Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 22:12 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 22:13 Uhr bis 22:15 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 22:15 Uhr bis 22:15 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Thomas Becker-Theilig
Erster Beigeordneter
Thomas Glück
Beigeordnete
Andreas Kappel
Jens Mutzke
Die Ratsmitglieder
Martin Acker
Peter Acker
Stefan Both
Uwe Breivogel
Harald Feck
Sara Janina Gardt
Michelle Glück
Heike Hermes
Michael Kasper
Markus Kirch
Wolfgang Kirch
Peter Kirchner
Jan Kissau
Michael Leber
Markus Liebig
Hans Löffert
Annette Marbs
Agnes Meller
Peter Ranzenberger
Christa Werner
Schriftführerin
Heike Jennewein
Von der Verwaltung
| Markus Forschner | zu TOP 4 |
Außerdem anwesend
| Dr. Robert Scheurer | Bürgermeister der Verbandsgemeinde |
| Kai Miczek | zu TOP 3 |
| Heinrich Webler | zu TOP 2 |
| Schlögel, Alexander | Presse |
Entschuldigt fehlen:
Die Ratsmitglieder
Ellen Arnold
Heidi Veit-Gönner
Der Vorsitzende Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 16.05.2024 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Frau Jennewein bestimmt.
Der Vorsitzende gibt folgende Änderungen der Tagesordnung bekannt: TOP 3 und 8.3 werden vorgezogen. Der ursprüngliche TOP 3 wird als TOP 2 behandelt und der ursprüngliche TOP 8.3 als TOP 4. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
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| Vorlage |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 2. | Machbarkeitsstudie zur Entschärfung der Hochwasserproblematik bei Starkregenereignissen für den Bereich Rheinstraße/Wormser Straße a) Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch das Planungsbüro Dr. Pecher AG b) Festlegung von Priorisierungen und zur weiteren Vorgehensweise c) Ermächtigung der Verwaltung für die Beauftragung vertiefender Planungsleistungen | 2024/006/112 |
| 3. | Bericht aus der Jugendarbeit der Gemeinde |
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| 4. | Bürgerhaus Dolles; Planungsleistungen zur Sanierung der Heizungsanlage und der Gebäude-Leittechnik | 2024/006/111 |
| 5. | Bauleitplanung |
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| 5.1. | Bebauungsplan "Auf der Heyer" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss | 2024/006/076 |
| 6. | Bauanträge |
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| 6.1. | Bauantrag Neubau Wohngebäude, Gaustraße | 2024/006/098 |
| 6.2. | Bauantrag Neubau Mehrfamilienhaus nach Komplettabbruch, Weinbergstraße | 2024/006/107 |
| 7. | Einrichtung eines Jugendrates (Jugendparlament), Diskussion und Beschluss der Satzung | 2024/006/101/1 |
| 8. | Errichtung einer zusätzlichen Informations-Stele zur Umwandlung des Kriegerdenkmals in ein Friedensmahnmal; Freigabe des Stelentextes; Beratung und Beschlussfassung | 2024/006/108 |
| 9. | Vergaben |
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| 9.1. | Sanierung Bauhof Bodenheim, Erteilung einer Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen | 2024/006/103 |
| 9.2. | Erweiterung Friedhof Bodenheim, Erteilung einer Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen | 2024/006/104 |
| 9.3. | Vergabe der Reparatur der Leuchte in der Kapellenstraße LP-Nr. 431 | 2024/006/120 |
| 10. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 10.1. | Quartiersparkplatz Ölmühlstraße - Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen - | 2024/006/113 |
| 10.2. | Neubau Parkplatz Ölmühlstraße - Vergabe der Beweissicherung - | 2024/006/114 |
| 11. | Annahme von Spenden |
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| 11.1. | Annahme von Spenden | 2024/006/102 |
| 12. | Informationen |
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| 13. | Anträge/Anfragen |
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Nichtöffentlicher Teil:
| 14. | Grundstücksangelegenheiten |
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| 15. | Vertragsangelegenheiten |
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| 16. | Informationen |
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| 17. | Anträge/Anfragen |
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Öffentlicher Teil:
| 18. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Einwohnerfragestunde
Der Bürger Faßnacht trägt ein persönliches Anliegen zu einem Grab des Bodenheimer Friedhofs vor. Der Vorsitzende verweist auf ein laufendes Verfahren und die entsprechende Zuständigkeit.
Zu TOP 2:
Machbarkeitsstudie zur Entschärfung der Hochwasserproblematik bei Starkregenereignissen für den Bereich Rheinstraße/Wormser Straße
a) Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch das Planungsbüro Dr. Pecher AG
b) Festlegung von Priorisierungen und zur weiteren Vorgehensweise
c) Ermächtigung der Verwaltung für die Beauftragung vertiefender Planungsleistungen
Vorlage: 2024/006/112
Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Mobilität Worms beabsichtigt ab Ende 2025 die L 431 in der Bodenheimer Ortslage zwischen dem Kreisel Süd (Wertstoffhof) und dem Kreisel Nord (Tankstelle) grundhaft auszubauen. Dies war für die Gemeinde Bodenheim Anlass und Grund zu untersuchen, ob und wie im Zuge der vorgenannten Ausbaumaßnahme die im Bereich Rheinstraße/Wormser Straße bekannte Hochwassergefährdung im Falle von Starkregenereignissen (letztmals am 16.8.2023) durch gezielte Maßnahmen entschärft werden kann.
Hierzu beschloss der Bau- und Planungsausschuss am 6.11.2023 das Planungsbüro Dr. Pecher AG mit einer Machbarkeitsuntersuchung zu beauftragen.
Inzwischen liegen die Ergebnisse hierzu vor. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 6.5.2024 wurden die Ergebnisse vorgestellt. Die Untersuchung beschäftigt sich mit der grundsätzlichen Fragestellung wie das Ziel einer Hochwasser-Entschärfung zielorientiert erreicht werden kann. Zudem werden insgesamt zwölf konkrete Maßnahmen an verschiedenen Betrachtungsräumen vorgeschlagen. Die Vorschläge umfassen wasserwirtschaftliche/hydrologische/entwässerungstechnische Vorschläge. Den jeweiligen Maßnahmen sind Angaben zu Entlastungspotentialen (in cbm), zu Investitionskosten (in €) und hieraus folgend spezifische Entlastungs-Kennzahlen (Investitionsumfang in € je cbm Entlastung) zugeordnet. Zudem werden den jeweiligen Maßnahmen Angaben zur Flächenverfügbarkeit, Angaben zum zeitlichen Realisierungshorizont und in Abhängigkeit von der ermittelten Entlastungs-„Effizienz“ Priorisierungen zugeordnet.
Die Machbarkeitsuntersuchung geht von ca. 8.000 cbm notwendigem Entlastungsvolumen aus die notwendig wäre, um die bekannte Hochwassergefahr im Bedarfsfall entscheidend zu entschärfen.
Im Rahmen der Beratung in der Sitzung des Fachausschusses wurde ein weiterer Entlastungsvorschlag eingebracht (ausreichend dimensionierte Entlastungsleitung in den bestehenden Graben in der Laubenheimer Straße). Dieser Vorschlag sowie weitere kleinere redaktionelle Korrekturen und Darstellungsverbesserungen wurden in den bestehenden Untersuchungsbericht bzw. in die Präsentation aufgenommen.
Die aktualisierte Präsentation ist nachfolgend der Niederschrift beigefügt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Präsentation und einen ausführlichen Erläuterungsbericht auf der Website der Gemeinde unter https://www.bodenheim.de/die-gemeinde/rathaus/gemeinderat-allgemein/starkregen/ einzusehen.
Das von der Gemeinde für die Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragte Planungsbüro Dr. Pecher AG ist durch den anwesenden Projektleiter Heinrich Webler vertreten. Dieser erläutert die Methodik und die Herangehensweise zur Erstellung der Machbarkeitsstudie. Vorgehensweise zur Erstellung der Machbarkeitsstudie. Im weiteren Verlauf stellt er die Ergebnisse vor. Diese beinhalten die Benennung von konkreten Maßnahmen. Ziel muss es sein mit der Bündelung der verschiedenen Maßnahmen insgesamt ca. 8.000 cbm anfallende Niederschlagsmengen zurückzuhalten, abzuführen und/oder diese Menge gedrosselt abzugeben.
Die ausführliche Präsentation weist für die einzelnen vorgestellten Maßnahmen die Abschätzung möglicher Rückhaltepotentiale (in cbm) und damit verbundenen Maßnahmenkosten (in €) aus. Damit werden die aussagekräftige spezifische Kenngröße €/je cbm Rückhaltevolumen abgeleitet. In der darauffolgenden Beratung und Ratsdiskussion wird hieraus gemeinsam eine Priorisierung erarbeitet sowie folgende weitere Vorgehensweise entwickelt.
| 1. | Die Machbarkeitsuntersuchung wird zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Man stimmt den festgestellten Ergebnissen der Machbarkeitsuntersuchung und insbesondere den Maßnahmenvorschlägen sowie den vorgeschlagenen Maßnahmen-Priorisierungen zu. |
| 3. | Die Verwaltung wird ermächtigt für die notwendigen vertiefenden simulationsspezifischen Hydraulikuntersuchungen an den interessierenden Abflusseinrichtungen diese Honorarleistungen unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben an ein leistungsfähiges Planungsbüro zu vergeben. |
| 4. | Die seitens der Verwaltung erstellte Beschlussvorlage wurde im Rahmen der heutigen Beratung nach erfolgter Präsentation der Machbarkeitsstudie und ausführlicher interner Beratung inhaltlich und redaktionell auf die vorgenannte Formulierung geändert und einstimmig zugestimmt. |
Beschluss:
Im Rahmen der weiteren Beratung wurde abweichend von der Empfehlung des Bau- und Planungsausschuss vom 06.05.2024 folgende Anpassung vorgenommen und darüber entschieden:
Der Gemeinderat beschließt im Zusammenhang der bevorstehenden Straßenausbaumaßnahme der L 431 -Ortslage Bodenheim- (Straßenausbauträger Landesbetrieb Mobilität Worms) grundsätzlich die im Bereich Rheinstraße/Wormser Straße bekannte Hochwassergefährdung bei Starkregenereignissen durch geeignete und in kommunaler Zuständigkeit geplanten Maßnahmen zu entschärfen.
| 1. a) | Die vorgestellte Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis genommen |
| b) | Man stimmt den festgestellten Ergebnissen der Machbarkeitsuntersuchung und insbesondere den Maßnahmenvorschlägen sowie den vorgeschlagenen Maßnahmen-Priorisierungen zu. Die Präsentationsergebnisse hierzu liegen vor. |
| 2. | Die Verwaltung wird ermächtigt für die notwendigen vertiefenden simulationsspezifischen Hydraulikuntersuchungen an den interessierenden Abflusseinrichtungen diese Honorarleistungen an ein leistungsfähiges Planungsbüro zu vergeben. |
| 3. | Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt den für Straßenausbaumaßnahme zuständigen Landesbetrieb Mobilität über die zeitlich vorgezogene Vorgehensweise der Gemeinde zu informieren. Dies soll die ggf. daraus drohende Verzögerung des Gesamtstraßenbaumaßnahme verhindern helfen. |
Anmerkung:
Die seitens der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage wurde nach erfolgter Präsentation der Machbarkeitsstudie und ausführlicher interner Beratung inhaltlich und redaktionell auf die vorgenannte Formulierung geändert und einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Bericht aus der Jugendarbeit der Gemeinde
Jugendpfleger Kai Miczek gibt per Präsentation einen Rück- und Ausblick auf die aktuelle Arbeit der Jugendpflege. Erreichbar für Anliegen in diesem Bereich ist er unter Jugendtreff@Bodenheim.de . Der Tätigkeitsbericht ist dem Protokoll nachfolgend beigefügt.
Zu TOP 4:
Bürgerhaus Dolles; Planungsleistungen zur Sanierung der Heizungsanlage und der Gebäude-Leittechnik; Vorlage: 2024/006/111
Sachverhalt:
Das Bürgerhaus Dolles wurde vor 20 Jahre fertiggestellt. Ein Teil der verbauten technischen Ausrüstung ist zwischenzeitlich am Ende ihrer Verwendungs- und Einsatzdauer angelangt und kann tlw. nur noch im Notbetrieb aufrecht gehalten werden. Im Einzelnen stellt sich die Sachlage wie folgt dar:
| - | Für den zum Einsatz kommenden Heizkessel können keine Ersatzteile mehr geliefert werden. Der Heizkessel läuft daher seit Anfang des Jahres nur noch im Notbetrieb. Bei einem Totalausfall steht keine Heizung mehr für das Gebäude zur Verfügung. |
| - | Verwaltungsintern wurde in Gesprächen mit der VG-Fachabteilung vereinbart, dass für einen Teil der Heizanlage zukünftig die Wärme aus der Wärmepumpe des Neubaus des VG-Rathauses bezogen werden soll (Wärmeverbund Dolles mit Hilfe von Geothermie). Dies betrifft die verbaute Fußbodenheizung im 1.OG (Hermann-Weber-Saal und Heimatmuseum). Das übrige Heizsystem bestehend aus Radiatoren und der Lüftungsanlage muss auch zukünftig über einen Heizkessel versorgt werden. |
| - | Für das eingesetzte Gebäudeleitsystem wurde vor zwei Jahren die Ersatzteillieferung seitens des Herstellers abgekündigt. Zwar läuft die Anlage, es besteht jedoch keine Betriebssicherheit, da keine Ersatzteile mehr geliefert werden können. Beim Austausch des Gebäudeleitsystems sollen energiesparende Maßnahmen, wie Absenkung der Raumtemperatur, Optimierung der Wärmeerzeuger integriert werden. |
| - | Die Druckerhöhungsanlage für die Löschwasserversorgung im Gebäude ist tlw. stark verrostet und droht auszufallen. Da die Löschwasserversorgung mit der Trinkwasseranlage verbunden ist, besteht hier Handlungsbedarf. Das Löschwassersystem soll stillgelegt werden. Dies ist bereits mit der Brandschutzdienststelle des Kreises so vereinbart. |
| - | Für die Trinkwasseranlage besteht keine Hygienespülung. Dies ist bei öffentlichen Gebäuden nicht mehr zulässig und wird regelmäßig bei der Routineuntersuchung durch die Technische Überwachung angemahnt. Eine automatische Hygienespülung soll integriert werden. |
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Planungsbüro, welches vor 20 Jahren die technischen Anlagen geplant hat, den Auftrag zur Sanierung und Erneuerung der Heizungsanlage, der Gebäudeleittechnik, der Löschwasserversorgung sowie der Hygienespülung zu erteilen. Auf eine Ausschreibung der Planungsleistung wurde verzichtet, da andere Planungsbüros diese Arbeiten nicht übernehmen könnten, da alle notwendigen Plan- und Auslegungsunterlagen ausschließlich bei dem ehemaligen Planungsbüro liegen.
Das Planungsbüro IRM (Ingenieurbüro Rhein-Main, MZ-Weisenau) hat folgende Angebote abgegeben:
| - | Erneuerung des Heizkessels sowie der Gebäudeleitechnik mit angenommenen Baukosten von 165 TEuro (netto) – Planungskosten von 71.346,33 Euro (brutto). |
| - | Umbau (Stilllegung) der Löschwasserversorgung mit angenommenen Baukosten von 24 TEuro (netto) – Planungskosten von 13.726,70 Euro (brutto). |
Eine detaillierte Beschreibung der Bauarbeiten liegt vor.
Die in der Sitzung des Fachausschusses kritisierte Beibehaltung der wärmespezifischen Energieversorgung für den Bereich der Radiatoren und der Lüftungsanlage auf der Grundlage des bisherigen Gasbezugs wurde seitens der Verwaltung nochmals intern mit dem VG-Fachpersonal (Klimaschutzmanager) erörtert. Hierzu steht in der heutigen Ratssitzung der VG-Sachbearbeiter Forschner zur Verfügung, der nochmals die Gründe und die Zwänge der systembedingten Beibehaltung der gasspezifischen Wärmeerzeugung erläutert und begründet. Die Anwesenden nehmen die Ausführungen des Herrn Forschner zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Aufträgen für Planungsleistungen des Ing.-Büros IRM, MZ-Weisenau zur Sanierung und Erneuerung der technischen Ausrüstung des Bürgerhaus Dolles in der Höhe von 85 TEuro zu. Die notwendigen Mittel werden gem. § 100 GemO überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Nachzahlung von Steuern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Bauleitplanung
Zu TOP 5.1:
Bebauungsplan "Auf der Heyer"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 2024/006/076
Sachverhalt:
Die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan „Auf der Heyer“ erfolgte in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 29.04.2024. Von Seiten der Öffentlichkeit sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in dem vorliegenden Dokument aufgeführt. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro IP-Konzept aus Lautertal hat die Stellungnahmen ausgewertet, woraus sich die in den vorliegenden Unterlagen formulierten Abwägungsvorschläge des Gemeinderates ergeben.
Nach erfolgter Abwägung kann der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Der Vorsitzende verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegenden Unterlagen bzw. vorliegenden Synopsen (vergleichende Gegenüberstellung) der eingegangenen Eingaben aus der erneuten förmlichen Beteiligung am geänderten Bebauungsplanentwurf gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des B-Planes „Auf der Heyer“. Demnach wurden seitens der Öffentlichkeit zwei private Eingaben von zwei BürgerInnen eingereicht. Des Weiteren wurde die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich Bauen und Umwelt um Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Der Bürger 1 wendet sich über sieben Seiten bzw. damit verbundenen 21 Fragen gegen das gemeindliche Vorhaben. Die darin geäußerten Bedenken hinterfragen die Notwendigkeit zur Errichtung eines Wohnmobilplatzes, den Mehrwert für die Gemeinde, weisen auf damit zunehmende Verkehrsbelastungen, klimaschädliche Auswirkungen, erhöhte Lärmbelästigungen, auf beschleunigten Straßenverschleiß hin. Des Weiteren wird das eingerichtete Abrechnungssystem der Wohnmobilplatzbewirtschaftung kritisiert bzw. infrage gestellt.
Der Vorsitzende verweist darauf, dass es sich allesamt um keine bebauungsplanrelevanten Belange handelt und somit nicht substanzieller Art sind und nicht im Abwägungsergebnis berücksichtigt werden müssen.
Da sich der Bürger 1 sehr ausführlich mit dem B-Plan-Verfahren beschäftigt hat, habe der Vorsitzende sich mit dem Bürger 1 nochmals persönlich getroffen und man habe sich inhaltlich und sich sehr sachlich gemeinsam mit der Thematik befasst.
Über die Eingaben des Bürger 1 lässt der Vorsitzende abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme.
Der Bürger 2 wendet sich über zwei Seiten mit insgesamt vier geäußerten sehr ähnlich gelagerten Bedenken (wie Bürger 1) gegen das Bebauungsplanvorhaben (Mehrbelastung für Gemeindestraßen, kein Mehrwert für die Gemeinde, Lärmmehrbelastung, Kritik am Abrechnungssystem für die Wohnmobilnutzung).
Auch hier verweist der Vorsitzende darauf, dass es sich allesamt um keine bebauungsplanrelevanten Belange handelt und somit nicht substanzieller Art sind und nicht im Abwägungsergebnis berücksichtigt werden müssen.
Laut dem Vorsitzenden war der Bürger 2 nicht zu einem Gesprächsaustausch bereit.
Über die Eingaben des Bürger 2 lässt der Vorsitzende abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme.
Die seitens der Kreisverwaltung eingegangene Eingabe verweist für das Sachgebiet der Unteren Landesplanungsbehörde auf keine abgegebene Stellungnahme. Aus lärmschutztechnischer Sicht wird das Vorhaben als nicht relevant betrachtet. Aus brandschutztechnischer Sicht liegen keine Bedenken vor. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken bzw. die Herausnahme der Wiesenfläche aus dem Geltungsbereich wird seitens der Bauleitplanung gesondert begrüßt.
Somit handelt es sich hierbei um keine substanziell zu berücksichtigenden Inhalte. Die Hinweise sind lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Darüber lässt der Vorsitzende abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| a) | Die im Sachverhalt bezeichnete und in dieser Beschlussvorlage enthaltene Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen. Nach Einzelaufruf der einzelnen Stellungnahmen wird die Abwägung entsprechend der jeweiligen Beschlussempfehlung der Verwaltung beschlossen. |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme |
| b) | Der Bebauungsplan „Auf der Heyer“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme |
Zu TOP 6:
Bauanträge
Zu TOP 6.1:
Bauantrag
Neubau Wohngebäude, Gaustraße; Vorlage: 2024/006/098
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 18.06.2024 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6.2:
Bauantrag
Neubau Mehrfamilienhaus nach Komplettabbruch, Weinbergstraße; Vorlage: 2024/006/107
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 03.07.2024 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Der Einfügungsnachweis wird erbracht.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Einrichtung eines Jugendrates (Jugendparlament), Diskussion und Beschluss der Satzung; Vorlage: 2024/006/101/1
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2019 stellte die SPD-Fraktion den Antrag auf Einrichtung eines Jugendparlaments für die Ortsgemeinde Bodenheim. Der SPD-Antrag betont, dass ein Jugendparlament ein wichtiger Teil der Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung des Lebensumfelds ist. Es soll der Politikverdrossenheit junger Menschen entgegenwirken und diesen die Möglichkeit geben, früh demokratische Prozesse kennenzulernen und aktiv an politischen Entscheidungen teilzunehmen. Durch die Aufnahme des Jugendparlaments in die Beratungsfolge des Ortsgemeinderates bei Themen, die einen jugendrelevanten Bezug besitzen, sollen die besonderen Bedürfnisse und ggf. unterschiedlichen Standpunkte der Jugendlichen in die Meinungsfindung der kommunalen Gremien mit einbezogen werden.
Der damalige zweite Beigeordnete, Herr Schöller, informierte den Sozialausschuss in der Sitzung vom 12.02.2020 über die geplante Einrichtung eines Jugendparlaments. Um den Bedarf eines solchen Parlaments zu ermitteln, sollte eine Umfrage bei allen Jugendlichen der Ortsgemeinde im Alter zwischen 14 und 21 Jahren durchgeführt werden. Aufgrund des im März 2020 verhängten Lockdowns und der anhaltenden Corona-Pandemie wurde diese Umfrage jedoch nicht mehr durchgeführt.
Der zweite Beigeordnete, Herr Mutzke, griff das Thema 2023 wieder auf. In den Sitzungen des Sozial-, KiTa- und Jugendausschusses vom 03.05.2023 und 13.07.2023 wurde das Thema besprochen sowie Erfahrungen aus anderen Ortsgemeinden und Satzungen gesammelt. Für eine Bedarfsabfrage wurde der Jugendtreff mit einbezogen. Zusammen mit dem Leiter des Jugendtreffs, Herrn Kai Miczek, hat die Verwaltung an dem Entwurf einer Satzung sowie einem Zeitplan für die Wahl einer Jugendvertretung gearbeitet. Der Satzungsentwurf liegt vor.
Zeitplan und weitere Schritte:
Nach anfänglichen Überlegungen die Wahl einer Jugendvertretung parallel zur Europa- und Kommunalwahl 2024 stattfinden zu lassen, hat sich die Verwaltung in Rücksprache mit dem Jugendvertreter dagegen entschieden und möchte den Jugendlichen eine eigenständige Wahl mit entsprechender Aufmerksamkeit einräumen.
Nach dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat, werden alle Kinder und Jugendlichen der Ortsgemeinde Bodenheim angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung im Juni (nach der Europa- und Kommunalwahl) eingeladen. Die Wahl zur ersten Jugendvertretung der Ortsgemeinde Bodenheim soll dann nach den Sommerferien stattfinden.
In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2024 und des Gemeinderates am 29.04.2024 wurde der Sachverhalt besprochen und der Satzungsentwurf zur Kenntnis genommen. Nun hatte der Sozial-, KiTa, und Jugendausschuss über den Satzungsentwurf vorzuberaten und der Gemeinderat einen entsprechenden Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung für ein Jugendparlament der Ortsgemeinde Bodenheim gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Errichtung einer zusätzlichen Informations-Stele zur Umwandlung des Kriegerdenkmals in ein Friedensmahnmal; Freigabe des Stelentextes; Beratung und Beschlussfassung
Vorlage: 2024/006/108
Sachverhalt:
bestehenden Kriegerdenkmals an der „Kirchsteig“ (siehe hierzu den Inhalt der Vorlagen-Nr. 2024/006/089; Haupt- und Finanzausschuss vom 22.4.2024 und Gemeinderat vom 29.4.2024) wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | Das bestehende Kriegerdenkmal soll u.a. wegen dort irritierender und nicht mehr zeitgemäßer Formulierungen („Ehret unsere Toten. Sie starben damit Deutschland lebe. Die dankbare Gemeinde“) konzeptionell geändert werden. |
| 2. | Dem von der Verwaltung und mit Unterstützung des Kulturbeauftragten Bernhard Marschall erstellten Text mit historischen Hinweisen zur Entstehung des Kriegerdenkmals sowie richtigstellenden/korrigierenden Erläuterungen zu den vorgenannten scheinbar heroisch/kriegsverherrlichend wirkenden Formulierungen als geplanter Erläuterungstext für eine zusätzlich zu errichtende Informationsstele wird grundsätzlich zugestimmt. |
| 3. | Ein aus den Ratsfraktionen paritätisch zusammengesetzter Arbeitskreis legt dem Gemeinderat bis zur Sitzung am 27.5.2024 ein gemeinsam abgestimmtes Gesamtkonzept zur endgültigen Entscheidung vor. Auf dieser Grundlage soll die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt werden. |
Der aus den Ratsmitgliedern Martin Acker, Peter Kirchner, Michael Leber, Annette Marbs, Heidi Veit-Gönner sowie dem Ortsbürgermeister Becker-Theilig bestehende einberufene Arbeitskreis tagte am 7.5.2024. Nach konstruktiver Zusammenarbeit wird dem final beschließenden Gemeinderat folgendes Konzept einstimmig empfohlen:
| 1. | Die Gesamtanlage des Denkmals bleibt in der bestehenden baulichen Struktur erhalten. Somit sollen keine Veränderungen an den bestehenden Steinmetz-Gravuren vorgenommen werden. Begründet wird dies mit denkmalbehördlichen -aber auch mit steinmetzhandwerklichen- Bedenken sowie wegen grundsätzlicher Bedenken zeitgeschichtliche Zeugnisse zu zerstören/zu entfernen. |
| 2. | Stattdessen soll im Zugangsbereich der Denkmalanlage eine gestalterisch ansprechende Informationsstele mit notwendigen richtigstellenden/korrigierenden Erläuterungen errichtet werden. Vor allem nimmt man darin Abstand vom scheinbar kriegsverherrlichenden und heroisch erscheinenden Ausdruck des Denkmals und insbesondere von den Formulierungen „Ehret unsere Toten. Sie starben damit Deutschland lebe. Die dankbare Gemeinde.“ |
| 3. | Mit der abschließenden Gleichnis-Formulierung „Den Toten zum Gedächtnis. Den Lebenden als Mahnung zum Frieden und zur Bewahrung der Menschenwürde“ soll das scheinbare Kriegerdenkmal in ein Friedensmahnmal umgewidmet werden. |
| 4. | Der Arbeitskreis hat sich auf den vorliegenden Formulierungstext für die zu errichtende Informationsstele geeinigt und empfiehlt diesen Text zu übernehmen. |
| 5. | Die Verwaltung soll mit der Umsetzung dieses Änderungs- und Ausführungskonzeptes ermächtigt werden. Ein Ausführungs-Beispiel der geplanten Informationsstele liegt vor. |
Beschluss:
Im Zusammenhang mit der gewünschten konzeptionellen Änderung des bestehenden Kriegerdenkmals an der „Kirchsteig“ beschließt der Gemeinderat:
| 1. | Das scheinbare Kriegerdenkmal wird in ein Friedensmahnmal umgewidmet |
| 2. | Man nimmt Abstand von der bestehenden Formulierung aus dem Jahre 1934 „Ehret unsere Toten. Sie starben damit Deutschland lebe. Die dankbare Gemeinde“. |
| 3. | Änderungen am bestehenden Denkmal zur Erinnerung an die gefallenen Bodenheimer Soldaten des 1. und des 2. Weltkrieges werden jedoch nicht vorgenommen. |
| 4. | Stattdessen wird am Zugangsbereich der Anlage eine zusätzliche Informationsstele errichtet. Diese informiert über die historische Entstehung der Gesamtanlage und bringt zum Ausdruck, dass man aus heutiger Sicht von der scheinbaren kriegsverherrlichenden und heroisch klingenden Formulierung aus dem Jahre 1934 Abstand nimmt. Gleichzeitig wird mit der abschließenden Gleichnis-Formulierung „Den Toten zum Gedächtnis, den Lebenden als Mahnung zum Frieden und zur Bewahrung der Menschenwürde“ die Bedeutung der Anlage symbolisch zu einem Friedensmahnmal erweitert. |
| 5. | Als Text für die zu errichtende Informationsstele wird die vorliegende Formulierung verwandt. |
| 6. | Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des vorgenannten Änderungskonzeptes ermächtigt. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9:
Vergaben
Zu TOP 9.1:
Sanierung Bauhof Bodenheim, Erteilung einer Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen; Vorlage: 2024/006/103
Sachverhalt:
Die Heizungsanlage des Bauhofes Bodenheim läuft aktuell nur im Notbetrieb und muss dringend erneuert werden. Es ist geplant die bestehende Heizungsanlage durch einen Festbrennstoffkessel mit der Möglichkeit zu Umstellung auf Schüttgut (z.B. Pellets) zu ersetzen. Weiterhin soll im Rahmen der Sanierung des Bauhofgebäudes die elektrische Anlage erneuert, eine Photovoltaikanlage installiert, die Sanitärbereiche ertüchtigt und das Gebäude wärmegedämmt werden.
Aktuell werden die für die geplanten Arbeiten notwendigen Leistungsverzeichnisse von den beauftragten Planungsbüros erstellt. Um die ausgeschriebenen Bau- und Lieferleistungen nach erfolgter Submission möglichst zeitnah beauftragen zu können, schlägt die Verwaltung vor, dass der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht für die notwendigen Bau- und Lieferleistungen erteilt. Der Gemeinderat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister für die Sanierung des Bauhofgebäudes die Vollmacht zu erteilen, nach erfolgter Ausschreibung den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9.2:
Erweiterung Friedhof Bodenheim, Erteilung einer Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen; Vorlage: 2024/006/104
Sachverhalt:
Der Friedhof Bodenheim benötigt dringend weitere Urnengräber, da die vorhandenen Kapazitäten hier nahezu ausgeschöpft sind.
Es ist geplant im Bereich der Baumgrabstätten eine weitere Urnenwand, baugleich zu der bereits bestehenden Urnenwand, zu errichten. Weiterhin sollen am Erinnerungsweg zusätzliche Erdurnengräber und Gedenkstelen für die Baumgrabstätten geschaffen werden. Um die hierfür notwendigen Bau- und Lieferleistungen nach erfolgter Submission möglichst zeitnah beauftragen zu können, schlägt die Verwaltung vor, dass der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister hierüber eine Vergabevollmacht erteilt. Der Gemeinderat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister für die Erweiterung des Friedhofes die Vollmacht zu erteilen, nach erfolgter Ausschreibung den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9.3:
Vergabe der Reparatur der Leuchte in der Kapellenstraße LP-Nr. 431; Vorlage: 2024/006/120
Sachverhalt:
Die Beschädigung der Leuchte in der Kapellenstraße wurde uns über EWR gemeldet. Ein Unfallverursacher wurde uns aber nicht mitgeteilt. Der Leuchtmast ist so stark beschädigt das dieser ausgetauscht werden muss. EWR Netze hat uns ein Angebot zur Reparatur gesendet, welches mit einem Betrag in Höhe von 5.404,33 € Brutto abschließt. Die Verwaltung hat das Angebot überprüft und als wirtschaftlich erachtet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, der EWR Netze den Auftrag für die Reparatur bzw. Austausch von dem beschädigten Mast in der Kapellenstraße gemäß dem vorliegenden Angebot in Höhe von 5.404,33 € Brutto zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 10.1:
Quartiersparkplatz Ölmühlstraße - Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen –
Vorlage: 2024/006/113
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 grundsätzlich der Entwurfsplanung zum Parkplatz Ölmühlstraße einschl. der Erweiterungsplanung über eine neue Zufahrtsfläche zugestimmt.
Die ursprüngliche Planung war an das Ingenieurbüro bbp aus Kaiserslautern vergeben worden Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 05.12.2022 wurde auch die erweiterte Gesamtplanung an das Ingenieurbüro bbp vergeben. Aus Kapazitätsgründen bat im Oktober 2023 das Ingenieurbüro von der weiteren Planung entbunden zu werden. Das Büro Seiler – Ingenieure & Architekten GmbH (SIA) aus Alzey, erklärte sich bereit, kurzfristig die Planungen fortzuführen, da es bereits mit den Planungen im Sanierungsgebiet 1. – 3. BA in der Ortsgemeinde Bodenheim tätig ist.
Auf Grundlage der HOAI 2022 wurden folgende (vorläufige) Honorarangebote vorgelegt:
|
| geschätzte Baukosten netto | Honorarsumme brutto |
| 1. | Verkehrsanlagen (§ 48 HOAI) | 450.000,00 € | 58.973,98 € |
| (Die Vorleistungen von bbp sind berücksichtigt) | ||
| 2. | Abrissplanung (pauschal) | 85.000,00 € | 11.067,00 € |
| 3. | Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) | 220.000,00 € | 35.556,55 € |
| 4. | Wasserrechtsantrag (pauschal) |
| 5.474,00 € |
| 5. | Freianlagenplanung (§ 39 HOAI) | 63.000,00 € | 12.642,75 € |
| 6. | Örtliche Bauüberwachung 2,8 % von | 818.000,00 € | 27.255,76 € |
| 7. | Nebenkosten 3 % von Nettohonorarsumme | 126.865,57 € | 4.529,10 € |
| Bruttosumme (vorläufig) |
| 155.499,14 € |
Es wird empfohlen, die aufgeführten Ingenieur- und Planungsleistungen zu einer (vorläufigen) Honorarsumme von 155.499,14 € an das Ingenieurbüro SIA, Alzey zu vergeben. Das Ingenieurbüro SIA ist in der Lage, die Leistungen fachgerecht und kurzfristig zu erbringen.
Entscheidung:
Die im Zusammenhang mit dem Bau des Parkplatzes Ölmühlstraße einschl. Erweiterungs- und Zufahrtsfläche erforderlichen Ingenieur- und Planungsleistungen werden als Fortführung der Planungen von bbp, Kaiserslautern, an das Ingenieurbüro SIA aus Alzey zu der angebotenen (vorläufigen) Honorarsumme von 155.499,14 € brutto vergeben.
Zu TOP 10.2:
Neubau Parkplatz Ölmühlstraße - Vergabe der Beweissicherung - Vorlage: 2024/006/114
Sachverhalt:
Im Zuge der Neubaumaßnahme Parkplatz Ölmühlstraße ist eine Beweissicherung der angrenzenden Anwesen erforderlich. Hierzu wurde beim von der Handwerkskammer der Pfalz öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Prof.-Dr. Axel Poweleit, der bereits den 1. und 2. BA betreute, ein Angebot eingeholt.
Dieses schließt mit der geprüften Brutto-Angebotssumme von 1.243,55 € ab. Das Angebot ist wirtschaftlich. Herr Prof.-Dr. Axel Poweleit ist fachlich in der Lage, die Beweissicherung durchzuführen.
Es wird empfohlen, die Beweissicherung im Zuge der Neubaumaßnahme Parkplatz Ölmühlstraße an den Sachverständigen Prof.-Dr. Axel Poweleit zur geprüften Bruttoangebotssumme von 1.243,55 € zu vergeben.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.12.2022 wurde der Verwaltung eine Vergabevollmacht für die Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten zum Bau des Parkplatzes Ölmühlstraße erteilt.
Entscheidung:
Die Beweissicherung im Zuge der Neubaumaßnahme Parkplatz Ölmühlstraße wird an den Sachverständigen Prof.-Dr. Axel Poweleit zur geprüften Bruttoangebotssumme von 1.243,55 € vergeben.
Zu TOP 11:
Annahme von Spenden
Zu TOP 11.1:
Annahme von Spenden; Vorlage: 2024/006/102
Sachverhalt:
Im Landhotel Battenheimer Hof gastierte am 27.04.2024 der Partnerschaftsausschuss Grezzana-Bodenheim. Weiterhin gastiert dort am 11.05.2024 der Partnerschaftsausschuss Seurre-Bodenheim.
Da es sich hierbei um eine kommunale Partnerschaft handelt, verzichtet das Landhotel Battenheimer Hof auf die fällige Raummiete von je 900,00 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende der Raummiete durch das Landhotel Battenheimer Hof.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 12:
Informationen
Der Vorsitzende informiert und präsentiert das Geschenk und die Ehrenurkunde zum 55-jährigen Jubiläum der Partnerstadt Seurre.
Anlässlich der letzten Ratssitzung in dieser Legislaturperiode und im Zusammenhang mit der bevorstehenden Kommunalwahl zum neuen Gemeinderat bedankt sich der Vorsitzende nochmals bei allen anwesenden Ratsmitgliedern für das zurückliegende Engagement und lädt alle Anwesenden -die anwesende Bürgerschaft eingeschlossen- zum gemeinsamen Umtrunk im Ratssaal mit den Weingeschenken der beiden Partnerschaftskommunen Grezzana und Seurre ein.
Zu TOP 13:
Anträge/Anfragen
Anfrage zur Warteposition der Schulkinder vor Unterrichtsbeginn vor der Grundschule Bodenheim. Lehrer:innen sind 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn anwesend. Die Zuständigkeit liegt beim Rektor der Schule.
Zu TOP 18:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung folgende Beschlüsse gefasst wurden:
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:15 Uhr.
Thomas Becker-Theilig | Heike Jennewein |
Vorsitzender | Schriftführerin |