Allgemeines
Ratten treten, wie andere Schädlinge, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigungen und bergen ggf. auch Gesundheitsgefährdungen.
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (z.B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Schädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.
Sollten Sie einen Rattenbefall in der Verbandsgemeinde Bodenheim festgestellt haben, ist Folgendes zu beachten:
· | Allgemein gilt, dass der/die Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls, unabhängig dessen Verschuldens, verpflichtet sind. |
· | Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen, sofern dies im Einzelfall geboten ist. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung. |
Verhaltenshinweise
Alle Bürger/innen können u.a. durch nachstehende Maßnahmen bzw. Verhaltensweisen dazu beitragen, einem Rattenbefall entgegenzuwirken:
· | Halten Sie Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter umgehend reparieren oder austauschen. |
· | Entsorgen Sie Abfall und Unrat ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter, nicht daneben. |
· | Lagern Sie gelbe Säcke oder gelbe Tonnen bis zur regulären Abholung unzugänglich für Tiere. |
· | Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette. |
· | Sofern Sie einen Komposthaufen benutzen, sollte dieser durch einen Zaun oder eine Plane abgesperrt werden. |
· | Lassen Sie Futterquellen für Haustiere oder Vögel nicht unkontrolliert offenstehen. |
· | Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (z.B. Lüftungsöffnungen) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten und Kleintiere nicht in die Gebäude gelangen können. |
· | Füttern Sie keine Tiere mit Ausnahme von Haustieren. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Schädlinge ein gefundenes Fressen. |
· | Installieren Sie möglichst Rückstauklappen im Abwasserkanal, damit Ratten nicht über die Abflussrohre in bewohnte Bereiche gelangen können. |
Zuständigkeiten
Sofern Sie einen Rattenbefall bemerken, informieren Sie bitte folgende Behörden:
Rattenbefall im öffentlichen Raum, wie z.B. Parks, Spielplätze, Grillplätze, Friedhöfe, etc. | |
Ortsgemeinde Bodenheim | Ortsbürgermeister Thomas Becker-Theilig, Rufnummer: 06135-926010, E-Mail: ortsbuergermeister@bodenheim.de |
Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim | Ortsbürgermeister Patric Müller, Rufnummer: 06135-2880, E-Mail: buergermeister@gau-bischofsheim.de |
Ortsgemeinde Harxheim | Herrn Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, Rufnummer: 06138-6723, E-Mail: buergermeister@harxheim.de |
Ortsgemeinde Lörzweiler | Ortsbürgermeister Steffan Haub, Rufnummer: 06138-6240, E-Mail: ortsbuergermeister-loerzweiler@vg-bodenheim.de |
Ortsgemeinde Nackenheim | Ortsbürgermeister René Adler, Rufnummer: 06135-5625, E-Mail: ortsbuergermeister-nackenheim@vg-bodenheim.de |
Rattenbefall im Kanalbereich | Wirtschaftsbetrieb Mainz Hans-Jürgen Wies, Rufnummer: 06131-9715-407, E-Mail: hans-juergen.wies.stadt-mainz.de |
Sonstiger Befall, z.B. auf Privatflächen,ohne dass Maßnahmen durch den/die Grundstückseigentümer/-in ergriffen werden Kreisverwaltung Mainz-BingenCindy Markow,Rufnummer: 06131-693334279,E-Mail: markow.cindy@mainz-bingen.de
Sollten Unklarheiten hinsichtlich der Zuständigkeit auftreten, können Sie den Rattenbefall gerne auch dem Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim unter der
E-Mailadresse ordnung@vg-bodenheim.de oder unter der Rufnummer 06135/72 -148, oder -143 anzeigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden die Mitteilung an die zuständige Behörde veranlassen.
Bekämpfungsmaßnahmen
Zur Bekämpfung von Rattenpopulationen bestehen verschiedene Möglichkeiten. Diese reichen von der Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers bis zur Selbsthilfe. Sollten Sie beabsichtigen, persönlich gegen den Rattenbefall vorzugehen, informieren Sie sich bitte zunächst im Internet oder im Fachhandel über bestehende Möglichkeiten und die unbedingt zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen. Es wird zudem empfohlen, zunächst auf giftfreie Mittel zur Bekämpfung bzw. Vergrämung der Nager zu setzen. Achten Sie in jedem Falle darauf, dass verwendete Mittel nicht von Kindern oder anderen Tieren aufgenommen werden können und Hygienevorschriften bei der Anwendung genaue Beachtung finden.
Kosten
Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung trägt der Grundstückseigentümer.