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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 33/2022
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lörzweiler

am Donnerstag, dem 14.07.2022 um 19:30 Uhr in der Hohberghalle, Raiffeisenstraße 6, 55296 Lörzweiler

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 21:41 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 21:42 Uhr bis 21:47 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:48 Uhr bis 21:51 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Steffan Haub

Erster Beigeordneter

Dietmar Muscheid

Beigeordnete

Michaela Nagel

Die Ratsmitglieder

Dr. Klaus Altenbach

Oliver Balmes

Heribert Breivogel

Michael Christ

Diethelm Faust

Ralf Hermann-Josef Jakobs

Ralf Kranz

Christoph Lang

Gila Meierhans

Andrea Metelmann-Lotz

Eva Natzi

Eric Schaefer

Dietmar Sommer

Thomas Zinndorf

Schriftführerin

Beatrix Heddergott

Außerdem anwesend

Wolfgang Böttger

Presse

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Ute Beye-Mundt

Bruno Maria Lang

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet die Sitzung.

Er stellt fest, dass mit Datum vom 06.07.2022 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Zur Schriftführerin wird Verwaltungsfachwirtin Beatrix Heddergott bestimmt.

Der Vorsitzende bittet die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen:

Öffentlicher Teil

TOP 1.3 Neuberechnung der Verpflegungskosten der Kindertagesstätte Lörzweiler wird zu TOP 2. Neu aufzunehmen ist TOP 6 Bekanntgabe von Vergaben, TOP 6.1. Errichtung eines Dorfplatzes auf dem Gelände der Hofreite Königstuhlstraße 2 im Rahmen der Dorferneuerung; Vergabe der Vermessung und Planerstellung für weitere Planungen, TOP 6.2 Vergabe Nachtrag 2 zu Rohbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle und TOP 6.3 Vergabe Nachtrag 3 zu Rohbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle. Ebenfalls neu aufzunehmen ist TOP 9 Vollzug der GemHVO; Berichterstattung.

Weitere Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche werden nicht vorgetragen.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler stimmt der Tagesordnung incl. der vorgetragenen Änderungs- und Ergänzungswünsche der Verwaltung zu.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 —  Vorlage

1.

Bauleitplanung

1.1.

Bebauungsplan "Beckerfeld/Röst i.V.m. Kreuz II", 2. Änderung

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage nach §4a Abs. 3 BauGB

b) Satzungsbeschluss

1.2.

Landesentwicklungsprogramm IV - 4. Teilfortschreibung

Erweiterung der potentiellen Flächen für Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen

2.

Neuberechnung der Verpflegungskosten der Kindertagesstätte Lörzweiler

3.

Bauantrag

Umbau und Modernisierung Einfamilienhaus, Nackenheimer Straße

4.

Grundsatzbeschluss Aufbewahrung erhaltenswerter Grabmale 2.0

5.

Vergaben

5.1.

Dorfmoderation im Rahmen der Dorferneuerung für die Ortsgemeinde

a) Vergabe der Honorarleistungen

b) Vergabevollmacht

5.2.

Dorferneuerungskonzept im Rahmen der Dorferneuerung für die Ortsgemeinde

a) Vergabe der Honorarleistungen

b) Vergabevollmacht

5.3.

Errichtung eines Dorfplatzes auf dem Gelände der Hofreite Königstuhlstraße 2 im Rahmen der Dorferneuerung

Vergabe von Planungsleistungen für die Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung

5.4.

Wiederherstellung der Gehwegoberflächen im Zuge des Glasfaserausbaus; Grundsatzbeschluss und Vergabekompetenz

5.5.

Vergabe der Holzbauarbeiten im Rahmen des Neubaus der Mehrzweckhalle.

6.

Bekanntgabe von Vergaben

6.1.

Errichtung eines Dorfplatzes auf dem Gelände der Hofreite Königstuhlstraße 2 im Rahmen der Dorferneuerung

Vergabe der Vermessung und Planerstellung für weitere Planungen

6.2.

Vergabe Nachtrag 2 zu Rohbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle

6.3.

Vergabe Nachtrag 3 zu Rohbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle

7.

Einführung eines E-Carsharings

8.

Spenden

8.1.

Annahme von Spenden

8.2.

Annahme von Spenden

8.3.

Annahme von Spenden

8.4.

Annahme von Spenden

9.

Vollzug der GemHVO; Berichterstattung

10.

Sachstand Zukunftsprozess Lörzweiler

11.

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

12.

Informationen

12.1.

Veranstaltung Energiesparinitiative

12.2.

Aktuelle Verkehrssituation

12.3.

Reflektion Weinfest

12.4.

Sitzung Landwirtschaftsausschuss

12.5.

Urlaub Ortsbürgermeister

12.6.

KiTa "Hohbergzwerge" - Info Beigeordnete Michaela Nagel

12.7.

Bewilligung von Ehrenamtsförderungen

Nichtöffentlicher Teil:

13.

Grundstücksangelegenheit

2022/034/036

14.

Grundstücksangelegenheit

2022/034/037

15.

Informationen

Öffentlicher Teil:

16.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Bauleitplanung

Zu TOP 1.1:

Bebauungsplan "Beckerfeld/Röst i.V.m. Kreuz II", 2. Änderung

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage nach §4a Abs. 3 BauGB

b) Satzungsbeschluss

Vorlage: 2022/034/029

Sachverhalt:

Wegen Sonderinteresse übergibt Ortsbürgermeister Steffan Haub den Vorsitz an den Ersten Beigeordneten Dietmar Muscheid.

Der Bebauungsplan „Beckerfeld/Röst i.V.m. Kreuz II“, 2. Änderung musste aufgrund der Abwägung des Gemeinderates vom 31.03.2022 erneut offengelegt werden, da sich neben redaktionellen Änderungen auch solche Änderungen und Ergänzungen ergaben, die eine erneute Offenlage nach den Vorschriften des § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machten.

Die vorgenannte Offenlage fand im Zeitraum vom 25.04.2022 bis einschließlich 06.05.2022 statt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind abzuwägen.

1.4 Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Zusammenfassung der Anregung:

Die Anregungen aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht aus der Stellungnahme vom 11. Januar 2022 werden wiederholt.

Es wird empfohlen für die Mischgebiete die gemäß der rechtskräftigen Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zulässigen Dachneigung (40-48°) in der Legende, in den Nutzungsschablonen und in der Begründung der Mischgebiete darzustellen. Zusätzlich sollte hier die Erläuterung über die Dachformen ergänzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die rechtskräftige Erhaltungs- und Gestaltungssatzung stellt eine selbstständige örtliche Bauvorschrift dar. Da diese Satzung geändert werden kann und im Falle einer Änderung auch der Bebauungsplan zu ändern wäre, wird der Empfehlung wird nicht gefolgt, da es ausreichend ist, auf die Existenz dieser Gestaltungssatzung zu verweisen.

Beschlussvorschlag:

Die Empfehlung wird erneut zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

1.5 Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Zusammenfassung der Anregung:

Aus stadtplanerischer Sicht wird erneut empfohlen die im Mischgebiet festgesetzten GRZ/GFZ Orientierungswerte zu reduzieren und sich an den Werten von dem angrenzenden B-Plan „Kreuz II“ (MD: GFZ 0,8, GRZ 0,4) zu orientieren. Dies entspricht der Bestandsituation und passt sich dem Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung an und führt zu einer gestalterischen Einheit. Da dies bereits bei der Anzahl der Vollgeschosse (max. 2) erfolgt ist, würden wir es sehr begrüßen, wenn man dies auch bei der GRZ und GFZ übernehmen würde.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die entlang der Rheinstraße vorhandene Straßenrandbebauung in typischer Haus-Hof-Bauweise mit Grenzbebauung unterscheidet sich sowohl hinsichtlich der Bauweise und -dichte als auch hinsichtlich der Grundstücksgrößen deutlich von der Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs-plans „Kreuz II“, wo Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit vergleichsweise großzügigen Gartengrundstücken in Allgemeinen Wohngebieten vorherrschen, so dass eine Reduzierung der Orientierungswerte für Mischgebiete nicht geboten ist.

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird erneut nicht gefolgt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

1.7 Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Zusammenfassung der Anregung:

Bei sämtlichen Grünflächen ist in der Planzeichnung die Zweckbestimmung zu ergänzen. Es wird angeregt die max. Anzahl und max. Größe der zulässigen baulichen Anlagen je x m2 oder lagemäßig festzusetzen um einer zu großen Überbauung/ Versiegelung in dieser funktionalen (und attraktiven) „grünen Lunge" im Dorfzentrum vorzubeugen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die festgesetzten Grünflächen sind durch die dafür vorgegebenen textlichen Festsetzungen hinreichend bestimmt. Das Fehlen einer konkreten Zweckangabe für eine Grünfläche bewirkt laut gültiger Rechtsprechung nur, dass ein über den allgemeinen Nutzungszweck als Grünfläche hinausgehende Nutzung (wie Sportplatz, Spielplatz, Friedhof) nicht zulässig ist, wenn dadurch Nutzungskonflikte entstehen können (vgl. BVerwG NVWZ 1998, 1179); diese sind aber bei diesen Flächen auszuschließen. Die zusätzliche Benennung einer Zweckbestimmung ist daher hier nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

1.8 Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Zusammenfassung der Anregung:

Die beiden unter Pkt. 1.8 planungsrechtlich festgesetzten Maßnahmen sind u.E. eher gestalterische Festsetzungen gem. § 88 LBauO und entsprechend dort zu untergliedern und in Abstimmung mit den dort bereits unter Pkt. 2.2.1. getroffenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu bringen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Anregung wurde bereits im letzten Verfahrensschritt überprüft und kommentiert. Daraus resultierte die Zuordnung der umweltfreundlichen Beleuchtung als „Maßnahme gegen schädliche Umwelteinwirkungen“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB.

Die Ansicht, dass wasserdurchlässige Befestigungen von Belägen nicht planungsrechtlich festsetzbar seien, wird daher nicht geteilt, da diese Maßnahme ausdrücklich zum Schutz von Boden festgesetzt wurde.

Beschlussvorschlag:

Der Anregung, wasserdurchlässige Befestigungen von Belägen auf der Grundlage von § 88 LBauO festzusetzen, wird nicht gefolgt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen

Ja-Stimme(n) 13; Nein-Stimme(n) 2

4.2 Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Geschäftsstelle Praktische Denkmalpflege

Zusammenfassung der Anregung:

Die Kulturdenkmäler sind laut § 9 Abs. 6 BauGB durch Kennzeichnung in der Planurkunde sowie nachrichtlich in der schriftlichen Begründung, in den Bebauungsplan zu übernehmen. Der Wappenstein von 1762 ist bisher noch nicht in der Planurkunde verzeichnet.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der in Rede stehende Wappenstein befindet sich im Inneren des Rathauses und wird dort verwahrt. Somit stellt er ein bewegliches Kulturdenkmal dar, dessen nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan nicht erforderlich ist.

Beschlussvorschlag:

Der Anregung, das bewegliche Kulturdenkmal nachrichtlich zu übernehmen, wird nicht gefolgt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Aus den vorgeschlagenen Abwägungen und Entscheidungen ergibt sich kein weiterer Änderungsbedarf und somit keine Notwendigkeit, den Bebauungsplanentwurf nochmals nach § 4a Abs. 3 BauGB offenzulegen.

Damit sind die Voraussetzungen zur Fassung des Satzungsbeschlusses erfüllt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

a)

Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Empfehlung der Verwaltung beschlossen.

b)

Der Bebauungsplan „Beckerfeld/Röst i.V.m. Kreuz II“, 2. Änderung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Mehrfachbeschluss mit Einzelabstimmungen

Zu TOP 1.2:

Landesentwicklungsprogramm IV - 4. Teilfortschreibung

Erweiterung der potentiellen Flächen für Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Vorlage: 2022/034/033

Information:

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Dietmar Muscheid.

Das Innenministerium führte vom 12. Mai bis 23. Juni 2022 das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur 4. Teilfortschreibung des LEP IV durch. Die wesentlichen Änderungen zum bisherigen Inhalt des LEP IV befassen sich ausschließlich mit Änderungen zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen sowie Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die insbesondere entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen (z.B. Autobahnen und klassifizierte Straßen, Bahnlinien usw.) errichtet werden sollen.

Gegen die beabsichtigten Änderungen bestehen aus Sicht der Verwaltung keine planungs-rechtlichen Gesichtspunkte, die eine Stellungnahme an das Innenministerium erforderlich machen. Nach erfolgter Durchführung und Bekanntmachung der 4. Teilfortschreibung wird die Verbandsgemeinde die entsprechende Anpassung der Studie zur Windenergie veranlassen. Hinsichtlich der Freiflächen-Photovoltaik hat der Verbandsgemeinderat am 5. Mai 2022 im Rahmen der Abwägung der Stellungnahmen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen, zunächst keine Ausweisung vorzunehmen und diese erst im Bedarfsfall durch den dann auftretenden Investor im Rahmen eines dafür aufzustellenden Bebauungsplanes mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

Die in der aktuellen Fortschreibung des LEP IV neu aufgenommenen Planungen zur Wärmestrategie und Energie sind im 2013 aufgestellten Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Bodenheim bereits berücksichtigt. Insbesondere beinhaltet es Aussagen zu Nahwärmenetzen im Bestand unter Berücksichtigung der kommunalen Liegenschaften. Daher ist eine durch die LEP-Fortschreibung bedingte Evaluierung des Klimaschutzkonzeptes nicht zwingend erforderlich. Für die Neubaugebiete steht der Klimaschutzbeauftragte zur Beratung beispielsweise für kalte Nahwärme oder zentrale Heizkraftwerke auf der Basis erneuerbarer Energiequellen zur Verfügung.

Die Fortschreibung des LEP IV wirkt sich insbesondere auf die Studie der Verbandsgemeinde zur Windenergie aus, denn die Siedlungsabstände von Windenergieanlagen sollen von derzeit höhenabhängigen Entfernungen von 1.100 m bzw. 1.000 m auf einheitlich 900 m reduziert werden. Der Vergleich der Potenziale (Flächen ohne Restriktionen) zeigt hierzu auf, dass sich durch die geringeren Abstände nahezu eine Verdreifachung der Flächengrößen ergeben wird. Im Zusammenspiel mit der Änderung, dass künftig nicht mehr zwingend, sondern nur noch grundsätzlich einzelne Windenergieanlagen zulässig sind, wenn auf der jeweiligen Potential-fläche mindestens drei Anlagen im Verbund errichtet werden können, werden durch entsprechende Ermessensentscheidungen der Genehmigungsbehörde einige Anlagen mehr möglich sein als die unter der bisherigen Zielvorgabe der Fall war. Entsprechend wird auch das Repowering von Windenergieanlagen u.a. durch geringere Siedlungsabstände erleichtert.

Die mit dem Ausbau der Solarenergie im Zusammenhang stehenden Ziele und Grundsätze stehen nicht im Widerspruch zu dem o.a. Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 5. Mai 2022. In den Regionalplänen sind künftig zumindest Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen insbesondere entlang linienförmiger Infrastrukturtrassen auszuweisen. Für die im Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde dargestellte Fläche wird somit die für den Regionalplan zuständige Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe entscheiden müssen, ob eine solche Vorbehaltsfläche mit den von ihr berührten Zielen, nämlich die beiden Vorranggebiete „Grünzäsur“ und „Grundwasserschutz“ vereinbar sind.

Die Planungsgemeinschaft hatte auf Anfrage der Verbandsgemeinde ausgeführt, dass eine Zielbetroffenheit vorliege, die nur durch ein Zielabweichungsverfahren legalisiert werden könne. Die Geschäftsstelle stufe die Beeinträchtigung der Grünzäsur-Funktion sowie des Grundwasserschutzes durch den Bau von Freiflächen PV-Anlagen in diesen Bereichen als gering ein. Bei der Festlegung des Planungsgebietes habe der Planungsträger eine Alternativprüfung nachzuweisen.

Da die Fortschreibung des LEP IV auch den Ausbau von Agri-Photovoltaikanlagen vorsieht, ist davon auszugehen, dass solche Anlagen mittelfristig auch auf Landwirtschaftsflächen entstehen werden, die gleichzeitig auch landwirtschaftlich genutzt werden.

Zu TOP 2:

Neuberechnung der Verpflegungskosten der Kindertagesstätte Lörzweiler

Vorlage: 2022/034/034

Sachverhalt:

Ortsbürgermeister Steffan Haub übergibt das Wort an die Beigeordnete Michaela Nagel.

Die Berechnung der Verpflegungskosten (Monatspauschale) für die Kita soll neu vorgenommen werden, da die Kosten ständig steigen und die letzte Berechnung schon einige Jahre zurückliegt. Eine Anpassung erfolgte zuletzt in 2014.

Die Kostenberechnung ist abhängig von der Anzahl der Essenskinder. Gemäß den Berechnungen der Verbandsgemeindeverwaltung (siehe vorliegende Anlage) müssten die Essenskosten von 54,75 € monatlich auf 66,00 € monatlich, ab dem Kita-Jahr 2022/23 (Beginn 01.08.2022) angehoben werden, um der aktuellen Anzahl der Essen (ca. 70 pro Tag) mit einer eingeplanten Preissteigerung um 3 % (im Vergleich zu 2021) zu entsprechen. Bei den Energiepreisen wurde eine Steigerung von 30 % im Vergleich zu 2021 angenommen. Der Einzelpreis pro Essen liegt damit bei 3,60 €.

Da aufgrund der Ukrainekrise aktuell nicht abzusehen ist, wie sich die zukünftigen Energiepreise entwickeln, sollte die Höhe der Essenskosten im Frühjahr 2023 nochmals neu evaluiert werden.

Die Berechnung erfolgte in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinde und der Kita-Leitung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Erhöhung der Verpflegungskosten der Kita „Haus der Hohbergzwerge“ von aktuell 54,75 € monatlich auf 66,00 € monatlich ab dem 01.08.2022 (Kita-Jahr 2022/23).

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 3:

Bauantrag

Umbau und Modernisierung Einfamilienhaus, Nackenheimer Straße

Vorlage: 2022/034/039

Sachverhalt:

Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 26.07.2022 herbeizuführen.

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).

Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.

Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.

Beschluss:

Das Einvernehmen wird erteilt

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 4:

Grundsatzbeschluss Aufbewahrung erhaltenswerter Grabmale 2.0

Vorlage: 2022/034/038

Sachverhalt:

Nach Ablauf von Ruhe- oder Nutzungszeiten kommt es satzungskonform zu Auflösungen von Grabstätten durch die Nutzungsberechtigten. Einige dieser aufgelösten Grabstätten sind durch Ihre Bauart, ihren Werkstoff oder ihren Bezug zur Ortsgeschichte besonders erhaltenswert. Für die Erhaltung dieser Grabmale möchte die Ortsgemeinde zukünftig, wenn möglich, sorgen. Zur strukturierten Umsetzung eines solchen Vorhabens hat die Ortsgemeinde mit Steinmetz Rainer Knußmann aus Nackenheim in einer Bestandsaufnahme die Reihen des Friedhofes nach erhaltenswerten Grabmalen im vorgenannten Sinne gesichtet, und in Frage kommende Grabmale mit Bildern und in einer Übersicht erfasst. Diese Aufstellung wurde dem Ältestenrat zugänglich gemacht und dient als Beratungsgrundlage in den Ausschüssen, denn das Ansinnen wurde zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 08.02.2022 erneut in die Ausschüsse verwiesen.

Nach erfolgter Einigung, welche Grabmale vorläufig als erhaltenswert eingestuft werden sollen, schlägt die Ortsgemeinde vor, für zunächst maximal 10 Grabmale ein Streifenfundament auf Kosten der Ortsgemeinde zu errichten, um die ersten zu sichernden Exemplare dorthin versetzen zu können. Da die Anzahl solcher Grabmale insgesamt eher gering und die Zeitpunkte einer eventuellen Übernahme sehr weit gestreut sein dürften, sollte die vorgehaltene Kapazität vorerst für einige Jahre ausreichend sein. Als Standort soll der am 20.04.2022 bei der Begehung durch die Fraktionen favorisierte Platz neben der Trauerhalle an der Grenze zu den Weinbergen dienen.

Zur Finanzierung einer Übernahme in den Besitz der Ortsgemeinde schlägt die Verwaltung vor, sich am Beispiel der Ortsgemeinde Nackenheim zu orientieren. Nach Auskunft von Steinmetz Knußmann belaufen sich die Kosten für ein Umsetzen eines Grabmales, je nach Art und Ausführung, zwischen 150 und 400 €. Da diese Kosten mindestens auch den Kosten einer Entsorgung entsprechen, sind in unserer Nachbargemeinde die Kosten zur Umsetzung von den Besitzern der Grabmale zu tragen. Nur wenn dies nicht möglich sein sollte, kann im Einzelfall darüber entschieden werden, ob die Bedeutung des Grabmales eine Übernahme der Kosten durch die Ortsgemeinde rechtfertigt.

In der anschließenden Diskussion des Sachverhaltes weißt Ratsmitglied Michael Christ darauf hin, dass die vorliegende Liste nochmal priorisiert werden muss, da seiner Auffassung nach nicht jedes hier benannte Grabmal erhaltenswert erscheint. Außerdem sind in der Vorlage keine Kosten der Maßnahme benannt.

Der Vorsitzende schlägt vor, den Tagesordnungspunkt nochmal in die Ausschüsse zu verweisen und die Beschlussvorlage um die Angabe der Kosten ergänzen zu lassen. In den Ausschüssen kann dann eine Priorisierung festgelegt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat verweist den Tagesordnungspunkt zur erneuten Beratung in die Ausschüsse zurück. In der Beschlussvorlage sind die Kosten der Maßnahme zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5:

Vergaben

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den ersten Beigeordneten Dietmar Muscheid.

Zu TOP 5.1:

Dorfmoderation im Rahmen der Dorferneuerung für die Ortsgemeinde

a) Vergabe der Honorarleistungen

b) Vergabevollmacht

Vorlage: 2022/034/043/1

Sachverhalt:

Das bestehende Dorferneuerungskonzept aus dem Jahr 1987 ist veraltet und bedarf somit einer Erneuerung aufgrund veränderter Gegebenheiten. Auch die Teilfortschreibung von 2008 entspricht dem aktuellen Stand nicht mehr. Vorab ist zwingend eine Dorfmoderation durchzuführen.

In dieser sollen insbesondere die Themenbereiche für Verkehr & Wegesysteme, Versorgung/Wohnen, Dorfbild, Dorfgemeinschaft/Generationen und öffentliche Räume näher beleuchtet und aufgearbeitet werden.

Für die Dorfmoderation liegt ein Pauschalangebot vom Büro Stadtimpuls, Landau i.H.v. voraussichtlich 16.600,00 € netto vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Büro Stadtimpuls, Landau den Auftrag für die Dorfmoderation zum angebotenen Pauschalhonorar in Höhe von voraussichtlich 16.600,00 € netto zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.2:

Dorferneuerungskonzept im Rahmen der Dorferneuerung für die Ortsgemeinde

a) Vergabe der Honorarleistungen

b) Vergabevollmacht

Vorlage: 2022/034/046/1

Sachverhalt:

Das bestehende Dorferneuerungskonzept aus dem Jahr 1987 ist veraltet und bedarf somit einer Erneuerung aufgrund veränderter Gegebenheiten. Auch die Teilfortschreibung von 2008 entspricht dem aktuellen Stand nicht mehr.

In dem Dorferneuerungskonzept sollen insbesondere die Themenbereiche für Verkehr & Wegesysteme, Versorgung/Wohnen, Dorfbild, Dorfgemeinschaft/Generationen und öffentliche Räume näher beleuchtet und aufgearbeitet werden.

Für die Fortschreibung/Aufstellung des Dorferneuerungskonzeptes liegt ein Pauschalangebot vom Büro Stadtimpuls, Landau i.H.v. voraussichtlich 11.100,00 € netto vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Büro Stadtimpuls, Landau den Auftrag für das Dorferneuerungskonzept zum angebotenen Pauschalhonorar in Höhe von voraussichtlich 11.100,00 € netto zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.3:

Errichtung eines Dorfplatzes auf dem Gelände der Hofreite Königstuhlstraße 2

im Rahmen der Dorferneuerung; Vergabe von Planungsleistungen für die Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung

Vorlage: 2022/034/047/1

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Lörzweiler beabsichtigt im Rahmen der Dorferneuerung, auf dem Gelände der Hofreite Königstuhlstraße 2, die Errichtung eines innerörtlichen multifunktionalen Dorfplatzes für Dorffeste mit einer täglichen Alltagsnutzung.

Dafür soll das Wohnhaus, die Nebengebäude und die Garage zurückgebaut und die Scheune mit dem östlichen Anbau bestehen bleiben.

Für die Platzgestaltung und die Instandsetzung der Scheune zur Errichtung eines Dorfplatzes hat die Verwaltung Büros angefragt.

Das Ergebnis der Angebotsabfrage stellt sich im Gesamthonorar für die Lph. 1-9 wie folgt dar:

Dipl.-Ing. Michael Pfaff, Architekt, Simmern  —  61.948,49 € brutto

Bieter 2  —  67.244,33 € brutto

Das Angebot für die Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung über die Leistungsphasen 1-3 schließt mit 14.558,66 € netto ab.

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Büro Dipl.-Ing. Michael Pfaff, Architekt, Simmern den Auftrag zur Durchführung für die Planungsleistung vorerst für die Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3) zu erteilen.

Ratsmitglied Ralf Jakobs teilt für die FWG-Fraktion mit, dass diese grundsätzlich die Pläne der Ortsgemeinde unterstützt im Rahmen der Dorferneuerung auf dem Gelände der Hofreite Königstuhlstraße 2 die Errichtung eines innerörtlichen, multifunktionalen Dorfplatzes auf den Weg zu bringen. Die FWG wird der vorgelegten Vergabe in den Leistungsphasen 1-3 zustimmen.

Für das weitere Vorgehen stellt Ratsmitglied Ralf Jakobs im Namen der FWG-Fraktion folgenden Antrag:

Wegen der besonderen Bedeutung des Projektes für den gesamten Ort, beantragt die FWG für das weitere Vorhaben die Einrichtung einer Planungsgruppe mit mindestens einem Mitglied aus jeder Fraktion einzurichten.

Nach eingehender Diskussion des Antrages wird der Antrag der FWG-Fraktion zur Kenntnis genommen und in die nächste Sitzung des Bauausschusses verwiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Büro Dipl.-Ing. Michael Pfaff, Architekt, Simmern den Auftrag für die Grundlagenermittlung, Vor-und Entwurfsplanung über die Leistungsphasen

1-3 zum angebotenen Honorar i.H.v. insgesamt 14.558,66 € netto zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.4:

Wiederherstellung der Gehwegoberflächen im Zuge des Glasfaserausbaus

Grundsatzbeschluss und Vergabekompetenz

Vorlage: 2022/034/040

Sachverhalt:

Im Zuge des voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnenden Ausbaus des Glasfasernetzes durch die UGG sollen die Kabel grundsätzlich im Bereich der Gehwege eingebaut werden. Bei bereits gepflasterten Wegen wird dafür der jeweilige Gehweg nur in der Breite geöffnet, die für die Bauarbeiten erforderlich ist. Im Anschluss an die Wiederherstellung der Oberfläche sollte grundsätzlich kein Unterschied zum vorherigen Zustand sichtbar sein.

Soweit die Gehwege asphaltiert sind, kann UGG die aufgebrochenen Flächen selbstverständlich wieder mit Asphalt schließen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Gehwegoberfläche auch mit Pflaster zu versehen. In diesem Fall müsste die gesamte asphaltierte Gehwegoberfläche bis 20 cm Stärke ausgebaut, eine Tragschicht wiederhergestellt und anschließend insgesamt gepflastert werden.

Im Bereich des Kabelgrabens übernimmt UGG die Kosten bis zur Höhe einer Asphaltierung. Der darüberhinausgehende Kostenanteil ist durch die Ortsgemeinde zu tragen. Für 1 m² Fläche werden nach der entsprechenden Preisindikation für den Austausch von Asphalt in Gehwegen folgende Beträge fällig:

Ausbau Asphalt  —  52 €/m²

Wiederherstellung Tragschicht  —  34 €/m²

Pflastern incl. Material  —  44 €/m²

gesamt somit 130 €/m² netto bzw. 154,70 €/m² brutto.

Bei eventuell notwendigen Arbeiten an bestehenden Hochbordanlagen soll der bauliche Umfang jeweils vor Ort entschieden werden. Nach dem Preisblatt der UGG betragen die Kosten je lfd. Meter dafür 169,00 € netto bzw. 201,11 € brutto.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Grundsatzbeschluss zur Pflasterung der bisher asphaltierten Gehwegflächen zu fassen und dem Ortsbürgermeister die Vollmacht zu erteilen, entsprechende Aufträge zu vergeben. Über die Auftragsvergaben hat er den Gemeinderat in der jeweils nächsten Sitzung zu unterrichten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Im Zuge der Verlegung von Glasfaserleitungen in der Ortsgemeinde Lörzweiler sollen fallweise und nach Zustimmung durch die OG Verwaltung die bisher asphaltierten Wege in gepflasterter Bauweise wiederhergestellt werden.

Eventuell notwendige Arbeiten an bestehenden Hochbordsteinen sollen nach entsprechender Einzelfallentscheidung durch den Ortsbürgermeister durchgeführt werden.

Für die hierzu zu erteilenden Aufträge, welche dem Gemeinderat in seiner jeweils nächsten Sitzung mitzuteilen sind, wird dem Ortsbürgermeister entsprechende Vergabevollmacht erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 5.5:

Vergabe der Holzbauarbeiten im Rahmen des Neubaus der Mehrzweckhalle.

Vorlage: 2022/034/053

Sachverhalt:

Für Holzbauarbeiten im Rahmen des Neubaus der Mehrzweckhalle fand am 29.06.2022 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Dorsch International Consultants GmbH aus Wiesbaden und die Anwendung der Bewertungsmatrix durch den Fachbereich Bauen.

Wirtschaftlichster Bieter:

Firma Terhalle Holzbau GmbH aus Ahaus-Ottenstein.

Der Ortsgemeinderat Lörzweiler hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 unter TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister erteilt, soweit die Kosten innerhalb des jeweiligen Ausschreibungspakets bis maximal 5% über dem Gesamtkostenrahmen liegen.

Alle 4 Angebote liegen deutlich über der Kostenschätzung, dies ist der aktuellen Lage geschuldet.

Beschluss:

Die Firma Terhalle Holzbau GmbH wird mit Holzbauarbeiten gemäß ihrer Angebotsabgabe, in Höhe von 183.036,52 €, im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 6.1:

Errichtung eines Dorfplatzes auf dem Gelände der Hofreite Königstuhlstraße 2 im Rahmen der Dorferneuerung; Vergabe der Vermessung und Planerstellung für weitere Planungen

Vorlage: 2022/034/045

Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Lörzweiler beabsichtigt im Rahmen der Dorferneuerung, auf dem Gelände der Hofreite Königstuhlstraße 2, die Errichtung eines innerörtlichen multifunktionalen Dorfplatzes für Dorffeste mit einer alltäglichen Nutzung.

Dafür sollen das Wohnhaus, die Nebengebäude und die Garage zurückgebaut und die Scheune mit dem östlichen Anbau bestehen bleiben.

Für die notwendigen Planungsleistungen wurde ein Angebot vom Büro Ingteam GmbH, Mainz eingeholt. Die Höhe des Angebotes erlaubt einen Direktauftrag, daher mussten keine Vergleichsangebote eingeholt werden.

Das Angebot für die Vermessung und Planerstellung für weitere Planungen schließt mit 3.451,00 € brutto.

Entscheidung:

Das Büro Ingteam GmbH, Mainz wird beauftragt die Vermessung und Planerstellung zum angebotenen Honorar in Höhe von 3.451,00 € netto durchzuführen.

Zu TOP 6.2:

Vergabe Nachtrag 2 zu Rohbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle

Vorlage: 2022/034/050

Sachverhalt:

Bedingt durch die kritische Marktlage wurde es nötig, die Ausführung des Innenmauerwerks anzupassen, da das geplante Format der Kalksandsteine derzeit am Markt nicht lieferbar ist. Firma Gemünden hat ein Nachtragsangebot erstellt, welches mit einer Einsparung in Höhe von 9.878,21 € schließt. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Gemünden wird mit dem Nachtrag 2 gemäß dem Angebot vom 02.05.2022 beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Zu TOP 6.3:

Vergabe Nachtrag 3 zu Rohbauarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle

Vorlage: 2022/034/059

Sachverhalt:

Aufgrund der Lieferengpässe für die ausgeschriebenen Wärmedämmziegel wurde ein alternativer, lieferbarer Mauerwerksziegel von Firma Gemünden angeboten. Dadurch wurde ein Baustillstand vermieden. Der geprüfte Nachtrag endet mit 8.069,75 € brutto. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Gemünden wird mit dem Nachtrag 3 gemäß dem Angebot vom 23.05.2022 beauftragt.

Der Ortsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung über die Vergabe informiert.

Zu TOP 7:

Einführung eines E-Carsharings

Vorlage: 2022/034/032

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinde Bodenheim und Ihren Ortsgemeinden liegt ein Angebot zum Anschluss an einen bestehenden E-Carsharingverbund inklusive der Errichtung von E-Ladestationen vor.

Das Angebot beinhaltet die Errichtung einer Ladestation mit 2x11 kW auf zwei öffentlich zugänglichen Parkplätzen. Es beinhaltet hierbei die Errichtung und Installation der Ladestation mit allen notwendigen Arbeiten: Tiefbau, Netzanschluss, Terminkoordination, Anmeldung beim Energieversorger, notwendigen Markierungsarbeiten, Abrechnung, Wartung und die Bereitstellung der Station im Ladeverband.

An jedem Standort wird der Bevölkerung ebenfalls ein E-Carsharingfahrzeug der Mittelklasse zur Verfügung gestellt, z.B. ein VW iD.3. Die Tarife unterscheiden sich hierbei in Stunden-, Tages- und Wochenendtarife, bei denen jeweils die Kilometer unbegrenzt enthalten sind.

Dieses Fahrzeug kann dann z.B. in Nackenheim ausgeliehen werden und in Lörzweiler an einer Station des Anbieters abgegeben werden.

Seitens der Ortsverwaltung geht es hier um einen reinen Grundsatzbeschluss. Die möglichen Standorte sollen zu einem späteren Zeitpunkt ausgewählt werden.

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wird derzeit geprüft ob regionale Anbieter der Verbandsgemeinde und Ihren Bürgern ebenfalls ein solches Angebot zur Verfügung stellen können.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Nutzung von 2 Parkplätzen für die Ladestation mit E-Carsharing.

Der Gemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister Steffan Haub die Vollmacht zum Abschluss des Gestattungsvertrages.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8:

Spenden

Zu TOP 8.1:

Annahme von Spenden

Vorlage: 2022/034/055

Sachverhalt:

Die Sparkasse Worms-Alzey-Ried, hat 2.000,00 € für das Projekt „Lörzweiler erblüht“ gespendet.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe von 2.000,00 € durch die Sparkasse Worms-Alzey-Ried zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8.2:

Annahme von Spenden

Vorlage: 2022/034/056

Sachverhalt:

Frau Christine Nilles von der Apotheke „Am Kirchberg“, hat für Lörzweiler erblüht 200,00 € gespendet.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Geldspende von 200,00 € durch Frau Christine Nilles zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8.3:

Annahme von Spenden

Vorlage: 2022/034/057

Sachverhalt:

Die Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz hat 500,00 € für „Bunter Tisch Lörzweiler“ gespendet.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Geldspende von 500,00 € durch die Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 8.4:

Annahme von Spenden

Vorlage: 2022/034/058

Sachverhalt:

Die Bäckerei Mayer GmbH hat 125,00 € für das Projekt „Lörzweiler erblühen lassen“ gespendet.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt Annahme der Geldspende von 125,00 € durch die Firma Mayer GmbH zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Vollzug der GemHVO; Berichterstattung

Vorlage: 2022/034/054

Information:

Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Ortsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2022 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Ortsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.

Der Bericht zum Stichtag 30.06.2022 liegt vor.

Zu TOP 10:

Sachstand Zukunftsprozess Lörzweiler

Der Erste Beigeordnete Dietmar Muscheid informiert wie folgt:

-

Lenkungsgruppe wird reaktiviert

-

Dorfrundgang Lörzweiler Wäldchen „Hohberg“ wurde wetterbedingt abgebrochen - neuer Termin wird noch mitgeteilt

-

1. Termin der Lenkungsgruppe ist mit dem Planer geplant

Zu TOP 11:

Sachstand Neubau Mehrzweckhalle

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Ratsmitglied Klaus Altenbach, der das Projekt betreut. Dieser trägt folgendes zum Sachstand vor:

-

Erdarbeiten Ende Mai abgeschlossen - größter Teil des Aushubes wurde vereinbarungsgemäß zu einer Baumaßnahme nach Nackenheim verbracht

-

Im Anschluss erfolgten die Schotterarbeiten, eingebracht als kapillarbrechende Schicht und darauf die Sauberkeitsschicht

-

Anfang Juni wurde der erste Baukran gestellt und Mitte Juni ein zweiter

-

Hauptarbeit im Juni war die Erstellung der Schalung, Bewehrung und Dämmung der Fundamente

-

Grundleitungen Abwasser wurden am 24.06.2022 überprüft und abgenommen

-

Wasseranschluss hergestellt und Sanitärcontainer kann in Betrieb genommen werden

-

Nach Fertigstellung der Fundamente wurde die Bewehrung für die Bodenplatte verlegt und wird jetzt abschnittsweise betoniert

Insgesamt ist festzustellen, dass die Errichtung des Rohbaus gut im Zeitplan liegt. Die Baubesprechungen laufen einmal wöchentlich.

Zu TOP 12:

Informationen

Zunächst gratuliert Ortsbürgermeister Steffan Haub Ratsmitglied Michael Christ zur Goldenen Hochzeit.

Zu TOP 12.1:

Veranstaltung Energiesparinitiative

Veranstaltung Energiesparinitiative ist kurzfristig für den 11.07.2022 anberaumt. Referent ist der Klimaschutzbeauftragte der VG Bodenheim, Herr Forschner.

Zu TOP 12.2:

Aktuelle Verkehrssituation

-

Beseitigung der weißen Flecken wird früher beendet sein

-

Umleitung Weinbergstraße - Durchfahrtsituation durch Buchtenlösung entschärft

-

Vollsperrung Am Schloß - Genehmigung lag vor, Antragsteller hat die Beschilderung versäumt

Zu TOP 12.3:

Reflektion Weinfest

Rückblickend auf das 1. Weinfest nach Corona ist dieses erfolgreich verlaufen.

Zu TOP 12.4:

Sitzung Landwirtschaftsausschuss

Die Sitzung des Landwirtschaftsausschusses ist für den 08.08.2022, um 19.30 Uhr, im Epoissessaal anberaumt.

Zu TOP 12.5:

Urlaub Ortsbürgermeister

Urlaub des Ortsbürgermeisters vom 15.07.2022 - Ende Juli. Die Vertretung übernimmt die Beigeordnete Michaela Nagel.

Zu TOP 12.6:

KiTa "Hohbergzwerge" - Info Beigeordnete Michaela Nagel

Die Beigeordnete Michaela Nagel lädt alle interessierten Ratsmitglieder gerne zu einer Begehung der KiTa „Hohbergzwerge“ ein.

Zu TOP 12.7:

Bewilligung von Ehrenamtsförderungen

Vorlage: 2022/034/041

Die Initiative LöBlüh hat eine Zuwendung im Rahmen der Ehrenamtsförderung des Landkreises Mainz-Bingen erhalten.

Fördergegenstand ist die Sanierung der geschnitzten Holztafeln mit den Gemeindewahrzeichen/Emblemen von Lörzweiler. Gesamtkosten in Höhe von 5.951,00 €. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 3.868,00 € gewährt.

Der Tennisclub Lörzweiler e.V. hat eine Zuwendung im Rahmen der Ehrenamtsförderung des Landkreises Mainz-Bingen erhalten.

Fördergegenstand ist die Anschaffung eines Rasentraktors mit Schleppnetz für die Pflege der gepachteten Tennisplätze. Gesamtkosten in Höhe von 2.850,00 €. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 1.853,00 € gewährt.

Zu TOP 16:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung über einen Grundstücksankauf und einen Grundstücksverkauf entschieden wurde.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:51 Uhr.

Steffan Haub
Dietmar Muscheid
Beatrix Heddergott
Vorsitzender
außer zu TOP 1.1
Vorsitzender
zu TOP 1.1
Schriftführerin