| Sitzungszeiten | |
| Öffentlicher Teil: | von 19:30 Uhr bis 21:04 Uhr |
| Nichtöffentlicher Teil: | von 21:04 Uhr bis 21:21 Uhr |
| Öffentlicher Teil: | von 21:21 Uhr bis 21:21 Uhr |
| Von den geladenen Mitgliedern sind anwesend: | |
| Der Vorsitzende | |
| Andreas Hofreuter |
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| Erster Beigeordneter | |
| Klaus-Werner Fritzsch |
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| Beigeordnete | |
| Heike Decker-Schneider |
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| Thomas Schwab |
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| Die Ratsmitglieder | |
| Thomas Adamek |
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| Wolfgang Brieske |
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| Rita Drescher |
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| Manuel Höferlin |
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| Stefan Köthe |
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| Dieter Kühnast-Krebühl |
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| Alexander Reis |
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| Anke Renker | ab 19:33 Uhr |
| Maximilian Wolf |
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| Philipp Wolf |
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| Schriftführerin | |
| Ayleen Haibach |
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| Außerdem anwesend | |
| Claudia Deubel | Beigeordnete der VG Bodenheim |
| Entschuldigt fehlen: | |
| Die Ratsmitglieder | |
| Jennifer Ackermann |
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| Monika Gengelbach |
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| Tanja Reßler |
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Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Andreas Hofreuter, eröffnet die Sitzung.
Er stellt fest, dass mit Datum vom 03.07.2023 form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Zur Schriftführerin wird Ayleen Haibach bestimmt.
Der Vorsitzende schlägt nachfolgende Erweiterung der Tagesordnung vor.
| Die Punkte | |
| TOP 2.3 | „Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen, AC- und DC-Ladern im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden“ |
| TOP 5 | „Bauvoranfrage; Umbau und Aufstockung eines Einfamilienhauses, Bahnhofstraße“ |
| TOP 8 | Aufforstungsantrag für Fl. 11 Flst. 126 und 127“ |
| TOP 10.2 | „Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung“ |
| werden neu aufgenommen. | |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Ratsmitglied M. Wolf beantragt den Tagesordnungspunkt 2.2 „Kunst am Bau im Hort, Herstellung der Bespielbarkeit“ in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verschieben und unter Rechtsangelegenheiten zu behandeln.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag wie vorgetragen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Somit tagt der Gemeinderat zu folgender
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
Vorlage
| 1. | Spenden |
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| 1.1. | Spende von Stefan Max Diemer Kälte- und Klimatechnik 55296 Harxheim | 2023/026/065 |
| 2. | Vergaben |
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| 2.1. | Brandschutzertüchtigung Sporthalle, Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen | 2023/026/054 |
| 2.2. | Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen, AC- und DC-Ladern im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden | 2023/026/062 |
| 3. | Weitere Vorgehensweise Küche KiTa; Ablauffrist Förderung | 2023/026/063 |
| 4. | Bauleitplanung |
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| 5. | Bauvoranfrage Umbau und Aufstockung eines Einfamilienhauses, Bahnhofstraße | 2023/026/059 |
| 6. | Bekanntgabe von Vergaben |
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| 6.1. | Neubau Gerätehalle Prüfstatik | 2023/026/053 |
| 7. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO |
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| 7.1. | Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025 | 2023/026/052 |
| 8. | Aufforstungsantrag für Fl. 11 Flst. 126 und 127 | 2022/026/061/1 |
| 9. | Anträge/Anfragen |
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| 10. | Informationen |
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| 10.1. | Bewilligung Pilot-Sportförderprogramm "Land in Bewegung" | 2023/026/055 |
| 10.2. | Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung | 2023/026/064 |
Nichtöffentlicher Teil:
| 11. | Rechtsangelegenheiten |
| 12. | Grundstücksangelegenheiten |
| 13. | Personalangelegenheiten |
| 14. | Anträge/Anfragen |
| 15. | Informationen |
Öffentlicher Teil:
| 16. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Zu TOP 1:
Spenden
Zu TOP 1.1:
Spende von Stefan Max Diemer
Kälte- und Klimatechnik 55296 Harxheim
Vorlage: 2023/026/065
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Die Firma Kälte- und Klimatechnik Diemer spendet der Ortsgemeinde Harxheim für den Schlafraum im Kindergarten ein fest installiertes Klimagerät im Wert von 1.500 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim beschließt die Sachspende in Höhe von 1.500 € über ein Klimagerät für den Schlafraum im Kindergarten anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 2:
Vergaben
Zu TOP 2.1:
Brandschutzertüchtigung Sporthalle,
Vergabevollmacht für Bau- und Lieferleistungen
Vorlage: 2023/026/054
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Um die Sporthalle für die kommenden Jahre für verschiedene Veranstaltungen nutzen zu können, ist es erforderlich die Halle brandschutztechnisch weiter zu ertüchtigen und verwaltungsrechtliche Genehmigungen einzuholen.
Um nach der Einholung entsprechender Angebote ohne Verzögerungen agieren zu können, wird vorgeschlagen, der Verwaltung eine Vergabevollmacht für notwendige Planungs-, Bau- und Lieferleistungen zu erteilen.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Es soll eine Liste mit den notwendigen Sanierungsmaßnahmen erstellt und an die Kreisverwaltung übermittelt werden. Nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung soll der Sachverhalt in einer Sondersitzung zur Entscheidung vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, der Verwaltung eine Vergabevollmacht für alle Planungsleistungen, welche im Rahmen der Brandschutzertüchtigung der Sporthalle und zur Nutzung dieser als Versammlungsstätte notwendig werden, zu erteilen.
Der Gemeinderat ist über erfolgte Vergaben zu informieren.
Des Weiteren wird die Verwaltung mit der Erstellung eines Bauantrages beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen
Ja-Stimme(n) 12; Nein-Stimme(n) 1
Zu TOP 2.2:
Vergabe der Lieferung und Installation von Wallboxen, AC- und DC-Ladern im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden
Vorlage: 2023/026/062
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Für Wallboxen, AC- und DC-Lader im Rahmen der Errichtung von Ladesäulen in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden fand am 28.06.2023 die Submission zur öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A statt. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Die fachliche Prüfung und Wertung der Angebote erfolgte durch den Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde, Markus Forschner.
Wirtschaftlichster Bieter:
Firma E-MAXX GmbH aus Limburg.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Ratsmitglied Kühnast-Krebühl stellt den Antrag, die Thematik in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen und Herrn Forschner hierzu einzuladen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag wie vorgetragen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 3:
Weitere Vorgehensweise Küche KiTa; Ablauffrist Förderung
Vorlage: 2023/026/063
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat bereits im März 2021 beschlossen, die Küche der Kita umzubauen bzw. zu erweitern, um dem gestiegenen Bedarf bei der Versorgung mit Essen gerecht zu werden. Für diese Maßnahme wurden Zuwendungen i.H.v. 94.652,00 € beantragt und bewilligt.
Aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen und fehlenden Angeboten gerade im Bereich der Gebäudetechnik ist das Projekt ins Stocken geraten. Es droht nun der Verlust der Fördermittel, da der Bewilligungszeitraum nach einmaliger Verlängerung am 30.11.2023 endet. Seitens der Verwaltung wird aktuell versucht eine zweite Verlängerung zu erwirken.
Das mit der Planung beauftragte Architekturbüro Heckelsmüller hat die Kostenberechnung aktualisiert und einen neuen Bauzeitenplan erstellt. Die aktuelle Kostenberechnung geht von Gesamtkosten in Höhe von 566.440,00 € brutto aus. Die Bauzeit wird auf rund 9 Monate geschätzt.
Es herrscht eine rege Diskussion.
Der Vorsitzende, Erster Beigeordneter Fritzsch, Beigeordnete Decker-Schneider und die Ratsmitglieder Adamek und Kühnast-Krebühl beantragen im Namen der CDU-Fraktion für diesen Tagesordnungspunkt eine namentliche Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Projekt Erweiterung der Kita-Küche wie geplant und unabhängig von einer möglichen Verlängerung der Zuwendungsfrist der Fördermittel umzusetzen.
| Namentliche Abstimmung: | |
| Andreas Hofreuter | ja |
| Klaus-Werner Fritzsch | nein |
| Heike Decker-Schneider | ja |
| Thomas Adamek | nein |
| Wolfgang Brieske | nein |
| Rita Drescher | nein |
| Manuel Höferlin | nein |
| Stefan Köthe | nein |
| Dieter Kühnast-Krebühl | nein |
| Alexander Reis | nein |
| Anke Renker | nein |
| Maximilian Wolf | nein |
| Philipp Wolf | nein |
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimme(n) 2; Nein-Stimme(n) 11
Ratsmitglied Höferlin stellt den Antrag, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Kosten zur Herstellung einer Aufwärmküche und Beauftragung eines Caterers im Vergleich zu einer vollwertigen Küche zu ermitteln. Des Weiteren soll geprüft welche Anforderungen Caterer an eine Aufwärmküche haben. Es soll eine Vorplanung erstellt und mindestens zwei Vergleichsangebote von Caterern eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 4:
Bauleitplanung
Hierzu liegt nichts vor.
Zu TOP 5:
Bauvoranfrage
Umbau und Aufstockung eines Einfamilienhauses, Bahnhofstraße
Vorlage: 2023/026/059
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Gegenstand der Beratung ist die vorliegende Ausfertigung des o.g. Antrags. Die Entscheidung nach § 36 BauGB ist bis zum 17.08.2023 herbeizuführen.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).
Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken. Die Umgebungsbebauung weist eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen auf. Von daher fügt sich die geplante Aufstockung in die nähere Umgebung ein. Eine Doppelgarage im Grenzabstand ist unter Einhaltung der gesetzlichen Höchstwerte (max. 3,20 m hoch, max. 12 m an einer Nachbargrenze und max. 18 m addiert an allen Nachbargrenzen) erlaubt.
Bauordnungsrechtliche Aspekte müssen bei der Beurteilung nach § 36 BauGB außen vor bleiben, wozu auch die Frage gehört, ob der auskragende Dachüberstand im Grenzabstand zulässig ist.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
Die Abstimmung erfolgt ohne Ratsmitglied Renker aufgrund von Abwesenheit von 20:39 Uhr bis 20:40 Uhr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 6:
Bekanntgabe von Vergaben
Zu TOP 6.1:
Neubau Gerätehalle Prüfstatik
Vorlage: 2023/026/053
Der Vorsitzende informiert über nachfolgende Vergabe.
Für die Errichtung einer Gerätehalle für den Bauhof wird aktuell eine statische Berechnung erstellt. Durch die LBauO wird vorgeschrieben, dass die Tragwerksplanung durch einen unabhängigen Prüfstatiker geprüft werden muss (4-Augen-Prinzip). Weiterhin überwacht der Prüfstatiker die Ausführung auf der Baustelle.
Die für die Vergütung und Abrechnung zuständige Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Baustatik (bvs) hat eine vorläufige Vergütungsmitteilung für den mit der Prüfstatik zu beauftragenden Dr.-Ing. Jürgen Becker vom Büro Verheyen-Ingenieure aus Mainz vorgelegt. Diese endet mit 2.090,23 € brutto.
Dem Ortsbürgermeister wurde in der Sitzung vom 15.02.2023 eine Vergabevollmacht erteilt, der Gemeinderat ist über erfolgte Vergaben zu informieren.
Entscheidung:
Verheyen-Ingenieure GmbH & Co. KG wird beauftragt mit der Prüfsachverständigenleistung für die Gerätehalle zum angebotenen Honorar in Höhe von brutto 2.090,23 €.
Zu TOP 7:
Bekanntgabe einer Eilentscheidung gemäß § 48 GemO
Zu TOP 7.1:
Bündelausschreibung Erdgas 2024/2025
Vorlage: 2023/026/052
Der Vorsitzende informiert über nachfolgende Eilentscheidung.
Der GStB hatte im Jahr 2022 für den Zeitraum 2023 bis 2025 die dritte Bündelausschreibung Erdgas durchgeführt. Wegen des Krieges in der Ukraine und der anschließenden Preisentwicklung auf dem Weltmarkt, konnte kein Abschluss im Rahmen der Bündelausschreibung Erdgas für den Zeitraum 2023 – 2025 erzielt werden. Daraufhin trat die Ortsgemeinde aus der Bündelausschreibung aus und erzielte im Dezember 2022 einen separaten Abschluss mit der EWR AG über den Bezug von Erdgas, befristet auf ein Jahr mit Enddatum 31.12.2023.
Nun findet über den GStB eine Sonderbündelausschreibung Erdgas für die Jahre 2024 und 2025 statt, an welcher sich die Ortsgemeinde beteiligen kann. Durch spätes Bekanntwerden kann die Zustimmung zum Beitritt leider nicht mehr per Ratsbeschluss gewährleistet werden. Die Frist zur Ankündigung des Beitritts endet am 16.06.2023. Vor dem Hintergrund, dass durch eine Bündelausschreibung in der Regel günstigere Konditionen für die Ortsgemeinde erzielt werden können, empfiehlt die Verwaltung der Ortsgemeinde den Beitritt zur Sonderbündelausschreibung Erdgas 2024/2025. Mit der Bündelausschreibung sollen die Kosten der beteiligten Körperschaften zur Durchführung des notwendigen Vergabeverfahrens gesenkt, durch größere Einkaufsmengen ein Marktvorteil erreicht, durch längerfristige Lieferbeziehungen Verwaltungsaufwand gesenkt und gegebenenfalls bestehende vergaberechtliche Schwierigkeiten vermieden werden.
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 02.02.2022 für den Bezug von Erdgas mit einem Anteil von 10 % Biogas für den Zeitraum 2023 – 2025 ausgesprochen. Aufgrund der Weltmarktlage gelang hier jedoch kein Abschluss in der gewünschten Bezugsart.
Der Ortsbürgermeister entscheidet weiterhin, dass der Wille des Gemeinderates vom 02.02.2022 über die Bezugsart weiterhin gültig ist und dem GStB mitgeteilt wird.
Eilentscheidung:
| Der Ortsbürgermeister entscheidet im Benehmen mit den Beigeordneten, dass | |
| 1. | die Ortsgemeinde Harxheim der Sonderbündelausschreibung Erdgas 2024/2025 fristgerecht zum 16.06.2023 beitritt. |
| 2. | der Bezug von Erdgas mit einem 10 %-Biogasanteil im Sinne des Beschlusses vom 02.02.2022 dem GStB übermittelt wird. |
Zu TOP 8:
Aufforstungsantrag für Fl. 11 Flst. 126 und 127
Vorlage: 2022/026/061/1
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Die beiden Grundstücke in Harxheim Fl. 11 Flst. 126 (859 m²) und 127 (2201 m²) wurden 2019 durch die Ortsgemeinde erworben. Die Flächen sind für das Ökokonto bestimmt und müssen noch angelegt werden. (siehe zurückgestellte BV 2022/026/061)
Die Flächen sind grundsätzlich für eine Aufforstung in Fortführung des südlich angrenzenden privaten Gehölzstreifens geeignet. Im waldarmen Rheinhessen kann damit ein Beitrag zur Erhöhung des Waldanteils geleistet, sowie zum Klimaschutz/CO2-Minderung und zur Biodiversität beigetragen werden.
Für die Aufforstung der beiden Flächen ist gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG) ein Aufforstungsantrag beim zuständigen Forstamt zu stellen.
Für kommunale Waldflächen (laut LWaldG alle Flächen/-verbünde über 2000 m² mit waldartigem Bestand) ist das Forstamt Rheinhessen, Forstrevier Rheinhessen Süd-Ost, Funktionsstelle Rheinauenwälder zuständig, Frau Rupp ist die zuständige Revierförsterin. Sie hat bereits einen Pflanzplan erstellt und eine Kostenschätzung vorgenommen. Sie würde bei einer Aufforstungsgenehmigung die Neuanpflanzung, Entwicklung und die Pflege der Flächen betreuen. Die Bearbeitung des Aufforstungsantrags nimmt einige Zeit in Anspruch und kann daher vorgezogen gestellt werden. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, dass eine Aufforstung in landwirtschaftlich genutztem Gebiet abgelehnt wird.
Sollte der Aufforstungsantrag abgelehnt werden, ist die Herstellung einer Baumwiese auf den Flächen in Eigenregie ohne die Betreuung durch das Forstamt möglich.
Die Verwaltung empfiehlt, einen vorgezogenen Aufforstungsantrag beim Forstamt Rheinhessen zu stellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den vorgezogene Aufforstungsantrag für die Grundstücke in der Gemarkung Harxheim Flur 11 Flurstück 126 und 127 beim Forstamt Rheinhessen zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme
Zu TOP 9:
Anträge/Anfragen
Ratsmitglied M. Wolf fragt nach dem aktuellen Stand bezüglich der Ausgleichsmaßnahme in der Oderstraße.
Der Vorsitzende informiert, dass die Maßnahme am Laufen ist.
Des Weiteren fragt er nach dem aktuellen Stand bezüglich des Friedhofes.
Es wird geprüft was mit den gekürzten Haushaltsmitteln umgesetzt werden kann. Aktuell ist nur der Umbau der Tiefengräber geplant.
Letztlich fragt er nach dem Sachstand von Über Rück III + IV.
Der Vorsitzende teilt mit, dass erst ein Treffen mit den Eigentümern stattfinden muss.
Ratsmitglied Reis fragt nach der noch offenen Anfrage der FDP-Fraktion bezüglich der Verkehrssituation.
Der Vorsitzende teilt mit, dass diese weiterhin offen sind.
Ratsmitglied Renker fragt nach dem Sachstand Bebauungsplan „Ortskern Harxheim“.
Der Vorsitzende informiert, dass dieser bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates abschließend beschlossen wurde.
Zu TOP 10:
Informationen
| Der Vorsitzende informiert über: | |
| - | Geschwindigkeitsmessung in der Bahnhofstraße |
| - | PEK-PEG Förderung |
| - | Einweihung des Soccer-Court am 22.07.2023 um 14 Uhr |
| Beigeordnete Decker-Schneider informiert über: | |
| - | Genehmigung von Kita-Plätzen |
| - | Treffen des Jugendparlaments, nächstes Treffen am 04.09.2023 |
Zu TOP 10.1:
Bewilligung Pilot-Sportförderprogramm "Land in Bewegung"
Vorlage: 2023/026/055
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Die Ortsgemeinde Harxheim hat eine Zuwendung im Rahmen des Pilot-Sportförderprogramms „Land in Bewegung“ des Ministeriums des Innern und für Sport erhalten.
Fördergegenstand ist die Errichtung eines Multifunktionsspielfelds auf dem Bolzplatz. Bei Gesamtkosten in Höhe von 44.363,20 € wurde eine Zuwendung in Höhe von 22.182,00 € gewährt.
Zu TOP 10.2:
Vollzug der GemHVO; hier: Berichterstattung
Vorlage: 2023/026/064
Der Vorsitzende informiert über nachfolgenden Sachverhalt.
Nach § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Ortsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Die Fachbereichsgruppe Finanzen hat daher zum Stichtag 30.06.2023 eine Auswertung der bislang abgewickelten Geschäftsvorfälle aus dem System vorgenommen. Verbunden mit dieser Auswertung wurde ein kurzer Lagebericht mit Risikoanalyse angefertigt. Sofern sich aus den festgestellten Risiken notwendige Handlungen des Ortsgemeinderates ergeben, wird hierauf entsprechend hingewiesen.
Der Bericht zum Stichtag 30.06.2023 liegt den Ratsmitgliedern vor.
Zu TOP 16:
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einer Rechtsangelegenheit zugestimmt worden ist.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 21:21 Uhr.
Andreas Hofreuter | Ayleen Haibach |
Vorsitzender | Schriftführerin |