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Nachrichtenblatt der VG Bodenheim
Ausgabe 35/2023
Amtlicher Teil
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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bodenheim

Bebauungsplan „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung

hier: Erneute Auslegung des Planentwurfs

Die Ortsgemeinde stellt derzeit den Bebauungsplan „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung auf. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03. Juli 2023 bis einschließlich 04. August 2023. Aufgrund einer notwendigen Ergänzung des Artenschutzgutachtens wird die erneute Offenlage gemäß § 4a Absatz 3 BauGB durchgeführt. Im Anschluss wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der eingegangenen Stellungnahmen aus § 4a Absatz 3 BauGB im Gemeinderat beschlossen.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Bürgel 3“, 2. Änderung und Erweiterung ist die Ausweisung von Gewerbeflächen, um einerseits den zusätzlichen Flächenbedarf des bereits dort angesiedelten Gewerbebetriebs zur Verfügung stellen zu können und um den Bedarf der Grundstückseigentümer an gewerblichen Flächen decken zu können.

Im beiliegenden nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung und der ergänzte Fachbeitrag Artenschutz in der Zeit von

Montag, dem 11. September 2023 bis einschließlich Montag, dem 25. September 2023

erneut zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266

oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Die vorgenommenen Ergänzungen gegenüber dem bereits ausgelegten Entwurf wurden notwendig, da die Auswirkungen des Vorkommens der Feldlerche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf dessen Umsetzung ergänzend beobachtet und bewertet werden mussten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Auslegungsfrist nach § 4a Abs. 3 BauGB angemessen auf die Dauer von zwei Wochen verkürzt wird und die Stellungnahmen nur zu den ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen können während der verkürzten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Planentwurf einschließlich Begründung steht Ihnen während der Auslegungsfrist auch auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles - Ortsgemeinden - Ortsgemeinde Bodenheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Bodenheim“) zur Verfügung.

Bodenheim, den 24. August 2023
Thomas Becker-Theilig
Ortsbürgermeister