Seit dem 01. Mai 2025 gilt bundesweit eine neue gesetzliche Regelung zur Erstellung von Passfotos für Ausweisdokumente. Biometrische Lichtbilder dürfen nur noch direkt in der Behörde oder in zertifizierten Fotostudios aufgenommen werden. Ausgedruckte Papierfotos sind nicht mehr zulässig.
Die Erfassung des Lichtbildes in der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim erfolgt mittels eines dafür vorgesehenen Aufnahmesystems. Für die Nutzung dieses Aufnahmesystems fällt zusätzlich zur jeweiligen Dokumentengebühr der bundesweit einheitliche Betrag in Höhe von 6 Euro pro Dokument an. Alternativ können die Lichtbilder durch einen zertifizierten Fotodienstleister digital an die Behörde per Cloud übertragen werden. Sie erhalten von diesem einen QR-Code als Ausdruck.
Wichtiger Hinweis:
Aktuell ist das in der Behörde eingesetzte Aufnahmesystem technisch noch nicht für die Erstellung von Lichtbildern für Kinder unter 6 Jahren ausgelegt. Für Ausweisdokumente dieser Altersgruppe bitten wir daher um Nutzung eines externen, zertifizierten Fotodienstleisters.