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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 34/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bodenheim nach § 97 Abs. 1 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 29.08.2022 dem Ortsgemeinderat zuleiten.

1.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten und nach jeweiliger Terminvereinbarung in der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer 253, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Bodenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Stichwort Bürgerhaushalt, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Bodenheim, 15.08.2022
Thomas Becker-Theilig
Ortsbürgermeister