beigeordnete mit, dass im nächsten Jahr für die Umsetzung der Maßnahmen eine Priorisierung der Projekte erfolgen sollte. Auch später können noch Maßnahmen ergänzt, bzw. hinzugenommen werden. Um Fördermittel zu erhalten, muss der Kreis Lörzweiler als „Dorferneuerungsgemeinde“ anerkennen.

Abstimmungsergebnis:

Der Gemeinderat nimmt den Vortrag zum Dorferneuerungskonzept zustimmend zur Kenntnis.

Zu TOP 4:

Verkauf zweier Buswartehallen an die OG Nackenheim

Vorlage: 2023/034/057

Sachverhalt:

Die beiden für die Bushaltestelle „Mainzer Straße“ gekauften und gelieferten Buswartehallen der Firma ZIEGLER Metallbearbeitung GmbH aus Nebelschütz sind zu groß für die bestehenden Bushaltestellen. Die OG Nackenheim ist bereit, diese beiden Buswartehallen zum Selbstkostenpreis in Höhe von 12.705,38 € (Brutto) von der OG Lörzweiler zu übernehmen.

Nach kurzer Diskussion teilt der Erste Beigeordnete Dietmar Muscheid mit, dass die OG Lörzweiler keine Schuld an den zu groß erstellten Wartehallen trägt und es sehr positiv ist, dass die OG Nackenheim die Buswartehallen übernimmt. Weiterhin wird die barrierefreie Bushaltestelle in der Mainzer Straße wegen der letzten angrenzenden Parkbucht Thema in der nächsten Verkehrsschau sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf der beiden Buswartehallen zum Selbstkostenpreis in Höhe von 12.705,38 € (Brutto) an die OG Nackenheim.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO

Zu TOP 5.1:

Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025

Vorlage: 2023/034/064

Der Vorsitzende erläutert den folgenden

Sachverhalt:

Der GStB hatte im Jahr 2022 für den Zeitraum 2023 bis 2025 die dritte Bündelausschreibung Erdgas durchgeführt. Wegen des Krieges in der Ukraine und der anschließenden Preisentwicklung auf dem Weltmarkt, konnte kein Abschluss im Rahmen der Bündelausschreibung Erdgas für den Zeitraum 2023 - 2025 erzielt werden. Daraufhin trat die Ortsgemeinde aus der Bündelausschreibung aus und erzielte im Dezember 2022 einen separaten Abschluss mit der EWR AG über den Bezug von Erdgas, befristet auf ein Jahr mit Enddatum 31.12.2023.

Nun findet über den GStB eine Sonderbündelausschreibung Erdgas für die Jahre 2024 und 2025 statt, an welcher sich die Ortsgemeinde beteiligen kann. Durch spätes Bekanntwerden kann die Zustimmung zum Beitritt leider nicht mehr per Ratsbeschluss gewährleistet werden. Die Frist zur Ankündigung des Beitritts endet am 16.06.2023. Vor dem Hintergrund, dass durch eine Bündelausschreibung in der Regel günstigere Konditionen für die Ortsgemeinde erzielt werden können, empfiehlt die Verwaltung der Ortsgemeinde den Beitritt zur Sonderbündelausschreibung Erdgas 2024/2025. Mit der Bündelausschreibung sollen die Kosten der beteiligten Körperschaften zur Durchführung des notwendigen Vergabeverfahrens gesenkt, durch größere Einkaufsmengen ein Marktvorteil erreicht, durch längerfristige Lieferbeziehungen Verwaltungsaufwand gesenkt und gegebenenfalls bestehende vergaberechtliche Schwierigkeiten vermieden werden.

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 08.02.2022 für den Bezug von Erdgas mit einem Anteil von 10 % Biogas für den Zeitraum 2023 - 2025 ausgesprochen. Aufgrund der Weltmarktlage gelang hier jedoch kein Abschluss in der gewünschten Bezugsart.

Der Ortsbürgermeister entscheidet weiterhin, dass der Wille des Gemeinderates im Hinblick auf die Bezugsart aus dem Beschluss vom 08.02.2022 weiterhin gültig ist.

Eilentscheidung:

Der Ortsbürgermeister entscheidet im Benehmen mit den Beigeordneten, dass

1.

die Ortsgemeinde Lörzweiler der Sonderbündelausschreibung Erdgas 2024/2025 fristgerecht zum 16.06.2023 beitritt.

2.

der Bezug von Erdgas mit einem 10%-Biogasanteil im Sinne des Beschlusses vom 08.02.2022 dem GStB erneut übermittelt wird.

Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die gefasste Eilentscheidung informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 6:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 6.1:

Wirtschaftsweg "An der Kehr" - Beauftragung der Suchschlitze

Vorlage: 2023/034/060

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Bei der Wirtschaftswegsanierung „An der Kehr“ werden zur Vorbereitung 7 Suchschlitze benötigt. Nach dem geotechnischen Gutachten handelt es sich bei dem anstehenden Wegeaufbau- und -untergrund um Materialien, die als belasteter Abfall klassifiziert werden (> Z2).

Die Entsorgungskosten der belasteten Aushub- und Aufbruchmaterialien belaufen sich voraussichtlich auf 5.590,00 € (Netto). Die Kostenschätzung für die Tiefbauarbeiten der 7 Suchschlitze beläuft sich bei flachliegenden Leitungen auf ca. 1.500,00 € (Netto) je Suchschlitz bzw. 2.000,00 € (Netto) je Suchschlitz bei tieferliegenden Leitungen. Die Tiefbauarbeiten werden über das Jahres-Leistungsverzeichnis (LV) abgerechnet.

Insgesamt werden für die 7 Suchschlitze Kosten zwischen 16.090,00 € (Netto) bzw. 19.590,00 € (Netto) entstehen.

Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2023 eine Vergabevollmacht erteilt, weshalb der Gemeinderat über die Vergabe in Kenntnis gesetzt wird.

Entscheidung:

Der Ortsbürgermeister beauftragt die Firma Lang GmbH aus Bodenheim die Suchschlitze am Wirtschaftsweg „An der Kehr“ auszuführen.

Er teilt abschließend mit, dass die Ausführung in Rücksprache mit dem Bauern- und Winzerverein im August erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 6.2:

Vergabe Nachtrag 5 zu Wärmeversorgungsanlagen für den Neubau Mehrzweckhalle Kälterohrschellen

Vorlage: 2023/034/058

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Für die Erstellung der Wärmeversorgungsanlagen wurde die Firma Herbert Reibstein GmbH aus Nauheim beauftragt. Ein Teil der Rohrleitungen wird mit wechselnden Temperaturen betrieben, da sie im Sommer zum Kühlen, im Winter zum Heizen dienen. Um Tauwasser auf der Rohrleitung und der Dämmstoffoberfläche sicher zu vermeiden, werden Kälterohrabhänger mit Steinwoll-Kern benötigt. In der Ausschreibung wurden lediglich Rohrschellen mit schalldämmenden Einlagen abgefragt. Die Anzahl der benötigten Schellen wurde großzügig geschätzt und wird nach Aufmaß abgerechnet. Die entfallenden herkömmlichen Schellen werden gegengerechnet. Die Leistung ist notwendig und zu vergüten. Die Kalkulation ist wirtschaftlich und die Preise sind marktüblich. Das Nachtragsangebot schließt nach Prüfung mit 7.389,50 € brutto. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Herbert Reibstein GmbH aus Nauheim wird mit dem Nachtrag 5 gemäß dem Angebot vom 09.05.2023 beauftragt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verbauten Schellen.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 6.3:

Vergabe Nachtrag 1 zu Sanitärinstallationen für den Neubau Mehrzweckhalle Sanitärgegenstände

Vorlage: 2023/034/061

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Für die Erstellung der Sanitärinstallationen wurde Firma Züblin Haustechnik Mainz GmbH beauftragt. Firma Züblin hat im Rahmen der Bemusterung drei Themenbereiche angemerkt. Punkt eins: die WC Stützklappgriffe für die behindertengerechten WCs sind 15 cm zu kurz ausgeschrieben worden, zudem fehlten die nach DIN notwendigen Rückenstützen. Ebenso benötigen die unterfahrbaren Waschtische jeweils einen Unterputz-Geruchsverschluss, da sonst die Unterfahrbarkeit nicht mehr gewährleistet ist. Punkt zwei: Die Betätigungsplatten für die WCs wurden in Kunststoff ausgeschrieben. Aus Gründen der Dauerhaftigkeit wird eine Ausführung in Edelstahl gewünscht. Punkt drei: das Handwaschbecken in der Essensausgabe ist in ovaler Form ausgeschrieben worden, soll aber aus Platzgründen eine eckige Form erhalten. Das Nachtragsangebot schließt nach Prüfung mit 1.945,71 € brutto. Die Kosten sind plausibel und erscheinen dem Planungsbüro als angemessen. Firma Züblin hat einen Anspruch auf Vergütung der zusätzlichen Leistungen. Die zusätzlichen Leistungen sind notwendig und wären im Fall von Punkt eins aufgrund gesetzlicher Anforderungen sowieso entstanden. Die Punkte zwei und drei dienen der erleichterten Unterhaltspflege und der Bewegungsfreiheit in der Essensausgabe. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Züblin Haustechnik Mainz GmbH wird mit dem Nachtrag 1a gemäß dem Angebot vom 17.05.2023 beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 6.4:

Vergabe Nachtrag 6 zu Dacharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Kosten wegen Mindermengen

Vorlage: 2023/034/067

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Im Nachtrag 4 der Firma Sinhor Dach wurden Kiesstreifen entlang der Dachtraufe über dem OG und rund um die Oberlichter beauftragt, die im Leistungsverzeichnis fehlten. Dafür sind im Auftrag Massen aus mehreren Positionen gemindert worden. Diese Einsparung in Höhe von 6.582,37 € brutto wurde im Nachtrag 4 bereits gegengerechnet und führte dort zu Minderkosten. Die entfallenen Positionen bedingen jedoch insgesamt eine Minderung der Massen der Grundpositionen um mehr als 10 Prozent. Gemäß VOB/B §2 (3) ist bei einer Mengenunterschreitung größer 10 % ein neuer Einheitspreis zu verhandeln. Die Mehrkosten entstehen der ausführenden Firma durch gleichbleibende Fixkosten verteilt auf geringere Mengen. Der Kostenansatz wurde vom Planungsbüro geprüft und ist nicht zu beanstanden. Firma Sinhor hat ein Nachtragsangebot erstellt, welches mit 3.493,01 € brutto schließt. Bereinigt man die Kosten um den Nachtrag 4, ergeben sich tatsächliche Mehrkosten von 764,10 € brutto. Es wird empfohlen, Firma Sinhor den Auftrag für den Nachtrag 6 gemäß der Freigabe des Planungsbüros Dorsch zu erteilen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Abschließend erklärt RM Dr. Altenbach zusätzliche Details über die notwendige Änderung der Dacharbeiten.

Entscheidung:

Firma Sinhor wird mit Nachtrag 6 gemäß dem Angebot vom 09.06.2023 beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen

Zu TOP 7:

Vergaben

Zu TOP 7.1:

Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen, AC- und DC-Ladern im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden

Vorlage: 2023/034/072

Der Vorsitzende verliest und erläutert den folgenden

Sachverhalt:

Für Wallboxen, AC- und DC-Lader im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden fand am 28.06.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch den Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde, Markus Forschner.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma E-MAXX GmbH aus Limburg.

Auf Rückfrage teilt der Vorsitzende mit, dass es sich hierbei um die Ladesäulen an der neuen Mehrzweckhalle handeln, was aus dem Text der Beschlussvorlage nicht ersichtlich ist.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Firma E-MAXX GmbH mit der Lieferung und Installation von DC-Ladern inkl. Betriebskosten für 24 Monate gemäß ihrer Angebotsabgabe (Los 7), in Höhe von 53.756,62 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt wird.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Bauanträge, Bauvoranfragen, Befreiungsanträge

Zu TOP 8.1:

Bauantrag

Änderung der Dachform auf Wohnhausanbau von Pult- in Satteldach, Königstuhlstraße

Vorlage: 2023/034/065

Der Vorsitzende verliest den folgenden

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 02.08.2023 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), innerhalb der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Ein Satteldach mit 45° entspricht der Satzung.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Weiter Fragen werden nicht gestellt. Somit ergeht folgender

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

RM Dr. Altenbach erhält das Wort und berichtet über die Bauentwicklung seit der letzten Gemeinderatssitzung im Mai.

Dacharbeiten:

  • Auf den Dachflächen des Erdgeschosses und der Bühne wurden Dämmung und Abdichtung fertiggestellt.

  • Dachrinnen und Fallrohre wurden an allen Dachflächen installiert und an die Regenwassergrundleitung angeschlossen.

  • Anschließend erfolgte der Endaufbau der Dachflächen: Bekiesung auf den EG-Flächen und dem Bühnendach sowie Begrünung auf dem Hauptdach der Halle und den OG-Flächen.

  • Die Dacharbeiten wurden damit Ende Juni fertiggestellt.

Außenputz

  • An den südlichen Außenwänden des Obergeschosses, der Bühne und der Halle wurden die Außenputz- und Malerarbeiten, koordiniert mit den Dacharbeiten, fertiggestellt.

Trockenbau

  • Die Unterkonstruktionen für die Trennwände im Bereich der Duschen / Umkleiden WCs sind, koordiniert mit den Sanitärinstallationen, fertiggestellt.

  • Die Unterkonstruktion der Deckenabhängung in der Halle ist fertiggestellt.

Installationen:

  • Rohinstallation Sanitär wurde Ende letzter Woche komplett fertiggestellt.

  • Heizung, Lüftung und Elektro ist teilweise fertiggestellt.

Sonstiges:

  • Innenputz und Estrich in den Technikräumen des OG ist komplett fertiggestellt

  • Fenster, Türen und Pfosten-Riegel-Fassaden (Metallbauer) stehen aus und sollen im August/September erfolgen.

Zu TOP 10:

Anträge/Anfragen

Es liegen keine Anträge/Anfragen vor.

Zu TOP 11:

Informationen

Der Vorsitzende teilt mit, dass die OG ab 01.01.2024 nur noch knapp die Hälfte für Strom zahlen wird. Beim letzten Abschluss lag der Preis bei brutto 50-53 Cent/kWh und vermindert sich dann auf brutto 27-31 Cent/kWh.

Am Samstag, den 02. September 2023 findet ab 18.00 Uhr in der Hohberghalle die Feier zum 40-jährigen Jubiläum mit der Partnergemeinde Epoisses statt.

Der Erste Beigeordnete teilt mit, dass das Quartierskonzept zur Zuschussprüfung bei der Fachabteilung der VG-Bodenheim liegt. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass zusätzlich eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt werden muss. Es ist nun geplant, beides, wenn möglich, bis Ende des Jahres auf den Weg zu bringen.

Zur Überarbeitung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung rät die VG zu einer externen Bearbeitung. Hierzu schlägt der Erste Beigeordnete eine Erarbeitung durch den Bauausschuss vor. Beginn soll nach der Sommerpause sein. Vorab wird den Fraktionen die Satzung zur Verfügung gestellt.

Vor einigen Wochen wurden auf dem Fahrradweg in Richtung Harxheim Untersuchungen des Belages vorgenommen. Das Gutachten des beauftragten Gutachters ist heute eingegangen. Hierin wird u.a. beschrieben, dass die Rissbildungen teilweise bis zu einem Meter tief sind und der Weg grundsaniert werden muss. Die Kosten hierfür müssen ermittelt werden.

Zu TOP 11.1:

Vollzug der GemHVO; Berichterstattung

Vorlage: 2023/034/073

Der Vorsitzende verliest die folgende

Information:

Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Ortsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2023 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Ortsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.

Der Bericht zum Stichtag 30.06.2023 liegt vor.

Der Vorsitzende beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:01 Uhr.

Zu TOP 13:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Ortsbürgermeister Steffan Haub teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eine Personalangelegenheit positiv entschieden wurde.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:09 Uhr.

Steffan Haub — Birgit Schmidmeier
Ortsbürgermeister  —  Verwaltungsangestellte
Vorsitzender  —  Schriftführerin