Sitzungszeiten
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 22:09 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 22:10 Uhr bis 22:35 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 22:35 Uhr bis 22:35 Uhr |
Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend:
Der Vorsitzende
Jens Mutzke
Beigeordnete
Diana Vogler
Die Ratsmitglieder
Peter Acker
Martina Biennek
Stefan Both
Uwe Breivogel
Nicole Dittmann
Jonas Gauer
Thomas Glück
Daniel Göttert
Heike Hermes
Michael Jo
Michael Kasper
Markus Kirch
Wolfgang Kirch
Jan Kissau
Michael Leber
Hans Löffert
Roland Martinez
Jonathan Maskos
Jens Richterich
Mareike Birgit Strampe
Andrea Sucker
Marco Vollrath
Schriftführerin
Beatrix Heddergott
Außerdem anwesend
Björn Bein - Climate Connection, zu TOP 2
Bürgerinnen und Bürger
René Nauheimer - Erster Beigeordneter der VG
Entschuldigt fehlen:
Erster Beigeordneter
Martin Acker
Beigeordnete
Heidi Veit-Gönner
Die Ratsmitglieder
Sara Jamina Kamp
Björn Leber
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Jens Mutzke, eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass mit Datum vom 12.06.2026 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Schriftführerin wird Frau Beatrix Heddergott ernannt. Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Jens Mutzke, bittet um folgende Änderungen der Tagesordnung:
| - | TOP 5 - Änderung der Hauptsatzung - entfällt |
| - | TOP 15.1 - Antrag der SPD-Fraktion - entfällt |
| - | Unter TOP 11 - Bau- und Befreiungsanträge - werden 2 weitere ergänzt, Vorlagen 2026/006/109 und 2026/006/112 |
| - | Unter TOP 16 - Informationen - wird Vorlage 2026/006/120 ergänzt |
Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen. Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen. Die übrigen Punkte verschieben sich entsprechend.
Tagesordnungg
| Öffentlicher Teil: | ||
|
| Vorlage |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
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| 2. | Präsentation Climate Connection (EWR): Kommunale Wärmeplanung |
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| 3. | Jahresabschluss 2023 | 2026/006/111 |
| 4. | Jahresabschluss 2024 | 2026/006/088 |
| 5. | Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen 4. Änderung der Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen | 2026/006/086/1 |
| 6. | 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bodenheim vom 04. April 2022 | 2026/006/043/1 |
| 7. | Neufassung der Friedhofsgebührensatzung | 2026/006/106 |
| 8. | Förderantrag zur Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts | 2026/006/028/1 |
| 9. | Bauleitplanung |
|
| 9.1. 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO | 2026/006/053 |
| 10. | Bau- und Befreiungsanträge |
|
| 10.1. Befreiungsantrag: Einfriedung höher als durch Bebauungsplan festgesetzt, Im Mittelweg | 2026/006/096 |
| 10.2. Befreiungsantrag Abweichung von festgesetzter Dachform, Mozartstraße | 2026/006/101 |
| 10.3. Bauantrag Erweiterung Wohnhaus durch Zwerchhaus, Gaube und Balkon, Rheinallee | 2026/006/098 |
| 10.4. Befreiungsantrag Neubau Bäckerei und Café, Befreiung von der Festsetzung "ein Lebensmittelmarkt", Lange Ruthe | 2026/006/105 |
| 10.5. Bauvoranfrage mit Befreiungsantrag Überschreitung der Grundflächenzahl, Mainzer Straße | 2022/006/068/1 |
| 10.6. Bauantrag Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit zu Wohnen mit Umbau in allen Bestandsgebäuden, Schillerstraße | 2026/006/109 |
| 10.7. Bauantrag Sanierung Einfamilienhaus, Erhöhung Seitenbau - Gaugässchen | 2026/006/112 |
| 11. | Vergaben |
|
| 11.1. Erneuerung Hilgestraße: Beschlussfassung über die Vergabevollmacht für Planungsleistungen | 2026/006/085 |
| 12. | Bekanntgabe von Vergaben |
|
| 12.1. Sanierung Bauhof; Vergabe von Fliesenarbeiten | 2026/006/092 |
| 12.2. Sanierung Bauhof; Vergabe von Estricharbeiten | 2026/006/114 |
| 12.3. Sanierung Bauhof; Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten | 2026/006/115 |
| 13. | Annahme von Spenden |
|
| 13.1. Annahme von Spenden, Aktion Bäume für Bodenheim | 2026/006/102 |
| 13.2. Annahme von Spenden, Wohnmobilstellplatz | 2026/006/103 |
| 13.3. Annahme von Spenden, Wasserspender | 2026/006/117 |
| 14. | Anträge/Anfragen |
|
| 15. | Informationen |
|
| 15.1. Lenkungsgruppe für die Ortsentwicklung, Sachstand und Empfehlung | 2026/006/120 |
| Nichtöffentlicher Teil: | ||
| 16. | Personalangelegenheiten |
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| 17. | Rechtsangelegenheiten |
|
| Öffentlicher Teil: | ||
| 18. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1:
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen vorgebracht.
Zu TOP 2:
Präsentation Climate Connection (EWR): Kommunale Wärmeplanung
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Bein von Climate Connection, der die vorliegende Präsentation zur kommunalen Wärmeplanung vorstellt.
Zu TOP 3:
Jahresabschluss 2023; Vorlage: 2026/006/111
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Bodenheim wurde in der Sitzung am 27.04.2026 vom Gemeinderat mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftragt. Der Haushaltsausgleich konnte für das Jahr 2023 erreicht werden. In der Ergebnisrechnung ist ein positives Jahresergebnis i.H.v. 2.872.966,26 € auszuweisen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (7.612.885,17 €) reichte aus, die Tilgungszahlungen in Höhe von 388.268,52 € zu decken. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 47.500.121,22 € und ist somit positiv. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Michael Leber, erhält das Wort und verliest den Rechnungsprüfungsbericht.
Rechnungsprüfungsbericht
Die Prüfung des Jahresabschlusses fand an 20.05.2026 statt.
Angaben zu Art und Umfang der Prüfung:
Die Prüfung umfasste eine stichprobenartige Durchsicht der Buchhaltungsbelege.
Beanstandungen: Keine
Es wurde die Verwaltung unabhängig von der Feststellung und Entlastung um ergänzende Stellungnahme gebeten:
Kostenstelle 2810-523800, Beleg 3:
Weshalb wurden hier Gläser für den Vereinsring durch die Ortsgemeinde Bodenheim bestellt und bezahlt?
| - | Der Vereinsring verfügt über keine eigenen Einnahmen. Er versteht sich in erster Linie als Interessenvertretung der Bodenheimer Vereine und koordiniert unter anderem die Ausgabe sowie die Pflege der Gläser, die den Vereinen zur Ausleihe zur Verfügung stehen. Die Ortsgemeinde hat sich daher bereit erklärt, die Anschaffung der Gläser sowie den Ersatz fehlender Exemplare zu finanzieren. Damit unterstützt sie die Arbeit der Bodenheimer Vereine und trägt dazu bei, dass die Gläser weiterhin für Vereinsveranstaltungen genutzt werden können. |
Kostenstelle 2811-563900, Beleg 3:
Wo fand im Jahr 2023 die gezahlte Seniorengymnastik statt und wer war der Veranstalter?
| - | Die Seniorengymnastik findet im Haus Friesenecker statt. Das Projekt startete im Sommer 2022. Seit Herbst 2022 findet die Gymnastik jeweils wöchentlich mittwochs statt. Für den Kurs ist ein monatlicher Kostenbeitrag von 5 Euro zu bezahlen. Die Kursleitung wird von Frau Regina Haub, Seniorenassistentin und Dozentin für Seniorensport übernommen. |
Kostenstelle 1145-564200:
Weshalb zahlt die Ortsgemeinde der Katholischen Kirchengemeinde jährlich 200 € als Zuwendung für das Glockengeläut?
| - | Die Zahlung scheint auf eine Jahrzehnte alte Vereinbarung zw. Kirchengemeinde und der Ortsgemeinde. Die Zahlung wird in unveränderter Höhe seit mindestens 2004 geleistet. Ein genaues Startdatum konnte bislang nicht eruiert werden. |
Produkt 2722:
Die Ortsgemeinde unterstützt die katholische Bücherei umfänglich mit Personalkosten und einem Zuschuss. Was zahlt die katholische Kirchengemeinde im Gegenzug für die Bücherei?
| - | Die katholische Kirche beteiligt sich an den Sachkosten (Bücher, Spiele, Ausstattung, Büromaterial etc.) der Bücherei. |
Abschließende Bewertung des Prüfungsergebnisses:
Zusammenfassend ergaben sich keine Erkenntnisse, die ein Versagen der Entlastung zur Folge hätten.
Es ergehen folgende
Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Bodenheim in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
2. Der Gemeinderat beschließt, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
3. Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bodenheim für das Jahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme
Ortsbürgermeister Jens Mutzke als damaliger Beigeordneter und Ratsmitglied Thomas Glück als damaliger Erster Beigeordneter nehmen gemäß § 22 GemO nicht an der Abstimmung teil.
Zu TOP 4:
Jahresabschluss 2024; Vorlage: 2026/006/088
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss ist nach § 18 Absatz 2 GemHVO ausgeglichen, wenn die Ergebnisrechnung mindestens ausgeglichen ist, in der Finanzrechnung der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken und in der Bilanz kein negatives Eigenkapital auszuweisen ist. In der Ergebnisrechnung ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 529.465,73 € ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung ist damit nicht ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (799.063,48 €) reichte aus, um die Tilgungszahlungen in Höhe von 496.151,74 € zu decken. Die Finanzrechnung konnte somit ausgeglichen werden. Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 46.970.655,49 €. Verbindlichkeiten sind in Höhe von 15.554.449,85 € auszuweisen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2024 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresergebnisses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 5:
Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen; 4. Änderung der Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen; Vorlage: 2026/006/086/1
Sachverhalt:
Seit Mai 1989 ist eine Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtung in Kraft. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den alten Ortskern. Die Höhe des Ablösebetrages ist gesetzlich geregelt und darf maximal 60 v. H. der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtung einschließlich der Kosten des Grunderwerbs betragen. Von Zeit zu Zeit ist dieser Betrag neu zu berechnen. Da sich sowohl der Bodenrichtwert als auch die Kosten des Tiefbaues erhöht haben, wurde aktuell eine Neuberechnung durchgeführt.
Wir haben bei einem Tiefbauunternehmen ein entsprechendes Angebot eingeholt. Zugrunde gelegt wird ein Parkplatz von (3,00 m x 6,00 m) 18 m². Auch wenn ein Stellplatz nach der Garagenverordnung lediglich (2,30 m x 5,00 m) 11,50 m² groß wäre, sind bei der Schaffung von Parkraum im öffentlichen Bereich weitere Faktoren wie Grünstreifen, Bankette, Randsteine, Parkplatzunterteilung miteinzurechnen. Das als angemessen bewertete Angebot beläuft sich auf brutto 7.113,69 €.
Hinsichtlich der Kosten des Grunderwerbs wird der vom Landesamt für Vermessung herausgegebene Bodenrichtwert herangezogen. Hier legen wir eine Alternativrechnung vor: einmal ausschließlich die Flächen des alten Ortskerns, für den schlussendlich die Satzung Anwendung findet und einmal die Durchschnittssumme aller Wohn- und Mischgebietsflächen der Ortslage, da die Schaffung eines (neuen) Parkplatzes durch die Ortsgemeinde nicht zwingend im alten Ortskern liegen muss. Der Bodenrichtwert von Gewerbegebieten wurde unberücksichtigt gelassen. Der Bodenrichtwert für den Ortskern beträgt 445,- € / m² (= Beschlussvariante 1); der Durchschnittswert für Wohn- und Mischgebiet in Bodenheim beträgt 645,- € / m² (= Beschlussvariante 2). Eine Übersicht der Bodenrichtwerte liegt als Anlage bei. Herstellungskosten plus Kosten des Grunderwerbs mal 60 % ergeben somit (Variante 1) 9.074,21 € bzw. (Variante 2) 11.234,21 €. Die Summen werden zur einfachen Handhabe auf volle Hundert abgerundet.
Im Rahmen der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Beschlussvariante 2 einstimmig favorisiert. Darüber hinaus wurde angeregt, den Geltungsbereich der Satzung (§ 1) zu überprüfen und künftig auf das gesamte Ortsgebiet auszuweiten. Begründet wurde dies insbesondere damit, dass die Herstellung von Ersatzparkraum sowie die Verwendung der Ablösebeträge nicht ausschließlich auf den alten Ortskern beschränkt sind. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Einnahmen aus der Stellplatzablösung nach den gesetzlichen Vorgaben nicht nur für die Schaffung und Unterhaltung von Parkeinrichtungen verwendet werden können, sondern auch Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNVs, des Radverkehrs sowie die Errichtung und den Ausbau von Fahrradabstellanlagen unterstützen sollen.
Ratsmitglied Thomas Glück beantragt, dass der Passus „Die Einnahmen bei einer (durch Beschluss des Gemeinderats im Einzelfall erlaubten) Stellplatzablöse sind zweckgebunden für die Herstellung bzw. Instandhaltung öffentlicher Parkeinrichtungen oder für investive Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV oder des Fahrradverkehrs zu verwenden“ mit in die Satzung aufgenommen werden soll. Dem wird einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim beschließt die 4. Änderung der Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen. Der Ablösebetrag wird auf 11.200,00 € je Stellplatz festgesetzt. Gleichzeitig wird der Geltungsbereich der Satzung auf das gesamte Gebiet der Ortsgemeinde Bodenheim erweitert. Der Passus „Die Einnahmen bei einer (durch Beschluss des Gemeinderats im Einzelfall erlaubten) Stellplatzablöse sind zweckgebunden für die Herstellung bzw. Instandhaltung öffentlicher Parkeinrichtungen oder für investive Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV oder des Fahrradverkehrs zu verwenden“ ist in die Satzung aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderung in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Bodenheim vom 04. April 2022; Vorlage: 2026/006/043/1
Sachverhalt:
Aufgrund der unter allen Ortsgemeinden abgestimmten Vorgehensweise, am 06.05.2026, zur Überarbeitung der Friedhofssatzungen u. a. zur Einarbeitung möglicher Veränderungen durch das neue BestG, haben sich die Prioritäten für die jetzige Satzungsanpassung in der OG Bodenheim zum vorhergehenden Entwurf etwas verschoben. Die hier abgebildeten Satzungsänderungen sind erforderlich,
| 1. | um die Grundlage für die Legitimation zur Anwendung der überarbeiteten Friedhofsgebührensatzung zu schaffen: neu jetzt im § 25 (3), vergleiche § 22 (2) jetzt (3) und § 9 (6). |
| 2. | um eine Aktualisierung von Begrifflichkeiten zu schaffen, die noch aus der Satzungsneufassung des Jahres 2015 stammen, und heute nicht mehr zeitgemäß sind und zu Missverständnissen führen können. |
| 3. | um vor allem die Hinweise des Friedhofspersonals der OG Bodenheim zur Optimierung der praktischen Tätigkeit auf dem Friedhof zu berücksichtigen (z. B. Gestaltung von Grabstätten und Grabfeldern im Kontext der Prüfung der Einhaltung der Regeln und der Folgen bei Regelverstoß). |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 04.04.2022.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 7:
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung; Vorlage: 2026/006/106
Sachverhalt:
Die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren liegt mittlerweile über 10 Jahre zurück (2015). Vor diesem Hintergrund waren sämtliche Gebühren im Rahmen der Friedhofstätigkeiten neu zu kalkulieren.
Die Kalkulation wurde durch die Fa. Heyder & Partner vorgenommen. Alle Kalkulationsgrundlagen und die neue Friedhofsgebührensatzung liegen vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren für die Ortsgemeinde Bodenheim in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 8:
Förderantrag zur Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts; Vorlage: 2026/006/028/1
Sachverhalt:
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses hat die VGV Bodenheim am 06.03.2026 im Namen der Verbandsgemeinde Bodenheim, aller 5 Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, einen Förderantrag für die gemeinsame Beauftragung eines hydraulisch-ökologisch integrierten Gutachtens zur Gewässerunterhaltung gestellt. Die ADD als zuständige Behörde hat die Bearbeitung und damit die Bewilligung dieses Antrags jedoch pausiert, da für das Vorhaben bereits alternative Fördermöglichkeiten bestehen. Da das Programm „Aktion Blau Plus“ ebenfalls eine Förderung für ökologische Gewässerunterhaltungskonzepte von bis zu 90% vorsieht, beabsichtigt die Verbandsgemeinde Bodenheim, auf Basis des bereits gestellten IKZ-Antrags eine Förderung über dieses Programm zu beantragen. Im Unterschied zum ursprünglichen Antrag soll die Förderung ausschließlich für die Gewässer III. Ordnung der Verbandsgemeinde Bodenheim beantragt werden. Dies betrifft sowohl die in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinde stehenden natürlichen Gewässer als auch die in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden stehenden künstlichen Gewässer III. Ordnung. Ausgenommen sind die dem Zweckverband Flügelsbach-Kinsbach zugehörigen Gräben. Eine formelle Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist nicht mehr Bestandteil des Förderantrags. Der interkommunale Austausch soll jedoch unabhängig davon weiterhin fortgeführt werden. Gemäß den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie des Landeswassergesetzes (LWG) obliegt die Unterhaltungslast bei künstlichen Gewässern III. Ordnung den jeweiligen Grundstückseigentümern. Daraus ergibt sich, dass die Ortsgemeinden als Eigentümer der künstlichen Gräben im Gebiet der VG Bodenheim zu beteiligen sind. Da die Verbandsgemeindeverwaltung die Koordination und Ausschreibung der Unterhaltungsmaßnahmen für sämtliche Gewässer III. Ordnung - mit Ausnahme der dem Zweckverband Flügelsbach-Kinsbach zugehörigen Gräben - übernimmt, wird sie auch einen gemeinsamen Förderantrag für alle betroffenen Gewässer stellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Beantragung der Förderung für die Erstellung eines ökologischen Gewässerunterhaltungskonzepts bei der Aktion Blau Plus für die in der Unterhaltung der VG Bodenheim als auch die in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden stehenden Gewässer III. Ordnung wird zugestimmt.
Vorbehaltlich der Bewilligung des Förderantrags wird die Verbandsgemeinde Bodenheim ermächtigt die Leistung der Konzepterstellung im vergaberechtlich zulässigen Vergabeverfahren auszuschreiben und im Anschluss an die Angebotsprüfung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9:
Bauleitplanung
Zu TOP 9.1:
1. Änderung des Flächennutzungsplans 2035; Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO; Vorlage: 2026/006/053
Sachverhalt:
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 befasst sich mit nachfolgenden Änderungen:
| - | Redaktionelle Änderung „Bestandsanpassung Wohnbaufläche“ in der Ortsgemeinde Bodenheim |
| - | Bebauungsplan „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim |
| - | Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ der FFW Gau-Bischofsheim/ Harxheim in der Ortsgemeinde Lörzweiler |
| - | Redaktionelle Ergänzung Signatur „Aussiedlerhof mit Gutsausschank“ in der Gemarkung Lörzweiler |
| - | Bebauungsplan „Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein“ der Ortsgemeinde Nackenheim |
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die aus der förmlichen Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen und entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen aus der förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Bevor der Verbandsgemeinderat eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes nach § 67 Abs. 2 GemO treffen kann, bedarf es der Zustimmung der Ortsgemeinden. Nach der Zustimmung durch die Ortsgemeinde Bodenheim sowie der anderen Ortsgemeinden kann der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss nach § 67 Abs. 2 GemO fassen und bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Genehmigung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 beantragen. Die Zustimmung der Ortsgemeinde sowie der anschließende Feststellungsbeschluss der Verbandsgemeinde werden auf Grundlage der sich aus der Abwägung ergebenden Fassung der Planzeichnung mit Begründung gefasst.
Beschluss:
Der Gemeinderat Bodenheim stimmt der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 auf der Grundlage der sich aus der Abwägung des Verbandsgemeinderates vom 19.03.2026 ergebenden Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10:
Bau- und Befreiungsanträge
Zu TOP 10.1:
Befreiungsantrag: Einfriedung höher als durch Bebauungsplan festgesetzt, Im Mittelweg; Vorlage: 2026/006/096
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 29.07.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Mittelweg“ in der Fassung der 1. Änderung. Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Als bauordnungsrechtliche Festsetzung enthält der Bebauungsplan folgenden Text „auf der vorderen Grundstücksgrenze (Straßenbegrenzungslinie) sind Einfriedungen nur als Hecken bis zu einer Höhe von 0,70 m zulässig“. Seitlich und rückwärtig sind Einfriedungen bis 2,00 m erlaubt. Hier soll ein Eckgrundstück mit einem Doppelstabzaun von ca. 1,83 m eingezäunt werden. Der Antragsteller benennt Sicherheitsaspekte. Es gibt in diesem Gebiet schon höhere Einfriedungen. Der Gemeinderat ist in seiner Entscheidung frei.
Ratsmitglied Maskos beantragt, den Tagesordnungspunkt zu verschieben.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt bei 10 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Somit wird wie folgt beschlossen:
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt bei 7 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen.
Zu TOP 10.2:
Befreiungsantrag; Abweichung von festgesetzter Dachform, Mozartstraße; Vorlage: 2026/006/101
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 31.07.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Rantulfstraße“ in der Fassung der 4. Änderung. Ziel der 4. Änderung war die Schaffung weiterer Baufenster. Die textlichen Festsetzungen der vorherigen Fassungen gelten weiterhin. Hier wird ein Anbau mit Flachdach geplant. Laut Bebauungsplan sind „Satteldächer bis 30° Neigung“ festgesetzt. Es kann hier weder das vorhandene Dach über den Anbau gezogen werden noch ein eigenständiges Satteldach auf dem Anbau errichtet werden, der vorhandene Baukörper lässt das nicht zu bzw. nur unter erheblichem Kostenaufwand und mit einem unverhältnismäßig großem Volumen an umbauten Raum. Wir empfehlen daher, dieser Befreiung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10.3:
Bauantrag; Erweiterung Wohnhaus durch Zwerchhaus, Gaube und Balkon, Rheinallee; Vorlage: 2026/006/098
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 03.07.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Es entsteht kein Bedarf an zusätzlichen Pkw-Stellplätzen. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10.4:
Befreiungsantrag; Neubau Bäckerei und Café, Befreiung von der Festsetzung "ein Lebensmittelmarkt", Lange Ruthe; Vorlage: 2026/006/105
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 22.07.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Gewerbepark Bodenheim - Unterfeld“ in der Fassung der 4. Änderung. Die Festsetzung des Bebauungsplanes lautet ganz klar „ein Lebensmittelmarkt mit max. 1.600 m² Verkaufsfläche“. Es wird eine rechtsanwaltliche Stellungnahme vorgelegt, wonach auch zwei Lebensmittelmärkte mit gesamt max. 1.600 m² möglich seien. Es steht dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim frei, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen oder zu verweigern. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen 18; Nein-Stimmen 2; Enthaltungen 3
Zu TOP 10.5:
Bauvoranfrage mit Befreiungsantrag; Überschreitung der Grundflächenzahl, Mainzer Straße; Vorlage: 2022/006/068/1
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 30.06.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Am Guckenberg“ in der Fassung der 14. Änderung. Die Bauvoranfrage beinhaltet ganz klar einen Befreiungsantrag hinsichtlich Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl. Wir haben zum besseren Verständnis diese Sätze hervorgehoben. Der Bebauungsplan ist erst im November 2021 in Kraft gesetzt worden. Die Notwendigkeit zur Überschreitung der Grundflächenzahl erschließt sich uns nicht. Auch ist die Grundflächenzahl mit 0,6 in einem Dörflichen Mischgebiet angemessen. Wir empfehlen, dem Befreiungsantrag nicht zuzustimmen. Dieser Antrag wurde in der Bau- und Planungsausschusssitzung vom 07.03.2022, 2022/008/006, unter TOP Ö 2.1 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Rechnung hinsichtlich Gesamtgrundstück und überbauter Fläche wird in der damaligen Sitzung als „passend“ formuliert. Wäre es „passend“, gäbe es kein Bescheidungsbedürfnis. Eine mit dem Bebauungsplan in Übereinstimmung stehende Planung, also eine „passende“ Planung bedarf keiner solchen Bauvoranfrage. Da nun kurz vor Ablauf der Gültigkeit des Bauvorbescheides die Verlängerung beantragt wird, muss heute, zum Schutz der Ortsgemeinde vor Fehlinterpretation wieder dazu geraten werden, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10.6:
Bauantrag; Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit zu Wohnen mit Umbau in allen Bestandsgebäuden, Schillerstraße; Vorlage: 2026/006/109
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 05.08.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken, da das Gebäude von der äußeren Gestaltung kaum verändert wird. Der Bauherr beantragt die Befreiung von der notwendigen Anzahl der Stellplätze. Da es sich bei dem Bauvorhaben um eine Änderung der Nutzung handelt, ist dies gemäß § 47 Abs. 2 LBauO nicht erforderlich. Ferner beantragt der Bauherr eine Befreiung der Herstellung eines Kinderspielplatzes nach §11 LBauO. Gemäß § 11 Abs. 1 LBauO ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben ein Kinderspielplatz herzustellen. Jedoch kann gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 LBauO von der Herstellung eines eigenen Kinderspielplatzes abgesehen werden, wenn sich der Verpflichtete in angemessener Weise an den Kosten für die Herstellung und Unterhaltung an einem öffentlichen Spielplatz in unmittelbarer Nähe des Baugrundstücks beteiligt. Im näheren Umfeld des Bauvorhabens befinden sich bereits geeignete vorhandene öffentliche Spielbereiche, die von Kindern genutzt werden können. Die Herstellung eines eigenen Kinderspielplatzes unmittelbar auf dem Baugrundstück wird daher nicht als zwingend erforderlich angesehen. Eine vollständige Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung eines Kinderspielplatzes wird seitens der Gemeinde jedoch nicht für sachgerecht erachtet. Vielmehr soll die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit genutzt werden, eine angemessene Beteiligung an einem bestehenden geeigneten Kinderspielplatz sicherzustellen. Hierzu wurde eine entsprechende Stellungnahme an die zuständige Kreisverwaltung formuliert. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgenannten Befreiungen um bauordnungsrechtliche Aspekte handelt, die für Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht herangezogen werden dürfen.
Ratsmitglied Michael Kasper nimmt auf Grund Sonderinteresse nicht an der Abstimmung teil.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt. Die Ortsgemeinde nimmt zu dem Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung eines Kinderspielplatzes gemäß § 11 LBauO RLP wie in der beigefügten Anlage dargestellt Stellung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 10.7:
Bauantrag; Sanierung Einfamilienhaus, Erhöhung Seitenbau - Gaugässchen; Vorlage: 2026/006/112
Sachverhalt:
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 01.08.2026 herbeizuführen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB). Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Es entsteht kein Bedarf an zusätzlichen Pkw-Stellplätzen. Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 11:
Vergaben
Zu TOP 11.1:
Erneuerung Hilgestraße: Beschlussfassung über die Vergabevollmacht für Planungsleistungen; Vorlage: 2026/006/085
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, die Hilgestraße zu erneuern. Für die Ermittlung des Sanierungsumfangs und Kostenschätzungen sollen erste Planungsleistungen vergeben werden. Im Zuge der Vorplanung soll die Öffentlichkeit und kommunale Entscheidungsträger in einen Beteiligungsprozess eingebunden werden. Dem Bürgermeister soll eine Vollmacht zur Vergabe von Planungsleistungen erteilt werden. Der Gemeinderat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben informiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgermeister zur Erneuerung der Hilgestraße eine Vergabevollmacht für Planungsleistungen zu erteilen. Der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 12:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 12.1:
Sanierung Bauhof; Vergabe von Fliesenarbeiten; Vorlage: 2026/006/092
Entscheidung:
Die Fa. Die Fliesenleger aus Ingelheim wurde mit den Fliesenarbeiten gem. vorliegendem Angebot über brutto 3.077,07 € beauftragt.
Zu TOP 12.2:
Sanierung Bauhof; Vergabe von Estricharbeiten; Vorlage: 2026/006/114
Entscheidung:
Die Firma Rohrwick GmbH aus Westhofen wurde mit den Estricharbeiten gem. vorliegendem Angebot über brutto 5.297,88 € beauftragt.
Zu TOP 12.3:
Sanierung Bauhof; Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten; Vorlage: 2026/006/115
Entscheidung:
Die Fa. Tasdemir Elektrotechnik aus Nierstein wurde mit den Elektroinstallationsarbeiten gem. vorliegendem Angebot über brutto 19.898,34 € beauftragt.
Zu TOP 13:
Annahme von Spenden
Zu TOP 13.1:
Annahme von Spenden, Aktion Bäume für Bodenheim; Vorlage: 2026/006/102
Sachverhalt:
Für die Pflanzaktion „Bäume für Bodenheim“ gingen folgende Spenden ein:
100,00 € von Anneliese Thormann
50,00 € von Kerstin Thieme-Jäger & Ulrich Jäger
100,00 € von Manfred Skubski
100,00 € von Elisabeth und Werner Kremer.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 13.2:
Annahme von Spenden, Wohnmobilstellplatz; Vorlage: 2026/006/103
Sachverhalt:
Der Verein Zweitakt-Freunde Mainz e.V. hat der Ortsgemeinde zwei Spenden über jeweils 600,00 € zur Verschönerung des Wohnmobilstellplatzes zukommen lassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Spende über zwei Mal 600 € wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme bei einer Enthaltung
Zu TOP 13.3:
Annahme von Spenden, Wasserspender; Vorlage: 2026/006/117
Sachverhalt:
Die GEA Westfalia Separator Group GmbH hat der Ortsgemeinde eine Spende in Höhe von 2.500 € zukommen lassen. Diese Spende soll zugunsten eines Wasserspenders im Generationennetzwerk eingesetzt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 14:
Anträge/Anfragen
RM Michael Kasper fragt nach dem Öffnungstermin Leidheckenweg. Dies soll kurzfristig geschehen.
RM Markus Kirch fragt nach dem aktuellen Sachstand Grabsteine Judenfriedhof. In Abstimmung mit der Fachfirma, die Arbeiten sollen Ende August beginnen.
RM Michael Leber fragt nach der Plakatierung am Kleintierzuchtverein bezgl. Genehmigung. Der Vorsitzende erläutert, dass es sich hier um Privatgelände handelt. Die Frage soll jedoch an die Fachabteilung Ordnung der Verbandsgemeinde weitergeleitet werden.
RM Thomas Glück:
| - | Fertigstellung der Fahrradstellplätze am Bahnhof? Diese können zum Teil in Betrieb genommen werden, Restarbeiten erfolgen noch, Fertigstellung ist in den Sommerferien geplant. |
| - | Fahrradleihsystem der Stadt Mainz? Eine Beschlussfassung soll in der nächsten Ratssitzung erfolgen. |
| - | Beschilderung Radwege? Der Sachstand wird in der VG erfragt. |
| - | Beleuchtung Fuß- und Radweg am Sportplatz? Ist beauftragt und die Umsetzung soll in den Sommerferien erfolgen. |
RM Markus Kirch fragt nach der Beleuchtung Überweg Eichweg Nord/Vitanum. Der Vorsitzende informiert, dass eine Inbetriebnahme des Überwegs nicht erfolgen kann, solange die Beleuchtung nicht installiert ist. Diese soll in den Sommerferien erfolgen.
Zu TOP 15:
Informationen
Zu TOP 15.1:
Lenkungsgruppe für die Ortsentwicklung, Sachstand und Empfehlung; Vorlage: 2026/006/120
Der Vorsitzende informiert zum aktuellen Sachstand.
Sachverhalt:
Nach Abschluss des Städtebauförderprogramms hat die Ortsgemeinde Bodenheim eine Lenkungsgruppe eingerichtet, um die zukünftige Entwicklung der Gemeinde zu beraten. Der Lenkungsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen sowie der Verwaltung an. In bislang drei Sitzungen hat sich die Lenkungsgruppe zunächst mit den Ergebnissen und Erfahrungen des bisherigen Städtebauförderprogramms auseinandergesetzt und die Frage diskutiert, wie sich Bodenheim in den kommenden Jahren weiterentwickeln soll. Dabei bestand Einigkeit darüber, dass die zukünftige Ortsentwicklung nicht allein aus einzelnen Projekten oder Fördermaßnahmen heraus betrachtet werden sollte. Vielmehr soll zunächst ein gemeinsames Leitbild für die Ortsgemeinde entwickelt werden, das als Orientierung für zukünftige Entscheidungen dient. Im Rahmen der bisherigen Beratungen wurden zahlreiche Zukunftsthemen identifiziert. Hierzu zählen unter anderem Wohnen, demographischer Wandel, Infrastruktur, Weinbau, Gewerbe, Klimaanpassung, Begegnungsorte sowie die Identität und das Profil Bodenheims. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Erarbeitung eines Leitbildes nur unter Einbindung der politischen Gremien, relevanter Akteure vor Ort sowie der Bürgerschaft gelingen kann. Die Lenkungsgruppe empfiehlt daher, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und die Entwicklung eines Leitbildes für die Ortsgemeinde Bodenheim als eigenständigen Prozess vorzubereiten. Als nächster Schritt soll gemeinsam mit dem Gemeinderat und den zuständigen Fachausschüssen ein Workshop durchgeführt werden. Ziel des Workshops ist es, die wesentlichen Handlungsfelder, die einzubindenden Akteure sowie den zeitlichen Ablauf des Leitbildprozesses zu erarbeiten und zu konkretisieren. Die Vorbereitung des Workshops erfolgt durch die Lenkungsgruppe. Hierfür können bei Bedarf externe Partner zur fachlichen oder methodischen Unterstützung hinzugezogen werden. Auf Grundlage der Ergebnisse des Workshops soll anschließend über die weitere Ausgestaltung des Leitbildprozesses entschieden und gegebenenfalls die Begleitung der Leitbilderarbeitung ausgeschrieben werden.
Zu TOP 18:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu drei Personalangelegenheiten entschieden und zu eine Rechtsangelegenheit informiert wurde.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:35 Uhr.
Anlage zu TOP 10.6.: