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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 33/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lörzweiler am Mittwoch, dem 10.07.2024 um 19:30 Uhr im Epoisses Saal des Gemeindezentrums der Ortsgemeinde Lörzweiler, Rheinstraße 3, 55296 Lörzweiler

Sitzungszeiten

Öffentlicher Teil:

von 19:30 Uhr bis 20:52 Uhr

Nichtöffentlicher Teil:

von 20:52 Uhr bis 21:13 Uhr

Öffentlicher Teil:

von 21:13 Uhr bis 21:20 Uhr

Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:

Der Vorsitzende

Steffan Haub

Erster Beigeordneter

Dietmar Muscheid

Beigeordnete

Michaela Nagel

Die Ratsmitglieder

Dr. Klaus Altenbach

Oliver Balmes

Heribert Breivogel

Michael Christ

Peter Kleinert

Ralf Kranz

Christoph Lang

Gila Meierhans

Andrea Metelmann-Lotz

Eva Natzi

Eric Schaefer

Schriftführer

Stefan Kern

Außerdem anwesend

René Nauheimer Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde

Ausgeschiedene Ratsmitglieder

Diethelm Faust

Ralf Hermann-Josef Jakobs

Dietmar Sommer

Thomas Zinndorf

Entschuldigt fehlen:

Die Ratsmitglieder

Ute Beye-Mundt

Bruno Maria Lang

Lisa Scheurer

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 02.07.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Stefan Kern ernannt. Die Tagesordnung wird an einem Punkt geändert, TOP 10 - Grundstücksangelegenheit - wird nichtöffentlich behandelt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

 —  Vorlage

1.

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

2.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

3.

Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

4.

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung

a) Erste/r Beigeordnete/r

b) "Zweite/r" Beigeordnete/r

5.

Änderung der Hauptsatzung

6.

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung

7.

Bildung von Fraktionen

8.

Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete

9.

Freistellung für die Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes;hier: Ortsbürgermeister Steffan Haub

Nichtöffentlicher Teil:

10.

Grundstücksangelegenheit

Öffentlicher Teil:

11.

Bekanntgabe von Vergaben

11.1.

Vergabe Nachtrag 2 zu Estricharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Bodenbeschichtung Zentralbatterieraum

11.2.

Vergabe Nachtrag 1 zu Innengerüstarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Zusatzleistungen

12.

Annahme von Spenden

13.

Informationen

14.

Anträge/Anfragen

15.

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Vorlage: 2024/034/036

Die Wahlzeit des 2019 gewählten Ortsgemeinderates endete mit Ablauf des 30. Juni 2024. Die nach der Wahl im neuen Ortsgemeinderat nicht mehr vertretenen ehemaligen Ratsmitglieder werden von Herrn Ortsbürgermeister Haub verabschiedet.

Zu TOP 2:

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Vorlage: 2024/034/037

Namens der Ortsgemeinde Lörzweiler verpflichtet der Vorsitzende alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates Lörzweiler durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung).

Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbrevier https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält das Kommunalbrevier zusätzlich viele Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik.

Zu TOP 3:

Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

Vorlage: 2024/034/038

Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt des künftigen Ortsbürgermeisters erfolgt durch den Ersten Beigeordneten, Herrn Dietmar Muscheid.

Da es sich hier um eine Wiederwahl von Herrn Haub handelt, entfällt die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt und es folgt die Urkundenübergabe sowie die Unterzeichnung der Empfangsbestätigung und das Verlesen der Ernennungsniederschrift.

Zu TOP 4:

Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung

a) Erste/r Beigeordnete/r

b) "Zweite/r" Beigeordnete/r

Vorlage: 2024/034/039

Der Vorsitzende verliest nun die Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt, in der die Voraussetzungen und der Ablauf der drei Wahlgänge für die Wahl der drei Beigeordneten erläutert ist.

Zunächst beauftragt der Vorsitzende die Ratsmitglieder Eva Natzi, Michaela Nagel und Peter Kleinert mit der Auszählung der Stimmen. Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl des Ersten Beigeordneten. Hierzu schlägt die SPD-Fraktion Herrn Dietmar Muscheid vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen.

Der Vorsitzende stellt nach durchgeführter geheimer Wahl und Auszählung durch die dafür beauftragten Ratsmitglieder das Abstimmungsergebnis fest und gibt bekannt, dass Herr Dietmar Muscheid mit 13 Stimmen zum Ersten Beigeordneten gewählt ist und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Anschließend verliest der Vorsitzende die Wahlniederschrift.

Nun bittet der Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl des/der zweiten Beigeordneten. Die CDU-Fraktion schlägt Frau Michaela Nagel, weitere Wahlvorschläge werden nicht eingereicht.

Der Vorsitzende stellt nach durchgeführter geheimer Wahl und Auszählung durch die dafür beauftragten Ratsmitglieder das Abstimmungsergebnis fest und gibt bekannt, dass Frau Michaela Nagel mit 13 Stimmen zur zweiten Beigeordneten gewählt ist und händigt ihr die Ernennungsurkunde aus. Anschließend verliest der Vorsitzende die Wahlniederschrift.

Zu TOP 5:

Änderung der Hauptsatzung

Vorlage: 2024/034/040

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung nur geändert werden muss, sofern sie Bestimmungen enthält, z.B. hinsichtlich der Anzahl der Beigeordneten oder des Näheren über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie deren Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger in den einzelnen Ausschüssen, die den kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neu gewählten Ortsgemeinderates entgegenstehen (§ 44 Abs. 2 Satz 2 GemO). Sofern mit der Änderung der Hauptsatzung eine Erhöhung der Zahl der Beigeordneten oder der Mitglieder in Ausschüssen verbunden ist, kann die Wahl der zusätzlichen Personen erst erfolgen, wenn die Änderung der Hauptsatzung in Kraft getreten ist. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.

Die Verwaltung der Ortsgemeinde Lörzweiler schlägt vor, die Hauptsatzung entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu ändern und die Zahl der Ausschussmitglieder in § 4 Abs. 2 von sieben auf acht zu erhöhen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15. Mai 2024 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 6:

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung

Vorlage: 2024/034/041

Sachverhalt:

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Ortsgemeinderats beschränkt. Aus diesem Grund hat der neu gewählte Ortsgemeinderat für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GemO).

Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Bis zur Beschlussfassung über die künftige Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Ortsgemeinderates am 09. Juni 2024, also bis zum 08. Dezember 2024, kein Beschluss über die Geschäftsordnung des neu gewählten Ortsgemeinderates zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz.

In der Vergangenheit wurde regelmäßig die Geschäftsordnung der vorausgegangenen Wahlperiode erneut beschlossen und im Verlauf der aktuellen Wahlperiode bei Bedarf geändert.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt die vorliegende Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2024-2029.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 7:

Bildung von Fraktionen

Vorlage: 2024/034/042

Gemäß § 30a GemO können sich Ratsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Der Zusammenschluss zu einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Mitglieder sowie des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen sind dem Ortsbürgermeister mitzuteilen.

Nach Sachvortrag durch den Ortsbürgermeister schließen sich die Ratsmitglieder zu folgenden Fraktionen zusammen:

SPD-Fraktion:

Dietmar Muscheid, Eva Natzi, Ralf Kranz, Eric Schaefer

Vorsitzender der SPD-Fraktion: Eric Schaefer

Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion: Eva Natzi

CDU-Fraktion:

Dr. Klaus Altenbach, Oliver Balmes, Christoph Lang, Michaela Nagel, Lisa Scheurer, Ute Beye-Mundt

Vorsitzender der CDU-Fraktion: Dr. Klaus Altenbach

Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion: Oliver Balmes

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

Bruno Maria Lang, Andrea Metelmann-Lotz

Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Andrea Metelmann-Lotz

Stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Bruno Maria Lang

FWG-Fraktion:

Gila Meierhans, Michael Christ, Heribert Breivogel, Peter Kleinert

Vorsitzender der FWG-Fraktion: Michael Christ

Stellvertretender Vorsitzende/r der FWG-Fraktion: Peter Kleinert

Zu TOP 8:

Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete

Vorlage: 2024/034/043

Sachverhalt:

Ehrenamtlichen Beigeordneten kann die Leitung angemessener Geschäftsbereiche übertragen werden. Die Beigeordneten sind in dem ihnen übertragenen Geschäftsbereich Vertreter des Ortsbürgermeisters (ständige Vertreter). Soweit für Beigeordnete Geschäftsbereiche gebildet werden sollen, ist deren Zahl in der Hauptsatzung zu regeln. Nach § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung hat die Verwaltung der Ortsgemeinde Lörzweiler zwei Geschäftsbereiche.

Gemäß § 50 Abs. 4 GemO bildet der Ortsbürgermeister die Geschäftsbereiche und überträgt deren Leitung auf die Beigeordneten. Bildung, Übertragung, Änderung und Aufhebung der Geschäftsbereiche bedürfen der Zustimmung des Ortsgemeinderats. Die Übertragung der Geschäftsbereiche endet mit dem Ablauf der Amtszeit der Beigeordneten.

Ortsbürgermeister Haub beabsichtigt die Bildung und Übertragung folgender Geschäftsbereiche:

Erster Beigeordneter Dietmar Muscheid: Dorfentwicklung, Bauen und Umwelt

Beigeordnete Michaela Nagel: Soziales, Jugend- und Seniorenarbeit

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Lörzweiler stimmt der Bildung und Übertragung des folgenden Geschäftsbereiches zu:

Erster Beigeordneter Dietmar Muscheid: Dorfentwicklung, Bauen und Umwelt

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Lörzweiler stimmt der Bildung und Übertragung des folgenden Geschäftsbereiches zu:

Beigeordnete Michaela Nagel: Soziales, Jugend- und Seniorenarbeit

Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme

Zu TOP 9:

Freistellung für die Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes;

hier: Ortsbürgermeister Steffan Haub

Vorlage: 2024/034/058

Sachverhalt:

Herr Ortsbürgermeister Haub hat zur Wahrnehmung seines Amtes als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister gegenüber seinem Arbeitgeber, Weinkellerei Reh Kendermann GmbH, die Freistellung von der Arbeitsleistung in Höhe von 20 Prozent beantragt.

Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen soll der Erstattungsbetrag pauschal auf 20 Prozent festgesetzt werden. Herr Haub tritt seinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung an die Firma Reh Kendermann GmbH ab. Hierfür soll eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Firma Reh Kendermann GmbH und der Ortsgemeinde Lörzweiler geschlossen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der pauschalen Freistellung von Herrn Haub bei dessen Arbeitgeber, Weinkellerei Reh Kendermann GmbH, zur Wahrnehmung seines Amtes als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister im Umfang von pauschal 20 Prozent zu. Die Verwaltung wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit der Weinkellerei Reh Kendermann GmbH abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Die Abstimmung erfolgte ohne Herrn Steffan Haub.

Zu TOP 11:

Bekanntgabe von Vergaben

Zu TOP 11.1:

Vergabe Nachtrag 2 zu Estricharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Bodenbeschichtung Zentralbatterieraum

Vorlage: 2024/034/054

Sachverhalt:

Für die Beschichtung der Estrichfläche im Zentralbatterieraum ist Firma Steigerwald aus Mainz beauftragt. Für das Aufbringen der ableitfähigen Bodenbeschichtung wird die Vorleistung des „Kugelstrahlens“ als Untergrundvorbereitung benötigt, welche nicht im Auftrag von Fa. Steigerwald enthalten ist. Für die Einbringung des Estrichs ist Firma Rohrwick GmbH aus Westhofen beauftragt. Da die Vorleistung für die kleine Fläche einen hohen Kostenfaktor darstellt, wurde ein Nachtragsangebot für die Beschichtung in einer alternativen Ausführungsvariante (Diamantschleifen statt Kugelstrahlen) beim Estrichleger Firma Rohrwick aus Westhofen abgefragt. Das Nachtragsangebot endet nach Prüfung mit 3.333,49 € brutto. Die Kosten sind plausibel und erscheinen dem Planungsbüro als angemessen. Fa. Steigerwald verzichtet im Einverständnis auf die Ausführung der Bodenbeschichtung, dadurch entfallen Kosten im Gewerk Malerarbeiten in Höhe von 2.381,98 € brutto. Somit entstehen Kosten für die Untergrundvorbereitung in Höhe von 951,51 €. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Rohrwick GmbH wird mit dem Nachtrag 2 gemäß dem Angebot vom 29.05.2024 beauftragt.

Zu TOP 11.2:

Vergabe Nachtrag 1 zu Innengerüstarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Zusatzleistungen

Vorlage: 2024/034/060

Sachverhalt:

Für die Stellung des Innengerüstes im Foyer und der Sporthalle wurde Firma Neumann Gerüstbau-Meisterbetrieb aus Gau-Bickelheim beauftragt. Im Rahmen des Bauablaufs wurde es notwendig, Gitterträger zur Überbrückung und Konsolen zur Belagsverbreiterung vorzusehen. Für diese Leistungen, notwendige Regiestunden und die Standzeitverlängerung wurde ein Nachtragsangebot vorgelegt, welches mit 714,57 € schließt. Die Kosten sind plausibel und erscheinen dem Planungsbüro als angemessen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.

Entscheidung:

Firma Neumann Gerüstbau-Meisterbetrieb wird mit dem Nachtrag 1 gemäß dem Angebot vom 26.01.2024 beauftragt.

Zu TOP 12:

Annahme von Spenden

Vorlage: 2024/034/056

Sachverhalt:

Herr Fiede Höltje möchte der Ortsgemeinde Lörzweiler eine Silberlinde inklusive Pflanzung spenden. Der Pflanzort soll in der Nähe der Boulebahn sein. Die Spende hat einen Wert von 838,96 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

Zu TOP 13:

Informationen

Herr Dr. Klaus Altenbach berichtet vom Stand Mehrzweckhalle

Außentüren des Haupteingangs wurden eingebaut

Malerarbeiten in der Halle und der Bühne wurden abgeschlossen

Innengerüst wurde abgebaut

Halterungen für Sportgeräte wurden installiert

Traversen für die Bühnenbeleuchtung wurden installiert

Arbeiten an Wandfliesen und abgehängte Decken in den Umkleiden/Duschen/WCs wurden fortgeführt

Wärmepumpe: Endmontage, Verkabelung und Befüllung mit Wärmeträgermedium

Außenanlagen wurden weitgehend fertiggestellt:

- Zaun um das Versickerungsbecken

- Pflasterarbeiten der Parkplätze

- Wassergebundene Decke des Ausweichparkplatzes

- Asphaltierung aller Fahrwege

- Endausbau der Hohbergstraße

- Maßnahmen zum Starkregenschutz

Zu TOP 14:

Anträge/Anfragen

Hierzu liegt nichts vor.

Zu TOP 15:

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein Beschluss zu einer Grundstücksangelegenheit gefasst wurde.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:20 Uhr.

Steffan Haub
Stefan Kern
Vorsitzender
Schriftführer