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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 34/2025
Amtlicher Teil
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Kein Geld für Verfassungsfeinde: Landtagspräsident Hendrik Hering begrüßt hessische Initiative

Der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hendrik Hering hat die aktuelle Initiative seiner hessischen Amtskollegin, Landtagspräsidentin Astrid Wallmann, begrüßt, verfassungsfeindliche Mitarbeitende von Fraktionen und Abgeordneten von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Nachdem der Landtag Rheinland-Pfalz im Juli die gesetzliche Grundlage für ein solches Vorgehen geschaffen hat, sollen nun auch in Hessen das Abgeordneten- sowie das Fraktionsgesetz geändert werden.

Die Anfang Juli im rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedeten Gesetzesänderungen im Abgeordneten- sowie im Fraktionsgesetz sind seit dem 15. Juli 2025 in Kraft. Die Gesetzesänderungen knüpfen die staatliche Finanzierung von Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitenden an die Feststellung ihrer parlamentsspezifischen Zuverlässigkeit. Die Neuregelungen sehen vor, dass Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitenden den Abgeordneten künftig nicht mehr erstattet werden, wenn der Mitarbeitende nicht über die erforderliche parlamentsspezifische Zuverlässigkeit verfügt. Entsprechendes gilt für Fraktionen im Hinblick auf die von ihnen beschäftigten Mitarbeitenden. Im Fall der Feststellung der Unzuverlässigkeit werden die monatlichen Geldleistungen der Fraktion um den vereinbarten Bruttolohn des betroffenen Mitarbeitenden gekürzt. Die Entscheidung über die Zuverlässigkeit erfolgt stets einzelfallbezogen und aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände.

Bereits im Juni 2024 hatte der Landtag Rheinland-Pfalz seine Hausordnung verschärft: Fraktionsmitarbeitenden, die eine Gefahr für Leib und Leben der Abgeordneten darstellen, die gegen die Würde des Parlaments verstoßen oder welche die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Landtags gefährden, wird der Zugang zum Plenarsaal sowie zu anderen sensiblen Bereichen des rheinland-pfälzischen Landtags seitdem verwehrt.