| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer 247, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-bodenheim.de zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Nackenheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, Stichwort Bürgerhaushalt, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |