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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 32/2024
Amtlicher Teil
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B 9 Wochenendsperrung der Anschlussstelle Bodenheim/Nackenheim

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass in Fahrtrichtung Worms die Abfahrt von der B 9 auf die L 413 Richtung Nackenheim / Bodenheim sowie die Auffahrt auf die B 9 in Fahrtrichtung Worms von der L 413 aus Nackenheim / Bodenheim kommend in der Zeit von Freitagnachmittag, 09. August 16 Uhr bis Montag, den 12. August 5 Uhr für den Verkehr voll gesperrt werden muss. Eine Umleitung ist eingerichtet. In Fahrtrichtung Mainz ist die Abfahrt von der B 9 zur L 413 in Richtung Nackenheim / Bodenheim sowie die Auffahrt von der L 413 kommend möglich.

Verkehrsumlegungen und Sperrungen

Ab Montag, 12. August 2024 wird der B 9 - Verkehr auf der gesamten Streckenlänge der 4-streifigen Bundesstraße zwischen Mainz-Laubenheim und Nackenheim im Gegenverkehr auf der rheinseitigen Richtungsfahrbahn geführt. In Fahrrichtung Worms ist die Abfahrt von der B 9 auf die L 413 Richtung Nackenheim / Bodenheim wieder möglich. Die Auffahrt in Fahrtrichtung Worms von der L 413 aus Nackenheim / Bodenheim kommend auf die B 9 bleibt bis auf weiteres gesperrt.

Ab Samstag, 17. August 2024 kann der Verkehr ab Mainz-Laubenheim in Fahrtrichtung Worms bis zur Abfahrt L 413 Nackenheim / Bodenheim wieder zweistreifig auf der Richtungsfahrbahn Worms geführt werden. Die Auffahrt von Mainz-Laubenheim (K 13, Dammweg) auf die B 9 in Fahrtrichtung Worms ist ab dem Samstag, 17. August wieder offen.

Südlich der Abfahrt L 413 Nackenheim / Bodenheim wird aus bautechnischen Gründen der B 9-Verkehr zweistreifig im Gegenverkehr auf der rheinseitigen Richtungsfahrbahn der Bundesstraße geführt. Die Auffahrt von der L 413 Nackenheim / Bodenheim auf die B 9 in Fahrtrichtung Worms ist aus bautechnischen Gründen gesperrt.

Bei der Umstellung und mit der neuen Verkehrsführung im Gegenverkehr ist mit Störungen im Verkehrsablauf der B 9 zu rechnen. Der LBM Worms bittet die Verkehrsteilnehmer/-innen um Verständnis.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf B 9

Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit auf Baustellen ist auf der Bundesstraße B 9 auf Grundlage der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 60 Kilometer pro Stunde und ein durchgehendes Überholverbot angeordnet.