Überörtlich
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Aufruf zur Mitarbeit / Bewerbung Nach § 4 der Satzung der Verbandsgemeinde Bodenheim über den Beirat für die Belange behinderter Menschen vom 17.12.2003 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18.02.2011 besteht der Beirat auch aus 5 volljährigen Einwohnerinnen/Einwohnern aus der Verbandsgemeinde Bodenheim, bevorzugt mit Schwerbehindertenausweis. Aufgabe des Beirates ist, die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei …