Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 20:52 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 20:52 Uhr bis 21:13 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:13 Uhr bis 21:20 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Steffan Haub
Erster Beigeordneter
Dietmar Muscheid
Beigeordnete
Michaela Nagel
Die Ratsmitglieder
Dr. Klaus Altenbach
Oliver Balmes
Heribert Breivogel
Michael Christ
Peter Kleinert
Ralf Kranz
Christoph Lang
Gila Meierhans
Andrea Metelmann-Lotz
Eva Natzi
Eric Schaefer
Schriftführer
Stefan Kern
Außerdem anwesend
René Nauheimer Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde
Ausgeschiedene Ratsmitglieder
Diethelm Faust
Ralf Hermann-Josef Jakobs
Dietmar Sommer
Thomas Zinndorf
Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder
Ute Beye-Mundt
Bruno Maria Lang
Lisa Scheurer
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Steffan Haub, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 02.07.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zum Schriftführer wird Herr Stefan Kern ernannt. Die Tagesordnung wird an einem Punkt geändert, TOP 10 - Grundstücksangelegenheit - wird nichtöffentlich behandelt.
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | ||
| — Vorlage | ||
| 1. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder | 2024/034/036 |
| 2. | Verpflichtung der Ratsmitglieder | 2024/034/037 |
| 3. | Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt | 2024/034/038 |
| 4. | Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung |
|
| a) Erste/r Beigeordnete/r |
|
| b) "Zweite/r" Beigeordnete/r | 2024/034/039 |
| 5. | Änderung der Hauptsatzung | 2024/034/040 |
| 6. | Beschlussfassung über die Geschäftsordnung | 2024/034/041 |
| 7. | Bildung von Fraktionen | 2024/034/042 |
| 8. | Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete | 2024/034/043 |
| 9. | Freistellung für die Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes;hier: Ortsbürgermeister Steffan Haub | 2024/034/058 |
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 10. | Grundstücksangelegenheit | 2024/034/061 |
| Öffentlicher Teil: | ||
| 11. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 11.1. | Vergabe Nachtrag 2 zu Estricharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Bodenbeschichtung Zentralbatterieraum | 2024/034/054 |
| 11.2. | Vergabe Nachtrag 1 zu Innengerüstarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Zusatzleistungen | 2024/034/060 |
| 12. | Annahme von Spenden | 2024/034/056 |
| 13. | Informationen |
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| 14. | Anträge/Anfragen |
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| 15. | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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Zu TOP 1:
Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder
Vorlage: 2024/034/036
Die Wahlzeit des 2019 gewählten Ortsgemeinderates endete mit Ablauf des 30. Juni 2024. Die nach der Wahl im neuen Ortsgemeinderat nicht mehr vertretenen ehemaligen Ratsmitglieder werden von Herrn Ortsbürgermeister Haub verabschiedet.
Zu TOP 2:
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage: 2024/034/037
Namens der Ortsgemeinde Lörzweiler verpflichtet der Vorsitzende alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates Lörzweiler durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, unentgeltliche Amtsausübung).
Im Verlauf der Verpflichtung verweist der Vorsitzende auf die Online-Ausgabe des Kommunalbrevier https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier/. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften enthält das Kommunalbrevier zusätzlich viele Beiträge zu den wesentlichen Feldern der Kommunalpolitik.
Zu TOP 3:
Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Vorlage: 2024/034/038
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt des künftigen Ortsbürgermeisters erfolgt durch den Ersten Beigeordneten, Herrn Dietmar Muscheid.
Da es sich hier um eine Wiederwahl von Herrn Haub handelt, entfällt die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt und es folgt die Urkundenübergabe sowie die Unterzeichnung der Empfangsbestätigung und das Verlesen der Ernennungsniederschrift.
Zu TOP 4:
Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Amtseinführung
a) Erste/r Beigeordnete/r
b) "Zweite/r" Beigeordnete/r
Vorlage: 2024/034/039
Der Vorsitzende verliest nun die Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt, in der die Voraussetzungen und der Ablauf der drei Wahlgänge für die Wahl der drei Beigeordneten erläutert ist.
Zunächst beauftragt der Vorsitzende die Ratsmitglieder Eva Natzi, Michaela Nagel und Peter Kleinert mit der Auszählung der Stimmen. Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl des Ersten Beigeordneten. Hierzu schlägt die SPD-Fraktion Herrn Dietmar Muscheid vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen.
Der Vorsitzende stellt nach durchgeführter geheimer Wahl und Auszählung durch die dafür beauftragten Ratsmitglieder das Abstimmungsergebnis fest und gibt bekannt, dass Herr Dietmar Muscheid mit 13 Stimmen zum Ersten Beigeordneten gewählt ist und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Anschließend verliest der Vorsitzende die Wahlniederschrift.
Nun bittet der Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl des/der zweiten Beigeordneten. Die CDU-Fraktion schlägt Frau Michaela Nagel, weitere Wahlvorschläge werden nicht eingereicht.
Der Vorsitzende stellt nach durchgeführter geheimer Wahl und Auszählung durch die dafür beauftragten Ratsmitglieder das Abstimmungsergebnis fest und gibt bekannt, dass Frau Michaela Nagel mit 13 Stimmen zur zweiten Beigeordneten gewählt ist und händigt ihr die Ernennungsurkunde aus. Anschließend verliest der Vorsitzende die Wahlniederschrift.
Zu TOP 5:
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage: 2024/034/040
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Daraus folgt, dass die Hauptsatzung nur geändert werden muss, sofern sie Bestimmungen enthält, z.B. hinsichtlich der Anzahl der Beigeordneten oder des Näheren über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie deren Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger in den einzelnen Ausschüssen, die den kommunalpolitischen Vorstellungen und Absichten des neu gewählten Ortsgemeinderates entgegenstehen (§ 44 Abs. 2 Satz 2 GemO). Sofern mit der Änderung der Hauptsatzung eine Erhöhung der Zahl der Beigeordneten oder der Mitglieder in Ausschüssen verbunden ist, kann die Wahl der zusätzlichen Personen erst erfolgen, wenn die Änderung der Hauptsatzung in Kraft getreten ist. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates.
Die Verwaltung der Ortsgemeinde Lörzweiler schlägt vor, die Hauptsatzung entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu ändern und die Zahl der Ausschussmitglieder in § 4 Abs. 2 von sieben auf acht zu erhöhen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15. Mai 2024 in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Vorlage: 2024/034/041
Sachverhalt:
Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Ortsgemeinderats beschränkt. Aus diesem Grund hat der neu gewählte Ortsgemeinderat für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen (§ 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GemO).
Gemäß § 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Bis zur Beschlussfassung über die künftige Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Ortsgemeinderates am 09. Juni 2024, also bis zum 08. Dezember 2024, kein Beschluss über die Geschäftsordnung des neu gewählten Ortsgemeinderates zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz.
In der Vergangenheit wurde regelmäßig die Geschäftsordnung der vorausgegangenen Wahlperiode erneut beschlossen und im Verlauf der aktuellen Wahlperiode bei Bedarf geändert.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler beschließt die vorliegende Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2024-2029.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Bildung von Fraktionen
Vorlage: 2024/034/042
Gemäß § 30a GemO können sich Ratsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Der Zusammenschluss zu einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Mitglieder sowie des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter/innen sind dem Ortsbürgermeister mitzuteilen.
Nach Sachvortrag durch den Ortsbürgermeister schließen sich die Ratsmitglieder zu folgenden Fraktionen zusammen:
SPD-Fraktion:
Dietmar Muscheid, Eva Natzi, Ralf Kranz, Eric Schaefer
Vorsitzender der SPD-Fraktion: Eric Schaefer
Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion: Eva Natzi
CDU-Fraktion:
Dr. Klaus Altenbach, Oliver Balmes, Christoph Lang, Michaela Nagel, Lisa Scheurer, Ute Beye-Mundt
Vorsitzender der CDU-Fraktion: Dr. Klaus Altenbach
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion: Oliver Balmes
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Bruno Maria Lang, Andrea Metelmann-Lotz
Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Andrea Metelmann-Lotz
Stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Bruno Maria Lang
FWG-Fraktion:
Gila Meierhans, Michael Christ, Heribert Breivogel, Peter Kleinert
Vorsitzender der FWG-Fraktion: Michael Christ
Stellvertretender Vorsitzende/r der FWG-Fraktion: Peter Kleinert
Zu TOP 8:
Vergabe von Geschäftsbereichen an Beigeordnete
Vorlage: 2024/034/043
Sachverhalt:
Ehrenamtlichen Beigeordneten kann die Leitung angemessener Geschäftsbereiche übertragen werden. Die Beigeordneten sind in dem ihnen übertragenen Geschäftsbereich Vertreter des Ortsbürgermeisters (ständige Vertreter). Soweit für Beigeordnete Geschäftsbereiche gebildet werden sollen, ist deren Zahl in der Hauptsatzung zu regeln. Nach § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung hat die Verwaltung der Ortsgemeinde Lörzweiler zwei Geschäftsbereiche.
Gemäß § 50 Abs. 4 GemO bildet der Ortsbürgermeister die Geschäftsbereiche und überträgt deren Leitung auf die Beigeordneten. Bildung, Übertragung, Änderung und Aufhebung der Geschäftsbereiche bedürfen der Zustimmung des Ortsgemeinderats. Die Übertragung der Geschäftsbereiche endet mit dem Ablauf der Amtszeit der Beigeordneten.
Ortsbürgermeister Haub beabsichtigt die Bildung und Übertragung folgender Geschäftsbereiche:
Erster Beigeordneter Dietmar Muscheid: Dorfentwicklung, Bauen und Umwelt
Beigeordnete Michaela Nagel: Soziales, Jugend- und Seniorenarbeit
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Lörzweiler stimmt der Bildung und Übertragung des folgenden Geschäftsbereiches zu:
Erster Beigeordneter Dietmar Muscheid: Dorfentwicklung, Bauen und Umwelt
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Lörzweiler stimmt der Bildung und Übertragung des folgenden Geschäftsbereiches zu:
Beigeordnete Michaela Nagel: Soziales, Jugend- und Seniorenarbeit
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Zu TOP 9:
Freistellung für die Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes;
hier: Ortsbürgermeister Steffan Haub
Vorlage: 2024/034/058
Sachverhalt:
Herr Ortsbürgermeister Haub hat zur Wahrnehmung seines Amtes als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister gegenüber seinem Arbeitgeber, Weinkellerei Reh Kendermann GmbH, die Freistellung von der Arbeitsleistung in Höhe von 20 Prozent beantragt.
Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen soll der Erstattungsbetrag pauschal auf 20 Prozent festgesetzt werden. Herr Haub tritt seinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung an die Firma Reh Kendermann GmbH ab. Hierfür soll eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Firma Reh Kendermann GmbH und der Ortsgemeinde Lörzweiler geschlossen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der pauschalen Freistellung von Herrn Haub bei dessen Arbeitgeber, Weinkellerei Reh Kendermann GmbH, zur Wahrnehmung seines Amtes als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister im Umfang von pauschal 20 Prozent zu. Die Verwaltung wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit der Weinkellerei Reh Kendermann GmbH abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die Abstimmung erfolgte ohne Herrn Steffan Haub.
Zu TOP 11:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 11.1:
Vergabe Nachtrag 2 zu Estricharbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Bodenbeschichtung Zentralbatterieraum
Vorlage: 2024/034/054
Sachverhalt:
Für die Beschichtung der Estrichfläche im Zentralbatterieraum ist Firma Steigerwald aus Mainz beauftragt. Für das Aufbringen der ableitfähigen Bodenbeschichtung wird die Vorleistung des „Kugelstrahlens“ als Untergrundvorbereitung benötigt, welche nicht im Auftrag von Fa. Steigerwald enthalten ist. Für die Einbringung des Estrichs ist Firma Rohrwick GmbH aus Westhofen beauftragt. Da die Vorleistung für die kleine Fläche einen hohen Kostenfaktor darstellt, wurde ein Nachtragsangebot für die Beschichtung in einer alternativen Ausführungsvariante (Diamantschleifen statt Kugelstrahlen) beim Estrichleger Firma Rohrwick aus Westhofen abgefragt. Das Nachtragsangebot endet nach Prüfung mit 3.333,49 € brutto. Die Kosten sind plausibel und erscheinen dem Planungsbüro als angemessen. Fa. Steigerwald verzichtet im Einverständnis auf die Ausführung der Bodenbeschichtung, dadurch entfallen Kosten im Gewerk Malerarbeiten in Höhe von 2.381,98 € brutto. Somit entstehen Kosten für die Untergrundvorbereitung in Höhe von 951,51 €. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Rohrwick GmbH wird mit dem Nachtrag 2 gemäß dem Angebot vom 29.05.2024 beauftragt.
Zu TOP 11.2:
Vergabe Nachtrag 1 zu Innengerüstarbeiten für den Neubau Mehrzweckhalle Zusatzleistungen
Vorlage: 2024/034/060
Sachverhalt:
Für die Stellung des Innengerüstes im Foyer und der Sporthalle wurde Firma Neumann Gerüstbau-Meisterbetrieb aus Gau-Bickelheim beauftragt. Im Rahmen des Bauablaufs wurde es notwendig, Gitterträger zur Überbrückung und Konsolen zur Belagsverbreiterung vorzusehen. Für diese Leistungen, notwendige Regiestunden und die Standzeitverlängerung wurde ein Nachtragsangebot vorgelegt, welches mit 714,57 € schließt. Die Kosten sind plausibel und erscheinen dem Planungsbüro als angemessen. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.2021, TOP Ö7 eine Vergabevollmacht für den Ortsbürgermeister zur Vergabe von Planungsleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen erteilt.
Entscheidung:
Firma Neumann Gerüstbau-Meisterbetrieb wird mit dem Nachtrag 1 gemäß dem Angebot vom 26.01.2024 beauftragt.
Zu TOP 12:
Annahme von Spenden
Vorlage: 2024/034/056
Sachverhalt:
Herr Fiede Höltje möchte der Ortsgemeinde Lörzweiler eine Silberlinde inklusive Pflanzung spenden. Der Pflanzort soll in der Nähe der Boulebahn sein. Die Spende hat einen Wert von 838,96 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 13:
Informationen
Herr Dr. Klaus Altenbach berichtet vom Stand Mehrzweckhalle
| • | Außentüren des Haupteingangs wurden eingebaut |
| • | Malerarbeiten in der Halle und der Bühne wurden abgeschlossen |
| • | Innengerüst wurde abgebaut |
| • | Halterungen für Sportgeräte wurden installiert |
| • | Traversen für die Bühnenbeleuchtung wurden installiert |
| • | Arbeiten an Wandfliesen und abgehängte Decken in den Umkleiden/Duschen/WCs wurden fortgeführt |
| • | Wärmepumpe: Endmontage, Verkabelung und Befüllung mit Wärmeträgermedium |
| • | Außenanlagen wurden weitgehend fertiggestellt: |
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| - Zaun um das Versickerungsbecken |
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| - Pflasterarbeiten der Parkplätze |
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| - Wassergebundene Decke des Ausweichparkplatzes |
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| - Asphaltierung aller Fahrwege |
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| - Endausbau der Hohbergstraße |
|
| - Maßnahmen zum Starkregenschutz |
Zu TOP 14:
Anträge/Anfragen
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 15:
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ein Beschluss zu einer Grundstücksangelegenheit gefasst wurde.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:20 Uhr.
Steffan Haub | Stefan Kern |
Vorsitzender | Schriftführer |